Serviceverträge Geschäftsbedingungen

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HUSQVARNA SERVICEVERTRÄGE

Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen für Wartungs- und Reparaturdienstleistungen (die „Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Bestimmungen von Husqvarna Austria GmbH (nachfolgend „Husqvarna“ genannt) bezüglich der Wartungs- und Reparaturdienstleistungen gemäß dem Vertrag (die Dienstleistungen“).

HUSQVARNA LEHNT VOM KUNDEN VORGEBRACHTE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AB, WELCHE DIE VORLIEGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERGÄNZEN ODER ÄNDERN.

1. Die Dienstleistungen

1.1 Husqvarna stellt die Dienstleistungen für die Geräte gemäß den Geschäftsbedingungen bereit.

1.2 Die Dienstleistungen müssen in einem von Husqvarna autorisierten Service-Center oder bei einem Husqvarna Construction zertifiziertem Service Partner durchgeführt werden. Sollte der Kunde Wartungen oder andere Dienstleistungen am Gerät von einer nicht autorisierten Partei (das ist jede Partei, die nicht ein von Husqvarna autorisiertes Service-Center oder von Husqvarna Construction zertifizierter Service Partner ist) durchführen lassen, ist der Kunde für alle daraus entstandenen Kosten und Schäden selbst verantwortlich.

1.3 Die folgenden Leistungen sind vom Vertrag ausgeschlossen und führen zu keiner Haftung von Husqvarna:

a. Beschädigungen, welche durch Fahrlässigkeit des Kunden oder eines Dritten verursacht wurden.

b. Beschädigungen durch unsachgemäße Verwendung der Geräte oder Nichteinhaltung der Empfehlungen des Herstellers und/oder der Bedienungsanleitung des Gerätes.

c. Versäumnis des Kunden (oder des Anlagenbetreibers), sofortige Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung von Folgeschäden oder von weiteren Schäden zu ergreifen.

d. Transport des Geräts auf unsichere, unprofessionelle oder fahrlässige Weise

e. Schäden, die durch äußere Umstände beziehungsweise höhere Gewalt verursacht wurden, wie z. B. Sturz- oder Fallschäden, Schäden durch herabfallende Trümmer, Überspannungen, Wasserschäden, Verkehrsunfälle, Überschwemmungen oder Brände.

f. Reparatur oder Austausch von:

i. Anbaugeräten

ii. Zubehör;

iii. Verschleißteile einschließlich aber nicht beschränkt auf Diamantwerkzeuge, Kraftstoffe, Klingen und Reifen.

iv. Batterien/Akkus und Ladegeräte.

1.4 Husqvarna wird sich bemühen, die Dienste innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Ankunft des Geräts im autorisierten Husqvarna Service-Center abzuschließen. Diese fünf Tage gelten nicht für Sammelreparaturen, deren Bedingungen von Husqvarna und dem Kunden zum Zeitpunkt der Servicebuchung vereinbart werden.

1.5 Dieser Vertrag begründet für den Kunden kein Recht auf eine Ersatzmaschine oder eine Entschädigung für entgangene Nutzung oder entgangene Gewinne und Husqvarna ist nicht verpflichtet Ersatzmaschinen bereitzustellen.

1.6 Husqvarna übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Zusicherung, weder ausdrücklich noch stillschweigend und alle stillschweigenden Gewährleistungen werden hiermit ausgeschlossen. Den Beweis der Mangelhaftigkeit der Dienstleistungen hat in jedem Fall der Kunde zu führen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird für alle Leistungen von Husqvarna aus diesem Vertrag bzw. diesen Geschäftsbedingungen jedenfalls ausgeschlossen.

2. Kundenverpflichtungen

2.1 Die Verpflichtung von Husqvarna zur Erbringung von Dienstleistungen ist jederzeit an die Einhaltung der folgenden Bedingungen durch den Kunden geknüpft:

a. Das Gerät ist ein neu erworbenes Husqvarna Gerät bis maximal 4 Wochen nach Kauf.

b. Der Kunde verwendet und bedient das Gerät in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung und den darin enthaltenen Anweisungen sowie allen anderen von Husqvarna fortwährend herausgegebenen Anweisungen.

c. Der Kunde muss sicherstellen, dass das Gerät nur von Personen verwendet wird, die eine ordnungsgemäße Schulung am Gerät erhalten haben.

d. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Gerät planmäßigen Wartungs- und Inspektionsarbeiten gemäß dieses Vertrages unterzogen wird.

e. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Gerät planmäßigen Wartungs- und Inspektionsarbeiten gemäß Anhang 2 dieses Vertrages unterzogen wird.

f. Bei Geräten mit Betriebsstundenzähler, sollte der Kunde mindestens alle sechs (6) Monate oder auf jeden Fall nach Anfrage von Husqvarna sicherstellen, dass die Betriebszeit der Geräte mithilfe der mobilen App Husqvarna Fleet Services, Husqvarna Connectivity Basisstation oder einer anderen Software/Schnittstelle an Husqvarna übertragen wird.

g. Eine Leistungsverpflichtung von Husqvarna nach diesem Vertrag setzt voraus, dass die monatlichen Service-Taten pünktlich bezahlt werden und das Gerät innerhalb der von Husqvarna vorgesehenen Service-Intervalle gewartet worden ist.

h. Hat der Kunde ein Leihgerät (kostenlos oder kostenpflichtig) erhalten, ist dies unmittelbar nach Zustellung der reparierten Maschine an Husqvarna zurückzusenden.

2.2 Der Kunde trägt die Kosten für Gerätereparaturen, die durch unsachgemäße Verwendung/Missbrauch der Geräte entstehen. Falls zusätzlich Kosten anfallen, so werden diese zusätzlich zu den Gebühren des Service Vertrages berechnet.

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3. Servicekosten

3.1 Im Hinblick auf die Dienstleistungen verpflichtet sich der Kunde, Husqvarna die Servicegebühren gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu zahlen.

3.2 Wenn sich der Kunde für eine monatliche Zahlung entscheidet, so muss die Rechnung alle gestellten Leistungen enthalten. Der Kunde hat die Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

3.3 Wenn eine Vorauszahlung möglich ist und der Kunde sich für eine Vorauszahlung entschieden hat, so müssen die Kosten des gesamten Vertrages vorab bezahlt werden.

3.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen fällig [§ 1000 ABGB]. Husqvarna ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt (siehe dazu auch Punkt 5.).

4. Zeitraum

4.1 Die Dienstleistungen werden für den im Vertrag beschriebenen Zeitraum („Zeitraum“) erbracht.

5. Vorzeitige Kündigung

5.1 Husqvarna kann die Dienstleistungen bei einem der folgenden Ereignisse unverzüglich durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen:

a. Wesentliche Verletzung der Geschäftsbedingungen durch den Kunden

b. Der Kunde wird freiwillig liquidiert oder finanziell umstrukturiert oder ist in Konkurs gegangen, hat einen Konkursantrag eingereicht oder ist anderweitig nicht in der Lage, seine Schulden zu begleichen

c. Diebstahl, Verlust des Geräts oder Schäden am Gerät, die nicht repariert werden können, wie in der angemessenen Befundung von Husqvarna bei der Inspektion des Geräts festgestellt. Sei dies durch Handlung oder Unterlassung des Kunden durch Handlung oder Unterlassung eines Dritten oder durch höhere Gewalt (z. B. Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Tornado, Hurrikan, usw.).

5.2 Folgendes gilt immer ohne Einschränkung als wesentliche Verletzung der Geschäftsbedingungen durch den Kunden: (i) die Verwendung des Geräts entspricht nicht wie in der Bedienungsanleitung beschrieben; (ii) die Feststellung einer unsachgemäßen Nutzung des Gerätes (wie nach bestem Wissen und Gewissen von Husqvarna bei der Inspektion des Geräts festgestellt) und (iii) die Nichtzahlung von fälligen Servicegebühren durch den Kunden.

5.3 Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden oder eine Kündigung durch Husqvarna gemäß Abschnitt 5.1 führt dazu, dass im Voraus bezahlte, ungenutzte Gebühren verfallen.

6. Datenschutz

6.1 Soweit Husqvarna personenbezogene Daten als Ergebnis oder in Verbindung mit den Services erhält oder verarbeitet, werden diese gemäß der Datenschutzrichtlinie der Husqvarna Group verarbeitet. Die Datenschutzrichtlinie ist auf [www.husqvarnagroup.com] verfügbar und wird von Zeit zu Zeit durch Husqvarna aktualisiert.

7. Geltendes Recht und Schiedsverfahren

7.1 Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem österreichischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Es

wird ausdrücklich vereinbart, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf auf die hierin vorgesehenen Transaktionen keine Anwendung findet. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag bzw. diesen Geschäftsbedingungen ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Der Sitz des Schiedsgerichts ist in Wien.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Die hierin dargelegten Rechtsmittel des Kunden sind nicht höher als der Betrag, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem Anspruch für die Dienstleistungen bezahlt hat.

8.2 Husqvarna haftet in keinem Fall gegenüber dem Kunden, etwaigen Rechtsnachfolgern oder Begünstigten der Dienstleistungen und Geschäftsbedingungen für Folgeschäden, zufällige, indirekte, spezielle, beispielhafte Schäden oder Strafschadensersatzansprüche, die sich aus den Dienstleistungen oder diesen Geschäftsbedingungen oder einem Verstoß dagegen ergeben, unabhängig davon ob diese auf Nutzungsausfällen, entgangenen Gewinnen oder Einnahmen, Zinsen, entgangenem Firmenwert, Arbeitsunterbrechungen, Wertminderung anderer Waren, Verlust aufgrund von Nichtbetrieb, erhöhten Betriebskosten, Serviceunterbrechungen beruhen.

8.3 Die Haftungsbeschränkung in Abschnitt 8.1 gilt nicht für den Fall von Betrug, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Husqvarna. Die Husqvarna beschränkt in keiner Weise ihre Haftung für Tod oder Personenschäden nach zwingendem anwendbarem Recht.

8.4 Husqvarna übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die zurückgehen auf; (a) eine unsachgemäße Verwendung oder Handhabung des Geräts; (b) eine Verwendung und Installation in Kombination mit Vorrichtungen/Geräten für die das Gerät nicht vorgesehen war oder (c) eine unsachgemäße Installation; (d) Modifikationen oder Änderungen des Geräts die ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Husqvarna ausgeführt wurden.

8.5 Der Kunde muss das Gerät sofort nach Erhalt auf Nichtkonformität prüfen. Wenn der Kunde Husqvarna nicht umgehend nach Reparatur des Geräts über einen Anspruch informiert, stellt dies eine Verzichtserklärung des Kunden auf alle Ansprüche in Bezug auf das Gerät dar und es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Dienstleistungen akzeptiert. Jede Klage wegen Vertragsverletzung (mit Ausnahme der Nichtzahlung der Dienstleistungen oder der Nichtrückgabe von Leihgeräten) muss innerhalb eines (1) Jahres nach dem Auftreten der Vertragsverletzung eingeleitet werden oder ist für immer ausgeschlossen.

9. Höhere Gewalt

9.1 Die Erfüllung der Verpflichtungen von Husqvarna aus den Verträgen oder diesen Geschäftsbedingungen kann Streiks, Aufständen, Arbeitskampfmaßnahmen, Aussperrungen, Unfällen, Bränden, Pandemien, Epidemien, Verzögerungen bei der Herstellung oder beim Transport oder der Lieferung von Materialien, Überschwemmungen, Unwetter oder anderen Umständen höherer Gewalt, Embargos, staatlichen Handlungen

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Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen und/oder diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden weiterzugeben, abzutreten und/oder zu übertragen. Eine solche Übertragung berührt jedoch weder die hierin enthaltenen Rechte und Pflichten des Kunden noch die von Husqvarna.

10.3 Wenn Husqvarna zu irgendeinem Zeitpunkt die strikte Einhaltung einer der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden verlangt, gilt dies nicht als Verzicht auf das Recht von Husqvarna die strikte Einhaltung dieser oder anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung zu verlangen. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines der hierin genannten Rechte steht einer anderen oder weiteren Ausübung dieses Rechts oder der Ausübung eines anderen Rechts entgegen.

17.04.2023 oder anderen Ursachen unterliegen, die von Husqvarna nicht verhindert werden können, unabhängig davon ob sie den oben genannten Ursachen ähnlich sind oder sich von ihnen unterscheiden. "Höhere Gewalt" bezeichnet dabei jeden ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umstand, der nicht im Einflussbereich von Husqvarna liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die vorgenannten Umstände. Husqvarna kommt für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt nicht in Verzug, ist von der Erfüllung eines Vertrags oder eines Serviceauftrags befreit und wird gegenüber dem Kunden für Kosten, Verluste oder Schäden die sich aus der Verzögerung von Husqvarna bei der Erbringung von Leistungen als Folge eines solchen Grundes ergeben nicht haftbar gemacht.

10. Verschiedenes:

10.1 Diese Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit dem Vertrag die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Husqvarna über die Dienstleistungen dar. Diese ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Husqvarna in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Weder der Kunde noch Husqvarna sind durch eine Vereinbarung oder eine Übereinkunft der Änderung oder Erweiterung dieser Dienstleistungen oder der Geschäftsbedingungen gebunden, es sei denn, diese Vereinbarung ist schriftlich und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter dieser Parteien unterzeichnet.

10.2 Der Kunde darf die Geschäftsbedingungen oder den Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Husqvarna abtreten oder übertragen. Husqvarna behält sich vor, ihre Rechte und

10.4 Husqvarna behält sich das Recht vor, die Bedingungen von Zeit zu Zeit im erforderlichen Maß zu ändern oder zu aktualisieren, um Änderungen der relevanten Gesetze und behördlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

10.5 Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder befunden werden, gilt die ungültige oder rechtswidrige Klausel als von diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen und führt nicht zum Erlöschen der übrigen Bedingungen. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt in diesem Fall als durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Das gilt sinngemäß auch für eine Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen im Fall von Lücken derselben.

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