Vereinssatzung Geänderte Fassung vom 09.03.2013 §1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen „Hilfe für Osteuropa Todtnau Seelscheid“ e. V. Der Sitz des Vereins ist Todtnau im Schwarzwald. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit sind mit dem Bescheid vom 08.09.1992 durch das Finanzamt Lörrach anerkannt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §2 - Zweck Der Verein hat das Ziel, akut oder auch längerfristig Hilfstransporte und finanzielle Unterstützung hauptsächlich in osteuropäische Länder, die in Not geraten sind, durchzuführen bzw. zu leisten. Die Hilfsgüter sollen vornehmlich gezielt an soziale und gemeinnützige Adressen ausgeliefert werden, die den Vereinsmitgliedern bekannt sind und deren Seriosität überprüft wird. Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch ungebunden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen. §3 – Mitgliedschaft Mitglieder können alle Personen werden, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und den Zwecken des Vereins dienen. Für Jugendliche unter 18 Jahren muss die Einverständniserklärung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand entscheidet. Die Mitgliedschaft wird wirksam, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder diesen Beschluss durch Unterschrift bestätigen. Die Mitgliedschaft wird beendet durch a) Tod, b) Ausschluss, c) freiwilliger Austritt in schriftlicher Form gegenüber dem Vorstand.
Hilfe für Osteuropa Todtnau – Seelscheid e. V.
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