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Zwangsschließung der Tür im Notfall

Zwangsschließung der Tür im Notfall

Hinweis

Wenn eine Tür gestört ist, kann diese je nach Ursache zwangsweise geschlossen werden. Voraussetzung: Fahrzeug steht, Feststellbremse betätigt, Elektrische Anlage ein.

Sachschadenhinweis

Türanlage im Störungsfall sofort bei einem OMNIplus ServicePartner überprüfen lassen. Öffnen/Verriegeln

Zwangsschließung der Tür im Notfall

M54.00-2495-71 ▶ Wartungsklappe (1) über entsprechender Tür an den Schlössern (2) entriegeln und öffnen.

M54.00-2496-71 ▶ Werkstatt-Taster (4) so lange drücken, bis die Tür geschlossen ist.

Warnung

Bei einer Notbetätigung mit dem Werkstatt‐Taster besteht kein Einklemmschutz. Es besteht Verletzungsgefahr! Deshalb darauf achten, dass sich keine Personen in der Türöffnung aufhalten, wenn die Tür zwangsgeschlossen wird. ◁ Die Tür ist nun zwangsgeschlossen.

Öffnen/Verriegeln

Zwangsschließung der Tür im Notfall

M54.00-2495-71 ▶ Wartungsklappe (1) schließen und an den Schlössern (2) verriegeln.

M72.00.0026-01 ▶ Beide Türflügel von innen mit Vierkantschlüssel (2) verriegeln.

Sachschadenhinweis

Verriegelte Türen lassen sich in einem Notfall nicht öffnen. Fahrgäste könnten im Fahrzeug eingeschlossen werden. Deshalb Türanlage im Störungsfall unverzüglich bei einem OMNIplus ServicePartner überprüfen lassen.

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