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Zwangsschließung der Tür im Notfall
Zwangsschließung der Tür im Notfall
Hinweis
Wenn eine Tür gestört ist, kann diese je nach Ursache zwangsweise geschlossen werden. Voraussetzung: Fahrzeug steht, Feststellbremse betätigt, Elektrische Anlage ein.
Sachschadenhinweis
Türanlage im Störungsfall sofort bei einem OMNIplus ServicePartner überprüfen lassen. Öffnen/Verriegeln
Zwangsschließung der Tür im Notfall
M54.00-2495-71 ▶ Wartungsklappe (1) über entsprechender Tür an den Schlössern (2) entriegeln und öffnen.

M54.00-2496-71 ▶ Werkstatt-Taster (4) so lange drücken, bis die Tür geschlossen ist.
Warnung
Bei einer Notbetätigung mit dem Werkstatt‐Taster besteht kein Einklemmschutz. Es besteht Verletzungsgefahr! Deshalb darauf achten, dass sich keine Personen in der Türöffnung aufhalten, wenn die Tür zwangsgeschlossen wird. ◁ Die Tür ist nun zwangsgeschlossen.
Öffnen/Verriegeln
Zwangsschließung der Tür im Notfall

M54.00-2495-71 ▶ Wartungsklappe (1) schließen und an den Schlössern (2) verriegeln.

M72.00.0026-01 ▶ Beide Türflügel von innen mit Vierkantschlüssel (2) verriegeln.
Sachschadenhinweis
Verriegelte Türen lassen sich in einem Notfall nicht öffnen. Fahrgäste könnten im Fahrzeug eingeschlossen werden. Deshalb Türanlage im Störungsfall unverzüglich bei einem OMNIplus ServicePartner überprüfen lassen.