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Betrieb von Zusatzheizungen
Sicherheit
Betrieb von Zusatzheizungen.
Betrieb von Zusatzheizungen.
Das Heizgerät muss mindestens einmal im Monat (auch in der warmen Jahreszeit), bei kaltem Motor für 10 Minuten in Betrieb genommen werden.
Warnung
Wenn brennbare Materialien, z. B. Laub, Gras oder Zweige, mit heißen Abgasen oder heißen Teilen der Abgasanlage in Kontakt sind, können sich diese Materialien entzünden. Es besteht Brandgefahr! Deshalb das Fahrzeug nicht über brennbaren Materialien (z. B. Gras, Laub, Zweige) halten oder parken, wenn die Zusatzheizung in Betrieb ist, kurz zuvor in Betrieb war oder durch die Sofortheiztaste/Vorwahluhr in Betrieb genommen wird.
Gefahr
In geschlossenen Räumen wie Werkstätten oder Garagen können giftige Abgase, insbesondere Kohlenmonoxid, nicht entweichen. Es besteht Lebensgefahr! Deshalb die Zusatzheizung nicht in geschlossenen Räumen betreiben, auch nicht im Timer‐ oder Vorwahlbetrieb.
Warnung
Brennbare Dämpfe oder Staub, z.B. an Tankstellen, Kraftstofflagern, Kohlelagern, Holzstaublagern, Getreidelagern oder Ähnlichem können sich an heißen Abgasen entzünden. Es besteht Brandgefahr! Deshalb die Zusatzheizung nicht an diesen Orten betreiben.