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Betrieb von mobilen Telefonen und Funkgeräten ohne Außenan- tenne

Betrieb von mobilen Telefonen und Funkgeräten ohne Außenantenne Mobile Kommunikationsgeräte

Da der Betrieb von Funksendegeräten, einschließlich Funktelefonen (Handys) zu Störungen der Funktionsfähigkeit von unzureichend geschützten Geräten (Herzschrittmachern) führen kann, empfehlen wir, das Telefonieren im Fahrzeug ohne Außenantenne nicht zu gestatten.

Sachschadenhinweis

Wird nachträglich ein mobiles Telefon, Funkgerät oder Telefaxgerät eingebaut, das nicht entsprechend den Einbaubedingungen von EvoBus eingebaut wurde, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen (EU‐ Direktive 95/ 54/ EG).

Hinweis

Sogenannte ältere Beistellteile (z.B. Fahrscheindrucker, Fahrscheinentwerter, Fahrtzielanzeigen usw.) die in neuen Bussen weiterverwendet werden, müssen die technischen Anforderungen der EG‐Richtlinie 72/245 EWG einhalten.

Sicherheit

Betrieb von mobilen Telefonen und Funkgeräten ohne Außenantenne

Hinweis

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen zum Betrieb von Mobil‐oder Autotelefonen in den jeweiligen Ländern.

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