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Dashcam, gespeicherte Daten

Rechtliche Hinweise

Dashcam, gespeicherte Daten

Dashcam, gespeicherte Daten

Außenkamera/Dashcam

Nachfolgender Hinweis gilt für den Einsatz von Außenkameras und Dashcams im Fahrzeug: Die Außenkamera/Dashcam soll zur Aufklärung des Sachverhalts bei Unfällen dienen. In einigen Ländern kann der Einsatz der Dashcam oder die Verwendung der Aufnahmen unzulässig oder nur eingeschränkt zulässig sein. Der Einsatz der Kamera darf nur entsprechend der am jeweiligen Einsatzort geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Informieren Sie sich bitte vor Einsatz der Kamera über die im betreffenden Land geltenden Vorschriften zur Videoüberwachung und zum Datenschutz. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt beim Halter des Fahrzeuges. Bei Einbau eines Videorecorders müssen Anforderungen zum Datenschutz beachtet werden, z. B. das Konzept zum Löschen von Video‐Aufnahmen.

Gespeicherte Daten im Fahrzeug

Eine Vielzahl elektronischer Komponenten Ihres Fahrzeugs enthalten Datenspeicher. Diese Datenspeicher speichern temporär oder dauerhaft technische Informationen über ● Fahrzeugzustand ● Ereignisse ● Fehler Diese technischen Informationen dokumentieren im Allgemeinen den Zustand eines Bauteils, eines Moduls, eines Systems oder der Umgebung. Diese sind z. B.: ● Betriebszustände von Systemkomponenten. Dazu gehören z. B. Füllstände. ● Statusmeldungen des Fahrzeugs und von dessen Einzelkomponenten. Dazu gehören z. B. Radumdrehungszahl, Geschwindigkeit, Bewegungsverzögerung, Querbeschleunigung, Fahrpedalstellung. ● Fehlfunktionen und Defekte in wichtigen Systemkomponenten. Dazu gehören z. B. Licht, Bremsen. ● Reaktionen und Betriebszustände des Fahrzeugs in speziellen Fahrsituationen. Dazu gehört z. B. Auslösen eines Airbags, Einsetzen der Stabilitätsregelungssysteme. ● Umgebungszustände. Dazu gehört z. B. die Außentemperatur. Die Daten sind ausschließlich technischer Natur und können dazu verwendet werden, ● die Erkennung und Behebung von Fehlern und Mängeln zu unterstützen, ● Fahrzeugfunktionen z. B. nach einem Unfall zu analysieren, ● Fahrzeugfunktionen zu optimieren. Bewegungsprofile über gefahrene Strecken können aus diesen Daten nicht erstellt werden. Wenn Sie Serviceleistungen in Anspruch nehmen, können diese technischen Informationen aus den Ereignis‐

und Fehlerdatenspeichern ausgelesen werden. Serviceleistungen sind z. B. ● Reparaturleistungen ● Serviceprozesse ● Garantiefälle ● Qualitätssicherung Das Auslesen geschieht durch Mitarbeiter des Servicenetzes (einschließlich Hersteller) mithilfe spezieller Diagnosegeräte. Dort erhalten Sie bei Bedarf weitere Informationen. Nach einer Fehlerbehebung werden die Informationen im Fehlerspeicher gelöscht oder fortlaufend überschrieben. Bei der Nutzung des Fahrzeugs sind Situationen denkbar, in denen diese technischen Daten in Verbindung mit anderen Informationen ‐ gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen ‐ personenbeziehbar werden könnten. Beispiele hierfür sind: ● Unfallprotokolle ● Schäden am Fahrzeug ● Zeugenaussagen Weitere Zusatzfunktionen, die mit dem Kunden vertraglich vereinbart werden, erlauben ebenso die Übermittlung bestimmter Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeug. Hierzu zählt z. B. das ● Telematik‐System Fleetboard

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