Frauenbericht_Teil1_4Soziooekonomie

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Sozioökonomische Situation

Anfang 2002 wurde in Form des Kinderbetreuungsgeldes eine neue, universelle Familienleistung eingeführt, die das Karenzgeld ersetzte. Mit der Ausweitung der personellen Reichweite und der Erhöhung der Aufwendungen28 stellte das Kinderbetreuungsgeld – in einer Phase überwiegend restriktiver Sozialpolitik – einen Ausbau sozialstaatlicher Sicherung dar.29 Andererseits wird an dieser neuen Familienleistung kritisiert, dass sie angesichts der bestehenden geschlechtsspezifi­ schen Einkommensunterschiede zu einer Verfestigung der klassischen Rollenverteilung beitrage und am ehesten die Bedürfnisse jener Eltern erfülle, die sich selbst der Kinderbetreuung widmen wollen; hingegen würden die Bedarfslagen von Paaren mit einem am “dual career model” orientier­ ten Lebensentwurf und von Alleinerziehenden, die eine Vollzeiterwerbstätigkeit anstreben (müssen), mit dieser Sozialleistung nicht (ausreichend) berücksichtigt (Obinger/Tálos, 2006, S. 175 und S. 176). Um die Optionsmöglichkeiten zu erhöhen und die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern, wurden durch eine Novellierung des Kinderbetreuungsgeldes mit Anfang 2008 zwei weitere, kürzere Bezugsmodelle eingeführt30 und die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld erhöht31 (BMSK, 2007, S. 61-62).32

Karenzgeld- und Kinderbetreuungsgeldbezug Die Anzahl der KarenzgeldbezieherInnen betrug am Beginn des Berichtszeitraums rund 89.300 Personen im Jahresdurchschnitt (1998) und lag im ersten Jahr des Kinderbetreuungsgeldes noch bei 83.100 Personen; seither ist diese Sozialleistung, die fast ausschließlich von Frauen (zu 98 bis 99 Prozent) bezogen wurde, im Auslaufen begriffen.

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Das Kinderbetreuungsgeld kann (in derselben Höhe) länger als das Karenzgeld bezogen werden (bei allerdings unverändertem Kündigungsschutz): bis maximal zum 36. Lebensmonat des Kindes, wenn sich die Eltern den Bezug teilen; bezieht nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld, dauert der Bezug bis maximal zum 30. Lebensmonat. Auch wurde die Zuverdienstgrenze angehoben und die Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung verbessert. Die eine Variante dauert insgesamt 18 Monate (drei davon auf den zweiten Elternteil entfallend), das Kinderbe­ treuungsgeld beträgt 800 € monatlich. Die andere Variante geht bis 24 Monate (zweiter Elternteil: vier Monate), hier werden 624 € monatlich gewährt. Von 5.200 € auf 16.200 € pro Jahr. Der Zuschuss in Höhe von rund 181 € monatlich ist für Alleinerziehende oder für Eltern mit geringem Einkommen vorgesehen und muss bei Erreichung einer bestimmten Einkommens­ grenze zurückgezahlt werden. Neben den bis dahin drei wird es ab 1.1.2010 zwei weitere Bezugsvarianten beim Kinderbetreuungsgeld geben: In der Pauschalvariante (Variante vier) kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonates des Kindes (12 Monate plus 2 Monate bei Inanspruchnahme durch beide Partner) ein Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 1.000 € bezogen werden. In der einkommensabhängigen Variante (Variante fünf) werden 80 % des letzten Nettoeinkommens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes ausbezahlt, wobei der Maximalbetrag 2.000 € beträgt.

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