Handbuch für JugendvertrauensrätInnen

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HANDBUCH FÜR JUGENDVERTRAUENSRÄTiNNEN

DEINER INTERESSENVERTRETUNG MIT BISS!

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JVR-HANDBUCH! DER INHALT IM ÜBERBLICK! AUFGABEN UND BEFUGNISSE DES JUGENDVERTRAUENSRATES!

3

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat!

3

Rechte des Jugendvertrauensrates!

4

ORGANE DER BETRIEBLICHEN JUGENDVERTRETUNG!

5

Jugendversammlung (§124 ArbVG)!

5

Ort und Zeit der Jugendversammlung!

5

Ablauf und Inhalte!

5

Feststellung der Beschlussfähigkeit!

6

Halbjährliche Jugendversammlungen

6

Die Gestaltung der Jugendversammlung

6

Andere Arbeitsformen!

7

Beschlüsse fassen in der Jugendversammlung

7

Checkliste: Durchführung der Jugendversammlung!

7

Die Wahl des Jugendvertrauensrates!

8

Die Jugendversammlung vor der Wahl

8

Der Wahlvorstand!

8

Aufgaben des Wahlvorstandes und wichtige Fristen!

9

Wer ist wahlberechtigt?

9

Ermittlung der Mandatszahl

10

Sonderregelung für Gruppenwahl!

10

Wahlkarten und Briefwahl

11

Wahlvorschläge

11

Anfechtung und Nichtigkeit der JVR-Wahl!

11

Checkliste: Aufgaben Wahlvorstand vor der Wahl!

12

Checkliste: Aufgaben Wahlvorstand bei der Wahl!

12

Checkliste: Aufgaben Wahlvorstand NACH der Wahl!

12

Die Konstituierung des Jugendvertrauensrates

13

Die JVR-Sitzung

13

Ort und Zeit der Sitzungen des Jugendvertrauensrates

14

Checkliste JVR-Sitzung

14

Beschlüsse fassen im Jugendvertrauensrat

15

Autonome Geschäftsordnung

15

REDEN, REDEN, REDEN! KOMMUNIKATION!

16

Verhandlungen

17

Checkliste für Verhandlungen

18

Checkliste - nach den Verhandlungen

19

Probleme und Konflikte

19

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UMSETZEN! ÖFFENTLICHKEITSARBEIT!

21

Tipps, wie dein JVR eine gute Öffentlichkeit erhält!

21

Zeitung

22

Das Layout einer Zeitung!

23

Wie planen wir unsere erste Zeitung?

23

Impressum!

24

Massenmedien – Pressearbeit

25

Die Pressemitteilung/Presseeinladung

25

Die Presseaussendung

26

Checkliste Presseaussendung

26

Persönliche Kontakte und Gespräche

26

LeserInnenbriefe

26

Pressekonferenzen

27

Checkliste Pressegespräch, Pressekonferenz

27

KREATIVE IDEEN! AKTIONISMUS!

28

Flugblatt und Broschüre!

28

Die A-Ständer-Serie als Blickfang!

28

Plakate

28

Schwarzes Brett!

28

Schaukästen!

29

Die Bodenzeitung!

29

Das 50-Meter-Band – Infos im Vorbeigehen

30

Die Sprayplakatwand

30

Die Litfasssäule wird wieder entdeckt

31

„Runder Tisch”: Da kommen alle zu Wort

31

Bierdeckelaktion! Unglaubliche Zahlen sichtbar machen!

33

LEHRLINGE RECHTE & PFLICHTEN!

34

Arbeitszeiten, Ruhezeiten & Co

34

Lehrverhältnis, Berufsbild & Co

37

Lehrlingsentschädigung & Co

40

Berufsschule!

41

Die Lehrabschlussprüfung!

42

Rechte & Pflichten!

43

Urlaub!

44

Mutterschutz!

46

Endigung & Auflösung des Lehrverhältnisses!

46

Präsenz- & Zivildienst!

48

ABC der betrieblichen Interessenvertretung

49

IMPRESSUM: HerausgeberIn: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Bundesjugendabteilung, Alfred-Dallinger-Platz 1, 1034 Wien | Redaktion: Helmut Gotthartsleitner, Kathrin Niedermoser, Lukas Neißl | Cover: istockphoto.com | Photos: istockphoto, | Layout: GPA-djp Jugend | Kontakt: GPA-djp Bundesjugendabteilung, Alfred Dallinger Platz 1, 1034 Wien | Tel.: 050301 21 510 Email: jugend@gpa-djp.at Web: www.jugend.gpa-djp.at | Stand: 07/2011

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Kapitel

1

AUFGABEN UND BEFUGNISSE DES JUGENDVERTRAUENSRATES! Die

Rahmenbedingungen

für

JugendvertrauensrätInnen

sind

im

Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und in der Betriebsratswahlordnung (BRWO) geregelt! Diese kannst du bei uns jederzeit anfordern! Im

Jugendvertrauensrat

(JVR)

aktiv

zu

sein,

das

heißt

sich

als

Interessenvertretung für die Anliegen der Lehrlinge und der jugendlichen ArbeitnehmerInnen im Betrieb einzusetzen! Also für die Qualität der Ausbildung (Abteilungswechsel, Einhaltung des Berufsbildes,…) zu streiten und für sich und andere die Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Egal ob es dabei um die Übernahme der Kosten für das Berufsschulinternat, ein Prämiensystem

für

Lehrlinge

oder

eine

gute

Ausbildung

geht.

JugendvertrauensrätInnen setzen sich also für ihre KollegInnen ein. Die Aufgaben

eines/einer

JugendvertrauensrätIn

sind

sehr

vielfältig.

Sie

vertreten die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge im Betrieb! Im Klartext bedeutet dies: •

Sie

können sich in alle

Angelegenheiten,

welche

Lehrlinge

&

jugendlichen

ArbeitnehmerInnen betreffen einmischen und Vorschläge machen. •

Sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften die für das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge

und

jugendlichen

ArbeitnehmerInnen

gelten.

Das

betrifft

das

Berufsausbildungsgesetz, das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, das Berufsbild, den Kollektivvertrag uvm. •

Sie nehmen an den Unterweisungen über den Unfallschutz teil und können so überprüfen, ob der/die DienstgeberIn seiner/ihrer Pflicht nachkommt die Lehrlinge und jugendlichen ArbeitnehmerInnen z.B. über die Unfallgefahren und den richtigen Umgang mit Geräten und Maschinen zu informieren.

Sie können Vorschläge zur Verbesserung der Berufsausbildung im Betrieb und zur Verbesserung der beruflichen Weiterbildung machen.

Damit JugendvertrauensrätInnen ihre

Aufgaben erfüllen können,

muss

der/die

DienstgeberIn über alle wesentlichen Fragen, welche die Lehrlinge und jugendlichen ArbeitnehmerInnen betreffen, Auskunft erteilen.

Z U S AM M EN AR B EI T

MIT DEM

B ET R I EB SR AT !

Die einheitliche Vertretung der Interessen aller ArbeitnehmerInnen hat durch den Betriebsrat, die Vertretung der besonderen Interessen der Jugendlichen

durch

den

Jugendvertrauensrat,

zu

geschehen.

Der

Jugendvertrauensrat hat mit dem Betriebsrat (und auch umgekehrt) zusammenzuarbeiten

und

sich

in

erster

Linie

bei

Problemen

oder

Vorschlägen an den Betriebsrat zu wenden. Wenn im Betrieb kein Betriebsrat besteht, können sich die JugendvertrauensrätInnen direkt an den/die BetriebsinhaberIn wenden.

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RECHTE

D E S J U G E N D VE R TR AU EN S R A T ES !

JugendvertrauensrätInnen haben bei ihrer Arbeit einige Pflichten zu erfüllen, sie haben aber auch zahlreiche Rechte. Diese sollen sicherstellen, dass JugendvertrauensrätInnen die Interessen von jungen Menschen im Betrieb bestmöglich vertreten können und nicht von anderen Interessen beeinflusst werden. Hier findest du einen kleinen Überblick: •

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Jugendvertrauensrates entsprechen im Wesentlichen jenen der Betriebsratsmitglieder.

Die Mitglieder des Jugendvertrauensrates sind in Ausübung ihrer Tätigkeit an keinerlei

Weisungen

verantwortlich.

Das

gebunden. heißt,

Sie

dass

der

sind

nur

gesamte

der

JVR

der

Jugendversammlung Jugendversammlung

regelmäßigen Bericht erstatten muss. •

Die JVR-Mitglieder dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränkt und hinsichtlich des Entgelts und Aufstiegsmöglichkeiten nicht benachteiligt werden.

Die Funktion des Jugendvertrauensrates ist ehrenamtlich und ist unentgeltlich neben den Berufspflichten auszuüben. Für die Arbeitszeit, die aufgrund der JVR-Tätigkeit versäumt wurde, muss das Entgelt weiter bezahlt werden.

Für JVR-Mitglieder gelten besondere Kündigungs- & Entlassungsvorschriften. Es darf nur bei Vorliegen bestimmter, im Gesetz aufgezählter, Gründe zu einer Kündigung oder Entlassung kommen.

JugendvertrauensrätInnen haben innerhalb einer Funktionsperiode Anspruch auf 2 Wochen

Bildungsfreistellung.

Während

der

Zeit

der

Bildungsfreistellung

ist

dem/der JugendvertrauensrätIn weiterhin das Entgelt zu zahlen. Schulungs- und •

Bildungsveranstaltungen

werden

von

der

Gewerkschaft

&

Arbeiterkammer

durchgeführt. •

Rechtsausübung durch Minderjährige! Für die Ausübung der Funktion eines Jugendvertrauensrates

bedarf

der/die

Jugendliche

nicht

der

Zustimmung

seines/seiner gesetzlichen VertreterIn.

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Kapitel

2

ORGANE DER BETRIEBLICHEN JUGENDVERTRETUNG! J U G EN D V ER SA M M L U N G (§124 A R B VG)! Das wichtigste Instrument, um die Lehrlinge regelmäßig zu informieren, ist die Jugendversammlung. Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) sieht vor, dass

in

Betrieben

mit

Jugendversammlungen

einem

Jugendvertrauensrat

stattfinden

müssen.

Die

halbjährlich

Jugendversammlung

besteht aus allen MitarbeiterInnen im Betrieb, die das 18. Lebensjahr und aus allen Lehrlingen die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt sowohl für Angestellte, wie auch für ArbeiterInnen. Außerdem sind je ein/e VertreterIn der zuständigen Gewerkschaft, des Betriebsrates und

der

Arbeiterkammer,

teilnahmeberechtigt.

Die

Einberufung

der

Jugendversammlung erfolgt mindestens 2 Wochen vor der Versammlung durch den/die JVR-Vorsitzende/n. Gleichzeitig mit der Einladung muss auch die Tagesordnung bekannt gegeben werden. Falls es im Betrieb noch keinen

Jugendvertrauensrat

gibt,

kann

die

Jugendversammlung

von

dem/der ältesten stimmberechtigten Jugendlichen, dem Betriebsrat, der zuständigen Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer einberufen werden. In diesem Fall wird die Sitzung auch von jener Person geleitet, die sie einberufen hat oder kann von dieser Person an eine/n stimmberechtigte/n Jugendliche/n weitergegeben werden. Aufgaben der Jugendversammlung •

Behandlung von Berichten des Jugendvertrauensrates

Wahl des Wahlvorstandes für die Durchführung der JVR-Wahlen

Mit 2/3 Mehrheit kann sie den Jugendvertrauensrat abwählen!

ORT

UND

Z EI T

D ER

J U G EN D V ER S AM M L U N G !

Im Gesetz steht zwar, dass Jugendversammlungen tunlichst ohne Störung des Betriebsablaufes durchgeführt werden sollen. Wenn es dem/der BetriebsinhaberIn unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse aber zumutbar ist, können Jugendversammlungen während der Arbeitszeit abgehalten werden. In 95% der organisierten Betriebe werden die Jugendversammlungen daher während der Arbeitszeit oder zumindest überschneidend

von

der

Arbeitszeit

in

die

arbeitsfreie

Zeit

hinein

durchgeführt. Die Jugendversammlung kann sowohl im als auch außerhalb des Betriebes durchgeführt werden. Wird die Jugendversammlung im Betrieb

abgehalten,

ist

der/die

BetriebsinhaberIn

verpflichtet,

Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

A B L AU F

U N D I N H AL T E !

Den Vorsitz in der Jugendversammlung führt der/die Vorsitzende des Jugendvertrauensrates oder eine/r der StellvertreterInnen! www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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F E ST S TEL L U N G

B ES C HL U S SF Ä HI G K EI T !

DER

Um beschlussfähig zu sein, muss die Hälfte der stimmberechtigten ArbeitnehmerInnen anwesend sein. Wenn das nicht der Fall ist, ist 30 Minuten zu warten. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Jugendversammlung unabhängig von der Anzahl der TeilnehmerInnen beschlussfähig. Für die Enthebung des Jugendvertrauensrates (also die Abwahl) ist in jedem Fall die

Anwesenheit

von

mindestens

der

Hälfte

der

Stimmberechtigten

ArbeitnehmerInnen erforderlich.

H A L B J Ä HR L I C H E J U G EN D V ER S AM M L U N G EN Die halbjährlichen Jugendversammlungen, können genutzt werden, um die Meinung

der

Lehrlinge

und

jugendlichen

ArbeitnehmerInnen

zu

bestimmten Themen einzuholen und sie zu informieren. Nachfolgend eine kurze

Auflistung,

welche

Themen

bei

einer

halbjährlichen

Jugendversammlung beispielsweise behandelt werden könnten. Ideensammlung für die halbjährliche Jugendversammlung: •

Berufsausbildung & Ausbildungspläne im Betrieb, Lehrlinge – Rechte & Pflichten

Jugendliche gegen Rechtsextremismus

Mitgliederwerbung

D I E G E ST AL T U N G Um

immer

am

D ER

Ball

J U G EN D V ER SA M M L U N G

zu

sein,

wäre

es

gut

jedes

halbe

Jahr

eine

Versammlung aller jugendlichen Beschäftigten im Betrieb einzuberufen. Um die Sitzung besser vorbereiten zu können, hilft dir das Kapitel „Konflikte im Betrieb“ sicher weiter. Außerdem findest du hier ein paar Tipps. Wichtig ist es die Sitzung im Vorhinein gut zu planen und zu strukturieren.

Die

Struktur

bzw.

den

Ablauf

gibt

ohnedies

die

Tagesordnung vor. Diese sollte zu Beginn der Sitzung noch einmal aufgelegt

bzw.

vorgestellt

werden.

Auch

empfiehlt

es

sich

eine

RednerInnenliste zu führen, um zu verhindern, dass alle gleichzeitig reden und um auch KollegInnen, die sich eher selten melden, eine Chance zu geben zu Wort zu kommen. Aktivierende Methoden •

Aktivierende Methoden! Zum Beispiel: „Blitzlicht“: Jede/n bitten, zu einem Thema mit wenigen Worten Stellung zu nehmen. Zettel mit zu vervollständigenden Sätzen, die beantwortet werden sollen, wie „Rechnungswesen stinkt, weil...“Zettel mit ausformulierten Meinungen, denen man zustimmt oder nicht.

Prioritätenliste! Die JugendvertrauensrätInnen schlagen mehrere Aktivitäten vor. Die TeilnehmerInnen sollen sich entscheiden, in welcher Reihenfolge diese als wichtig oder weniger wichtig gesehen werden.

Brainstorming! Jede/r sagt zu einem bestimmten Thema was ihm/ihr dazu spontan einfällt,

egal

wie

schwachsinnig

dieses

auch

erscheinen

mag.

Die

aufschreiben, zusammenfassen und als Gesprächsgrundlage verwenden. •

ExpertInnen einladen! Diese können die Versammlung spannender machen.

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6

Ideen


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A N D ER E A R B EI T SF O R M E N ! Bei Jugendversammlungen mit vielen TeilnehmerInnen bietet sich die Möglichkeit auch andere Arbeitsformen auszuprobieren. Wenn mehrere Themen behandelt werden sollen, empfiehlt es sich Arbeitsgruppen zu bilden. Das hat den Vorteil, dass die Leute in jene Gruppe gehen können, die sie am meisten interessiert. Nach den Arbeitsgruppen sollte es kurze Berichte für die gesamte Jugendversammlung geben, damit alle auf dem gleichen Stand sind.

B E SC HL Ü S SE

F A S SE N I N D ER

J U G EN D V ER SA M M L U N G

Beschlüsse, die in Jugendversammlungen gefasst werden, stellen nicht nur ein Meinungsbild der jugendlichen ArbeitnehmerInnen dar, sondern geben dem JVR auch Rückhalt bei der Umsetzung. Die Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Die Enthebung des JVR kann jedoch nur mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen

beschlossen

werden.

Es

kann

nur

der

gesamte

Jugendvertrauensrat, nicht aber ein einzelnes Mitglied, durch Beschluss der Jugendversammlung vom Amt enthoben werden.

C H EC KL I ST E : D U R C HF Ü H R U N G

D ER

J U G EN D V E R SA M M L U N G !

K

Geeigneten Termin suchen (wenn wenige Leute in der BS sind)

K

Termin mit dem Betriebsrat besprechen

K

Termin der Geschäfts- und Ausbildungsleitung bekannt geben

K

Geeigneten Ort suchen

K

TeilnehmerInnenkreis festlegen

K

ReferentInnen einladen (Arbeiterkammer, Gewerkschaft ...)

K

Zu einem Tagesordnungspunkt ev. die Ausbildungsleitung einladen

K

Betriebsrat einladen

K

JVR-Sitzung zur Vorbereitung durchführen

K

Tagesordnung festlegen

K

Arbeitskreise

K

Flipchart vorbereiten

K

Unterlagen vorbereiten

K

Betriebskennzahlen vorbereiten

K

Informationen von der Gewerkschaft einholen

K

Freizeitveranstaltungen - Termine einholen

K

Zeitrahmen festlegen

K

Zustimmung von der Ausbildungs- und Geschäftsleitung einholen

K

Bericht des Jugendvertrauensrates vorbereiten

K

Anstehende Probleme aufbereiten

K

Zielsetzung formulieren

K

Verhandlungsergebnisse auflisten

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D I E W A HL

D E S J U G EN D V ER TR AU EN SR A TE S !

JugendvertrauensrätInnen sind immer für zwei Jahre gewählt (ab dem Tag der Konstituierung gerechnet). In diesen zwei Jahren vertreten sie die Interessen der Lehrlinge und der jugendlichen ArbeitnehmerInnen. Aber wie funktioniert so eine Wahl eigentlich? Diese und viele andere Fragen wollen wir dir hier beantworten! « ACHTUNG: Grundsätzlich empfehlen wir - vor allem wegen der Fristen die eingehalten werden und der Formulare die ausgefüllt werden müssen - alle Vorbereitungen und die Wahl gemeinsam mit der GPA-djp Jugend durchzuführen.

D I E J U G EN D V ER SA M M L U N G

V O R D ER

W A HL

Vor der Durchführung der Wahl muss eine Jugendversammlung einberufen werden (mind. 2 Wochen vor der Jugendversammlung). In größeren Betrieben

sollte

die

Kundmachung

an

mehreren

Stellen

angebracht

werden. Vergiss bitte nicht, die Gewerkschaft, die Arbeiterkammer, den Betriebsrat und den/die BetriebsinhaberIn zu informieren. Das Verzeichnis der im Betrieb tätigen jugendlichen ArbeitnehmerInnen muss dir der/die BetriebsinhaberIn aushändigen. Diese Versammlung ist schwerpunktmäßig der bevorstehenden JVR-Wahl gewidmet. Bei dieser Wahlversammlung werden diese Punkte behandelt: •

Wahl eines Wahlvorstandes

Bericht des JVR über die abgelaufene Funktionsperiode

Bericht über die Tätigkeit des Jugendvertrauensrates

Aufgaben des Jugendvertrauensrates

Berichte aus der Gewerkschaft

Terminisierung der bevorstehenden Neuwahlen

Bericht des Betriebsrates

D ER W A HL V O R ST A N D ! Der Wahlvorstand wird auf der Jugendversammlung in einer offenen Abstimmung gewählt. Es reicht eine einfache Mehrheit. Der Wahlvorstand besteht aus 3 Mitgliedern, von denen 2 von der Jugendversammlung gewählt und ein Mitglied vom Betriebsrat entsandt wird. Sollte es in deinem Betrieb sowohl einen Angestelltenbetriebsrat, als auch einen Arbeiterbetriebsrat

geben,

müssen

beide

Gruppen

im

Wahlvorstand

vertreten sein.

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

AUFGABEN Die

DES

Aufgabe

W A HL V O R S T AN D E S des

U N D W I C H TI G E

Wahlvorstandes

ist

es

F R I S T EN !

die

Wahl

des

Jugendvertrauensrates zu beaufsichtigen und zu leiten. Die Wahl eines Jugendvertrauensrates ist gesetzlich geregelt. Dabei müssen wichtige Fristen eingehalten werden. Bei diesen Aufgaben müssen fristen eingehalten werden: •

Konstituierung des Wahlvorstandes durch die Wahl eines/einer Vorsitzenden am besten

gleich

im

Anschluss

an

die

Jugendversammlung,

in

welcher

der

Wahlvorstand gewählt wurde! •

Anforderung eines Verzeichnisses der jugendlichen ArbeitnehmerInnen

Erstellung eines WählerInnenverzeichnisses

Bekanntgabe des Wahltermins binnen 3 Tagen nach der Jugendversammlung

Bekanntgabe des WählerInnenverzeichnisses. innerhalb von 3 Tagen nach der Jugendversammlung kann gegen das WählerInnenverzeichnisses 1 Woche lang Einspruch erhoben werden

Wenn obiges obige s erledigt ist, muss der Wahlvorstand das machen: •

Entgegennahme & Prüfung der Einsprüche gegen das WählerInnenverzeichnis

eventuelle Berichtigung des WählerInnenverzeichnisses

Berechnung der Mandatsanzahl, die für den JVR zu vergeben ist

Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge

Entscheidung über die Ausstellung von Wahlkarten

Entgegennahme von eventuellen Änderungen der Wahlvorschläge

Produktion der Stimmzettel

Übermittlung der Wahlkarten & Kennzeichnung der WahlkartenwählerInnen im WählerInnenverzeichnis

Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge

Nominierung von WahlzeugInnen entgegennehmen!

Vermerken von Datum und Uhrzeit des Einlangens von Wahlkarten

Vorbereitung der Wahlzelle

WER

I S T WA HL B E R E C HT I G T ?

Passives Wahlrecht! In den JVR gewählt werden kann, wer am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

und am

Tag der Wahl mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt war. « ACHTUNG: Nahe Verwandte des/der BetriebsinhaberIn sind vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen und dürfen somit nicht zum JVR kandidieren!

Aktives

Wahlrecht!

Wahlberechtigt

sind

alle

jugendlichen

Arbeit-

nehmerInnen im Betrieb, die am Tag der Wahlausschreibung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an diesem Tag sowie am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sind.

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E R M I T TL U N G

DER

M AN D A T SZ A HL

Die Anzahl der zu wählenden JVR-Mitglieder ergibt sich aus der Anzahl der jugendlichen ArbeitnehmerInnen am Tag der Wahlausschreibung (Tag, an dem der Wahltermin im Betrieb bekannt gegeben wird). Außerdem muss für jedes ordentliche JVR-Mitglied ein Ersatzmitglied gewählt werden. Falls das ordentliche JVR-Mitglied für eine Sitzung verhindert ist bzw. den Betrieb verlässt, tritt das Ersatzmitglied an seine/ihre Stelle. Jugendliche ArbeitnehmerInnen

JVRJVR - Mitglieder

5 – 10 Personen

1 Mitglied; 1 Ersatz

11 – 30 Personen

2 Mitglieder; 2 Ersatz

31 – 50 Personen

3 Mitglieder; 3 Ersatz

51 – 100 Personen

4 Mitglieder; 4 Ersatz

usw.

usw.

Bis 1.000 jugendliche ArbeitnehmerInnen erhöht sich die Zahl der JVR pro 100

jugendliche

jugendlichen

ArbeitnehmerInnen

ArbeitnehmerInnen

um

eine

kommt

pro

Person! 500

Ab

1.000

jugendlichen

ArbeitnehmerInnen ein/e JugendvertrauensrätIn hinzu. Wenn sowohl der Gruppe der ArbeiterInnen als auch der Gruppe der Angestellten mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen angehören, wählt jede Gruppe für sich Mitglieder des Jugendvertrauensrates in einem besonderen Verfahren.

S O N D E R R EG EL U N G

FÜR

G R U P P EN W A HL !

Sind im Betrieb mindestens jeweils fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen der

Gruppe

der

ArbeiterInnen

sowie

der

Gruppe

der

Angestellten

beschäftigt, wählt jede dieser beiden Gruppen ihre Mitglieder für den Jugendvertrauensrat getrennt voneinander. In diesem Fall müssen sowohl ArbeiterInnen als auch Angestellte durch jeweils ein Mitglied im Wahlvorstand vertreten sein. Die Anzahl der zu wählenden JVR ergibt sich, wenn man die vorhin angeführten Grenzen, wie viele

JVRs auf wie

viele

ArbeitnehmerInnen entfallen, nach beiden

Gruppen (ArbeiterInnen, Angestellte) getrennt anwendet. Diese Unterlagen sind getrennt nach jugendlichen ArbeiterInnen & Angestellten zu erstellen: •

ArbeitnehmerInnenverzeichnis

WählerInnenlisten

Wahlvorschläge

Verzeichnis der WahlkartenwählerInnen

Wahlkuverts

Abstimmungsverzeichnis

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

W A HL K AR T EN

UND

B R I EF W A HL

Zur Zu r Briefwahl sind ArbeitnehmerInnen berechtigt, wenn sie am Wahltag: •

auf Urlaub oder in Karenz sind oder

den Präsenzdienst beim Bundesheer oder Zivildienst ableisten oder

im Krankenstand sind oder

aus beruflichen Gründen nicht am Wahlort anwesend sind oder aus

anderen wichtigen Gründen an der persönlichen Stimmabgabe gehindert sind

Anträge auf die Ausstellung von Wahlkarten können bis zum 8. Tag vor der Wahl an den Wahlvorstand herangetragen werden. Dieser muss bis zum 7. Tag vor der Wahl entscheiden, ob die Briefwahl ermöglicht wird. Sollte es zur brieflichen Stimmabgabe kommen, so ist dem/der WählerIn ein mit den anderen identer Stimmzettel mit Kuvert auszuhändigen. Außerdem ist ein

entsprechend

größeres,

frankiertes

und

an

den

Wahlvorstand

adressiertes Kuvert beizulegen. Die Wahlkarten können bereits vor dem Wahltermin beim Wahlvorstand abgegeben werden. Die Kuverts dürfen noch nicht geöffnet & müssen sicher verwahrt werden!

W A HL V O R SC HL ÄG E Um gültig zu sein, muss ein Wahlvorschlag 2 Wochen vor dem Wahltag beim Wahlvorstand eingereicht werden. Außerdem muss dieser die nötigen Unterschützungserklärungen JugendvertrauensrätIn jugendlichen wählbare/n

aufweisen

zwei

ArbeitnehmerInnen KandidatIn

und

(für

jede/n

Unterschriften im

von

Betrieb)

höchstens

die

zu

wählende/n

wahlberechtigten

und

zumindest

doppelte

Anzahl

einen der

zu

wählenden JugendvertrauensrätInnen aufweisen. Der Wahlvorstand muss den Wahlvorschlag spätestens 3 Tage vor der Wahl in geeigneter Form bekannt machen. Wahlvorschläge, die später als 2

Wochen vor

der

Wahl

beim

Wahlvorstand einlangen, zu wenige

Unterschriften aufweisen oder KandidatInnen aufweisen, die kein passives Wahlrecht haben, sind ungültig! Falls Unterschriften oder KandidatInnen fehlen, muss der Wahlvorstand eine Frist von 48 Stunden einräumen, damit diese Mängel beseitigt werden können. Wird ein Wahlvorschlag geändert, müssen alle UnterzeichnerInnen des ursprünglichen Vorschlages den geänderten Wahlvorschlag nochmals mit ihrer Unterschrift bestätigen!

A N F EC HT U N G

UND

N I C H TI G K EI T

DER

JVRJVR - W A H L !

Die Wahl kann beim Einigungsamt angefochten werden, wenn wesentliche Bestimmungen

des

Wahlverfahrens

oder

leitende

Grundsätze

des

Wahlrechts verletzt wurden und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte.

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

C H EC KL I ST E : A U F G AB E N W A HL V O R ST A N D

VO R D ER

W A HL !

K

Konstituierung durch die Wahl eines/r Vorsitzenden

K

Anforderung des Verzeichnisses der jugendlichen ArbeitnehmerInnen

K

Erstellung WählerInnenliste

K

Wahlkundmachung und Auflegen der WählerInnenliste

K

Entgegennahme und Überprüfung eventueller Einsprüche

K

Eventuelle Berichtigung der WählerInnenliste

K

Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge

K

Einleitung eventueller Berichtigungsverfahren

K

Entscheidung über die Ausstellung von Wahlkarten

K

Entgegennahme eventueller Änderungen der Wahlvorschläge

K

Auflegen der Stimmzettel

K

Übermittlung der Wahlkarten (falls notwendig) und gesonderte Kennzeichnung der WahlkartenwählerInnen auf der WählerInnenliste

K

Falls die Wahl aufgrund zu weniger KandidatInnen nicht durchgeführt werden kann: neuerliche Ausschreibung der Wahl

K

Auflegen der zugelassenen Wahlvorschläge

K

Entgegennahme der Nominierung von WahlzeugInnen durch die wahlwerbenden Gruppen

K

Vermerken von Datum und Uhrzeit des Einlangens von Kuverts der WahlkartenwählerInnen (geschlossen lassen & sicher verwahren!)

K

Vorbereitung der Wahlzelle

C H EC KL I ST E : A U F G A B E N W A HL V O R ST A N D

B E I D ER

W A HL !

K

Überprüfung der Wahlurne

K

Durchführung der geheimen Wahl

K

Ausgabe der Stimmzettel mit Kuvert; Sammeln der Kuverts in der Wahlurne

K

Einwurf ev. Wahlkarten in die Wahlurne (noch verschlossen)

K

Beendigung der Wahl (nur die Mitglieder des Wahlvorstandes & eventuell genannte ZeugInnen haben nun Zutritt zum Wahllokal)

C H EC KL I ST E : A U F G AB E N W A HL V O R ST A N D NACH

D ER

W A HL !

K

Entleeren der Urne

K

Zählen der Kuverts; überprüfen, ob die Anzahl mit der Zahl der WählerInnen übereinstimmt

K

Öffnen der Kuverts; überprüfen, ob die Stimmzettel gültig sind

K

Vermerken der ungültigen Stimmen im Wahlprotokoll

K

Auszählen der Stimmen und Ermittlung der Mandate

K

Ausfüllen und Unterschreiben des Wahlprotokolls

K

Verwahrung der Wahlunterlagen

K

Verständigung der Gewählten

K

Aushängen des Wahlergebnisses

K

Bekanntgabe des Wahlergebnisses an BetriebsinhaberIn, Betriebsrat, Arbeitsinspektorat, Arbeiterkammer & Gewerkschaft

K

Übergabe der Wahlunterlagen an den/die neue/n JVR-Vorsitzende/n

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12


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

D I E K O N S TI T U I ER U N G

J U G EN D V ER TR AU EN SR A T ES

D ES

Der Jugendvertrauensrat muss sich innerhalb von 6 Wochen nach der Wahl konstituieren. Die Einberufung dieser Sitzung hat durch das älteste Mitglied im neu gewählten JVR zu erfolgen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da alle gewählten Mitglieder des JVR nach verstreichen einer weiteren Frist ihre Mandate verlieren. Kommt das an Lebensjahren älteste Mitglied seiner/ihrer Pflicht zur Einberufung nicht nach, so kann jedes Mitglied

des

Jugendvertrauensrates,

Wahlvorschlages

gereiht

war

das

an

erster

(„ListenführerIn“)

die

Stelle

eines

Einberufung

vornehmen. Die konstituierenden Sitzung wird von jener Person, welche die Sitzung einberufen hat bis zur Wahl des/der JVR-Vorsitzenden geleitet. Aus der Mitte des Jugendvertrauensrates werden nun ein/e Vorsitzende/r, ein/e

StellvertreterIn

und

ein/e

SchriftführerIn

gewählt.

Da

der

Jugendvertrauensrat über keinen eigenen Fonds verfügt, gibt es die Funktion des/der KassierIn nicht. Die Funktionen des/der StellvertreterIn und des/der SchriftführerIn können von einer Person ausgeführt werden. Die Wahl erfolgt durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt jenes vorgeschlagene Mitglied als gewählt, das auf dem Wahlvorschlag kandidiert hat, der bei der Jugendvertrauensratswahl die

meisten

Stimmen

auf

sich

vereinigt

hat.

Liegt

auch

hier

Stimmengleichheit vor, so entscheidet das Los. In diesem Fall ist der/die StellvertreterIn jener wahlwerbenden Gruppe zu entnehmen, die auf Grund des Losentscheides nicht die/den Vorsitzende/n stellt. Wurden die Mitglieder des Jugendvertrauensrates getrennt (in ArbeiterInnen und Angestellte)

gewählt,

so

ist

der/die

StellvertreterIn

aus

jener

ArbeitnehmerInnengruppe zu wählen, welcher der/die Vorsitzende nicht angehört. Ist also zum Beispiel der/die Vorsitzende ArbeiterIn, so muss der/die

StellvertreterIn

Angestellte/r

sein.

Der/die

frisch

gewählte

Vorsitzende hat unmittelbar nach Beendigung der konstituierenden Sitzung das

Ergebnis

der

Wahl

Reihenfolge

der

zuständigen

Gewerkschaft

der

JugendvertrauensrätInnen

Ersatzmitglieder und

dem/der der

sowie

BetriebsinhaberIn,

Arbeiterkammer

sowie

die der dem

Arbeitsinspektorrat bekannt zu geben. Außerdem muss das Ergebnis im Betrieb veröffentlicht werden.

D I E JVR - S I T ZU N G Nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (§ 128) muss der JVR mindestens einmal im Monat eine Sitzung einberufen. Die Einladung erfolgt durch den/die Vorsitzende/n bzw. bei dessen/deren Verhinderung durch den/die StellvertreterIn. Gleichzeit mit der Einladung muss auch die Tagesordnung an alle Mitglieder des JVR geschickt werden. Wenn ein Drittel der JVRMitglieder (bei 3 JVR-Mitgliedern jedoch mindestens 2) die Einberufung einer Sitzung verlangt, muss der/die Vorsitzende innerhalb von 2 Wochen eine Sitzung einberufen.

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13


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In der JVR-Sitzung sollen sämtliche Belange, welche die Lehrlinge und jugendlichen ArbeitnehmerInnen im Betrieb betreffen, besprochen und vereinbart werden. Vor allem die Jugendversammlungen sollten gut geplant und vorbereitet werden. Die Sitzungen des JVR sind zwar nicht öffentlich, es können aber Personen beratend hinzugezogen werden. So ist es beispielsweise immer zweckmäßig, jemanden vom Betriebsrat zur JVRSitzung einzuladen, da bei vielen Punkten seine/ihre Hilfe benötigen wird.

ORT

UND

Z EI T

D ER

S I TZ U N G EN

D E S J U G EN D V E R T R AU EN SR A TE S

Für die Erfüllung der Aufgaben müssen dem Jugendvertrauensrat sowohl Räumlichkeiten,

wie

auch

andere

Sacherfordernisse

von

dem/der

BetriebsinhaberIn zur Verfügung gestellt werden. Die Größe und das Ausmaß hängen von der Größe des Betriebes, wie auch den Bedürfnissen des JVR ab. Der/Die BetriebsinhaberIn muss ebenso für die Instandhaltung der zur Verfügung gestellten Räume und Gegenstände sorgen. Auch wenn in

einem

Betrieb

der

Betriebsrat

über

Räumlichkeiten

verfügt

(Betriebsratszimmer), ist der/die BetriebsinhaberIn verpflichtet auch dem Jugendvertrauensrat Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die JVRSitzung darf während der Arbeitszeit durchgeführt werden. Der Termin sollte jedoch rechtzeitig mit dem Betriebsrat, der Ausbildungsleitung und der Geschäftsleitung vereinbart werden. Mögliche Punkte bei einer JVRJVR - Sitzung: •

Berufsausbildungsfragen & Lehrlingsausbildung im Betrieb

Probleme im Lehrlingsbereich

Angebote der GPA-djp Jugend und der ÖGJ

bevorstehende Jugendversammlung

Weihnachtsfeier; Lehrlingsfeier

Arbeitszeiten für Lehrlinge

C H EC KL I ST E JVRJVR - S I T ZU N G K

Geeigneten Termin suchen

K

Einladung gestalten (kann bei wenigen JVR auch mündlich erfolgen)

K

TeilnehmerInnenkreis festlegen

K

Betriebsrat einladen

K

Zeitrahmen festlegen und Sitzungszimmer organisieren

K

Tagesordnung festlegen

K

Über bevorstehende Termine nachdenken

K

Eventuell Gewerkschaft (JugendsekretärIn) einladen

K

Brauchen wir zu einem Tagesordnungspunkt eine/n ReferentIn?

K

Ungefähre Zielsetzung der Sitzung formulieren

K

In den Abteilungen bekannt geben und bei der Ausbildungsleitung melden

K

Unterlagen & Flipchart vorbereiten

K

Termine einholen

K

Protokoll führen

K

Bei Sitzung nächste Schritte vereinbaren

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14


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B E SC HL Ü S SE

F A S SE N I M

J U G EN D V ER TR AU EN S R AT

Der JVR ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit ist die Meinung angenommen, für die der/die Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit sein/e StellvertreterIn, gestimmt hat. Qualifizierte Beschlussfassung ist in diesen Fällen notwendig: •

die Beschlussfassung über die Enthebung eines Mitglieds des Jugendvertrauensrates von seiner Funktion (zum Beispiel als Vorsitzende/r) kann nur mit Mehrheit der Stimmen

aller

(und

nicht

bloß

der

bei

der

Sitzung

anwesenden)

Jugendvertrauensratsmitglieder erfolgen; •

ebenso kann ein Rücktrittsbeschluss des Jugendvertrauensrates nur mit Mehrheit der Stimmen aller Jugendvertrauensratsmitglieder gefasst werden;

besteht der Jugendvertrauensrat aus 2 Mitgliedern, so haben diese auch bei der allfälligen Aufteilung der Geschäfte über notwendige Beschlüsse Einvernehmen herzustellen;

der Beschluss über eine autonome Geschäftsordnung des Jugendvertrauensrates bedarf der Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder.

A U TO N O M E G E SC H ÄF T S O R D N U N G Der Jugendvertrauensrat kann mit Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder eine eigene Geschäftsordnung beschließen. Die Errichtung von Ausschüssen wie beim Betriebsrat ist jedoch in dieser Geschäftsordnung nicht möglich, weil die Bestimmungen über die Übertragung von Aufgaben an

Ausschüsse

für

den

Jugendvertrauensrat

nicht

gelten.

In

der

Geschäftsordnung könnten etwa Zeit und Ort der regelmäßigen Sitzungen des Jugendvertrauensrates, die näheren Modalitäten der Einberufung, usw. geregelt werden.

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Kapitel

3

REDEN, REDEN, REDEN! KOMMUNIKATION! Wichtiger als jede Verhandlung oder Sitzung ist es, miteinander zu reden. Dazu solltest du den Kontakt zu deinen KollegInnen suchen. Damit entfällt die Anonymität, ihr kennt euch, das Vertrauen wächst. Erst durch das persönliche Kennen lernen entsteht Verständnis für das, was du tust. Darüber hinaus werden die Angebote, wie zum Beispiel Einladungen des JVR, verbindlicher, niemand kann sich verstecken und die meisten werden zumindest aus Höflichkeit erklären, weshalb sie nicht an der geplanten Veranstaltung teilnehmen werden. Gleichzeitig erfährst du im persönlichen Gespräch, wo im Betrieb der Schuh drückt und kannst mögliche Missverständnisse schnell aus dem Weg räumen. Folgende Folg ende Möglichkeiten bieten sich dazu an: •

Betriebsbegehungen (Nütze Rundgänge in jeder Form!)

Anfragen von KollegInnen, die sich an dich wenden

Gespräch bei Schulungen im Betrieb oder bei der Jugendversammlung

eigene Sprechstunden

feste Anlaufstationen angeben, wie du zu erreichen bist (Telefon, E-Mail ...)

Briefkasten für die JugendvertrauensrätInnen

Intranet-Seite mit Informationen des Jugendvertrauensrates

Kommunikationsraum für junge Angestellte und Lehrlinge

Als Nächstes stellt sich die wichtige Frage: Wie kann ich mit anderen ins Gespräch kommen? Dadurch, dass du JugendvertrauensrätIn bist, werden sich gewiss viele Möglichkeiten ergeben, aber nicht immer wirst du in „Amt und Würden“ auftreten wollen. Ein indirekter Einstieg, zum Beispiel auch über Belangloses, private Gemeinsamkeiten oder Ähnliches zu sprechen, ist fast immer günstiger als Menschen sozusagen zu überfallen. Viele Probleme, Schwierigkeiten und Wünsche der KollegInnen erfahren wir häufig nicht nach einer knappen Direktansprache („Wie geht's dir mit deinem/deiner AusbilderIn?“), sondern über Umwege, über scheinbar Nebensächliches, das genauso zu Themen hinführt, um die es dir als Jugendvertrauensratsmitglied hauptsächlich geht. Möglichkeiten mit Anderen in Kontakt zu treten •

Zeitung, regelmäßige Rundschreiben

gezielte Befragung der Lehrlinge

Meinungsumfragen: Wie viel Prozent sind für/gegen...?

Rundschreiben, E-Mails (z.B. Stellungnahme zu einem aktuellen Thema, Bilanz)

Unterschriften sammeln für bestimmte Forderungen

Homepage, Intranet, Blog

„Schwarzes Brett“ oder Informationstafel der Jugendvertretung

Praktische Hilfen zu bestimmten Themen zusammenstellen (Flugblätter…)

Sammelaktionen für einen guten Zweck

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V E R H AN D L U N G E N Damit ihr in Verhandlungen entsprechend vorbereitet hineingeht und dort eure Anliegen besser durchsetzen könnt, haben wir euch eine Checkliste zusammengestellt. Geht diese bei der Vorbereitung einer Verhandlung durch. Sicherlich werden nicht alle Punkte für jede Verhandlung zur Anwendung kommen. Dies musst du in Absprache mit dem Betriebsrat und den anderen JVR selbst entscheiden. In jedem Fall solltet ihr euch folgende Fragen überlegen: Was will ich? Es mag seltsam klingen, doch dies ist die am meisten unterschätze

Frage

bei

Verhandlungen.

Natürlich

weiß

jede/r

vor

Verhandlungen, was er/sie im Großen und Ganzen fordern möchte. Wer sich nicht im Vorhinein ganz genau überlegt, was er/sie will, kann in Verhandlungen in die Situation kommen, auf einen unerwarteten Vorschlag der Gegenseite nicht prompt reagieren zu können und „mauern“ zu müssen. Das Ergebnis der Verhandlung wird dann in jedem Fall für beide Seiten unbefriedigend sein. Oft versteht das Gegenüber unter derselben Forderung etwas anderes als ihr. In diesem Fall werdet ihr aneinander vorbei reden. Eine Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten, wäre, im Vorhinein mit KollegInnen über die Frage zu diskutieren und so mit verschieden Sichtweisen umgehen zu lernen. Was will mein Gegenüber? Natürlich werdet ihr nie genau wissen können, was euer Gegenüber mit der Verhandlung bezwecken will. Trotzdem ist es wichtig, sich diese Frage zu stellen, um besser über die Ziele der Gegenseite Bescheid zu wissen. Damit werdet ihr in der Verhandlung besser in der Lage sein, euch und eure Argumente an den/die VerhandlungspartnerIn

anzupassen.

Dann

werdet

ihr

auch

schneller

erkennen können, wenn diese/r blufft. Dabei hilft es euch auch, im Vorhinein

zu

überlegen,

partnerIn

zum

in

Nachgeben

welchen bereit

Punkten

sein

könnte

der/die und

Verhandlungswelche

Punkte

unverrückbar sind. Die erste Frage in diesem Zusammenhang ist, ob ihr mit dem/der VerhandlungspartnerIn grundsätzlich dasselbe Ziel habt und euch nur nicht über den Weg einig seid. Habt ihr dasselbe Ziel, könnt ihr in der Diskussion immer wieder auf dieses gemeinsame Ziel hinweisen. Habt ihr unterschiedliche Ziele, wird die Verhandlung schwieriger. Es bleiben dennoch folgende mögliche Strategien: •

Ihr könnt euch der Meinung der Gegenseite anpassen! Die eigene Meinung in der Verhandlung zu ändern, wird euch spätestens dann vor erhebliche Schwierigkeiten bringen, wenn ihr euren KollegInnen erklären müsst, weshalb ihr plötzlich „auf der anderen Seite“ steht.

Ihr könnt flüchten! Ihr stellt euch einfach nicht der Diskussion und versucht, möglichst schnell den Ort zu verlassen. Eine zwar sehr einfache Lösung, die aber nicht auf Dauer halten wird.

Ihr kämpft! Eine Herangehensweise, die manchmal günstig ist, manchmal nicht. Überlegt euch, welche (Druck)Mittel ihr zur Verfügung habt und wie wirkungsvoll sie in Bezug auf euer Gegenüber sind.

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17


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Ihr

sucht

euch

Verbündete!

Dazu

können

der/die

LehrlingsausbilderIn,

der

Betriebsrat oder auch die Gewerkschaft zählen. •

Ihr

sucht

einen

Kompromiss!

Dies

ist jedoch

nicht

immer

einfach.

Vorteil:

Kompromisslösungen halten meist relativ lange und gut. Nachteil: Ihr müsst auf einen Teil eurer Ansprüche verzichten. •

Ihr sucht den Konsens! Sie sind noch schwieriger zu finden als Kompromisse, halten dafür jedoch meist länger und sind im Interesse der Lehrlinge. Eine Konsenslösung bedeutet, dass Ziele & Bedürfnisse beider Gruppen berücksichtigt werden und niemand verzichten muss.

Welche Auswege gibt es? Stellt euch vor, euer Gegenüber kommt mit einer völlig überraschenden Lösung. Was tun? Eine Möglichkeit besteht darin, euch schon im Vorhinein zu überlegen, welche Bedingungen eine Lösung erfüllen muss und diese dann nach Wichtigkeit zu reihen.

Was kann im schlimmsten Fall passieren? Mit dieser Frage könnt ihr versuchen, das Risiko abzuschätzen und eure Angst abbauen. Wenn ihr euch des Risikos im Vorhinein bewusst seid, werdet ihr euch weder von Drohgebärden einschüchtern lassen, werdet aber auch keine gröberen Dummheiten begehen.

Was passiert im günstigsten Fall? Was wäre der günstigste Fall? Gibt es diesen überhaupt?

Wie ist meine Position? Wie schauen die Machtverhältnisse aus? Auf wessen Initiative findet die Verhandlung statt? Wer bestimmt die Verhandlung (Ort, Zeit, Dauer)? Wie viele Leute und wer verhandelt?

C H EC KL I ST E K K

FÜR

V ER HA N D L U N G E N

Verhandlungsziel festlegen: Was möchtet ihr erreichen? Möglicherweise eine JVR-Sitzung zur Vorbereitung abhalten: Gemeinsam fallen oft mehr Argumente und Gegenargumente ein.

K

Argumente sammeln: Was spricht für deinen Standpunkt?

K

Auf Gegenargumente vorbereiten: Wie könnten die anderen argumentieren?

K

Rechtliche Grundlage prüfen & Betriebskennzahlen einholen

K

TeilnehmerInnenkreis festlegen (auch auf der Gegenseite)

K

ExpertInnen beiziehen (Arbeiterkammer, Betriebsrat, Gewerkschaft ...)

K

Geeigneten Termin & neutrales Verhandlungszimmer suchen

K

Geeignete Sitzposition

K

In der Vorbereitung überlegen, wer was sagt

K

Selbst Protokoll führen

K

Zeitrahmen festlegen

K

Verhandlungsspielraum festlegen: Was sollte jeden Falls erreicht werden?

K

Wie weit kann die Gegenseite gehen, ohne das Gesicht zu verlieren?

K

Handlungsvereinbarung bei nicht erreichtem Verhandlungsziel

K

Druckmittel im Talon haben, nicht vom Thema abbringen lassen

K

Unterschriftenliste/Beschluss der Jugendversammlung als Druckmittel

K

Versuch dein Gegenüber nicht zu unterbrechen, lass dich nicht unterbrechen.

K

Versuche Unterstellungen zu vermeiden & lass dir nichts unterstellen.

K

Bei nicht erreichtem Verhandlungsziel neuen Termin vereinbaren

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

C H EC KL I ST E -

N AC H D E N

V E R HA N D L U N G E N

K

Gedächtnisprotokoll erstellen

K

Auf jeden Fall über das Verhandlungsergebnis informieren

K

Negativergebnis den Beschäftigten mitteilen

K

Flugblatt gestalten und/oder in Betriebsratszeitung informieren

K

Persönliche Gespräche

K

Jugendversammlung einberufen

K

Öffentlichkeit informieren

P R O B L EM E

UND

KONFLIKTE

Probleme, Konflikte - Was tun? Aus deiner eigenen Erfahrung weißt du, dass es sehr unterschiedliche Probleme während der Lehrlingszeit gibt. So ändert sich klarerweise im Laufe der Zeit auch die Wahrnehmung vom Betrieb.

Es

Entsprechend

verändern solltest

sich

du

die

auf

jeweiligen

die

Probleme

unterschiedlichen

und

Sorgen.

Probleme

deiner

KollegInnen eingehen können. Natürlich kennen wir nicht die spezielle Situation

in

deinem

Betrieb.

Wir

versuchen

einen

möglichst

allgemeingültigen Überblick zu geben. Das 1. Lehrjahr! Der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ist nicht einfach. Die Erleichterung, eine Lehrstelle gefunden zu haben, vermischt sich mit Unsicherheit. Der/die neue KollegIn wird dir sicherlich dankbar sein, wenn du ihm/ihr erklärst, wie was im Betrieb läuft. Es ist wichtig, schon sehr frühzeitig in Kontakt zu treten und eine Vertrauensbasis herzustellen. Du kannst „die Neuen“ zum Beispiel schon vor Arbeitsbeginn zu einem Info-Treffen einladen. Häufig finden gleich zu Beginn der Ausbildung

Schulungen

statt;

auch

eine

Gelegenheit,

den

Jugendvertrauensrat und seine Aufgaben vorzustellen. Aus Sicht der JugendvertrauensrätInnen wird es im 1. Jahr mehr darum gehen, die allgemeine Notwendigkeit und Nützlichkeit des Jugendvertrauensrates, des Betriebsrates

und

der

Gewerkschaft

zu

verdeutlichen.

Die

Konfliktbereitschaft ist eher noch gering und einer Kritik an betrieblichen Zuständen werden „die Neuen“ zumeist abwartend skeptisch gegenüber stehen.

Gleichwohl

wird

vielen

besonders

gegen

Ende

des

ersten

Lehrjahres deutlicher bewusst, dass es wohl auch Mängel und Probleme gibt. Diese werden aber eher an Personen (Vorgesetzten, nörgelnden KollegInnen) als an betrieblichen Strukturen festgemacht. Das 2. Lehrjahr! Die meisten KollegInnen sind mittlerweile kritischer gegenüber ihrer Ausbildung geworden: der Durchblick ist größer (z.B. dass ausbildungsfremde Tätigkeiten keine Seltenheit sind). Illusionen werden geringer und über Mängel wird offener gesprochen. Im Verhältnis zu anderen Lehrjahren zeigt sich, dass die Frustration im 2. Ausbildungsjahr am ausgeprägtesten ist und daher hier die größte Chance besteht, KollegInnen zur gemeinsamen Verbesserung ihrer Situation zu bewegen.

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Das 3. Lehrjahr! Im 3. Lehrjahr verwandelt sich die mehr oder weniger stark ausgeprägte Kritik an der Ausbildung – soweit diese im 2. Lehrjahr vorhanden war – meistens in Resignation und Ernüchterung. Die Vorzüge und

Nachteile

der

Ausbildung

werden

einigermaßen

realistisch

eingeschätzt und es erfolgt häufig eine verstärkte Anpassung an die Situation im Betrieb. Schließlich stellt sich die von vielen bis zuletzt verdrängte Frage nach der Prüfung bzw. der Übernahme nach der Lehrzeit umso massiver.

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Kapitel

4

UMSETZEN! ÖFFENTLICHKEITSARBEIT! Öffentlichkeitsarbeit bedeutet, dass wir bestimmte Informationen zu bestimmten Menschen bringen wollen. Es muss unbedingt vor jeder Aktion geklärt werden, an welche Zielgruppe wir uns wenden. Wer sich in der Öffentlichkeitsarbeit an alle richtet, erreicht niemanden. Öffentlichkeitsarbeit: •

bedeutet, dass wir Vertrauen gewinnen wollen.

soll ein (positives) Image aufbauen.

ist keine Einbahnstraße, sondern Zweiwegkommunikation. Die Informationen, die gesendet werden, sollen ankommen, und es soll auch etwas zurückkommen!

lebt von der Kontinuität. Sie kann weder auf eine einmalige Aktion beschränkt sein, noch können wir mit schnellen Erfolgen rechnen. (Wichtig sind z.B. laufende Kontakte zu MedienvertreterInnen.)

lebt auch von der Abwechslung, Phantasie und Kreativität. Ideen sind gefragt. Vor allem, wenn wir in der Nachrichtenkonkurrenz und Informationsfülle des Tages bestehen wollen, müssen wir Signale setzen.

TIPPS,

WI E D E I N

JVR

EI N E G U T E

Ö F F E N TL I C HK E I T

ER H ÄL T !

Externe und interne Öffentlichkeitsarbeit! Öffentlichkeitsarbeit unterscheidet sich in interne und externe PR-Maßnahmen. „PR beginnt zu Hause“ lautet ein treffendes Schlagwort. Damit ist gemeint, dass wir bei Öffentlichkeitsarbeit

nicht

nur

an

die

Leute

außerhalb

unserer

unmittelbaren Arbeit denken sollen. An erster Stelle sollen immer auch die eigenen Leute, die Jugendlichen im Betrieb, stehen. Sie prägen durch ihre Meinung das Image der Institution ebenso maßgebend wie externe Öffentlichkeiten.

Ein/e

zufriedene/r,

informierte/r

und

integrierte/r

KollegIn ist der/die beste BotschafterIn der eigenen Arbeit. Die externe Kommunikation richtet sich an die für die Arbeit relevanten Zielgruppen. Diese Zielgruppen sind Teil der Öffentlichkeit, sie wird daher auch Teilöffentlichkeiten genannt. Die Art und Aufbereitung der Kommunikation ist auf die unterschiedlichen Teilöffentlichkeiten abzustimmen. Kommunikationsinstrumente! unzählige

verschiedene

Es

Methoden

gibt

in

und

der Mittel

Öffentlichkeitsarbeit eine

Botschaft

„rüberzubringen“. Den Ideen und der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt. Man muss jedoch stets überlegen, ob die gewählte Methode für die Zielgruppe und die Art der Botschaft geeignet ist. An Lehrlinge kannst du Infos in einer anderen Weise übermitteln als etwa an JournalistInnen. Die Auswahl an Instrumenten kann selbstverständlich bei Bedarf auch variiert,

verlagert

oder

in

Kombination

eingesetzt

werden.

Die

Kommunikationsinstrumente dienen schließlich als Übertragungskanal (mittel) für die jeweiligen PR-Maßnahmen und PR-Aktivitäten an die Öffentlichkeit. www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Interne PR: •

Besprechungen

Broschüren

diverse Treffen

Informations- und Flugblätter

Homepage, Intranet, Blog

Externe PR: •

Presseaussendungen

Pressekonferenzen, Pressegespräche mit Pressemappe

Interviews (Einzelgespräche mit MedienvertreterInnen)

Einladungen zu Veranstaltungen

Zeitung

Broschüren, Folder, Informationsmaterial

Seminare, Präsentationen, Vorträge

In weiterer Folge wollen wir euch einige PR-Methoden näher vorstellen, die für die alltägliche Arbeit von Bedeutung sein könnten!

Z EI TU N G Eine eigene Zeitung zu machen, muss gut überlegt sein: •

Welche Personen wollt ihr ansprechen?

Wie könnt ihr eure eigene Zeitung finanzieren?

Habt ihr genug Leute und Energien für ein Zeitungsprojekt?

Reicht für eure Bedürfnisse eine Seite in der Betriebsratszeitung?

Wie schreib ich einen guten Zeitungsartikel? Jeder Mensch hat seinen individuellen Stil. Dennoch gibt es ein paar grundsätzliche Regeln, die beachtet werden sollten. In der Kürze liegt die Würze! Der Kern der Aussage soll immer am Anfang stehen. Beachte beim Lesen der Tageszeitungen, wie diese Artikel aufgebaut werden: Zuerst steht im Vorspann alles Wesentliche. Dann erst kommt der längere Teil, der die eigentliche Geschichte genauer erzählt. Das Wesentliche lässt feststellen mit: •

Wer?

Was?

Wo?

Wie?

Wann?

Warum?

Welche Quelle? Bei einem längeren Artikel solltet ihr immer Zwischentitel machen. Diese sollten möglichst kurz beschreiben wovon der folgende Absatz handelt. Der Artikel sollte einen klaren, logischen Aufbau haben. www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

22


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Bevor ihr zu schreiben beginnt, solltet ihr euch ein grobes Gedankenkonzept überlegen: •

Was will ich mit dem Artikel aussagen oder erreichen?

Wie sage ich’s am besten?

Mit welchen Worten, durch welche Fakten und Zahlen oder Beispiele kann ich meine Behauptung unterlegen?

möglichst viele und kurze Absätze

kurze, klare und prägnante Sätze

verständlich und natürlich schreiben; möglichst wenige Fremdwörter

DAS LAYOUT

EI N E R

Z EI T U N G !

So wichtig wie ein gut geschriebener, gründlich recherchierter Artikel ist die grafische und optische Qualität einer Zeitung. Kaum jemand liest freiwillig und mit Freude eng geschriebene, klein gedruckte Artikel ohne Bilder und grafische Auflockerungen. Das sollte beachtet werden: •

Teilt die Seite in Spalten auf. Damit lässt sich der Lesefluss leichter aufrechterhalten. Die Textspalten sollten nicht zu breit sein.

Bei

der Wahl der Schrift

ist wichtig,

dass

sie

gut gelesen werden kann.

Verschnörkelte oder außergewöhnliche Schriften sollten nicht gewählt werden. •

Die rechte Seite wird von den LeserInnen mehr beachtet als die linke. Deshalb sollte die linke Seite vom Layout her mehr betont werden.

Der Blick der LeserInnen verläuft Z-förmig über die Seite (links oben beginnend). Die Gewichtung der Überschriften muss der Bedeutung der Beiträge entsprechen.

Eine Seite darf nicht zu dicht beschrieben sein.

Es muss leicht ersichtlich sein, welche Texte und Bilder zusammengehören. Anzeigen sollten klar als solche erkennbar sein.

Umrandungen & dünne Ränder sind grundsätzlich gut, sie schaffen Ordnung.

Bildtexte sollten in einer anderen Schrift als der Haupttext sein und kurz gehalten werden.

Bei größeren oder komplizierten Themen solltet ihr einen Teil herausnehmen und in einen Kasten setzen.

Bei der Textgestaltung beachten, dass wichtige Absätze fett geschrieben werden.

Länge und Platzierung der Texte und Fotos einplanen; grobe Skizzen anlegen.

WIE

P L A N EN WI R U N SE R E E R S TE

Z EI T U N G ?

Vorplanung •

Zielgruppe der Zeitung

Funktion der Zeitung

Inhalte/Blattlinie der Zeitung

Aufmachung, Gestaltung der Zeitung

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23


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Titel •

Finanzen (Inserate)

Wer könnte noch mitarbeiten?

Personelle Kompetenzen und Verantwortlichkeiten

Technik (Druck oder Kopien, mehrfärbig ...)

Erstredaktion •

Themenkatalog

Bestimmen der Inhalte

Wertigkeiten: Headline/Aufmacher

Platz/Position/Artikelform

Personelle Aufteilung

Rohumbruch: Seitenspiegel/Länge der Artikel

Journalistische Arbeit •

Berichte recherchieren

Texte, Geschichten schreiben

Fotos/Grafiken/Zeichnungen/Tabellen beschaffen

Inserate „keilen“

Endredaktion •

Texte durchsprechen und korrigieren

Stilistische Redaktion

Länge kontrollieren

Titel, Zwischentitel, Bildtexte setzen

Fotos, Grafiken besprechen

Gestaltung/Layout •

Reinschrift der Texte

Layout

nochmaliges Korrekturlesen

eventuelle Verbesserungen

Druck

I M P R E SS U M ! Nach dem Mediengesetz muss auf jedem Medienwerk ein Impressum angeben werden. Dazu zählen der Name von den verantwortlichen RedakteurInnen und HerstellerInnen sowie Herstellungs- und Verlagsort. Bei periodischen Druckschriften zusätzlich die Anschriften von Redaktion und HerausgeberIn (die vermutlich bei kleineren Projekten identisch sind).

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24


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Von dieser Impressumspflicht sind unter anderem BR-Aussendungen, SchülerInnenzeitungen sowie Aussendungen von Interessensvertretungen ausgenommen. Auch wenn JVR-Magazine daher ausgenommen sind, macht es Sinn, wenn die LeserInnen einen Kontaktnamen zur Redaktion haben, um Lob, Kritik oder auch Artikelvorschläge äußern zu können.

M AS S EN M ED I E N – P R ES S E AR B E I T „Das kann ja wohl nicht wahr sein! Schreibt die Presse nur noch Mist?“, „Unsere Veranstaltung war wieder nicht drin.“ Stoßseufzer, die wohl jede/r kennt. Fest steht, dass ihr eine Menge selbst tun könnt, damit ihr euch in der Presse und in anderen Medien so wieder findet, wie ihr euch das wünscht. Diese Dinge sind für professionelle Öffentlichkeitsarbeit wichtig: Persönlicher, regelmäßiger und guter Kontakt zu Presseleuten erleichtert die Arbeit. Für Mitteilungen solltet ihr ein Presseverzeichnis anlegen, das sowohl

die

örtlichen

Zeitungen

als

auch

die

regionalen

Ausgaben

überregionaler Zeitungen und Illustrierten enthält. Zusätzlich wichtig sind Ankündigungsblätter, Rundfunk- & Fernsehsender. Neben

Adressen

und

Telefonnummern

sind

auch

die

Namen

der

zuständigen RedakteurInnen & MitarbeiterInnen wichtig (ständig auf dem neuesten Stand halten!). Unbedingt notwendig ist auch die Kenntnis des Redaktionsschlusses

der

einzelnen

Medien.

Und:

JournalistInnen

interessieren sich natürlich mehr für das Ungewöhnliche.

D I E P R ES S EM I T TE I L U N G /P R ES S EE I N L AD U N G Mindestens 14 Tage vor Veranstaltungen, Aktionen, usw. sollte eine kurze Pressemitteilung (ca. 15 Zeilen, dafür ist immer Platz) aufgesetzt werden. Die angeschriebenen Medien werden darin gebeten, die Mitteilung in ihren Veranstaltungshinweisen unterzubringen. Eventuell könntet ihr den/die RedakteurIn nach Versand der Mitteilung anrufen & nachfragen. Inhalt: •

Art der Veranstaltung, Thema

VeranstalterIn

Ort und Zeit

Was passiert? (ReferentIn, Film ...)

Außerdem sollte ein Satz mit ungefähr folgendem Wortlaut nicht vergessen werden: „Wir bitten Sie, unsere Veranstaltung in Ihrem Medium zu berücksichtigen und würden uns freuen, eine/n VertreterIn Ihrer Redaktion bei uns begrüßen zu können.“

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25


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

D I E P R ES S E AU S SE N D U N G Am Anfang solltet ihr euch drei Fragen stellen: •

An wen richtet sich die Presseaussendung?

Welche Hauptaussage steht im Mittelpunkt?

Was ist an Information nötig und was ist unnötig?

Hinzu kommt, dass die Presseaussendung so formuliert werden sollte, dass sie bei RedakteurInnen Interesse weckt und nicht viel Arbeit durch Umschreiben

damit

verbunden

ist,

denn

ein/e

RedakteurIn

hat

grundsätzlich wenig Zeit. Je weniger Arbeit der/die RedakteurIn mit der Presseaussendung hat, desto größer ist die Chance, dass sie abgedruckt wird.

C H EC KL I ST E P R ES S EA U S S EN D U N G K

Interessantes Thema

K

Maximale Länge: 2 Seiten

K

Optimal: ½ bis ¾ Seite

K

Maximal 15 Wörter pro Satz

K

Titel: möglichst kurz und prägnant

K

Wichtige Infos im ersten Absatz: 7 W (wer, was, wo, wie, wann, warum, welche Quelle?); einfach formulieren

K

Form: A4, zweizeilig, Rückseite leer, auf beiden Seiten des Textes Freiräume

K

Niveau auf Zielgruppe abstimmen

K

Angaben (Zahlen, Personen) genau;

K

Fachausdrücke, Fremdwörter & Superlative vermeiden

K

Kontaktdaten kompetenter Ansprechperson für Rückfragen angeben

P E R S Ö N L I C H E K O N T AK T E

UND

G E SP R ÄC H E

Der persönliche Kontakt ersetzt viel Arbeit. Ihr könnt zu den Redaktionen hingehen; bei einer Veranstaltung den/die PressevertreterIn zu einem Kaffee einladen, ...! Dabei ist es wichtig, dass die Presse weiß, wer für die Pressearbeit zuständig ist. Persönliche Gespräche sind nützlich, wenn Hintergrundinformationen „an den Mann/an die Frau“ gebracht werden oder wenn Missverständnisse ausgeräumt werden sollen.

L ES ER I N N E N B R I E F E Sie sind ein wichtiges, selten genutztes Mittel der Pressearbeit. Als Reaktion auf Artikel, Anzeigen und bei Themen, die im öffentlichen Interesse stehen, werden LeserInnenbriefe von Zeitungen oft abgedruckt.

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26


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

P R ES S E KO N F ER EN Z EN Pressekonferenzen müssen wie Veranstaltungen gründlich vorbereitet werden. Pressekonferenzen sollen nicht zu oft und nur zu wichtigen Anlässen stattfinden. « Die Di e Vorbereitung: Der Termin soll zeitgerecht angekündigt sein; auf die Arbeitszeit der JournalistInnen soll Rücksicht genommen werden. Der Ort soll zum Thema passen, eine angemessene Größe haben & wenn möglich günstig liegen. «

Zu

klären sind:

Sitzgelegenheit,

Garderobe,

Bewirtung,

Dekoration,

eventuell

Beleuchtung, usw. Zu viele Leute am Podium verwirren nur; daher abklären, wer bei der Pressekonferenz mitmacht.

Die Einladung soll zum ersten Mal etwa 2 bis 3 Wochen vor der Pressekonferenz

schriftlich

erfolgen.

Etwa

2

bis

3

Tage

vor

der

Pressekonferenz sollten die JournalistInnen eine Erinnerungseinladung erhalten. Eine Presseunterlage sollte unbedingt erstellt und bei der Konferenz aufgelegt werden. Die wesentlichsten Aussagen sollen darin formuliert

sein.

Beilegen

kann

man

Fotos,

Broschüren,

Notizblock,

Kugelschreiber, usw. JournalistInnen, die nicht kommen, kann man diese Presseunterlage zusenden. Es empfiehlt sich auch, eine Anwesenheitsliste am Eingangsbereich aufzulegen. Diese enthält eine Spalte für Name, Medium sowie Unterschrift und wird von den JournalistInnen ausgefüllt. Damit

hat

man

für

den

nächsten

Kontakt

bereits

eine

Liste

mit

Ansprechpersonen bei den jeweiligen Medien.

C H EC KL I ST E P R ES S EG ES P R ÄC H , P R E SS E KO N F E R EN Z K K

Notwendigkeit prüfen: es muss „Neues“ bieten ausgefallene Zeiten und Orte vermeiden optimal: wochentags, 10 Uhr vormittags, bekanntes Café optimale Dauer: 1 Stunde

K

Termin abstimmen (BranchenkollegInnen, Terminvorschauen, APA…)

K

Verteiler erstellen und laufend aktualisieren

K

Einladung: 2 bis 3 Wochen; kurz vor Pressegespräch, genaue Angaben

K

Anwesenheitsliste vorbereiten: Medium, Name, Unterschrift

K

Pressemappe vorbereiten: Pressetext (Zusammenfassung von Fakten und Aussagen), eventuell: Fotos, Zahlen, Muster, Kugelschreiber

K

Hinweisschilder zum Raum,

K

Getränke, Brötchen bestellen

K

Beginn nicht mehr als 15 Minuten verzögern

K

Begrüßung durch PR-Verantwortliche/n

K

Statements maximal 15 Minuten; etwa 15 bis 30 Minuten für Fragen der JournalistInnen einplanen.

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Kapitel

5

KREATIVE IDEEN! AKTIONISMUS! F L U G B L AT T

UND

B R O SC H Ü R E !

Das sind Druckwerke, die sich besonders dazu eignen, Mitteilungen rasch weiterzuleiten

(Flugblatt)

oder

ein

bestimmtes

Thema

genauer

zu

behandeln (Broschüre). Sie lassen dabei die unterschiedlichste Gestaltung zu. Achtung: Impressum nicht vergessen! Prinzipiell gelten dabei ähnliche Regelungen wie bei einer Zeitung, mit der Ausnahme, dass Flugblätter nur einmal erscheinen und viel weniger Arbeitsaufwand erfordern.

D I E A - S TÄ N D ER - S ER I E

ALS

B L I C KF AN G !

Selbstgestaltete A-Ständer sind ein publikumswirksamer & kostengünstiger Blickfang. Dazu sollten möglichst attraktive Plätze gefunden werden, beispielsweise auf einem Gehsteig oder auf öffentlichen Plätzen. Es muss jedoch beachtet werden, dass keine PassantInnen behindert werden. Dort könnt ihr im Abstand von rund 100 Metern ca. 4 so genannte A-Ständer postieren, die mit einem fortlaufenden Text beschriftet werden. Textbeispiele: 1. Ein 54-jähriger Angestellter verdient um 101% mehr als seine 24-jährige/r KollegIn! 2. Ein eigener Haushalt kostet viel Geld. Viele Jugendliche müssen deshalb teure Kredite aufnehmen. Das ist oft der Grundstein für eine „SchuldnerInnenkarriere“! 3. Junge Leute sollten gleich wenn sie in den Beruf einsteigen mehr verdienen. Dafür kann die Zuwachskurve später flacher ausfallen. 4. Hier werden wir handeln. Dein JVR!

Für diese Aktion brauchst du: •

einen attraktiven Standplatz

ca. 4 so genannte A-Ständer

dicke Filzschreiber oder Sprühdosen in mehreren Farben zum Beschriften

P L AK A TE Sie können sehr wirkungsvoll sein. Es ist eine Frage des Ideenreichtums, wie ihr z.B. eine gemietete Plakatwand gestaltet. Plakate können in Schaukästen,

auf

großen

gemieteten

Plakatwänden,

auf

öffentlichen

Plakatflächen (werden schnell überklebt!) oder in Geschäftsauslagen, Wirtshäusern… (fragen) angebracht werden.

S C H W AR Z ES B R ET T ! Gibt es bei euch im Betrieb ein Schwarzes Brett (Anschlagtafel) des JVR? Wenn nicht, besprecht das in eurer nächsten JVR-Sitzung! www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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S C H A U KÄ S TE N ! Fast kein Medium wird in der Öffentlichkeitsarbeit so herzlos und so wenig genutzt wie der Schaukasten. Dabei bietet sich ein Schaukasten eigentlich für

jeden

Jugendvertrauensrat

oder

Betriebsrat

an.

Wenn

die

Grundvoraussetzung erfüllt ist – der Kasten muss an einer Stelle hängen, wo sein Inhalt in Ruhe betrachtet werden kann – ist der Schaukasten immer gut, um zumindest auf Termine, Versammlungen und besondere Ereignisse hinzuweisen. Schaukästen, die interessant und kreativ gestaltet sind, werden auf jeden Fall beachtet!

D I E B O D EN Z EI TU N G ! Statt einen Infotisch aufzubauen, der wie eine Barriere wirkt, legt man eine etwa drei Quadratmeter große durchsichtige Folie (die in jedem Baumarkt billig zu kaufen ist) auf dem Boden aus. Dabei genügen bereits vier bis fünf Leute für diese Aktion. Gemeinsam sucht man sich einen möglichst attraktiven Platz, breitet die Folie auf dem Boden auf, unterlegt sie mit Packpapier (damit sie sich vom Untergrund abhebt - auch die Rückseiten alter Plakate sind dazu bestens geeignet) und befestigt sie mit Klebeband bzw. beschwert sie mit Steinen, damit sie nicht vom Wind verweht wird. Auf der Folie steht bereits eine zuvor formulierte, möglichst brisante Frage zu einem Thema. Darunter sollten schon mehrere mögliche Antworten zum Ankreuzen vorgegeben werden. Das Team stellt sich – mit mehreren Filzschreiber ausgerüstet – rund um die Folie auf und kreuzt selbst schon die eine oder andere Antwort an. Bestimmt bleiben bald die ersten PassantInnen stehen. Sie müssen – wenn sie etwas sehen wollen – nahe an die Folie heran. Damit sind die interessierten BeobachterInnen ansprechbar und meist auch zu einem Gespräch über das Thema bereit. Viele werden nur eine Antwort ankreuzen, mit anderen lassen sich aber leicht Diskussionen beginnen. Ergänzendes Infomaterial kann in einem Karton auf dem Boden liegen. Die Vorteile! Mit wenig Aufwand könnt ihr sehr viel Aufmerksamkeit erzielen. Kosten entstehen so gut wie keine, denn das wenige Material, das ihr braucht, ist preiswert und leicht zu besorgen. Außerdem seid ihr mit der Bodenzeitung beweglich. Man kann sie jederzeit zusammenrollen und an einer anderen Stelle wieder ausrollen. « Achtung: Die Leute nicht schon in 5 Meter Entfernung ansprechen, weil dann eine Abwehrhaltung einsetzt.

Die Fragen bzw. die vorgegebenen Antworten verständlich formulieren und einen möglichst günstigen Standort suchen (Fußgängerzonen, Marktplätze, Umgebung eines Kaufhauses, usw.). Die Bodenzeitung nach der Aktion nicht wegwerfen, sondern auswerten. Die Ergebnisse der Erhebung werden dann veröffentlicht. Selbstverständlich sollten sie auch in der JVR-Arbeit berücksichtigt werden.

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Die Bodenzeitungen können dann in Versammlungen ausgelegt werden, um auch dort die Diskussion zu fördern. Nicht vergessen: (wie bei allen Aktionsformen) •

Rechtzeitig die Presse informieren und einladen!

Macht auch eigene Fotos von der Aktion.

Für diese Aktion brauchst du: •

durchsichtige Abdeckfolie vom Baumarkt, ca. 1,5 x 2 Meter (nicht ganz dünn)

dicke Filzstifte in 2 Farben (für Fragen & Antworten)

ca. fünf etwa 3mm breite Filzstifte (zum Ankreuzen)

Klebeband oder Steine, um die Bodenzeitung zu befestigen

Papier, mit dem man die Plastikfolie unterlegt

bei Regen ein Tuch, damit ihr für das Ankreuzen die Folie abtrocknen könnt

D A S 50 - M E T ER - B A N D – I N F O S

IM

V O R B EI G EH E N

Je nach verfügbarem Platz wird dabei ein ca. 50 Meter langes Schriftband (Tapeten) aufsteigend in Gehrichtung der PassantInnen beschriftet. Der Text sollte dabei ähnlich wie bei den A-Ständern angelegt werden und auf dem Band Wort für Wort im Abstand von ca. 50 cm zu lesen sein. Dieser Abstand hat sich wegen der Laufgeschwindigkeit der FußgängerInnen als optimal erwiesen. Das ist eine Idee, die zum Lesen reizt und auch für die Presse interessant ist. Es bieten sich auch Möglichkeiten zu Gesprächen mit interessierten PassantInnen. Nicht vergessen: Weist die Presse schon bei der Einladung darauf hin, dass die Aktion gute Motive zum Fotografieren bietet. Macht auch selbst Fotos von eurer Aktion!

Für diese Aktion brauchst du: •

einen attraktiven Standplatz

Schriftband (am besten Tapeten)

dicke Filzstifte

D I E S P R AY P L A K AT W AN D Ihr werdet es nicht ganz so spektakulär wie die GraffitikünstlerInnen und vor allem ganz legal angehen. Trotzdem könnt ihr sicher sein, dass die „hausgemachten“ Sprayplakate mehr beachtet werden als viele vierfarbige Hochglanzprodukte

auf

den

Plakatwänden.

Vor

allem

kommen

Sprühplakate viel billiger. Die Plakatwand wird von den AktivistInnen während der Aktion in mehreren Farben bemalt und beschriftet. Die Aufmerksamkeit der PassantInnen ist garantiert. Während der Aktion kommt es sicherlich auch zu Gesprächen mit Neugierigen.

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Je betriebsbezogener die Thematik, desto größer das Interesse und die Diskussionsbereitschaft. Das ist wichtig: Eine solche Plakatmalaktion braucht etwas Vorlaufzeit, da rechtzeitig eine Plakatwand angemietet werden muss. Also möglichst bald für einen bestimmten Tag eine Wand sichern, die an einer befahrenen Straße oder in einem belebten Ort (Betriebseingang…) steht; große Buchstaben, damit vorbeikommende AutofahrerInnen die Schrift lesen können. Nicht vergessen: Rechtzeitig die Presse (auch Fernsehen) einladen und besonders

darauf

hinweisen,

dass

sich

dabei

gute

Foto-

bzw.

Kameramotive bieten. Unbedingt Fotos machen!

Für diese Aktion brauchst du: •

eine Leiter

verschiedene Farben in Spraydosen oder Pinsel in div. Größen; Abdeckfarben

eventuell Papier- oder Joghurtbecher, um die Farbe umzuschütten

D I E L I TF A SS S ÄU L E

WI R D WI E D E R E N TD EC K T

Eine Litfasssäule kann ohne viel Aufwand und ohne hohe Kosten selbst gemacht

werden.

Dazu

werden

einfärbig

umklebte

Pappkartons

übereinander gestellt und den PassantInnen zur Benützung überlassen. Auf der Litfasssäule reißt ihr in großen Buchstaben (mind. 15 cm groß) das Thema an, z.B. „Die Qualität der Berufsausbildung macht uns Sorgen. Was sagst du dazu?“ Jede/r der/die vorbeikommt, ist aufgefordert seine/ihre Meinung dazu auf einen Zettel zu schreiben & diesen an eine Litfasssäule zu kleben. Nicht

vergessen:

Presse

einladen,

Litfasssäule

bauen,

rechtzeitig

Standgenehmigung an einem belebten Ort sichern

Für diese Aktion brauchst du: •

ein paar Pappkartons (Umzugsschachteln)

ausreichend Zettel und dicke Filzstifte in verschiedenen Farben

Kleber

„R U N D E R T I SC H ”: D A

K O M M EN AL L E Z U

WORT

„Beim Reden kommen die Leute zusammen“, heißt es so schön im Volksmund. Und das Reden wird meist konstruktiv, wenn die Leute, die miteinander am Tisch sitzen, genau wissen, worüber sie reden. Darauf baut die Idee „Runder Tisch“ auf, als Veranstaltungsform, die zwar öffentlichkeitswirksam

ist,

aber

organisatorisch

und

finanziell

nicht

aufwendig sein muss. Am Tisch sitzen dabei nur Betroffene: Menschen, die beruflich, politisch oder privat mit dem Thema zu tun haben. Die TeilnehmerInnenrunde muss daher gezielt eingeladen werden. Alle dürfen www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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gleichberechtigt ihre Meinung sagen und jede/r kann seine/ihre Anliegen, Anregungen und Ideen gleich an die richtige Adresse richten. So ist es sogar möglich, die Regelung eines Problems gezielt anzugehen und gemeinsam Lösungsvorschläge auf den Tisch zu legen, die hinterher auch in der Praxis machbar sind. So bleibt es nicht beim Reden und es werden gleich Nägel mit Köpfen gemacht. Die Öffentlichkeit wird nach der Veranstaltung durch eine eigene Pressemitteilung

informiert.

Noch

besser

ist

es,

wenn

die

PressevertreterInnen am Tisch sitzen und mitdiskutieren. Die Vorteile: Mit relativ wenig Aufwand kann viel Wirkung in der Öffentlichkeit

erzielt

werden.

Und:

Wer

persönlich

als

Betroffene/r

eingeladen wird, kommt meist auch, da er/sie nicht zuletzt selbst an der Lösung der Probleme interessiert ist. Der Ablauf: Für jeden Erfahrungsbereich wird jeweils ein/e geeignete/r GesprächspartnerIn gesucht. Ein Beispiel: Plant einen „Runden Tisch“ zum Thema „Pro & Kontra flexible Arbeitszeit“. Mögliche TeilnehmerInnen könnten sein: •

GewerkschafterInnen, ArbeitgeberInnen, PendlerInnen

Beschäftigte mit positiven oder negativen Erfahrungen mit Arbeitszeitmodellen

Presse

Die TeilnehmerInnen werden persönlich eingeladen. Der „Runde Tisch“ wird vom/von der VeranstalterIn eröffnet. Ein/e ModeratorIn führt durch das

Gespräch

und

bringt

die

verschiedenen

Aspekte

des

Themas

miteinander in Zusammenhang. Dabei sollten sich bereits die Konsenspunkte herauskristallisieren, die in der Pressemitteilung nach der Veranstaltung zusammengefasst werden können. Nicht vergessen: Nicht nur die Presse sondern auch den Rundfunk einladen. Eine lebhafte Diskussion kann durchaus auch hörenswert sein. Ziel ist nicht die Ankündigung des Termins, sondern das Erscheinen der Presse und damit die Berichterstattung im Nachhinein.

Für diese Aktion brauchst du: •

Einen Veranstaltungsort (groß genug) rechtzeitig reservieren!

sachkundige/n ModeratorIn

sorgfältig ausgewählte GesprächspartnerInnen

persönliche Einladung (mit Rückmeldung)

Pressemitteilung

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B I E R D E C K EL A KT I O N ! U N G L AU B L I C H E Z A H L E N

S I C H TB AR M AC H E N !

Die Bierdeckelaktion hat sich überall, wo sie erprobt wurde, als echter Publikumsmagnet erwiesen. Für je 1000 oder 100 Betroffene (je nach Größenordnung des Zahlenmaterials) wird ein Bierdeckel (oder eine Pappscheibe anderer Art) auf die Straße gelegt. Eindrucksvoll wäre beispielsweise die Anzahl von 302 Bierdeckeln, um die Zahl von über 302.279 ÖsterreicherInnen sichtbar zu machen, die im Jänner 2011 als arbeitslos gemeldet waren. Neben den Bierdeckeln auf der Straße, solltet ihr die Sachlage auf einem großen Karton erläutern und mit den eigenen Ideen zur Problemlösung versehen. Die

Vorteile:

vorbeigehen,

Die

Aktion

bleiben

verblüfft

staunend

und

stehen.

macht Die

betroffen.

Aktion

Alle,

braucht

die

wenig

Vorbereitung. Nicht vergessen: Die Presse vor der Aktion verständigen und durch ein kurzes Infopapier über die Hintergründe der Aktion unterrichten. Ein größeres Plakat mit kurzem Text informiert die PassantInnen über das Anliegen.

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Kapitel

6

LEHRLINGE RECHTE & PFLICHTEN! Die meisten von uns haben den dummen Spruch "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" schon einmal gehört. Im Klartext soll das heißen, dass wir als Lehrlinge keine Rechte sondern nur Pflichten hätten: Fakt ist allerdings, dass sich seit dem entstehen dieses Spruches einiges geändert hat. Auf den folgenden Seiten wollen wir dir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben.

ARBEITSZEITEN, RUHEZEITEN & CO A R B EI TS Z EI T ! Die Arbeitszeit Jugendlicher (unter 18 Jahre) beträgt 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit darf in folgenden Fällen von diesen Regelungen abweichen: •

um eine längere Wochenfreizeit zu erreichen (z.B. Freitag Frühschluss), kann die tägliche Arbeitszeit auf maximal 9 Stunden verlängert werden.

wenn der Kollektivvertrag Ausnahmen zulässt, so kann durch einen mehrwöchigen Durchrechnungszeitraum die wöchentliche Arbeitszeit ausgedehnt werden. Im Durchschnitt dürfen aber 40 Stunden nicht überschritten werden. Eine solche Regelung gibt es z.B. für den Handel.

Bei all diesen Regelungen darf die tägliche Arbeitszeit 9 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten. Durch eine Betriebsvereinbarung oder den Kollektivvertrag kann eine andere Regelung vereinbart werden.

U N T ER R I C HT S Z EI T ! Zur Erfüllung der gesetzlichen Berufsschulzeit muss dir dein Lehrbetrieb die

erforderliche

Zeit

Lehrlingsentschädigung (einschließlich

der

freigeben. weiter

Pausen,

zu

jedoch

Für

die

Unterrichtszeit

bezahlen. ohne

Die

Mittagspause)

ist

die

Unterrichtszeit ist

auf

die

wöchentliche Arbeitszeit anzurechnen. Hast du an einem Tag 8 Stunden Berufsschule, so darfst du an diesem Tag nicht mehr im Betrieb zur Arbeit herangezogen werden. Eine Beschäftigung an einem Berufsschultag ist nur dann erlaubt, wenn die Berufsschulzeit, die Wegzeit (von der Schule in den Betrieb) und die verbleibende Arbeitszeit die gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreiten. Bist du in einer Lehrgangsmäßigen oder Saisonmäßigen Berufsschule, darfst du während des tatsächlichen Besuchs der Schule nicht im Betrieb beschäftigt werden.

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VOR-

UND

A B SC HL U S SA R B EI T EN !

Wirst du zu Vor- und Abschlussarbeiten herangezogen, so muss dir diese Zeit entweder durch ein früheres Ende oder durch einen späteren Beginn deiner eigentlichen Arbeitszeit ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich hat noch in derselben Woche, jedoch spätestens in der darauf folgenden Kalenderwoche zu erfolgen. Bei zwingenden Gründen darf bei Lehrlingen, die über 16 Jahre alt sind, die gesetzliche Normalarbeitszeit um eine halbe Stunde verlängert werden. Die Dauer dieser Mehrarbeit darf 3 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit darf 9,5 Stunden nicht

überschreiten.

Eine

Verlängerung

der

Arbeitszeit

darf

nur

in

folgenden Fällen erfolgen: •

bei Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, soweit diese Arbeiten nicht während des Normalbetriebes möglich sind.

bei Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des vollen Betriebes arbeitstechnisch abhängig sind.

bei Arbeiten zur abschließenden Kundenbedienung, einschließlich der damit zusammenhängenden notwendigen Aufräumarbeiten.

Ü B ER S TU N D E N ! Für Lehrlinge bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Überstunden grundsätzlich verboten. Notiere dir deine Arbeitszeiten immer. Damit ist sichergestellt, dass du auch später weißt, wie viel du wann gearbeitet bzw. ob du irgendeine Überstunde geleistet hast. Als Überstunde gilt jede gearbeitete Stunde, die über die 8-stündige Tages- oder 40-stündige Wochenarbeitszeit hinausgeht. Das bedeutet die Zeit von 38,5 bis 40 Stunden

ist

so

genannte

Mehrarbeitszeit

und

wird

auf

Basis

der

Bruttolehrlingsentschädigung ohne Zuschläge oder mit Zeitausgleich 1:1 vergütet (für jede geleistete Stunde erhältst du 1 Stunde bezahlt oder Zeitausgleich). Alle über 40 Stunden hinausgehenden Arbeitsstunden gelten als Überstunden und müssen gesondert bezahlt werden. Für geleistete Überstunden gebührt dir ein Zuschlag von 50%. Im Falle eines Zeitausgleiches, mit dem du einverstanden sein musst, gebührt dir dieser Zuschlag (1:1,5) ebenfalls. (Bei z.B. 4 Überstunden erhältst du 6 Stunden Zeitausgleich). Als Überstunde für Jugendliche gilt jene Zeit, die nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz KJBG oder dem Kollektivvertrag über die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit hinausgeht. Obwohl Überstunden für Jugendliche grundsätzlich verboten sind, gebührt dir für dennoch

geleistete

Überstunden

Lehrlingsentschädigung.

Eine

ein

höhere

Zuschlag

von

50%

Überstundenabgeltung

auf kann

die in

manchen Kollektivverträgen vorgesehen sein. Für Lehrlinge, die bereits 18 Jahre alt sind, ist für die Berechnung der Überstundenabgeltung das niedrigste im Betrieb vereinbarte Angestelltengehalt heranzuziehen.

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R U H EP A U S EN

UND

R U H E Z EI T EN !

Wenn die Tagesarbeitszeit länger als 4,5 Stunden beträgt, muss dir eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens einer halben Stunde gewährt werden. Diese musst du nach spätestens 6 Arbeitsstunden antreten. Nach Arbeitsende müssen Lehrlinge bis 15 Jahre 14 Stunden und Lehrlinge bis 18

Jahre

12

Stunden

ununterbrochene

Ruhezeit

bis

zum

nächsten

Arbeitsbeginn bekommen.

N A C HT R U H E ! In der Zeit von 20 Uhr abends bis 6 Uhr früh dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Hierbei gibt es für einige Tätigkeiten Ausnahmen. So dürfen Jugendliche über 16 Jahre zum Beispiel im Gastgewerbe bis 23 Uhr beschäftigt werden

S O N N - & F EI ER TA G S R U H E ! An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Auch hier gibt es Ausnahmen. (Krankenpflegeberufe, Gastgewerbe). Eine Ausnahme stellt der 8. Dezember für den Einzelhandel dar. Hier ist die Öffnung der Geschäfte möglich, es gelten jedoch besondere Bestimmungen. So ist eine Beschäftigung nur dann möglich, wenn du freiwillig arbeitest - das bedeutet, eine Zwangseinteilung ist nicht erlaubt. Die Beschäftigung von Lehrlingen ist nur in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr erlaubt. Solltest du am 8. Dezember arbeiten, gebührt dir ein Feiertagszuschlag pro gearbeitete Stunde. Zusätzlich dazu steht dir ein Freizeitausgleich bei bis zu 4 gearbeiteten Stunden von 4 Stunden und bei mehr als 4 gearbeiteten Stunden von 8 Stunden zu.

W O C H EN F R EI Z EI T ! Lehrlinge bis 18 Jahre haben den Anspruch auf eine ununterbrochene wöchentliche Freizeit von 2 Kalendertagen, die den Sonntag beinhalten muss (also Samstag/Sonntag oder Sonntag/Montag). Diese Wochenfreizeit sollte nach Möglichkeit spätestens am Samstag um 13 Uhr beginnen. Bei einer

Beschäftigung

am

Samstag

hat

der

darauf

folgende

Montag

arbeitsfrei zu bleiben. Wenn am Montag Berufsschultag ist, gibt es dafür eine Sonderregelung. Es gibt auch Ausnahmeregelungen für verschiedene Berufe, die in den Kollektivverträgen geregelt sind (z.B. Bäcker/in, Fleischer/in und Konditor/in, aber auch für Lehrlinge im Handel und im Gastgewerbe)!

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LEHRVERHÄLTNIS, BERUFSBILD & CO B ER U F S AU SB I L D U N G ! Die Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) erfolgt einerseits in einem Lehrbetrieb und andererseits in der Berufsschule, dem so

genannten

dualen System. Die

Lehrausbildung

erfolgt

in

einem

Lehrberuf der in der Lehrberufsliste angeführt ist und dauert je nach Lehrberuf zwischen 2 und 4 Jahren.

B ER U F SB I L D ! Im Berufsbild steht alles, was dir im Betrieb gelernt werden muss. Dazu ist dein Lehrbetrieb verpflichtet. Bestell dir dein Berufsbild.

L E HR VE R HÄ L T N I S ! Das Lehrverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem du in den Betrieb eintrittst. Ein Lehrverhältnis ist nur dann eines, wenn du einen Lehrberuf erlernst, der in der Lehrberufsliste als solcher angeführt ist. Es gilt im Allgemeinen

auch

für

Lehrlinge

das

Arbeitsrecht.

Außer

im

Berufsausbildungsgesetz ist etwas anders geregelt!

L E HR VE R T R A G ! Die rechtliche Grundlage für deine Lehrausbildung ist der Lehrvertrag. Dieser wird für die Dauer der für den jeweiligen Lehrberuf vorgesehenen Lehrzeit abgeschlossen und ist somit einem befristeten Arbeitsvertrag gleichzusetzen. Bei minderjährigen Jugendlichen muss der Lehrvertrag von der/dem/den

Erziehungsberechtigten

mitunterschrieben

werden

und

bedarf der Schriftform: Der Lehrvertrag muss folgende Angaben enthalten: •

Name und Anschrift des Lehrbetriebes, der/des Lehrberechtigten und der/des AusbilderIn bzw. AusbildungsleiterIn

Tätigkeit des Lehrbetriebs

Standort der Ausbildungsstätte an der der Lehrling ausgebildet wird

Name,

Adresse,

Geburtsdatum

und

Geburtsort

des

Lehrlings

und

bei

minderjährigen Jugendlichen Name & Anschrift der/des Erziehungsberechtigten •

Lehrberufsbezeichnung

Dauer der Lehrzeit

Beginn und Ende des Lehrverhältnisses

Datum des Vertragsabschlusses

Einverständniserklärung

für

die

Aufnahme

in

ein

Internat,

wenn

die

Berufsschulpflicht nur in einer Lehrgangsmäßigen Berufsschule erfüllt werden kann •

Angaben über eventuelle Ausbildungsverbundmaßnahmen

Höhe der Lehrlingsentschädigung

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Weiters können folgende Dinge vereinbart werden: •

Vereinbarungen über die

Übernahme

von Verköstigungs-,

Bekleidungs-

und

Wohnkosten durch den Lehrbetrieb •

Vereinbarungen über die Gestaltung der Ausbildung (Ausbildungsplan)

Vereinbarung über die Übernahme von allfälligen Internatskosten durch den Lehrbetrieb

Die/der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrvertrag binnen 3 Wochen nach Beginn der Lehre an die zuständige Lehrlingsstelle weiterzuleiten.

L E HR L I N G ! Ein Lehrling ist eine Person, die auf Grund eines Lehrvertrages in einem Lehrberuf

durch

eine/n

Lehrberechtigte/n

fachlich

ausgebildet

und

eingesetzt wird.

L E HR B ER EC H TI G T E ! Die/der

Lehrberechtigte

hat

für

deine

Ausbildung

zu

sorgen.

Lehrberechtigte können sein: •

natürliche Personen

juristische Personen (z.B. Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), usw.)

Personengesellschaften des Handelsrechts (Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG))

Mischformen (z.B. GmbH & Co. KG)

im Berufsausbildungsgesetz (BAG) genannte Lehrbetriebe wie z.B. Bundesforste, Postverwaltung, Sozialversicherungsträger, Vereine, usw.

A U SB I L D E R I N ! Die/der

Lehrberechtigte

kann

deine

Ausbildung

entweder

selbst

vornehmen oder eine andere Person (AusbilderIn) mit deiner Ausbildung beauftragen. AusbilderInnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: •

erforderliche Fachkenntnisse

AusbilderInnenprüfung oder AusbilderInnenkurs

entsprechende Beschäftigung im Betrieb

Ist die/der Lehrberechtigte

keine natürliche Person, so muss ein/e

AusbilderIn bestellt werden. Sind im Betrieb mehrere AusbilderInnen bestellt, so ist die/der Lehrberechtigte verpflichtet, eine Person mit der Koordination der Ausbildung zu betrauen (AusbildungsleiterIn).

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V O R AU S SE T ZU N G EN

FÜR DIE

L E H R L I N G S A U SB I L D U N G !

Der Betrieb muss die für die Ausbildung notwendigen Einrichtungen vorweisen und die im Berufsbild angeführten Ausbildungsinhalte vermitteln können. Die/der Lehrberechtigte bzw. die/der AusbilderIn müssen die erforderlichen Fachkenntnisse

für

den jeweiligen Lehrberuf besitzen.

Lehrberechtigte bzw. AusbilderInnen müssen auch über die notwendigen pädagogischen Fähigkeiten verfügen.

DAUER

DES

L E H R V ER HÄ L T N I S SE S !

Der Lehrvertrag wird für die Dauer der festgesetzten Lehrzeit für den jeweiligen

Lehrberuf

abgeschlossen.

Die

Dauer

kann

sich

durch

anrechenbare Zeiten (z.B. aus vorangegangen Lehrzeiten im selben oder einem verwandten Lehrberuf) verkürzen. In solchen Fällen ruf uns einfach an, wir können dir dann sagen, ob dies in deinem Fall zutrifft oder nicht. Bist du über 4 Monate (z.B. durch einen Unfall) verhindert, den Lehrberuf zu erlernen, kann die Lehrzeit verlängert werden.

W E I T ER V ER W EN D U N G S P F L I C HT ! Der/die Lehrberechtigte ist verpflichtet, dich nach dem Ende deiner Lehrzeit noch mind. 3 Monate im erlernten Beruf weiter zu beschäftigen, sofern das Lehrverhältnis durch Zeitablauf oder die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung, die frühestens 10 Wochen vor dem Lehrzeitende abgelegt werden darf, endet. Die Weiterverwendungszeit steht dir also unmittelbar nach Ende der Lehrzeit, also entweder ab dem Enddatum aus dem Lehrvertrag oder ab dem auf die vorzeitige Lehrabschlussprüfung folgenden Montag, zu. Die Weiterverwendungspflicht trifft nur für die/den Lehrberechtigte/n zu, somit hast du die Möglichkeit, am Ende deiner Lehrzeit zu entscheiden, ob du von der Weiterverwendungszeit Gebrauch machst oder nicht. Diese Wahlmöglichkeit hast du aber nicht mehr, wenn schon beim Abschluss des Lehrvertrages vereinbart wurde, dass die Weiterverwendungszeit ein befristetes Arbeitsverhältnis ist. Es sollte daher der Abschluss eines befristeten

Arbeitsvertrages,

vor

allem

auch

im

Hinblick

auf

einen

allfälligen Kündigungsschutz (Mutterschutz, Präsenz- und Zivildienst), möglichst vermieden werden. Die Weiterverwendungszeit kann sich auch auf die Hälfte verkürzen, wenn du

die

Hälfte

oder

weniger

deiner

Lehrzeit

bei

der/beim

letzten

Lehrberechtigten zurückgelegt hast. In manchen Kollektivverträgen, also durch die Kraft der Gewerkschaft und unserer Mitglieder, sind die Weiterverwendungszeiten verlängert (etwa im Handel oder Industrie).

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L E HR ZE U G N I S ! Nach

Beendigung

oder

bei

einer

vorzeitigen

Auflösung

des

Lehrverhältnisses muss dir der/die Lehrberechtigte auf seine/ihre Kosten ein Zeugnis ausstellen. Das Zeugnis muss Angaben über den Lehrberuf und die Dauer der Lehrzeit beinhalten. Formulierungen, die dir für deinen zukünftigen Berufsweg schaden könnten, sind nicht zulässig.

LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG & CO L E HR L I N G SE N TSC H ÄD I G U N G ! Da deine Lehrlingsentschädigung von der Branche und dem Bundesland in dem du beschäftigt bist abhängt, ruf einfach bei uns an - wir sagen dir den für dich gültigen Betrag! Der/die Lehrberechtigte ist verpflichtet, dir eine Lehrlingsentschädigung zu bezahlen. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist nach den Lehrjahren gestaffelt und im Kollektivvertrag geregelt. Der Kollektivvertrag wird jedes Jahr zwischen der Gewerkschaft und den Unternehmern

(Wirtschaftskammer)

ausgehandelt.

Neben

der

Lehrlingsentschädigung sind aber noch einige andere Dinge, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld, im Kollektivvertrag geregelt. Der Kollektivvertrag

ist

kein

Gesetz

Abgeschlossene

Kollektivverträge

und

daher

sind

nicht

aber

selbstverständlich.

für

die

Unternehmer

verpflichtend. Die Lehrlingsentschädigung steht dir auch für die Dauer der Unterrichtszeit

in

der

Berufsschule

sowie

für

die

Dauer

der

Lehrabschlussprüfung zu. Als Mitglied der GPA-djp unterstützt du somit unsere

gemeinsame

Stärke, um

jedes Jahr eine

Erhöhung DEINER

Lehrlingsentschädigung zu erzielen. Als Mitglied der GPA-djp bekommst du auch kostenlos den für dich gültigen Kollektivvertrag.

E N TG EL TF O R TZ A HL U N G

BEI

K R AN K H EI T

O D ER

U N G L Ü C KSF AL L

Bist du krank, musst du eine ärztliche Bestätigung über deine Krankheit im Betrieb

abgeben.

(Krankenstand),

Wenn

du

an

gebührt

dir

pro

der

Arbeitsleistung

Lehrjahr

für

4

verhindert

Wochen

die

bist volle

Lehrlingsentschädigung und für weitere 2 Wochen ein Teilbetrag in der Höhe des Unterschiedbetrages zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld der Krankenkasse. Ist dieser Anspruch innerhalb eines

Jahres

ausgeschöpft,

so

gebührt

dir

bei

einer

weiteren

Arbeitsverhinderung innerhalb desselben Lehrjahres für die ersten 3 Tage der Arbeitsverhinderung die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere 6 Wochen ein Teilbetrag in derselben Höhe wie oben beschrieben. Für dich als Lehrling gelten einige Beschäftigungsverbote. Diese sind im Kinderund Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG) geregelt und dienen dazu, dich vor Arbeiten zu schützen, die mit einer besonderen Gefahr für deine Gesundheit oder

Sittlichkeit

verbunden sind. Auch das Tragen von

schweren Sachen oder der Transport von höheren Geldbeträgen ist verboten. www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

40


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

E N T G EL TF O R TZ A HL U N G B ER U F S KR AN K H EI T ! Besteht

die

BEI

A R B EI T SU N F AL L

Arbeitsverhinderung

ODER

(Krankenstand)

infolge

eines

Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, so steht dir als Lehrling für jeden Fall bis zu 8 Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere 4 Wochen der Teilbetrag zwischen Lehrlingsentschädigung und Krankengeld zu.

S O N S TI G E A R B EI TS V ER H I N D E R U N G EN , L E HR L I N G SE N TSC H ÄD I G U N G Z U ST E H T ! Bist

du

aus

einem

wichtigen,

deine

B E I D EN E N D I E

Person

betreffenden

Grund

vorübergehend daran gehindert deine Arbeitsleistung zu erbringen (z.B. Arztbesuch, Behördenweg, besondere familiäre Ereignisse), so steht dir laut Gesetz bzw. dem jeweiligen Kollektivvertrag die Fortzahlung deiner Lehrlingsentschädigung in voller Höhe zu.

BERUFSSCHULE! Der Lehrbetrieb muss dir die zum Besuch der Berufsschule notwendige Zeit

freigeben.

Die

Berufsschulzeit

(eine

eventuelle

Mittagspause

ausgenommen) ist dir auf die wöchentliche Arbeitszeit anzurechnen. Du bist zum Besuch der Berufsschule verpflichtet - wenn du dieser Pflicht mehrmals

nicht

nachkommst,

kann

der

Betrieb

dein

Lehrverhältnis

auflösen! Für

alle

Lehrlinge

und

Ausbildungseinrichtungen

Jugendlichen,

oder

in

die

einem

in

selbstständigen

Lehrgang

nach

dem

Jugendausbildungssicherungsgesetz (JASG) ausgebildet werden, besteht ebenfalls Berufsschulpflicht. Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende. Die Berufsschulpflicht endet aber auf jeden Fall mit dem erfolgreichen Abschluss der letzten lehrplanmäßigen Schulstufe. Bist du mindestens 8 Stunden in der Berufsschule (eine eventuelle Mittagspause musst du von den Unterrichtsstunden abziehen), darfst du an diesem Tag nicht mehr zur Arbeit herangezogen werden. Bist du in einer Lehrgangsmäßigen Berufsschule, darfst du während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen (Ferien,…) zur Arbeitsleistung herangezogen werden.

AUFGABEN

UND

FORM

D ER

B ER U F S SC HU L E !

Die Berufsschule hat die Aufgabe, dir berufsbegleitend theoretisches Fachwissen, aber auch allgemeine Ausbildungsinhalte für deinen Lehrberuf zu vermitteln und bei Interesse auf die Berufsreifeprüfung vorzubereiten. Nähere Infos zur Berufsreifeprüfung kannst du bei uns via Email an jugend@gpa-djp.at anfordern.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

41


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Berufsschulen können in verschiedenen Formen geführt werden: •

Ganzjährige Berufsschulen mit mindestens einem vollen Schultag oder mindestens 2 halben Schultagen in der Woche

Lehrgangsmäßige Berufsschulen in einem zusammenhängenden, pro Schulstufe mindestens 8 Wochen umfassenden Unterricht

Saisonmäßige

Berufsschulen,

mit

einem

auf

eine

bestimmte

Jahreszeit

zusammengezogenen Unterricht •

Blockmäßiger Unterricht als eine Sonderform des ganzjährigen Unterrichts

Du musst von deinem Lehrbetrieb binnen 2 Wochen ab Lehrbeginn an der Berufsschule an- bzw. abgemeldet werden.

M I TB E ST I M M U N G Die

A N D ER

SchülerInnen

einer

B ER U F SS C HU L E ! Berufsschule

haben

in

Form

der

SchülerInnenmitverwaltung das gesetzliche Recht auf die Vertretung ihrer Interessen & Mitgestaltung des Schullebens. Die SchülerInnenmitverwaltung umfasst das Recht •

auf Anhörung

auf Information

auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen

auf Teilnahme an bestimmten Punkten von LehrerInnenkonferenzen

auf Mitsprache bei der Auswahl von Unterrichtsmitteln

Weiters besteht das Recht bei der Erstellung der Hausordnung, bei Schulveranstaltungen,

bei

disziplinären

Maßnahmen

gegen

eine/n

SchülerIn und einigen anderen Angelegenheiten mitzubestimmen. Um von diesen

Rechten

auch

Gebrauch

machen

zu

können,

werden

SchülerInnenvertreterInnen gewählt. SchülerInnenvertreterInnen sind: •

KlassensprecherInnen bzw. JahrgangssprecherInnen an Jahrgangsschulen

TagessprecherInnen (an ganzjährigen Berufsschulen)

AbteilungssprecherInnen

SchulsprecherInnen

Landes-, BundesschulsprecherIn

DIE LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG! Am Ende deiner Lehrzeit steht die Lehrabschlussprüfung. Dabei soll festgestellt werden, ob du dir das notwendige Wissen für diesen Beruf angeeignet hast und ob du in der Lage bist, Tätigkeiten deines erlernten Berufes

selbstständig

und

fachgerecht

ausführen

zu

können.

Die

Lehrabschlussprüfung kann im erlernten oder in einem mit diesem verwandten Lehrberuf abgelegt werden. (Hast du z.B. Bürokaufmann/frau gelernt,

könntest

du

die

Lehrabschlussprüfung

auch

im

Lehrberuf

Industriekaufmann/frau ablegen.) www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

42


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der theoretische Prüfungsteil ist immer schriftlich und entfällt, wenn du die letzte Klasse der Berufsschule positiv abgeschlossen hast. Es ist daher wichtig, schon während der Lehrzeit auf eine gute Ausbildung zu achten, da viele erst kurz vor der Prüfung draufkommen, was sie alles nicht gelernt haben. Damit du selbst überprüfen kannst was du lernen sollst und was dann auch zur Lehrabschlussprüfung kommt, gibt es für deinen Lehrberuf das so genannte Berufsbild. Darin ist angeführt, was du innerhalb deiner 3-jährigen Lehrzeit zusätzlich zur Berufsschule im Betrieb lernen solltest. Dein Lehrbetrieb ist dazu verpflichtet, dir diese Dinge auch beizubringen. Dein Berufsbild kannst du als Mitglied bei der GPA-djp via Email an jugend@gpa-djp.at kostenlos anfordern!

RECHTE & PFLICHTEN! P F L I C HT EN Die/der

D ER / D E S

L E H R B ER EC H TI G T EN !

Lehrberechtigte

trägt

die

Kosten

&

Verantwortung

für

die

ordnungsgemäße Lehrlingsausbildung in ihrem/seinem Betrieb. Darüber hinaus

hat

sie/er

gegenüber

dem

Lehrling

bzw.

dessen

Erziehungsberechtigten folgende Pflichten zu erfüllen: •

den Lehrling gemäß den gültigen Ausbildungsvorschriften im entsprechenden Lehrberuf zu unterweisen

den

Lehrling

zu

keinen

berufsfremden

Arbeiten

heranzuziehen,

also

zu

Tätigkeiten, die nicht im Berufsbild vorgesehen sind (z.B. Fenster putzen) •

bei der Ausbildung auf die Kräfte des Lehrlings Rücksicht zu nehmen

den Lehrling vor Misshandlung und körperlicher Züchtigung zu schützen

den Lehrling zum ordnungsgemäßen und verantwortungsbewussten Verhalten und Erfüllen seiner Tätigkeiten anzuleiten

dem Lehrling die erforderliche Zeit zum Besuch der Berufsschule freizugeben und auf den regelmäßigen Besuch zu achten

die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Lehrlings über wichtige Vorkommnisse zu informieren

bei

Unterbringung

in

einem

Internat,

im

Falle

eines

Lehrgangsmäßigen

Berufsschulbesuches, den Unterschiedsbetrag zwischen Lehrlingsentschädigung und den Internatskosten zu bezahlen •

dem Lehrling für die LAP oder Teilprüfung die erforderliche Zeit freizugeben

dem Lehrling beim erstmaligen Antritt zur LAP die Prüfungstaxe zu ersetzen

dem Lehrling die ihm zustehende Lehrlingsentschädigung zu bezahlen

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

43


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

P F L I C HT EN

DES

L E HR L I N G S !

Als Lehrling hast du nach dem Berufsausbildungsgesetz folgende Pflichten zu

erfüllen,

um

das

Ausbildungsziel,

nämlich

die

Erlernung

eines

Lehrberufes und die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung, zu erreichen: •

dich zu bemühen, dir das für den Lehrberuf erforderliche Wissen anzueignen

die Berufsschule zu besuchen

die dir übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen

dich in die betriebliche Ordnung einzufügen

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren

mit den Betriebseinrichtungen sorgsam umzugehen

im Falle einer Arbeitsverhinderung (z.B. Krankheit) die/den Lehrberechtigte/n oder AusbilderIn unverzüglich zu verständigen bzw. verständigen lassen

das Zeugnis der Berufsschule und auf Verlangen alle anderen Unterlagen der/dem Lehrberechtigten vorzulegen

P F L I C HT EN

D ER

E L TE R N

BZW.

E R ZI E HU N G SB ER EC H TI G T E N !

Bist du noch minderjährig (d.h. noch nicht 18 Jahre) so haben deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Pflicht, sich im Zusammenwirken mit dem Betrieb und der Berufsschule um deine ordnungsgemäße Ausbildung zu kümmern. Um Missverständnisse zu vermeiden, solltest du deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über alle Vorkommnisse in der Schule und im Betrieb informieren. Unterschreibe nichts bevor du es deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gezeigt und dich bei uns informiert hast.

URLAUB! Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regelungen des Urlaubsgesetzes (UrlG) auch für Lehrlinge. Folgend fassen wir die für dich wichtigsten Punkte zusammen! Als Lehrling hast du Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 30 Werktagen pro Arbeitsjahr (Urlaubsjahr). Als Werktage gelten die Tage von Montag bis einschließlich Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. In den ersten 6 Monaten des 1. Arbeitsjahres entsteht der Anspruch auf Urlaub im Verhältnis (aliquot) zu der bereits zurückgelegten Dienstzeit im Rahmen von 2,5 Tagen pro Monat. Nach diesen 6 Monaten hast du Anspruch auf den vollen Urlaub. In jedem weiteren Jahr entsteht der Anspruch sofort mit Beginn des neuen Arbeitsjahres in vollem Ausmaß. Wann

du

deinen

Urlaub

verbrauchst,

muss

mit

dem

Lehrbetrieb

abgesprochen werden. Es ist nicht möglich, einseitig den Urlaub festzulegen. Das heißt du kannst weder dann gehen wenn du möchtest ohne es mit deinem Betrieb zu

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

44


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

vereinbaren,

noch

kann dein

Betrieb

dich ohne

deine

Zustimmung

"zwangsweise" zu einer bestimmten Zeit in Urlaub schicken. Der Urlaub kann in 2 Teile geteilt werden, wobei jedoch ein Teil mindestens 6 Werktage betragen muss. Wenn du es möchtest, ist die/der Lehrberechtigte verpflichtet, dir in der Zeit von 15. Juni bis 15. September Urlaub im Ausmaß von mindestens 2 Wochen zu geben. Während des Urlaubes ist die Lehrlingsentschädigung weiter zu bezahlen. Darüber hinaus hast du Anspruch auf Urlaubsentgelt (Urlaubsgeld) in der Höhe einer Lehrlingsentschädigung, das dir im Voraus für die gesamte Urlaubsdauer zu bezahlen ist. Wirst du während deines Urlaubes krank und dauert dies länger als 3 Kalendertage, so sind die Krankenstandstage von den Urlaubstagen abzuziehen. Du bist verpflichtet, deine/n ArbeitgeberIn nach 3 Tagen Krankenstand unverzüglich darüber zu informieren. Bei Krankenstandende musst

du

eine

ärztliche

Bestätigung

oder

eine

Bestätigung

der

Krankenversicherung abgeben. Erkrankst du im Ausland, muss zusätzlich zur

ärztlichen

Bestätigung

auch

noch

eine

behördliche

Bestätigung

beigefügt werden, dass der Arzt zur Ausübung seines Berufes berechtigt ist. Diese zusätzliche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn du dich in einem Krankenhaus behandeln hast lassen und eine Bestätigung vorlegst. Wird das Lehrverhältnis beendet oder aufgelöst, so gebührt dir für die verbleibenden

Urlaubstage

eine

Abgeltung.

Diese

hat

als

Urlaubsersatzleistung aliquot zu erfolgen. Eine Urlaubsentschädigung steht dir in folgenden Fällen zu: •

wenn das Lehrverhältnis unberechtigt vom Lehrberechtigten aufgelöst wurde und bereits 6 Monate Lehrzeit vergangen sind.

wenn du das Lehrverhältnis begründet auflöst und bereits 6 Monate deiner Lehrzeit vergangen sind.

bei erfolgreicher Ablegung der Lehrabschlussprüfung & Verzicht auf die Weiterverwendungszeit & schon mehr als die Hälfte des Urlaubsjahres abgelaufen sind.

bei Beendigung des Lehrverhältnisses durch Zeitablauf (Enddatum im Lehrvertrag) oder

durch

einvernehmliche

Lösung,

wenn

bereits

mehr

als

die

Hälfte

des

Urlaubsjahres abgelaufen sind.

Eine Urlaubsabfindung steht dir insbesondere in folgenden Fällen zu: •

bei Lösung des Lehrvertrages innerhalb der Probezeit.

bei berechtigter vorzeitiger Auflösung durch die/den Lehrberechtigte/n.

bei Auflösung des Lehrverhältnisses durch Zeitablauf oder durch einvernehmliche Lösung, wenn bei der Beendigung weniger als die Hälfte des Urlaubsjahres abgelaufen ist.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

45


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

MUTTERSCHUTZ! Für weibliche Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmerinnen gelten im Falle einer

Schwangerschaft

(MSchG).

Während

die

deiner

Bestimmungen

des

Schwangerschaft

Mutterschutz-gesetzes

dürfen

die

gesetzlichen

Wochenarbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden. Darüber hinaus gelten besondere Verwendungsbeschränkungen für deine Beschäftigung. Ab der Mitteilung der Schwangerschaft an deine/n ArbeitgeberIn besteht ein

besonderer

Kündigungs-

und

Entlassungsschutz.

Bist

du

schon

gekündigt bzw. ist das Lehrverhältnis aufgelöst worden, musst du deine/n ArbeitgeberIn informieren

innerhalb und

eine

von

5

ärztliche

Tagen

über

Bestätigung

die

Schwangerschaft

beibringen,

damit

der

besondere Kündigungs- & Entlassungsschutz nachträglich wirksam wird. 8 Wochen

vor

der

Geburt

beginnt

die

Schutzfrist

(absolutes

Beschäftigungsverbot) und endet im Normalfall 8 Wochen nach der Geburt. Sie kann auf höchstens 16 Wochen verlängert werden. Für die Dauer der Schutzfrist besteht ein Anspruch auf Wochengeld seitens der Gebietskrankenkasse. Nach der Schutzfrist haben Mutter oder Vater wahlweise den Anspruch auf Karenzurlaub. Für diesen Zeitraum besteht ebenfalls

ein

Kündigungs-

und

Entlassungsschutz.

Der

Karenzurlaub

unterbricht das Lehrverhältnis, wobei aber die/der ArbeitgeberIn nach Beendigung des Karenzurlaubes einen neuen Lehrvertrag für die restliche Lehrzeit abschließen muss.

ENDIGUNG & AUFLÖSUNG DES LEHRVERHÄLTNISSES! Für

die

Beendigung

des

Lehrverhältnisses

gibt

es

im

Berufsausbildungsgesetz (BAG) festgelegte Formen und Gründe, die im Folgenden genau beschrieben werden. •

Ablauf der im Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit

erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung vor dem Lehrzeitende (also vor dem Enddatum im Lehrvertrag). In einem solchen Fall ist der letzte Tag des Lehrverhältnisses der auf den Tag der Prüfung folgende Sonntag. Das ist besonders wichtig, da du ab dem darauf folgenden Montag Angestellte/r bist und somit

das

im

Kollektivvertrag

vorgesehene

Gehalt

und

nicht

mehr

die

Lehrlingsentschädigung bekommen musst! •

Tod der/des Lehrberechtigten, ohne eine Bestellung einer/s AusbilderIn

Verbot der Lehrlingsausbildung für die/den Lehrberechtigte/n

A U F L Ö SU N G

WÄ H R E N D D ER

P R O B EZ EI T !

Die ersten 3 Monate deiner Lehrzeit gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Lehrverhältnis sowohl von dir als auch von dem/der Lehrberechtigten

jederzeit

ohne

Angabe

eines

Grundes

und

ohne

Einhaltung einer Frist oder eines Termins aufgelöst werden. Bist du während der ersten 3 Monate zur Gänze oder teilweise über einen www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

46


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Zeitraum von 8 bis 10 Wochen, also lehrgangsmäßig, in der Berufsschule, so

gelten

die

ersten

6

Wochen

deiner

tatsächlichen

betrieblichen

Ausbildung als Probezeit. Auch bei der Auflösung des Lehrverhältnisses während der Probezeit ist die Schriftform notwendig. Löst du den Lehrvertrag und bist du noch nicht 18 Jahre alt, so müssen deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mitunterschreiben.

V O R ZE I T I G E A U F L Ö S U N G ! Damit

eine

vorzeitige

Auflösung

gültig

ist,

bedarf

es

neben

eines

gesetzlichen Grundes der Schriftform und bei minderjährigen Lehrlingen der Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Gründe, die den/die Lehrberechtigte/n zur vorzeitigen Auflösung des Lehrvertrages berechtigen, sind: •

Diebstahl, Veruntreuung oder eine sonstige strafbare Handlung, die dich gegenüber dem

Lehrberechtigten

vertrauensunwürdig

macht

oder

die

Verbüßung

einer

Haftstrafe von mehr als 1 Monat •

wenn du ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis verrätst

wenn du Personen im Betrieb tätlich angreifst oder erheblich wörtlich beleidigst oder gefährlich bedrohst oder du Betriebsangehörige zur Nichtbefolgung von Anordnungen oder zu unsittlichen und gesetzeswidrigen Handlungen verleitest

wenn du trotz wiederholter Ermahnung die Berufsschule nicht besuchst

wenn du einen deiner Lehrausbildung schadenden Nebenerwerb betreibst

wenn du deinen Lehrplatz unbefugt verlässt

wenn du unfähig wirst, den Lehrberuf zu erlernen (z.B. durch einen Unfall)

wenn du trotz wiederholter Ermahnung deine Pflichten verletzt/ vernachlässigst

Gründe, die den Lehrling, also dich, berechtigen, den Lehrvertrag vorzeitig zu lösen, sind insbesondere: •

wenn du ohne Schaden für deine Gesundheit das Lehrverhältnis nicht fortsetzen kannst

wenn du deinen Lehrberuf aufgibst

wenn die/der Lehrberechtigte unfähig wird, ihren/seinen Verpflichtungen dir gegenüber nachzukommen

wenn die/der Lehrberechtigte oder AusbilderIn ihre/seine Pflichten dir gegenüber grob vernachlässigt (z.B. dir keine Lehrlingsentschädigung bezahlt)

wenn dich die/der Lehrberechtigte oder AusbilderIn misshandelt, körperlich züchtigt oder erheblich wörtlich beleidigt

Trifft die/den Lehrberechtigte/n oder AusbilderIn ein Verschulden an der vorzeitigen Auflösung des Lehrvertrages, so steht dir ein Schadenersatz für die entgangene Lehrzeit (Restlehrzeit, Weiterverwendungszeit) zu. Hier ist es wichtig, sich bei aufkommenden Problemen rechtzeitig um Beweise bzw. ZeugInnen zu kümmern, die die Vorkommnisse bestätigen. « ACHTUNG: Bevor du unüberlegt etwas unternimmst, etwas unterschreibst oder du dich zu einer unüberlegten Handlung hinreißen lässt – ruf uns vorher an! Wir helfen dir gerne weiter und informieren dich über deine Rechte & Möglichkeiten.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

47


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

E I N V ER N E HM L I C H E A U F L Ö SU N G ! Wenn beide PartnerInnen, also du und die/der Lehrberechtigte, das Lehrverhältnis

auflösen

wollen,

so

besteht

die

Möglichkeit

einer

einvernehmlichen Auflösung. Dies kann schriftlich ohne Angabe eines Grundes unter Einhaltung einer bestimmten Frist oder eines Termins erfolgen. Damit eine solche einvernehmliche Auflösung auch gültig ist, musst du über die Rechtsfolgen und die Beendigungsmöglichkeiten belehrt werden. Die Belehrung erfolgt bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) und muss schriftlich bestätigt werden. « ACHTUNG: Bei einer einvernehmlichen Lösung ist es für dich nicht mehr möglich bei einem eventuell vorliegenden Grund Schadenersatz, wie bei einer vorzeitigen Auflösung, zu verlangen. Bevor du etwas unterschreibst - ruf uns an!

A U ß ER O R D EN TL I C H E A U F L Ö S U N G „L E H R L I N G SK Ü N D I G U N G “!

DES

L E H R VE R H ÄL T N I S SE S :

Seit Mitte 2008 ist es leider möglich, ein Lehrverhältnis „außerordentlich“ aufzulösen.

Es

ist

nunmehr

möglich,

dass

die/der

Lehrberechtigte

und/oder der Lehrling das Lehrverhältnis zum Ablauf des letzten Tages des 12. Lehrmonats und bei Lehrberufen mit einer festgelegten Dauer der Lehrzeit von drei, dreieinhalb oder vier Jahren zum Ablauf des letzten Tages des 24. Lehrmonats (unter Einhaltung einer einmonatigen Frist) außerordentlich auflöst. Die außerordentliche Auflösung erfolgt im Rahmen eines Mediationsverfahrens, dessen Kosten die/der Lehrberechtigte zu tragen hat. Melde dich im Falle einer außerordentlichen Auflösung bei uns, damit wir dich über deine Rechte und Möglichkeiten informieren können!

PRÄSENZ- & ZIVILDIENST! Wirst du zum Bundesheer einberufen (Einberufungsbefehl) oder zum Zivildienst

zugewiesen

(Zuweisungsbescheid)

musst

du

deine/n

ArbeitgeberIn unverzüglich darüber informieren. Ab dieser Information wird der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz wirksam. Während deiner Bundesheer- oder Zivildienstzeit bleibt dein Lehrverhältnis aufrecht oder der Fortlauf deiner Weiterverwendungszeit gehemmt. Es besteht die Möglichkeit,

einen

Aufschub

der

Einberufung

bzw.

Zuweisung

zu

beantragen, wenn du deine Lehrabschlussprüfung noch nicht abgelegt hast.

Der

Antrag

Lehrabschlussprüfung Lehrlingsstelle zuständigen

muss

den

sowie

enthalten

und

voraussichtlichen

eine ist

Bestätigung bei

Militärkommandos bzw. bei

der der

Zeitraum der

deiner

zuständigen

Ergänzungsabteilung

einzubringen.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

des

Zivildienstserviceagentur

48


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Kapitel

7

ABC DER BETRIEBLICHEN JUGENDVERTRETUNG! Hier

haben

wir

dir

die

wichtigsten

Begriffe

zum

Thema

Jugendvertrauensrat, Kollektivvertrag und zu den Rechten und Pflichten von Lehrlingen in alphabetischer Reihenfolge zusammengefasst. Viel Spaß beim durch blättern!

Alles zu:

A

A B M EL D EN Geht nicht vom Arbeitsplatz weg, ohne euch bei dem/der Vorgesetzen oder AusbildungsleiterIn abzumelden. Informiert bei längerer Abwesenheit den Betriebsrat.

A D R E S SE N Es ist nützlich, sich eine Adressliste der Lehrlinge zusammenzustellen, die auch immer auf dem aktuellen Stand sein sollte. Schau auch beim Stichwort „Datenmaterial“ nach. Wichtige Adressen für eure Arbeit findet ihr im Anhang

A K TI O N EN Oft genügt es nicht, auf Probleme im Betrieb in Gesprächen hinzuweisen. Dann wird es notwendig, mit Aktionen Aufmerksamkeit zu erregen und Druck zu machen. So könnt ihr mit oftmals kleinen Mitteln eine positive Lösung erreichen. Auch die GPA-Jugend benötigt eure Unterstützung bei ihren Aktionen, um Verbesserungen für Lehrlinge & Jugendliche erreichen zu können. Tipps findet ihr im Kapitel „Öffentlichkeitsarbeit“

ANRUFE Als JVR dürft ihr auch unentgeltlich das Telefon im Betrieb benützen. Wenn es Probleme gibt, besprecht das mit eurem Betriebsrat. Ruft euch jemand von auswärts an, muss euch das mitgeteilt werden. Eventuell besteht die Möglichkeit,

eine

eigene

Nummer

zu

bekommen.

Informiert

die

Telefonzentrale über euren Aufenthaltsort.

A N S C HL A G T AF EL

D ES

JVR

Manchmal verschwinden die JVR-Infos hinter den Betriebsratsmitteilungen. Habt

ihr

als

JVR

eine

eigene

Anschlagtafel

(Schwarzes

Brett)

zur

Verfügung? Besteht die Möglichkeit für den JVR, eine eigene Anschlagtafel zu bekommen? Vergesst nicht, die aktuellen Informationen der GPA-djp, Veranstaltungen,

Informationen,

Konzerte

und

Ähnliches

auf

Anschlagtafel anzubringen.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

49

der


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

A R B EI TS P L A T Z Ist der Arbeitsplatz der Lehrlinge auch einer, der für Lehrlinge geeignet ist?

Entspricht

der

Ausbildungsplatz

der

Lehrlinge

auch

den

Ausbildungsinhalten (Unfallgefahren, Schutzbestimmungen,...)?

A R B EI TS T AG U N G Der JVR sollte jährlich eine Arbeitstagung durchführen. Falls ihr dabei Unterstützung benötigt, wendet euch an euren Betriebsrat und an die GPAdjp Jugend. Diese kann euch ModeratorInnen oder ExpertInnen vermitteln und euch bei der Vorbereitung unterstützen.

A R B EI TS Z EI T Die Arbeitszeit Jugendlicher (unter 18 Jahre) beträgt 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit darf in folgenden Fällen von diesen Regelungen abweichen: •

um eine längere Wochenfreizeit zu erreichen (z.B. Freitag Frühschluss), kann die tägliche Arbeitszeit auf maximal 9 Stunden verlängert werden.

wenn der Kollektivvertrag Ausnahmen zulässt, so kann durch einen mehrwöchigen Durchrechnungszeitraum die wöchentliche Arbeitszeit ausgedehnt werden. Im Durchschnitt dürfen aber 40 Stunden nicht überschritten werden. Eine solche Regelung gibt es z.B. für den Handel.

Bei all diesen Regelungen darf aber die tägliche Arbeitszeit 9 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten. « ACHTUNG: Durch eine Betriebsvereinbarung oder den Kollektivvertrag kann eine andere Regelung vereinbart werden.

A U F G A B E N T EI L U N G ! Der JVR besteht aus mehreren Mitgliedern. Damit die Arbeitslast fair verteilt

wird,

solltet

ihr

eure

Aufgaben

untereinander

festlegen,

beispielsweise in SchriftführerIn, Vorsitzende/r usw.

A U F R Ä U M EN Lehrlinge

dürfen

nur

zum

Aufräumen

des

eigenen

Arbeitsplatzes

herangezogen werden. Ist das auch bei euch so? Als JVR habt ihr auch eine Vorbildwirkung. Mehr Infos findest du in der Broschüre der GPA-djp Jugend „Lehrlinge – Rechte und Pflichten“

A U SB I L D U N G SP L AN Die Ausbildung der Lehrlinge bei euch im Betrieb sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Habt ihr einen vernünftigen Ausbildungsplan bzw.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

50


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Arbeitsplan, mit dem gewährleistet ist, dass die Lehrlinge alle nötigen Berufsbildinhalte vermittelt bekommen?

A U SF L Ü G E Habt ihr mit den Lehrlingen schon einmal einen Ausflug gemacht? Finanziert werden könnte dieser durch die Firma oder den Betriebsrat, ein Teilbetrag evtl. auch durch die Lehrlinge. Bekommt ihr durch den Betrieb eine Freistellung?

A U SS C H R E I B U N G E N Die Ausschreibungen der GPA-djp und der GPA-djp Jugend sind nicht für den Mistkübel gedacht. Kontrolliert bitte nach, ob die Ausschreibungen, die ihr

für

Seminare

und

Veranstaltungen

bekommt,

auch

auf

der

Anschlagtafel sind.

A U SZ EI C HN U N G E N Bei diversen Auszeichnungen, die im Betrieb verliehen werden, besteht eventuell die Möglichkeit als JVR präsent zu sein. Möglicherweise könnt ihr einige Sätze aus der Sicht des Jugendvertrauensrates sagen.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

51


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Alles zu:

B E EN D I G U N G Für

B

die

D ES

L E HR V ER H ÄL TN I S SE S

Beendigung

des

Lehrverhältnisses

gibt

es

im

Berufsausbildungsgesetz (BAG) festgelegte Formen und Gründe: Nähere Infos bekommst du auf www.jugend.gpa-djp.at!

B EN AC H T EI L I G U N G Als JVR werdet ihr des Öfteren in die Lage kommen, die Interessen der Lehrlinge gegenüber dem Betrieb zu vertreten. Dadurch besteht natürlich die Möglichkeit, nicht immer zu den Beliebtesten zu gehören. Ihr dürft als JVR

jedoch

nicht

benachteiligt

werden,

weder

finanziell

noch

im

Tätigkeitsbereich in eurer Ausbildung. Sollte dies trotzdem passieren, meldet dies sofort eurem Betriebsrat oder der GPA-djp Jugend.

B ER U F S AU SB I L D U N G Die Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) erfolgt einerseits in einem Lehrbetrieb und andererseits in der Berufsschule, dem so

genannten

dualen System. Die

Lehrausbildung

erfolgt

in

einem

Lehrberuf der in der Lehrberufsliste angeführt ist und dauert je nach Lehrberuf zwischen 2 und 4 Jahren.

B ER U F S AU SB I L D U N G SG E SE T Z (BAG) Eine Ausgabe des Berufsausbildungsgesetzes gehört zu jenen Dingen, die euch der/die ArbeitgeberIn zur Verfügung stellen muss. Besitzt ihr eines? Gibt es eines im Betriebsratsbüro? Könnt ihr mit dem BAG umgehen? Wenn nicht, besucht doch einen JVR-Kurs der GPA-djp Jugend.

B ER U F SB I L D Habt ihr schon einmal kontrolliert, ob die Berufsbilder jener Lehrberufe, die in eurem Betrieb ausgebildet werden, eingehalten werden? Berufsbilder für die Lehrberufe in eurem Betrieb bekommt ihr von der GPA-djp Jugend.

B ER U F SS C HU L E ! Lehrlinge sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet - wenn du dieser Pflicht mehrmals nicht nachkommst, kann der Betrieb dein Lehrverhältnis auflösen!

Die

Berufsschulpflicht

beginnt

mit

dem

Eintritt

in

ein

Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende. Die Berufsschulpflicht endet aber

auf

jeden

Fall

mit

dem

erfolgreichen

Abschluss

der

letzten

lehrplanmäßigen Schulstufe.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

52


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

B E TR I EB SR Ä T I N Um als JVR erfolgreich zu sein, ist es notwendig, einen heißen Draht zu den Betriebsräten und Betriebsrätinnen zu haben. Gibt es im Betriebsrat eine/n

KollegIn,

der/die

für

die

Jugendarbeit

(Jugendvertrauens-

rätInnen/Lehrlinge) zuständig bzw. verantwortlich ist? Wenn nicht, solltet ihr bei der nächsten Betriebsratssitzung darüber sprechen. Überlegt euch dazu, in welchen Bereichen der JVR und der Betriebsrat zusammenarbeiten können.

B E TR I EB SR A TS B Ü R O Habt ihr als JVR die Gelegenheit, das Betriebsratsbüro und dessen Einrichtungen zu benützen (Schreibtisch, Computer, usw.)? Wie ist euer Draht zum Betriebsrat zwecks Informationen?

B E TR I EB SR A TS SI T ZU N G E N Ist

zumindest

ein/e

JugendvertrauensrätIn

immer

bei

den

Betriebsratssitzungen dabei? Es besteht auch die Möglichkeit, mehrere oder alle JVR-Mitglieder zu den BR-Sitzungen einzuladen. Gibt es einen Fixpunkt

„Jugendarbeit“

bei

den

Sitzungen?

Seit

der

Novelle

des

Arbeitsverfassungsgesetzes am 1.1.2011 sind JugendvertrauensrätInnen zu den Sitzungen des Betriebesrates einzuladen.

B E TR I EB S U R L AU B Lehrlinge müssen im Zeitraum zwischen 15. Juni und 15. September zumindest 2 Wochen Urlaub bekommen. Ein Betriebsurlaub, wie er oft im Betrieb gehandhabt wird, ist im Urlaubsgesetz (UrlG) nicht vorgesehen (Achtung: Sonderregelung im Baubereich). Mehr Infos findest du in der Broschüre der GPA-djp Jugend „Lehrlinge – Rechte und Pflichten“

B E TR I EB S VE R E I N B A R U N G E N Als Jugendvertrauensrat gibt euch das Gesetz nicht die Möglichkeit selbst Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Es spricht aber nichts dagegen, eine Betriebsvereinbarung auszuarbeiten und diese gemeinsam mit dem Betriebsrat und der Firmenleitung zu vereinbaren.

B E TR I EB S VE R S A M M L U N G EN Habt

ihr

schon

Jugendarbeit

im

einmal Betrieb

bei

einer

berichtet?

Betriebsversammlung Eventuell

vor

der

über

die

nächsten

Betriebsversammlung mit dem Betriebsrat besprechen, ob die Jugend einen Bericht halten kann.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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B I L D U N G SF R EI S TE L L U N G Ihr habt die Möglichkeit, während eurer zweijährigen Funktionsperiode 2 Wochen Bildungsfreistellung zu bekommen. Für eure JVR-Tätigkeit ist es unumgänglich und wichtig, Kurse zu besuchen, damit ihr eure KollegInnen auch entsprechend vertreten könnt. Bei der Bildungsfreistellung durch den Betrieb

ist

euch

der

Betriebsrat

behilflich.

Die

Anmeldung

muss

mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen (Mitteilung an den Betrieb).

B I L D U N G S KA R T EI ! Als JVR sollt ihr immer darüber informiert sein, ob eure JVR-KollegInnen bereits JVR-Kurse besucht haben. Legt euch zu diesem Zweck eine Kartei an, mit der ihr das immer überprüfen könnt.

B R O SC H Ü R EN Broschüren mit Informationen über verschiedene Bereiche könnt ihr bei der GPA-djp und der GPA-djp Jugend anfordern. Du kannst sie auch auf www.jugend.gpa-djp.at downloaden!

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Alles zu:

C H EC KL I ST E Erstellt euch eine Checkliste, um immer ersichtlich zu haben, welche

C-D

Tätigkeiten und Aktivitäten bereits erledigt sind und welche ihr noch vor euch habt. Einige Vorschläge zur Erstellung von Checklisten findet ihr in dieser Mappe.

D A TE N M AT ER I AL Wisst ihr, wie viele Lehrlinge ihr im Betrieb habt? Oder wann die Lehrabschlussprüfung der einzelnen Lehrlinge ist? Um die Lehrlinge im Betrieb auch gut vertreten zu können, ist es notwendig das entsprechende Datenmaterial zu besitzen. Der Betrieb muss euch dieses zur Verfügung stellen. Auch vom Betriebsrat könnt ihr Datenmaterial bekommen. Neben den Adressen und Telefonnummern könnt ihr auch einer Geburtstagsliste führen,

um

den

anderen

Lehrlingen

persönlich

zum

Geburtstag

zu

gratulieren. Nachdem ihr die Daten erhoben habt, versucht sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

DAUER

DES

L E H R V ER HÄ L T N I S SE S

Der Lehrvertrag wird für die Dauer der festgesetzten Lehrzeit für den jeweiligen

Lehrberuf

abgeschlossen.

Die

Dauer

kann

sich

durch

anrechenbare Zeiten (z.B. aus vorangegangen Lehrzeiten im selben oder einem verwandten Lehrberuf) verkürzen. In solchen Fällen ruf uns einfach an, wir können dir dann sagen, ob dies in deinem Fall zutrifft oder nicht. Bist du über 4 Monate (z.B. durch einen Unfall) verhindert, den Lehrberuf zu erlernen, kann die Lehrzeit verlängert werden.

D R A N B L EI B E N Nicht alles klappt immer gleich beim ersten Mal. Eine wichtige Regel für die JVR-Arbeit ist daher: Dranbleiben. Bestimmt gelingt es beim 2. Mal!

D U R C H S ET Z U N G /D R U C KM I T T EL Zur

Durchsetzung

entsprechende

wichtiger

Anliegen

Druckmittel/Aktionen

Ausbildungsbereich,

Übertretungen,

und parat

Forderungen haben.

arbeitsrechtliche

solltet

ihr

Probleme Probleme

im oder

rechtliche Ungereimtheiten solltet ihr immer gleich aufschreiben und sammeln.

Wenn

es

gilt,

ein

Problem

zu

lösen,

könnt

ihr

diese

Ungereimtheiten in gesammelter Form dem Betrieb zur Kenntnis bringen. Es wird dann viel leichter sein etwas durchzusetzen.

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Alles zu:

E I G E N V ER A N T W O R TU N G ! Als JVR-Körperschaft habt ihr eine große Eigenverantwortung zu tragen.

E-F

Besprecht euch deshalb regelmäßig über die anstehenden Fragen und Probleme

und

zieht

regelmäßig

einen/eine

BetriebsrätIn

zu

euren

Besprechungen bei.

ERFOLGE! Erfolge, die ihr als JVR verbuchen könnt, solltet ihr nicht für euch behalten.

Flugblätter,

Aushänge,

persönliche

Gespräche,

Artikel

in

Betriebsratszeitungen usw. können Mittel sein, Erfolge mitzuteilen. Mehr dazu im Kapitel 5 „Öffentlichkeitsarbeit“

E I N N A HM EQ U EL L E ! Für die Arbeiten und Aktivitäten des JVR ist eine gewisse finanzielle Grundlage notwendig. Für die Sacherfordernisse, die ihr als JVR benötigt, muss die Firma aufkommen (Unterlagen, Schreibzeug, Schreibmaschine, evtl. Schreibtisch, Büro....). Für diverse Aktivitäten, die ihr als JVR den Lehrlingen anbietet, könnte man eventuell beim Betriebsrat oder in der Firmenleitung um eine Subvention ansuchen. In manchen Betrieben betreiben die Lehrlinge auch eine Lehrlingskasse, mit deren Inhalt verschiedenste Aktivitäten wie Ausflüge, Grillabende, Kegelabende und dergleichen durchgeführt werden. (Über mögliche Sponsoren nachdenken.)

F AL TE R ! Wenn ein Problem ansteht bzw. eine Forderung, die den Lehrlingen mitgeteilt werden soll, kann ein Falter, in dem ihr die wichtigsten Infos und Forderungen zu diesem Problem mitteilt, eine gute Lösung sein. Mehr dazu im Kapitel 5 „Öffentlichkeitsarbeit“.

FILME! Bei

Jugendversammlungen,

JVR-Sitzungen

und

diversen

anderen

Veranstaltungen habt ihr die Möglichkeit, Filme zu zeigen, die ihr euch bei der GPA-djp ausleihen könnt.

F I R M EN Z EI TU N G Gibt es eine Firmenzeitung oder eine Zeitung des Betriebsrates? Ist es möglich über diese Zeitung Informationen des JVR an die Belegschaft und die Lehrlinge weiterzugeben? Sprecht darüber mit eurem Betriebsrat. Näheres dazu im Kapitel „Öffentlichkeitsarbeit“.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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F L U G B L AT T Wenn ein Problem ansteht bzw. eine Forderung, die den Lehrlingen mitgeteilt werden soll, kann auch ein Flugblatt, in dem ihr die wichtigsten Informationen und Forderungen zu diesem Problem mitteilt, eine gute Lösung sein. Mehr dazu im Kapitel „Öffentlichkeitsarbeit“.

F O R D ER U N G E N Erstellt als JVR einen Forderungskatalog (in Absprache mit den Lehrlingen – Beschluss in der Jugendversammlung), darüber was ihr in der nächsten Zeit vom Betrieb einfordern wollt. Informiert euch auch immer über die aktuellen Forderungen der GPA-djp bzw. ob diese bereits umgesetzt sind. Forderungen umsetzen heißt auch, aktionistisch zu sein und an Aktionen der Gewerkschaft teilzunehmen. Näheres zu möglichen Aktionen im Kapitel „Öffentlichkeitsarbeit“

FRAGEBOGEN Wenn ihr euch als JVR nicht ganz darüber im Klaren seid, was die Lehrlinge eigentlich wollen, befragt sie einfach. In größeren Betrieben kann das in Form einer Fragebogenaktion geschehen. Das Ergebnis kann dann als Grundlage für die JVR-Arbeit dienen.

F R E I S T EL L U N G Neben der Bildungsfreistellung für JVR-Seminare besteht für euch auch die Möglichkeit, für gewisse Veranstaltungen der GPA-djp und der GPA-djp Jugend unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt zu werden. Besprecht diese Möglichkeit mit eurem Betriebsrat. Meldet Freistellungen, die ihr für Gewerkschaftsveranstaltungen benötigt, möglichst früh an. In letzter Sekunde ist meist nicht mehr viel möglich!

F R E I Z EI T V ER AN ST AL TU N G E N Die Arbeit des JVR soll sich nicht immer nur auf den betrieblichen Bereich beschränken. Es besteht auch die Möglichkeit, Freizeitveranstaltungen zu planen und gemeinsam mit den Lehrlingen durchzuführen. Hier braucht man nicht immer eigene Veranstaltungen zu erfinden, sondern kann auch die Angebote der GPA-djp Jugend und der ÖGJ.

F R I ST EN Jede Veranstaltung, jedes Seminar, jede Tagung und jede Sitzung hat eine Anmeldefrist bis zu der man sich anmelden kann. Wenn ihr eine Einladung zu

einer

Veranstaltung

bekommt,

prüft

bitte

genau,

ob

es

Anmeldefrist gibt.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

57

eine


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Alles zu:

G EL D Geld spielt auch in der Tätigkeit des JVR eine nicht unbeträchtliche Rolle.

G

Der JVR muss im Umgang mit Geld sehr gewissenhaft sein. Wenn ihr z.B. Veranstaltungen der GPA-djp Jugend organisiert bzw. bewerbt, müsst ihr manchmal TeilnehmerInnenbeiträge einkassieren. Dabei solltet ihr über die eingenommenen und ausgegebenen Beträge genau Buch führen.

G EM E I N SC HA F T Eine

JVR-Körperschaft

bzw.

eine

Betriebsratskörperschaft,

die

aus

EinzelkämpferInnen besteht, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Überprüft, wie intensiv eure JVR-KollegInnen in die Arbeit miteingebunden sind. Versucht, unter den aktiven JVR-Mitgliedern und den ErsatzMitgliedern eine organisatorische Aufgabenteilung einzuführen. Genauso wichtig ist es, die Gemeinschaft mit den Lehrlingen zu pflegen. Siehe auch Stichwort „Mitarbeit“

G E SE T Z E Die gesamte Tätigkeit des JVR basiert auf der Grundlage einiger Gesetze. Diese müsst ihr aber nicht auswendig gelernt haben. Es ist jedoch wichtig, zu wissen, in welchen Gesetzen ihr nachschlagen könnt. Das dazu nötige Wissen vermittelt euch die GPA-djp in ihren Schulungen.

G E SP R ÄC H E In eurer Tätigkeit werdet ihr oft Gespräche mit der Ausbildungsleitung, mit der Geschäftsleitung, dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft zu führen haben. Achtet dabei, dass ihr zeitgerecht einen Termin vereinbart und optimal darauf vorbereitet seid.

G E W ER KS C HA F T Die

Gewerkschaft

ist

ein

wichtiger

Ansprechpartner

für

JugendvertrauensrätInnen. Du erhältst Informationen, kannst dich mit anderen JugendvertrauensrätInnen austauschen, politische Forderungen umsetzen und wichtige Anliegen weiterleiten. Etwa 270.000 Angestellte und ArbeiterInnen sind in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus,

Papier

(GPA-djp)

organisiert,

davon

viele

Tausende

Lehrlinge in der GPA-djp Jugend. Als gemeinsames Dach besteht der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) mit 1,3 Millionen Mitgliedern. Die

gemeinsame

Organisation

der

Jugend

ist

die

Österreichische

Gewerkschaftsjugend (ÖGJ).

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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G R U N D KU R S Um euren Lehrlingen bei diversen Anfragen immer die richtige Antwort und die richtigen Informationen geben zu können, ist es notwendig, sich das nötige Rüstzeug zu holen. Dieses könnt ihr bei den JVR-Kursen der GPA-djp

Jugend

erwerben.

Die

aktuellen

Termine

erfährt

ihr

auf

www.jugend.gpa-djp.at.

G R U P P EN V ER SA M M L U N G Wenn ihr mehr als 30 Lehrlinge im Betrieb habt, besteht die Möglichkeit von Gruppenversammlungen (Teilversammlungen). Damit könnt ihr eure Lehrlinge

zum

Beispiel

nach

Lehrjahren

zu

Gruppenversammlungen

zusammen trommeln und so auf konkrete Probleme in den einzelnen Abteilungen und Lehrjahren eingehen. Mit diesen Treffen könnt ihr auch einfacher auf individuelle Probleme der Lehrlinge reagieren.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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Alles zu:

H E R AU SF O R D ER U N G Jedes Thema und jede Aktivität, die ihr als JVR behandelt, ist eine gewisse

H-I

Herausforderung.

Geht

ihr

nicht

aus

dem

Weg,

sondern

versucht

kontrolliert und überdacht an die verschiedenen Themen heranzugehen.

HILFE Sehr häufig wird es vorkommen, dass ihr Probleme und Anliegen nicht alleine lösen könnt. Es wird kaum eine/n JugendvertrauensrätIn geben, der/die sämtliche Tätigkeitsfelder und Aktivitäten in seiner/ihrer Funktion allein abdecken kann. Neben diesem JVR-Handbuch wird euch auch die Zusammenarbeit mit euren BetriebsrätInnen und eurem/eurer GPA-djp RegionaljugendsekretärIn die Tätigkeit erleichtern.

H I N T ER G R U N D Oft wird es notwendig sein, zusätzliche Hintergrundinformationen zu haben. Bevor ihr ein Gespräch oder eine Verhandlung führt, informiert euch genau und ausführlich über das jeweilige Thema.

I N F O R M A TI O N Es wird für eure JVR-Arbeit notwendig sein, stets über Veränderungen, Forderungen und Neuigkeiten informiert zu seid. Hier hilft euch neben eurem Betriebsrat auch die GPA-djp in ihren Medien, Zusendungen und Schulungen weiter. Diese Informationen solltet ihr dann auch an die Lehrlinge

und

Jugendlichen

Veränderungen

und

im

Betrieb

Neuigkeiten

weitergeben. solltet

ihr

Bei

wichtigen

dazu

eine

Informationsveranstaltung bzw. Jugendversammlung durchführen. Andere Möglichkeiten zur Informationsweitergabe sind Anschläge am Schwarzen Brett oder die Firmenzeitung. Schau auch beim Stichwort „Firmenzeitung“ und im Kapitel „Öffentlichkeitsarbeit“ nach!

I N T EG R ATI O N Mit diesem Schlagwort ist die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gemeint. Das Schlimmste, was euch als JVR passieren kann, ist, keine Unterstützung vom Betriebsrat zu haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die JugendvertrauensrätInnen oder zumindest der/die Vorsitzende bei den regelmäßig stattfindenden Betriebsratssitzungen dabei sind. Sollte dies

nicht

der

Fall

sein,

besprecht

diese

Sache

mit

dem/der

Betriebsratsvorsitzenden. Umgekehrt solltet ihr bei den JVR-Sitzungen eine/n BetriebsrätIn einladen.

I N T ER N AT Ihr solltet in eurer Adressliste auch die Adressen und Telefonnummern jener Internate eintragen, in denen eure Lehrlinge untergebracht sind. www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

60


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

I N T ER N AT I O N A L E S Gewerkschaftsarbeit findet auch über die Grenzen Österreichs hinaus statt. Denn Solidarität kennt keine Landesgrenzen. Da dies gerade in Zeiten der Globalisierung

immer

wichtiger

wird,

treffen

sich

regelmäßig

auf

internationaler Ebene Jugendorganisationen und Gewerkschaften. Welche Veranstaltungen das sind und ob für euch als JugendvertrauensrätIn eine Teilnahmemöglichkeit

besteht,

könnt

ihr

bei

eurem

GPA-djp

Jugendsekretariat erfahren.

I N T ER N ET Das Internet ist aus unserem Leben nicht mehr weg zu denken. Das solltest du auch für deine Tätigkeit als JVR bedenken. Erkundige dich, ob dein Betriebsrat eine Internetseite oder einen Blog führt, vielleicht bekommt der JVR dort einen eigenen Bereich. Falls dies nicht der Fall ist, kannst du dir überlegen, ob du nicht selber eine Blog einrichten willst. Unterstützung dafür gibt’s bei der GPA-djp Jugend.

I N T ER V EN TI O N Der

JVR

muss

für

die

Lehrlinge

an

den

verschiedensten

Stellen

intervenieren (Berufsschulfreistellung, Freistellung vom Betrieb). Damit das auch funktioniert, sollte man rechtzeitig die Kontaktadressen und Ansprechpersonen in Berufsschulen, Behörden und Firmen herausfinden.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

61


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Alles zu:

J A H R ESP L A N U N G Um eure JVR-Arbeit optimal gestalten zu können, ist es wichtig, eure

J

Aktivitäten auch entsprechend zu planen und vorzubereiten. Dabei hat es sich als zweckmäßig erwiesen, zu Beginn des Jahres in einer JVR-Sitzung sämtliche Aktivitäten im Lehrlings- und Jugendvertrauensratsbereich in einem Jahresplan festzulegen. Nur so ist es möglich, dass man sich für verschiedene Aktivitäten auch zeitgerecht vorbereiten kann.

J U G EN D SC HU T Z Als

JugendvertrauensrätIn

seid

ihr

auch

ganz

wesentlich

mit

Jugendschutzfragen im Betrieb, aber auch in der Freizeit befasst. Daher ist es

wichtig,

im

JVR-Fach

bzw.

im

Betriebsratsbüro

das

aktuelle

Jugendschutzgesetz bzw. diverse Jugendschutzbestimmungen zu haben, um bei diversen Anfragen von Lehrlingen nachschlagen zu können. Eine Möglichkeit, besser über die Jugendschutzbestimmungen Bescheid zu wissen, wäre eine JVR-Sitzung zu dieser Thematik. Dazu könnt ihr eine/n VertreterIn der GPA-djp oder der AK einladen.

J U G EN D V ER SA M M L U N G Themenvorschläge, Ablaufpläne, rechtliche Hinweise, Methodensets usw. findest du im Kapitel „Organe der Jugendvertretung“

J U G EN D V ER T R AU EN SR A T Die

rechtliche

Grundlage

für

die

Arbeit

als

JVR

findet

ihr

im

Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) in § 123 bis 131. Als JVR sollt ihr immer InteressensvertreterIn der Lehrlinge und nicht VermittlerIn zwischen Betrieb & Lehrling sein.

JVR - S I T ZU N G Eine Möglichkeit, entsprechend informiert zu werden bzw. Informationen weiterzugeben, sind regelmäßige Sitzungen des Jugendvertrauensrats. Diese könnt ihr während der Arbeitszeit durchführen, wobei es sinnvoll wäre, immer eine/n VertreterIn des Betriebsrates hinzuzuziehen.

JVR - S TR U K T U R Es kann oft sehr einfach passieren, dass es zwischen den JVR in der alltäglichen Arbeit zu Missverständnissen über Zuständigkeiten kommt. Daher solltet ihr zu Beginn der JVR-Periode eure Arbeitsstruktur und Arbeitsteilung besprechen. Beispielsweise sollte klar sein: Wen muss ich fragen, wenn ich auf eine Gewerkschaftsveranstaltung fahre? Bei wem muss ich mich abmelden, wenn ich JVR-Arbeit mache? Wer im JVR wird zu den Betriebsratssitzungen eingeladen? Wie funktioniert die Information zwischen JVR und Lehrling, zwischen JVR und Betrieb usw.? www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Alles zu:

K AL E N D E R Gesprächstermine,

K

Gewerkschaftsveranstaltungen,

BR-Sitzungen

und

andere Aktivitäten bedeuten auch Termine. Ihr werdet wahrscheinlich kaum alle Termine im Kopf behalten können. Daher solltet ihr euch angewöhnen, einen Terminkalender zu führen in dem ihr sämtliche Termine und Aktivitäten

eintragt.

Darin

findet

ihr

dann

eure

JVR-Termine,

Gewerkschaftstermine, Veranstaltungen und dergleichen und vermeidet damit unangenehme Terminkollisionen. Einen kostenlosen Taschenkalender mit wichtigen Informationen und Adressen gibt es alljährlich von der GPAdjp Jugend.

K A N D I D A T I N N EN Stellt

euch

vor,

morgen

ist

JVR-Wahl

und

ihr

habt

noch

keine

KandidatInnen, die zur Verfügung stehen. Um erst gar nicht in eine solche unangenehme Situation zu kommen, solltet ihr bereits während eurer JVRPeriode möglichst viele ErsatzjugendvertrauensrätInnen bzw. interessierte Lehrlinge in eure Arbeit einbinden.

KARENZ Sollte eine eurer Kolleginnen im Betrieb während der Lehrzeit schwanger werden, sind der Kollektivvertrag bzw. das Mutterschutzgesetz (MSchG) jene Unterlagen, in denen ihr die dafür nötigen Informationen findet.

K I N D ER -

UND

J U G EN D L I C HE N B ES C HÄ F T I G U N G SG E SE T Z (KJBG)

Dieses Gesetz regelt die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen und somit auch von Lehrlingen. Es ist deshalb eines der wichtigsten Gesetze für eure Arbeit. Das KJBG kannst du unter www.jugend.gpa-djp.at downloaden!

K O L L E K TI VV ER TR A G (KV) So

ziemlich

alles,

was

im

betrieblichen

Ablauf

in

Lohn-

und

Arbeitsrechtsfragen vorkommt, findet ihr im KV. Das gilt auch für Fragen zur Lehrlingsentschädigung, Vergütung von Internatskosten und dergleichen. Versucht immer, genügend Kollektivverträge für euch und eure Lehrlinge zur Verfügung zu haben. Ihr bekommt sie bei eurem Betriebsrat oder bei der GPA-djp.

K O M M U N I K AT I O N Die wichtigste Form: „Miteinander reden.“ Um stets am Ball zu bleiben, ist es notwendig, des Öfteren mit euren BetriebsrätInnen, GewerkschafterInnen und

mit

euren

JVR-KollegInnen

zu

sprechen.

Eure

wichtigsten

GesprächspartnerInnen sind jedoch in jedem Fall die Lehrlinge.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

63


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

K O M P R O M I S SE Nicht immer wird es möglich sein, sämtliche Forderungen und Anliegen hundertprozentig im Interesse der Lehrlinge durchzusetzen. Es wird immer wieder notwendig sein, Kompromisse zu schließen. Bereitet euch möglichst gut auf diverse Verhandlungsgespräche vor, damit dieser dann kein „fauler“ Kompromiss wird.

K R AN K EN ST AN D Bitte sofort im Betrieb melden – ärztliche Bestätigung nicht vergessen!

KRISE Wo viel gearbeitet wird, kann es auch zu Konflikten kommen. Wenn ihr in einzelnen inhaltlichen Punkten oder generell in der Arbeit des JVR Probleme habt, stehen wir euch für eine Klausur zur Verfügung.

KURSE Die GPA-Jugend bietet das ganze Jahr über verschiedene Seminare an. Wichtig

für

euch ist, zumindest

am

Grundkurs und

Aufbaukurs für

JugendvertrauensrätInnen teilzunehmen. Dort erhaltet ihr das notwendige Rüstzeug, um eure Lehrlinge im Betrieb auch entsprechend vertreten zu können. Nützt diese Angebote und bildet euch in eurer Funktion als JVR weiter.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Alles zu:

L E HR AB SC HL U S SP R Ü F U N G Ein Thema, das keinen Lehrling kalt lässt, ist die Lehrabschlussprüfung. Ihr

L

solltet von Zeit zu Zeit kontrollieren, ob alle Lehrlinge in der Lage sind, ihre Lehrabschlussprüfung positiv zu bestehen. Dabei sollten auch mögliche Schwachstellen in der Ausbildung überprüft werden. Besprecht im JVR, welche Unterstützung ihr euren Lehrlingen vor der Abschlussprüfung zukommen lassen könnt (vielleicht eine innerbetriebliche Vorbereitung). Gemeinsam mit dem Betriebsrat könnt ihr nach Lösungen suchen. Besprecht mit der Ausbildungsleitung mögliche Vorbereitungstermine.

L E HR B ER U F Für euch als JVR ist es wichtig, eine Lehrberufsliste zumindest von jenen Berufen, die bei euch im Betrieb ausgebildet werden, zu besitzen. Ihr bekommt eine solche bei der GPA-djp Jugend.

L E HR L I N G Alles zum Thema Lehrling und deren Rechte und Pflichten findet ihr im Berufsausbildungsgesetz (BAG), im Kollektivvertrag und im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG). Solltet ihr noch weitere Fragen haben, wendet euch an die GPA-djp Jugend. Mehr Infos findest du in der Broschüre der GPA-djp Jugend „Lehrlinge – Rechte und Pflichten“

L E HR VE R HÄ L T N I S Das Lehrverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem du in den Betrieb eintrittst. Ein Lehrverhältnis ist nur dann eines, wenn du einen Lehrberuf erlernst, der in der so genannten Lehrberufsliste als solcher angeführt ist. Es gilt im Allgemeinen auch für Lehrlinge das Arbeitsrecht. Außer es ist im Berufsausbildungsgesetz (BAG) etwas anders geregelt, zum Beispiel die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses.

L E HR VE R T R A G Die rechtliche Grundlage für die Lehrausbildung ist der Lehrvertrag. Der Lehrvertrag

wird

für

die

Dauer

der

für

den

jeweiligen

Lehrberuf

vorgesehenen Lehrzeit abgeschlossen und ist somit einem befristeten Arbeitsvertrag

gleichzusetzen.

Bei

minderjährigen

Jugendlichen

(vor

Vollendung des 18. Lebensjahres) muss der Lehrvertrag von der/dem/den Erziehungsberechtigten mitunterschrieben werden. Der Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Mehr auf www.jugend.gpa-djp.at!

L E HR L I N G Ein Lehrling ist eine Person, die auf Grund eines Lehrvertrages in einem Lehrberuf

durch

eine/n

Lehrberechtigte/n

fachlich

ausgebildet

eingesetzt wird. www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

65

und


///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

L E HR L I N G SE N TSC H ÄD I G U N G ! Der/die

Lehrberechtigte

ist

verpflichtet,

den

Lehrlingen

die

Lehrlingsentschädigung zu bezahlen. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist

nach Lehrjahren

gestaffelt

und

im

Kollektivvertrag

geregelt. Die

Lehrlingsentschädigung steht auch für die Dauer der Unterrichtszeit in der Berufsschule sowie für die Dauer der Lehrabschlussprüfung zu.

L E HR L I N G S VE R A N S T AL TU N G In diesen geht es darum, die Lehrlinge in deinem Betrieb zu informieren. Versucht in regelmäßigen Abständen, vielleicht viermal jährlich, eine Lehrlingsveranstaltung

(Jugendversammlung,

Teilversammlung

und

dergleichen) durchzuführen, um eure Lehrlinge auf dem neuesten Stand zu halten.

L EI ST U N G S B E U R T EI L U N G Überprüft als JVR, wie in eurem Betrieb die Leistung der Lehrlinge beurteilt wird. Versucht, in Gesprächen mit der Betriebsleitung in diesem Bereich mitzuwirken. Eventuell könnt ihr zu diesem Thema auch eine eigene JVRSitzung durchführen. Auch bei einer Jugendversammlung könnte dies Thema sein.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Alles zu:

M EI N U N G SA U ST A U S C H Nicht immer ist die eigene Meinung die einzig richtige. Versucht in

M

Diskussionen möglichst viele Meinungen und Argumente einzuholen und eure Meinungen auch mit anderen ExpertInnen (JugendvertrauensrätInnen) auszutauschen.

M EI N U N G SB I L D U N G Die Meinungsbildung sollte nicht nur durch die „Kronen Zeitung“ erfolgen. Seid speziell im gewerkschaftspolitischen Bereich immer auf dem neuesten Stand

und

besorgt

euch

eure

Informationen

aus

brauchbaren

Informationsquellen.

M EI N U N G SM AC H ER I N N E N Als

JugendvertrauensrätInnen

werdet

ihr

auch

sehr

häufig

als

MeinungsmacherInnen gehandelt. Versucht die Meinungen, die ihr vertretet und auch weitergebt, entsprechend zu fundieren.

M I S ST R A U EN Nicht alles, was im Betrieb erzählt wird, ist für bare Münze zu halten. Auch Gerüchten über KollegInnen, die sich auf das Klima auswirken können, sollten nachgegangen werden. Geht immer jeder Information nach und hört euch verschiedene Sichtweisen an, um euch erst dann eine Meinung zu bilden.

M I T AR B EI T Bindet in eurer JVR-Arbeit möglichst viele eurer JVR-KollegInnen intensiv mit ein, um nicht zum/zur EinzelkämpferIn zu werden. Auch eure Mitarbeit in

den

Betriebsratssitzungen

ist

gefragt.

Siehe

auch

Stichwort

„Gemeinschaft”

M I TG L I E D E R Versucht,

möglichst

viele

eurer

Lehrlinge

von

der

Bedeutung

der

Gewerkschaft für sie als ArbeitnehmerInnen zu überzeugen. Informiert euch bei der GPA-djp darüber, welche Unterlagen und Argumente es zur Mitgliederwerbung gibt. Siehe auch das Stichwort „Neue KollegInnen” und „Nichtmitglieder”.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

M I T WI R K U N G Als JVR könnt ihr auch in vielen Belangen der Berufsausbildung, im kulturellen Bereich und im Freizeitbereich mitwirken, z. B. bei der Erstellung von

Ausbildungsprogrammen,

bei

der

Planung

von

Sport-

und

Kulturveranstaltungen und dergleichen. Ihr solltet euch als JVR intensiv einbringen und mitwirken.

M O T I V A TI O N Oft hängt der Erfolg von verschiedensten Aktivitäten auch von der eigenen Motivation ab. Bereitet euch für die verschiedenen Aktivitäten möglichst gut vor und strahlt Motivation aus. Nur so ist es möglich, dass der Funke auch auf andere Lehrlinge überspringt. Speziell bei der Bewerbung von diversen Gewerkschaftsveranstaltungen solltet ihr auch selbst dabei sein, da dies für die Lehrlinge sehr motivierend ist.

MUT Es gehört des Öfteren einiges an Mut dazu, die Forderungen und Anliegen der Lehrlinge entsprechend an der richtigen Stelle zu deponieren. Nicht immer ist es einfach, mit dem Betrieb Gespräche und Verhandlungen zu führen. Versucht bei schwierigen Verhandlungen euren Betriebsrat von eurer Sache zu überzeugen und diesen bei Verhandlungen dann mit einzubeziehen.

M U T T ER SC HU T Z Für weibliche Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmerinnen gelten im Falle einer

Schwangerschaft

(MSchG).

Während

die

einer

Bestimmungen Schwangerschaft

des

Mutterschutzgesetzes

dürfen

die

gesetzlichen

Wochenarbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden. Darüber hinaus gelten besondere Regelungen für die Beschäftigung. Mehr Infos bekommst du bei der GPA-djp Jugend!

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Alles zu:

N A C HF O L G ER I N N EN Ihr solltet bereits zu Beginn eurer Funktionsperiode, damit beginnen

N

mögliche

NachfolgerInnen

für

eure

Jugendvertrauensratstätigkeit

aufzubauen, um nicht am Ende der Periode vor der Situation zu stehen, ohne NachfolgerInnen in die Wahl gehen zu müssen. Siehe auch Stichwort „KandidatInnen“

N A C HT AR B E I T Für Lehrlinge ist Nachtarbeit grundsätzlich verboten. Lediglich für Lehrlinge, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit im 2Schicht-System bis maximal 22 Uhr zu arbeiten, wobei sichergestellt sein muss, dass auch in der 2. Schicht die Berufsausbildung mit dem dafür notwendigen Ausbildungspersonal gewährleistet ist.

N A C HT R U H E In der Zeit von 20 Uhr abends bis 6 Uhr früh dürfen Jugendliche (unter 18 Jahre) nicht beschäftigt werden. Hierbei gibt es für einige Tätigkeiten Ausnahmen. So

dürfen Jugendliche

über

16 Jahre

zum Beispiel im

Gastgewerbe bis 23 Uhr beschäftigt werden.

N E I D ER I N N EN Als JugendvertrauensrätInnen habt ihr eine gewisse Position und Stellung in der Lehrlingsausbildung bzw. im Betrieb, zum Beispiel dürft ihr auf Gewerkschaftsveranstaltungen, Konferenzen und Sportwochen mitfahren. Wegen dieser Aktivitäten wird es sicherlich auch einige Lehrlinge geben, die euch eure Freistellungen und euer Engagement neidig sind. Versucht stets, die Lehrlinge über die Inhalte der Seminare und Aktivitäten zu informieren, damit ihnen klar ist, dass die Aufgaben eines/einer JugendvertrauensrätIn mit Arbeit verbunden sind und nicht nur Spaß bedeuten.

N E U E K O L L EG I N N EN Wenn im August oder September neue Lehrlinge in die Firma kommen, versäumt nicht, euch als JVR und eure Aufgaben als JVR entsprechend vorzustellen.

Klärt

die

neuen

KollegInnen

auch

über

die

Rolle

und

Bedeutung der Gewerkschaften auf, auch um ihnen damit die Vorteile einer Mitgliedschaft näher zu bringen.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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N I C H TM I T G L I ED E R In fast jedem Betrieb gibt es unter den Lehrlingen noch Nichtmitglieder. Einige haben festsitzende Vorurteile gegenüber der Gewerkschaft, die ihr vermutlich nicht aufklären könnt. Andere wiederum hat man vielleicht bei der ersten Werbeaktion vergessen. Ihr solltet immer eine aktuelle Liste haben, in der ihr Namen, Adressen, Geburtsdaten und die Abteilung, in der die Lehrlinge arbeiten, eintragt. Aus dieser Liste soll auch ersichtlich sein, ob die jeweiligen Lehrlinge Mitglied sind oder nicht. Anhand dieser Liste könnt

ihr

dann

gezielt

interessierte

KollegInnen

auf

eine

etwaige

Mitgliedschaft ansprechen. Siehe auch die Stichwörter „Mitglieder” und „neue KollegInnen”

N I ED ER SC HR I F T Nach jeder JVR-Wahl ist es notwendig, die Niederschriften und Protokolle gewissenhaft

auszufüllen

und

gleich

an

die

GPA-djp

Jugend

weiterzuschicken. Wenn dies nämlich nicht passiert, hat die GPA-djp Jugend auch nicht die Möglichkeit, euch die neuesten Infos zukommen zu lassen.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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Alles zu:

Ö F F EN TL I C H K EI T SA R B EI T Wenn ihr als JVR Erfolge feiert bzw. gute Aktivitäten durchgeführt habt,

O-P

solltet ihr diese auch mitteilen. Überlegt euch im Rahmen einer JVR-Sitzung, wie ihr eure Erfolge und Aktivitäten im Lehrlingsbereich, aber auch unter der gesamten Belegschaft, optimal verkaufen könnt. Tipps findet ihr im Kapitel „Öffentlichkeitsarbeit“

O R D N U N G SV O R SC H R I F T EN Im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG) gibt es einige Vorschriften, die ihr euch als JugendvertrauensrätInnen näher anschauen solltet.

P A R T N ER SC HA F T Erkundigt euch bei eurer GPA-djp Jugendabteilung, ob in der Nähe eures Betriebes auch andere JVR-Körperschaften bestehen. Klärt ab, ob nicht eventuell

eine

Partnerschaft

zwischen

eurem

Betrieb

und

dem

Nachbarbetrieb zu schaffen wäre. Ein Erfahrungsaustausch ist immer wichtig.

P A S SI V ES W A HL R E C HT Die Obergrenze für das passive Wahlrecht liegt derzeit bei 23 Jahren. Damit kann sich ein/e ArbeitnehmerIn, der am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr bereits vollendet hat, nicht mehr als JugendvertrauensrätIn aufstellen lassen.

P E R S O N AL C H EF I N Weiß der/die PersonalchefIn, dass es euch als JVR gibt? Wenn nicht, versucht beim nächsten Gespräch zwischen Betriebsrat und PersonalchefIn mit dabei zu sein. Es könnten dort auch einmal Angelegenheiten der Lehrlinge besprochen werden.

P R ÄM I E N Jeder Lehrling freut sich über eine Prämie. Daher ist es wichtig zu wissen, aufgrund

welcher

herauszufinden bekommen.

Kriterien

diese

vergeben

bzw.

ein

Mitspracherecht

Sprecht

mit

eurem

in

Betriebsrat

werden. der

Versucht

das

Prämienvergabe

darüber,

ob

man

zu

nicht

grundsätzlich die Lehrlingsentschädigung im Betrieb erhöhen könnte.

P R ÄS E N T I E R E N Zum einen ist es wichtig, dass ihr als JVR eure Arbeit präsentiert & die Aktivitäten entsprechend verkauft. Präsentieren heißt aber auch, den regelmäßigen Kontakt mit den Lehrlingen zu pflegen & nachzufragen, ob Probleme oder Anliegen vorhanden sind. www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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P R O B L EM S AM M L U N G Überlegt euch in der Jugendversammlung oder in einer JVR-Sitzung, welche Probleme und offene Fragen im Lehrlingsbereich vorhanden sind. Die meisten Probleme erfährt ihr dann, wenn ihr die Lehrlinge in Kleingruppen diese Frage diskutieren lässt. In diesen kleineren Gruppen kommen auch ruhigere

KollegInnen

leichter

zu

Wort.

Gleichzeitig

werden

mehrere

Jugendliche auch mehr Probleme erkennen und Ideen zur Lösung entwickeln können.

Schwieriger

ist

dies

im

größeren

Kreis

einer

gesamten

Jugendversammlung, aber auch dazu findest du in dieser Mappe genügend Tipps.

P R O T O KO L L Oberste Devise in eurer JVR-Arbeit: Verlasst euch niemals auf das gesprochene Wort. Versucht bei Verhandlungen und Gesprächen stets mitzuprotokollieren

bzw.

eine/n

SchriftführerIn

oder

eine/n

JugendvertrauensrätIn, der/die mitschreibt, dabei zu haben. Wenn im Nachhinein eine Beweisfrage ansteht, werdet ihr es viel leichter haben, das Verhandlungsergebnis zu belegen.

P Ü N KTL I C H KE I T Ihr könnt über viele Monate sehr gute Arbeit leisten. Wenn ihr jedoch einmal nicht pünktlich seid, könnt ihr damit mehr kaputt machen, als ihr mit harter Arbeit erreicht habt. Versucht in eurer JVR-Arbeit bei Gesprächen & Verhandlungsterminen immer pünktlich zu sein. Pünktlich sollt ihr aber auch bei Terminfristen, wie Anmeldefristen für Seminare & Veranstaltungen, sein.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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Alles zu:

Q U AL I T ÄT Nicht die Quantität, also die Häufigkeit eurer Veranstaltungen & Aktivitäten,

Q-S

sondern die Qualität eurer Aktivitäten wird gemessen. Versucht speziell am Anfang eurer Tätigkeit, eure Aktivitäten möglichst genau zu planen.

Q U AR TI ER E Solltet

ihr

als

veranstalten,

JVR

vorhaben,

beachtet

bitte,

einen

dass

ihr

Ausflug

oder

möglichst

eine

früh

Tagung

das

zu

Quartier

reservieren müsst. Unterkünfte sind oft auf Monate hinaus ausgebucht.

R E A KT I O N SF O R M EN Auf Dinge, die im Betrieb oder in der Gewerkschaftsarbeit passieren, solltet ihr immer gut vorbereitet sein. Überlegt euch im Rahmen einer JVR-Sitzung, wie ihr auf gewisse Vorfälle und Abläufe in der betrieblichen Jugendarbeit reagieren wollt. Oft kann man bereits mit kleinen Dingen viel erreichen. Siehe dazu Kapitel „Öffentlichkeitsarbeit“

RECHTE

VON

J U G EN D V E R T R AU EN SR Ä T I N N EN

Neben den Pflichten gibt es für euch als JugendvertrauensrätIn auch eine ganze

Reihe

von

Rechten.

Informiert

euch

unter

Zuhilfenahme

des

Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) darüber. Auch die GPA-djp Jugend wird euch diesbezüglich behilflich sein. Eure Rechte als JugendvertrauensrätIn erfahrt ihr übrigens auch bei den JVR-Seminaren.

RECHTE Um

UND

eine

P F L I C H TEN

D ER

ordnungsgemäße

L E HR L I N G E

Lehrlingsausbildung

abzusichern

sind

im

Berufsausbildungsgesetz (BAG) die Rechte und Pflichten des Lehrlings und der/des Lehrberechtigten sowie der Erziehungsberechtigten geregelt. Mehr Informationen dazu findest du auf www.jugend.gpa-djp.at!

REFERENTINNEN Überlegt, ob ihr euch nicht bei einer JVR-Sitzung oder Jugendversammlung zu einem gewissen Thema ReferentInnen einladen wollt. Wer zu einzelnen Themen referieren kann, erfährt ihr bei eurem GPA-djp Jugendsekretariat.

R E G EL M Äß I G K EI T Besprecht in einer JVR-Sitzung sämtliche Aktivitäten und Termine, die in regelmäßigen Abständen wiederkehren. Versucht diese bereits früh konkret zu planen und im Kalender vorzumerken.

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RHETORIK In den Verhandlungen, aber auch in den Gesprächen mit Lehrlingen und Interessensorganisationen ist es wichtig, eure Standpunkte klar darzulegen. Dabei kann euch ein Rhetorikkurs der GPA-djp Jugend weiterhelfen.

R I SI KO B E R EI T SC H AF T Nicht alles, was man als JugendvertrauensrätIn an Aktivitäten beginnt, ist problemlos zu erreichen. Versucht, in jenen Bereichen, in denen ein gewisses Risiko notwendig ist, die Vorbereitung für die Aktivitäten ganz konkret und bis ins Detail zu planen und damit das Risiko zu minimieren.

R Ü C K EN D EC K U N G Wenn ihr

in die

Forderungen

Lage kommt, im

durchsetzen

zu

Interesse eurer

müssen,

solltet

ihr

Lehrlinge immer

einige

genügend

Rückendeckung haben. Zum Beispiel kann eine Unterschriftenliste, auf der sich alle Lehrlinge eingetragen haben, bewirken, dass eine Forderung leichter umzusetzen ist. Wichtig ist auch, dass man sich bei sämtlichen wichtigen

Anliegen

des

Jugendbereiches

die

Rückendeckung

und

Unterstützung des Betriebsrats sichert.

RÜCKRUF Solltet ihr im Betrieb oder zu Hause aufgefordert werden, auf einen erhaltenen Anruf, Brief oder E-Mail zu antworten, solltet ihr dies auch verlässlich machen.

R Ü C K SP R AC H E Wenn

es

darum

geht,

Forderungen

umzusetzen

oder

Kompromisse

einzugehen, solltet ihr euch vor der Entscheidung mit möglichst vielen KollegInnen und/oder mit eurem Betriebsrat und der GPA-djp Jugend besprechen. Eine Entscheidung oder ein Kompromiss, den ihr einmal eingegangen seid, ist im Nachhinein oft schwer zurückzunehmen.

R Ü C K TR I T T Sollte ein/e JugendvertrauensrätIn sein/ihr Mandat nicht mehr ausüben können oder wollen, kann er/sie zurücktreten. Dazu genügt es, das Mandat zurückzulegen und einem/einer ErsatzjugendvertrauensrätIn zur Verfügung zu stellen. Sollte der gesamte Jugendvertrauensrat zurücktreten, müssen Neuwahlen ausgeschrieben werden. Die Bestimmungen dazu findet ihr im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Informiert den/die zuständige GPA-djp JugendsekretärIn

über

die

Veränderungen.

Der/die

zurückgetretene

JugendvertrauensrätIn sollte dem/der NachfolgerIn die Aufgaben geordnet übergeben und Erfahrungen weitergeben.

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R U H EP A U S EN Wenn die Tagesarbeitszeit länger als 4,5 Stunden beträgt, muss eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens einer halben Stunde gewährt werden. Diese muss nach spätestens 6 Arbeitsstunden angetreten werden. Nach Arbeitsende müssen Lehrlinge bis 15 Jahre 14 Stunden und Lehrlinge bis 18 Jahre 12 Stunden ununterbrochene Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn bekommen.

S AC H ER F O R D E R N I S SE Im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ist verankert, dass dem JVR sämtliche Sacherfordernisse, die er zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, vom Betrieb zur Verfügung gestellt werden müssen.

S C H R I F T V ER KE H R Ein Brief, den ihr von der GPA-djp, dem ÖGB oder der AK bekommt, sollte weder am Nachtkästchen noch im Mistkübel landen. Versucht, sämtliche Post, die ihr bekommt, in einem Ordnersystem abzulegen. Solltet ihr aufgefordert werden, auf ein Schriftstück, zu reagieren dann tut das bitte verlässlich.

SCHULE Wie ihr wisst, ist das Ausbildungssystem ein duales: Ihr lernt im Betrieb und in der Berufsschule. Somit spielt auch die Berufsschule im Leben eines Lehrlings eine wichtige Rolle. Versucht, immer genau darüber Bescheid zu wissen, in welche Schule eure Lehrlinge gehen und wann Schule ist. Ihr solltet auch Kontakt zu den Lehrlingen halten, die gerade die Berufsschule besuchen.

Es

ist

wichtig,

sich

in

der

Berufsschule

auch

als

KlassensprecherIn aufstellen zu lassen.

SCHULUNGEN Ein JugendvertrauensrätIn, der/die noch keine Schulung besucht hat, wird kaum die Möglichkeit haben, die Interessen der Lehrlinge optimal zu vertreten. Das dort vermittelte Wissen hilft euch in der alltäglichen Arbeit weiter; gleichzeitig lernt ihr andere JVR kennen und könnt mit ihnen in Erfahrungsaustausch treten. Prüft im JVR, wer von euch bereits Schulungen besucht hat. Für Schulungen habt ihr während einer JVR-Periode Anspruch auf 2 Wochen Bildungsfreistellung.

SITZUNG Versucht regelmäßig JVR-Sitzungen durchzuführen. JVR dürfen auch an Betriebsratssitzungen teilnehmen. Umgekehrt solltet ihr euren Betriebsrat auch zu JVR-Sitzungen einladen.

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S O M M E R F E R I EN Leider

gibt

es

für

Lehrlinge

und

JugendvertrauensrätInnen

keine

Sommerferien. Jeder Lehrling hat jedoch das Recht, im Zeitraum zwischen 15. Juni bis 15. September mindestens 2 Wochen Urlaub zu bekommen.

SONNAn

UND

F EI ER T AG S R U HE

Sonntagen

beschäftigt

und

gesetzlichen

werden.

Auch

hier

Feiertagen gibt

dürfen

es

Jugendliche

Ausnahmen.

So

nicht

z.B.

in

Krankenpflegeberufen oder im Gastgewerbe. Eine Ausnahme stellt hier der 8. Dezember (Maria Empfängnis) für den Einzelhandel (nicht für den Großhandel!) dar. Hier ist die Öffnung der Geschäfte möglich, es gelten jedoch besondere Bestimmungen. Nähere Infos dazu findest du auf www.handelslehrling.at!

S O ZI AL L EI ST U N G EN Besprecht in einer JVR-Sitzung, welche Sozialleistungen eure Lehrlinge seitens des Betriebes und des Betriebsrates genießen. Prüft, ob es nicht noch

andere

Möglichkeiten

Sozialleistungen

stets

gibt.

Versucht

mitzuwirken

und

bei bei

Verhandlungen der

Erstellung

von der

Vergabekriterien dabei zu sein.

SPORT Auch Sport spielt im Leben eines Jugendlichen eine wesentliche Rolle. Versucht eure Lehrlinge für die Sportveranstaltungen, die von der GPA-djp Jugend und der ÖGJ angeboten werden, zu motivieren. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, dass eure Lehrlinge im Rahmen der Ausbildung Lehrlingssport betreiben können.

S TR U KT U R Versucht zu Beginn eurer Tätigkeitsperiode mit dem Betriebsrat und der Ausbildungsleitung festzulegen, in welchem Rahmen ihr eure Tätigkeit abwickeln

könnt,

z.B.

Freistellungen

für

Gewerkschaftsaktivitäten,

Bildungsveranstaltungen und Gremienarbeit in der Gewerkschaft. All diese Dinge

können,

wenn

man

sich

nicht

zu

Beginn

die

notwendigen

Voraussetzungen schafft, zum Problem werden. Besprecht dies mit eurem Betriebsrat bzw. eurem/eurer der GPA-djp JugendsekretärIn.

S U B V EN TI O N E N Solltet ihr einmal eine Veranstaltung planen, werden sicher auch finanzielle Fragen eine

Rolle

spielen. Prüft

bei

der

Vorbereitung

von diversen

Veranstaltungen, wie ihr diese finanziert. Subventionen können vom Betrieb und/oder vom Betriebsrat kommen!

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Alles zu:

T A K TI K Die Taktik, mit der Tür ins Haus zu fallen, ist nicht immer die erfolgreichste.

T-U

Eine vernünftige Taktik, die man sich bei einer intensiven Vorbereitung zurechtlegt,

führt

meist

zum

Erfolg.

Verhandlungschecklisten

und

Verhandlungstechnik könnt ihr bei JVR-Kursen erhalten bzw. erlernen.

T Ä TI G K EI T SB ER EI C H Am Beginn der JVR-Tätigkeit wird es wichtig sein, den Tätigkeitsbereich, der sich euch im Betrieb bietet, genau abzustecken. Dazu wird es notwendig sein, mit dem bisherigen JVR und dem Betriebsrat zu sprechen, wo die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen. Siehe auch die Stichwörter „JVRStruktur“ und „Struktur“

T EL EF O N V ER Z EI C H N I S Je nach Größenordnung des Betriebes werdet ihr für eure Lehrlinge nicht immer persönlich erreichbar sein. Besprecht mit den Leuten vom Betriebsrat die Möglichkeit, dass ihr in das Telefonverzeichnis der Firma eingetragen werdet. So ist es auch möglich, dass euch ein Gespräch von auswärts jederzeit erreichen kann.

U M KL EI D ER A U M Ist euer Umkleideraum O.K.? Gibt es für jeden Lehrling einen Spind? Gibt es auch eine Möglichkeit zum Sitzen? Wenn nicht, dann besprecht diese Mängel mit eurem Betriebsrat und fordert Verbesserungen ein.

U N T ER R I C HT Prüft und besprecht mit dem Betriebsrat, ob ihr nicht die Lehrlinge in der Berufschule besuchen könnt. Kontrolliert, ob es im Betrieb bereits einen innerbetrieblichen Unterricht gibt. In vielen Betrieben werden Lehrlinge zu praktischen Arbeiten auch theoretisch geschult. Gilt das auch bei euch?

U N T ER R I C HT S Z EI T

IN DER

B ER U F SSC H U L E

Zur Erfüllung der gesetzlichen Berufsschulpflicht muss der Lehrbetrieb den Lehrlingen die erforderliche Zeit freigeben. Für die Unterrichtszeit ist die Lehrlingsentschädigung (einschließlich

der

weiter

Pausen,

zu

jedoch

bezahlen. ohne

Die

Mittagspause)

Unterrichtszeit ist

auf

die

wöchentliche Arbeitszeit anzurechnen. Sind an einem Tag 8 Stunden Berufsschule, so dürfen Lehrlinge an diesem Tag nicht mehr im Betrieb zur Arbeit herangezogen werden. Eine Beschäftigung an einem Berufsschultag ist nur dann erlaubt, wenn die Berufsschulzeit, die Wegzeit (von der Schule in den Betrieb) und die verbleibende Arbeitszeit die gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreiten.

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Sind die Lehrlinge in einer Lehrgangs- oder Saisonmäßigen Berufsschule, dürfen sie während des tatsächlichen Besuchs der Schule nicht im Betrieb beschäftigt werden! Achtung: Es gibt Ausnahmen!

U N T ER SU C H U N G Lehrlinge müssen alljährlich zu einer Lehrlingsuntersuchung geschickt werden. Diese findet während der Arbeitszeit statt und der Betrieb muss die Lehrlingsentschädigung für diesen Zeitraum weiterbezahlen. Kontrolliert dies sofort (Zeitbestätigung ist erforderlich!).

U N T ER WE G S Als JugendvertrauensrätInnen dürft ihr euch nicht darauf verlassen, dass die Lehrlinge immer zu euch kommen. Gewöhnt euch an, regelmäßig im Betrieb unterwegs zu sein und die Lehrlinge zu kontaktieren. So bekommen die Lehrlinge auch das Gefühl, dass ihr für sie da seid und bereit seid, ihre Interessen wahrzunehmen. Meldet euch jedoch jedes Mal bei dem/der Vorgesetzten ab, bevor ihr euren Arbeitsplatz verlässt.

U N T ER WE I S U N G Im Berufsausbildungsgesetz (BAG) ist ganz klar formuliert, dass Lehrlinge auch über die Unfallgefahren und Schutzvorschriften im Betrieb informiert werden müssen. Besprecht mit den Lehrlingen, ob das auch passiert ist. Wenn nicht, besprecht dies mit dem Betriebsrat und fordert eine solche Unterweisung ein.

URLAUB Für den Urlaub von Lehrlingen gelten ganz bestimmte Regelungen. Diese findet

ihr

im

Urlaubsgesetz

(UrlG)

bzw.

Kinder-

&

Jugendlichen-

beschäftigungsgesetz (KJBG) sowie auf www.jugend.gpa-djp.at!

Ü B ER S TU N D E N Für Lehrlinge bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Überstunden grundsätzlich verboten. Als Überstunde gilt jede gearbeitete Stunde, die über

die

8-stündige

Tages-

oder

40-stündige

Wochenarbeitszeit

hinausgeht. Das bedeutet: Ist im Kollektivvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden vereinbart, ist die Zeit von z.B. 38,5 bis 40 Stunden

die

so

genannte

Mehrarbeit

und

wird

auf

Basis

der

Bruttolehrlingsentschädigung ohne Zuschläge oder mit Zeitausgleich 1:1 vergütet (für jede geleistete Stunde wird 1 Stunde bezahlt oder mit Zeitausgleich

abgegolten).

Alle

über

40

Stunden

hinausgehenden

Arbeitsstunden gelten als Überstunden und müssen gesondert bezahlt werden. Für geleistete Überstunden gebührt ein Zuschlag von 50%.

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Im Falle eines Zeitausgleiches, mit dem die Lehrlinge einverstanden sein müssen,

gebührt

dieser

Zuschlag

(1:1,5)

ebenfalls.

(Bei

z.B.

4

Überstunden sind dies 6 Stunden Zeitausgleich). Als Überstunde für Jugendliche gilt jene Zeit, die nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz

KJBG

oder

dem

jeweiligen

Kollektivvertrag über die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit hinausgeht. Obwohl Überstunden für Jugendliche grundsätzlich verboten sind, gebührt für dennoch geleistete Überstunden ein Zuschlag von 50% auf die Lehrlingsentschädigung. Eine höhere Überstundenabgeltung kann in manchen Kollektivverträgen vorgesehen sein. Für Lehrlinge, die bereits 18 Jahre alt sind, ist für die Berechnung der Überstundenabgeltung

das

niedrigste

im

Betrieb

vereinbarte

Angestelltengehalt heranzuziehen.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Alles zu:

V E R B E SS ER U N G S V O R SC HL Ä G E Sollte euch im Lehrlingsbereich etwas auffallen, was ausbildungstechnisch

V-Z

nicht in Ordnung ist, versucht mit den AusbilderInnen bzw. mit der Ausbildungsleitung Verbesserungen zu diskutieren. Bindet hier auch den Betriebsrat ein.

V E R B I N D L I C HK EI T EN Habt ihr einmal einen Termin oder eine Vereinbarung mit jemandem getroffen, so ist diese auch verbindlich. Nichts ist unangenehmer, als wenn ihr von einer ausgemachten Sache aussteigt, ohne es mit eurem Gegenüber zu besprechen.

V E R EI N B A R U N G Ihr werdet als JVR des Öfteren Vereinbarungen treffen müssen. Verlasst euch nie auf das, was mündlich vereinbart wurde, sondern versucht immer, Vereinbarungen bzw. Abmachungen schriftlich festzuhalten und vom/von der VerhandlungspartnerIn unterschreiben zu lassen. JugendvertrauensrätInnen dürfen allein keine Betriebsvereinbarungen abschließen. Dafür braucht ihr den Betriebsrat.

V E R H AN D L U N G Eine eurer Haupttätigkeiten wird sein, im Interesse der Lehrlinge mit der Ausbildungsleitung, der Geschäftsleitung, aber auch mit dem Betriebsrat zu verhandeln. Grundlage für eine vernünftige Verhandlung ist, dass man die wichtigsten

Punkte

der

Verhandlungstechnik

kennt

und

diese

auch

anwendet. In den JVR-Kursen der GPA-djp könnt ihr diese Grundlagen erlernen.

Nehmt

bei

BetriebsrätInnen

diversen

mit,

denn

Verhandlungen er/sie

hat

immer die

eine/n

eurer

notwendige

Verhandlungsvollmacht und kennt den/die VerhandlungspartnerIn meistens viel besser.

V E R T R AU EN SP ER S O N EN Gibt es Lehrlinge, die euch durch Initiative und Mitarbeit positiv auffallen, versucht sie als Vertrauenspersonen für den JVR zu gewinnen bzw. fragt sie, ob sie bei der nächsten JVR-Wahl mit euch kandidieren wollen.

V E R WI R KL I C HU N G Habt ihr bei den Lehrlingen oder bei den Leuten vom Betriebsrat einmal eine Aktivität verkündet oder entsprechend angekündigt, so solltet ihr diese auch durchführen. Es gibt kein gutes Bild für den JVR, wenn angekündigte Veranstaltungen aus irgendwelchen Gründen nicht verwirklicht werden. Forderungen und Problemlösungen, die gemacht wurden sollten dann auch mitgeteilt werden. www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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V O R AU S SE T ZU N G EN

FÜR DIE

L E H R L I N G S A U SB I L D U N G

Der Betrieb muss die für die Ausbildung notwendigen Einrichtungen vorweisen und die im Berufsbild angeführten Ausbildungsinhalte vermitteln können. Die/der Lehrberechtigte bzw. die/der AusbilderIn müssen die erforderlichen

Fachkenntnisse

für

den

jeweiligen

Lehrberuf

besitzen.

Lehrberechtigte bzw. AusbilderInnen müssen auch über die notwendigen pädagogischen Fähigkeiten verfügen.

V O R B ER EI T U N G Vor jeder Verhandlung, vor jedem Gespräch, vor jeder Aktivität wird es notwendig sein, dass ihr euch ausgiebig vorbereitet. Wie ihr euch auf diverse Aktivitäten und Verhandlungen vorbereitet, könnt ihr bei den JVRKursen erfahren. Seminartermine gibt euch die GPA-djp Jugend gerne bekannt.

V O R G E SE T ZT E Als JugendvertrauensrätIn hat man nicht Narrenfreiheit. Auch in der Abteilung

in

der

JugendvertrauensrätInnen

arbeiten,

gibt

es

auch

Vorgesetzte. Meldet euch immer ab, wenn ihr JVR-Arbeit zu verrichten habt.

W A HL Alles zur JVR-Wahl findest du im Kapitel „Organe der Jugendvertretung“

W E I T ER B I L D U N G Mit 2 JVR-Kursen ist man zwar schon gut gerüstet, aber Weiterbildung bleibt dennoch

wichtig.

Informiert

euch

bei

der

GPA-djp

Jugend

welche

Möglichkeiten es für euch gibt weitere Bildungsmaßnahmen zu besuchen.

W E I T ER V ER W EN D U N G S P F L I C HT Der/die Lehrberechtigte ist verpflichtet, die Lehrlinge nach dem Ende der Lehrzeit noch mind. 3 Monate im erlernten Beruf weiter zu beschäftigen, sofern das Lehrverhältnis durch Zeitablauf oder die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung, die frühestens 10 Wochen vor dem Ende der Lehrzeit abgelegt werden darf, endet. Die Weiterverwendungszeit steht unmittelbar nach Ende der Lehrzeit, also entweder ab dem Enddatum aus dem Lehrvertrag oder ab dem auf die vorzeitige Lehrabschlussprüfung folgenden Montag,

zu.

Die

Weiterverwendungspflicht

trifft

nur

für

die/den

Lehrberechtigte/n zu, somit haben Lehrlinge die Möglichkeit, am Ende der Lehrzeit zu entscheiden, ob sie von der von dieser gebrauch machen oder nicht. Diese Wahlmöglichkeit gilt nicht mehr, wenn schon beim Abschluss des Lehrvertrages vereinbart wurde, dass die Weiterverwendungszeit ein befristetes Arbeitsverhältnis ist.

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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Es sollte daher der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages, vor allem auch im Hinblick auf einen allfälligen Kündigungsschutz (Mutterschutz, Präsenz- und

Zivildienst), möglichst

vermieden werden. In manchen

Kollektivverträgen, also durch die Kraft der Gewerkschaft und unserer Mitglieder, sind die Weiterverwendungszeiten verlängert (etwa im Handel oder der Industrie).

W E R B EM AT ER I A L Um die Lehrlinge in eurem Betrieb auch optimal für die GPA-djp werben zu können, stellt euch die GPA-djp Jugend Werbematerial zur Verfügung. Ruft einfach an oder schickt ein E-Mail!

WERBUNG Eine der wichtigsten Fragen für das Überleben der Gewerkschaft ist eine große Anzahl an Mitgliedern. Prüft regelmäßig, ob die Lehrlinge in eurem Betrieb bereits Gewerkschaftsmitglieder sind. Daten und Unterlagen dazu bekommt ihr beim Betriebsrat und bei der GPA-djp. Dieses Thema könnte auch Gegenstand einer JVR-Sitzung sein.

W I R TS C HA F T SD AT E N Versucht regelmäßig die neuesten Wirtschaftsdaten, speziell jene, die die Lehrlinge und die Lehrlingsausbildung betreffen, zu bekommen bzw. parat zu haben. Auch die Daten von euren Lehrlingen sind diesbezüglich sehr wichtig. Was kostet die Ausbildung? Wie wird sie gefördert? Versucht das zu erfragen.

W O C H EN F R EI Z EI T Lehrlinge bis 18 Jahre haben den Anspruch auf eine ununterbrochene wöchentliche Freizeit von 2 Kalendertagen, die den Sonntag beinhalten muss (also Samstag/Sonntag oder Sonntag/Montag). Diese Wochenfreizeit sollte nach Möglichkeit spätestens am Samstag um 13 Uhr beginnen. Bei einer Beschäftigung am Samstag hat der darauf folgende Montag arbeitsfrei zu

bleiben.

Wenn

am

Montag

Berufsschule

ist,

gibt

es

dafür

eine

Sonderregelung. Es gibt auch Ausnahmeregelungen für verschiedenste Berufe, die in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt sind. So z.B. für die Lehrberufe BäckerIn, FleischerIn und KonditorIn, aber auch für Lehrlinge im Handel und im Gastgewerbe.

Z EI TP L AN Ihr werdet es sicher nicht schaffen, alle Aktivitäten zur selben Zeit zu machen. Versucht für diverse Aktivitäten und Veranstaltungen, die ihr anbieten wollt, einen Zeitplan zu machen, der auch für die Lehrlinge überschaubar ist. Siehe auch die Stichwörter „Kalender“ und „Zukunft“ www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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///////////J ///////////J V R H A N D B U C H

Z EI TU N G Eines der wichtigsten Dinge in der Tätigkeit des JVR ist, Informationen an die Lehrlinge weiterzugeben. Dies kann in verschiedenster Form erfolgen. Überlegt, ob ihr nicht eine JVR-Zeitung gestalten wollt. mehr dazu im Kapitel „Öffentlichkeitsarbeit“

Z I EL E Steckt euch eure Ziele bei den diversen Aktivitäten so, dass ihr nicht enttäuscht seid, wenn sie sich nicht zu 100% umsetzten lassen. Jedes Verhandlungsziel benötigt auch einen Verhandlungsspielraum. Versucht Teilziele festzulegen.

Z I EL G R U P P E Es kann sein, dass eine Aktivität oder ein Anliegen nicht für alle Lehrlinge gleichermaßen interessant ist. Versucht, in der Vorbereitung immer zu prüfen, wer die Zielgruppe für eure Aktivitäten und Anliegen ist. Siehe auch das Stichwort „Gruppenversammlung“

ZUGPFERD Die Erfahrung hat gezeigt, dass es bei diversen Veranstaltungen (speziell Freizeitveranstaltungen) notwendig ist, einige Zugpferde zu motivieren. Wenn einige beliebte Lehrlinge bei der Veranstaltung dabei sind, dann kommen gleich einige andere auch mit.

ZUKUNFT Die Zukunft muss nicht immer ungewiss sein. Versucht möglichst weit nach vorn zu planen, speziell was die kommende Jugendvertrauensratsperiode und diverse Aktivitäten, die längerfristig geplant werden müssen, betrifft. Siehe auch die Stichwörter „Jahresplanung“, „Kalender“, „Regelmäßigkeit“

Z U S T ÄN D I G KE I T Besprecht mit eurem Betriebsrat und mit euren VorgängerInnen ganz genau, wofür ihr als JugendvertrauensrätInnen zuständig seid.

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Kapitel

8

KONTAKT ZUR GPA-DJP JUGEND! GPA-djp Bundesjugendabteilung

GPA-djp Jugend Vorarlberg

Alfred Dallinger Platz 1

Reutegasse 11

1034 Wien

6901 Bregenz

Tel: 050301-21510

Tel: 050301 – 29015

GPA-djp Jugend Wien

GPA-djp Jugend Niederösterreich

Alfred Dallinger Platz 1

Gewerkschaftsplatz 1

1034 Wien

3100 St. Pölten

Tel: 050301 – 21298

Tel: 050301 – 22033

GPA-djp Jugend Burgenland

GPA-djp Jugend Steiermark

Wiener Straße 7

Karl-Morre-Str. 32

7000 Eisenstadt

8020 Graz

Tel: 050301 – 23000

Tel: 050301 – 24206

GPA-djp Jugend Kärnten

GPA-djp Jugend Oberösterreich

Bahnhofstraße 44/4

Volksgartenstraße 40

9020 Klagenfurt

4020 Linz

Tel: 050301 – 25389

Tel: 050301 – 26114

GPA-djp Jugend Salzburg

GPA-djp Jugend Tirol

Markus Sittikus Str. 10

Südtiroler Platz 14-16

5020 Salzburg

6020 Innsbruck

Tel: 050301 – 27025

Tel: 050301 – 28105

www.jugend.gpawww.jugend.gpa-djp.at

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DEINE PERSÖNLICHEN NOTIZEN!

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