Berlin Brief 218

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Jubiläum: 125 Jahre Harzquer- und Brockenbahn

Eröffnung Kita

Am 27. März 1899 wurde der Zugverkehr zum Brocken und damit auch der durchgehende Betrieb auf der Harzquer- und Brockenbahn offiziell eröffnet. Dieses große Jubiläum begingen die Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) mit einer Veranstaltung auf dem Brocken. Als Zubringer fuhren zwei Sonderzüge, wobei der eine aus Nordhausen und der andere aus Wernigerode anreiste. Ab Drei Annen Hohne ging es dann mit vereinten Kräften als Doppelbespannung zum Brocken.

Gäste auf dem Gipfel waren u.a. Katrin Müller (HSB-Geschäftsführerin), Staatssekretär Torsten Weil (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft), Prof. Dr. Corinna Salander (Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr), Tobias Kascha (OB Stadt Wernigerode), Staatssekretär Sven Haller (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt), Peter Panitz (Geschäftsführer Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH) sowie Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Tourismus.

"Kitzsteinteich" in Ilsenburg

Schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es zahlreiche Ideen zum Bau einer Bahnlinie durch den Harz einschließlich der Anbindung des Brockens. Bereits seit 1887 erschloss die meterspurige Gernrode-Harzgeroder EisenbahnGesellschaft (GHE) Teile des Harzes. 1896 wurde dann mit dem einer meterspurigen Eisenbahn quer durch den gesamten Harz begonnen. Nur ein Jahr später folgte bereits die Eröffnung des ersten Streckenabschnitts von Nordhausen nach Ilfeld. Der Bau der Harzquer- und Brockenbahn wurde mit der offiziellen Eröffnungsfahrt zum Brocken am 27. März 1899 abgeschlossen. Heute umfasst das Streckennetz von aus Harzquer-, Brockenund Selketalbahn 140,4 Kilometer.

In Ilsenburg ist der Neubau der kommunalen Kita "Kitzsteinteich" feierlich eröffnet worden. Gäste waren u.a. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, Landrat Thomas Balcerowski, Bürgermeister Denis Loeffke, Alexander Räuscher MdL und Kita-Leiterin Katharina Wendt. Für den Neubau wurden rund vier Millionen Euro investiert, er bietet Platz für 30 Krippenkinder sowie 42 Mädchen und Jungen im Kindergartenalter. Damit verfügt die Kernstadt von Ilsenburg nun über zwei Kita-Einrichtungen, was die Betreuungssituation deutlich verbessern wird.

Ursprünglich war die Eröffnung schon früher geplant, doch das Projekt erlebte einen Rückschlag. Nach einem bei den Bauarbeiten ausgebrochenen Feuer im April 2023 musste das Gebäude teilweise neu aufgebaut werden. Ein Teil der Baukosten wurde vom Bund gefördert. Die Mittel stammen aus dem Programm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021", mit dem der Bund im Rahmen des damaligen Konjunkturprogramms insgesamt eine Milliarde Euro zum Ausbau der Betreuungskapazitäten bereitgestellt hatte.

5 - 2024_Nr.
Ausgabe
218

Unsere Gesetzentwürfe und Anträge zur Bekämpfung des Antisemitismus Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist Antisemitismus auf deutschen Straßen, in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie im Kunst- und Kulturbetrieb in erschreckender und alarmierender Weise zutage getreten. Jüdische Bürgerinnen und Bürger, Schüler, Lehrkräfte, Studenten und Wissenschaftler erfahren noch häufiger als zuvor Anfeindungen und Angriffe. In unserem Leitantrag zur Vereinbarten Debatte am 9. November 2024 – 85 Jahre nach der „Reichspogromnacht“ – haben wir festgehalten: Der Staat Israel und die Jüdinnen und Juden in Deutschland können sich unserer unverrückbaren und anhaltenden Solidarität sicher sein. Diese Solidarität und Gewissheit müssen auch morgen und übermorgen noch gelten, wenn der Krieg im Nahen Osten länger dauert oder zu Ende ist. Die Solidarität darf auch dann nicht nachlassen, wenn Antisemiten und Israelhasser ihre Parolen auf deutsche Straßen tragen. Dieses Versprechen lösen wir ein. In unserem Leitantrag haben wir 49 Punkte für eine wirksame Unterstützung Israels und eine entschlossene Bekämpfung des Antisemitismus niedergelegt. Bedauerlicherweise waren die Fraktionen der Ampel-Koalition nicht bereit, mit uns ernsthaft über gemeinsame Positionen zur Bekämpfung des Antisemitismus zu sprechen. Wir haben deshalb in dieser Woche unsere eigenen Initiativen und Gesetzentwürfe erneut in den Deutschen Bundestag eingebracht. Unsere Forderungen beinhalten insbesondere die Schließung von Strafbarkeitslücken bei antisemitischen Hassdemonstrationen, Anpassungen im Staatsangehörigkeitsrecht zur Verhinderung der Einbürgerung von Antisemiten und Hamas-Unterstützern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus in Bildung und Forschung.

Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft

Die Weltwirtschaft wächst. Derweil trüben sich die Aussichten für die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2024 weiter stark ein. Schon im Jahr 2023 schrumpfte sie um 0,3 Prozent, das produzierende Gewerbe sogar um 1,5 Prozent. Zahlreiche Unternehmen verlagern Teile oder gar die gesamte Produktion aufgrund der hierzulande ungünstiger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in das europäische oder außereuropäische Ausland. Die Ampel-Regierung hat Deutschland auf einen Pfad der Rezession, der Deindustrialisierung und des wirtschaftlichen Abstiegs geführt. Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende. Wir sind ein starkes Land mit viel ökonomischer Substanz, tatkräftigen Arbeitnehmern und innovativen Unternehmen. Zur Entfaltung dieser Stärke muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen des Standorts Deutschland deutlich verbessern. Unsere Vorschläge stellten wir mit einem Antrag zur Abstimmung im Deutschen Bundestag und gaben der FDP-Bundestagsfraktion die Gelegenheit, sich diesem anzuschließen. Unser Sofortprogramm umfasst 12 Punkte: Darunter die steuerliche Begünstigung von Überstunden für Vollzeitbeschäftigte; die Einführung von strengeren Sanktionen für Bürgergeldbezieher, wenn die Arbeitsaufnahme verweigert wird; die vollständige Rücknahme der von der Ampel beschlossenen Steuererhöhung für Landwirte; sowie die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Halbierung der Netzentgelte.

Aktuelle Stunde: Ursachen und Konsequenzen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 – Steigende Kriminalität auch im Kontext der aktuellen Migrationslage nicht länger hinnehmen

In dieser Woche wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 bekannt. Die deutliche Zunahme der Kriminalität im zweiten Jahr in Folge ist besorgniserregend. Gerade die Höchststände bei der Gewaltkriminalität, bei Straftaten durch Kinder und Jugendliche sowie der überproportionale Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen sind erschreckend. Die Zahlen belegen: Die Integrationskraft unseres Landes ist an seine Grenzen gelangt. Diese Entwicklungen bedürfen einer klaren und wirksamen politischen Reaktion: Die Bundesinnenministerin muss mit ihren Länderkollegen schnellstens einen Aktionsplan erarbeiten. Polizei und Justiz brauchen jetzt unsere maximale Unterstützung. Die Bundesregierung muss zudem endlich die illegale und unkontrollierte Migration als Sicherheitsrisiko anerkennen und wirksame Maßnahmen zu ihrer spürbaren Reduzierung ergreifen.

I. Die politische Lage

II. Die Sitzungswoche im Parlament - Initiativen von CDU/CSU

Foto: Thomas Imo/photothek.net

In unserem Antrag Notwendige Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise – Rückbau stoppen, Moratorium umsetzen stellen wir fest: Die Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke im April 2023 – mitten in der Energiekrise – war ein Fehler. Ein Weiterbetrieb dieser Anlagen hätte entscheidend zur Sicherung der Energieversorgung, zur Senkung der Strompreise, zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zum Klimaschutz beigetragen. Deutschland kann auf die Kernenergie nicht verzichten – zumal viele andere europäische Länder die Laufzeiten ihrer Kraftwerke verlängern oder neue Anlagen planen. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten haben – betonen wir die Bedeutung der Kernenergie für eine emissionsarme Stromversorgung. Wir fordern, die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu stärken. Unser Ziel ist es, ein Rückbau-Moratorium für die zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke zu erwirken, die Förderung der Fusionsenergie voranzutreiben und den internationalen Austausch zur Nutzung der Kernenergie zu intensivieren.

In erster Lesung berieten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. In der letzten Legislaturperiode wurden auf Drängen der Union bestimmte Befugnisse der Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls erweitert. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Diese Erweiterung wurde aber auf Betreiben der SPD nur befristet für fünf Jahre festgeschrieben aufgenommen. Sie endet mithin am 11. Dezember 2024. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend berieten – wollen wir die zusätzlichen Befugnisse zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls entfristen. Bleibt der Gesetzgeber untätig, wird den Strafverfolgungsbehörden mit Ablauf des 11. Dezembers 2024 die Möglichkeit genommen, Einbruchsdiebstähle in Wohnungen mithilfe einer Telekommunikationsüberwachung aufzuklären. Häufig ist die Telekommunikationsüberwachung der einzige Ermittlungsansatz. Alle Praktiker und Kriminalistenverbände haben sich in der Anhörung des Rechtsausschusses für unseren Gesetzentwurf ausgesprochen und auf die Wichtigkeit der Regelung hingewiesen.

Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen – Gesundheitswirtschaft nachhaltig stärken. Medizinprodukte leisten einen wichtigen Beitrag für eine effiziente Gesundheitsversorgung. Sie sind ein bedeutender Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor in Deutschland. Seit Jahren bereitet sich die Medizintechnologie-Branche intensiv auf die EU-Verordnung 2017/745 – die sog. Medical Device Regulation, kurz MDR – vor. Die Kosten der Umsetzung liegen nach Schätzungen der Branchenverbände zwischen sieben und zehn Milliarden Euro. Eines der Hauptprobleme bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den sogenannten Benannten Stellen. Das sind staatlich autorisierte Stellen, die Medizinprodukte auf Konformität prüfen. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche erstmalig beraten haben, fordern wir wesentliche Verbesserungen – insbesondere auf EU-Ebene. Dies betrifft vor allem eine zügige Anpassung der Kapazitäten der Benannten Stellen, den Abbau von Bürokratie sowie Sonderregelungen für Nischenprodukte. Wir wollen sicherstellen, dass die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Medizintechnologie gesichert bleibt.

Für eine moderne Regulierung von Mobilitätsdaten. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals berieten – zielen wir darauf ab, eine ausgewogene Regulierung im Umgang mit Mobilitätsdaten zu erreichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, in einem Mobilitätsdatengesetz den Schutz wettbewerbsrelevanter Daten sicherzustellen, ohne sensible Informationen offenzulegen. Zugleich soll das Eigentum an Mobilitätsdaten gewahrt bleiben, ohne Mobilitätsanbietern unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand aufzuerlegen. Wir betonen die Notwendigkeit, personenbezogene Daten zu schützen und Schnittstellen sowohl zur Verkehrs- als auch zur digitalen Infrastruktur zu schaffen. Mit diesen Maßnahmen legen wir eine Grundlage für zukünftige vernetzte Fahrzeuge und autonomes Fahren. Die Bundesregierung hat ihre Absichten in einem Eckpunktepapier und der Ankündigung eines Referentenentwurfs bisher nur vage formuliert. Wir hingegen treten mit unseren Forderungen für ein klares und zukunftsorientiertes Mobilitätsdatengesetz ein.

Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen ermöglichen. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, insbesondere Einrichtungen der angewandten und industrienahen Forschung, haben sich in Deutschland in bestimmten Fällen an das sog. Besserstellungsverbot zu halten. Dies gilt dann, wenn sie zum überwiegenden Teil Förderungen aus öffentlicher Hand erhalten und nicht institutionell vom Bund finanziert werden. Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger staatlicher Zuwendungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Damit werden die Arbeitsbedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mittelbar verbindlich. Sie dürfen keine vom TVöD abweichenden Leistungen (z.B. Altersversorgung) anbieten. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auf Dauer vom Bund gefördert werden, haben hingegen über den § 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot zu erhalten. Folglich sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die vom Bund nicht institutionell gefördert werden, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte benachteiligt. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend berieten, wollen wir diese Benachteiligung beseitigen. Wir schlagen eine pragmatische Problemlösung vor, die unverzüglich von der Bundesregierung umgesetzt werden könnte: Den § 2 des WissFG so zu fassen, dass neben den bereits aufgeführten Wissenschaftseinrichtungen auch gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bund institutionell gefördert werden, mit einbezogen sind. Die Resonanz auf unsere Vorschläge unter den betroffenen Forschungseinrichtungen ist außerordentlich positiv.

Eine deutsche Arktis-Strategie angesichts geostrategischer Herausforderungen. Die militärische Sicherheit in der Arktis, die auch die Nordostflanke der NATO betrifft, muss viel mehr als bisher ein Thema deutscher Politik werden. Seit 2014 nimmt Russland auch in der Arktis eine konfrontative Rolle ein, macht sehr weitgehende territoriale Ansprüche geltend und baut seine militärischen Fähigkeiten in der Region massiv aus. Auch China bezeichnet sich in seinem „Weißbuch zur arktischen Politik“ „arktisnah“ und als „wichtiger Beteiligter“. In anderen Regionen stellt China zudem mit der Schaffung von Fakten – trotz anderslautender Erklärungen –die Regeln der internationalen Ordnung in Frage. Chinesische und russische Kriegsschiffe dringen auch gemeinsam in arktische Gewässer vor. Angestoßen durch die dramatischen Klimaveränderungen, das Abschmelzen der polaren Eiskappen sowie einen erhöhten Bedarf an Ressourcen, drängen Russland wie China in die Arktis, um sich Rohstoffe und neue Einkommensquellen zu sichern und ihr Einflussgebiet auszuweiten. Vom Eis freigegebene Schifffahrtswege – wie die Nordost- und Nordwestpassage – eröffnen neue Handelsrouten. Diese bieten Alternativen etwa zum Suez- und Panama-Kanal. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmalig beraten haben – fordern wir deshalb: Die Ampel-Regierung muss der Arktis deutlich mehr Aufmerksamkeit widmen. Deutschland muss sich überdies dafür einsetzen, dass das Seerechtsübereinkommen dahingehend ergänzt wird, dass zeitweise vereiste Gewässer innerhalb der Exklusiven Wirtschaftszonen im eisfreien Zustand keinen Durchfahrtsbeschränkungen unterliegen dürfen und dass etwaige Durchfahrtsbeschränkungen oder Auflagen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen.

In abschließender zweiter und dritter Lesung berieten wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz). Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Gleichzeitig wurde auch der Entwurf der Ampel-Koalition für Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht in abschließender Beratung behandelt. Mit einer Ergänzung dieses Gesetzentwurfs will die Koalition endlich auch eigene Regeln zur Umsetzung der Bezahlkarte für Bezieher von Asylbewerberleistungen einführen.

Impressum Heike Brehmer, MdB

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heike.brehmer@bundestag.de

II. Die Sitzungswoche im Parlament - Initiativen von CDU/CSU

III. Die Sitzungswoche im Parlament - Sonstige Tagesordnungspunkte

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – das wir in dieser Woche erstmals berieten – soll laut der Bundesregierung der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche durch die Einführung einer Bannmeile von 100 Metern um diese Einrichtungen erleichtert werden. Dazu sollen in diesen Zonen bestimmte Handlungen als Ordnungswidrigkeit untersagt werden. Dazu zählen unter anderem das absichtliche Erschweren des Betretens, das ungebetene Aufdrängen der eigenen Meinung, Einschüchterungen oder die Übermittlung verwirrender bzw. beunruhigender Inhalte. Zusätzlich ist eine erweiterte Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen geplant. Wir stehen dem Entwurf kritisch gegenüber. Der Gesetzentwurf bewegt sich in einem engen Spannungsverhältnis zwischen den Persönlichkeitsrechten der Schwangeren und der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Er sieht an einigen Stellen sehr weitreichende Einschränkungen vor. Wir zweifeln an der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit der von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht würde deshalb vielmehr eine Fortführung des bestehenden, gesellschaftlich akzeptierten Kompromisses zum Recht des Schwangerschaftsabbruchs zielführender sein.

Mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes will die Bundesregierung die Regeln für kapitalmarktrechtliche Massenverfahren reformieren. Trotz Verbesserungen durch die letzte Reform bleibt das mehrstufige Vorlageverfahren zu komplex und langwierig. Ziel der neuen Reformvorschläge ist es, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dauerhaft als effektives Instrument für Justiz und Individualrechtsschutz bei kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren zu etablieren. Wir begleiten das Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv und erkennen die unbestrittene Notwendigkeit einer Reform an.

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes. Im Rahmen der aktuellen Agrarförderperiode verfolgt die EU unter dem Stichwort „soziale Konditionalität“ das Ziel, mit den Instrumenten der Agrarförderung zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Nach den Vorgaben der GAPStrategieplan-Verordnung und der horizontalen Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2025 Verstöße gegen bestimmte bereits bestehende Verpflichtungen des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts mittels Verwaltungssanktionen in Form von Kürzungen bei der EU-Agrarförderung zu ahnden. Dabei greifen die Mitgliedstaaten auf ihr bestehendes Kontroll- und Durchsetzungssystem zurück. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält die entsprechenden Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen. Aus unserer Sicht muss bei dem Gesetzentwurf und vor allem bei der dann zu erfolgenden Ausgestaltung durch entsprechende Verordnungen sichergestellt werden, dass durch die geplante Überprüfung der Einhaltung der sozialen Konditionalität nicht zusätzliche bürokratische Belastungen für die Landwirtinnen und Landwirte entstehen. Gleichzeitig darf es durch die geforderten Mitteilungen an die zuständigen Behörden nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung der EU-Mittel an die Landwirtinnen und Landwirte kommen.

Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist – gerade im internationalen Vergleich – sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht. Der nun abschließend beratene Entwurf der Bundesregierung – den wir im Grundsatz befürworten – sieht u.a. Folgendes vor: Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für Kinder und Ehegatten erweitert. Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund werden berücksichtigt. Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird aufgehoben. Insbesondere die Einführung von echten Doppelnamen für beide Ehepartner entspricht den Erwartungen der Menschen an das Namensrecht. Kritisch zu sehen ist hingegen die Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen, da dies eine „Rosinenpickerei“ bei diesem Rechtsinstitut begünstigt.

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften. Mit diesem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten haben – will die AmpelKoalition das Transsexuellengesetz in Deutschland ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidungen zu ändern. Die Änderungen sollen beim Standesamt mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ möglich sein. Laut Gesetzentwurf kann nach einem Jahr erneut eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtsantrages und des Vornamens abgegeben werden. Für Minderjährige sollen grundsätzlich die gleichen Regeln gelten. Kinder bis 14 Jahre sollen durch bloße Erklärung ihrer Eltern den Geschlechtseintrag ändern können. Jugendliche ab 14 Jahren sollen eine Änderung selbst erklären können. Die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils diesem die alleinige Entscheidung übertragen. Maßstab ist das Kindeswohl. Das Gesetz verbietet mit dem Offenbarungsverbot zudem die Offenlegung früherer Geschlechtseinträge oder Namen gegen den Willen der betroffenen Menschen. Mit dem Gesetzentwurf wird für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen auf die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, verwiesen. Das Gesetz trifft keine Bestimmungen in Bezug auf medizinische Maßnahmen zur Angleichung der Geschlechtsmerkmale. Hier gelten weiterhin die einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

IV. Aktuelles für den Wahlkreis

Deutschlands beste Ausbilder gesucht

Im Jahr 2024 werden wieder Deutschlands beste Ausbilder gesucht – mit dem „Ausbildungs-Ass“, einem Wettbewerb der Wirtschaftsjunioren Deutschland, den Junioren des Handwerks, dem Handwerk-Magazin und der Inter-Versicherungsgruppe.

Ich möchte alle heimischen Betriebe, Innungen, Schulen und Berufsschulen, die mit kreativen Ideen die Fachkräfte von morgen ausbilden, zur Teilnahme aufrufen. Die nachfolgenden Generationen erwarten eine moderne Ausrichtung in der Ausbildung. Der Wettbewerb ,Ausbildungs-Ass‘ prämiert aus diesem Grund innovative Vordenkerinnen und Vordenker und nimmt vor dem Hintergrund der Nachwuchsgewinnung und des Fachkräftemangels die Vorzüge einer Ausbildung in den Fokus.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, die in die Handwerksrolle eingetragen, Mitglied einer IHK oder eines sonstigen Berufsverbandes sind sowie Industrie- und Handelskammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen. Darüber hinaus können in der Kategorie „außer-, überbetriebliche oder schulische Ausbildungsinitiativen“ Kooperationen und Initiativen auch außerhalb des engeren unternehmerischen Umfelds eingereicht werden. Preise werden in den Kategorien „Industrie, Handel und Dienstleistungen“, „Handwerk“ und „Ausbildungsinitiativen“ (wozu auch Innungen und Berufsschulen zählen) verliehen. Die Erstplatzierten erhalten jeweils 2500 Euro, Rang zwei ist mit 1500 Euro dotiert, für die Dritten gibt es noch jeweils 1000 Euro.

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2024. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung gibt es unter www.ausbildungsass.de

(Bild: Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V.)

III. Die Sitzungswoche im Parlament - Sonstige Tagesordnungspunkte

IV. Aktuelles für den Wahlkreis

Für ein Jahr in die USA! - Parlamentarischen Patenschafts-Programm 2025/2026 für Schüler und junge Berufstätige

Das 42. Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) startet bald! Am 2. Mai 2024 beginnt die Bewerbungsphase für das neue Programmjahr. Das gemeinsame Programm von Bundestag und US-Kongress bietet Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen Vollstipendien für ein Austauschjahr in den USA.

Ab dem 2. Mai bis zum Bewerbungsschluss am 13. September 2024 können sich Jugendliche für das Austauschjahr 2025/2026 in den USA bewerben. Das Vollstipendium umfasst die Kosten für Flug, Unterkunft, Versicherung sowie Vorbereitung und Betreuung während des Aufenthalts. Ich möchte alle interessierten Jugendlichen zur Teilnahme aufrufen, denn das PPP bietet die Möglichkeit, einmalige Erfahrungen zu sammeln, Kontakte zu knüpfen und Sprachkenntnisse zu verbessern.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) zwischen 15 und 17 Jahren alt sind, die Schule noch nicht mit Abitur/Fachabitur abgeschlossen haben (Bewerbung mit mittlerem Schulabschluss ist möglich) und gute Grundkenntnisse der englischen Sprache besitzen. Sie sind während ihres USA-Aufenthalts in Gastfamilien untergebracht und besuchen die Schule.

Junge Berufstätige können sich bewerben, wenn sie zum Ausreisezeitpunkt (Stichtag: 31. Juli) zwischen 18 und 24 Jahren alt sind und gute Grundkenntnisse der englischen Sprache haben. Sie können während des Aufenthalts in den USA für 6 Monate in einem amerikanischen Betrieb arbeiten und zuvor für 6 Monate ein College besuchen. Bewerbung und alle weiteren Informationen unter www.bundestag.de/ppp (Bild: Deutscher Bundestag)

KI-Leuchttürme für den Natürlichen Klimaschutz - Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums

Mit der kürzlich veröffentlichten Förderrichtlinie „KI-Leuchttürme für den Natürlichen Klimaschutz“ wird das Förderangebot im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) erweitert. Das Bundesumweltministerium fördert damit Projekte, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, um ökologische Herausforderungen zu bewältigen und die damit beispielgebend für eine umwelt- und klimagerechte Digitalisierung sind.

Der Natürliche Klimaschutz spielt eine zentrale Rolle bei der Bewältigung des Klimawandels und ihrer Folgen. Mit einer Gesamtsumme von rund 24 Mio. Euro für den Zeitraum 2024-2027 werden mit der ANKFörderrichtlinie neue Leuchtturmprojekte unterstützt, die darauf abzielen, mithilfe von KI die Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen zu erreichen, der Verschmutzung der Umwelt entgegenzuwirken, Biodiversität und Ökosysteme zu überwachen, zu schützen sowie Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Als KI werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie insbesondere Lernende Systeme verstanden, die auf Methoden des Maschinellen Lernens basieren.

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften (einschließlich kommunaler Unternehmen und Zweckverbände), Organisationen (z. B. Stiftungen, Verbände, Vereine, Gewerkschaften) sowie Unternehmen. Es sind sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben möglich. Die Zuwendungen werden für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten gewährt. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.

Projektbewerbungen sind bis zum 17. Mai 2024 möglich. Den ausführlichen Förderaufruf gibt es hier.

IV. Aktuelles für den Wahlkreis

Deutscher Bundestag schreibt

Wissenschaftspreis 2025 aus

Der Deutsche Bundestag wird im Jahr 2025 wieder einen Wissenschaftspreis verleihen. Der Preis würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen. Eine Fachjury aus Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaftlern trifft die Auswahl über die Vergabe des Preises, der mit 10.000 Euro doziert ist. Ich würde mich freuen, wenn der Preis das Interesse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in unserer Region weckt und sie zur Teilnahme motiviert!

Wissenschaftliche Arbeiten können vom Autor / von der Autorin selbst eingereicht oder durch Dritte vorgeschlagen werden. Es können nur Arbeiten berücksichtigt werden, die bereits publiziert und seit dem 1. April 2022 erschienen sind. Die Arbeit muss sowohl als gedrucktes Exemplar als auch elektronisch (PDF-Format) eingereicht werden. Bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Dissertation, Habilitation etc.) müssen die akademischen Verfahren abgeschlossen sein. Bewerbungsschluss ist der 8. Juli 2024. Die Bewerbung ist direkt an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zu richten.

Die Anschrift lautet: Deutscher Bundestag; Fachbereich WD 1; Wissenschaftspreis; Platz der Republik 1; 11011 Berlin; E-Mail: wissenschaftspreis@bundestag.de; Telefon: 030-227-35412.

Alle weiteren Informationen zum Wissenschaftspreis unter www.bundestag.de/wissenschaftspreis Jetzt für Tourismuspreis des Deutschen Tourismusverbandes bewerben

Bereits zum 20. Mal verleiht der Deutsche Tourismusverband (DTV) den Tourismuspreis an Projekte, die völlig neue Ideen im Tourismus umsetzen und als Innovationsmotor für die gesamte Branche gesehen werden. Mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels liegt der Fokus auch in diesem Jahr auf Nachhaltigkeit.

Gesucht werden innovative, kreative und professionell umgesetzte Erlebnisund Serviceangebote, Kooperationsmodelle und Finanzierungskonzepte, Digitalisierungsprojekte, Marketingkampagnen, Mobilitätsangebote, Veranstaltungen oder andere zukunftsweisende Projekte und Produkte, die für Inspiration im Deutschlandtourismus sorgen. Wichtig: Die Markteinführung des Wettbewerbsbeitrags muss bereits erfolgt sein, darf aber nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Im Fokus des Deutschen Tourismuspreises stehen die vier Wettbewerbskriterien: Innovationsgrad, Qualität & Kundenorientierung, Wirtschaftlichkeit & wirtschaftliche Effekte sowie ökologische & soziale Nachhaltigkeit."

Eine Experten-Jury wird die eingereichten Beiträge bewerten. Sie wird die Einreichungen begutachten und mit ihrem Know-how die besten Bewerbungen prämieren.

Bewerbungen sind seit dem 10. April 2024 möglich. Bis zum 10. Juni 2024 können sich Unternehmen, Vereine und Kommunen beteiligen. Die Preisträger werden am 26. November 2024 auf dem Deutschen Tourismustag geehrt. Vergeben werden drei Jurypreise und der ADAC-Publikumspreis. Weitere Informationen und Bewerbung unter www.deutschertourismuspreis.de

562.500 Euro für natürlichen Klimaschutz - Bundesförderung für Wernigerode

Die Stadt Wernigerode erhält vom Bund Fördermittel in Höhe von 562.500 Euro für Projekte zum natürlichen Klimaschutz. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 10. April 2024 beschlossen.

Die Mittel für die Stadt Wernigerode stammen aus der „Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ –diese ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Die Stadt Wernigerode möchte mit den Mitteln Still- und Fließgewässer sanieren sowie Ersatzpflanzungen von Baumbeständen in einem historischen Park umsetzen.

Hintergrund: Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz hat zum Ziel, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern, ihre Klimaschutzleistung zu stärken und damit einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Mit der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen gefördert, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.

MINTmachtage 2024: „Entdecken, Forschen, Freisein!“

Aus dem „Tag der kleinen Forscher“ werden die MINTmachtage. Der Name ist neu, die Ideen und Aktionen bleiben spannend. Zentraler Aktionstag ist in diesem Jahr der 18. Juni 2024.

Ich möchte alle Kitas, Horte und Grundschulen aufrufen, sich an der Aktion der Stiftung "Kinder forschen" zu beteiligen: Die Aktion stellt die Bedeutung des forschenden Lernens in Kita, Hort und Grundschule in den Mittelpunkt und widmet sich jedes Jahr einem neuen, spannenden Thema rund um Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik (MINT) und Nachhaltigkeit.

Im Mittelpunkt der diesjährigen MINTmachtage steht das Thema Freiheit und die Frage, wie uns Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik helfen, frei und selbstbestimmt zu leben. Themen wie Inklusion, Diversität, Verantwortung und Nachhaltigkeit sollen unter dem Freiheitsaspekt näher betrachtet werden.

Pädagogische Fach- und Lehrkräfte, Schul- und Kitaträger oder Bildungsnetzwerke können unter www.mintmachtage.de kostenfrei umfangreiches Material zur Gestaltung eines Aktionstages oder einer Projektwoche bestellen. Offizieller Aktionstag ist der 18. Juni 2024, es kann aber auch ein anders Datum für MINTmachtage gewählt werden.

Weitere Informationen unter www.stiftung-kinder-forschen.de oder via E-Mail an info@stiftung-kinderforschen.de

(Grafik: Stiftung Kinder forschen)

IV. Aktuelles für den Wahlkreis

Ministerpräsident zu Gast in Quedlinburg

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat das Deutsche Fachwerkzentrum Quedlinburg e.V. besucht. Anlass war das 22-jährige Bestehen des Vereins. Weitere Gäste waren u.a. Frank Ruch, Oberbürgermeister von Quedlinburg und der Landtagsabgeordnete Ulrich Thomas. Empfangen wurden wir am Adelshof in der Wordgasse von Claudia Hennrich, Geschäftsführerin des Fachwerkzentrums. Sie erläuterte die Sanierungsarbeiten an der vierflügeligen Anlage, darunter waren Steinmetzarbeiten, Fachwerkkonstruktionen am Dachgeschoss und verschiedene Tischlerarbeiten. Anschließend präsentierten Azubis und Seminarteilnehmer des Fachwerkzentrums spezielle Restaurierungstechniken.

Das Deutsche Fachwerkzentrum Quedlinburg wurde im November 2002 als Trägerverein der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Quedlinburg neu gegründet. Ziel ist, durch traditionelle Handwerkstechniken oder den ökologischen und mehrfachen Einsatz von Baumaterialien eine ressourcenschonende und substanzerhaltende Restaurierung. Beispielhafte Projekte sind der Bunte Hof in Osterwieck und das Fachwerkensemble Hühnerbrücke 4 und Grudenberg 8 in Halberstadt.

Ski-Klub Wernigerode

Ich war zu Gast an den Zwölfmorgentalschanzen in Wernigerode. Dort haben der Skiverband Sachsen-Anhalt und der Ski-Klub Wernigerode Skispringerin Kim Amy Duschek für ihre sportlichen Leistungen im vergangenen Jahr ausgezeichnet. Und auch in diesem Jahr konnte sie schon Erfolge erlangen. Im Februar gewann die 16-jährige bei den Nordic Junior World Ski Champions in Planica Bronze im Teamspringen. Gratuliert haben u.a. Wilfried Schlüter (Harzsparkasse), Dr. Rüdiger Ganske (Präsident Skiverband Sachsen-Anhalt) und der frühere Harzer Landrat Dr. Michael Ermrich. Übrigens, das nächste Schnupperskispringen in Wernigerode findet am 14. April statt. Lesen mit Kindern ist wichtig. Und macht riesigen Spaß!

Ich war zum Vorlesen zu Gast in der integrativen Kita "Rappelkiste" in Elbingerode. Die Kinder hatten sich etwas aus Grimms Märchen gewünscht und so entschieden wir uns für den "Froschkönig" und "Hänsel und Gretel". Übrigens, am 2. April war Internationaler Kinderbuchtag. Dieser wird seit 1967 immer am Geburtstag von Hans Christian Andersen begangen und soll Freude am Lesen sowie Interesse für Kinder- und Jugendbücher wecken. Der nächste bundesweite Vorlesetag findet dann am 15. November 2024 statt. Auch mit diesem speziellen Tag soll ein öffentliches Zeichen für die Bedeutung des Vorlesens gesetzt werden. Denn Lesen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für Bildung und Zukunftschancen von Kindern. Lesen und Vorlesen stellen die Weichen für beruflichen Erfolg, Integration, demokratische Teilhabe und eine zukunftsfähige gesellschaftliche Entwicklung.

V. Aktuelle Bilder

Kunstausstellung im Museum Schloss Bernburg

Gemeinsam mit Sachsen-Anhalts Kulturstaatsminister Rainer Robra, dem Bernburger Landtagsabgeordneten Stefan Ruland und vielen weiteren interessierten Besuchern war ich zu Gast im Museum Schloss Bernburg. Hier wird seit dem 5. April (und noch bis 15. September) die Sonderausstellung "Form in Bewegung" des Bernburger Künstlers Heinz Steffens (1913-1982) gezeigt, dessen Werk der klassischen Moderne verpflichtet ist. Das Museum Schloss Bernburg verwahrt seit 2016 den Nachlass des Künstlers, der als erster Künstlernachlass in Sachsen-Anhalt seit 2023 unter Denkmalschutz steht und Eigentum der Deutschen Stiftung Denkmalschutz ist. Gezeigt werden u.a. Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Gedichte und Musik von Heinz Steffens.

Museumsdirektorin Christiane Heinevertter gab eine umfassende Einführung. Weitere Gäste waren u.a. Joerg Haspel (Vorsitzender des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Denkmalschutz), Oberbürgermeisterin Silvia Ristow, Luisa Töpel (Geschäftsführerin Museumsverband Sachsen-Anhalt) und Vertreter des Stadtrates. Das Museum Schloss Bernburg hat weiterhin eine archäologische Sammlung, eine Grafik- und Gemäldesammlung, eine naturkundliche Sammlung und zeigt auch Mineralien sowie Technik- und Kulturgeschichte. Ein Besuch lohnt sich also auf jeden Fall.

Gespräch mit dem Botschafter von Cabo Verde

Unsere Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion traf sich zum Gespräch mit dem Botschafter der Republik Cabo Verde (Kap Verde), S.E. Herr Emanuel Henrique Semedo Duarte (3.v.r.). Thema war u.a. die touristische Entwicklung der zehn Inseln, die seit 1975 von Portugal unabhängig sind. Besonders die Insel Sal ist bei Strandtouristen sehr beliebt. Auf den anderen Inseln ist aber auch Berg- oder Kulturtourismus möglich, der sich aber erst langsam entwickelt. Einem Wunsch des Botschafters, dass das Goethe-Institut in seinem Land auch Deutschkurse anbietet, ist die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen.

Erweiterung des Harzer Klosterwanderweges

Stempelfreunde aufgepasst: Am Kloster St. Burchardi in Halberstadt gibt es einen neuen Stempelkasten der Harzer Wandernadel. Der beliebte Harzer Klosterwanderweg zwischen den Welterbestätten Goslar und Quedlinburg wurde jetzt um eine 7. Etappe von 22 Kilometern Länge von der Welterbestadt Quedlinburg bis nach Halberstadt verlängert.

Eine Infostele markiert den neuen Start- und Zielort des Wanderweges am Burchardikloster und weist auf die Gesamtstrecke von nunmehr 116 km bis Goslar. Das 1.000 Jahre alte Burchardikloster wurde einst von Zisterziensern gegründet und ist heute Heimstätte des John-Cage-Orgel-Kunst-Projektes, dem langsamsten Musikstück der Welt, komponiert vom US-amerikanischen Avant-Garde Künstlers John Cage. Ein weiterer Stempelkasten steht jetzt auch am Halberstädter Domschatz. Dieser beherbergt den größten mittelalterlichen Domschatz außerhalb des Vatikans mit einzigartigen Kostbarkeiten aus 1000 Jahren.

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Fachgespräch zur Bahn

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich bei einem Fachgespräch jüngst mit dem Thema "Reisen mit der Bahn, einschließlich Nachtzüge". Zu Gast waren Christian Vögele (Leiter Angebotsmanagement Deutsche Bahn AG), Kurt Bauer (Leiter Fernverkehr der Österreichischen Bundesbahnen, ÖBB) und Alain Krakovitch (CEO von SNCF Voyageurs, einem Tochterunternehmen der französischen Bahn). Während die Deutsche Bahn ihr Nachtzug-Angebot Ende 2016 eingestellt hatte verkehren die Nachtzüge der ÖBB in Städte mehrerer europäischer Länder. Beide Unternehmen hatte aber schon Ende 2023 neue Verbindungen für das europäische Nachtzug-Netz angekündigt. Ab Herbst 2024 sollen dann auf mehreren Strecken tägliche Verbindungen angeboten werden. Auch die französische Bahn bietet Nachtzug-Verbindungen an. So kann man von Paris aus z.B. in die Alpen, die Pyrenäen oder an die Côte d'Azur fahren.

Gedenken

In Halberstadt haben Bewohner und Gäste der Stadt am 8. April im Beisein von Oberbürgermeister Daniel Szarata und Stadtratspräsident Volker Bürger der Zerstörung der Stadt vor 79 Jahren sowie der Opfer gedacht. Ebenfalls zu Gast an der Ruine der Franzosenkirche waren Jean-Louis Bertrand, Sohn eines Überlebenden des Konzentrationslagers Langenstein-Zwieberge sowie die Schülervertreter Stella Oppermann und Hansi Tympel vom Gymnasium Halberstadt. Bei der Bombardierung am 8. April 1945, bei der rund 80% der Stadt zerstört wurden, verloren geschätzt bis zu 3.000 Menschen ihr Leben.

Entscheidung zur Ortsumfahrung Halberstadt

Bund der Vertriebenen - Jahresempfang

Im Rathaus Halberstadt wurde vor wenigen Tagen durch den Regionalbereich West der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) Sachsen-Anhalt die so genannte Vorzugsvariante für die Ortsumfahrung B81 vorgestellt. Dem Bund zur Umsetzung vorgeschlagen (und damit sehr wahrscheinlich gebaut) wird die Variante 1.3. mit einer Länge von circa 11,6 Kilometern. Baubeginn dürfte allerdings nicht vor 2034 sein. Die umstrittene Variante drei, die Teile der Stadt durchschnitten hätte, ist vom Tisch.

Der Bund der Vertriebenen (BdV) hatte in Berlin zum Jahresempfang geladen. Dazu konnte BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius auch den früheren Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt und ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Dr. Christoph Bergner (l.), begrüßen. Dieser war von 2006 bis 2013 Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und ist zudem Träger der Ehrenplakette des BdV in Anerkennung seines Einsatzes für Menschen- und Minderheitenrechte. Der BdV setzt sich für die Interessen von Menschen ein, die infolge von Flucht, Vertreibung und Aussiedlung in der Deutschland Aufnahme gefunden haben.

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