#113 02.10
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unabhängig, überparteilich, legal hanfjournal.de / Ausgabe 02.10 / #113 2 news 4 clubmed
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Cannabisblüten legal
Text: Roland Grieshammer
E In dieser Ausgabe:
GESTRECKT 3
verunreinigtes Marihuana
Ab in...die Ecke 6 da blüht euch was 12 HANFTAG am 08.05.2010
Umdenk- statt Strafprozess gefordert
Text: Michael Knodt
Münsteraner Polizeipräsident: Initiative für eine alternative Drogenpolitik gefragt
N
och im November 2009 haben wir im Leitartikel gefragt, wo die „Good Cops“ bleiben. In Großbritannien, den USA, den Niederlanden, der Schweiz und vielen anderen Staaten gibt es Polizisten und Staatsanwälte, die ein Umdenken in der Drogenpolitik fordern, nur in Deutschland hat sich lange niemand mehr zu Wort gemeldet. Der Deutsche Hanfverband (DHV) hatte deshalb im vergangenen Herbst das Buch „Rauschzeichen, Cannabis - Alles was man wissen muss“ an alle Polizeipräsidenten, Generalstaatsanwälte und das Bundeskriminalamt geschickt. Reaktionen blieben oft ganz aus, einige haben sich zurückgemeldet und den Eingang sowie die Zuführung in die jeweilige Hausbibliothek bestätigt, ein paar wenige haben den Inhalt des Buches gar kommentiert, darunter auch der Polizeipräsident von Münster, Hubert Wimber:
„Vielleicht ist es wirklich Zeit zu überlegen, ob nicht angesichts der weitgehenden Erfolglosigkeit staatlicher Repression und politischer Unbeweglichkeit eine erneute Initiative aus den Reihen der Polizei und anderer Strafverfolgungsbehörden für eine alternative Drogenpolitik angezeigt ist[...].“ Und zur Rolle der Polizei bei der Verfolgung von Hanfkonsumenten: “Die Polizei kann ihr Handeln nicht danach ausrichten, ob sie das anzuwendende Gesetz als „gut“ oder „schlecht“ ansieht, noch hat sie bei der Form des geltenden Strafrechts irgendwelches Ermessen. […]. Würden wir bei der Substanz Cannabis bei Konsumenten oder Kleindealern „ein Auge zudrücken“, hätten wir sofort das Problem mit der „Strafvereitlung im Amt“ [....].“ Desweiteren kritisiert Wimber Nordrhein-Westfalens Justizministerin und die von ihr durchgesetzte Herabsetzung der Geringen Mengen zum Eigengebrauch. Abschließend plädiert er dafür „[....] den Umgang mit Drogen zuallererst als Gegenstand der Gesundheitspolitik und nicht der Kriminalpolitik zu begreifen.“ Ein erster Schritt scheint getan, die Mauer des Schweigens ist nicht mehr ganz so undurchlässig. „Natürlich muss die Polizei bestehende Gesetze beachten. Aber sie muss die Vorgaben nicht kommentarlos hinnehmen. Die Politik sollte gut zuhören, wenn ein Polizeipräsident sagt, dass die Verfolgung von Cannabiskonsumenten eine sinnlose Belastung für die Polizei ist.“ kommentiert der Autor des betreffenden Buches und Vorsitzende des DHV, Georg Wurth, die Antwort aus Münster. Bisher ist Herr Wimber der einzige der Angeschriebenen, der so eindeutig Stellung bezogen hat, Georg Wurth vom DHV hat jedoch auch einige Antworten erhalten, in denen man die positive Einstellung gegenüber den Ideen des >>> Weiter Seite 18
iner unserer Leser, Alois Hanfstengl*, hat es nach einem beschwerlichen Weg geschafft, die Papiere zum legalen Hanferwerb von der Bundesopiumstelle zugestellt zu bekommen, nach dem ihm seine langjährige Hausärztin die Empfehlung dafür ausgeschrieben hatte. Diese ist maßgeblich dafür verantwortlich, da ein Beleg des Scheiterns anderer Heilungsmethoden Voraussetzung für die Erlaubnis auf medizinalen Hanf ist und das Einverständnis des Arztes den Patienten weiterhin während der Therapie zu begleiten ebenso verpflichtend ist. Vor dem ersten Einkauf in einer Apotheke mit betäubungsmittelrechtlicher Erlaubnis warten aber erst einige offizielle Papiere der Bundesopiumstelle darauf gewissenhaft gelesen zu werden. Denn nun liegt die Verantwortung über eine eigentlich illegale Substanz bei dem Patienten. Daher will der Staat auch genau wissen wie, warum und mit was man zur Tat schreitet und worauf man grundsätzlich zu achten hat, damit Bürger ohne diese Lizenz weitestgehend geschützt bleiben. So muss jegliche Änderung im Umgang mit der Substanz sowie Veränderungen, die den Wohnort betreffen, dem betreuenden Arzt und ähnliches sofort an die Bundesopiumstelle weitergeleitet werden. Die Aufbewahrung der Cannabisblüten ist dazu Hauptverantwortung des Nutzers. Es muss garantiert sein, dass niemand Zugang zu dem Pflanzenmaterial gewährt bekommt. Eine schnelle Entwendung muss wesentlich erschwert sein. Im Falle von Restbeständen müssen diese bei der Apotheke zur Vernichtungszwecken abgeliefert werden. Über die genauen Mengen und Einnahmezeiten wird die Bundesopiumstelle informiert, ebenso über die zur Vernichtung wieder zurückgebrachten. Kein Milligramm geht verloren, ohne dass die Bundesopiumstelle informiert wäre. Halbjährlich muss man diese mit seinem Therapiemuster versorgen. Zu diesem Zweck existiert ein extra angefertigtes Betäubungsmittel-Meldungsformular, welches die erhighternden Eintragungen erleichtern soll. Zu- und Abgänge, Anfangs- und Ist-Bestand der Medizinal-Cannabisblüten sind je für einen Halbjahreszeitraum zu verzeichnen. Bei dem Verbrauch wird sogar netterweise der „Schwund“, der stattfinde Wägeverlust, mit einbezogen, so dass ein bisschen Feuchtigkeit im grünen Heilmittel nicht negativ ins Gewicht fällt - im wahrsten Sinne des Wortes. 75 Euronen lässt sich der Staat jedoch für die offizielle Amtshandlung auf Erlaubnis des Antrags nach Selbsttherapie mit Medizinal-Cannabisblüten bezahlen. Dieses ist jedoch die kleinste Hürde im Kampf um natürlich hilfreiche Medizin.
*Name von der Redaktion geändert