Verrechnungspreissysteme quo vadis? | GTP GlobalTransferPricing

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Verrechnungspreissysteme quo vadis? | GTP GlobalTransferPricing Dieser Text stellt im Wesentlichen das Kapitel 4 der Buchpublikation des Autors dar: „Die dritte Dekade — Verrechnungspreise & Gewinnabgrenzung im 21. Jahrhundert“ (ISBN 978–3– 9822728–1–8), erschienen im Verlag Markus Brem Group. Das Buch ist Teil der Schriftenreihe „Gesellschaft im Wandel“. 1.Einführung Zur Beschreibung des Themenkomplexes „Verrechnungspreise“ und zur Einordnung der weiteren Entwicklung erscheint es hilfreich, einen kurzen Blick in die jüngere Vergangenheit zu werfen. Denn hinter diesem Themenkomplex steht nicht nur eine fachliche Problemstellung, sondern ein Institutionen- und Interessengefüge, das sich offensichtlich im Wettbewerb mit anderen Sichtweisen und Institutionen in der Vergangenheit durchgesetzt hat, denn sonst wäre es nicht vorherrschend, also vorhanden. Vgl. hierzu auch das Paper Brem, 2021, Networking Effect in International Corporate Taxation — the Case of Transfer Pricing Consulting, Paper proposed to the International Conference on Economics and Management of Networks, EMNet, Odessa, Sept. 23–25, 2021. 2. Arena der Akteure Beim Thema der Verrechnungspreise und der Konzerngewinnabgrenzung hat sich ein Institutionen- und Interessengefüge durchgesetzt, das aus folgenden Akteuren besteht: • •

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Staaten: Der steuerliche Hoheitsstaat (Steuergebiet), meist die jeweilige völkerrechtlich anerkannte Nation, teils mit assoziierten, zusätzlichen Steuerhoheitsgebieten. Staatliche Akteure: Innerhalb des Steuergebiets sind es die zuständigen obersten Finanzbehörden wie z.B. in Deutschland das Bundesfinanzministerium mit seinen Ämtern wie das Bundeszentralamt für Steuern, die Bundesfinanzakademie, die Untergliederungen der Organisation der Steuerverwaltung (z.B. die Landesfinanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer), die Finanzgerichte, das oberste Finanzgericht (Bundesfinanzhof); sodann der jeweilige Gesetzgeber, der Verordnungsgeber und der Verwaltungsrichtliniengeber mit der dazugeschalteten BundLänder-Arbeitsgruppe. Empfänger von Steuerzahlungen: Bundesebene, Landesebene, Gemeinde, Umlageempfänger (z.B. Landkreise, Regierungsbezirke, Europäische Union). Supranationale Institutionen: die Europäische Union mit ihren Gliederungen und Zuständigkeiten definiert wichtige gemeinsame Regelwerke wie z.B. die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) oder auch das EU Schiedsverfahren mit dem Versuch einer harmonisierten Herangehensweise durch die Mitgliedsländer bzw. die Steuerhoheitsgebiete an solche steuerliche Fragestellungen. Ein Besteuerungsrecht hat die Europäische Union derzeit noch nicht. Internationale Institutionen: vorrangig sind die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD) sowie die Vereinten Nationen (United Nations, UN) zu nennen. Wissenschaftliche Institutionen: Lehrstühle und Institute, Akademien, Netzwerke. Unternehmen der Beratungsindustrie und der Wissensvermittlung.

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