Saison 2018/2019

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Soweit im Rahmen eines Abonnements Ermäßigungen (z. B. schwerbehinderte Konzertbesucher mit Begleitplatz­ a nspruch, Schüler, Studenten, Auszubildende) in Anspruch genommen werden, ist bei Vertragsabschluss bzw. bei Fortführung des Vertrages (Ziff. 2.) bis spätestens 30. April der jeweiligen Konzertsaison ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Das Höchstalter zur Gewährung der Ermäßigun­ gen für Schüler, Studenten und Auszubildende beträgt 29 Jahre zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. 6.

Einlösung der Gutscheine ist von der Verfügbarkeit von Plätzen in der gewählten Preisgruppe abhängig. Ein Anspruch auf einen verfügbaren Platz im gewünschten Konzert ist nicht gegeben. Die Nichterfüllung der Platzwünsche berechtigt nicht zum Storno/zur Kündigung des VarioAbonnements nach Ablauf der in Ziff. 2 geregelten Kündigungsfrist. 10.

Mit einem vis-à-vis-Abonnement erwirbt der Abonnent jeweils 2 Gutscheine für Große Concerte im Gewandhaus zu Leipzig sowie 2 Gutscheine für Aufführungen in der Oper Leipzig für eine Saison (1. August bis 31. Juli). Die Ein­ lösung der Gutscheine ist von der Verfügbarkeit von Plätzen in der gewählten Preisgruppe abhängig. Ein Anspruch auf einen verfügbaren Platz im gewünschten Konzert ist nicht gegeben. Die Nichterfüllung der Platzwünsche berechtigt nicht zum Storno des vis-à-vis-Abonnements. Nach Abschluss der jeweiligen Saison endet das vis-à-vis-Abonnement, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf.

ZAHLUNGSWEISE UND KARTENVERSAND

Verlängert sich das Abonnement (Ziff. 2.) um eine weitere Saison, ist der Preis nach Erhalt der Rechnung innerhalb des dort gesetzten Zahlungsziels zu entrichten. Der Versand der Abonnementausweise erfolgt nach Zahlungseingang, spätestens jedoch vierzehn Tage vor dem ersten Konzert in der jeweiligen Konzertserie.

7. M I T T E I LU NG S P F L IC H T E N DE S A B ON N E N T E N

Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen seines Namens und seiner Anschrift unverzüglich dem Servicebüro Abonnement des Gewandhauses mitzuteilen. Abonnenten, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen, haben Änderungen in den zur Ermäßigung führenden Voraussetzungen dem Servicebüro Abonnement des Gewandhauses zu Leipzig bis zum 30. April der jeweiligen Konzertsaison mitzuteilen. 8 .

9.

V E R LU S T VON A B ON N E M E N T K A R T E N

Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte, wird ihm gegen Vorlage des Personalausweises eine Ersatzkarte ausgestellt. Grundsätzlich hat die Originalkarte Vorrang vor der Ersatzkarte.

S ON DE R R E G E LU NG E N F Ü R DA S A B ON N E M E N T V I S -A-V I S

1 1 .

Ä N DE RU NG DE R A B ON N E M E N TB E DI NG U NG E N, I N K R A F T T R E T E N

Das Gewandhaus zu Leipzig behält sich vor, die Abonnementbedingungen für die jeweils kommende Konzertsaison zu ändern. Entsprechende Änderungen werden dem Abonnenten recht­ zeitig vor dem 30. April der jeweiligen Konzertsaison mitgeteilt. Diese Abonnementbedingungen gelten ab dem 1. April 2018.

S ON DE R R E G E LU NG E N F Ü R DA S A B ON N E M E N T VA R IO 4 , 6 , 8

Im Vario-Abonnement erwirbt der Abonnent 4, 6 oder 8 virtuelle Gutscheine, welche er im gesamten Saisonverlauf für die Konzerte der jeweils gültigen Vario-Übersicht einlösen kann. Die

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