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Krautgarten 2022

Jetzt anmelden: Krautgarten 2022

Die Krautgärten haben Winterpause und die Vorbereitungen für die Vergabe der Parzellen laufen währenddessen auf Hochtouren. Insgesamt stehen in Höhenkirchen und in Siegertsbrunn je 40 Parzellen von 50 qm Größe zum Anbau von eigenem Gemüse zur Verfügung. Für ein geringes Nutzungsentgelt von 30 Euro erhalten die Krautgartler*innen das NutzungsrechtfürjeweilseinJahr.AlleTeilnehmer*innen graben ihre Parzelle selbst um, pflegen sie und halten sie von Unkraut frei; auch Gartengeräte und Werkzeug sind selbst mitzubringen.

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Anmeldung und Vergabe

Die Anmeldung für alle Krautgartler*innen läuft ab sofort bis zum 28. Februar 2022. Bis zu diesem Termin müssen neue Interessenten und bestehende Krautgartler*innen sich per EMail anmelden und das Nutzungsentgelt von 30 Euro einzahlen.

Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an Petra Jablonski unter petra.jablonski@hksbr.de. Wir benötigen für die Anmeldung die folgenden Angaben: - Name und vollständige Kontaktdaten (inkl.

Telefonnummer und E-Mail-Adresse) - Ihren bevorzugten Standort (Höhenkirchen oder Siegertsbrunn) - Angabe, ob Sie sich neu für einen Krautgarten interessieren oder bereits Krautgartler*in sind.

Das Nutzungsentgelt zahlen Sie bitte bis zum 28. Februar 2022 bei der Gemeindekasse ein. Bitte geben Sie im Verwendungszweck folgendes an: „Krautgarten 2022; Name (wie auf der Anmeldung); Ortsteil (Höhenkirchen oder Siegertsbrunn); ggf. Parzellennummer“. Die Bankverbindungen finden Sie unten. Wer bereits einen Krautgarten hatte, kann diesen im Jahr 2022 weiter nutzen, wenn eine schriftliche Anmeldung und das Nutzungsentgelt rechtzeitig im Rathaus eingehen.

Die freien Parzellen werden Mitte März ohne Publikum im Rathaus ausgelost. Alle Krautgartler*innen erhalten nach der Verlosung eine Nutzungsvereinbarung von der Gemeinde zugeschickt. Sollte jemand bei der Verlosung leer ausgehen, wird das Nutzungsentgelt selbstverständlich zurückgezahlt.

Krautgarten-Regeln

Für die Nutzung der Krautgärten gelten unter anderem folgende Regeln: - Krautgarten-Nutzer*innen graben ihre Parzelle selbst um und bringen ihr Werkzeug und ihre Gartengeräte selbst mit. - Die Flächen sind nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften, der Einsatz von Mineraldüngern oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist nicht erlaubt. - Die Parzellenflächen (jeweils ca. 50qm groß) werden vom Bauhof vermessen und abgesteckt, bitte halten Sie sich beim Garteln an die Ihnen zugewiesene Fläche. Über die Parzelle hinausreichende Bewirtschaftung muss zurückgebaut werden. - Auf den Parzellen dürfen kleine Wasserfässer mit Deckel sowie kleine Sitzmöbel aufgestellt werden. Sämtliche Gerätschaften,

Kleinmöbel usw. sind auf der eigenen Parzelle (50 qm) aufzubewahren. Die Errichtung von Bauten ist nicht zulässig. - Die Außenflächen rund um die Parzellen sind von Pflanzen, Gartengerät und Mobiliar frei zu halten, diese Flächen werden ab dem Jahr 2022 regelmäßig vom Bauhof gemäht.

Bei Fragen können Sie sich an Petra Jablonski im Rathaus wenden. Sie erreichen sie unter 08102/88 832 oder petra.jablonski@hksbr.de.

Die Bankverbindungen für die Einzahlung des Nutzungsentgelts lauten: - Kreissparkasse MSE:

DE94 7025 0150 0100 7573 01 - meine Volksbank Raiffeisenbank eG:

DE16 7116 0000 0100 0204 43 - Postbank München:

DE04 7001 0080 0019 9698 01 Verwendungszweck: „Krautgarten 2022; Name (wie auf der Anmeldung); Ortsteil (Höhenkirchen oder Siegertsbrunn); ggf. Parzellennummer“. gmv

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