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Lärmschutz und Rücksichtsnahme
Lärmschutz und Rücksichtnahme im Sommer
Sommerzeit ist Gartenzeit. Um nachbarschaftlichen Ärger zu vermeiden, gibt es dabei für den Einsatz von Gartengeräten klare Regeln und Ruhezeiten. Und auch bei geselligen Aktivitäten draußen ist Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis gefragt.
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Da unsere Gemeinde keine eigene Lärmschutzverordnung hat, gilt für den Einsatz von Maschinen und Geräten die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Diese regelt, wann laute Geräte benutzt werden dürfen: • Der Betrieb von Geräten und Maschinen ist demnach an Werktagen zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. In dieser Zeit dürfen Sie zum Beispiel folgende
Geräte nicht benutzen: Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenscheren, Kettensägen und
Zerkleinerer mit Elektro- und Verbrennungsmotor sowie Wasserpumpen. • Für besonders laute Gartengeräte gelten zusätzliche Einschränkungen: Freischneider,
Rasentrimmer, Laubbläser und Laubsammler (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor) dürfen nur an Werktagen von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.
Bitte halten Sie sich aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn an diese Vorgaben!
Rücksicht beim Grillen und Feiern
Auch beim geselligen Beisammensein oder für das Grillen im Garten oder auf dem Balkon gelten die allgemeinen Ruhezeiten von 22 bis 7 Uhr. Drehen Sie in dieser Zeit die Musik leiser und halten Sie Gespräche auf Zimmerlautstärke – und einigen Sie sich am besten vorab mit Ihren Nachbar*innen, wenn Sie eine ausgiebigere Feier planen. Damit alle den Sommer genießen können! gmv