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Musikförderung
Musikförderung in der Gemeinde
Die musikalische Ausbildung von Kindern wird von der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn im Rahmen von zwei Programmen gefördert.
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1. Musikförderung
Die Gemeinde unterstützt den Musikunterricht für Kinder beziehungsweise Schüler*innen im Alter von 4 bis 18 Jahren mit Wohnsitz in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Dabei können bis zu 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr bezuschusst werden, die über eine Musikschule oder eine Musiklehrkraft erbracht werden (keine musikalische Früherziehung). Der Förderbetrag errechnet sich für jedes Kind individuell aus verschiedenen Faktoren und liegt i.d.R. zwischen 4 und 8 Euro pro Musikstunde.
2. JeKi-Projekt
„Jedem Kind sein Instrument“, kurz JeKi, ist ein von der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn gefördertes musikpädagogisches Programm für Grundschulen. Das Programm führt die Musikschule 3klang gemeinsam mit der Sigoho-Marchwart-Grundschule und der Erich Kästner-Schule durch. Im ersten Schuljahr lernen die Kinder eine Vielzahl von Instrumenten kennen; ab dem 2. Schuljahr erhalten die Schüler*innen Instrumentalunterricht auf Leihinstrumenten und in Kleingruppen. Der Unterricht wird von der Gemeinde bezuschusst, auch hier ist die Förderung auf maximal 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr und Kind begrenzt.
Termine für die Teilnahme an der Musikförderung
Ihr Kind kann nur an einem der beiden Programme teilnehmen. Für beide Programme gilt: Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Gemeinde ein entsprechender Antrag vorliegt.
Abgabetermin für den Förderantrag für das neue Schuljahr 2021/2022 ist der 15. Dezember 2021 Die Förderanträge finden Sie auf den folgenden Seiten im Gemeindeblatt oder auf der Gemeindewebsite unter www.hoehenkirchensiegertsbrunn.de/musik. Hier können Sie auch die aktuellen Förderrichtlinien einsehen.
Hatten Sie für das ablaufende Schuljahr einen Förderantrag gestellt? Dann reichen Sie bitte die Jahresrechnungen im Rathaus ein. Bitte denken Sie jetzt daran:
Abgabetermin für die Jahresrechnungen des Schuljahres 2020/2021 ist der 30. September 2021 Zu spät eingereichte Jahresrechnungen oder Jahresrechnungen ohne Förderantrag werden nicht berücksichtigt. Die Auszahlung der Förderbeträge findet voraussichtlich im November 2021 statt.
Bitte beachten Sie: Der Förderantrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden, Ihre Angaben aus den Vorjahren werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gespeichert. Nur rechtzeitig abgegebene, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge können berücksichtigt werden. Das gilt auch für die Abgabe der Jahresrechnungen. gmv
Redaktionsschluss für die September-Ausgabe ist am 9. August 2021, 12 Uhr
