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Nachbarschaft mit Hohenbrunn

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Leonhardi-Ensemble

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Die Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Hohenbrunn als Nachbarn

Eine gute Nachbarschaft zu haben, ist ein wertvolles Gut. Dies gilt im privaten Bereich und nicht weniger im größeren öffentlichen Umfeld, wie zum Beispiel von Gemeinde zu Gemeinde. Ich will im konkreten Fall – was zur Zeit aktuell wäre – nicht von den Diskussionen und Entscheidungen zu der Frage für den zukünftigen Standort für den Bau einer Realschule, d.h. ob in Höhenkirchen-Siegertsbrunn oder in Hohenbrunn sprechen, sondern von einer Begebenheit aus der gemeinsamen Vergangenheit dieser Gemeinden berichten.

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Hohenbrunn, Siegertsbrunn und Höhenkirchen sind ja bereits seit mehr als 1.000 Jahren benachbarte Ansiedlungen und Dörfer. Das bedeutet, wie es halt so ist in der Welt, Gemeinsamkeiten und auch Widerstreitendes. Letzteres dürfte meist das Interessantere sein.

In dem Buch von Alois Beham „1150 Jahre Hohenbrunn“, erschienen am 1. September 1964, bin ich auf eine Erzählung gekommen, die von einem Pfarrerwechsel von Höhenkirchen nach Hohenbrunn handelt unter nicht ganz friedlichen Begleiterscheinungen. Außerdem ein interessantes Detail von vier Siegertsbrunner Buben im Zusammenhang mit ihrem Hohenbrunner Schulbesuch.

Mit der Amtszeit des Pfarrers Adam Meyer im Jahre 1850 unter den Ortsvorstehern Georg Estendorfer und Franz Fritzmeier (ab 1853) begann für Hohenbrunn eine bewegte Zeit. Meyer war, bevor er Pfarrer in Hohenbrunn wurde, Benefizient in Höhenkirchen (von 1838 bis 1850). Als solcher zeigte er sich sehr geschäftstüchtig, indem er alte, längst vergessene Forderungen des Benefiziums Höhenkirchen gegenüber den Bauern in Erinnerung brachte und eintrieb. Damit machte er sich auch in Hohenbrunn, der Nachbargemeinde, unbeliebt. Als bekannt wurde, dass Meyer zum Pfarrer von Hohenbrunn ernannt sei, waren die Hohenbrunner Bauern aufgebracht. Der Ortsvorsteher, Georg Estendorfer von Hohenbrunn, teilte Meyer schriftlich mit, er solle sich in Hohenbrunn nicht blicken lassen. Er wird mit Gewalt vom Antritt der Pfarrstelle abgehalten werden. Nun standen die Zeichen auf Streit! Die Gegensätze und damals übliche Streitlust von benachbarten Landgemeinden kamen zum Ausbruch. Meyer hielt seinen Einzug in Hohenbrunn in Begleitung der bewaffneten Burschenschaft von Höhenkirchen und Siegertsbrunn. Die Hohenbrunner, darauf nicht vorbereitet, konnten damit die Drohung des Ortsvorstehers nicht durchführen. Das Verhältnis der Hohenbrunner zum Pfarrer blieb natürlich sehr gespannt. Drastisch kam dies zum Ausdruck, als drei Jahre später am 11. Dezember 1853, eine förmliche Gemeindeversammlung in Hohenbrunn unter Ortsvorsteher Franz Fritzmeier beschloss, dass kein Mitglied der Gemeinde künftig die Kirche besuchen dürfe. Zuwiderhandelnde sollten mit einer Buße von fünf Gulden bestraft werden.

Wir wissen, dass dieser Beschluss von der Gemeinde eingehalten wurde. So musste Pfarrer Meyer am darauffolgenden Weihnachtsfest den Hauptgottesdienst vor leeren Bänken abhalten. Nur ein paar alte Frauen waren zugegen. An den Türen der Kirche standen der Ortsvorsteher Fritzmeier und der Kirchenpfleger.

Dem Pfarrer wurden während seiner Amtszeit Obstbäume abgeschnitten, Fenster eingeworfen und ähnliches angetan. Kurzum, es herrschte »Kriegszustand« zwischen dem Pfar-

rer und der Gemeinde, der durch Inanspruchnahme der Gerichte noch verschärft wurde. Auch machte der Pfarrer alte Rechte der früheren Pfarrherren wieder geltend. So bestand er auf der Wiedereinführung der Kirchtracht (Ablieferung von Brotlaiben an den Pfarrer, Wert ca. 260 Gulden jährlich). Die Hohenbrunner betrieben die Abberufung des Pfarrers beim Erzbischöflichen Ordinariat. Dieser Bitte wurde zwar nicht entsprochen, aber der Pfarrer wurde verpflichtet, auf eigene Kosten einen zweiten Kooperator in Hohenbrunn zu halten, das heißt, der Pfarrer musste das Gehalt des Kooperators aus eigener Tasche bezahlen. Diese starke wirtschaftliche Belastung wird wohl unter anderem der Grund gewesen sein, warum sich Meyer im Laufe der Jahre immer mehr verschuldete und schließlich im Jahre 1859 bei einem Schuldenstand von ca. 9000 Gulden auf die »Gant« (Zahlungsunfähigkeit, heute Konkurs) kam. Meyer musste die Pfarrei verlassen und zog nach München.

Interessant ist ein Schreiben des Pfarrers Meyer aus dem Jahre 1856, zur Amtszeit des Lehrers Merxmüller.

Er schreibt: »Seit unverdenklichen Zeiten hänge in der Sakristei von St. Stephanus ein Rosenkranz mit hölzernen Kügelchen, welcher vom Lehrer zur Verminderung der körperlichen Züchtigung strafwürdigen Kindern um den Hals gehängt wurde.«

Sicher ist aber, dass diese Strafe seit Jahrzehnten nicht mehr verhängt wurde, denn folgendes war passiert: „4 Siegertsbrunner Buben mussten auf Geheiß des Pfarrers diesen Rosenkranz abwechselnd heimtragen. Daraufhin - so der Pfarrer - »rannten« die Väter der 4 Buben und der Gemeindevorsteher in die Schule, »machten Krach« und »schimpften über Pfarrer und Kooperator«.“ Günther Schmid, Ortschronist

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