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Radmobil
Mobil zu sein, von Ort zu Ort gelangen zu können, ist für unser Leben sehr wichtig. Wenn wir dies auch noch möglichst umweltschonend machen, dann leisten wir einen wesentlichen Beitrag um die Klimaziele, die sich auch Neuried gesetzt hat, zu erreichen. Das Fahrrad ist zusammen mit dem ÖPNV dabei ein sehr wichtiger Teil, darum hat Neuried seit letztem Jahr sogar gleich drei Radverkehrsbeauftragte. Eine Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen, die uns ermöglicht so zu handeln, ist essenziell. Die Radverkehrsbeauftragten arbeiten dabei eng mit den zuständigen Straßenbaubehörden zusammen.
Der Landkreis München ist gerade dabei ein Radverkehrs- und Beschilderungskonzept für den gesamten Landkreis zu erstellen. Gleichzeitig wird eine schnelle, tangentiale Radverbindung um die Landeshauptstadt München untersucht. Die Vorzugsvariante für diese Tangente verläuft im Südabschnitt dabei auch über Neuried (siehe Bild), entlang der Staatsstraße 2344 (Planegger Straße / Forstenrieder Straße). Die Abstimmungen zwischen Landkreis und den Gemeinden laufen gerade.
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Auch der Freistaat Bayern plant derzeit ein bayernweites Radwegenetz, das „Radverkehrsnetz Bayern“, das als Alltagsradnetz alle bayerischen Kommunen durchgängig und direkt per Fahrradroute miteinander verbinden soll. Die Abstimmung des ersten Entwurfs mit den Landkreisen erfolgte im 4. Quartal 2021. Die St 2344 ist auch bei dieser Planung ein wichtiger Bestandteil. In Neuried sind die Vorzugstrasse der Radtangente und eine Route aus dem „Radverkehrsnetz Bayern“ identisch.
Der bauliche Zustand der Radwege entlang der Staatsstraße entspricht sicherlich nicht den Anforderungen an solche Radwegverbindungen. In Teilbereichen erfüllen die Radwege nicht einmal die nach den technischen Regeln notwendigen Mindestanforderungen, so fehlen in Teilbereichen die Sicherheitstrennstreifen. Hier sind dringend Verbesserungen notwendig.
Für die Radwege entlang von Staatsstraßen ist grundsätzlich der Freistaat Bayern der Baulastträger. Das Staatliche Bauamt Freising, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde, plant und baut für den Freistaat Bayern im Landkreis München. Es ist damit für die Erfüllung, der sich aus der Straßenbaulast ergebenden Aufgaben, verantwortlich. In seine Zuständigkeit fällt damit auch die Verantwortung, die Radwege entsprechend auszubauen und nicht nur für die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs zu sorgen. Veränderungen an der Staatsstraße und den dazu gehöhrenden Radwegen kann nur das Staatliche Bauamt Freising, zuständig für den Landkreis München ist die Abteilung S2, vornehmen. Vorschläge und Anregungen daher an die Radverkehrsbeauftragten radverkehr@neuried.de und das Staatliche Bauamt poststelle@stbafs. bayern.de, Tel: 08161 /932-2200, senden. Dieter Opatril, Radverkehrsbeauftragter