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Vorwort des Ersten Bürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger!
In einer Klausurtagung im Juni hat der Gemeinderat mit den drei Abteilungsleitern der Gemeindeverwaltung intensiv über die an-
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stehenden Strukturmaßnahmen für unsere
Gemeinde beraten. Die Entwicklungsprognosen zu Bevölkerungsentwicklung, Finanzen und notwendiger oder gewünschter baulicher Infrastruktur wurden abgeglichen, über die erkennbaren Bedarfe/Wünsche für Betreuung, Schule und Sportanlagen wurde diskutiert. So sind logische Konsequenzen aus z.B. ausgewiesenen Baugebieten überprüft worden. Welche Strukturen müssen wir aufbauen, um mit dem Einwohnerwachstum auch entsprechende Schulklassen und Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen?
Aber auch grundsätzliche Fragen an Art und Ort der Ausweisung von Baugebieten haben wir uns gestellt und versucht, möglichst verträglich die Ortsstrukturen und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Brauchen wir mehr Wohnungen oder mehr Häuser? Wo sollen wir künftig neues Wohnen zulassen? Wie vermeiden wir Konflikte mit bestehender Wohnbebauung und Nachbarschaft, wenn wir z.B. ein Gewerbegebiet planen oder ein schon bestehendes Gewerbegebiet erweitert werden soll?
Dabei wurde erkennbar, dass neues Wohnen ausschließliches in Brunnthal auch die Verlagerung von jungen Familien nach Brunnthal zur Folge hat, sich dann, zum Beispiel in Hofolding, die Struktur ändert, sie demografisch altert und Feuerwehrmänner, Vereinstrainer und aktive Sportler nach Brunnthal ziehen. Vielleicht bleiben die Sportler ihren Vereinen treu, aber schon bei der Feuerwehr ist ein kurzer Weg zum Feuerwehrgerätehaus entscheidend, um bei Einsätzen teilnehmen zu können. Während die Gemeinde insgesamt in den Jahren seit 2007 um jährlich rund 1% gewachsen ist, ist Hofolding im gleichen Zeitraum um 1,5% geschrumpft. Eine kleinere Ausweisung in diesem Bereich wäre die logische Konsequenz, aber aufgrund der vorliegenden Projekte rechne ich eher mit der Umsetzung eines kleineren Bebauungsplanes westlich der Miesbacher Straße, das seit über 20 Jahren auf rund 3.500 qm vier Doppelhäuser vorsah, aber nie erschlossen und bebaut wurde und jetzt eine etwas höhere Bebauung vertretbar erscheinen lässt.
Gleiches gilt für unsere Vereine, insbesondere für unsere Sportvereine. Der Bedarf an erweiterten Sportflächen und einer Mehrfachturnhalle, die auch für Veranstaltungen nutzbar sein sollte, wird immer größer. Der TSV
Brunnthal mit Turn- und Handballabteilung hat erneut einen Antrag für eine Dreifachturnhalle/ Mehrzweckhalle gestellt. Zudem ist auch der TSV Hofolding im Bereich Tischtennis sehr erfolgreich und benötigt auch hier größere Turnier- und Trainingsmöglichkeiten. Aber auch die Freispielanlagen müssen dem erfolgreichen Spiel der Fußballabteilung des TSV Brunnthal angepasst werden. Die Fußballer der ersten Mannschaft spielen so hochklassig wie nie, nämlich in der Landesliga. Dazu gratuliere ich an dieser Stelle sehr herzlich, insbesondere, weil die Spieler größtenteils aus der eigenen Jugend stammen und allen finanziellen Abwerbungsversuchen widerstehen!
Allerdings stellt die höhere Spielklasse auch ein höheres Anforderungsprofil an den Platz und an die Infrastruktur: Ein Bandensystem zur Trennung von Spielbereich und Zuschauer, größere Schiedsrichterkabinen und die Sicherstellung des Trainingsbetriebs auch über den Winter, z.B. durch ein Kunstrasenfeld. Einen Bedarf für die Halle gibt es aber nicht nur in sportlicher Sicht, sondern auch für kulturelle Veranstaltungen besteht eine Nachfrage. Daher werden wir den Bau nicht nur für eine Sporthalle prüfen, sondern auch Vereinsjubiläen, Faschingsfeste und Theater- oder Musikaufführungen sollten möglich sein. Ich werde deshalb in der Sitzung des Gemeinderates vorschlagen, einen Projektsteuerer die verschiedenen Bedarfe aller Vereine ermitteln und eine Grundlagenplanung und Finanzbedarfsschätzung vorlegen zu lassen, die sowohl Turniere als auch Kulturveranstaltungen berücksichtigt, entsprechende Lagerkapazitäten vorsieht und ggf. auch die Funktion einer Versammlungsstätte überprüft. Selbstverständlich sind in dieser Planung auch die zu erwartenden Kosten für die Umsetzung maßgeblich – sowohl für die Investition wie auch für den Unterhalt. Derzeit sind liquide Mittel zwar über 15 Millionen Euro vorhanden, dem stehen aber auch hohe Planungen für Schulen, Kindergarten und Wasserversorgung gegenüber.
Mit dem Bau einer solchen Halle würde die Gemeinde eine freiwillige Aufgabe erfüllen, wenngleich diese schon seit vielen Jahren im Gespräch ist und damals mit dem Neubau der Ortsmitte gewissermaßen in Konkurrenz stand.
Pflichtaufgaben der Gemeinde sind dabei vorrangig sicherzustellen, insbesondere müssen diese in unserer Haushaltsplanung und Leistungsfähigkeit der Gemeinde dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. So sind wir verpflichtet, durch stets aktuelle Bedarfsplanungen für Kinderbetreuung und Schule entsprechende Kapazitäten vorzuhalten. Der Ausbau der Grundschule für einen dreizügigen Unterricht wurde von der Schule vorgeschlagen, da wieder zwei Jahrgänge im nächsten Schuljahr bereits dreizügig beschult werden. Das bedeutet mittelfristig, dass wir so viele Schüler an unserer Schule haben werden, dass von der 1. bis zur 4. Klasse dann jeweils drei Klassen pro Jahrgangsstufe unterrichtet werden und somit insgesamt zwölf Klassenzimmer sowie die entsprechenden Fachräume und Garderoben zur Verfügung stehen müssen. Außerdem besteht ab 2026 ein Rechtsanspruch für eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Welches Angebot es dann in der Gemeinde Brunnthal geben wird, ist rechtlich noch nicht klar. Bis hin zur gebundenen Ganztagsbeschulung könnte das Angebot ausgebaut werden. Die Schulkinderbe-
treuung im Hort und bei der Mittagsbetreuung ist aktuell bedarfsdeckend und unterscheidet sich nur in der Ferienbetreuung, die im Hort grundsätzlich mit angeboten wird. Um die Schule und Schulbetreuung zu erweitern, müssen wir auf die Fläche des jetzigen Pausenhofgeländes ausweichen. Sehr bedauerlich, ja fast ärgerlich ist jetzt, dass der Gemeinderat meinem zweimaligen Vorschlag nicht gefolgt ist, das an die Schule angrenzende Grundstück (südlich der Schulwiese östlich des Parkplatzes) zu erwerben bzw. zu tauschen. Das wäre jetzt genau der Platz, den wir brauchen könnten und hätte dann auch noch eine bessere Parkplatzanbindung gehabt.
So müssen wir also zu Lasten von Schulwiese bzw. Pausenhof erweitern. Ein anderer Standort für eine Erweiterung kommt nicht in Frage, denn eine direkte Anbindung an das bestehende Schulhaus ist zwingend. Der Sportunterricht im Freien wird aber auch weiterhin auf dem Sportgelände an der Kirchstockacher Straße stattfinden können.
Wichtig ist uns als Gremium und Verwaltung auch der Fortgang des katholischen Kindergartens am Roßkopfweg. Wir stehen in Verhandlung mit der Erzdiözese München, um über eine Sanierung des Gebäudes bzw. ein Abriss des Gebäudes und einen anschließenden Neubau zu beraten. Allerdings muss ich zu meinem Leidwesen sagen, dass sich die Verhandlungen seit acht Jahren sehr zäh gestalten und der Ausgang ist noch ungewiss. Die Investition des Neubaus wird die Gemeinde nur dann tätigen, wenn das Grundstück mit vertretbaren Kosten gesichert werden kann. Da liegen die Ansichten zwischen Gemeinde und Finanzkammer des Ordinariats sehr weit auseinander. Es bleibt spannend. Zeitgleich müssen wir uns um ein Alternativgrundstück umsehen, um die Existenz des Kindergartens nicht zu gefährden.
Auch die Diskussion um das Wasserschutzgebiet, das über Sauerlacher Flur führen wird, droht zu eskalieren. Zwischenzeitlich hat uns das Sauerlacher Rathaus verboten, die Baufahrzeuge für den Brunnenbau über Zufahrtswege von der Sauerlacher Seite (Ausfahrt der Autobahn) fahren zu lassen. So bleibt uns jetzt nichts anderes übrig, als die Fahrzeuge über Otterloh nach Sauerlach zu leiten. Die Gemeinde Sauerlach hat darüber hinaus beim Landratsamt München gefordert, den Bau des Brunnenhauses so lange aufzuhalten, bis das wasserrechtliche Verfahren abgeschlossen ist. Es wird tatsächlich von der Gemeinde Sauerlach versucht, alle Mittel aufzufahren, die den Bau des Brunnenhauses abwenden können. Selbst die Behauptung, dass das Wasserschutzgebiet den Bau von Windkraftanlagen verhindert, wird immer wiederholt. Es wird dadurch nicht richtiger. Denn richtig ist, dass mit der erweiterten Ausweisung des Schutzgebietes für den bestehenden Brunnen in Faistenhaar tatsächlich der Bau einer Windkraftanlage gefährdet wäre, aber sicher nicht für den Brunnen Otterloh, der Richtung Süden verlegt werden soll. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass Wasserschutzgebiete über nachbarliche Fluren anderer Gemeinden laufen. So haben wir auf unserem Gemeindegebiet sowohl von Höhenkirchen-Siegertsbrunn als auch von Hohenbrunn eine Fläche für den Wasserschutz. Das führt zwangsläufig zu Einschränkungen, die die Brunnthaler Bürger tragen müssen, und zu Mehrkosten für die Landwirte. Aber es läge mir und unserer Verwaltung und dem Gemeinderat fern, das Wasserschutzgebiet anzuprangern.
Wir bleiben bei unserem Ziel, einen zweiten