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Sitzungsprotokolle
Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses am 17. November 2021
Beginn: 19.00 Uhr Ende 21.36 Uhr Ort: Festsaal, Landgasthof Brunnthal, Münchner Straße 2
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A. Feststellung der Beschlussfähigkeit:
1. Ladung: Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder wurden von der Sitzung informiert. 2. Anwesenheit und Stimmberechtigung: Vorsitzender: Stefan Kern Mitglieder: Ingeborg Bänsch, Sonja Hahnel, Hilde Miner, Fabian Sass, Christine Schulz, Talat Sürmeli, Florian Tränker Stellvertreter: Christine Zietsch Abwesende Mitglieder: Karin Beck, privat entschuldigt Beschlussfähigkeit war gegeben. B. Eintritt in die Tagesordnung:
TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Die Reihenfolge der TOP bleibt unverändert.
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung
Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Bauausschuss-, Hauptausschuss-, Finanzausschuss-, Gemeinderats-Sitzung wird genehmigt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0 hier die Maßnahmen erläutert.
Mit Schreiben vom 21.09.2021 beantragt der TSV Brunnthal e.V. die Sportanlage an der Jahnstraße zu ertüchtigen und an den geltenden Standards anzupassen sowie um finanzielle Unterstützung.
Konkret wird beantragt 1. Weg zum Hauptplatz Teile des Erdwalls abtragen, Zugang neu pflastern, Fahrradständer aufstellen 2. Kiosk und Unterstellplätze für Geräte abreißen und neu aufbauen, Vorplatz pflastern 3. Ballfangzäune im West- und Ostbereich des Fußballplatzes Ballfangzäune abbauen und entsorgen, Teile des westlichen Erdwalls abtragen, Sicht- und Lärmschutz zum TC Brunnthal anbringen 4. Zuschauertribüne Sanieren oder erneuern 5. Rund-um-Bande im West-, Nord-, Ostbereich (Auflage Landesliga) 6. Baustraße Errichtung für den Zeitraum der Sanierungsmaßnahmen und Rückbau nach Abschluss 7. Kultivierung des Hauptplatzes Aerifizieren, Sanden, Planieren, betroffene Flächen mit Rollrasen in Stand setzen
Die jeweiligen Begründungen und die Notwendigkeit zu den einzelnen Punkten wurden vom Antragsteller im beigefügten Antrag (21.09.2021) ausführlich erläutert.
TOP 3 TSV Brunnthal e.V.: Antrag Ertüchtigung Sportplatz Jahnstraße
Sachverhalt: Vor der Sitzung fand um 18.00 Uhr ein Ortstermin (Treffpunkt Jahnstr. 2) zu diesem Punkt statt. Die Antrag-steller haben Kostenschätzung: - Erdarbeiten ca. 25.000,00 € brutto (Errichtung und Abbau Baustraße, Abtrag
Schutzwall, Wegebau, Abbruch Kiosk/Lagerhütte, Rückbau Ballfanzäune inkl. Entsor-
gung, Abbruch und Entsorgung alte Tribüne) - Neubau Garage/Kiosk ca. 48.000,00 € brutto - Gartenbau, Rund-um-Bande, Ballfangzäune ca. 170.000,00 € brutto Gesamt ca. 243.000,00 € brutto
Anmerkung: Vereinzelte Positionen überschneiden sich in den verschiedenen Angeboten. Außerdem sind Positionen aufgeführt, die der Antragsteller eigenständig erledigen kann. Dies ist noch vom Antragsteller bis zur Sitzung konkret zum Prüfen.
Der TSV Brunnthal e.V. sichert eine entsprechende Eigenleistung im Rahmen der Möglichkeiten zu. Außer-dem wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 5 % der Kosten angeboten.
Stellungnahme Bauamt Nach Rücksprache mit dem Landratsamt, Frau Umgelter, ergibt sich folgendes: 1. Die Errichtung einer Bande am Sportplatz ist verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 10c BayBO 2. Die Versetzung des Ballfangzaunes ist baugenehmigungspflichtig 3. Sanierung der Tribüne -wenn eine Genehmigung hierfür vorliegt, ist eine Sanierung bei gleichbleibender Größe genehmigungsfrei -laut Aktenlage liegt jedoch keine Genehmigung vor, daher ist für die Tribüne eine Bauantrag zu stellen 4. Kiosk mit Unterstellplatz für Geräte: Der Kiosk wird grundsätzlich kritisch angesehen, da der Bebauungsplan „Grünfläche Sportanlage“ ausweist und ein Kiosk dort evt. nicht zulässig ist. Probleme evt. auch mit Schallschutz wegen der vorhandenen südlichen Wohnbebauung Das Gesamtgebäude ist je nach geplanter Größe (über 75 m³) baugenehmigungspflichtig, zumindest bedarf es einer isol. Befreiung (Gebäude bis max. 75 m³), da das Gebäude außerhalb des festgesetzten Bauraumes liegt und ein Eingriff in die bepflanzten Böschungsflächen stattfindet 5. Fahrradstellplätze: bis 50 m² verfahrensfrei, aber mind. eine isol. Befreiung wegen Eingriff in die bepflanzten Böschungsflächen
Sinnvoll wäre ein Bauantrag mit allen geplanten Maßnahmen.
Im Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Brunnthal und dem TSV Brunnthal e.V. vom 06.04.2016 ist u.a. geregelt: § 5 Nr. 4 Unterhaltsarbeiten sind, soweit möglich, vom Verein in Eigenregie durchzuführen. Etwaige Materialkosten kann auf Antrag die Gemeinde übernehmen. Einzelne, kostenintensive Unterhaltsarbeiten werden im Ein-zelfall geregelt. Als Richtwert gilt die Überschreitung von 2.500 €. § 8 Nr. 1 Die Errichtung von baulichen Anlagen, Veränderungen des Pachtobjektes, die Beseitigung des Pachtobjektes oder Teilen davon durch den Verein, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gemein-de.
Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss zur Haushaltsplanung 2022 folgende Beschlussfassung: Die Gemeinde erkennt teilweise die Notwendigkeit der Maßnahmen an. Ein Zuschuss von rund 150.000 € für die Ertüchtigung der Sportanlage an der Jahnstraße wird in Aussicht gestellt (Schwerpunkt Entwässerungsschacht Zugang, Angleichen Wall, Garage Rasenmäher, Ballfangzäune, Tribüne). Die Kosten sind im Haushalt 2022 einzuplanen. Die Kosten für den gewerblichen Betrieb des Kiosks können nicht bezuschusst werden.
zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 4 Klimaschutz: Vorstellung Klimaschutzmanagerin
Beschluss: Das Gremium nimmt von den Ausführungen Kenntnis. zur Kenntnis genommen
TOP 5 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Bestätigung der Neuwahl des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Hofolding
Sachverhalt: Mit Beschluss des Gemeinderats vom 10.02.2016 wurde Herr Matthias Berger jun. zum Kommandanten und Herr Andreas Tränker zum Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hofolding für die Amtszeit von sechs Jahren bestätigt. Die Amtszeit endet am 31.01.2022.
Bei der Dienstversammlung am 22.10.2021 fand die Neuwahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Hofolding statt.
Zum Kommandanten wurde Herr Andreas Tränker, geb. 15.02.1989, wohnhaft Ottobrunner Str. 7 in 85649 Brunnthal gewählt (siehe Niederschrift). Herr Tränker erfüllt die fachlichen Voraussetzungen für sein Amt.
Zum Stellvertretenden Kommandanten wurde Herr Maximilian Jaensch, geb. 12.11.1996, wohnhaft Fichtenstr. 9, 85649 Brunnthal gewählt (siehe Niederschrift). Herr Jaensch erfüllt die fachlichen Voraussetzungen für sein Amt derzeit noch nicht vollständig. Der fehlende Lehrgang zum „Leiter einer Feuerwehr“ wird vom 06.-09.12.2021 absolviert. Aus diesem Grund kann Herr Jaensch von der Gemeinde Brunnthal nur unter der auflösenden Bedingung bestätigt werden, dass der noch erforderliche Lehrgang (Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr) innerhalb eines Jahres mit Erfolg vollständig absolviert wird.
Mit E-Mail vom 03.11.2021 wurde Herrn Kreisbrandrat Harald Stoiber das Ergebnis der Kommandantenwahl vom 22.10.2021 mitgeteilt. Die Stellungnahme des Kreisbrandrats folgt.
Beschluss: GRM Tränker wird bei Beschluss Nr. 1 wegen persönlicher Beteiligung (Verwandtschaftsverhältnis) ausgeschlossen. zugestimmt Ja: 8 Nein: 0
1. Die Gemeinde Brunnthal bestätigt uneingeschränkt die Wahl von Herrn Andreas Tränker zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hofolding für die Amtszeit von sechs Jahren ab 01.02.2022, da er die fachlichen Voraussetzungen für sein Amt erfüllt und der Mannschaftswille berücksichtigt wird. zugestimmt Ja: 8 Nein: 0
2. Die Gemeinde Brunnthal bestätigt Herrn Maximilian Jaensch zum Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hofolding unter der auflösenden Bedingung, dass er innerhalb eines Jahres den erforderlichen Lehrgang (Leiter einer Feuerwehr) erfolgreich ablegt, für die Amtszeit von sechs Jahren ab 01.02.2022. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 6 Kinderbetreuung; Genehmigung der Haushaltspläne 2022
Sachverhalt: Auf die Haushaltspläne der Träger der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Brunnthal wird verwiesen. Die Träger beantragen folgende Defizite für die Kindertageseinrichtungen:
Die Bezahlung eines KiTaplatzes setzt sich zusammen aus dem staatlichen Anteil und den kommunalen Anteil. Die Anteile entsprechen jeweils 50% der Förderung eines KiTaplatzes. Dementsprechend hat die Gemeinde Brunnthal zu den Defiziten noch den kommunalen Förderanteil nach BayKiBiG zu tragen.
- AWO-Raupennest: 91.618,51 € (2021: 70.664,50 €, 2020: 74.561,67 €) (= 7.635 € / Kleinkind (24, nur 12 belegt)) inkl. freiwillige Zulage* Belegung Stand 08.11.2021: 6 Kinder, davon 2 Gastkinder Anstellungsschlüssel Oktober: 5,7 Kommunaler Anteil nach BayKiBiG: ca. 27.186,94 €
- AWO-Gänseliesl: 227.896,31 € (2021: 223.495,78 €, 2020: 225.060,83 €) (= 2.619 € / Kind (87)) inkl. freiwillige Zulage* Belegung Stand 08.11.2021: 10 Kinder Krippe, 55 Kinder im Kindergarten, davon 3 Gastkinder Anstellungsschlüssel Oktober: 9,7 Kommunaler Anteil nach BayKiBiG: ca. 174.861,46 €
- AWO-Waldkindergarten: 93.339,80 € (2021: 99.048,65 €, 2020: 83.496,52 €) (= 5.185 € / Kind (18)) inkl. freiwillige Zulage* Belegung Stand 08.11.2021: 14 Kinder, davon 0 Gastkinder Anstellungsschlüssel Oktober: 4,3 Kommunaler Anteil nach BayKiBiG: ca. 25.024,34 €
- Kindergarten St. Niklaus: 499.462,00 € (2021: 300.905,00 €, 2020: 306.696,00 €) (= 4.994 € / Kind (100)) Inkl. Arbeitsmarktzulage** Belegung Stand 08.11.2021: 98 Kinder, davon 2 Gastkinder Anstellungsschlüssel Oktober: 8,5 Kommunaler Anteil nach BayKiBiG: ca. 318.194,50 €
- Villa Kunterbunt: 1.000,00 € (2021: Defizit 18.000,00 €, 2020: Defizit 18.000,00 €) (= 31 € / Kind (32)) Belegung Stand 02.11.2021: 25 Kinder in Betreuung, Aufnahmen für die aktuellen freien Plätze bereits ausgesprochen. Weitere Aufnahmen vsl. Im Februar möglich aufgrund von neuem Personal
- Hort: 77.773,83 € (2021: 43.347,57 €, 2020: 49.852,00 €) (= 1.254 € / Schulkind (62)) Belegung Stand 08.11.2021: 62 Kinder, davon 2 Gastkinder #Anstellungsschlüssel Oktober: 10,0 Kommunaler Anteil nach BayKiBiG: ca. 136.482,90 €
Derzeit stehen keine Kinder auf der Warteliste, erst wieder ab Januar sind Aufnahmewünsche da. Diese können voraussichtlich alle bedient werden.
Beschluss: 1. Der Hauptausschuss stimmt der Gewährung einer zusätzlichen freiwilligen Zulage (Arbeitsmarktzulage) in Höhe von 150,00 € für Fachkräfte und für Ergänzungskräfte pro Monat zu. Die Zulage ist allen Trägern im Gemeindegebiet auf Antrag auszubezahlen. Die freiwillige zusätzliche Zulage ist befristet auf die Laufzeit der Großraumzulage. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt einzuplanen.
2. Der Hauptausschuss stimmt den Haushaltsplänen 2022 für die Kindertageseinrichtungen der Träger in vorgestellter Form zu. Hiervon ist der Haushaltsplan vom Kindergarten St. Niklaus ausgenommen. Einer Genehmigung kann erst nach Defizitreduzierung oder schlüssiger Erläuterung, insbesondere der erhöhten Personalkosten in Aussicht gestellt werden. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt einzuplanen. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 7 Förderverein für Waldorfpädagogik e.V., Waldorfhaus Brunnthal; Antrag auf Mietkostenübernahme
Sachverhalt: Der Förderverein für Waldorfpädagogik e.V. hat mit dem Schreiben vom 31.08.2021 Antrag auf Mietkostenübernahme gestellt um die Schließung der Einrichtung zu vermeiden. Durch die Corona Pandemie sind der Einrichtung Elternbeiträge ausgeblieben, welche durch den Beitragsersatz nicht voll gedeckt werden konnte. Aufgrund dessen beantragt der Förderverein für Waldorfpädago-gik e.V. die Übernahme der gesamten Mietkosten in Höhe von 2.900,00 € monatlich. Dies entspricht einer Jahresmiete von 34.800,00 €. Nach einem Gesprächstermin am 04.11.2021 mit dem Vorstand des Fördervereins für Waldorfpädagogik e.V. Herr Schniewind stellte sich heraus, dass der Antrag auf Mietkostenübernahme anteilig für die Brunnthaler Kinder gilt und nicht für die gesamten Mietkosten.
Zum Stand 28.10.2021 befinden sich von den insgesamt 50 betreuten Kindern 8 Kinder aus Brunnthal, dies entspricht einem Anteil von 16 %. Laut Betriebserlaubnis dürfte die Einrichtung 62 Kinder aufnehmen (12 im Krippenalter und 50 im Kindergartenalter). Bei voller Belegung hätte die Gemeinde Brunnthal mit 8 Kindern einen Anteil von 12,9 %.
Ein Antrag auf Mietkostenübernahme wurde bereits im Jahr 2016 gestellt. Hier lautete der Antrag jedoch, ob die Mietkosten anteilig der Brunnthaler Kinder übernommen werden. 2.900,00 € / 62 Kinder * 8 Brunnthaler Kinder = 374,19 € 374,19 € * 12 Monate = 4.490,28 € Anteil der Jahresmiete
Des Weiteren beantragt der Verein die Schließung eines Defizitvertrages. Laut den Recherchen vom Waldorfhaus haben die umliegenden Gemeinden mit den privaten Einrichtungen einen Defizitausgleich. Die Gemeindeverwaltung hat die umliegenden Gemeinden angefragt, ob das Waldorfhaus dort ebenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt hat. Die Gemeinde Ottobrunn meldete zurück, dass dort kein Antrag gestellt wurde. Auch die Gemeinde Hohenbrunn hat trotz betreuter Kinder ebenfalls keinen Antrag erhalten. Hohenbrunn und Ottobrunn zahlen somit nur den kommunalen Förderanteil über KiBiG. web. Laut Auskunft der Gemeinde Neubiberg, in der es ebenfalls ein Waldorfhaus gibt, wurde dort ebenfalls ein Antrag gestellt. Nicht nur weil dort Neubiberger Kinder betreut werden, sondern auch, weil es in Neubiberg eine Betreuungsgruppe gibt. Die Gemeinde Neubiberg
hat im Jahr 2014 beschlossen, für die Einrichtung in Neubiberg zusätzlich zu dem kommunalen Förderanteil die Mietkosten anteilig der Neubiberger Kinder zu übernehmen. So, wie es das Waldorfhaus Brunnthal im Jahr 2016 beantragt hat.
Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt der Mietkostenübernahme anteilig der Brunnthaler Kinder an den zugelassenen Betreuungsplätzen zu. Zudem werden die gesetzlich vorgeschriebene Kostenbeteiligung der Gemeinde getragen, aber keine weiteren freiwillige Kostenübernahmen getragen. zugestimmt Ja: 8 Nein: 0 (ohne GRM Bäntsch)
TOP 8 Brunnthaler Konzerte; Antrag auf Erhöhung des Konzertbudgets ab 2022
Sachverhalt: Der Finanz- und Personal-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.12.2013 eine Erhöhung des Konzertbudgets auf 17.500 € beschlossen. Mit Schreiben vom 10.10.2021 beantragt Herr Amtmann ab 2022 eine Erhöhung des Konzertbudgets von bisher 17.500,00 € auf 25.000,00 €. Begründet wird die Erhöhung durch die gestiegenen Honorare der Künstler. Um die Attraktivität der Brunnthaler Konzerte zu gewährleisten ist eine Erhöhung notwendig. Zudem ermöglicht sich hierdurch die Gelegenheit zusätzlich einmal jährlich ein Kammerorchester neben den weiteren Konzerten stattfinden zu lassen. Darüber hinaus sind die Kosten für die Werbeträger und die Gebühren der Künstlersozialkasse gestiegen. Beschluss: Der Erhöhung des Konzertbudgets auf 25.000,00 € ab 2022 wird zugestimmt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 9 Musikschule Amtmann; Zuschuss von gemeindlichen Musikschülern
Sachverhalt: Mit Schreiben vom 14.07.2021 hat er Herr Amtmann den Zuschuss für die gemeindlichen Musikschüler 2020/2021 analog der Musikschule Sauerlach beantragt. Der Zuschuss für das Jahr 2020/2021 wurde analog der Vorjahre mit einem Plus von 3 % auf dem Verwaltungsweg genehmigt. Somit erhielt er einen Zuschuss in Höhe von 5.742,45 € (Zuschuss Instrumentalschüler: 276,13 €, Zuschuss Früherziehungsschüler: 125,57 €). Bei der Umstellung von 268,09 € auf 575,00 € hätte Herr Amtmann für das Jahr 2020/2021 12.075,00 € erhalten. Um für die nächsten Jahre eine Grundbasis zu schaffen und für Herrn Amtmann eine Planungssicherheit zu gewährleisten, wird eine
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Zuschussfestsetzung empfohlen: 2020/2021 Instrumentalschüler 276,13 € pro Schüler Früherziehung 125,57 € pro Schüler 2021/2022 Instrumentalschüler 284,41 € pro Schüler + 3 % Früherziehung 129,34 € pro Schüler + 3 % 2022/2023 Instrumentalschüler 292,94 € pro Schüler + 3 % Früherziehung 133,22 € pro Schüler + 3 % Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, dass Herr Amtmann für die Musikschüler einen Zu-
schuss (Basisbetrag 2020/2021 Instrumentalschüler 276,13 € und Früherziehung 125,57 €) erhält. Die Zahlungen der Gemeinde werden jährlich unter Berücksichtigung einer 3%-Steigerung angepasst. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 10 Hospizkreis Ottobrunn e.V.; Antrag auf Zuschuss fürs Jubiläumsjahr 2022
Sachverhalt: Der Hospizkreis Ottobrunn e.V. hat mit dem Schreiben vom 04.10.2021 einen Antrag auf Zuschuss zum Jubiläumsjahr 2022 beantragt. Am 20.05.2022 findet die 20-jährige Jubiläumsfeier statt. Der Verein wuchs von Beginn mit 87 Mitgliedern auf derzeit über 450 Mitglieder. Die Zahl der ehrenamtlichen stieg von 13 auf derzeit 80. Die Zahl der Begleitungen stieg von 0 auf heute 264. Dadurch stiegen jedoch auch die Aufwendungen von 36.500 € auf heute 480.000 €. Der Staat trägt hiervon rund 300.000 €. Der Verein wird von der Gemeinde bereits seit mehreren Jahren mit einem jährlichen Zuschuss unterstützt. 2021 erhielt der Verein 2.145 € und beantragte mit dem Schreiben vom 28.10.2021 einen Zuschuss für 2022 in Höhe von 2.170 €. Der Hospizkreis will nicht nur eine Jubiläumsfeier am 20.05.2022 veranstalten, sondern auch in allen Gemeinden, in denen der Hospizkreis sich engagiert eine Veranstaltung auf die Beine stellen. Hierzu braucht der Hospizkreis nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern würden sich auch über die kostenlose Überlassung von Räumlichkeiten freuen. Laut Auskunft von Altbürgermeisterin Mayer, welche seit Jahren im Vorstand des Vereins sitzt, wäre ein Zuschuss in Höhe von 500 € sehr schön. Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt einem Zuschuss zum Jubiläumsjahr in Höhe von 500 € zu. Der jährliche Zuschuss für 2022 in Höhe von 2.170 € wird ebenfalls gewährt.
Der Hauptausschuss stimmt der Übernahme der Raumkosten des Festsaals des Landgasthof Brunnthal für die Jubiläumsveranstaltung in Brunnthal zu. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 11 Brunnthaler Wochenmarkt; Sachstand und Entscheidung weiteres Vorgehen nach der Probephase (Gebühren)
Sachverhalt: Der Brunnthaler Wochenmarkt findet seit dem 15.09.2021 immer mittwochs von 8.00 – 14.00 Uhr statt. Auf Anfrage in der Bauausschusssitzung vom 28.07.2021 wurde vereinbart, dass von den Standbetreibern in der Probephase bis Ende des Jahres 2021 keine Standgebühren oder Nebenkosten erhoben werden. Der Markt wird von den Brunnthaler Bürgerinnen und Bürger sehr gut angenommen, die Standbesitzer sind zufrieden und möchten den Markt auch im kommenden Jahr fortsetzen. Beschluss: Der Wochenmarkt wird fortgesetzt. Ab Januar 2022 wird bis auf Weiteres keine
Standgebühr erhoben. Der Energieverbrauch wird nach Zählerstände weiterverrechnet. Die Standwägen dürfen nur bei den Marktzeiten auf dem Marktplatz stehen (inkl. Auf- und Abbauzeit). zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 12 Widmung der Straße "Am Sonnenfeld", Brunnthal zur Ortsstraße
Sachverhalt: Die neu gebaute Erschließungsstraße zwischen Glonner Straße und Riedhauser Straße im Bebauungsplan Nr. 127 A ist gemäß Art. 47 Abs. 2 BayStrWG ordnungsgemäß hergestellt und soll, wie im Lageplan vom 27.10.2021 gelb markiert, zur Ortsstraße „Am Sonnenfeld“ (Fl. Nr. 157/43 und 158/11 Teilfläche Gemar-kung Brunnthal) gewidmet und damit der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden. Auf den Beschluss des Gemeinderats vom 09.05.2018 zur Namensgebung „PfarrerDr. Schubert-Weg“ wird verwiesen.
Beschluss: Die neu gebaute Erschließungsstraße im Bebauungsplan Nr. 127 A wird, wie im Lageplan vom 27.10.2021 gelb markiert, zur Ortsstraße „Am Sonnenfeld“ gewidmet. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 13 Widmung des Pfarrer-Dr. Schubert-Weg, Brunnthal, zum beschränkt öffentlichen Weg
Sachverhalt: Der neu gebaute Weg zwischen Glonner Straße und Riedhauser Straße im Bebauungsplan Nr. 127 A ist ge-mäß Art. 47 Abs. 2 BayStrWG ordnungsgemäß hergestellt und soll, wie im Lageplan vom 27.10.2021 gelb markiert, zum beschränkt öffentlichen Weg (Fl. Nr. 158/11 Teilfläche, Gemarkung Brunnthal) mit Beschränkung auf Fußgänger und Radfahrer gewidmet und damit der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden. Auf den Beschluss des Gemeinderats vom
09.05.2018 zur Namensgebung „Pfarrer-Dr. Schubert-Weg“ wird verwiesen. Beschluss: Der neu gebaute Weg zwischen Glonner Straße und Riedhauser Straße im Bebauungsplan Nr. 127 A (Fl.Nr. 158/11 Teilfläche, Gemarkung Brunnthal) wird, wie im Lageplan vom 27.10.2021 gelb markiert, zum beschränkt öffentlichen Weg mit Beschränkung auf Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer gewidmet. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 14 Widmung Teilstück Riedhauser Straße als Ortsstraße
Sachverhalt: Die neu gebaute Erschließungsstraße „Am Sonnenfeld“ zwischen Glonner Straße und Riedhauser Straße im Bebauungsplan Nr. 127 A ist gemäß Art. 47 Abs. 2 BayStrWG ordnungsgemäß hergestellt und dies führt dazu, dass Teilstücke der Riedhauser Straße umgewidmet werden müssen. Das Teilstück der Riedhauser Straße (Grundstücke Fl.Nr. 159/T, Gemarkung Brunnthal), wie im beiliegenden Lageplan gelb markiert, wird vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße aufgestuft und gleichzeitig werden die Teilstücke Fl.Nr. 159/T, 166/1T und 166/T insgesamt zur Ortsstraße Riedhauser Straße gewidmet. Damit wird der Teil der Riedhauser Straße der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss: Der Teil der Riedhauser Straße, der an das Bebauungsgebiet Nr. 127 A angrenzt, wird, wie im Lageplan vom 27.10.2021 gelb markiert, vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße aufgestuft und insgesamt zur Ortsstraße Riedhauser Straße gewidmet. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 15 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Vorsitzende gibt folgenden Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Finanzausschuss vom 07.07.2021 bekannt, dessen Geheimhaltungsgründe weggefallen sind: TOP 2 Straßenbeleuchtung Kirchstockacher Str.: Erweiterung bis zum Freizeitgelände (Auftragsvertrage) Das Gremium stimmt der Maßnahme zu. Die überplanmäßigen Mittel für 2021 werden im Vorgriff auf den Haushalt 2022 genehmigt.
TOP 16 Nach Erledigung der Tagesordnung: Bekanntgaben und Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern
Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten: Stefan Kern, Erster Bürgermeister Michael Krimplstötter, Schriftführer
Beginn: 19.00 Uhr Ende 20.30 Uhr Ort: Festsaal, Landgasthof Brunnthal, Münchner Straße 2 A. Feststellung der Beschlussfähigkeit: 1. Ladung: Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder wurden von der Sitzung informiert. 2. Anwesenheit und Stimmberechtigung: Vorsitzender: Stefan Kern Mitglieder: Jürgen Gott, Robert Huber, Andreas Langner, Michael Lechner, Thomas Mayer, Martin Rottenhuber, Peter Sachs, Christine Zietsch Abwesende: Beschlussfähigkeit war gegeben. B. Eintritt in die Tagesordnung:
TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. TOP 3 wird wg. der Verspätung des Architekten behandelt, wenn er eingetroffen ist. Bis dahin werden die anderen TOP behandelt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung
Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Bauausschuss-Sitzung wird genehmigt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 3 Gemeindliches Wohnbauprojekt mit Kindertagesstätte Glonner Straße, Brunnthal; Ergebnis der Submissionen des zweiten Ausschreibungspakets, Darstellung der Kosten und des Baufortschritts, Entscheidung über die Vergabe der submissionierten Gewerke
Beschluss: 1. Die Aufträge für folgende Gewerke werden entsprechend dem jeweiligen Vergabevorschlag des Architekten und der Fachplaner vergeben: - Trockenbauarbeiten an die A.S.T. Sommer
GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 5, 84375 Kirchdorf, - Malerarbeiten an die DEKORA GmbH, Robert-Bosch-Straße 14, 82054 Sauerlach, - WDVS-Arbeiten an die Südputz Bau- und Verputz GmbH, Hainbuchenring 4, 82061 Neuried, - Heizungs- und Sanitärarbeiten an die Pletzer
Anton GmbH, Brixentalerstr. 4, 6361 Hopfgarten, Österreich, - Förderanlagen an die KONE GmbH, Vahrenwalder Straße 317, 30179 Hannover, Auszahlungsanordnung bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswerts wird erteilt. 2. Dachdecker-, Spengler- und Dachabdic htungsarbeiten:xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Die Aufhebung der Ausschreibung wird zur
Kenntnis genommen. Entsprechend der
Empfehlung des Architekten ist diese Leistung zu unterteilen und neu auszuschreiben. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, daran anschließend den Auftrag zu erteilen, um im Zeitplan zu bleiben.
Auszahlungsanordnung bis zur Höhe des
Auftragswerts wird erteilt. 3. Die Kostensituation wird zur Kenntnis genommen. 4. Die dringliche Anordnung für die Beauftragung des 1. Nachtragsangebotes (Ziegelwände) der Fa. Mickan vom 19.10.2021 wird zur Kenntnis genommen. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 4 Bauantrag BV-Nr. 2021/58 I; Anbau an best. Doppelhaus mit Dachstuhlerneuerung u. Umwandlung in jeweils 2 Wohnungen, Maurerweg 5 und 5a, Flst. 190/3, Gemarkung Brunnthal; Austauschplan
Beschluss: 1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag/Austauschplan, Plandatum November 2021 (Eingang 05.11.2021), bauplanungsrechtlich unter folgender Voraussetzung her: Die gesicherte Erschließung ist nachzuweisen (Grundstücksfläche vor dem Baugrundstück, Flst. 190/2, Gem. Brunnthal). 2. Die Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der Anordnung der 2 westlichen Stellplätze, die unmittelbar vom Maurerweg angefahren werden, nicht zu, da dadurch im Gegensatz zu den 4 östlichen Stellplätzen (Bestandssituation, Stellplatzzufahrt nördlich gegenüber) bei einem späteren Ausbau des Maurerwegs im öffentlichen Bereich Stellplätze verloren gehen. Damit sind sie in der beantragten Form nicht erschlossen und nicht nutzbar. Nach Ansicht der Gemeinde ist damit Art. 47 BayBO (Stellplätze) nicht erfüllt, sodass der Bauantrag bauordnungsrechtlich abzulehnen ist. Die Gemeinde regt an, sie um 90° zu drehen, damit sie über die vorhandene Zufahrt erschlossen werden. 3. Unter der Voraussetzung, dass die Zufahrt entsprechend der Ausführung unter Nr. 2 gestaltet wird, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Be-handlung im Bauausschuss behandelt werden. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0 Der anwesende Bauherr ist auf Nachfrage mit dem Vorschlag der Gemeinde einverstanden.
TOP 5 Bauantrag BV-Nr. 2021/79; Umbau u. Anbau einer Außentreppe, Ausbau des Dachgeschosses u. Anheben des Daches, Tektur, Hofoldinger Str. 4, Flst. 40/2, Gemarkung Brunnthal
Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 19.09.2021 (Eingang 21.10.2021) mit folgender Begründung nicht her: Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Ab-standsflächentiefe sind nicht eingehalten. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 6 Bauantrag BV-Nr. 2021/80; Neubau von 4 Wohnhäusern mit Tiefgarage, Bogenstr. 5 u. 6, Teilfläche aus 1028/6 und 1028/7, Gemarkung Brunnthal
(bitte beachten: mehrere Beschlüsse) Beschluss: 1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 25.10.2021 planungsrechtlich mit folgender Begründung nicht her: Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße).
2. Die Gemeinde weist darauf hin, dass durch die Neugestaltung der Zufahrt zum Anwesen Bogenstraße 6 (Wegfall der alten Erschließung, im Plan als „Zufahrt 2“ bezeichnet) die Zufahrt über unterschiedliche Grundstücke erfolgt. Zu Verhinderung baurechtswidriger Zustände sind ggf. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte erforderlich. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
3. Die Gemeinde stimmt straßen- u. wegerechtlich der neu geplanten 3. Zufahrt im Norden unter folgender Voraussetzung zu: Vom Bauherrn ist eine rechtsverbindliche Zusage vorzulegen, dass sämtliche Kosten des Straßenumbaus, die aufgrund der geplanten Lage und Gestaltung der Zufahrt nötig werden, von ihm übernommen werden.
Die Gemeinde wird das Landratsamt hiervon unterrichten. zugestimmt Ja: 7 Nein: 2
TOP 7 Bauantrag BV-Nr. 2021/81; Errichtung eines LKW-Stellplatzes, Markweg 21, Flst. 438, Gemarkung Hofolding
Der TOP wird abgesetzt, da der Bauantrag zurückgezogen wurde.
TOP 8 Bauantrag BV-Nr. 2021/82; Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garagen, Ottobrunner Str. 12, Flst. 2132, Gemarkung Hofolding
Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 04.11.2021 her. zugestimmt Ja: 7 Nein: 2
TOP 9 Bauantrag BV-Nr. 2021/83; Rathaus, Nutzungsänderung Teeküche (1.OG) in Büro, Münchner Str. 5, Flst. 23, Gemarkung Brunnthal
Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 18.11.2021 her. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 10 Soccer 5-Platz Hofolding; Sachstandsbericht, Entscheidung zum weiteren Vorgehen
Beschluss: Der Soccer 5-Platz wird auch ohne Fördermittel neu hergestellt. Im Haushalt 2022 sind dafür entsprechende Mittel bereitzustellen. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird zum weiteren Vollzug ermächtigt (Planung, Ausschreibung, Vergabe). zugestimmt Ja: 8 Nein: 1
TOP 11 Gemeindliche Wasserversorgung (Jahresvertrag für Arbeiten am Wasserleitungsnetz 2022/2023); Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe
Beschluss: Der Auftrag wird entsprechend dem Vergabevorschlag vom 17.11.2021 an die Fa. RGW-Rohrbau Glanz GmbH, Sauerlacher Straße 5, 85649 Brunnthal, vergeben. Auszahlungsanordnung bis zur Höhe des Auftragswerts wird erteilt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 12 Rückbau Notbrunnen Neukirchstockach; Freigabe der Ausschreibungsunterlagen
Beschluss: Die Ausschreibungsunterlagen für den Rückbau des alten Brunnens Neukirchstockach werden freigegeben. Die Ausschreibung ist durchzuführen. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 13 Nach Erledigung der Tagesordnung: Bekanntgaben und Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern
Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Bauausschuss-Sitzung lag während der Dauer der Sitzung zur Einsicht für die Gemeinderatsmitglieder auf. Bis zum Schluss der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift gilt damit gem. § 54 Abs. 2 GO als genehmigt. Stefan Kern, Erster Bürgermeister Siegfried Hofmann, Schriftführer Maria Elisa Freninger
Staatl. anerkannte Physiotherapeutin Osteopathin DO COE, Heilpraktikerin Pelkoverstraße 15 85635 Höhenkirchen Tel. 0174 662 11 77 lisafreninger@yahoo.com Osteopathie
Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich Termine nach telefonischer Vereinbarung www.osteopathie-freninger.com
Beginn: 19.00 Uhr Ende 21.32 Uhr Ort: Sitzungssaal, Rathaus A. Feststellung der Beschlussfähigkeit: 1. Ladung: Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder wurden von der Sitzung informiert. 2. Anwesenheit und Stimmberechtigung: Vorsitzender: Stefan Kern Mitglieder: Jürgen Gott, Andreas Langner, Thomas Mayer, Hilde Miner, Helmut Vorleitner jun., Christine Zietsch Stellvertreter: Ingeborg Bänsch Abwesende Mitglieder: Gerda Handl, beruflich entschuldigt Martin Werntshofner Stellvertreter: Peter Sachs, privat entschuldigt Beschlussfähigkeit war gegeben. B. Eintritt in die Tagesordnung:
TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Die Reihenfolge der TOP bleibt unverändert. zugestimmt Ja: 8 Nein: 0
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung
Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Finanzausschuss-Sitzung wird genehmigt. zugestimmt Ja: 8 Nein: 0
TOP 3 Haushalt 2022; Beratung und Erläuterung des Haushalts 2022 mit Finanzplan 2021-2025
Der von der Kämmerei gefertigte Entwurf der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit allen Positionen am 18.11.2021 zur Verfügung gestellt. Alle wesentlichen Positi-onen wurden anhand des Haushaltsvorberichts besprochen und, sofern erforderlich, die Änderungen eingearbeitet. Der Ergebnishaushalt schließt bei den Erträgen mit 15.655.105 € und bei den Aufwendungen mit 17.310.862 € ab (Abschreibungen in Höhe von 2,65 Mio. EUR sind hierin enthalten). Das ergibt einen Saldo von -1.655.757 Euro. Vorliegend kann ein Haushaltsausgleich weder im laufenden Haushaltsjahr noch in den Finanzplanungsjahren bis einschließlich 2025 voraussichtlich erreicht werden. Darin läge grds. ein Verstoß gegen Art. 64 GO, wonach der Haushalt ausgeglichen sein muss. Die Gemeinde Brunnthal kann der Verpflichtung zum Ausgleich nur über einen nach § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik möglichen Rückgriff auf die Ergebnisrücklage nachkommen. Diese ist mit Mitteln i. H. v. mehr als 22 Mio. Euro komfortabel. Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 14.459.200 € bei den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 14.568.630 € bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit mit 1.083.500 €, bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit 12.857.950 € ab. Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit schließen mit 1.765.000 € und die Auszahlungen aus Finanzie-rungstätigkeit mit 61.200 € ab. Die Steuerhebesätze werden wie im Vorjahr bei der Grundsteuer A und B mit 300 % und die Gewerbesteuer mit 330 % angesetzt. Der Stellenplan 2021 wurde in der Fassung
vom (05.10.2021) zur Kenntnis genommen. Ebenso wurde die Anfrage von GRM Zietsch bezüglich des Sachstandes der Barrierefreiheit der Homepage der Gemeinde Brunnthal und den Sachstand zur Umsetzung des OZG besprochen und zur Kenntnis genom-men. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde, wie auch die Anfrage im RIS bereitgestellt. Die Barrierefreiheit wurde bereits zum größten Teil umgesetzt. Die restliche Umsetzung wird zeitnah bzw. bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen umgesetzt. Bezüglich OZG wurden bereits weitere Onlinedienste im Bürgerserviceportal zur Verfügung gestellt. Diese sind unter anderem: - Wohnungsgeberbestätigung - Geburtsurkunde - Eheurkunde - Lebenspartnerschaftsurkunde - Sterbeurkunde - Sepa-Mandat - eSepa-Mandat - Bescheid Widerspruch Weiter Dienstleistungen werden voraussichtlich im Dezember mittels Onlineformularen bereitgestellt. Empfehlungsbeschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse) 1. Antrag GRM Zietsch: Bei Produktkonto 51100.441100 (Mieten) ist der Ansatz auf 250.000 Euro zu erhöhen abgelehnt Ja: 3 Nein: 5 2. Schulerweiterungen und Schulneubauten von weiterführenden Schulen und die Erweiterung der Mittelschule Höhenkirchen werden zukünftig zur Erhaltung des finanziellen Spielraumes kreditfinanziert. zugestimmt Ja: 8 Nein: 0 3. Den von der Verwaltung vorgelegten Änderungen im Vergleich zu dem verschickten Entwurf wird zugestimmt. zugestimmt Ja: 8 Nein: 0 4. Die Fassung des Haushaltsplanes 2022 einschließlich des Stellenplans (Fassung v. 05.10.2021) wird beschlossen zugestimmt Ja: 8 Nein: 0 5. Ebenso wird der Finanzplan mit Investitionsprogramm beschlossen zugestimmt Ja: 8 Nein: 0 6. Die Haushaltssatzung wird beschlossen zugestimmt Ja: 8 Nein: 0
TOP 4 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
ohne Beschluss
TOP 5 Nach Erledigung der Tagesordnung: Bekanntgaben und Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern
(bitte beachten: mehrere Beschlüsse) Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten:
Dem im Hauptausschuss am 16.11.2021 zurückgestellte Haushalt und nunmehr mit Schreiben vom 24.11.2021 geänderte Haushaltsplan des Kindergartens St. Nikolaus (Caritas) wird zugestimmt zugestimmt Ja: 8 Nein: 0
Dem Antrag der Gemeinnützigen Paritätischen Kindertagsbetreuung GmbH Süd auf zusätzliche freiwillige Arbeitsmarktzulage gem. Schreiben vom 24.11.2021 wird zugestimmt. zugestimmt Ja: 8 Nein: 0
Aufgrund der ausgefallenen Christkindlmärkte wird ausnahmsweise der Bitte eines Gewerbetreibenden entsprochen, eine gemeindliche Hütte für einen Zeitraum von ca. 4 Wochen zu mieten. Hierfür wird eine Entschädigung von 200 Euro festgesetzt. zugestimmt Ja: 8 Nein: 0 Stefan Kern, Erster Bürgermeister Andreas Haßelbacher, Schriftführer/in