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Grundstücksvergabe

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FFW Brunnthal

FFW Brunnthal

Grundstücke zu vergeben!

Soziale Wohnraumförderung der Gemeinde Brunnthal – Hausmodell und Wohnungsmodell südlich Glonner Str. –

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Die Gemeinde Brunnthal hat Richtlinien zur Vergabe des „Hausmodell und Wohnungsmodell Südlicher der Glonner Straße“ nach der Sozialen Wohnraumförderung in der Sitzung des Gemeinderats am 09.12.2020 beschlossen.

Die Richtlinien sind ab dem 01.02.2021 in der Gemeindeverwaltung Brunnthal, Rathaus, Münchner Straße 5 (Zimmer Nr. EG 01) einzusehen. Die Richtlinien werden ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Brunnthal veröffentlicht.

Formblätter zur Anmeldung für die Grundstücke bzw. Wohnungen Südlich der Glonner Straße in Brunnthal liegen im Zimmer Nr. EG 01 aus und können von der Homepage heruntergeladen werden. Lagepläne der Grundstücke bzw. Wohnungen, sowie die Grundstücks- bzw. Wohnungsnummern und die passenden Quadratmeter können den Plänen auf der Homepage entnommen werden.

Vollständige Bewerbungen können in der Zeit von 01.02.2021 bis 15.03.2021 im Rathaus abgegeben werden. Die Bewerbungen nur verschlossen mit dem Hinweis „vertraulich – Bewerbung Südlich Glonner Str.“ einreichen!

Gemeindeverwaltung

Herausgeber: Gemeinde Brunnthal, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal Verantwortlich: Stefan Kern, Erster Bürgermeister Redaktion: Verena Brandt Gestaltung, Bildbearbeitung, Satz, Druckvorstufe und Anzeigen: typeo GbR Veronica Langer und Karin Sieber, Bahnhofstraße 7, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Tel: 08102/987 983-0, text@typeo.de Druck: Fibo Druck, Fichtenstraße 8, 82061 Neuried Auflage: 2.600 Stück Verteilung: Kostenlos an alle Haushalte im Bereich der Gemeinde Brunnthal Titelbild: Quelle: Hartmut Gülink/pixelio Hinweis: Die Redaktion behält sich Kürzungen der eingereichten Texte und die Auswahl der Fotos vor. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder, nicht die der Redaktion. Für den Inhalt der Anzeigen wird keine Haftung übernommen. Ein Nachdruck, die Reproduktion und Vervielfältigung von Texten, Fotos und Anzeigen aus dem Gemeindeblatt – auch auszugsweise – ist verboten.

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