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Aus dem Gemeinderat Sitzungsprotokolle

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Der kleine Bürger

Der kleine Bürger

Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am Mittwoch, 28. Oktober 2020

Beginn: Ende Ort: 19.00 Uhr 20.14 Uhr Sitzungssaal, Rathaus

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A. Feststellung der Beschlussfähigkeit:

1. Ladung: Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder wurden von der Sitzung informiert. 2. Anwesenheit und Stimmberechtigung: Vorsitzender: Stefan Kern Mitglieder: Matthias Amtmann, Ulla Gocke, Jürgen Gott, Andreas Langner, Martin Rottenhuber, Christina Schmidt Stellvertreter: Hilde Miner, Vertretung für Herrn Michael Lechner Martin Werntshofner, Vertretung für Herrn Siegfried Hauser Abwesende Mitglieder: Siegfried Hauser, privat entschuldigt Michael Lechner, beruflich entschuldigt Stellvertreter: Karin Beck, Vertretung für Herrn Michael Lechner; privat entschuldigt Beschlussfähigkeit war gegeben.

B. Eintritt in die Tagesordnung: TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung

Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Die Reihenfolge der TOP bleibt unverändert.

TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung

Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Bauausschuss-Sitzung wird genehmigt. zuestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 3 Bauantrag BV-Nr. 2020/41/II; Umbau und Anbau einer Außentreppe, Ausbau des Dachgeschosses u. Anheben des Daches, Hofoldinger Str. 4, Flst. 40/2, Gem. Brunnthal (Austauschpläne)

Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zu den Austauschplänen vom August 2020 (Eingang 09.09.2020) mit folgender Begründung nicht her:

Die weiterhin einzigartig steile Dachneigung beeinträchtigt das Ortsbild. Dem Antragsteller wird empfohlen, den Dachausbau durch eine Erhöhung der Wandhöhe bei gleicher Dachneigung zu lösen. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 4 Bauantrag BV-Nr. 2020/69; Nutzungsänderung Lager für Schuh-Online-Handel, Zedernstr. 2, Flst. 423/41, Gem. Hofolding

Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 25.08.2020 her. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 5 Antrag auf Vorbescheid BV-Nr. 2020/71; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Kiefernstr. 2, Flst. 30/2, Gem. Hofolding

Beschluss: Die im Antrag auf Vorbescheid vom 25.09.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: 1. Ist der Neubau eines Doppelhauses mit Garagen entsprechend der Darstellung im Lageplan und nachfolgenden Daten planungsrechtlich zulässig? Die Gemeinde stellt das Einvernehmen her. Die erforderlichen Befreiungen (Baugrenzen A I.3 c, Flächen für Garagen A I.5, A II.4, Min-

destgrundstücksgrößen A II.3) vom Bebauungsplan werden erteilt.

2. Ist die Errichtung einer neuen Zufahrt an der südlichen Grundstücksgrenze nach erfolgter Grundstücksteilung entsprechend der Darstellung im Lageplan planungsrechtlich zulässig? Der Errichtung einer neuen Zufahrt an der südlichen Grundstücksgrenze wird zugestimmt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Hierfür ist im Bauantragsverfahren eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung vorzulegen. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 6 Bauvoranfrage BV-Nr. 2020/72; Anbau an ein bestehendes Wohngebäude, Dürrnhaarer Str. 4, Flst. 2156, Gem. Hofolding

Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 06.10.2020 in Aussicht. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 7 Bauantrag BV-Nr. 2020/74; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen, Hohenbrunner Str. 2, Flst. 979/4, Gem. Brunnthal

Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum vom 08.10.2020 mit folgender Begründung nicht her: Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die erforderlichen Befreiungen werden wie folgt entschieden: 1. Die erforderliche Befreiung (A 3.3 Art der

Nutzung) wird erteilt. 2. Die erforderliche Befreiung (A.4.1 max.

Grundfläche) wird nicht erteilt. 3. Die erforderliche Befreiung (A.4.2 max. Geschossfläche) wird nicht erteilt. 4. Die erforderliche Befreiung (A.4.4 Überschreitung der zulässigen Grundfläche bis

0,6) wird nicht erteilt. 5. Die erforderliche Befreiung (A.4.6 Anzahl der Wohneinheiten) wird erteilt. 6. Die erforderliche Befreiung (A.5.1 Überschreitung der Baugrenze um 1 m nach

Nordwesten) wird erteilt. 7. Die erforderliche Befreiung (A.6.5 Gesamtbreite der Öffnungen im Dach) wird nicht erteilt. 8. Die erforderliche Befreiung (A.8.1 Überschreitung der zulässigen Wandhöhe mit dem Treppenhaus) wird nicht erteilt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 8 Antrag auf isolierte Befreiung BVNr. 2020/73; Vergrößerung der Terrasse und Terrassenüberdachung aus Glas, Waldstr. 17e, Flst. 1013/77, Gem. Brunnthal

Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung vom 08.10.2020 her. Die erforderliche Befreiung (Baugrenze) vom Bebauungsplan wird erteilt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 9 Antrag auf isolierte Befreiung BVNr. 2020/75; Errichtung eines Holzanbaus an die bestehende Garage, Prielweg, Flst. 4/14, Gem. Hofolding

Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung vom 25.09.2020 her. Die erforderlichen Befreiungen (A.2 Baugrenzen, A.5 Flächen für Garagen, B.2 generelle Aufstellung, B.3 Längenbegrenzung) vom Bebauungsplan werden erteilt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 10 Antrag auf Vorbescheid BV-Nr. 2020/76; Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE),

eines Mehrfamilienhauses (10 WE) u. eines 6-Spänners mit 33 TG- u. 8 oberirdischen Stellplätzen, Variante 1, Miesbacher Str. 8, Flst. 2478, Gem. Hofolding, Faistenhaar

Beschluss: A. Die im Antrag auf Vorbescheid vom 09.10.2020 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig?

Das Bauvorhaben ist grundsätzlich planungsrechtlich nicht zulässig. Es fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein (Maß der baulichen Nutzung im Hinblick auf die Gebäudemaße und die Höhe; Verhältnis zur umliegenden Freifläche; Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch die Verstärkung des Zu- und Abgangsverkehrs). Das Bauvorhaben ist darüber hinaus geeignet, bodenrechtliche Spannungen zu begründen.

2. Ist die geplante Bauweise zulässig?

Die geplante Bauweise als offene Bauweise nach allgemeiner Definition ist zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass daraus allerdings im konkreten Fall nicht automatisch die Zulässigkeit insbesondere des Sechs-spänners abgeleitet werden kann.

3. Sind zwei Mehrfamilienhäuser zulässig?

Grundsätzlich sind zwei Mehrfamilienhäuser zulässig. Allerdings sind die beantragten Gebäude in ihren Gebäudeabmessungen an die umgebende Bebauung (Erlenweg 4/4a, Miesbacher Straße 5e/Kastanienstraße 1) anzupassen.

4. Ist der Bau einer Tiefgarage zulässig?

Der Bau einer Tiefgarage ist grundsätzlich zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass dabei allerdings das Gebot der Rücksichtnahme zu beachten ist.

5. Ist das Maß der baulichen Nutzung zulässig?

Das Maß der baulichen Nutzung ist nicht zulässig (Gebäudeabmessungen/Grundfläche insbesondere des 6-Spänners; Höhe).

6. Ist die Dachneigung von 20° - 29° zulässig?

Die Dachneigung ist zulässig.

7. Ist die Wandhöhe von 6,65 m zulässig?

Die Wandhöhe von 6,65 m ist nicht zulässig (Überschreitung gegenüber der heranzuziehenden prägenden näheren Umgebung).

8. Ist die Firsthöhe von 10,095 m zulässig?

Die Firsthöhe von 10,095 m ist nicht zulässig (Überschreitung gegenüber der heranzuziehenden prägenden näheren Umgebung).

9. u. 10. Sind untergeordnete Gauben und Zwerchgiebel zulässig?

Die Errichtung von Dachgauben und Zwerchgiebeln unterliegt nicht dem gemeindlichen Prüfungsrahmen des § 34 BauGB (Gestaltung: BayBO, Ausnahme: Ortsbildbeeinträchtigung). Grundsätzlich bestehen dagegen jedoch keine Einwände. Zwerchgiebel werden dabei bevorzugt.

B. Insgesamt stellt die Gemeinde das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid aufgrund der o.g. Einzelbeschlüsse nicht her. Die Gemeinde weist i.Ü. darauf hin, dass die ausreichende Erschließung nur über eine Verbreiterung des Erlenweges und in diesem Zusammenhang mit einer Grundabtretung gesichert ist. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 11 Antrag auf Vorbescheid BV-Nr. 2020/77; Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) u. zweier 6-Spänner mit 31 TG- u. 8 oberirdischen Stellplätzen, Variante 2, Miesbacher Str. 8, Flst. 2478, Gem. Hofolding, Faistenhaar

Beschluss: Die im Antrag auf Vorbescheid vom 09.10.2020 gestellten Fragen werden wie

folgt beantwortet:

1. Ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig?

Das Bauvorhaben ist grundsätzlich planungsrechtlich nicht zulässig. Es fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein (Maß der baulichen Nutzung im Hinblick auf die Gebäudemaße und die Höhe; Ver-hältnis zur umliegenden Freifläche; Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch die Verstärkung des Zu- und Abgangsverkehrs). Das Bauvorhaben ist darüber hinaus geeignet, bodenrechtliche Spannungen zu begründen.

2. Ist die geplante Bauweise zulässig?

Die geplante Bauweise als offene Bauweise nach allgemeiner Definition ist zulässig. Es

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wird darauf hingewiesen, dass daraus allerdings im konkreten Fall nicht automatisch die Zulässigkeit insbesondere der Sechs-spänner abgeleitet werden kann.

3. Ist ein Mehrfamilienhaus zulässig?

Grundsätzlich ist ein Mehrfamilienhaus zulässig. Allerdings ist das beantragte Gebäude in seiner Gebäudeabmessung an die umgebende Bebauung (Erlenweg 4/4a, Miesbacher Straße 5e/Kastanienstraße 1) anzu-passen.

4. Ist der Bau von zwei 6-Spännern zulässig?

Der Bau von zwei 6-Spännern ist nicht zulässig (Gebäudeabmessungen/Grundfläche; Verhältnis zur umliegenden Freifläche).

5. Ist der Bau einer Tiefgarage zulässig?

Der Bau einer Tiefgarage ist grundsätzlich zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass dabei allerdings das Gebot der Rücksichtnahme zu beachten ist.

6. Ist das Maß der baulichen Nutzung zulässig?

Das Maß der baulichen Nutzung ist nicht zulässig (Gebäudeabmessungen/Grundfläche insbesondere der 6-Spänner; Höhe).

7. Ist die Dachneigung von 20° - 28° zulässig?

Die Dachneigung ist zulässig.

8. Ist die Wandhöhe von 6,65 m zulässig?

Die Wandhöhe von 6,65 m ist nicht zulässig (Überschreitung gegenüber der heranzuziehenden prägenden näheren Umgebung).

9. Ist die Firsthöhe von 10,025 m zulässig?

Die Firsthöhe von 10,095 m ist nicht zulässig (Überschreitung gegenüber der heranzuziehenden prägenden näheren Umgebung).

10. u. 11. Sind untergeordnete Gauben und Zwerchgiebel zulässig?

Die Errichtung von Dachgauben und Zwerchgiebeln unterliegt nicht dem gemeindlichen Prüfungsrahmen des § 34 BauGB (Gestaltung: BayBO, Ausnahme: Ortsbildbeeinträchtigung). Grundsätzlich bestehen dagegen jedoch keine Einwände. Zwerchgiebel werden dabei bevorzugt.

B. Insgesamt stellt die Gemeinde das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid aufgrund der o.g. Einzelbeschlüsse nicht her. Die Gemeinde weist i.Ü. darauf hin, dass die ausreichende Erschließung nur über eine Verbreiterung des Erlenweges und in diesem Zusammenhang mit einer Grundabtretung gesichert ist. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 12 Bauantrag BV-Nr. 2020/78: Einbau Friseurladen und Anbau Geräteraum, Riedhauser Str. 2 i, Flst. 47/26, Gem. Brunnthal

Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 25.09.2020 (Eingang 09.10.2020) her. Die Antragstellerin hat die Kosten der Herstellung der Zufahrt für den neuen Stellplatz zu tragen. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 13 Bauantrag BV-Nr. 2020/79; Aufstockung eines Einfamilienhauses, Prielweg 5, Flst. 78/5, Gem. Hofolding

Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 30.09.2020 (Eingang 12.10.2020) her. Der durch das Bauvorhaben zusätzlich erforderliche (3.) Stellplatz ist nachzuweisen. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 14 Liegenschaftsverwaltung (Mehrzweckräume Vereinsheim Brunnthal und Grundschule); Nutzung durch Vereine und Vermietung

Beschluss: A. Mehrzweckraum im Vereinsheim Brunnthal, Jahnstraße 2

1. Der Beschluss des Bauausschusses vom 22.05.2019, Nr. 2 (Nutzungsbeschränkung für Vereine an Wochenenden) wird aufgehoben. 2. Der Mehrzweckraum im Vereinsheim wird für einen Regelbetrieb analog der Nutzung der Schulturnhalle in Brunnthal den örtlichen Vereinen und sonstigen örtlichen Institutionen (z.B. Parteien/Wählervereinigungen, VHS) ohne tageweise Einschränkung und ohne vertragliche Vereinbarung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Belegungsplanung erfolgt durch die Verwaltung.

Eine anderweitige Nutzung mit örtlichem Bezug z.B. für Veranstaltungen der Gemeinde, Basare, Schafkopfturniere, Weihnachtsfeiern der Vereine, Blutspendeaktionen der Freiwilligen Feuerwehr kann durch die Gemeinde zugelassen werden und wird mit den Nutzern abgestimmt. Für die sonstige Nutzung (z.B. durch Private) bleibt es bei der bisherigen Regelung (Mietvertrag, Kaution).

B. Mehrzweckraum in der Grundschule Brunnthal-Hofolding 1. Der Mehrzweckraum in der Grundschule wird den örtlichen Vereinen und sonstigen örtlichen Institutionen (z.B. Parteien/Wählervereinigungen, Hort, Musikschule, VHS) ohne tageweise Einschränkung und ohne vertragliche Vereinbarung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Belegungsplanung erfolgt durch die Verwaltung.

Eine anderweitige Nutzung mit örtlichem Bezug z.B. für Veranstaltungen der Gemeinde

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kann durch die Gemeinde zugelassen werden und wird mit den Nutzern abgestimmt.

2. Eine Vergabe für eine rein private Nutzung erfolgt grundsätzlich nicht mehr. Anträge hierzu werden im zuständigen Gremium entschieden. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 15 Liegenschaftsverwaltung (Energieeffizienznetzwerk Oberbayern, Weiterverfolgung möglicher Energiesparprojekte); Errichtung einer Photovoltaikanlage Kindergarten Gänseliesel in Faistenhaar

Beschluss: 1. Die Maßnahme „Photovoltaik mit Stromeigennutzung der Liegenschaften“ wird weiterverfolgt und um die Liegenschaft Kindergarten Gänseliesel in Faistenhaar und Vereinsheim Brunnthal erweitert. 2. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage am Kindergarten Gänseliesel in Faistenhaar und Vereinsheim Brunnthal wird noch 2020 ausgeschrieben. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird zur eigenständigen Vergabe ermächtigt. 3. Für die beschlossenen Maßnahmen „Photovoltaik mit Stromeigennutzung der Liegenschaften“ werden im Haushalt 2021 entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 16 Gemeindliche Wasserversorgung; Sanierung Wasserwerk Brunnthal (Freigabe der Entwurfsplanung und Erläuterung Kostensteigerung)

Beschluss: 1. Der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Kienlein vom 12.10.2020 wird zugestimmt. Dies beinhaltet ins-besondere: 1.1 Die ganzflächige Erneuerung Putzfassade. 1.2. Die Umgestaltung der Lagerräume und die Erneuerung des Treibstofftanks für das Netzersatzaggregat. 1.3. Den Einbau der zusätzlichen kleineren 4. Druckpumpe im Wasserwerk. 1.4. Den Einbau der Trübungs-, ph- und Temperaturmessung für den Brunnen. 1.5. Die Erneuerung der Durchflussmesser. 1.6. Die Erneuerung der elektrischen Anlage des Leistungsteiles, der Fernwirktechnik für Zentrale, Unterstationen und SPS-Faistenhaar. 1.7. Die Abflachung der Böschung und Erweiterung des Zaunes. 1.8. Die Beseitigung des Tiefpunktes in der Netzleitung bei der Gebäudeeinführung und Teilerneuerung der Winkelstützwand. 1.9. Die Montage einer PV-Anlage.

2. Das Ingenieur Büro Kienlein wird mit den Leistungsphasen 5-9 HOAI beauftragt.

3. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, im Vollzug der Entwurfsplanung vom 12.10.2020 die verschiedenen Leistungsverzeichnisse (z.B. Baumeister, Auskleidung, Estrich- und Fließenarbeiten, Metall-bauarbeiten, Malerarbeiten, Hydraulische Ausrüstung, elektrische Anlage, Landschaftsbauarbeiten) freizugeben. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0

TOP 17 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Vorsitzende gibt folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 23.09.2020 bekannt, deren Geheimhaltungsgründe weggefallen sind: TOP 2 (Antrag des Pächters des Landgasthofs Brunnthal auf Errichtung einer verfahrensfreien Werbeanlage in der Grünanlage; Zustimmung der Gemeinde)

TOP 3 (Liegenschaftsverwaltung, Elektromobilität - Errichtung von 2 Ladestationen; Standorte Vereinsheime Brunnthal und Hofolding, Wartungsvertrag) ohne Beschluss

TOP 18 Nach Erledigung der Tagesordnung: Bekanntgaben und Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern

Stefan Kern, Erster Bürgermeister Siegfried Hofmann, Schriftführer

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Protokoll der Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 11. November 2020

Beginn: Ende Ort: 19.00 Uhr 22.50 Uhr Festsaal, Landgasthof Brunnthal, Münchner Straße 2

A. Feststellung der Beschlussfähigkeit:

1. Ladung: Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. 2. Anwesenheit und Stimmberechtigung: Vorsitzender: Stefan Kern Mitglieder: Matthias Amtmann, Karin Beck, Ulla Gocke, Jürgen Gott, Sonja Hahnel, Gerda Handl, Robert Huber, Andreas Langner, Michael Lechner, Thomas Mayer, Hilde Miner, Martin Rottenhuber, Fabian Sass, Christina Schmidt, Christine Schulz, Talat Sürmeli, Florian Tränker, Helmut Vorleitner jun., Martin Werntshofner, Christine Zietsch Stellvertreter: Andreas Haßelbacher, Vertretung für Herrn Siegfried Hofmann Abwesende Mitglieder: Siegfried Hauser, privat entschuldigt Beschlussfähigkeit war gegeben.

B. Eintritt in die Tagesordnung: TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung

Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. TOP 6 NÖ wird als TOP 10 NEU Ö teilweise behandelt. Der Rest verschiebt sich entsprechend. zugestimmt Ja: 20 Nein: 0

TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung

Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Gemeinderats-Sitzung wird genehmigt. zugestimmt Ja: 20 Nein: 0

TOP 3 Niederlegung des Amts als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied durch GRM Hauser; Feststellung der Niederlegung des Amts durch den Gemeinderat, Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers, Änderung der Ausschussbesetzung

Sachverhalt: 1. Mit E-Mail vom 05.10.2020 zeigt GRM

Hauser die Niederlegung des Amts als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied zum 13.10.2020 an (Anlage 01; Art 48 Abs. 1

Satz 2 GLKrWG). 2. Gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Gemeinderat den Amtsverlust fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers. 3. Die erste Listennachfolgerin, Frau Gabriele Jäger, hat erklärt, dass sie die Übernahme des Amts ablehnt (Anlagen 02a, 02b).

Nächster Listennachfolger ist Herr Florian

Tränker, Höhenkirchner Straße 8, 85649

Brunnthal. Herr Tränker hat die Wahl angenommen (Anlage 03). 4. Seitens der PWB ist noch zu erklären, wer für die Zukunft in welchem Ausschuss vertreten ist, inkl. der Vertreterregelung. Die neuen Ausschussmitglieder samt Vertreter sind durch den Gemeinderat zu bestellen.

Erfolgt die Benennung nicht spätestens in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2020, sodass noch die Bestellung erfolgen kann, bleibt der Ausschuss-Sitz von Herrn Hauser solange unbesetzt (also mindestens für den Bauausschuss am 25.11.2020), bis die

Meldung vorliegt und die Bestellung durch den Gemeinderat erfolgt ist. Die Vertreterregelung greift in diesem Fall nicht, da das „Original“ fehlt (so das Landratsamt auf telefonische Nachfrage am 29.10.2020).

Darüber hinaus ist auch der neue Fraktionsvorsitzende der PWB mitzuteilen. Nachtrag 04.11.2020: Die Meldung der PWB zur Ausschussbesetzung liegt vor (Anlage 04). Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend angepasst.

Ausschuss

Hauptausschuss Hauptausschuss Bauausschuss

Bauausschuss

Finanzausschuss

Finanzausschuss

Ferienausschuss

Ferienausschuss

Notfallausschuss

Notfallausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

zugestimmt

Mitglied

Werntshofner Martin

Tränker Florian

Gott Jürgen Huber Robert

Gott Jürgen Huber Robert

Tränker Florian

Werntshofner Martin

Tränker Florian

Werntshofner Martin

Gott Jürgen Beschluss: 1. Die Niederlegung des Amts als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied durch Herrn

Hauser wird festgestellt. 2. Die Ablehnung der Übernahme des Amts als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied durch Frau Gabriele Jäger als unmittelbare

Listennachfolgerin wird festgestellt. 3. Als nächster Listennachfolger rückt Herr Florian Tränker als Gemeinderatsmitglied nach. 4. Die Vertretung in den Ausschüssen ist laut

Vorschlag der PWB vom 01.11.2020 wie folgt

Vertreter 2. Vertreter

Huber Robert

Gott Jürgen Tränker Florian

Werntshofner Martin

Tränker Florian

Werntshofner Martin

Gott Jürgen Huber Robert

Gott Jürgen Huber Robert

Huber Robert Gott Jürgen Huber Robert

Werntshofner Martin

Tränker Florian

Werntshofner Martin

Tränker Florian

Huber Robert

Gott Jürgen Huber Robert

Gott Jürgen Werntshofner Martin

Ja: 20 Nein: 0

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TOP 4 Vereidigung des Listennachfolgers für GRM Hauser

Erster Bürgermeister Kern nimmt dem nachrückenden neuen Gemeinderatsmitglied Florian Tränker den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab. ohne Beschluss

TOP 5 Gemeindliches Wohnbauprojekt mit Kindertagesstätte Glonner Straße, Brunnthal; Vorstellung des überarbeiteten Entwurfes (Reduzierung der Verkehrsflächen der Tiefgarage), Vorstellung der Energiekonzepte, Entscheidung

Sachverhalt: Das Wohnbauprojekt mit Kindertagesstätte in der Glonner Straße wurde gemäß dem BABeschluss vom 23.09.2020 und der Vorentwurf Variante B weiterentwickelt (Anlage 1 – Variante B).

In der aktuellen Sitzung stellt Frau Außerlechner die Entwurfsplanung vom 30.10.2020 vor (Anlagen 2 - Entwurfsplanung).

1. Beim ersten Gespräch der Verwaltung und der Architektin bzgl. des kommunalen Wohnraumförderprogrammes mit der Regierung von Oberbayern wurde unter anderem auch darauf hingewiesen, dass eine Optimierung der Verkehrsflächen in der Tiefgarage sinnvoll wäre, da sie im Verhältnis zur Anzahl der Stellplätze unverhältnismäßig groß sind. Dieser Umstand erhöht maßgeblich sowohl den Platzbedarf als auch die Baukosten. Eine sinnvolle Verkehrsflächenminimierung in der TG könnte durch den gezielten Einsatz von Duplex-Parker erzielt werden (Anlage 2 – Entwurfsplanung, Seite 4, TG mit

3 DUPLEX insgesamt 21 Tiefgaragenstellplätze). 2. Um alle Wohnungen und Verkehrsflächen des Dachgeschoßes mit ausreichendem

Tageslicht versorgen zu können, wird bzgl. der Größe der Dachgauben - die laut Festsetzung, Bauliche Gestaltung A 9.2 des

Bebauungsplanes auf max. ein Drittel der

Wandlänge des Gebäudes begrenzt ist - eine Abweichung beantragt.

3. Zur umweltfreundlichen Stromerzeugung können die Dachflächen nach Süden und

Westen mit PV-Modulen belegt werden. Um eine ruhige und harmonische Dachlandschaft gestalten zu können, wäre eine farbliche Abstimmung zwischen PV-Modulen und

Ziegeleindeckung empfehlenswert.

Auf Anregung des ersten Bürgermeisters sollte noch vor dem Einreichen der Genehmigungsplanung überprüft werden, ob eine Hackschnitzelheizung evtl. sinnvoller wäre, da Hackschnitzel günstiger als Pellets sind und zudem auch von einheimischen Waldbesitzern geliefert werden könnten. Außerdem sollte auch eine Tiefenbohrung zur Nutzung der Erdwärme in Erwägung gebracht werden. Herr Gollwitzer stellt das bisher angedachte Energiekonzept vor, welches in Abwägung der Anforderungen der aktuell geltenden EnEV und der räumlichen Gegebenheiten des Bauprojektes eine Pelletsheizung vor-sieht (Anlage 4).

Zur Ermittlung eines optimalen ökologischen und wirtschaftlichen Heizsystems wurden folgende drei Varianten untersucht, die Herrn Gollwitzer detailliert vorstellt:

Zur weiteren Information des Gemeinderates und zur Entscheidungsfindung sind auch die Heizkosten/m² für die Liegenschaften Gemeindehaus, FW-Hofolding und OMB für das laufende Jahr tabellarisch dargestellt:

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Da diese Themen auch sehr wesentlich für die Vorbereitung der Eingabeplanung sind und die Zeit bis zur nächsten BA-Sitzung sehr knapp ist, ist die Ermächtigung des Bürgermeisters o.V.i.A. zur Herstellung des Einvernehmens zum Bauantrag notwendig.

(bitte beachten: mehrere Beschlüsse) Beschluss: 1. Das Energiekonzept ist gemäß der Empfehlung des Fachplaners mit einer Wärmepumpe vorzusehen und weiter zu entwickeln. abgelehnt Ja: 6 Nein: 15

2. Das Energiekonzept ist gemäß der Empfehlung des Fachplaners mit einer Hackschnitzelheizung vorzusehen und weiter zu entwickeln. zugestimmt Ja: 13 Nein: 8

3. Entsprechend dem Hinweis der Regierung von Oberbayern sind die Verkehrsflächen in der TG durch einen möglichst geringen Einsatz von Duplex-Parker zu reduzieren. zugestimmt Ja: 21 Nein: 0

4. Die Planung einer PV-Anlage ist zu berücksichtigen. zugestimmt Ja: 21 Nein: 0

5. Antrag GRM Huber: Die Dachfarbe ist rot. abgelehnt Ja: 8 Nein: 13

6. Der beantragten Abweichung, hinsichtlich Dachgaubenbreite um Dachflächenfenster zu vermeiden, wird zugestimmt. zugestimmt Ja: 21 Nein: 0

7. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt das Einvernehmen zum Bauantrag eigenständig herzustellen. zugestimmt Ja: 21 Nein: 0

TOP 6 Antrag CSU-Fraktion; Errichtung eines gemeindlichen Mehrfamilienhauses an der Faistenhaarer Straße in Hofolding (östlich neben dem Landgasthof)

Sachverhalt: Mit E-Mail vom 22.10.2020 stellt die CSU-Fraktion den Antrag (Anlage 01), das Grundstück Flst. 53/5, evtl. mit Teilen des Grundstück Flst. 53/6, beide Gemarkung Hofolding (Anlage 02), mit einem Mehrfamilienhaus zu bebauen. Beschluss: Dem Antrag wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. Die Bebauung hat auf der Flur Nr. 53/6 zu erfolgen. Flur Nr. 53/5 kann maximal bis zur gedachten Verlängerung der südlichen Grenze des Friedhofes genutzt werden. 2. Für die Errichtung sind im Haushalt 2021 Planungskosten und in den Jahren 2022 ff die entsprechenden restlichen Mittel zu veranschlagen. zugestimmt Ja: 21 Nein: 0

TOP 7 Antrag Burschenverein Faistenhaar e.V.; Schaffung eines Standorts für eine Burschenhütte nördlich der Tannenstraße östlich des Omnibusunternehmens, Zuschussantrag, Grunderwerb, Anpassung der laufenden Bau-leitverfahren

Sachverhalt: 1. Antrag Burschenverein e.V. vom 25.10.2020 (Anlage).

2. Zur Verwirklichung sind folgende Punkte notwendig: 2.1 Änderung (Erweiterung) der Aufstellungsbeschlüsse für die 29. Flächennutzungsplanänderung und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 „GE nördlich der Tannenstraße“, Hofolding („Wasserstoff-

tankstelle im GE nördlich der Tannenstraße“; vgl. GR 09.09.2020, TOP 4 Ö, Sitzungsvorlage B/140/2020 bzw. TOP 5 Ö, Sitzungsvorlage B/139/2020). 2.2 Änderung des Planungskostenübernahmevertrages mit der Fa. MG Immo GmbH (Geldhauser; anteilige Beteiligung der Gemeinde an den Planungskosten). 2.3 Erwerb der notwendigen Grundstücksfläche durch die Gemeinde. 2.4 Bereitstellung der durch die Änderung notwendigen Ausgleichsflächen durch die Gemeinde.

Beschluss: 1. Dem Antrag des Burschenvereins Faistenhaar e.V. vom 25.10.2020 wird nach Maßgabe der nachfolgenden Beschlüsse zugestimmt. 2. Die Gemeinde übernimmt die anteiligen

Planungskosten für die Bauleitplanverfahren, die Kosten des Bauantrags, die Kosten des Grunderwerbs, die Materialkosten für die Bodenplatte und die Erschlie ßungskosten für die Burschenhütte (Wasser, Kanal, Strom). Darüber hinaus stellt sie die notwendige Ausgleichsfläche zur Verfügung und übernimmt deren Herstellungskosten.

Finanzmittel hierfür sind in den Haushalt 2021 einzustellen. 3. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird beauftragt, die zur Verwirklichung erforderlichen Arbeiten vorzubereiten: 3.1 Änderung (Erweiterung) der Aufstellungsbeschlüsse für die 29. Flächennutzungsplanänderung und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 „GE nördlich der Tannenstraße“, Hofolding („Wasserstofftankstelle im GE nördlich der Tannenstraße“; vgl. GR 09.09.2020, TOP 4 Ö, bzw. TOP 5 Ö). 3.2 Änderung des Planungskostenübernahmevertrages (anteilige Beteiligung der Gemeinde an den Planungskosten). 3.3 Erwerb der notwendigen Grundstücksfläche durch die Gemeinde. 3.4 Bereitstellung der durch die Änderung notwendigen Ausgleichsflächen durch die Gemeinde. zugestimmt Ja: 11 Nein: 10

TOP 8 ARGE Windenergie Hofoldinger Forst; Antrag GRM Gott auf Austritt aus der Arbeitsgemeinschaft

Sachverhalt: 1. GRM Gott stellt mit Schreiben vom 26.10.2020 den Antrag, aus der ARGE

Windenergie Hofoldinger Forst auszutreten (Anlage 01). Der Vertrag zur Gründung der

ARGE nebst Ergänzungsvereinbarung ist als Anlage 02a und 02b beigefügt. 2. Der Verbleib in der ARGE war schon Gegenstand mehrerer Gemeinderatssitzungen: - 24.07.2019, TOP 2 NÖ (Sitzungsvorlage

B/125/2019), - 11.09.2019, TOP 3 Ö, TOP 2 NÖ (Sitzungsvorlagen B/183/2019, B/184/2019), - 05.11.2019 (Sondersitzung; Sitzungsvorlagen B/213/2019 – B/216/2019) und - 13.11.2019, TOP 3 Ö, TOP 3 NÖ (Sitzungsvorlagen B/205/2019, B/206/2019). Auf diese wird Bezug genommen.

Ein Austritt wurde in der Gemeinderatssitzung am 13.11.2019, TOP 3 Ö, mehrheitlich abgelehnt (6:10). (bitte beachten: mehrere Beschlüsse) Beschluss: Antrag GRM Gott: Die Gemeinde Brunnthal tritt gem. Buchst. B, § 10 Abs. 2 ARGE-Vertrag aus der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst aus. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird zum weiteren Voll-

zug beauftragt. Den ARGE-Mitgliedern ist darüber hinaus mitzuteilen, dass die Gemeinde Brunnthal in ihrem Zuständigkeitsbereich keinesfalls dem Bau von Windkraftanlagen eine Zustimmung erteilen wird. abgelehnt Ja: 7 Nein: 14

Antrag GRM Mayer: Die Gemeinde Brunnthal nimmt zur Verifizierung der im Anhang befindlichen Mail vom 02.September 2020 Kontakt mit den Bayerischen Staatsforsten auf. Dabei werden detaillierte Informationen über den Inhalt des Aufsichtsratsbeschlusses, auf den in der Anfrage der Abgeordneten Urban und Stümpfig zur Frage 8.a) und 8.b) verwiesen wird, angefordert. zugestimmt Ja: 19 Nein: 2

TOP 9 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Vorsitzende gibt folgende/n Beschluss/ Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates bekannt, dessen/deren Geheimhaltungsgründe weggefallen sind:

Gemeinderat 09.09.2020: TOP 3 (Freiwillige Feuerwehr Brunnthal, Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen MTW; Ergebnis der Ausschreibung und Vergabe) TOP 4 (Freiwillige Feuerwehr Hofolding, Beschaffung Fahrzeug KdoW; Ergebnis der Ausschreibung und Vergabe LOS 2 Aufbau) TOP 8 (Grundstücksverkehr, Flst. 6, Gemarkung Hofolding, Grunderwerb Verbreiterung Sauerlacher Straße; Genehmigung des notariellen Vertrages)

Gemeinderat 14.10.2020: TOP 2 (Wasserversorgung Brunnthal; Übernahme der technischen Betriebsführung durch eine externe Firma; Fortführung des bisherigen Vertrags) TOP 8 (Personalangelegenheit; Gewährung einer freiwilligen ergänzenden Leistung: "Steuerfreie Sachbezüge zur Mitarbeiterbindung" ab 01.01.2021) TOP 9 (Bevorratungsbeschluss; Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Brunnthal) ohne Beschluss

TOP 10 Liegenschaftsverwaltung (gemeindliche Einrichtungen); Anschaffung von mobilen Lüftungsanlagen, Festlegung der Aufstellorte, Vergabe - NEU

Sachverhalt: Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Innenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern. Vor dem Hintergrund des Schul- und Kitastarts 2020/2021 im Regelbetrieb und zur Flankierung der entsprechenden Hygienekonzepte fördert der Freistaat Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften (siehe Anlage).

Förderung Schule Zuwendungsfähig ist die Beschaffung von a) mobilen CO2-Sensoren für Klassen- und Fachräume zur Verwendung der CO2-Konzentration als Surrogat-Parameter für die Regelung von Lüftungsmaßnahmen, Festbetrag i.H.v. 1.475,81 € (7,27 € je Schülerin und Schüler, Anzahl 203)

b) mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration für Klassen- und Fachräume, die nicht

ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können. Die Förderung wird bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und ist auf höchstens 3.500,00 € je Raum begrenzt. Nicht zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte mit UV-C-Technik sowie Maßnahmen betreffend fest installierte Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen). Personal-, Betriebs- und Verwaltungskosten werden im Rahmen dieser Richtlinie nicht gefördert.

Die Grundschule Brunnthal ist in allen Klassen und Fachräumen mit einer RLT-Anlage ausgestattet, ebenso wie in der Schule im EG befindliche Mittagsbetreuung. Nicht mit RLTAnlage ausgestattet ist hingegen der Hort im Gemeindehaus und eine später im KG umgenutzte (früher Hausmeisterlager) Mittagsbetreuung-Gruppe und der Gruppe im ehemaligen Feuerwehrstüberl, sowie sämtliche KiTa Einrichtungen in der Gemeinde.

Für die RLT Anlage der Schule wurde die zur Wartung beauftragte Lüftungsfirma zur Berechnung des notwendigen erhöhten Luftwechsels im September beauftragt, der nach den aktuellen Vorgaben einen 6-fachen stündlichen Luftwechsel sichergestellt hat. Als Sofortmaßnahme wurden die Luftmengen mehr als verdoppelt und kann mit den dann vorliegenden Luftmengenberechnungen noch weiter erhöht werden, was allerdings einen erhöhten Geräuschpegel und Energieverbrauch nach sich zieht.

Mit Schreiben vom 03.11.2020 beantragt GRM Zietsch die Ausstattung der Klassenzimmer der Grundschule Brunnthal-Hofolding mit Luftfilteranlagen. Auf den beigefügten Antrag wird hingewiesen. Eine staatliche Förderung kann aufgrund der vorliegenden RLT-Anlage an der Schule ausgeschlossen werden und wird auch nicht als notwendig erachtet, da die bestehende RLTAnlage mit linearer frischer Zuluft und direkter Abluft ein besseres Ergebnis erzielt, als ein punktueller Umluftbetrieb mit H13 oder H14 Filter.

Fraglich ist, wie mit anderen Kinderbetreuungseinrichtungen (Hort, Kindergarten und Hort) verfahren wird. Deshalb wurde der Bedarf von mobilen Luftfilteranlagen in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindege-biet abgefragt und folgende Meldungen bekommen: - 4 Stk. Hort Brunnthal. UG Hausaufgabenraum OG Flur/Gang UG Flur /Gang Küche OG (nur 1 kleines Fenster) (eventuell kleinere Anlage) OG Flur/Gang - 0 Kinderkrippe Raupennestkein Interesse, reicht Stoßlüften - 0 Villa Kunterbunt kein Interesse, reicht Stoßlüften - 4 Stk. Gänseliesl (pro Gruppenraum 1) - 2 Stk. St. Nikolaus - 4 Stk. Mittagsbetreuung 2 Räume im Keller ohne RLT und 2 FW-Stüberl

Förderung Kita Der Ministerrat hat am 6. Oktober 2020 beschlossen, dass der Freistaat die Bundesmittel aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket Corona an die Kommunen weitergeben will. Knapp 10 Millionen Euro aus diesem Teilbereich des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets des Bundes will der Freistaat für

Hygienemaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen bereitstellen sowie zusätzlich 13 Millionen Euro Landesmittel. Die Förderrichtlinie hierzu ist beigefügt.

Zuwendungsfähig ist die Beschaffung von a) CO2-Sensoren für Funktionsräume (Gruppenräume, Mehrzweckräume, Therapieräume) zur Verwendung der CO2-Konzentration als Surrogat-Parameter für die Regelung von Lüftungsmaßnahmen Festbetrag i.H.v. 2.029,20 € (7,12 € je Kind, Anzahl 285)

b) mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration für Gruppen-, Mehrzweck- und Therapieräume, die nicht ausreichend durch gezieltes Öffnen der Fenster oder durch eine Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, für Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen.

Nicht zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte mit UV-C-Technik sowie Maßnahmen betreffend fest installierte RLT-Anlagen. Personal-, Betriebs- und Verwaltungskosten werden im Rahmen dieser Richt-linie nicht gefördert. Die Förderung wird bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und ist auf höchstens 3.500 € je förderfähigen Raum begrenzt.

Geräteauswahl: Die erforderliche Luftmenge ergibt sich aus dem Raumvolumen, die in der Regel zwischen 60-90m² liegen bei einer Höhe von knapp 3m zu stündlichen Wechselmengen zwischen 1.080 – 1.620 m³ liegen. Entscheidend für die dauerhafte Anwendung der Geräte bei diesen Luftmengen sind die Geräuschpegel, die dann schnell deutlich über 3.500 € Förderhöchstbetrag gehen sofern überhaupt Förderung erfolgt. Nach der Schuleröffnung 2011 wurde die RLT Anlage zunächst herabgefahren, da der Geräuschpegel der RLT Anlage mit 35 dB als zu hoch empfunden wurde, heute wohl kaum mehr als 45 dB hingenommen wird.

GRM Zietsch ändert Ihren Antrag wie folgt: 1. Unter Berücksichtigung der vorhandenen

RLT-Anlage und der besonderen Witterungsbedingungen im Winterhalbjahr den zusätzlichen Bedarf an Luftreinigungsgeräten in der Grundschule Brunnthal für alle

Klassen-, Mehrzweckräume und Lehrerzimmer fachmännisch zu überprüfen und die

Zahl der benötigten Luftreiniger zu ermitteln; 2. Hierzu nach Möglichkeit die Expertise der

Universität der Bundeswehr, Institut für

Strömungsmechanik und Aerodynamik einzuholen bzw. auf die Erkenntnisse aus deren Studien zurückzugreifen; 3. Den Bedarf an Luftreinigern in allen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde

Brunnthal aufgrund fachmännischer Beratung (analog Punkt 2) zu ermitteln; 4. Mobile Luftreinigungsgeräte mit dem erforderlichen Leistungsvermögen (z. B. Luftreiniger, TAC V+ oder vergleichbar) in entsprechender Zahl bis zu einem Gesamtbetrag in

Höhe von zunächst 90.000 € anzuschaffen; 5. Alle Einrichtungen zum sachgerechten Einsatz der Geräte zu verpflichten; 6. Entsprechende Förderanträge mit Begründung der Notwendigkeit des parallelen Einsatzes der Luftreiniger zur vorhandenen

RLT-Anlage zu stellen

Bürgermeister Kern nimmt in Bezug auf den Sachvortrag Stellung und der Gemeinderat

kommt überein, dass folgende Punkte aufgenommen werden: - Ziffer 1 wird als erledigt betrachtet - Ziffern 2 und 3 sollen durch Hinzuziehung von Lüftungs- und Strömungsexperten (nach Möglichkeit Universität der Bundeswehr Neubiberg, Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik und de-ren Studien) der Bedarf und die Positionierung von Luftreinigern in Kinderbetreuungseinrichtungen ermittelt werden. - Ziffern 4 und 5 entfallen - Ziffer 6 die Förderrichtlinien sind eindeutig formuliert, dass bei vorhandenen RLT eine

Förderung ausgeschlossen ist.

Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die gemeldeten 14 Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion H 13 oder H 14 zu Verringerung der Aerosolkonzentration, unter Beachtung eines geringen Schallpegels, zu beschaffen. Entsprechend der Förderung werden auch CO² für die Einrichtungen beschafft. Zu Antrag GRM Zietsch 2. In Zusammenarbeit mit Experten für Lüftungs- und Strömungsmechanik (möglichst der Universität der Bundeswehr, Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik) wird die Situierung und ein weiterer Bedarf an Luftreinigern in allen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Brunnthal ermit-telt. Antrag GRM Fabian Sass: 3. Es werden benötigte mobile Trennwände für die Einrichtungen beschafft. zugestimmt Ja: 21 Nein: 0

TOP 11 Nach Erledigung der Tagesordnung: Bekanntgaben und Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern

Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten: Beschlussfassung der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn zum Zweckverband Realschulstandort Höhenkirchen (Unterlagen wurden im RIS eingestellt). ohne Beschluss Stefan Kern, Erster Bürgermeister Andreas Haßelbacher, Schriftführer/in

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