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Aus dem Gemeinderat Sitzungsprotokolle
from BG Brunnthal
Schule
Grundschule Brunnthal Schulstr. 2, 85649 Brunnthal Mail: vs-brunnthal@t-online.de
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Jugendsozialarbeit in der Grundschule
Kreisjugendring München-Land Theresa Fritzmaier Mail: e-mail: t.fritzmaier@kjr-ml.de 08102/77 84 90 Fax: 08102/77 849-19 08102/ 77 849 28
Erich Kästner-Grund- Brunnthaler Str. 8
08102/89 61-81 und Mittelschule 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Fax: 08102/89 61 89 Mail: buero@vs-hoehenkirchen.de Realschule Neubiberg Buchenstr. 4, 85579 Neubiberg 089/660 11 70 Mail: realschule.neubiberg@t-online.de Fax: 089/660 117-29 Gymnasium Neubiberg Cramer-Klett-Str. 10 85579 Neubiberg Mail: kontakt@gymnasium-neubiberg.de Gymnasium Höhenkirchen- Bahnhofplatz 4, 85635 Höhenkirche-S.
Siegertsbrunn
Mail: sekretariat@gym-hksb.de 089/6 06 66 4-0 Fax: 089/6 06 66 4-29
08102/99 35-0 Fax: 089/99 35-129
Staatl. Gymnasium OttobrunnKarl-Stieler-Str. 1, 85521 Ottobrunn 089/60 66 65-0 Mail: sekr@gymnasium-ottobrunn.de Fax: 089/60 66 65-29 Schüler-Mittagsbetreuung Leitung: Christine Mayr Gruppe 1 im Feuerwehrstüberl 08102/7 78 49 24 Gruppe 2 in der Grundschule 08102/7 78 49 37 Gruppe 3 in der Grundschule 08102/7 78 49 27 Gruppe 4 in der Grundschule 08102/7 78 49 26
Pari-Hort Brunnthal
Münchner Str. 9 hort.brunnthal@paritaet-bayern.de Leitung: Jana Dördelmann-Schika 08102/89 61 65-21 08102/89 61 65-31
Wir suchen Verstärkung: ZMF / ZMA
in Voll-/ Teilzeit
„Wir bringen Sie zum Lächeln, in jeder Hinsicht“
Bahnhofstr. 21 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Fon: 08102 - 9968200 Mail: praxis@kfo-siegertsbrunn.de Web: www.kfo-siegertsbrunn.de
Kulturelle Einrichtungen
Gemeindebücherei
Gemeindehaus, Münchner Str. 9 08102/89 61 65-11
Brunnthal Öffnungszeiten: Di. 16 – 19 Uhr Mi. 14 – 17 Uhr Do. 8.30 – 11.30 Uhr und 16 – 19 Uhr Fr. 8.30 – 11.30 Uhr; in den Schulferien geschlossen Volksbücherei Hofolding Fichtenstr. 12, e-mail:elfriede.rother@web.de Tel: 08104/1291 Öffnungszeiten: Mi. 15.30 – 18.30 Uhr in den Schulferien geschlossen
VHS Sauerlach e.V.
In Brunnthal Rathaus, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal 08102/890-70 Mail: info@vhs-sauerlach.de; Im Sitzungssaal, Öffnungszeiten: Mo. 16 – 18 Uhr In Sauerlach Geschäftsstelle, vhs-Haus, Bahnhofstr. 5, 82054 Sauerlach Mo.-Mi. 10 – 12 und Do. 16 – 18 Uhr
Musikschule Sauerlach-Brunnthal e.V. Instrumentalunterricht und Gruppenkurse
In Brunnthal Gemeindehaus, Münchner Str. 9 08102/89 61 65-61 Altes Feuerwehrhaus Hofolding, Faistenhaarer Str. 18 In Sauerlach Altes Forsthaus, Tegernseer Landstr. 18 08104/10 45 Mail: kontakt@musikschule-sauerlach-brunnthal.de www.musikschule-sauerlach-brunnthal.de Klavierschule Brunnthal Christoph Amtmann 08102/78 59 23 im Musikhaus Brunnthal Hofoldinger Str. 16 Mail: musikhausbrunnthal@musiksaal.net
Gärtnerei Mai

Beginn: 19.00 Uhr Ende 21.36 Uhr Ort: Festsaal, Landgasthof Brunnthal, Münchner Straße 2
A. Feststellung der Beschlussfähigkeit:
1. Ladung: Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder wurden von der Sitzung informiert. 2. Anwesenheit und Stimmberechtigung: Vorsitzender: Stefan Kern Mitglieder: Matthias Amtmann, Jürgen Gott, Robert Huber, Andreas Langner, Michael Lechner, ab 19.15 Uhr, Martin Rottenhuber, Stellvertreter Karin Beck, zeitweise Vertretung für Herrn Michael Lechner (bis 19.15 Uhr) Fabian Sass, Vertretung für Frau Christina Schmidt Christine Zietsch, Vertretung für Frau Ulla Gocke Abwesende: Mitglieder: Ulla Gocke, privat entschuldigt Christina Schmidt, privat entschuldigt Beschlussfähigkeit war gegeben. B. Eintritt in die Tagesordnung:
TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Die Reihenfolge der TOP bleibt unverändert.
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung
Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Bauausschuss-Sitzung wird genehmigt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 3 Gemeindliches Wohnbauprojekt mit Kindertagesstätte Glonner Straße, Brunnthal; Vorstellung des aktuellen Planungsstandes, der Kostensituation und des weiteren Vorgehens
Sachverhalt: Vorstellung des aktuellen Planungsstandes. Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 11.11.2020 wurde die Eingabeplanung überarbeitet und am 21.01.2021 dem Landratsamt zur Baugenehmigung vorgelegt. Entsprechend wurden in den Dachgeschoßwohnungen große Dachgauben vorgesehen, wodurch eine erheblich bessere Belichtung und barrierefreie Nutzbarkeit der Wohnräume ermöglicht wird.
Entgegen dem o.g. Beschluss und der zugestimmten Abweichung hinsichtlich der Dachgaubenbreite konnte auf das Dachflächenfenster im Kinderzimmer der Wohnung 8 nicht verzichtet werden. Grund: Einhaltung der Vollgeschossregelung Art. 2 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung und der damit verbundenen flächenmäßigen Begrenzung der Geschosshöhe über 2,30 m. Aus demselben Grund konnte auch auf das Dachflächenfenster im Wohnzimmer der Wohnung 6 nicht verzichtet werden. Dieses DFF gewährleistet die natürliche Belichtung, wobei der gesamte Wohnraum zusätzlich nach Süden durch die Balkontüren großzügig belichtet wird.
In den 2-Zimmer-Wohnungen werden nach Empfehlung der Regierung von Oberbayern statt der bisher vorgesehenen Badewannen bodengleiche Duschen erstellt.

Aufzeichnung des weiteren Vorgehens unter Einhaltung des Bauzeitenterminplanes vom 19.06.2020 Mit Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphase 3-4 = Stufe 2) sind alle Planer mit der Stufe 3 (Leistungsphase 5-7: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) beauftragt worden.
Als nächstes - unter Einhaltung des bisher vorgesehenen Bauzeitenterminplan vom 19.06.2020 - folgt die Beantragung der Zuwendung der Regierung von Oberbayern aus: - dem KommWFP ca. 30% der zuwendungsfähigen Kosten inkl. Grundstückskauf + öffentliche Erschlie-ßung = ca. 1.250.000 € brutto - und der Grundförderung nach Art. 10 FAG ca. 50% der zuwendungsfähigen Kosten inkl. öffentliche Er-schließung = 760.000 € brutto
Zur Einhaltung des vorgesehen Bauzeitenplanes und zur weiteren Bearbeitung der Statik und der Ausführungsplanung, wurde die Erstellung eines Bodengutachtens in Auftrag gegeben.
Vorstellung der technischen Anlagen für Abwasser, Wasser, Wärmeversorgung und lufttechnischen Anlagen Abwasseranlagen Alle Abwasserleitungen, die nicht in Vorsatzschallen verlegt werden können, werden aus schalltechnischen Gründen im Unterputzbereich bzw. Decken- und Wanddurchführungen mit Dämmungen versehen.
Wasseranlagen Im Technikraum sind für die Trinkwasserversorgung ein Rückspülfilter, ein Druckminderer und die erforderlichen Absperrarmaturen vorgesehen worden. Die Verteilleitungen werden an den Geschossdecken montiert. Die Steigleitungen werden in Steigschächten bzw. Installationswänden verlegt. Das Warmwasser für die Kita wird über einen Pufferspeicher mit Frischwasserlademodul legionellenfrei erzeugt und verteilt. Für die Wohnungen wird kein Warmwasser bevorratet. Die Warmwasserbereitung erfolgt hier im Durchlaufprinzip legionellenfrei. Die Einrichtungsgegenstände für die Kita und die Ausstattung der Wohnungen sind in der Standardausführung vorgesehen.
Wasseraufbereitung Zum Schutz der Wärmetauscher und der Rohrleitungen wird eine Enthärtungsanlage auf Ionenaustausch-basis vorgesehen. Hierfür muss regelmäßig Regeneriersalz nachgefüllt.
Wärmeversorgungsanlagen Die Versorgung mit Wärmeenergie erfolgt über eine Hackgutanlage. Es werden fünf Heizkreise vorgesehen, u.a. für die Wohnungen Wohnungsstationen (unabhängige Heizungsversorgung FBH und Warmwas-serbereitung je Einheit – Vorteile: nur 1 x Kaltwasser- und Wärmezähler je Einheit notwendig, keine Wärmeverluste durch zentrale Warmwasserbereitung, individuelle Regelung pro Einheit möglich).
Lüftungsanlagen Für die Kita ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung gemäß „Leitfaden Bundesumweltamt hygienische Lüftung“ vorgesehen worden.
In den Wohnungen im OG sind Abluftanlagen ohne Wärmerückgewinnung (Wandlüfter mit Nachströmungsöffnungen in WC/Bad und Küche) vorgesehen, da zum einen die Brandab-

schottungen im Holzbau (Decken und Wände in Sichtholz) nicht möglich sind, und zum anderen kann hier - aufgrund der Vorgaben der maximalen Gebäudehöhe des Bebauungsplans - keine abgehängte Decke zum verdeckten Verzug der Lüftungsleitungen vorgesehen werden. Für die DG-Wohnungen ist jeweils eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingeplant, die im Bereich von partiell vorgesehenen abgehängten Decken platziert wird.
Gebäudeautomation (MSR-Technik) Die Haustechnik wird über eine busfähige digitale Regelung gesteuert, die über eine Fernwartung verfügt.
Beschreibung der geplanten PV-Anlage Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 11.11.2020 hat wurde eine Solaranlage mit einer Leistung von ca. 8 -10 kWp vorgesehen. Die Module werden an den Süd-Ost-Dachflächen ausgerichtet und sind für die Stromversorgung der Kita-Einrichtung vorgesehen worden. Die voraussichtlichen Kosten betragen ca. 14.000 € netto.
Zur Nutzung des überflüssigen Solarstroms, der während der Ferien bzw. in der warmen Jahreszeit entsteht, hat die Verwaltung folgende Möglichkeiten mit der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH besprochen: a. Einspeisung in das öffentliche Netz zu einer geringen Vergütung (zurzeit 7,81 Cent/kWh). Diese Lösung wäre ökologisch, wirtschaftlich und rechtlich am sinnvollsten. Wobei die Größe, Lage und Leistung der PV-Anlage überprüft werden sollte, mit dem Ziel, den Allgemeinstrom des Gesamthauses zu versorgen. Dabei soll die Gemeinde sowohl als Investor, als auch als Verbraucher erscheinen und die Stromkosten zahlen. Die Verrechnung mit Kita und Mietern kann im Nachhinein erfolgen. b. Speicherung für die Schlechtwettertage bzw. Verbrauchspitzen der Kita (Investition für Stromspeicher von 8 kW ca. 8.000 € netto). Auch wenn diese Investition sich nicht amortisiert, ist abzuwägen, ob die Gemeinde in Ihrer Vorbildfunktion, die Kosten für einen Stromspeicher als Beitrag zur Klimabilanz tragen möchte c. Einspeisung des Solarstroms mittels eines regelbaren Heizstabes (Investition ca. 4.000 €) in den Heizungspuffer und somit Umwandlung in Wärme. Diese Lösung ist abrechnungstechnisch nur sehr schwer darstellbar. Hier wäre es sinnvoller, den in Wärme umgewandelte Strom herzuschenken.
Aktuelle Freiraumplanung Der Eingabeplan der Freiraumanlagen vom 12.01.2021 wurde in Abstimmung mit dem Bauherrn und den Architekten überarbeitet.
Dabei ist ein drittes Nebengebäude für Gartengeräte, ein Hügel mit Röhre und eine Pergola mit Begrünung für die Terrasse und für den kleineren 2. Sandkasten berücksichtigt worden.
In Zusammenarbeit mit dem Architekten wird die Form und Art einer vorgesetzten vertikalen Begrünung überprüft, die sowohl zur Gestaltung als auch zur natürlichen Kühlung der Südfassade des Kindergartens dienen soll.
Kostensituation und Erläuterung der Mehrkosten Die aktuellen Gesamtkosten belaufen sich auf 5.480.509,16 € brutto. Darin sind folgende Mehrkosten bereits berücksichtigt worden: - Drei Duplexparker
- Hackschnitzheizung inkl. Hackschnitzelbunker, - PV-Anlage - Baugrubensicherung - Drittes Nebengebäude Die aktuellen Gesamtkosten liegen noch im Rahmen der HH-Planung.
Beschluss: 1. Der aktuelle Planungsstand wird zur Kenntnis genommen. 2. Die technischen Anlagen der Gruppe 1-3 und 8 (HLSK u. MSR-Technik) sind entsprechend dem Konzept des beauftragten Ingenieurbüros zu realisieren. 3. Die Ausführung einer PV-Anlage ist in der vorgesehenen Größe und Leistung zu realisieren. Der überflüssige Strom ist in das öffentliche Netz einzuspeisen. 4. Die Möglichkeit einer vertikalen Begrünung der Südfassade des Kindergartens ist darzustellen. Die Kosten dafür sind anzuzeigen und in Abstimmung mit dem ersten Bürgermeister o.V.i.A. einzuplanen. 5. Der aktuelle Kostenstand wird zur Kenntnis genommen. 6. Die Baukonstruktion (insbes. im Hinblick auf die Holzbauteile), die Ausführungsweise und die Außenbegrünung sind noch einmal detailliert von den Planern darzustellen. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 4 Gemeindliches Wohnbauprojekt mit Kindertagesstätte Glonner Straße, Brunnthal; Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung (Vergabe der Ingenieurleistungen zur Durchführung des Baugrundgutachtens)
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass das Angebot des geologischen Büros Dr. Behringer, Alte Alle 4, 81245 München, per dringlicher Anordnung vom 10.02.2021 beauftragt worden ist. zur Kenntnis genommen
TOP 5 Feuerwehrgerätehaus Brunnthal (Erweiterung); Freigabe Änderung Eingabeplan gemäß den Vorgaben der Regierung von Oberbayern für Fördergelder
Sachverhalt: Da sich keine Kosteneinsparungen ergeben, wird das Gebäude nicht mehr als Fertigbau, sondern in konventioneller Bauweise hergestellt.
WORTREICH
Kinder und E r wac hsene auch H a u s besuche Frohe Ostern wünscht das Team von wortreich
Im Haushalt sind für die Maßnahme 600.000.- € eingestellt.
Beschluss: 1. Dem geänderten Eingabeplan, Stand 05.02.2021, wird zugestimmt. 2. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, auf dessen Grundlage den Bauantrag selbständig zu stellen. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 6 Bauantrag BV-Nr. 2021/05; Anbau eines Wohngebäudes an das Bestandsgebäude, Neuerrichtung des Dachstuhls u. Errichtung von Wohnungen im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes, Kirchplatz 1, Flst. 50/4, Gemarkung Hofolding
Der Bauantrag wurde mit Schreiben vom 11.02.2021 zurückgenommen. Der Tagesordnungspunkt wird daher abgesetzt.
TOP 7 Antrag auf Vorbescheid BV-Nr. 2017/84 (2021/12); Neubau eines Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage, Otterloher Str. 1, Flst. 38, Gemarkung Brunnthal; Antrag auf Verlängerung
Beschluss: 1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides (Az. 4.1-0105/17/VB) vom 20.01.2021 nach Art und Maß der Bebauung bauplanungsrechtlich her. 2. Einer Abweichung von der Abstandsflächensatzung vom 18.01.2021 wird nicht zugestimmt. zugestimmt Ja: 8 Nein: 1
TOP 8 Antrag auf isolierte Befreiung BVNr. 2021/13; Errichtung eines Holzanbaus an die bestehende Garage; Prielweg 4, Flst. 4/13, Gemarkung Hofolding
Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung vom 22.01.2021 her. Die erforderlichen Befreiungen (A.2 Baugrenzen, A.5 Flächen für Garagen, B.2 generelle Aufstellung, B.3 Längenbegrenzung) vom Bebauungsplan werden erteilt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 9 Antrag auf isolierte Befreiung BVNr. 2021/14; Ersetzen eines alten Gartenhauses mit einem neuen Gartenhaus inkl. Terrasse, Waldstr. 33, Flst. 1012/12, Gemarkung Brunnthal
Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung vom 26.01.2021 her. Die erforderlichen Befreiungen (Nr. 4 Baufenster, Nr. 8 Nebenanlagen mit Haupthaus unter einem Dach) vom Bebauungsplan werden erteilt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 10 Antrag auf Vorbescheid BV-Nr. 2021/15; Neubau Dreispänner mit Garagen, Tölzer Straße, 1101, Gemarkung Brunnthal
(bitte beachten: mehrere Beschlüsse) Beschluss: Die im Antrag auf Vorbescheid vom 01.02.2021 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: 1. Ist der Neubau eines Dreispänners mit Garagen entsprechend der Darstellung im Lageplan und nachfolgenden Daten planungsrechtlich zulässig (Variante 1)? Die Gemeinde stellt das Einvernehmen her. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
2. Ist der Neubau eines Dreispänners mit Garagen entsprechend der Darstellung im Lageplan und nachfolgenden Daten planungsrechtlich zulässig (Variante 2)? Die Gemeinde stellt das Einvernehmen her. abgelehnt Ja: 3 Nein: 6
TOP 11 Bauantrag BV-Nr. 2021/16; Anbau eines Gewerbegebäudes mit Büro- und Lagernutzung, Eugen-Sänger-Ring 7, Flst. 1038/15, Gemarkung Brunnthal
Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 03.02.2021 her. Die erforderliche Befreiung (A.3.3 Wandhöhe wg. Dachterrassengeländer) vom Bebauungsplan wird erteilt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 12 Bauantrag BV-Nr. 2021/21; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten u. 2 Gewerbeeinheiten u. 36 TG-Stellplätzen, 6 Stellplätzen und 3 Doppelhäusern, Miesbacher Str. 8, Flst. 2478, Gemarkung Hofolding (vorher BV-Nr. 2021/17)
Beschluss: 1. Der ursprünglich eingereichte und in der Tagesordnung bezeichnete Bauantrag vom 08.02.2021 (BV-Nr. 2021/17) wurde im Zuge der Bauantragsprüfung verändert und als Bauantrag vom 16.02.2021 neu eingereicht (Posteingang 23.02.2021; BV-Nr. 2021/21). Der ursprüngliche Bauantrag vom 08.02.2021 wurde zurückgezogen. Der Bauantrag vom 16.02.2021 wird abweichend von der Einladung behandelt. Die Be-zeichnung wird für die Niederschrift entsprechend angepasst.
2. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 16.02.2021 her.
3. Die Gemeinde sieht auf der Südostseite des
Erlenweges einen Gehweg vor. Dieser sollte nicht für die Zufahrt für die dort vorgesehenen Stellplätze überfahren werden. Die Gemeinde regt deswegen an, den Gehweg hinter den Stellplätzen anzuordnen, wie dies der Bauherrin bereits vorgeschlagen wurde. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 13 Bauantrag BV-Nr. 2021/18; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Ottobrunner Str. 8, Flst. 2137 , Gemarkung Hofolding
Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 08.02.2021 mit folgender Begründung nicht her: Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe sind nicht eingehalten.
Zu der beantragten Abweichung von den Abstandsflächen wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. zugestimmt Ja: 8 Nein: 1
TOP 14 Bauantrag, BV-Nr. 2021/19; Anbau eines Wintergartens im OG und DG an das best. Gebäude, Oskar-Maria-GrafWeg 3, Flst. 1269, Gemarkung Brunnthal
Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 29.01.2021 mit folgender Begründung nicht her: Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße, insbesondere Wandhöhe). zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 15 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 "GE nördlich der Tannenstraße", Hofolding; Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB)
Beschluss: Auf Grundlage des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 "GE nördlich der Tannenstraße", Hofolding, inhaltlich nach Variante B, Umgriff nach Variante A (der Nachweis der Stellplätze für die Burschenhütte erfolgt auf den angrenzenden öffentlichen Stellplätzen), inkl. Begründung vom 24.02.2021, Variante B, ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und gleichzeitig sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. zugestimmt Ja: 5 Nein: 4
TOP 16 Bauhof (Fuhrpark); Ersatzbeschaffung für Lindner Unitrac
Beschluss: Die Freigabe des Leistungsverzeichnisses wird erteilt. Die Ausschreibung für das Winterdienstfahrzeug mit Anbauteilen ist durchzuführen. zugestimmt Ja: 8 Nein: 1
TOP 17 Liegenschaftsverwaltung; Errichtung einer Photovoltaikanlage Kindergarten Gänseliesel; Ergebnis der Ausschreibung und Vergabe
Beschluss: Der Auftrag für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Kindergarten Gänseliesel wird entsprechend dem Vergabevorschlag der Verwaltung an die Schmidbaur Elektroservice GmbH, Bichlmannstraße 22, 84174 Eching, entsprechend dem Angebot vom 19.01.2021 vergeben. Auszahlungsanordnung bis zur Höhe des Angebots wird erteilt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 18 Liegenschaftsverwaltung; Errichtung einer Photovoltaikanlage Vereinsheim Brunnthal; Ergebnis der Ausschreibung und Vergabe
Beschluss: Der Auftrag für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Vereinsheim Brunnthal wird entsprechend dem Vergabevorschlag der Verwaltung an die Firma Schmidbaur Elektroservice GmbH, Bichlmannstraße 22, 84174 Eching, entsprechend dem Angebot vom 15.01.2021 vergeben. Auszahlungsanordnung bis zur Höhe des Angebots wird erteilt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 19 Grundschule Brunnthal-Hofolding (Schaffung eines zusätzlichen Geräteraums für die Turnhalle im Zuge der energetischen Sanierung); Ergebnis der Ausschreibung und Vergabe in Bezug auf die Herstellung des Gerätehauses
Sachverhalt: Das Bauvorhaben wurde im Jahr 2020 zweimal ausgeschrieben und die Bauarbeiten sollten vor allem in den Sommerferien ausgeführt werden. Beide Male wurden keine Angebote abgegeben. Es stellte sich heraus, dass die Firmen zu diesem Zeitpunkt ausgelastet waren und im Ferienzeitraum zur Herstellung keine Kapazitäten frei hatten. Deswegen wurde die Erneuerung der Fenster auf der Nordseite abgekoppelt und separat ausgeschrieben. Die Fenster wurden im Bauausschuss am 27.06.2020, TOP 7 Ö, vergeben und sind eingebaut.
Nach Besprechung mit Bürgermeister Kern wurde das Bauvorhaben im Dezember nochmals ohne Zeitvorgabe in den Sommerferien ausgeschrieben. Bei der dritten Ausschreibung wurde nun zumindest ein Ange-bot abgegeben. Das Angebot liegt bei brutto 300.125,89 € und innerhalb der Kostenschätzung vom 23.11.2020 bei brutto 308.193,56 €. Im Haushalt 2021 sind für den Anbau Mittel von 380.000,00 € eingestellt.

Mit mehr als 50 Professuren entsteht an der Technischen Universität München (TUM) die größte Fakultät für Luftfahrt, Raumfahrt und Geodäsie in Europa. Sie greift aktuelle Fragestellungen der urbanen Mobilität, der Digitalisierung und des Umweltschutzes auf und bringt diese mit modernen, stark international und interdisziplinär ausgerichteten Ansätzen in Forschung und Lehre voran. In der Zusammenarbeit mit Industrie und Gesellschaft soll so ein weithin sichtbares „Space Valley“ in der Metropolregion München entstehen.
Zur Verstärkung des Aufbaustabs suchen wir für den neuen Standort Taufkirchen/Ottobrunn zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
• Hausmeister bzw. Mitarbeiter
technischer Gebäudedienste (m/w/d)
Vollzeit
• Projektmanager
Standortentwicklung (m/w/d)
In Voll- oder Teilzeit
• Bauingenieur / Architekt (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit
• Assistent (m/w/d)
im Bereich Prüfungsangelegenheiten
In Voll- oder Teilzeit
Ausführliche Informationen zu jeder Stelle finden Sie unter: www.lrg.tum.de/flr/karriere/ Der Bewerbungsschluss ist der 18.04.2021
Wir freuen uns über Bewerbungen von aufgeschlossenen Persönlichkeiten, die Freude am Aufbau neuer Strukturen und an der Gestaltung von Zukunft haben.
Beschluss: Der Auftrag für die Herstellung des zusätzlichen Geräteraums und für die energetische Sanierung der Nord-seite wird entsprechend dem Vergabevorschlag der Verwaltung vom 05.02.2021 an die Schreinerei Dietz, Schellhornstr. 1, 84164 Moosthenning, zur geprüften Angebotssumme von 300.125,89 € (brutto) vergeben. Auszahlungsanordnung bis zur Höhe des Angebotes wird erteilt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 20 Gemeindliche Wasserversorgung (Sanierung Wasserwerk Brunnthal und Neubau Brunnen 3); Ergebnis der Ausschreibung und Vergabe
Sachverhalt:
Sanierung Wasserwerk Teil der gemeindlichen Wasserversorgung ist das Wasserwerk Brunnthal. Es besteht aus einem Trinkwasserspeicher und einem Pumpwerk. Der Speicher besteht aus zwei voneinander mit einem Mittelgang getrennten Wasserkammern. Das Pumpwerk besteht aus drei baugleichen Druckpumpen. Das Reinwasser kommt aus dem nahegelegenen Brunnen Brunnthal. Zukünftig wird das Wasserwerk von dem neuen Brunnen 3 Brunnthal (Gemarkung Hofolding) versorgt. Das Wasserwerk Brunnthal wurde im Jahr 1973 erbaut und ist somit ca. 47 Jahre alt. Die beiden Wasserkammern haben jeweils ein Volumen von 500 m³, das ergibt ein Gesamtspeichervolumen von 1000 m³. Im Jahr 2015 wurde eine Bauzustandsanalyse durchgeführt, das den Sanierungsbedarf bestä-tigte. Auch die hydraulische Anlage wurde mit untersucht, auch hier wurde ein Sanierungsbedarf festgestellt. Ziel ist es, die Funktion des Wasserwerkes Brunnthal für die Wasserversorgung langfristig sicherzustellen. Die Vorplanung des beauftragten Ingenieurbüros wurde am 27.05.2020 im Bauausschuss freigegeben. Die Entwurfsplanung des beauftragten Ingenieurbüros wurde am 28.10.2020 im Bauausschuss freigegeben.
Neubau Brunnen 3: Für den neuen Brunnen ist eine wasserrechtliche Bewilligung für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser und die Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes nötig. Die Anträge wurden durch das dafür beauftragte Ingenieurbüro ausgearbeitet. Sie wurden am 11.09.2020 beim Landratsamt München eingereicht.
Parallel dazu wurde nach Antrag die Bewilligung zur Entnahme aus dem bestehenden Brunnen bis zum 31.12.2021 verlängert. - Die Planreife für das Trinkwasserschutzgebiet wurde seitens des Landratsamtes München erklärt. - Die Trasse der Brunnenleitung ist vertraglich gesichert. - Die Baugenehmigung für das Brunnenhaus ist in Aussicht gestellt.
Die Vorplanung des beauftragten Ingenieurbüros wurde am 27.05.2020 im Bauausschuss freigegeben. Die Entwurfsplanung des beauftragten Ingenieurbüros wurde am 28.10.2020 im Bauausschuss freigegeben.
Für die Gewerke 5 Neubau Brunnen 3 Zimmerer- und Spenglerarbeiten, Gewerk 6 Sanierung Wasserwerk und Neubau Brunnen 3 Estrich- und Fliesenarbeiten und Gewerk 8 Sanierung Wasserwerk und Neubau Brunnen 3 Malerarbeiten sind keine Angebote eingegangen.
Haushaltmittel sind freigegeben. Beschluss:
1. Der Auftrag Gewerk 1 Sanierung Wasserwerk Baumeisterarbeiten, wird entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Kienlein vom 19.02.2021 an die Firma R & A Bau und Bautenschutz GmbH, Langenschader Straße 30a, 07318 Saalfeld/Saale, zur geprüften Angebotssumme von 570.025,17 € (brutto) vergeben.
2. Der Auftrag Gewerk 2 Sanierung Wasserwerk Edelstahlauskleidung, wird entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Kienlein vom 19.02.2021 an die Firma Vielberth & Fritz GmbH & Co. Kg, Vilshofener Straße 10, 93055 Regensburg, zur geprüften Angebotssumme von 329.170,36 € (brutto) vergeben.
3. Der Auftrag Gewerk 3 Neubau Brunnen 3 Tiefbauarbeiten, wird entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Kienlein vom 19.02.2021 an die Firma PRO BAU Rohrleitungsbau GmbH, Rößlerhofweg 1, 94036 Passau, zur geprüften Angebotssumme von 570.895,11 € (brutto) vergeben.
4. Der Auftrag Gewerk 4 Neubau Brunnen 3 Baumeisterarbeiten, wird entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Kienlein vom 19.02.2021 an die Firma PRO BAU Rohrleitungsbau GmbH, Rößlerhofweg 1, 94036 Passau, zur geprüften Angebotssumme von 224.850,39 € (brutto) vergeben.
Reisebüro
FF&Meer GmbH Josef-Frankl-Str.1 80995 München Tel: 089-1588 151 99 S.Gioviale@ff-und-meer.de
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5. Der Auftrag Gewerk 7 Sanierung Wasserwerk und Neubau Brunnen 3 Metallbauarbeiten, wird entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Kienlein vom 18.02.2021 an die Firma Vielberth & Fritz GmbH & Co. Kg, Vilshofener Straße 10, 93055 Regensburg, zur geprüften Angebotssumme von 118.123,52 € (brutto) vergeben.
6. Der Auftrag Gewerk 9 Sanierung Wasserwerk und Neubau Brunnen 3 hydraulische Installation, wird entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Kienlein vom 22.02.2021 an die Firma Anro Anlagen- und Rohrleitungsbau GmbH, Rainweg 42, 85123 Grillheim, zur geprüften Angebotssumme von 369.317,97 € (brutto) vergeben.
7. Der Auftrag Gewerk 10 Sanierung Wasserwerk und Neubau Brunnen 3 elektrische Anlage, wird entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Kienlein vom 19.02.2021
Maria Elisa Freninger
Staatl. anerkannte Physiotherapeutin Osteopathin DO COE, Heilpraktikerin Pelkoverstraße 15 85635 Höhenkirchen Tel. 0174 662 11 77 lisafreninger@yahoo.com Osteopathie
Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich Termine nach telefonischer Vereinbarung www.osteopathie-freninger.com
an die Firma Pfanzelt Steuerungsbau Schaltanlagen GmbH, Maybachstraße 17, 84137 Vilsbiburg, zur geprüften Angebots-summe von 289.681,42 € (brutto) vergeben.
8. Für die Gewerke 5 „Neubau Brunnen 3 - Zimmerer- und Spenglerarbeiten“, 6 „Sanierung Wasserwerk und Neubau Brunnen 3 - Estrich- und Fliesenarbeiten“ und 8 „Sanierung Wasserwerk und Neubau Brun-nen 3 - Malerarbeiten“ wurden keine Angebote abgegeben. Diese sind erneut auszuschreiben. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 21 Gemeindliche Wasserversorgung (Jahresvertrag 2021 für Arbeiten am Wasserverteilungsnetz); Auftragserteilung für die Jahresvertragsfirma
Beschluss: Der Firma Max Streicher GmbH & Co. KG, Fuggerstraße 29, 84561 Mehring, wird entsprechend dem Angebot vom 26.01.2021 der Auftrag für die Arbeiten am Wasserverteilungsnetz für das Kalenderjahr 2021 erteilt. zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
TOP 22 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Vorsitzende gibt folgenden Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 27.01.2021 bekannt, dessen Geheimhaltungsgründe weggefallen sind: TOP 3 (Liegenschaftsverwaltung, Teilfläche Grundstück Flst. 1038/11, Gemarkung Brunnthal; Verlängerung Pachtvertrag Förderverein für Waldorfpädagogik)
TOP 23 Nach Erledigung der Tagesordnung: Bekanntgaben und Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern
Stefan Kern, Erster Bürgermeister Siegfried Hofmann, Schriftführer
Beginn: 19.00 Uhr Ende 21.55 Uhr Ort: Festsaal, Landgasthof Brunnthal, Münchner Straße 2
A. Feststellung der Beschlussfähigkeit: 1. Ladung: Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. 2. Anwesenheit und Stimmberechtigung: Vorsitzender: Stefan Kern Mitglieder: Matthias Amtmann, Karin Beck, Jürgen Gott, Sonja Hahnel, ab 19.08 Uhr, Gerda Handl, Robert Huber, Andreas Langner, Michael Lechner, Thomas Mayer, Hilde Miner, Martin Rottenhuber, Fabian Sass, Christine Schulz, Talat Sürmeli, Florian Tränker, Helmut Vorleitner jun., Martin Werntshofner, Christine Zietsch Abwesende Mitglieder: Ulla Gocke, privat entschuldigt Christina Schmidt, privat entschuldigt Beschlussfähigkeit war gegeben.
B. Eintritt in die Tagesordnung:
TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Die Reihenfolge der TOP bleibt unverändert.
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung
1. Antrag GRM Zietsch: Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Gemeinderats-Sitzung wird wie folgt geändert: TOP 5 Ö, Nr. 2, letzter Satz wird wie folgt gefasst: Der Gemeinderat stimmt unter Berücksichtigung der besonderen Umstände in der Corona-Krise einstimmig einer dringlichen Anordnung durch den ersten Bürgermeister zu, damit die Maßnahme schnell realisiert werden kann. 2. I.Ü. wird die Niederschrift genehmigt. zugestimmt Ja: 18 Nein: 0
TOP 3 ARGE Windenergie Hofoldinger Forst;
- Sachstandsbericht, - Antrag von Gemeinderatsmitgliedern zum
Austritt aus der ARGE, - Entscheidung zum weiteren Vorgehen (insbes. Weiterverfolgung des Projekts, Antrag zur Änderung Landschaftsschutzgebietsverordnung)
Sachverhalt: Herr Sing vom IB Sing stellt die Ergebnisse der Untersuchungen im Detail vor und beantwortet Fragen der Gemeinderatsmitglieder. Im Jahr 2013 haben sich die vier Nachbargemeinden des Hofoldinger Forstes – Aying, Brunnthal, Otterfing und Sauerlach – zu der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Windenergie Hofoldinger Forst zusammengeschlossen, um die Synergieeffekte zur Planung von Konzentrationsflächen für Windenergie in interkommunaler Zusammenarbeit zu nutzen, so dass es durch gemeinsame Gutachten zu Einsparungen führte. Auf Wunsch der Gemeinden sind im Jahr 2016 auch die Landkreise Miesbach und München dieser Arbeitsgemeinschaft beigetreten, die das Kostenrisiko der Windmessung zur Wirtschaftlichkeitsberechnung im Falle eines zu geringen Windertrages trugen.
Vor dem Hintergrund, dass die Flächen mit
„10-h Abstand zur Wohnbebauung“ für Windkraft baurechtlich privilegierte und somit baurechtlich zulässige Flächen für Windkraft sind, kann man davon ausgehen, dass diese Staatsflächen für Investoren für viele Windräder höchst interessant werden könnten und Zustimmungspflichten der Gemeinden entfallen werden. Die beteiligten Kommunen der Arbeitsgemeinschaften haben sich deshalb dafür entschieden, die Prüfung und gegebenenfalls die weitere Planung eines Windenergieprojektes in kommunaler Zuständigkeit selbst zu behalten und Anzahl und Lage der WKA selbst zu steuern. Neben dem Klimaschutz und der dringend erforderlichen Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien sollte ebenso sichergestellt werden wie das charakteristische Landschaftsbild möglichst erhalten bleiben soll. Wenn ein Eingriff im Wald erfolgt, soll er möglichst nur entlang der Autobahn erfolgen und die Situierung der hohen WKA in Nord-Süd-Richtung möglichst hintereinanderliegen. Die Bevölkerung soll weitgehend vor Beeinträchtigung geschützt und eine hohe regionale Wertschöpfung erreicht werden. Deshalb sollen sich in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger aus den Anrainergemeinden an den Windrädern finanziell beteiligen können.
Im Hofoldinger Forst wurden gemeinsam vier potenzielle Standorte identifiziert, je einer auf dem Gebiet einer der vier Gemeinden. Die Anlagen sind beiderseits der Autobahn A 8, die in nordsüdlicher Richtung verläuft. Alle Standorte befinden sich außerhalb der Entfernung der zehnfachen Höhe (10 H mit rund 2,5 km) der WEA zu Siedlungen beziehungsweise innerhalb einer rechtskräftigen Konzentrationsfläche (Otterfing). Auf diesen Standorten ist die Nutzung von Windenergie privilegiert, d. h. die Errichtung von Windenergieanlagen kann nur verweigert werden, wenn andere öffentliche Belange dagegensprechen. Eine rechtlich wirksame Konzentrationsflächenplanung besteht für die Gemeinde Aying; die Gemeinden Sauer-lach und Brunnthal haben entsprechende Verfahren begonnen, diese aber mit Einführung der 10 H-Regelung ruhen lassen. Alle überprüften WEA-Standorte befinden sich innerhalb der von den Gemeinden erlassenen bzw. beabsichtigten Konzentrationsflächen. Die bereits vorhandene gute Erschließung beider Gebiete mit Forstwegen trägt dazu bei, dass neben den Standorten für die Windenergieanlagen (WEA) selbst nur geringe Eingriffe (dauerhaft maximal 3000 qm je WEA) in den Wald erforderlich werden.
Nachdem zwei Vorstudien für den Hofoldinger und Höhenkirchner Forst in den Jahren 2018 und 2019 zu dem Ergebnis kamen, dass eine wirtschaftliche Energieerzeugung mit den neuen Anlagentypen für windschwache Gebiete möglich sein könnte, wurde Ende 2019 eine detaillierte einjährige Windmessung begonnen, deren Ergebnisse nun vorliegen.
Ergebnisse der Windmessung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die Messung des Windaufkommens im Hofoldinger Forst erfolgte mittels eines LiDAR-Gerätes im Rahmen einer einjährigen Messperiode von Anfang Dezember 2019 bis Anfang Dezember 2020. LiDAR-Messungen sind eine sehr exakte Methode der Bestimmung der Windgeschwindigkeiten in verschiedenen Höhen. Gemessen wird mittels eines Lasers, der am Boden steht und der von den sich bewegenden Partikeln in der Luft reflektiert wird.
Anschließend wurden die gemessenen Windgeschwindigkeiten mit Daten des Windparks Berg (LK Starnberg) und des Windrades in der
Gemeinde Bruck (LK Ebersberg) in Beziehung gesetzt. Da für diese Wind-parks bereits langjährige Datenreihen vorliegen, konnten die einjährigen Messergebnisse aus dem Hofoldinger mit deren Hilfe interpoliert werden. Dieses Vorgehen ermöglicht eine repräsentative Aussage zum langjährigen Windaufkommen (Windhöffigkeit).
Für die Berechnung des zu erwartenden Stromertrages wurden die gewonnenen, zeitlich aufgelösten Winddaten vom Fachgutachter anschließend mit den Leistungsdaten von drei verschiedenen modernen Windanlagentypen (Nennleistungen 5,5 - 6,0 MW, Nabenhöhen 164 – 169 m, Gesamthöhen ca. 240 m) in Beziehung gesetzt. Es zeigte sich, dass an den geplanten Standorten in Nabenhöhe eine mittlere Windgeschwindigkeit von rund 5,7 m/s vorherrscht. Wie zu erwarten, liegen die Hauptproduktionszeiten im Herbst und Winter. Der Wind kommt meistens aus west-südwestlicher Richtung. Es zeigt sich, dass die Windgeschwindigkeit mit zunehmender Höhe deutlich zunimmt, daher ist die Wahl eines modernen Windenergieanlagentyps mit großer Nabenhöhe entscheidend für einen wirtschaftlichen Betrieb.
Im Ergebnis lassen alle Windenergieanlagen (je nach gewähltem Anlagentyp) an den vier Standorten (gegenseitige Abschattung wurde rechnerisch berücksichtigt) jährlich über 10.000 MWh Strom erwarten, als Windpark

mit 4 Anlagen im Hofoldinger Forst bis zu rund 44.000 MWh. Hierzu gibt es eine detaillierte Er-tragsabschätzung durch einen Gutachter.
Auf Basis dieser Ertragsabschätzung konnte von dem beauftragten Ingenieurbüro eine Wirtschaftlichkeitsberechnung angefertigt werden. Dazu wurden im Dezember 2020 aktuelle Angebote für moderne Windenergieanlagen bei renommierten Herstellern eingeholt, eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsrechnung wurde zunächst aber nur mit einem Anlagentyp durchgeführt. Bei allen Kostenangaben handelt es sich um Nettoangaben, da die Betreibergesellschaften als Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Entgegen der üblichen Praxis wurde aus der Windertragsabschätzung nicht der P50-Wert (der Wert, der mit 50 %-er Sicherheit erreicht wird), sondern der P75-Wert (der Wert, der mit 75 %-er Sicherheit erreicht wird) verwendet. Dies schafft zusätzliche Sicherheit in der Berechnung.
Für den Windpark Hofoldinger Forst wurde eine Gesamtinvestition in Höhe von 24.300.000 € ein Investitionsvolumen von 19.700.000 € berechnet. Hierin sind alle Kosten der Projekte vollständig enthalten (Planung, Erdbau, Windenergieanlagen, Gutachten, Juristische Betreuung, Ausgleich, Unvorhergesehenes etc.). Auch die bisher angefallenen Planungskosten sind inbegriffen.
Im Sinne einer konservativen Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden auf die vom Gutachterbüro errechneten Stromertragswerte (P75Wert) nochmals Sicherheitsabschläge von 15 % in Abzug gebracht. Für die Einspeisevergütung wurde ein aktuell in der EEG-Ausschreibung üblicherweise erzielbarer Wert für Bürgerprojekte in Höhe von 6,00 ct/kWh angesetzt. Dieser Wert wird mit dem im EEG 2021 definierten Korrekturfaktor für den Standort in Höhe von Faktor 1,35 versehen, so dass sich eine Gesamtvergütung von 8,10 ct/kWh ergibt.
Die laufenden Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für den Wartungsvertrag der Windenergieanlagen sowie weiteren, jährlich anfallenden Kosten (Pacht, Betriebsführung etc.). Hier wurden die vertraglich vereinbarten Pachtkosten bzw. marktübliche Preise angenommen. Für die laufenden Kosten wurde von einer Steigerung von 2 % pro Jahr ausgegangen. Für die Berechnung der EigenkapitalRendite wurde angenommen, dass 30 % mit Eigenkapital (Bürgerbeteiligung) und 70 % mit Fremdkapital finanziert werden. Für die Darlehen wurden aktuelle Bankenkonditionen herangezogen.
Unter den aktuell vorliegenden Rahmenbedingungen ergibt sich für das Vorhaben aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung eine deutlich positive Eigenkapitalrendite, die zeigt, dass Windenergie im süddeutschen Binnenland kein Nischenthema darstellt. Mit den modernen, auf diese Windverhältnisse angepassten Anlagentypen kann Windenergie unter marktwirtschaftlichen Bedingungen einen nennenswerten Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Der oben dargestellte Stromertrag einer WEA von etwa 10.000 MWh ent-spricht immerhin dem jährlichen Stromertrag von zwölf nach Süden ausgerichteten Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Größe von jeweils 750 kWp Leistung und einem Flächenverbrauch pro Anla-ge von etwa 1 ha.
Als Fazit der detaillierten Windmessungen und der auf realen Parametern beruhenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen kann fest-
gestellt werden, dass Windenergieanlagen im Hofoldinger und Höhenkirchner Forst mit hoher Wahrscheinlichkeit wirtschaftlich betrieben und damit den Bürgerinnen und Bürgern zur finanziellen Beteiligung angeboten werden können. Die aktuellen – sehr positiven – Prozentwerte der Rendite-rechnungen geben allerdings lediglich den derzeitigen aktuellen Stand wieder und können Schwankungen unterliegen. Insbesondere müssen die Ausschreibungsergebnisse für die Vergütung des erzeugten Stromes weiter beobachtet werden. Da aktuell in Deutschland nur wenige Windenergieanlagen gebaut werden, erklärt sich auch dadurch die eher hohe Vergütung. Bei einer baldigen Realisierung ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Blickwinkel für die Kommunen aber die Chance, ein Bürgerwindprojekt in Südbayern in einem sehr guten Marktfenster zu realisieren.
Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Neben der Wirtschaftlichkeit ist der Natur- und Artenschutz ein zweiter wichtiger Aspekt, der maßgebend für eine Realisierung der Projekte ist. Nur wenn sich zeigt, dass diese vereinbar mit den naturschutzfachlichen Belangen sind, können sie verwirklicht werden. Dazu fanden im Jahr 2020 in beiden Projektgebieten umfangreiche Kartierungen durch zwei verschiedene, unabhängige Gutachterbüros statt. Sämtliche Kartierungen wurden im Vorfeld detailliert mit den zuständigen Abteilungen der Landratsämter München und Miesbach und der Regierung von Oberbayern abgestimmt.

Auch während der Kartierperiode fand ein enger Austausch mit den Behörden statt. Die Kartierungen folgten strikt den gesetzlichen Vorgaben, die in Bayern zur Windenergie bestehen. Darüber hinaus fanden zusätzliche Untersuchungen zum Landschaftsschutzgebiet statt.
Während der Vegetationsperiode 2020 wurden alle Arten untersucht, die durch die geplanten Windenergieanlagen möglicherweise betroffen sein könnten. So wurden beispielsweise an 18 Tagen über jeweils sechs Stunden im Hofoldinger Forst gleichzeitig von drei Hebebühnen aus sämtliche Flugbewegungen von Großvögeln (bspw. Rotmilan und Wespenbussard) erfasst. Daneben fanden zahlreiche Erhebungen am Boden statt, bei denen unter anderem die Strukturen (bspw. Höhlenbäume) und auch die am Boden leben-den Arten (Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien etc.) betrachtet wurden.
Insgesamt kommen beide Gutachterbüros auf Basis aller Kartierungen aus dem Jahr 2020 zum Ergebnis, dass beiden Projekten aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht voraussichtlich keine entscheidenden Belange entgegenstehen.
Die finale Einschätzung einer Genehmigungsfähigkeit der Projekte obliegt jedoch den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter München und Miesbach in Abstimmung mit der höheren Naturschutz-behörde der Regierung von Oberbayern.
Lage im Landschaftsschutzgebiet Drei der vier geplanten WEA-Standorte – die Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinden Brunnthal, Sauerlach und Otterfing - liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Hofoldinger und Höhenkirchner Forst“. Da die Schutzgebietsverordnung im Landkreis Miesbach für den Hofoldinger Forst im Bereich der Gemeinde Otterfing erst im Jahr 2018 erlassen wurde, wurde hier die Zulässigkeit von Windenergienutzung bereits bei Erlass der Verordnung überprüft und in der Verordnung geregelt. Beim Erlass der inzwischen fünfzig Jahre alten Verordnung des Landkreises München spielte Windenergie allerdings noch keine Rolle. Für die Errichtung von Windenergieanlagen, müsste die Verordnung des Landkreises München für das Landschafts-schutzgebiet deshalb geändert werden.
Hierfür kommen für den Verordnungsgeber, den Landkreis München, zwei Möglichkeiten in Betracht: die Ausweisung von Zonen für Windenergie im LSG (sog. Zonierungskonzept) oder die Herausnahme der Flächen, die für die Windenergie vorgesehen sind.
Für die Änderung der LSG-Verordnung ist ein gemeinsamer Antrag der betroffenen Gemeinden erforderlich, der substantielle Gründe für eine Schutzgebietsänderung enthält. Die grundsätzliche Entscheidung der in den beiden Arbeitsgemeinschaften beteiligten Kommunen, das Ziel zu verfolgen, einen Antrag auf Genehmigung von insgesamt zwei (Brunnthal und Sauerlach je eine) WEA nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu stellen, stellt einen solchen substantiellen Grund dar. Dem Antrag sind geeignete Gutachten beizufügen, die eine Vereinbarkeit des Betriebs von WEA mit den Schutzzwecken der LSG-Verordnung (Natur- und Artenschutz, Schutz des Landschaftsbildes und des Naturgenusses) plausibel erscheinen lassen.
Form der Betreibergesellschaft Das Windenergieprojekt soll in erster Linie
den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Standortgemeinden zu Gute kommen, die sich deshalb bevorzugt finanziell an den Projekten beteiligen können sollen. Solange aber noch keine grundsätzliche Entscheidung unserer Gemeinde Brunnthal zum Verbleib in der ARGE getroffen wurde, ist dieser Punkt über eine geeignete Rechtsform der möglichen Betreibergesellschaft, wobei private und kommunale Gesellschaftsmodelle untersucht werden, noch offen.
Alle bereits geleisteten und bis zur Gründung der Projektgesellschaften noch zu tragenden Aufwendungen zählen zu den Projektentwicklungskosten und müssen von den zu gründenden Gesellschaften übernommen werden. Ob diese Leistungen den Landkreisen und den Kommunen zurückerstattet oder später in Gesellschafteranteile umgewandelt werden sollen, kann zu einem späteren Zeitpunkt, nach Vorliegen genauerer Informationen bezüglich der zu gründenden Gesellschaften entschieden werden. Sollten bei einer positiven Gemeindeentscheidung die Projekte letzten Endes wider Erwarten nicht ausreichend Anleger einwerben können, bestünde auch für die Gemeinde Brunnthal und den Landkreis München die Möglichkeit, sich an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in dem Umfang zu beteiligen, wie sie und er selbst Energie zur Deckung seines Eigenbedarfes benötigt.

Terminplan Eine grundsätzliche Entscheidung zur Fortführung der Projekte und zur Erstellung der vollständigen Unterlagen zur Einreichung der Anträge nach Bundesimmissionsschutzgesetz durch die Gremien aller ARGE-Kommunen im ersten Quartal 2021 wäre wünschenswert. Ob eine Entscheidung der Gemeinderäte aber derzeit ohne die ausführliche Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger überhaupt möglich ist, ist noch unklar. Präsenz-Informationsveranstaltungen können im Moment noch nicht stattfinden, erscheinen aber dringend geboten
Nach Vorliegen einer grundsätzlichen Entscheidung der ARGE-Kommunen zur Projektfortführung könnte frühestens im April 2021 ein Antrag auf Änderung der LSG-Verordnung „Hofoldinger und Höhenkirchner Forst“ gestellt werden. Ein Änderungsentwurf der LSGVerordnung könnte dann in den Gremien des Kreistages im September bzw. Dezember 2021 beschlossen werden. Anschließend erfolgen das öffentliche Beteiligungsverfahren für Bürger und öffentliche Träger, das je nach Umfang der Einwendungen eine Bearbeitungszeit von 3 – 6 Monaten erfordert sowie die abschließende Verordnungsänderung durch den Kreistag München. Sollten Einwendungen von großer Bedeutung zu wesentlichen Änderungen am Verord-nungsentwurf führen, ist gegebenenfalls eine zweite öffentliche Auslegung erforderlich.
Die Gründung der Betreibergesellschaften, die Einholung aller noch erforderlichen Gutachten und die Stellung des Antrages auf Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz bei den Landratsämtern Miesbach und München könnten bis zum 4. Quartal 2021 erfolgen. Aufgrund der oben dargestellten derzeit günstigen Rahmenbedingungen für die Errichtung von WEA sprechen sich die Landkreise für eine möglichst frühzeitige Antragstellung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aus, auch wenn bis dahin das Verfahren zur Änderung der LSG-Verordnung noch nicht abgeschlossen werden konnte. Das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz ist nach Antragstellung im Minimum mit einer Bearbeitungszeit von

sechs Monaten zu rechnen, so dass die Genehmigungen selbst bei parallelem Verlauf des Genehmigungsverfahren nach BImSchG und dem Änderungsverfahren der LSG-Verordnung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2022 vorliegen können.
Die PWB hat mit Schreiben vom 22.01.2021 einen Antrag auf Austritt aus der Arbeitsgemeinschaft Windenergie Hofoldinger Forst (ARGE) gestellt. Dieser wurde von weiteren Gemeinderatsmitgliedern unterschrieben.
Der Verbleib in der ARGE war schon Gegenstand mehrerer Gemeinderatssitzungen. Zuletzt wurde er in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2020, TOP 8 Ö, behandelt. Der damalige Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Bei einem Verbleib in der ARGE ist über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Beschluss: Antrag PWB: Die Gemeinde Brunnthal tritt aus der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst aus. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird zum weiteren Vollzug beauftragt. Den ARGE-Mitgliedern ist darüber hinaus mitzuteilen, dass die Gemeinde Brunnthal in ihrem Zuständigkeitsbereich keinesfalls dem Bau von Windkraftanlagen eine Zustimmung erteilen wird. zugestimmt Ja: 11 Nein: 8
TOP 4 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
keine
TOP 5 Nach Erledigung der Tagesordnung: Bekanntgaben und Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern
Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten: Die PWB-Fraktion hat mit Schreiben vom 23.02.2021 mitgeteilt, dass ihr neuer Fraktionssprecher GRM Werntshofner ist (Unterlage wurde im RIS eingestellt). Stefan Kern, Erster Bürgermeister Siegfried Hofmann, Schriftführer

Beginn: 19.00 Uhr Ende 19.48 Uhr Ort: Festsaal, Landgasthof Brunnthal, Münchner Straße 2
A. Feststellung der Beschlussfähigkeit:
1. Ladung: Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. 2. Anwesenheit und Stimmberechtigung: Vorsitzender: Stefan Kern Mitglieder: Matthias Amtmann, Karin Beck, Jürgen Gott, Sonja Hahnel, Gerda Handl, Robert Huber, AndreasLangner, Michael Lechner, Thomas Mayer, Hilde Miner, Martin Rottenhuber, Fabian Sass, Christine Schulz, Talat Sürmeli, Florian Tränker, Helmut Vorleitner jun., Martin Werntshofner, Christine Zietsch Abwesende Mitglieder: Ulla Gocke, privat entschuldigt Christina Schmidt, privat entschuldigt Beschlussfähigkeit war gegeben.
B. Eintritt in die Tagesordnung: TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.
Antrag GRM Zietsch: Als Vorsitzende des RPA beantrage ich unter Bezugnahme auf § 24 Abs. 2 GeschOGR, den TOP 5 Ö (F/008/2021) von der Tagesordnung der Sitzung am 10.03.2021 zu nehmen und auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 14.04.2021 zu verschieben. Für diesen neuen Termin sind dem Gemeinderat fristgerecht, zusammen mit der Einladung, der Endbericht der Rechnungsprüfung 2019 sowie alle sonstigen, erforderlichen Dokumente zur Vorbereitung zur Verfügung zu stellen. zugestimmt Ja: 19 Nein: 0
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung
Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Gemeinderats-Sitzung wird genehmigt. zugestimmt Ja: 19 Nein: 0
TOP 3 Ausschüsse; Bestellung der Mitglieder (Änderungen aufgrund Fraktionswechsel)
Beschluss: 1. Bedingt durch den Fraktionswechsel von
GRM Gott wird die bisherige Bestellung der
Ausschussmitglieder samt Stellvertreterregelung 1.1 der CSU mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, 1.2 der PWB für alle Ausschüsse, 1.3 der UBW mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses und 1.4 der Vertreter im Rechnungsprüfungsausschuss aufgehoben und die entsprechenden Mitglieder abberufen.
Redaktionsschluss für die Maiausgabe 2021 ist am Mittwoch, 14. April 2021
2. Für den Hauptausschuss (gleichzeitig Ferien- und Notfallausschuss) werden im Hinblick auf die abberufenen Mitglieder auf Vorschlag der Parteien/Wählergruppen folgende Gemeinderatsmitglieder als Ausschussmitglieder neu bestellt: 2.1 GRM Sass (CSU) 1. Stellvertreter: GRM Langner 2. Stellvertreter: GRM Schmidt 2.2 GRM Schulz (CSU) 1. Stellvertreter: GRM Mayer 2. Stellvertreter: GRM Handl 2.3 GRM Sürmeli (CSU) 1. Stellvertreter: GRM Handl 2. Stellvertreter: GRM Vorleitner 2.4 GRM Rottenhuber (CSU) 1. Stellvertreter: GRM Vorleitner 2. Stellvertreter: GRM Mayer 2.5 GRM Tränker (PWB) 1. Stellvertreter: GRM Huber 2. Stellvertreter: GRM Werntshofner 2.6 GRM Amtmann (UBW) 1. Stellvertreter: GRM Zietsch 2. Stellvertreter: GRM Gott 2.7 GRM Hahnel (UBW) 1. Stellvertreter: GRM Gocke 2. Stellvertreter: GRM Zietsch
3. Für den Finanzausschuss werden im Hinblick auf die abberufenen Mitglieder auf Vorschlag der Parteien/Wählergruppen folgende Gemeinderatsmitglieder als Ausschussmitglieder neu bestellt: 3.1 GRM Handl (CSU) 1. Stellvertreter: GRM Schmidt 2. Stellvertreter: GRM Sass 3.2 GRM Mayer (CSU) 1. Stellvertreter: GRM Schulz 2. Stellvertreter: GRM Rottenhuber 3.3 GRM Vorleitner (CSU) 1. Stellvertreter: GRM Sürmeli 2. Stellvertreter: GRM Schulz 3.4 GRM Langner (CSU) 1. Stellvertreter: GRM Rottenhuber 2. Stellvertreter: GRM Sürmeli 3.5 GRM Werntshofner (PWB) 1. Stellvertreter: GRM Tränker 2. Stellvertreter: GRM Huber 3.6 GRM Zietsch (UBW) 1. Stellvertreter: GRM Amtmann 2. Stellvertreter: GRM Hahnel 3.7 GRM Gocke (UBW) 1. Stellvertreter: GRM Gott 2. Stellvertreter: GRM Amtmann
4. Für den Bauausschuss werden im Hinblick auf die abberufenen Mitglieder auf Vorschlag der Parteien/Wählergruppen folgende Gemeinderatsmitglieder als Ausschussmitglieder neu bestellt: 4.1 GRM Langner (CSU) 1. Stellvertreter: GRM Vorleitner 2. Stellvertreter: GRM Handl 4.2 GRM Rottenhuber (CSU) 1. Stellvertreter: GRM Sürmeli 2. Stellvertreter: GRM Schulz 4.3 GRM Schmidt (CSU) 1. Stellvertreter: GRM Sass 2. Stellvertreter: GRM Sürmeli 4.4 GRM Mayer (CSU) 1. Stellvertreter: GRM Schulz 2. Stellvertreter: GRM Sass 4.5 GRM Huber (PWB) 1. Stellvertreter: GRM Werntshofne 2. Stellvertreter: GRM Tränker 4.6 GRM Gott (UBW) 1. Stellvertreter: GRM Hahnel 2. Stellvertreter: GRM Zietsch 4.7 GRM Gocke (UBW) 1. Stellvertreter: GRM Zietsch 2. Stellvertreter: GRM Amtmann
5. Für den Rechnungsprüfungsausschuss wird im Hinblick auf das abberufene Mitglied nebst Stellvertretern auf Vorschlag der PWB folgendes Gemeinderatsmitglied als Ausschussmitglied neu bestellt: GRM Werntshofner 1. Stellvertreter: GRM Tränker 2. Stellvertreter: GRM Huber 6. Im Rechnungsprüfungsausschuss werden die Stellvertreter neu bestellt: 1. Stellvertreter: GRM Langner. 2. Stellvertreter: GRM Werntshofner. zugestimmt Ja: 19 Nein: 0
TOP 4 Betreuung in Kindertageseinrichtungen während der Coronazeit: Einheitliche Regelung Abrechnung Notbetreuung Januar, Februar, März
Übersicht der Elternbeiträge in den Einrichtungen (nur ca. Angaben):
Einrichtung Kinder in Notbetreuung Kinder gesamt Kinder die prozentual in der Notbetreuung waren (max. Anzahl) Ausfall Elternbeitrag ca. bei voller Übernahme bei allen Kindern pro Monat Kosten der Notbetreuung die nicht vom Freistaat übernommen werden ca. Förderfähig
Villa 22-26 29 89,7 % 8.400 7.534,8 865,2 Raupe 5-6 11 54,5 % 3.550 1.934,75 1.615,25 St. Nikolaus 53-65 89 73,0 % 3.600 2.628 972 Gänseliesl 47-72 85 84,7 % 5.450 4.616,15 833,85 Mittags- Ca. 20 110 18,1 % 8.000 1.440 6.560 betreuung Hort 3-32 62 51,6 % 9.450 4.876,2 4.573,8
Gesamt 150- 221 386 57,3 % 38.450 23.029,9 15.420,1 Davon 30% 4.626,03
Anhänger
Vertrieb Verleih Reparatur
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