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STIMME OÖ. Kriegsopfer- und Behindertenverband Behindertenrechte sind Menschenrechte Aus den Bezirksund Ortsgruppen Seite 5–8 Neuerungen 2024 Seite 9–13 Seite 21–27 50. Jahrgang Frühjahr 2024 Folge 1

MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN HABEN EIN RECHT AUF ARBEIT UND FAIRE ENTLOHNUNG

von Präsident

Das Recht auf Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen ist ein zentrales Bekenntnis der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das umfassende Diskriminierungsverbot in Beruf und Arbeit Kernpunkt des österreichischen Behindertengleichstellungsrechts. Arbeit und Beschäftigung bedeutet für die Betroffenen nicht nur eigenständige und unabhängige Lebensgestaltung, sondern auch Selbstverwirklichung und gesellschaftliche Akzeptanz und ist darüber hinaus auch aus volkswirtschaftlichen Gründen unabdingbar.

Ein wichtiger Schritt für die Integration am Arbeitsmarkt ist der nunmehr umgesetzte Entfall der automatischen Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die bisher vorgesehene automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung hat dazu geführt, dass dieser Personenkreis von Leistungen des AMS ausgeschlossen wurde. Jungen Menschen wird es nun ermöglicht, vom Arbeitsmarktservice betreut zu werden und entsprechende Schulungen in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist es uns hier, dass sehr rasch geeignete Maßnahmen vom AMS, dem Sozialministeriumservice und den Ländern gemeinsam erarbeitet werden, um die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Eine gute Ausbildung ist Grundvoraussetzung für die Ausübung einer Berufstätigkeit. Es hat daher oberste Priorität, Kindern und Jugendlichen das Recht auf inklusive Bildung tatsächlich und auf allen Ebenen des österreichischen Schulsystems zukommen zu lassen und alle erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen zu setzen und die Schulstandorte auch mit den erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten. Weg von Sonderschulen hin zu inklusiven Schulen!

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Tages- und Beschäftigungsstrukturen gegen ein geringes Taschengeld entspricht ebenfalls nicht den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention. Die gerechte Entlohnung und vor allem die Integration am (ersten) Arbeitsmarkt stellen wichtige KOBV-Forderungen dar, die es umzusetzen gilt.

Der Weg in die Selbständigkeit als Trafikant:in als Berufschance für Menschen mit Behinderungen

Der Erwerb einer Tabaktrafik ist für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Berufschance und bedeutet für viele Menschen mit Behinderungen den Weg aus einer langjährigen Arbeitslosigkeit in eine Berufstätigkeit.

Das Tabakmonopolgesetz hat den sozialpolitischen Zweck, ausschließlich Menschen mit Behinderungen mit der Bestellung zum Tabakfachhändler die Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen und ist somit ein wichtiger Schritt zur Absicherung des Lebensunterhaltes von Menschen mit Behinderungen.

Der KOBV vertritt in den Vergabekommissionen der Monopolverwaltung die Interessen von Menschen mit Behinderungen und kann auf einige Erfolge zurückblicken.

Ich hoffe Ihr Interesse geweckt zu haben, und freue mich auf zahlreiche Anfragen in unserem Trafikreferat. Machen Sie von unserem Angebot Gebrauch und lassen Sie sich auf Ihrem Weg in die berufliche Selbständigkeit von uns begleiten und unterstützen.

Ihr Franz Groschan

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Sehr geehrte Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser!

Johann Krauk

verständlich werden wir über den neu gewählten Vorstand in der Herbstausgabe berichten.

Was mich besonders betroffen macht, ist der noch immer andauernde Krieg zwischen der Ukraine und Russland, der bisher hunderttausende Tote und Verletzte forderte. Vor dem 24. Februar 2022 war es eigentlich nicht vorstellbar, dass nach dem 2. Weltkrieg jemals wieder solche Gräueltaten geschehen würden.

Wir möchten in Erinnerung rufen, dass der KOBV seinen Ursprung in der Kriegsopferversorgung hat, aus der beispielsweise das Behinderteneinstellungsgesetz (erhöhter Kündigungsschutz) und das Pflegegeld hervorgehen.

Der KOBV Österreich hat maßgeblich zur Einführung des Angehörigenbonus, der seit Juli 2023 in Kraft ist, beigetragen. Damit werden jene Personen, die seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen mit zumindest Pflegestufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen, finanziell unterstützt. Voraussetzung ist, dass das monatliche Netto-Einkommen der pflegenden Person im vergangenen Kalenderjahr im Durchschnitt nicht mehr als € 1.500 betrug (Jahreszwölftel). Der Angehörigenbonus beträgt monatlich € 125 und kann 1 Jahr rückwirkend beantragt werden.

Anfang Februar wurde durch die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten der Grundstein für einen zukünftigen Europäischen Behinderten- und Parkausweis gelegt. Gerne halten wir Sie darüber auf dem Laufenden.

Jetzt schon möchten wir ankündigen, dass der Vorstand des OÖ. KOBV im Rahmen des Delegiertentages am 12.9.2024 neu gewählt wird. Selbst-

Betroffen macht mich auch, dass die Fördergelder der öffentlichen Hand bei Weitem nicht ausreichen, um das Überleben des Vereins zu sichern. Da wir von keiner weiteren Stelle Unterstützungsleistungen erhalten, sind wir auf private Spendengelder angewiesen, wofür wir uns herzlich bedanken. Vielen Dank auch an all jene, die uns die Treue halten und uns unterstützen, auch wenn sie uns nicht unmittelbar brauchen. Wir sind über jede Spende froh!

Abschließend möchte ich mich bei allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei meinem Team für ihr Engagement recht herzlich bedanken.

Ich wünsche Ihnen schöne Osterfeiertage, Ihr Präsident Johann Krauk

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des des OÖ. KOBV!

Wir helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Helfen Sie uns bitte mit Ihrer Spende! Daher liegt dieser Ausgabe ein Spendenerlagschein bei. Ihre Spende ist bei uns in guten Händen und wird zu 100 Prozent für Menschen mit Behinderung eingesetzt.

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DANKE

AKTUELLES AUS DEM VORSTAND

Wir sind ein ehrenamtlicher Verein, der sich für die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung einsetzt. Genau diese Zielgruppe hatte es in den letzten Jahren extrem hart. Jetzt kämpfen aktuell viele Menschen in unserem Land mit der Teuerungswelle und auch da erwischt es vermehrt unsere Zielgruppe.

Der aktuelle Bedarf an Beratungsgesprächen ist so groß wie nie zuvor und fordert jeden einzelnen in unserem Team maximal. Es ist daher zwingend notwendig, vorab einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, da wir unsere Personalkapazitäten gut einteilen müssen. Bei unseren Mitarbeitern und ehrenamtlichen Funktionären sind Sie gut aufgehoben.

Im letzten Jahr wurden unseren ehrenamtlichen Funktionären Schulungen angeboten, damit Beratungen künftig auch verstärkt in unseren Ortsgruppen angeboten werden können. Denn nur so können wir unsere Mitarbeiter in der Bürgerstraße und in Auwiesen entlasten. Durch einen besseren Vorort-Service ergeben sich natürlich auch für unsere Zielgruppe wesentliche Vorteile.

Unser Vizepräsident Christoph Scheck hat aus persönlichen Gründen seine Funktion im Vorstand des OÖ. KOBV zurückgelegt. Seinen Entschluss nahmen wir schweren Herzens zur Kenntnis und möchten Christoph für sein langjähriges beherztes Engagement danken. In der letzten Vorstandssitzung am 06.03.2024 kooptierten wir seinen Nachfolger Konrad Hinterreither in den

Vorstand. Konrad wird uns künftig mit seinem großartigen Fachwissen unterstützen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihm und wünschen ihm viel Tatkraft.

Neu im Vorstand:

Vize-Präsident Konrad Hinterreither

Mein Name ist Konrad Hinterreither. Von 1968 bis 2010 war ich in der Chemie zuerst als Lehrling und dann als Betriebsschlosser beschäftigt, seit 1992 als Behindertenvertreter mit unserem Präsidenten Johann Krauk und anderen Kollegen für die Anliegen Behinderter zuständig. Durch die Aufteilung des Großkonzerns Chemie Linz und den Verkauf an ausländische Konzerne wurde der Druck auf behinderte Arbeitnehmer immer größer. Unsere Aufgabe war es daher, hunderte Mitarbeiter vor Abbau, Mobbing und Kündigung zu schützen. Das ist auch dank unseres Einsatzes gelungen.

Seit 2004 bin ich als ehrenamtliches Mitglied im Verein mit verschiedenen Aufgaben betraut. Weiters bin ich seit vielen Jahren als Delegierter des OÖ. KOBV im Kündigungsausschuss des Sozialministeriumsservice aktiv vertreten. Ich werde meine Erfahrungen als Behindertenvertreter im Vorstand gerne einbringen.

OG Braunau: Kamerad Albert Ecker ist am 20. Jänner 2024 im 84. Lebensjahr verstorben. Viele Jahre übte er seine Funktionen als Obmann der BO und der OG Braunau aus. Albert hat sich vorbildlich für alle seine Mitmenschen eingesetzt, seien es Kriegsopfer oder Behinderte, bei ihm stand die Menschlichkeit im Vordergrund. Wichtig war ihm auch der persönliche Kontakt zu seinen Mitgliedern und regelmäßige Treffen mit seinen Funktionären. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

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Vorstand des OÖ. KOBV: Johann Krauk, Eleonora Prey, Günter Geisberger, Herbert Kasberger, Konrad Hinterreiter, Karl Woisetschläger ( Kontrolle)

BEHINDERTENRECHTE SIND MENSCHENRECHTE!

Am 10. Dezember war der internationale Tag der Menschenrechte. Bei einer großen Konferenz im Rathaus wurden mehrere Podiumsdiskussionen abgehalten und Gedanken ausgetauscht. Politiker:innen, Wissenschafter:innen und Vertreter:innen von Organisationen waren vor Ort und haben ihre Konzepte und Ideen vorgestellt, sowie auf Herausforderungen und Probleme hingewiesen.

Die Grundannahme von Menschenrechten ist, dass alle Menschen gleiche Menschenwürde und Rechte haben. Dies ist unabhängig von ihrer Herkunft, Alter oder sonstigen Merkmalen.

Die erste Podiumsdiskussion widmete sich der Umsetzung von Menschenrechten in der Praxis. Die Europäische Agentur für Menschenrechte (FRA), welche ihren Sitz in Wien hat, erklärte, dass sie auf Verbesserungen von gewissen Bedingungen hinweisen, wie z.B., dass Kinder nicht in gefängnisähnlichen Unterkünften untergebracht werden dürfen. Bei Info-Kampagnen der Agentur sind Verbesserungen der Menschenrechtssituationen direkt messbar. So wurde als Beispiel Luxemburg genannt, wo durch verschiedene Aktionspläne gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit die tatsächliche Diskriminierung um 22% gesenkt werden konnte.

Behindertenrechte selten thematisiert und doch überall enthalten

Während das Beispiel der Kinder, den allermeisten einleuchtet, denken bei Menschenrechten wenige an Behindertenrechte. Auf der Konferenz wurde mitunter auch viel über Armut gesprochen. Diese Thematik überschneidet sich oft mit Menschenrechten und Menschen mit Behinderungen. Martin Schenk, der stellvertretende Direktor der Diakonie Österreichs, berichtete davon, dass durch strategische Klagsführung die Einforderung von sozialen Rechten heuer schon in 20 Fällen bis zu Höchstgerichten ging. Denn selbst, wenn die Rechtslage eindeutig ist, oder Men-

schen rechtlich Leistungen zustehen, so zeigt die Praxis oft, dass diese nicht universell angewendet werden. Insgesamt sei aber die Lage in offiziellen Ämtern besser geworden, um an Sozialhilfeleistungen zu kommen. Hierbei erwähnte Schenk, dass die Digitalisierung zwar viele Vorteile bringe, aber einige Betroffene dadurch den Zugang zu Leistungen verlieren. Der Magistratsdirektor der Stadt Wien, Dietmar Griebler, wurde diesbezüglich auch insbesondere auf die MA 35, die sich mit Einwanderung und Staatsbürgerschaft beschäftigt, angesprochen. Er verwies dabei darauf, dass sich die Dienststellen hier mit sehr „kasuistischen“ Gesetzen, also mit wenig Gestaltungsspielraum, konfrontiert sehen. Was das Magistrat aber beiträgt, ist es, neue Maßstäbe für den Umgang mit Kund:innen zu pflegen. Das Umdenken, dass hier eine Serviceleistung beansprucht wird und Kund:innen nicht „Bittsteller:innen“ sind, sei ein begrüßenswerter Fortschritt.

Ähnliches gilt auch für den Behindertensektor, auch wenn er nicht explizit genannt wurde. Organisationen wie der KOBV beraten in Rechtsfragen und unterstützen, wenn hier bereits erkämpfte Rechte verwehrt werden. Menschen mit Behinderungen sollen nicht um ihre Rechte „betteln“ müssen.

Wie vielseitig menschenrechtliche Aspekte sind, zeigte auch das Beispiel der Europäischen Menschenrechtsagentur (FRA) in Wien, betreffend

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eine Ukrainerin. Auf den ersten Blick hätte diese durch die Arbeitserlaubnis und viele Vereinfachungen einen guten Start am Arbeitsmarkt in Österreich haben können. Was aber im ersten Moment nicht mit Menschenrechten assoziiert wird, ist, wenn man die Lebensrealitäten weiterdenkt: eine geflüchtete Frau, die Betreuungspflichten hat oder eine zu pflegende Angehörige, kann dann trotz Zugängen zum Arbeitsmarkt nicht arbeiten.

Auch hier gibt es Parallelen zur Arbeit mit Menschen mit Behinderungen: häufig müssen Menschen mit Behinderungen gepflegt werden, staatliche Unterstützungsleistungen sind aber beschränkt und vielfach unzureichend. Das Recht auf Selbstbestimmung hört da auf, wo notwendige Pflege oder Assistenz verwehrt wird.

Menschenrechte in der Wirtschaft: zwischen Existenzminimum und maximalem Wachstum

Alexandra Strickner vom Kompetenzzentrum Alltagsökonomie resümierte eine notwendige Verschiebung von Unternehmen zurück zu staatlichen Regierungen, um den Fokus auf Pflege, Betreuung und herausfordernde Themen wie Social

Media und Künstliche Intelligenz zu legen. Diese hätten gravierende Auswirkungen auf die Gesellschaft, lägen aber vollständig in den Händen von Unternehmen.

Was für viele bereits bekannt ist, sind die tagtäglichen menschenrechtlichen Verletzungen in der Textilindustrie. Billigkleidung stammt de facto immer aus Verhältnissen, wo Ausbeutung, Menschenrechtsverletzungen und andere Missstände herrschen. Der CEO des IKEA Österreich, Alpaslan Deliloglu, verwies darauf, dass man bei IKEA zu 70 % in Europa produziere und bei den restlichen Firmen durch Verträge auch die Arbeitsbedingungen bestimmen könne. Außerdem hätte man durch billige Produkte die Zugänglichkeit von einem höheren Lebensstandard für einkommensschwache oder armutsgefährdete Menschen hergestellt.

Pradeep Wagle vom Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte hinterfragte allgemein, wem die Wirtschaft tatsächlich diene. Strickner merkte dazu an, dass man sich überlegen müsse, was „genug“ für eine Gesellschaft bzw. Einzelpersonen sei. Was dabei das Minimum für ein gutes Leben für alle sei, müsste man überdenken, aber ebenfalls über das Maximum müsse man sprechen und bezog sich dabei auf die Thematik, dass man durch eine kapitalistische Gesellschafts- und Wirtschaftsform den hohen Verbrauch von Ressourcen und Gewinn für Einzelne fördere aber nicht die Allgemeinheit. Während sich bei der Überschneidung von Wirtschaft und Umweltschutz die Frage auftut, wo ein Maximum des guten Lebens erreicht sei, kämpfen Menschen mit Behinderungen tagtäglich für das bare Minimum, Recht auf Arbeit, Wohnen, adäquate Hilfsmittel, medizinische Versorgung und Unterstützung.

Umweltschutz, Menschenrechte und Menschen mit Behinderungen

Beim Thema Ressourcen brachte die Podiumsdiskussion zum Thema Menschenrechte und Umwelt spannende Einblicke. Wussten Sie, dass sauberer Zugang zu Wasser als Menschenrecht

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Menschenrechte in der Praxis - die Umsetzung des menschenrechtsbasierten Ansatzes. Li nach re: Martin Schenk, Dietmar Griebler, Manfred Nowak, Francoise Schein, Nicole Romain

anerkannt ist? Der Klimaaktivistin Lena Schilling zufolge fehle es in Österreich an einem Grundrecht für Klimaschutz, denn sie versteht Umweltund Klimaschutz als staatliche Schutzpflicht bezogen auf die bevorstehenden Auswirkungen durch die Erderwärmung. Sithara Pathirana, die Programmleitung der Klima Biennale Wien, ergänzte, dass es hierbei Plattformen bräuchte, die in Wissenschaft und Bildung hineingreifen, da viele noch nicht wissen würden, „wie die Ausbeutung von Menschen mit den Auswirkungen auf den Planeten zusammenhängen.“ Die Anwältin für Klima-, Umwelt- und Verfassungsrecht, Michaela Krömer, meinte dazu, dass Systemkrisen eine „Änderung von Spielregeln“ bräuchten. „Demokratische Rechte sind Teil von Menschenrechten“ und man solle daher von Demonstrationen Gebrauch machen (dürfen). Auch die Justiz könne hier „Yoga“ machen, indem sie die Spielräume der Gesetze durch Interpretation und Auslegung ausdehnt und hier einen aktiven Beitrag bei der Entwicklung von Rechten betreibt.

Das „Yoga“ für die Justiz und Politik wäre auch in der Umsetzung von Behindertenrechten wünschenswert. Nachdem die UN Behindertenrechtskonvention einen Staatsvertrag darstellt, ist Österreich verpflichtet, die Regelungen der Konvention in der Gesetzgebung und Vollziehung zu berücksichtigen und in das nationale Recht umzusetzen. Behindertenrechte sind zwar im Rahmen des Gleichstellungsgrundsatzes in Österreich rechtlich abgesichert, wichtig ist jedoch, dass die Inhalte der Konvention sowohl in Bundes- als auch Landesgesetzen rascher umgesetzt und mit entsprechenden Rechtsansprüchen versehen werden. Man sollte die vielen konkreten Empfehlungen des Fachausschusses der UN zur Umsetzung nutzen, um hier endlich aufzuholen. Die fehlende Umsetzung ist eine Verletzung der Menschenrechte.

„Es braucht mehr als Rampen“ –Barrierefreiheit bei der Planung mitdenken!

Hans Sakkers, Programmmanager „Umsetzung der Menschenrechte“ von der Stadt Utrecht, brachte schließlich endlich das Thema Behin-

derung ein. Er beschäftigt sich mit der besseren Umsetzung von Menschenrechten bei Stadtplanung und Mobilität.

Reine Konzepte von Menschenrechten oder den UN-Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) seien nicht genug. Bei der Planung einer neuen Buslinie bräuchte es mittlerweile viel mehr, als eine Klapprampe für Rollstuhlnutzer:innen einzuführen, wenn man Menschenrechte vollumfassend ausbauen möchte.

Schilling fügte noch hinzu, dass es in rund 60% der Gebiete in Österreich ein viel zu geringes öffentliches Verkehrsnetz gebe, wenn ein Bus nur einmal am Tag fahren würde. Es ginge nicht (nur) darum, dass „irgendwo Eisbären sterben“, sondern um Fragen, wie Menschen in Wien beispielsweise die Wohnung heizen können und im Sommer klimatisieren. Dieses Beispiel zeigt die Verstrickung von notwendigen Klimaschutzmaßnahmen (Überhitzung von Städten) mit Menschenrechten (Anspruch auf den Lebensstandard, Armutsgefährdung durch Teuerung etc.).

Bei diesen aktuellen Themen, wie Städteplanung und Klimaschutz, wäre es demnach wünschenswert, wenn Behindertenrechte von Anfang an mitgedacht werden. Es nützt wenig, wenn einmal am Tag ein Bus fährt, den man mit einer komplizierten Rampe nutzen muss, oder wie bei Zügen eigens eine Anmeldung für den öffentlichen Verkehr leisten muss. Hier muss Barrierefreiheit weitergedacht und von Anfang an mitgeplant werden.

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Gleiche Rechte für alle

In vielerlei Hinsicht wurden bei dieser Veranstaltung Behindertenrechte indirekt angesprochen, da sie Teil der allgemeinen Menschenrechte sind. Was aber als Botschaft wichtig ist: Behindertenrechte sind Menschenrechte. Es geht darum, dass alle Menschen gleiche Rechte haben müssen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Herkunft, Aussehen oder eben Behinderungen. Gleiche Rechte bedeutet aber auch gleiche Teilhabemöglichkeiten, Mitbestimmung, Selbstbestimmung und vieles mehr. Wie weit wir in Österreich von der Umsetzung von Menschenrechten für Menschen mit Behinderungen sind, hat die Staatenprüfung der UN gezeigt, wie wir in der letzten Ausgabe berichtet haben.

Elisabeth Weissitsch (KOBV Wien-Nö- Bgld.)

Nicht mehr gut auf den Beinen, aber trotzdem lebenslustig und selbständig unterwegs, wo immer es halt geht barrierefrei.

Seite 8 Frühjahr 2024 STIMME
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WAS IST NEU 2024

Sozialversicherung aktuell

Heilbehelfe – Kostenanteil

Rezeptgebühr

Die Rezeptgebühr beträgt ab 1.1.2024 € 7,10.

Die Befreiung von der Rezeptgebühr auf Antrag gebührt

• Alleinstehenden mit einem Einkommen bis € 1.217,96 und

• Ehepaaren bzw. Lebensgefährten mit einem Einkommen bis € 1.921,46 monatlich.

Chronisch Kranke mit erhöhtem Medikamentenbedarf sind von der Rezeptgebühr befreit, wenn sie

• als Alleinstehende ein Einkommen von höchstens € 1.400,65 und

• als Ehepaare bzw. Lebensgefährten von höchstens € 2.209,68 monatlich haben. Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich pro unterhaltsberechtigtem Kind um € 187,93.

Das Einkommen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen wird angerechnet (Ehegatte oder Lebensgefährte voll, von allen anderen Personen lediglich 12,5 %).

Bezieher:innen einer Ausgleichszulage zu einer Pension aus der Pensionsversicherung sind ohne Antrag von der Rezeptgebühr befreit.

Rezeptgebührenobergrenze:

Seit 1.1.2008 ist für die Entrichtung der Rezeptgebühr eine Obergrenze in Höhe von 2 % des Jahresnettoeinkommens vorgesehen. Wird diese Grenze durch die laufenden Zahlungen der Rezeptgebühr erreicht, ist der Versicherte für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Die Abwicklung erfolgt über das e-cardSystem. Diese Obergrenze gilt für alle Personen, die nicht von der Rezeptgebühr befreit sind.

Der Kostenanteil des Versicherten beträgt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln mindestens € 40,40 und bei Sehbehelfen mindestens € 121,20. Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Personen mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe und für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.

Zuzahlungen bei Rehabilitations- und Kuraufenthalten

Die Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation und bei Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge in der Kranken- und Pensionsversicherung sind nach der Einkommenshöhe wie folgt gestaffelt:

€ 9,70 täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen von € 1.217,97 bis € 1.799,34

€ 16,62 täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen von € 1.799,35 bis € 2.380,73

€ 23,56 täglich, bei monatlichem Bruttoeinkommen über € 2.380,73

Bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit (monatliches Bruttoeinkommen unter € 1.217,96) ist von der Einhebung abzusehen.

Service-Entgelt für die e-card

Die Höhe des Service-Entgeltes für das Jahr 2025 beträgt € 13,80 und wird im November 2024 eingehoben.

Von der E-card Gebühr sind befreit:

• Mitversicherte Ehegattin/Ehegatte, Lebensgefährtin/Lebensgefährte und Kinder

• Bezieher:innen einer Pension

• Personen, die auf Grund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind

Frühjahr 2024 Seite 9 STIMME

• Bezieher:innen einer einkommensabhängigen Rentenleistung nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresentschädigungsgesetz oder Opferfürsorgegesetz

• Personen, die in der Krankenversicherung der Kriegshinterbliebenen sowie der Hinterbliebenen nach dem Heeresentschädigungsgesetz versichert sind

• Zivildienstleistende

• Präsenzdienstleistende

• Bezieher:innen von Sonderunterstützungen nach dem Sonderunterstützungsgesetz

• Bezieher:innen eines Ruhe(Versorgungs)genusses oder einer außerordentlichen Zuwendung der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe oder Wiener Linien GmbH & Co KG

Pensionsinformation 2024

Pensionen

Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2024 wie folgt erhöht:

Beträgt das Gesamtpensionseinkommen nicht mehr als € 5.850,00 monatlich, ist es um 9,7 % zu erhöhen, wenn es über € 5.850,00 monatlich beträgt, um € 567,45 monatlich.

Pensionskonto, höchstmögliche jährliche Teilgutschrift für 2024 ............ € 1.510,15 Höchstbemessungsgrundlage (auf Basis der „besten 35 Jahre“) ............ € 5.068,17 Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung € 1.729,50

Frühstarterbonus

Er gebührt zur Eigenpension, wenn mindestens 300 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit und davon mindestens 12 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit vor dem Monatsersten nach der Vollendung des 20. Lebensjahres zum Pensionsstichtag vorliegen.

Höhe € 1,07 für jeden Beitragsmonat der Pflichtversicherung vor dem 20. Lebensjahr, Höchstausmaß € 64,03.

Richtsatz für Ausgleichszulagen

Alters- und Invaliditätspensionen

für Alleinstehende ..................... € 1.217,96 für Ehepaare oder bei eingetragener Partnerschaft im gemeinsamen Haushalt ...... € 1.921,46 Erhöhung für jedes Kind, dessen Nettoeinkommen

€ 447,97 nicht erreicht, um ..... € 187,93

Witwen/Witwerpension..... € 1.217,96

Waisenpension bis zum 24. Lebensjahr

Halbwaisen ............................... € 447,97

Vollwaisen ................................. € 672,64

Waisenpension ab dem 24. Lebensjahr

Halbwaisen ............................... € 796,06

Vollwaisen ................................. € 1.217,96

Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus bei langer Versicherungsdauer

Alleinstehende

Bezieher:innen einer Eigenpension, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, bis zu einem Einkommen von € 1.325,24 max. € 180,31

Bezieher:innen einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, bis zu einem Einkommen von € 1.583,22 max. € 459,58

Verheiratete bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft im gemeinsamen Haushalt lebende Bezieher:innen einer Eigenpension, die mindestens 480 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, bis zu einem Gesamteinkommen von € 2.137,04 max. € 459,36

Seite 10 Frühjahr 2024 STIMME

Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2024

Höchstbeitragsgrundlage

Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)

monatlich .......................................

€ 6.060,00

Für Sonderzahlungen jährlich ..... € 12.120,00

Für den Bereich der Sozialversicherung der öffentlich Bediensteten € 6.060,00

Für den Bereich der Sozialversicherung der Versicherten bei Eisenbahnen und im Bergbau monatlich .......................................

€ 6.060,00

Für den Bereich der selbständig Erwerbstätigen sowie der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen monatlich

€ 7.070,00

Für den Bereich der Bauern monatlich .......................................

€ 7.070,00

Geringfügigkeitsgrenze

Für ASVG Versicherte

monatlich .............................................

€ 518,44

Valorisierung des Pflegegeldes ab 1.1.2024

Seit dem Jahr 2020 erfolgt eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit dem Pensionsanpassungsfaktor, das bedeutet eine Erhöhung im Jahr 2024 um 9,7 %.

Pflegegeldbeträge ab 1.1.2024:

Stufe 1 ........................................ € 192,00

Stufe 2 ........................................ € 354,00

Stufe 3 ........................................ € 551,60

Stufe 4 € 827,10

Stufe 5 ........................................ € 1.123,50

Stufe 6 ........................................ € 1.568,90

Stufe 7 ........................................ € 2.061,80

ORF-Beitrag

ersetzt GIS-Gebühr ab 1.1.2024

Am 1. Jänner 2024 trat das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Der ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“) ersetzt ab Jänner die GISGebühr und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) eingehoben (ehemalige GIS). Der ORF-Beitrag ist pro Hauptwohnsitz von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson zu bezahlen, Nebenwohnsitze sind ausgenommen. Der Beitrag ist unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten. Er beträgt österreichweit € 15,30 pro Monat. Dazu kommen noch je nach Bundesland Landesabgaben in unterschiedlicher Höhe. Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg heben keine derartige Landesabgabe ein. Bei Neuanmeldungen ab 1.1.2024 muss mit Erlagschein einmal jährlich gezahlt werden. Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden. Der ORF-Beitrag ist im Voraus fällig und ist von der Mehrwertsteuer befreit.

Personen, die bis 2023 bei der GIS gemeldet waren, werden automatisch als beitragszahlende Personen in das neue System übernommen. Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht. Wer bisher keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse registrieren. Dabei ist pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person zu melden. Geschieht dies nicht, so wird einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über die Jahresgebühr 2024 geschickt. Auch nach Erhalt des Zahlscheins kann man noch auf SEPA-Lastschrift (mit Option auf Teilzahlung) umsteigen oder eine Befreiung beantragen.

Für Fragen hat die OBS eine Service-Hotline eingerichtet: 0810 00 10 80.

Befreiung vom ORF-Beitrag, Zuschuss zum Fernsprechentgelt

Personen, die bereits von der GIS befreit sind, werden auch von der ORF-Haushaltsabgabe befreit. Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiter aufrecht.

Frühjahr 2024 Seite 11

Nach Abzug der Miete, der Wohnpauschale bei Eigenheimen in Höhe von € 140,--, außergewöhnlicher Belastungen im Sinne der §§ 34 und 35 des Einkommensteuergesetzes 1988, Ausgaben im Zusammenhang mit einer 24-Stunden-Betreuung bei Bezug eines Zuschusses durch das Sozialministeriumservice, beträgt die Einkommensgrenze bei einem Haushalt

mit 1 Person

€ 1.364,12 mit 2 Personen ..............................

in Rechnung gestellte Entgelt. Eine Auszahlung an die anspruchsberechtigte Person ist nicht zulässig. Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern wählen: A1 Telekom Austria AG (A1 Festnetz u. Mobil / Bfree Sozial, bob sozialzuschuss), Drei Sozial, AICALL, Cosys Data, fonira telekom, HELP mobile(Help GIS befreit), HoT fix sozial, Kabel-TV Amstetten, T-Mobile/Magenta („Klax sozial“), Spusu, Mass Response (Spusu GIS befreit), .

€ 2.152,03 für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person ..............................

€ 210,48

Das Haushalts-Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebenden Personen. Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes, Impfschadengesetzes, Kriegsopferrenten, Heeresentschädigungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten sowie Unfallrenten und das Pflegegeld sind jedoch nicht anzurechnen.

Darüber hinaus müssen Anspruchsberechtigte eine der folgenden Leistungen beziehen:

• Pflegegeld

• Pension

• Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz

• Studienbeihilfe

• Sozialhilfe/Mindestsicherung oder eine ähnliche Sozialleistung

• Lehrlingsentschädigung (Volljährigkeit Voraussetzung)

Eine Befreiung unter Berücksichtigung der o.g. Einkommensgrenzen ist auch für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen möglich.

Zuschuss zum Fernsprechentgelt –Gutschrift

Die anspruchsberechtigte Person erwirbt bei Vorlage des Bescheides das ausschließliche Recht auf eine monatliche Gutschrift auf das vom Betreiber

Befreiung vom Erneuerbaren-Förderbeitrag, von der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie vom GrüngasFörderbeitrag (§ 72 EAG)

Sie können beim ORF-Beitrags Service auch eine Befreiung von diesen Kosten beantragen. Es gelten die gleichen Anforderungen wie für die Befreiung vom ORF-Beitrag. Die Antragstellung ist unabhängig davon, ob Sie beim ORF-Beitrags Service gemeldet sind oder nicht.

Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte (§§ 7 und 8 Stromkostenzuschussgesetz)

Haushalte, die von den Erneuerbaren Förderkosten befreit sind (§ 72 EAG), erhalten auch im gesamten Jahr 2024 (Verlängerung bis 31.12.2024 bereits in Kraft) einen Zuschuss zu den Netzkosten im Ausmaß von 75 %. Die jährliche Höhe ist mit € 200,-- begrenzt. Der Netzkostenzuschuss wird zusätzlich zur Strompreisbremse gewährt.

Deckelung der Erneuerbaren Förderkosten nach § 72 a EAG

Einkommensschwache Haushalte, die nicht zu den bei der Befreiung vom ORF-Beitrag angeführten anspruchsberechtigten Leistungsbezieher:innen gehören, aber die Einkommensgrenzen für die Befreiung vom ORF-Beitrag nicht überschreiten, können einen Antrag auf Deckelung der Erneuerbaren Förderkosten stellen, wonach die EAG-Förderkosten mit einem Betrag von jährlich € 75,-- für Strom begrenzt sind.

Weitere Informationen: orf.beitrag.at Seite 12 Frühjahr 2024 STIMME

Stromkostenbremse des Bundes verlängert bis 31.12.2024

Die Strompreisbremse hat das Ziel, die Kostenbelastung von Haushalten durch Gewährung einer Förderung für Stromkosten zu reduzieren. Die Strompreisbremse gilt einkommensunabhängig und wurde bis 31.12.2024 verlängert. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Förderung ist vom Stromlieferanten automatisiert zu berücksichtigen.

Für ein Grundkontingent an Strom von 2.900 kWh/Jahr gilt ein unterer Schwellenwert von 10 Cent/kWh netto. Übersteigt der Energiepreis den Schwellenwert von 10 Cent netto, wird ein Zuschuss von maximal 30 Cent/kWh gewährt.

Bei einem Preis von z.B. 40 Cent/kWh beträgt der Zuschuss 30 Cent/kWh, bei einem höheren Preis von z.B. 50 Cent/kWh wird ebenfalls nur ein Zuschuss von 30 Cent/kWh berücksichtigt.

Größeren Haushalten mit mehr als drei Personen wird ein Stromkostenergänzungszuschuss gewährt. Die Stromkosten von 3 Personen deckt die Stromkostenbremse ab. Der Stromkostenergänzungszuschuss berücksichtigt jede weitere Person.

Weitere Informationen: www.e-control.at

Anspruch auf eine kostenlose Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte

Menschen mit Behinderungen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer erfüllen und somit einen Anspruch auf eine kostenlose Jahresvignette haben, erhalten ab 1.1.2024 automatisch (ohne Antragstellung) eine kostenlose StreckenmautMehrfahrten-Karte für die Streckenmaut-Abschnitte auf der A 9, A 10, A 13 und S 16 (nicht für die A11 Karawankenautobahn). Sie gilt ebenfalls ein Jahr lang.

Ob bei der ASFINAG eine Gratisvignette und die Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für Sie freigeschaltet sind, können Sie jederzeit online auf www.evidenz.asfinag.at abfragen.

Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BGBl II Nr. 410/2023)

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2024 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre,

• für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 320,-- Euro,

• für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 451,-- Euro und

• für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 477,-- Euro.

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BEHINDERTENBERATUNG FÜR ALLE

Nutzen Sie wie bisher unser bestehendes Beratungsangebot.

Das Alter ist hierbei unerheblich, wir setzen uns wie bisher für Sie ein und helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Am Dienstag und Donnerstag finden in unserer Beratungsstelle im Volkshaus Auwiesen ausschließlich persönliche Beratungen statt. Daher sind an diesen Tagen nur eingeschränkt Telefo-

nate möglich, da wir uns ausreichend Zeit für unsere Klientinnen und Klienten nehmen. Grundsätzlich sind wir von Montag bis Donnerstag von 8 – 12 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. Gerne können Sie uns auch eine Nachricht per E-Mail übermitteln: renate.tischberger@ooekobv.at oder johann.krauk@ooekobv.at

Seit mehr als einem Jahrzehnt hilft der OÖ. KOBV nicht nur Kriegsopfern, sondern auch Menschen mit Beeinträchtigung und chronisch Kranken, zu ihrem Recht zu kommen. Es ist nämlich nicht allen Betroffenen bekannt, welche Möglichkeiten und Leistungen (Erleichterungen) der Gesetzgeber aus den Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts, sowie im Rahmen der Steuerabsetzbeträge für sie vorsieht.

Deshalb bieten wir in unseren Beratungsstellen und auch vor Ort Behindertenberatung von A bis Z an!

Jahrelange Erfahrung zeigt uns, dass es sich für Sie bezahlt macht, einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Unsere Zentralen in Linz:

Bürgerstraße 18, 1. Stock, A 4020 Linz

Telefon: 0732 / 65 63 61 office@ooekobv.at, www.ooekobv.at ZVR-Zahl 042624488

Volkshaus Auwiesen, Wüstenrotplatz 3, 4030 Linz Johann Krauk, Tel. 0664 / 739 869 22 johann.krauk@ooekobv.at

Dr. Renate Tischberger, Tel. 0676 / 431 02 31 renate.tischberger@ooekobv.at ZVR-Zahl 750360473

Seite 14 Frühjahr 2024 STIMME
WIR SETZEN UNS FÜR SIE EIN! OÖ. KOBV - Der Behindertenverband

BERATUNGSTHEMEN

• Arbeitsrecht für Behinderte

• Behinderteneinstellungsgesetz

• Behindertengleichstellungsgesetz

• Behindertenpass

• Befreiung Kfz-Versicherungssteuer

• Einstufung der Behinderung

• Erhöhte Familienbeihilfe

• Fahrpreisermäßigungen

• Kur- und Rehabilitation

• Kündigungsschutz

BERATUNGSSTELLEN

Linz-Stadt, St. Peter und Urfahr

Johann Krauk, Tel. 0664 / 739 869 22

Dr. Renate Tischberger, Tel. 0676 / 431 02 31

für Linz-Gaswerk:

Gabriele Grufeneder, Tel. 0664 / 197 32 65

Linz-Land und Traun

• Lohnkostenzuschuss

• Parkausweis

• Pensionsansuchen

• Pflegegeld

• Steuerfreibeträge

• Trafikwesen

• Unfallrenten

• Unterstützungsansuchen

• Unterstützung bei Arbeitnehmerveranlagung

• Zuschüsse und Förderungen

• u.v.m.

Perg

Andreas Lindenbauer, Tel. 0676 / 635 66 34

Christian Innreiter, Tel. 0664 / 242 64 72

Ried im Innkreis

Thaddäus Berneder, Tel. 0664 / 738 690 28

Rohrbach

Johann Krauk, Tel. 0664 / 739 869 22

Günter Geisberger, Tel. 0664 / 856 52 03

Herta Schirl, Tel. 0676 / 717 31 61

Braunau

Kontakt über Landesleitung-Linz

Tel. 0732 / 65 63 61

Freistadt

Kontakt über Landesleitung-Linz

Tel. 0732 / 65 63 61

Bad Ischl, Gmunden und Vöcklabruck

Michael FRANZ

Tel: 0660 / 151 81 22

Grieskirchen-Eferding

Kontakt über Landesleitung Linz

Tel. 0732 / 65 63 61

Kirchdorf

Kontakt über Landesleitung-Linz

Tel. 0732 / 65 63 61

Franz Luger, Tel. 0664 / 112 79 24

Schärding

Hildegard Hoffelner, Tel. 0650 / 560 07 92

Walther Schachinger, Tel. 0699 / 103 864 55

für Kopfing:

Hans Schmidbauer, Tel. 0677 / 625 722 77

Theresia Moser, Tel. 0664 /737 913 92

Steyr und Steyr-Land

Christian Schmiel, Tel. 0677 / 624 754 60

für Sierning:

Anna Farkas, Tel. 0676 / 770 19 15

Urfahr-Umgebung

Kontakt über Landesleitung Linz, Tel. 0732 / 65 63 61

Wels und Wels-Land

Regine Hochmayr, Tel. 0664 / 253 73 33

Barbara Humer, MSc Tel. 0676 / 332 81 50

Frühjahr 2024 Seite 15 STIMME

BEHINDERTENBERATUNG VON A – Z

Das Projekt „Behindertenberatung von A–Z“ berät kostenlos Menschen mit Beeinträchtigungen im berufsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren und deren Angehörigen. Der Bedarf an einer flächendeckenden Beratung in OÖ wächst stetig, da die Antragstellungen für diverse Unterstützungen immer komplexer werden und dies für Menschen mit einer Beeinträchtigung oftmals eine große Herausforderung darstellt. Das Team des Projektes unter der Leitung von Barbara Humer, MSc bietet seit mehr als 4 Jahren Beratungen in allen OÖ-Landeshauptstädten zu den Themen Behindertenpass, Parkausweis, Berufsunfähigkeitspension, Pflegegeld, diverse Zuschüsse und Förderungen an. Das Ziel ist die soziale Absicherung und die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit Beeinträchtigung.

Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 0732/ 65 63 61 oder per Mail office@ooekobv.at unbedingt erforderlich!

BERATUNGSTHEMEN

• Arbeitsassistenz

• Arbeitsmarktpolitische Projekte

• Arbeitsrecht für Menschen mit Behinderung

• Behindertenpass

• Bewerbungstraining

• Einstufung der Behinderung

• Förderungen für Autofahrer mit Behinderung

• Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

• Kündigungsschutz

• Parkausweis

• Pflegegeld

• Rehabilitationsmaßnahmen

• Steuerfreibeträge

• Zugang zum Arbeitsmarkt

• Zuschüsse und Förderungen

• u.v.m.

UNSER TEAM

Gefördert durch:

Leitung und Beratung:

Barbara Humer, MSc Sozialarbeiterin

Tel.: 0732 / 65 63 61

E-Mail: barbara.humer@ooekobv.at

Beratung:

DSA Christian Innreiter Sozialarbeiter

Tel.: 0732 / 65 63 61

E-Mail: christian.innreiter@ooekobv.at

Finanz- u. Mitgliederverwaltung: Veronika Gruber

Tel.: 0732 / 65 63 61

E-Mail: office@ooekobv.at

Seite 16 Frühjahr 2024 STIMME
BERATUNGSSTELLEN DER „BEHINDERTENBERATUNG VON A – Z“ DES OÖ. KOBV (Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail) OÖ. KOBV - Der Behindertenverband Behindertenberatung von A bis Z Linz-Stadt, Linz-Land und Urfahr-Umgebung KOBV-Büro Landesleitung 4020 Linz, Bürgerstraße 18 Montag – Donnerstag nach Vereinbarung Telefon: 0000 00000000 e-mail: muster@muster.at Braunau Mustergebäude Mustertextstraße 11, 0000 Musterort Jeden 0. Mittwoch 00.00 - 00.00 Uhr Telefon: 0000 00000000 e-mail: muster@muster.at Freistadt In der Arbeiterkammer Freistadt 4240 Freistadt, Zemannstraße 14 Jeden 1. Dienstag 9.00 – 10.30 Uhr Telefon: 0000 00000000 e-mail: muster@muster.at Gmunden Im Gebäude der Stadtpolizei 4810 Gmunden, An der Traunbrücke 3 Jeden 1. Mittwoch 9.00 - 11.30 Uhr Telefon: 0000 00000000 e-mail: muster@muster.at Grieskirchen In der Arbeiterkammer Grieskirchen 4710 Grieskirchen, Manglburg 22 Jeden 1. Donnerstag 9.00 – 11.00 Uhr Telefon: 0000 00000000 e-mail: muster@muster.at Kirchdorf Mustergebäude Mustertextstraße 11, 0000 Musterort Jeden 0. Mittwoch 00.00 - 00.00 Uhr Telefon: 0000 00000000 e-mail: muster@muster.at Perg In der Arbeiterkammer Perg 4320 Perg, Hinterbachweg 3 Jeden 2. Donnerstag 9.00 – 11.00 Uhr Telefon: 0000 00000000 e-mail: muster@muster.at Ried im Innkreis Mustergebäude Mustertextstraße 11, 0000 Musterort Jeden 0. Mittwoch 00.00 - 00.00 Uhr Telefon: 0000 00000000 e-mail: muster@muster.at Rohrbach Mustergebäude Mustertextstraße 11, 0000 Musterort Jeden 0. Mittwoch 00.00 - 00.00 Uhr Telefon: 0000 00000000 e-mail: muster@muster.at Schärding Mustergebäude Mustertextstraße 11, 0000 Musterort Jeden 0. Mittwoch 00.00 - 00.00 Uhr Telefon: 0000 00000000 e-mail: muster@muster.at Steyr Stadt + Land Mustergebäude Mustertextstraße 11, 0000 Musterort Jeden 0. Mittwoch 00.00 - 00.00 Uhr Telefon: 0000 00000000 e-mail: muster@muster.at Wels Stadt + Land + Eferding Im KOBV-Büro 4600 Wels, Kaiser-Josef-Platz 18 Jeden 2. + 4. Freitag 9.00 – 11.30 Uhr Vöcklabruck Mustergebäude Mustertextstraße 11, 0000 Musterort Jeden 0. Mittwoch 00.00 - 00.00 Uhr Telefon: 0000 00000000 e-mail: muster@muster.at Stand Jänner 2019

Voranmeldung für Ihren persönlichen Beratungstermin in einer unserer Beratungsstellen unter 0732 / 65 63 61 oder office@ooekobv.at

BERATUNGSSTELLEN

Linz-Stadt, Linz-Land, Urfahr-Umgebung und Eferding

Im KOBV-Büro, Landesleitung

4020 Linz, Bürgerstraße 18 MO–DO nach Vereinbarung!

Braunau

In der Arbeiterkammer Braunau

5280 Braunau, Salzburger Straße 29

Freistadt

In der Arbeiterkammer Freistadt

4240 Freistadt, Zemannstraße 14

Gmunden

Im Gebäude der Stadtpolizei

4810 Gmunden, An der Traunbrücke 1–3

Grieskirchen

In der Arbeiterkammer Grieskirchen

4710 Grieskirchen, Manglburg 22

Kirchdorf

In der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf

4560 Kirchdorf an der Krems, Garnisonstraße 3, Erdgeschoß, Tür 15

Perg

In der Arbeiterkammer Perg

4320 Perg, Hinterbachweg 3

Ried im Innkreis

In der Arbeiterkammer Ried

4910 Ried, Peter-Rosegger-Str. 26

Rohrbach

In der Arbeiterkammer Rohrbach

4150 Rohrbach, Ehrenreiterweg 17

Schärding

In der Arbeiterkammer Schärding

4780 Schärding, Schulstraße 4

Steyr Stadt + Land

Im KOBV-Büro

4400 Steyr, Industriestraße 7

Vöcklabruck

In der Arbeiterkammer Vöcklabruck

4840 Vöcklabruck, Ferdinand Öttl-Straße 19

Wels Stadt und Wels-Land

Neu: Büro-Netzwerk Gehirn OÖ

4600 Wels, Bahnhofplatz 3

Die aktuellen Termine für 2024 sind auf unserer homepage ersichtlich. www.ooekobv.at

Für Menschen mit Behinderung ist es besonders schwer, eine Anstellung am ersten Arbeitsmarkt zu erlangen. Hier bietet die „Behindertenberatung von A – Z“ eine erste Anlaufstelle.

In der Beratung wird die aktuelle Situation besprochen. Oftmals erfolgt eine Weitervermittlung zu den Angeboten der Arbeitsassistenzen, bzw. an andere arbeitsintegrative Projekte, wie beispielsweise fit2work.

Bewerbungsunterlagen können bei Bedarf aktualisiert werden, man bekommt gezeigt, wo im Internet nach Stellenausschreibungen gesucht werden kann. Im Bedarfsfall kann ein Jugendcoaching hergestellt werden.

Die Behindertenberatung von A – Z wird vom Sozialministeriumservice finanziert und vom OÖ. KOBV – Der Behindertenverband umgesetzt.

Frühjahr 2024 Seite 17 STIMME

EINE SPEZIELLE SEITE FÜR UNSERE

Im heurigen Jahr hat sich wieder eine Gruppe zusammengetan und auf geht`s nach Freiland. Termin für die gemeinsame Fahrt ab Linz:

Donnerstag, 27. Juni bis Freitag, 5. Juli 2024

ten, vor allem geht es um die Gemeinsamkeit und die Geselligkeit, niemand ist dort einsam. Ruhe, schöne Natur, gute Luft, einfach genießen, das liebt ist der ansprechende Wellnessbereich mit ten wartet das Freibad auf mutige Schwimmer

Aber nicht vergessen, es gibt nicht nur Freiland, innerhalb von Österreich, wohin immer Sie auch

Das ermöglicht unser Angebot:

Erholungsaktion FREIE WAHL, die auch heuer wieder angeboten wird und in den letzten Jahren ganz gut angenommen wurde.

Berechtigt sind Bezieher einer Rente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG) und Rente nach dem Heeresversorgungsgesetz (HEG). Anträge werden ausnahmslos nur von diesem Personenkreis entgegen genommen.

• Sie können einen Aufenthalt in einem Gasthaus, einer Pension oder einem Hotel nach Ihrer freien Wahl buchen, innerhalb von Österreich. (ab 1 Übernächtigung bis 4 Wochen pro Jahr)

• Ab einem Alter von 75 Jahren sind Sie berechtigt, eine Begleitperson mitzunehmen.

• Sie kümmern sich selbst um die Reservierung, Buchung, Anreise und eventuelle Stornogebühren. Die Rechnung muss auf den Antragsteller lauten und muss von ihm bezahlt werden. Rechnung, Zahlungsbestätigung und ausgefüllter Urlaubsantrag mit IBAN an uns übermitteln.

Nach der Überprüfung werden dem Antragsteller bis zu maximal 80,20 pro Nacht/Person erstattet. Unbedingt erforderlich ist der Urlaubsantrag, gerne senden wir Ihnen das Formular zu.

Die Reise von tausend Meilen beginnt mit einem einzigen Schritt

Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit und unvergessliche Reisemomente.

Gabriele Grufeneder – OÖ. KOBV

Tel.: 0664 / 197 32 65

Seite 18 Frühjahr 2024 STIMME

„URSPRUNGSMITGLIEDER“ (EHEMALIGER KOV)

Geschätzte Mitglieder, ein weiterer Anspruch für Sie:

Einmalig jährlich Ansuchen um finanzielle Unterstützung.

Wofür kann angesucht werden? Krankheitsbedingte Aufwendungen wie z.B.

• Zahnersatz, orthopädische Behelfe wie Brille, Hörgerät, Rollator, Haltegriffe für Dusche oder WC…

• Kosten für Pflegedienste, Kurzzeitpflege, 24hBetreuung, Rufhilfe

Milderung und Entlastung in besonderen Notlagen wie z.B.

• Heizkosten, Begräbniskosten,

• Aufwendungen in Zusammenhang mit Umzügen in ein Pflegeheim

• Kauf von Fernseher, Staubsauger, Kühlschrank, E-Herd

Osterbräuche –

haben Sie das gewusst?

Ostern ohne Ostereier ist bei uns unvorstellbar, aber woher kommt dieser Brauch eigentlich?

Schon im Mittelalter wurde vom Aschermittwoch an bis Karfreitag gefastet, somit wurden weniger Eier gebraucht. Die Hühner haben trotzdem fleißig weitergelegt und so wurden die vielen Eier halt gekocht und, damit man sie von den frischen unterscheiden konnte, gefärbt. Sie wurden rot gefärbt, als Symbol für das Blut Jesu. Erst später kamen dann die anderen Farben dazu.

Das Ei zählt auch heute noch in vielen Kulturen als Symbol für Fruchtbarkeit, Wiedergeburt und neues Leben. Wohl deshalb, weil ja in jedem Ei theoretisch neues Leben steckt.

Und so wünsche ich allen frohe Ostern, genießt eine Osterjause mit fröhlichem Eierpecken.

Voraussetzungen sind:

• Rechnungen müssen auf die Person ausgestellt sein, die um die Unterstützung ansucht,

• und müssen auch von dieser Person bezahlt werden.

• Rechnungen und Zahlungsbestätigung werden dem Antrag beigelegt. (nur für das laufende Jahr möglich, nach dem 31. Dezember ist es leider zu spät)

• Einkommensnachweis

Wir helfen gerne beim Ausfüllen der Formalitäten, rufen Sie uns an oder bitten Sie Angehörige mit uns in Kontakt zu treten unter der Telefonnummer: 0732 /65 63 61, wir werden alle Ihre Fragen beantworten.

Achtung: Angebote für Erholungsaktion und die Ansuchen für die finanzielle Unterstützung gelten ausschließlich für Bezieher einer Rente nach dem KOVG und dem HEG.

Frühjahr 2024 Seite 19

KÜCHE UND WOHNEN IN TISCHLERQUALITÄT.

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Seite 20 Frühjahr 2024 STIMME

BO LINZ-STADT

Vorstandssitzung

BO Linz-Stadt

Am 14. Februar 2024 fand die erste gemeinsame Vorstandssitzung des Bezirks Linz- Stadt mit den Ortsgruppen St. Peter und Gaswerk statt.

Die Sitzung wurde in den Räumlichkeiten der Landesleitung abgehalten, Obmann Johann Krauk konnte neun Teilnehmer begrüßen.

Es gab vieles zu besprechen, da in den letzten Jahren Besprechungen oder Treffen kaum möglich waren.

Danach wurde im Breitwieserhof eifrig weiter diskutiert, wie man auf den Bildern sehen kann sogar hinter Gittern. ☺

Leider starben im letzten Jahr 31 unserer Mitglieder, ein Totengedenken wurde abgehalten.

Mögen sie ruhen in Frieden. Weiters wurde über den Weiterbestand und die Neuausrichtung der Bezirksgruppen gesprochen. Alle sind sich einig, dass der Verein auf jeden Fall weiter bestehen soll, weil wir wertvolle Arbeit leisten und Menschen in den verschiedensten Bereichen tatkräftig helfen.

ralversammlung mit Neuwahl und Jahresabschlussfeier am 1. März 2024. Die Einladungen wurden versandt und der Wahlvorschlag verteilt und durchbesprochen. Hier ein paar Eindrücke:

Frau Ina Woletz, Kassierin der Ortsgruppe Gaswerk präsentierte die Kontostände dieser Ortsgruppe, Karl Woisetschläger (BO L-Stadt und St. Peter) trug die aktuellen Kontostände der Ortsgruppe St. Peter und der BO vor. Es gab keine Beanstandungen, die Kassiere wurden entlastet.

Als Verein ist nach wie vor größte Sparsamkeit nötig, damit der Weiterbestand auch finanziell gewährleistet ist. (Wahrscheinlich kennt jeder das Sprichwort „Ohne Geld ka Musi“) Neue Mitglieder sind immer willkommen.

Präsident Krauk berichtete auch über den Besuch bei Landesrat Hattmannsdorfer, welcher aufgrund der schwierigen Finanzlage beim Land Oberösterreich, unserem Verein zumindest einen kleinen finanziellen Beitrag brachte.

Letzter Tagesordnungspunkt war die bevorstehende Gene-

Der neue Vorstand: Karl Woisetschläger, Konrad Hinterreither, Heidi Raml, Johann Krauk, Gabi Grufeneder, Herbert Kasberger, Günther Raml

Herbert Kasberger Schriftführer

OG LINZ GASWERK

Unsere Ortsgruppe besteht aktuell aus 115 Mitgliedern, danke für eure Treue zum Verband. Am 30. Jänner 2024 fand die jährliche Kassenprüfung statt, die beiden Kassenprüfer konnten keine Unstimmigkeiten feststellen.

Frühjahr 2024 Seite 21 STIMME

Wir sind aktiv!

Kommt mit uns auf eine „Zeitreise durch Linz“

Ein Vortrag mit vielen Fotos und Geschichten dazu – Erinnerungen werden wach.

Wir freuen uns, dass wir Herrn Johannes Gstöttenmayer, Obmann vom Verein „Geschichte teilen“, dafür gewinnen konnten. Seine Gage sind euer Applaus und eure freiwilligen Spenden.

Hr. Gstöttenmayer in seinem Archiv, Quelle. Bez. Rundschau

Wann: Donnerstag 11. April 2024 10:00 bis 12:00 Uhr

Wo: Pfarrsaal Ebelsberg gleich im Foyer im Erdgeschoß, Fadingerplatz 7, 4030 Linz (gut öffentlich erreichbar, direkt neben der Straßenbahnhaltestelle Linie 2 in Richtung Solarcity)

Ina und ich gehen anschließend in ein nahegelegenes Restaurant essen. Wer mitkommen will, natürlich auf eigene Rechnung, bitte bekannt geben, wir reservieren Plätze.

Unbedingt anmelden, (sowohl für Vortrag als auch Essen) 0664 /197 32 65 Gabi Grufeneder oder 0650 / 212 10 80 Ina Woletz.

Aufgepasst: noch eine Info! Ein Tagesausflug in der zweiten

Septemberhälfte ist in Planung und Vorbereitung. Was bleibt noch zu sagen? Nutzt unser Beratungsangebot und macht Werbung für neue Mitglieder, ein Verein ist nur stark mit der Zahl seiner Mitglieder.

Das Team der Ortsgruppe:

Obfrau: Gabriele Grufeneder

Tel.: 0664 /197 32 65

Mail: gabriele.grufeneder@ ooekobv.at

Obfrau-Stv.: Ernst Brandner

Tel.: 0699 / 101 747 97

Mail: e.brandner@gmx.net

Kassierin: Ina Woletz

Tel.: 0650 / 212 10 80

Mail: ina@woletz.at

BO LINZ-LAND mit den

Das Jahr 2023 war wieder ein sehr spezielles und forderndes Jahr für uns. Als Bezirksobmann freut es mich, dass wir das Jahr trotzdem mit vielen gemeinsamen Anstrengungen positiv abschließen konnten. Den Mitgliederstand konnten wir sogar leicht steigern, das

heißt, es konnten mehr Mitglieder gewonnen werden, als wir Abgänge hatten. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bei allen Ortsgruppen für ihren engagierten Einsatz bedanken.

Leider mussten wir unsere Ortsgruppe Eferding schließen, da Obfrau Karin Schatz aus gesundheitlichen Gründen ihre Funktion zurücklegen musste und wir keinen geeigneten Ersatz gefunden haben. Wir möchten uns aber sehr herzlich bei ihr und ihrem Team für das Engagement im Ehrenamt bedanken. Die Mitglieder wurden zur Ortsgruppe Traun überstellt und werden von dort weiter betreut.

Karin Schatz scheidet aber auch als meine Stellvertreterin in der BO Linz Land aus. Ein entsprechender Ersatz wird gesucht.

Höchste Priorität haben wir weiter auf die Beratungen und die Mitgliederwerbung gesetzt, da dies die wirtschaftliche Basis unseres Vereins ist.

Im Vorjahr gab es eine Schulung bezüglich einfacher Beratungen für die Funktionäre vor Ort. Unsere ehrenamtlichen Funktionäre sind bekanntlich das wichtigste Kapital für unsere gemeinsame Zukunft. Nur so können wir unsere Mitarbeiter in der Landesleitung entlasten.

Unsere Homepage wird immer wichtiger, da es hier einen großen Nutzerkreis gibt, wie uns die Zugriffe beweisen, daher sollte diese immer aktuell sein.

Seite 22 Frühjahr 2024 STIMME

Wir arbeiten ständig daran, dass unsere Homepage am letzten Stand ist, hier sind wir aber auf die Rückmeldungen unserer Bezirks- und Ortsgruppen angewiesen.

Euer Bezirksobmann Günter Geisberger

OG TRAUN

2023 war ein sehr spezielles, forderndes, aber auch sehr erfolgreiches Jahr. Ich möchte mich als Obmann des OÖ. KOBV – Ortsgruppe Traun bei meiner engagierten Mannschaft für die hervorragende Unterstützung bedanken. Gemeinsam ist es uns gelungen, die Interessen vieler Menschen mit Beeinträchtigung zu vertreten und ihnen zu helfen.

Gerne beraten wir Sie auch über die Vorteile einer Mitgliedschaft! Um Mitglied zu werden, müssen Sie aber keine Behinderung haben, wir freuen uns über jeden Neuzugang!

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an

Obmann Günter Geisberger, Tel. Nr. 0664 / 856 52 03 guenter.geisberger@ooe.kobv.at bzw. Obmann-Stv. Herta Schirl, Tel. Nr. 0676 / 717 31 61 herta.schirl@ooe.kobv.at –wir nehmen uns gerne für Sie Zeit!

Leider verstarb unser Kassier Stellvertreter Herbert Kneidl am 24.11.2023. Trotz seiner schweren Erkrankung war es ihm bis zuletzt sehr wichtig, die Interessen von Menschen mit

Beeinträchtigung zu vertreten. Wir danken Herbert für sein beherztes Engagement und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren – Ruhe in Frieden!

Unser Sommerfest inkl. JHV mit Neuwahlen am 01. Juli 2023 im GH Mandorfer war ein voller Erfolg. Dabei konnten sich die ca. 70 Gäste bei perfektem Wetter im Gastgarten miteinander gut unterhalten. Herta Schirl stellte dazu ein Kuchenbuffet vom Feinsten zur Verfügung. Danach gab es noch ein Abendessen. Unser Wahlvorschlag wurde im offiziellen Programm einstimmig beschlossen. Schwungvolle Musik umrahmte den Nachmittag. Alle Anwesenden waren sich einig, dass 2024 eine Neuauflage dieser gelungen Veranstaltung folgen soll.

Der Austausch unserer Mitglieder untereinander ist uns sehr wichtig, daher gab es im Vorjahr wieder zahlreiche Stammtische. Auch heuer wird diese Tradition einmal im Monat fortgesetzt. Organisiert werden diese von meiner Stellvertreterin Herta Schirl. Jeder, der einen Stammtisch besucht, bekommt von ihr einen selbstgebackenen Kuchen und einen Kaffee gratis. Dieses Angebot wird sehr gerne angenommen, wie die Besucherzahlen eindrucksvoll bestätigen.

Die Gedenkfeier an die Opfer der beiden Weltkriege beim Kriegerdenkmal des katholischen Friedhofes Traun am Sonntag, 29.10.2023 konnte im Vorjahr wieder wie geplant stattfinden.

Die Schützenkorps der Stadt Traun organisieren seit vielen Jahren diese Gedenkfeier am letzten Sonntag vor Allerheiligen. Das berührende Totengedenken führte Kaplan Peter Ramsebner durch. Auch im Vorjahr war eine Abordnung des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes der Ortsgruppe Traun mit Obmann Günter Geisberger anwesend. Es war wieder eine sehr besinnliche Veranstaltung, deren Abschluss das Lied vom „Guten Kameraden“, gespielt von unserer Stadtkapelle und ein Salutschuss aus der Gebirgskanone der Schützenkorps Traun, bildete.

Ein gemütlicher Ausklang bei Speis und Trank im Roithnerhof durfte natürlich auch nicht fehlen, dazu hat Bgm. Ing. Karl Koll geladen.

„An die Opfer nicht zu gedenken ist, wie wenn man sie ein zweites Mal sterben lässt!“

Euer Obmann Günter Geisberger

OG GMUNDEN

Neues Beratungsangebot im Bezirk Gmunden

Seit mehr als einem Jahrzehnt hilft der OÖ. KOBV nicht nur Kriegsopfern, sondern auch

Frühjahr 2024 Seite 23 STIMME

Menschen mit Beeinträchtigung und chronisch Kranken.

Für den Bezirk Gmunden übernimmt ab sofort der ehrenamtliche Obmann Herr Michael FRANZ diese Beratungstätigkeit, welche die Behindertenberatung von A bis Z umfasst. Dazu gehören unter anderem die Themen Arbeit mit Beeinträchtigung, Einstufung der Behinderung, Behindertenpass, der Kündigungsschutz sowie Zuschüsse und Förderungen.

Der Bezirksobmann Herr Michael FRANZ ist KOBV-zertifizierte Behindertenvertrauensperson, das Beratungsbüro ist im Gebäude der Stadtgemeinde Bad Ischl untergebracht.

Beratungstermine bitte unter michael.franz@ooekobv.at oder unter der Telefonnummer 0660 / 151 81 22.

Nutzen Sie das neue unbürokratische Beratungsangebot – vereinbaren Sie einen Termin!

In diesem Zuge werden auch interessierte Personen gesucht, welche ehrenamtlich im neustrukturierten Team des Bezirkes Gmunden mitarbeiten möchten.

OG RIED

„Vertrauen wir der Stärke und der Erfahrung, die in uns steckt. Als vernünftige und verantwortungsvolle Menschen können wir gemeinsam mit einer Welt zurechtkommen, die uns immer mehr fordert“, Worte des HBP Alexander Van der Bellen bei seiner Weihnachtsansprache.

In den letzten zwei Jahren zeigt sich die Welt leider von ihrer dunkelsten Seite. Wir sehen Bilder von Leid und Zerstörung, Bilder von Hass und Gewalt. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Gräueltaten der Hamas am 7. Oktober 2023 und die Opfer der Kriege im Nahen Osten. Wenn die Demokratie am Prüfstand steht, dann gibt es bessere Lösungen als Wut, Verachtung und gewaltsame Auseinandersetzungen. Wir Menschen brauchen einander, wir sind aufeinander angewiesen. Wir brauchen Achtung und Ansporn. Wir brauchen Austausch und eine friedvolle Auseinandersetzung mit den vielfach hausgemachten Problemen in einer fordernden Zeit. Besinnen wir uns auf unsere Verfassung, auf die wir alle stolz sein können. Sie schätzt und würdigt jeden einzelnen Menschen. Sie bildet ein stabiles Gerüst, in

dem Politik sich entfalten, und wenn notwendig, auch korrigieren kann.

Der OÖ. KOBV und die Ortsgruppen handeln nach dieser Maxime des Miteinanders und gegenseitigen Verstehens.

Im Vorjahr, am 6. Februar fand im Gasthaus Träger die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen statt.:

Obmann

Kons. Thaddäus Berneder

Obmann-Stellvertreter:

KomR Elmar Podgorschek

Kassier:

Alois Oberschmidleitner

Kontrolle:

Kons. Ing. Rudolf Marsch

Beirat: Gerhard Hainzl

Dem Vorstand alles Gute und viel Tatkraft.

Kons. Thaddäus Berneder ist für Sie erreichbar:

Tel.: 0664 / 738 690 18

Obmann Konsulent Thaddäus Berneder wurde am 9. Oktober 2023 in feierlichem Rahmen das Goldenen Ehrenzeichen der Stadt Ried verliehen.

Herzliche Gratulation zu dieser hohen Auszeichnung!

Von links: Bgm. Mag. Bernhard Zwielehner, Maria u. Thaddäus Berneder, Dir. Josef Aumaier

Seite 24 Frühjahr 2024 STIMME

OG DES BEZIRKES ROHRBACH

Wir gratulieren unseren Kameradinnen aus dem Bezirk Rohrbach

Auch das hohe Alter hat seine Blüten

Zitat von Johann Wolfgang von Goethe

Unseren Jubilarinnen, beide aus Ulrichsberg, wünschen wir nachträglich alles erdenklich Gute und Gesundheit für den weiteren Lebensweg. Die Damen freuten sich über den Besuch und die kleinen Aufmerksamkeiten.

Obmann Franz Luger

Frau Theresia Löffler 7. Jänner 2024, 101 Jahre

Frau Anna Nigl 17. März 2024, 100 Jahre

BO SCHÄRDING

BO + OG SCHÄRDING

Jahresabschluss der Bezirksorganisation Schärding

Die Ortsgruppen Schärding und Kopfing arbeiten eng zusammen und hielten auch im heurigen Jahr wieder gemeinsam am 3. Februar 2024 den Jahresabschluss 2023 im Restaurant Waldschloss in Gattern ab. Obmann Maher Azer begrüßte mehr als hundert Mitglieder, bedankte sich insbesondere bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit und überreichte kleine Geschenke. Frau Vizebürgermeisterin Brigitte Jell der Gemeinde Kopfing wies auf die vielen Stunden, die ehrenamtlich geleistet werden, hin und wünschte dem Verein alles Gute für die Zukunft.

Über viele interessante Neuerungen und mögliche Hilfestellung durch den Verein berichtete Sozialberaterin Hildegard Hoffelner. Weitere Informationen werden jederzeit anlässlich der Sprechtage gegeben:

Schärding, FIM –Tummelplatzstraße 7, 1. und 3. Freitag im Monat

Telefonische Voranmeldung: 0650 / 560 07 92

Kopfing, Pfarrhof, Pfarrer-Hufnagl-Straße, 2. und 4. Freitag im Monat

Telefonische Voranmeldung:

0677 / 625 722 77 oder 0664 / 737 913 92

Foto: KOBV

OG KOPFING

Jahresabschluss der Ortsgruppe Kopfing

Am 3. Februar 2024 durften wir gemeinsam mit der Ortsgruppe Schärding den Jahresabschluss 2023 im Restaurant Waldschloss in Gattern abhalten. Von unserer Ortsgruppe nahmen 55 Mitglieder teil. Obmann

Frühjahr 2024 Seite 25 STIMME
Eleonora Prey, Maher Azer, Hildegard Hoffelner, Theresia Moser, Walter Grömer, Johann Schmidbauer, Günther Scheuringer (v.l.)

Maher Azer begrüßte die Mitglieder, bedankte sich insbesondere bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern und überreichte kleine Geschenke. Frau Vizebürgermeisterin Brigitte Jell wies dankend auf die vielen ehrenamtlich geleisteten Stunden hin. Ausdrücklich lud sie den Verein zur Mitarbeit und Mitgestaltung an den Vorbereitungen des 900-Jahr-Jubiläums der Gemeinde Kopfing ein.

Maher Azer, Eleonora Prey, Theresia Moser, Vize-Bgm. Brigitte Jell, Walter Grömer, Johann Schmidbauer (v.l.) Foto: KOBV

Sehr erfolgreich arbeitet das neue Beraterteam in unserer Ortsgruppe in Kopfing. Derzeit werden 308 Mitglieder betreut.

Sprechtage finden jeweils am 2. und 4. Freitag im Monat im Pfarramt Kopfing, Pfarrer Hufnagl-Straße 1, von 8.00 bis 13.00 Uhr, statt.

Telefonische Voranmeldung unbedingt erforderlich!

Johann Schmidbauer

Telefon 0677 / 625 722 77

Theresia Moser

Telefon 0664 / 737 913 92

Walter Grömer

Telefon 0650 / 226 86 16

Obfrau

OG STEYR

BO STEYR

OG SIERNING

Die Ortsgruppe Sierning hat eine neue Bleibe.

Ab sofort bietet Obfrau Anna Farkas Beratungen im Pfarrheim – Fokus Sierning, Hochstraße 30 an.

Termine sind ausschließlich nach tel. Vereinbarung möglich, jeweils ab 15 Uhr. Tel.: 0676 / 770 19 15 oder per Mail unter: anna.farkas@ooekobv.at

Ein herzliches Danke an die Pfarrgemeinde Sierning, die uns diese Möglichkeit ermöglicht hat.

OG Steyr – ein neuer Obmann stellt sich vor:

Mein Name ist Christian Schmiel, ich bin 64 Jahre jung, geboren in Leonstein, verheiratet, ein erwachsener Sohn.

Von 1986–1997 war ich Zentralbetriebsrat bei der Firma Kneissl – Dachstein Sportartikel AG.

Durch die Verlagerung der Produktion habe ich dann in weiteren Firmen wie Waffen Mannlicher und in der Firma Rukapol in der Logistikabteilung gearbeitet. Der achtsame und gepflegte Umgang mit den Kollegen war mir immer wichtig. Nach einem schweren Verkehrsunfall wurde mir die Invaliditätspension zuerkannt. Seit ca. 6 Jahren bin ich bei promente ooe als Teilnehmer und auch im Monitoring Ausschuss im

Seite 26 Frühjahr 2024 STIMME
Johann Schmidbauer, Theresia Moser, Walter Grömer (v.l.) Anna Farkas mit Kassierin Isabella Ulamec

Land OÖ. Auch bei IVMB (Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung) arbeite ich gerne mit und biete Menschen in verschiedenen Bereichen Hilfestellungen an.

Herr Reinhold Thoma hat krankheitshalber sein Amt als Obmann des OÖ. KOBV Steyr zurückgelegt und so wurde ich ersucht, diese Funktion zu übernehmen. Es ist mir eine Ehre für diesen Verein tätig zu

werden und ich werde dieses Amt mit Ehrfurcht ausführen.

Natürlich bleibt Reinhold unserem Verein treu und gehört zum Team der Ortsgruppe als mein Stellvertreter.

Es war mir schon immer ein Bedürfnis, Menschen zu helfen. Und so begleite ich, nur um ein Beispiel zu nennen, nebenbei meine 94-jährige Nachbarin und helfe ihr im Haushalt und Garten.

Mein Ziel ist, aktiv Mitglieder zu werben und in allen Behindertenangelegenheiten zu beraten.

Obmann:

Christian Schmiel

Tel.: 0677 / 624 754 60

christian.schmiel@ooekobv.at

Obmann-Stv.

Reinhold Thoma

Tel.: 0660 / 623 93 25

Ein kleines, erwähneswertes Jubiläum –50 Jahre STIMME

Seit 1974 erscheint die Stimme, früher regelmäßig 4 x jährlich. Die zahlreichen Ortsgruppen hatten immer viel zu berichten.

1970 gab es schon 20 Jahre den Jahreskalender „Der gute Kamerad“, der mit allerlei Informationen, Geschichten, Alltagstipps und Rezepten befüllt war.

Zitat aus dem Kalender 1953:

„Der gute Kamerad erscheint, diesen Grundprinzipien getreu, als Kalender für das ganze Volk, der die Kameradschaft hegt, pflegt und verwurzelt.“

Bis heute vermittelt die Stimme Informationen und Neuerungen, nicht zu vergessen unsere wertvollen Ortsgruppenbeiträge.

An die 40 Ausgaben habe ich in den letzten 15 Jahren gestaltet und noch immer ist die Stimme mein Herzensprojekt. Gabriele Grufeneder

Genderverzicht: Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit wurden in den Texten von den meisten Beitragsverfassern auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Personenbegriffe verzichtet und die männliche Nominalform angeführt. Gemeint und angesprochen sind natürlich immer beide Geschlechter.

IMPRESSUM

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: OÖ. Kriegsopfer- und Behindertenverband, 4020 Linz, Bürgerstraße 18, Redaktion: Gabriele Grufeneder. Für den Inhalt und Anzeigenteil verantwortlich: Johann Krauk. Anzeigenannahme, Gestaltung: Werbeagentur ReichhART, 4030 Linz, Druck: Gutenberg-Werbering GmbH., 4020 Linz. Verwaltung: 4020 Linz, Bürgerstraße 18, Telefon 0732 / 65 63 61. Alleineigentümer ist der Verband „OÖ. Kriegsopfer- und Behindertenverband“ mit dem Sitz 4020 Linz, Bürgerstraße 18. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung, dem gehören an: Johann Krauk (Präsident), Günter Geisberger, Konrad Hinterreither, Herbert Kasberger, Eleonora Prey. Der Verband ist parteipolitisch neutral und steht auf demokratischer Grundlage. Der Verband hat den Zweck, die rechtlichen, wirtschaftlichen, geistigen und gesellschaftlichen Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und ihnen in ihrer Gesamtheit und jedem Einzelnen die bestmögliche Stellung im Staate und der menschlichen Gesellschaft zu sichern. Die Zeitung dient dem Verbandszweck und der kostenlosen Information der Mitglieder des Verbandes.

Frühjahr 2024 Seite 27 STIMME

Österreichische Post AG

SM 09Z038157S

OÖ. KOBV – Der Behindertenverband, Bürgerstraße 18, 4020 Linz

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