Sonderlösungen aus unserer hauseigenen Konstruktion
Leckölleitungssatz
Für die optimale Anwendung der Egli Mietpark Anbaugeräte liefern wir Ihnen die passende Leckölleitung für Ihren Bagger inklusive Montage, wenn gewünscht.
Standardmässig stehen folgende Leckölleitungssätze zur Verfügung:
Leckölleitungssatz bis 20 t Bagger
1/2'' Leckölleitung (10 m) inkl. Hochdruckfilter mit Halter
Leckölleitungssatz ab 21 t Bagger 3/4'' Leckölleitung (15 m) inkl. Hochdruckfilter mit Halter
Bereitschaftskontrolle & Abholung der Maschinen & Beratung
Wir stellen sicher, dass unsere Anbaugeräte für Ihren Einsatz bestens vorbereitet sind.
Jedes Anbaugerät wird von unseren Aussendienst Mitarbeitenden bei Ihnen auf Platz eingeführt und die nötigen Dokumente übergeben.
Unsere Anbaugeräte können direkt ab Rossrüti oder unserem Stützpunkt in Biel/Bienne abgeholt oder geliefert werden.
Ausgeklügelte Technik für den effizienten Rückbau
Revolutionär im Rückbau
Der Egli-Betonbeisser besteht aus einem ScherenPower Paket und vier auswechselbaren Gebissen für die verschiedenen Rückbauaufgaben. Dieser Betonbeisser revolutioniert das bisherige RückbauKonzept: Durch das gleichzeitige Brechen und Schneiden kann ein Arbeitsschritt eingespart werden!
Qualität, die überzeugt:
► über 30 Jahre Erfahrung
► Herstellung durch die Gebrüder Egli Maschinen AG
► Komponentenherstellung in der Schweiz und in Deutschland
► Patentiertes hydraulisches Gebiss-Wechselsystem von der Fahrerkabine aus gesteuert*
► Gebisswechsel in ca. 2 Minuten*
► (*Modell 1.6, 2.8, 3.7 und 5.4)
Egli Betonbeisser
Mietsortiment
XMB 0.9*
XMB 0.9 mit Bionic-Gebiss 8 - 15
XMB 0.9 mit MultiCut-Gebiss 8 - 15
XMB 1.6*
XMB 1.6 mit Bionic-Gebiss 15 - 25
XMB 2.8*
XMB 2.8 mit Bionic-Gebiss 18 - 30
XMB 2.8 mit TriPod-Gebiss 18 - 30
XMB 2.8 mit Stahl-Gebiss 18 - 30
XMB 2.8 mit MultiCut-Gebiss 18 - 30
XMB 2.8 mit Pulverisier-Gebiss 18 - 30
XMB 3.7*
XMB 3.7 mit Bionic-Gebiss 30 - 50
XMB 3.7 mit TriPod-Gebiss 30 - 50
XMB 3.7 mit Stahl-Gebiss 30 - 50
XMB 3.7 mit MultiCut-Gebiss 30 - 50
XMB 5.4*
XMB 5.4 mit Bionic-Gebiss 45 - 85
XMB 5.4 mit TriPod-Gebiss 45 - 85
XMB 5.4 mit Stahl-Gebiss 45 - 85
XMB 5.4 mit MultiCut-Gebiss 45 - 85
* inkl. XMB-Schmierkoffer mit Akku-Fettpresse, Akku-Ladegerät, Schmierfett-Kartuschen, Betriebsanleitung, Schmieranleitung, Messanschluss, Ventile, Verschlussschraube und diverse Werkzeuge
Technische Daten
*Betonbeisser-Body mit Bionic-Gebiss, ohne Adapterplatte sowie Anschlussschläuche
Der Egli Hydraulikmagnet wurde seit 2007 ständig weiterentwickelt.
Automatisierte Sortier- und Rückbauarbeiten sparen Zeit und garantieren eine einwandfreie Qualität des Recyclingmaterials sowie dessen reibungslose Weiterverarbeitung.
Egli Hydraulikmagnet
Mietsortiment
EgliMag 720 ab 6.5
EgliMag 720A mit Abwurfsteuerung ab 6.5
EgliMag 720 mit Drehwerk ab 8
EgliMag 920A mit Abwurfsteuerung ab 20
EgliMag 1120A mit Abwurfsteuerung ab 20
Technische Daten
1 Ungefähres Transportgewicht mit Standardadapter und Transportgestell
1) Hammer einschliesslich Meissel und Adapter mittlerer Grösse. Beachten Sie, dass das Gewicht, je nach Adapter, auch wesentlich höher sein kann.
2) Leistungsregelung: Schlagfrequenz und -energie lassen sich zur besseren Anpassung an die Arbeitsanforderungen regeln
3) Geräuschpegel, garantiert
4) Schlagdruckpegel (im Umkreis von 10 m)
Wichtig: EN ISO 3744 in Übereinstimmung mit EU-Richtlinie 2000/14/EG. Die genauen Messwerte finden Sie in der Sicherheits- und Bedienungsanleitung des jeweiligen Modells.
MS-10 HFV mit Aggregat MS-A260 V (260 kW) mit Partikelfilter + 30 m Schlauchpaket Spannzange: MS-U 80/10
MS-16 HFV mit Aggregat MS-A 420 V (433 kW) mit Partikelfilter + 40 m Schlauchpaket Spannzange: MS-U 150 AP
MS-28 HFV mit Aggregat MS-A 420 V (433 kW) mit Partikelfilter + 50 m Schlauchpaket Spannzange: MS-U 180 GP
3'000
6'500
Folgende Optionen sind zusätzlich erhältlich: - Schlauchpaketverlängerung à 10 m - Doppelspannzange für MS 28 HFV mit 2x Spannzange MS-U 110 GP inkl. Zwischenplatte 2'400 kg
*Mit Drehwerk und ohne Adapterplatte **Alle Verdichter haben eine Toleranz von +/- 5% ***Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Alle Egli Verdichter haben eine separate Leckölleitung, eine Lecköl-Zusammenführung in den Rücklauf ist nicht empfehlenswert und nur auf Kundenwunsch erhältlich. Bei einer Lecköl-Zusammenführung in den Rücklauf muss der Betrieb über Hammereinstellung sein, dabei darf der Rückstaudruck im Rücklauf unter 25 bar sein! Bei Verdichter mit WA oder mehr als einer Schaltstufe (X2/X3) ist eine Lecköl-Zusammenführung nicht möglich.
Diese Verdichter haben einen Zahnradmotor, alle anderen sind mit einem Axialkolbenmotor bestückt. Um die max. geforderte Leistung am Anbauverdichter zu erreichen, darf beim Trägergerät der Mindestölbedarf beim angegebenen Druck nicht unterschritten werden.
V6 WA X1
Raffinierte Detaillösungen für sämtliche Baustellenanforderungen
Wechseladapter mit Spundwandklemme
Wechseladapter mit Doppelfussplatte
Drehwerk
Mechanische Schwenkvorrichtung arretierbar
Wechseladapter mit Verdichterfuss
Wechseladapter mit breiter Grundplatte
Bindemittelstreuer
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
Bindemittelstreuer 10 - 30
Technische Daten
Typ Empf. Trägergerät
/ Behältervolumen
Kalkrechen
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t Kalkrechen ab 12
Technische Daten
Mulchgerät
Technische Daten
*ohne Adapterplatte
Flüssigbodenschaufel
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
FBS 800 ab 16
Technische Daten
Spezifikation Einheit FBS 800
Baggerklasse t dès 16
Einstellung* HA/SC SC
Füllmenge m3 0,8
Gewicht** leer kg 1'535
Gewicht** gefüllt kg ca. 3'500
Tiefe mm 1'500
Breite mm 1'680
Höhe mm 1'600
Betriebsdruck bar 220 statischer Druck max. bar 350
Volumenstrom bei 220 l/min 220
Füllmaterial
Compound kg 48
Flüssigbodencompound wird passend auf die Bodenverhältnisse und Anforderungen zugeschnitten, so dass verschiedene Parameter wie z.B. Konsistenz und Fliessverhalten eingestellt werden können.
Wasser l 160 Compound Abmessungen Sack Gewicht Spezifikation mm kg Sack 550 x 450 x 105 25
Die speziell entwickelte Flüssigbodenschaufel unterscheidet sich von herkömmlichen Betonschaufeln darin, dass der anfallende Aushub mit ihr direkt wiederverwendet werden kann. Vor Ort werden ausgehobene Böden umweltschonend und effizient zu Flüssigboden verarbeitet.
Die Vorteile der Flüssigbodenschaufel auf einen Blick:
► Wirtschaftlich - Flüssigboden kostengünstig in kleineren Mengen bis zu 75 m³ pro Tag vor Ort herstellen
► Planbar und just in time - die Baustelle entscheidet abhängig vom Baufortschritt wann welche Menge Flüssigboden benötigt wird
► Effizient - keine verpflichtende Abnahme von Mindermengen
► Nachhaltig und ressourcenschonend - Herstellung von Flüssigboden mit vorhandenem Aushubboden, umweltverträglichem Compound sowie Wasser
► Flexibel - kann ebenso als Betonmischanlage zum Herstellen von Beton verwendet werden
► Keine Verdichtungsgeräte notwendig = selbstverdichtend
► Keine Schaufelarbeiten um Leitungen und Engstellen = fliessfähig, füllt schwer erreichbare Stellen durch die Fliessfähigkeit
Unser breites Sortiment an Tiltrotator-Lösungen deckt sämtliche Bedürfnisse ab und bietet äusserst flexible Einsätze mit enorm grosser Bewegungsfreiheit!
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um auch Ihr Gerät beweglicher zu machen.
Bei Interesse beraten wir Sie gerne.
► Drehantrieb/Tilt-Varianten
► Drehwerk-Varianten
► Tiltrotatoren-Varianten (Fest+Sandwich)
► Sandwich-Varianten
► Anbaugeräte für Tiltrotatoren
Möglichkeiten für Tiltrotatoren im Festanbau und als Sandwich
Egli Palettengabel
Egli Aufreisszahn
Egli Tieflöffel Egli Schwenktieflöffel
Schaufelseparator
Egli Hydraulikmagnet
Egli Betonbeisser Betonsäge
Egli Sortiergreifer
Verdichterplatte Schneidrad hydraulisch
Bindemittelstreuer
Stahlschere
Diamantschneidrad
Scheibenfräse
Kehrbesen hydraulisch
Betonmischschaufel Egli Motorlöffel Egli Hydraulikhammer
Längsschneidkopffräse
Ramme mit Galgen
Seitengrifframme
Flüssigbodenschaufel
Schwellenleger
Schwellenwechsler
Tilt-Sandwich
mit Öldurchführung (auch ohne erhältlich)
Verdichterplatte
Betonsäge
Stopfaggregat
Egli Pendelgreifer mit Verlängerung
Tiltrotator-Sandwich
Profillöffel
Tieflöffel SpeziallöffelFlächenfräse
Hydraulikhammer
Profillöffel Speziallöffel
Egli Palettengabel
Egli Aufreisszahn ohne Öldrehdurchführung
Mastfundamentgreifer
Planierschild / Planierbalken
Schneidrad mechanisch
Egli Palettengabel
Egli Aufreiszahn
Planierschild / Planierbalken
Schneidrad mechanisch
Möglichkeiten mit Tiltrotator-Sandwich mit Öldrehdurchführung mit Öldrehdurchführung
Möglichkeiten mit Tiltrotator-Festanbau
Profillöffel Speziallöffel
Egli Tieflöffel Egli Aufreisszahn Egli Palettengabel
Mit den ausgewählten Anbaugeräten aus dem Egli Gleisbau Sortiment soll innerhalb der vorhandenen Zeit die grösstmögliche Leistung erzielt werden können, dafür setzen wir uns ein!
Bis 5 m Schlauchverlängerung, auf den bestehenden Saugschlauch (insgesamt bis ca. 7 m) 1 m Stahl-Verlängerungszwischenstück (insgesamt ca. 2 m) 1 m oder 2 m (zusätzlich) KunststoffVerlängerungsrohr (insgesamt ca. 2-3 m)
Schotterbesen BRV
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
Schotterbesen BRV ab 15
Technische Daten
Spezifikation EinheitSchotterbesen BRV
Spurbreite mm 1'435
Bürstenbreite mm 2'530
Kupplungsart Typ Rockinger
Durchlaufhöhe mm 6 - 8
Rotationsgeschwindigkeit U/min 260 max. Höhenverstellung mm 250
Gewicht kg 2' 700
Schotterbesen Einsatzvideo
Stopfaggregat MB8 AC
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
Stopfaggregat MB8 AC ab 15
Stopfaggregat Einsatzvideo
Technische Daten
Spezifikation Einheit MB8
Baggerklasse t ab 15
Gewicht ohne Adapter kg 2'820 Transportgewicht1 kg 3'535 Länge mm 2'500 Breite mm 2'000 Höhe mm 1'800
Höhe inkl. OQ 65 Adapter mm 2'300
Leistung (Schwellen/Stunde) S/h 240
Stromversorgung am Anbaugerät V/A 24 V/20 A
Einstellung*
Arbeitskreis auf Hammer (einfachwirkend) auf Daueröl programmieren!
EAA 400-LB25 - 40optional6'1505'0001'2001'400ESCO U451'350
*ohne Adapterplatte
Schachtgreifer
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
SchachtFIX ab 5
Technische Daten
Automatisierter Schachtgreifer für Schachtfertigteile nach DIN 4034
Rohrgreifer
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
PipeFIX ab 9
MultiFIX ab 13
Kombinierbar mit Rohrschiebadapter
Technische Daten mechanischer Rohrgreifer für Betonrohre
Rohrschiebeadapter
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
Rohrschiebeadapter RSA 60 ab 10/5
Technische Daten
Rohrschiebeadapter RSA60 Bagger ab 10 / Radlader ab 5 15 1‘020 x 510 x 470
*ohne Adapterplatte
Hinweis: Der Rohrschiebeadapter ist ideal in Kombination mit dem Rohrgreifer
Egli Schlauchservice
Hydraulikstützpunkt in Rossrüti
Stationär oder beim Kunden
Wir bieten unseren Hydraulik-Service bis 2''/420 bar stationär bei uns in Rossrüti oder mobil beim Kunden vor Ort an. Die Egli-Hydraulikspezialisten sind für ihre komplexe Aufgabe speziell geschult und verfügen über langjährige Erfahrung. Personal des Kunden wird in der Regel nicht benötigt.
Falls es in der Folge eines Notfall-Telefon Anrufes zu einem Technikereinsatz oder zu einer Ersatzteillieferung ausserhalb unserer Arbeitszeiten kommen sollte, wird zusätzlich eine Antrittspauschale von CHF 200.– zu den Einsatzkosten erhoben.
Spezialisten im Bereich Egli Service und Montage sind in der ganzen Schweiz unterwegs und sorgen dafür, dass unsere Geräte stets in Bewegung bleiben. Mit optimal ausgestatteten Servicebussen ist bei jedem Einsatz grösste Effizienz und Flexibilität garantiert.
Egli Reparaturen
Service, der begeistert
Auf dem Bau müssen Maschinen und Geräte stets einwandfrei laufen. Diesen Anspruch haben unsere Kunden zu Recht. Fachmännisch ausgebildetes Personal in der Reparatur-Beratung wie auch in der Reparatur-Ausführung gibt unseren Kunden Sicherheit.
• Kurze Reaktionszeit, normalerweise am gleichen Tag
• Gut ausgerüstete Servicebusse
• Grosses Ersatzteil -und Hydrauliklager
• Gut ausgerüstete Werkstatt mit erfahrenem Fachpersonal
• Verkaufsmitarbeiter mit mechanischer Grundausbildung für die kleinen Reparaturen vor Ort
Wir lieben die Herausforderung!
Rufen Sie uns an.
Tel. +41 (0) 71 913 85 33
Egli Konstruktion/Schlosserei
Von der Zeichnung bis zum fertigen Produkt
Wir sind bestrebt stets die neueste Technologie zu entwickeln und zu fördern. Unsere Produkte heben sich klar in Qualität und Funktionalität ab. Dank gut ausgebildeten Fachleuten, mit verschiedenen Grundausbildungen als Mechaniker und der Weiterbildung zum Techniker HF, in der Konstruktion, können wir flexibel und individuell auf Kundenbedürfnisse eingehen.
• Praxisorientierte Weiterentwicklung der Produkte
• Sonderanfertigungen
• „in house“ konstruierte + berechnete Neu- und Weiterentwicklungen
• Eigens erstellte technische Unterlagen für CE konforme Geräte wie z.B. Betriebsanleitungen, Risikoanalysen, Berechnungen
• Schnell und flexibel
Über 30 Jahre haben wir im stetigen Austausch mit unseren Kunden wertvolle Erfahrungen gesammelt. In diesen Jahren haben wir folgende Geräte entwickelt: Hydraulikmagnete, Lastarme, Rammengalgen, Stielverlängerungen, Teleskoparme, Löffel, Aufreisszähne, Laderschaufeln, Sortiergreifer, Pendelgreifer, Betonbeisser, Plattengabeln, Mastfundamentgreifer, Transportgestelle, usw.
Wir lieben die Herausforderung! Kontaktieren Sie uns:
Mirco Kellenberger
Tel. +41 (0) 71 913 85 23 Mail: mk@gebr-egli.ch
Egli Ersatzteile OilQuick®
Abdeckbleche, Kupplungen, Stecker und vieles mehr
Abdeckblech OQ 40ZOM-3009871.2
x 240 x 80
Abdeckblech OQ 45ZOM-3009901.8 495 x 290 x 95
Abdeckblech OQ 60ZOM-3009282.6 565 x 340 x 135
Abdeckblech OQ 65ZOM-3009773.4
Abdeckblech OQ 70ZOM-3009723.7
x 440 x 135
x 450 x 155
Abdeckblech OQ 80ZOM-3009745.3 775 x 590 x 165
Abdeckblech OilQuick®
egli-webshop.ch
Optimaler Schutz des OilQuick®-Adapters. Sei es gegen Eisbildung, Schnee, Schmutz oder beim Transport zwischen den Baustellen - die Wellen und Kupplung sind rundum geschützt. Formschlüssig auf jedes Modell angepasst und durch eine Federklammer gesichert hält das Blech kompakt am Adapter fest ohne zu verrutschen.
Servicekoffer
Reparaturen von OilQuick®–Verschleissteilen. Inhalt deckt Schnellwechsler und Anbaugeräteseite ab. Geeignet für die Werkstatt, Servicetechniker und Maschinisten die kleine Reparaturen selbst ausführen.
Abdeckblech OQ 90ZOM-300980 7.6 855 x 750 x 195 Bezeichnung
Servicekoffer OQ 40 - OQ 90 (mit SMU-Muffe 1" und 3/4") ZOM-1000421
Servicekoffer OQ 40-4 und OQ 45-5 ZOM-1000339
Servicekoffer OQ 45-4 ZOM-1000340
Servicekoffer OQ 60-4 - OQ 65 ZOM-1000341
Servicekoffer OQ 60-4 - OQ 65 (mit SMU-Muffe 3/4") ZOM-1000342
Servicekoffer OQ 60-5 (mit SMU-Muffe 3/4") ZOM-1000343
Servicekoffer OQ 70 - OQ 90 ZOM-1000344
Servicekoffer OQ 70 - OQ 90 (mit SMU-Muffe 1" und 3/4") ZOM-1000383
Servicekoffer OQ 90 (mit SMU-Muffe 1" M33 und 3/4") ZOM-1000288
Servicebox
Auswechseln von O- und Stützring an der Kupplungen mit dem Spezialwerkzeug Pusher.
So geht‘s:
1. defekten O-/Stützring ausbauen
2. O- und und Stützring in Pusher korrekt einsetzen
3. Pusher an Muffe ansetzen
4. Mit Pusherkolben montieren
Servicebox OQ 40 - OQ 90 ZOM-1000426
OQ 70 - OQ 90 ZOM-1000427
ESCO Sortiment
Zahnsystem ESCO ULTRALOK
Zahnsystem ESCO Super V
Symmetrischer Standardzahn
Asymmetrischer Meisselzahn
Asymmetrischer Doppel-Spitzzahn
Asymmetrischer Spitzzahn
Spatenzahn
OilQuick® Adapterplatte
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Neben OilQuick führen wir eine grosse Auswahl an Fremdadaptern (siehe folgende Seiten) in unserem umfangreichen
Mietsortiment!
Adapterplatte Fremd
System ASM
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System Baumann
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Baumann II
System Bautech
Bautech Adapter
Typ II 15 - 28
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System CANGINIBENNE
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Bautech Typ II
CANGINIBENNE AR15
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System HUM/ABL
HUM/ABL Adapter
inkl. Hydraulikschläuche Baggerklasse
Typ t
HUM05/ABL05 1 - 3
HUM10/ABL10 3 - 7
HUM16/ABL16 6 - 11
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System Kaiser
Kaiser Adapter inkl. Hydraulikschläuche Baggerklasse
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System Martin
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Martin MH10
Martin MQ10
System Menzi Muck
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System Verachtert/CAT
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
CW-10
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Mantovanibenne QC10
Mantovanibenne WR24
Stury Adapter inkl. Hydraulikschläuche
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System Winkelbauer
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System Steelwrist
SQ70-5
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Winkelbauer M27
Radlader
Radlader Adapter inkl. Hydraulikschläuche
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Egli Mietanfrageformular
Ab sofort online verfügbar unter gebr-egli.ch/mietanfrage
Lieferung?
Abholung?
Baggertyp?
Schnellwechsler?
Kupplungstyp?
Zum Mietanfrageformular
Tiltrotator?
Öltyp?
«Eine gute Vorarbeit ist die halbe Miete»
Keine langen Telefonate mehr, Missverständnisse gleich von Anfang an umgehen und mit Sicherheit keine wichtige Info mehr vergessen: Mit dem neuen digitalen Egli Mietanfrageformular wird die Miete von Anbaugeräten aus dem Egli Mietpark jetzt noch effizienter und übersichtlicher für alle Beteiligten.
Ab sofort kann jeder bequem vom Handy, Tablet oder PC aus die Mietanfrage platzieren und das Anbaugerät ist schon bald unterwegs zur gewünschten Baustelle!
Und falls doch noch etwas unklar sein sollte, steht das Egli Rent Team selbstverständlich jederzeit gerne zu Verfügung: rent@gebr-egli.ch
Ansprechpartner Gebrüder Egli Maschinen AG
Markus
Filip Zürcher
Cornelius Hungerbühler
Reparaturen
Jörg Holenstein Werkstatt
Mietbedingungen für Baumaschinen (VSBM)
(Die vorliegenden Bedingungen wurden von Delegationen von VSBM und SBI/SBV erarbeitet)
Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Mietvertrag. Abweichungen davon sind nur gültig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind.
2. Mietobjekt
a) Umfang
Der Vermieter überlässt dem Mieter die in den Lieferungsunterlagen näher bezeichneten Geräte samt Bedienungsanleitung zur Benützung auf schweizerischem Zollgebiet. Massgebend sind die Lieferscheine des Vermieters.
b) Eigentum
Das Mietobjekt samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters. Wird das Mietobjekt vom Mieter auf Grundstücke oder in Räume verbracht, die Dritten gehören, so hat der Mieter diese Dritten unverzüglich über das Eigentum des Vermieters am Mietobjekt zu unterrichten. Bei Verschiebung des Mietobjektes von einem Bauobjekt zum anderen ist der Vermieter sofort schriftlich zu verständigen.
c) Verwendung
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen betr. sachgemässe Verwendung und zulässige Belastung sind strikte einzuhalten.
Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes untersagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgen.
Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht werden.
3. Mietzins
a) Grundlage
Der vereinbarte Mietzins gilt für die vereinbarte Zeitdauer bei einem einschichtigen Betrieb von max. 10 Stunden pro Tag, ohne Samstag und Sonntag, oder für die vereinbarte Anzahl von Einsätzen.
Bei mehrschichtigem Betrieb oder einer grösseren Anzahl von Einsätzen ist ein Zuschlag zum vereinbarten Mietzins zu entrichten.
Der Mietzins ist auch dann für die ganze Mietdauer geschuldet, wenn die normale Betriebszeit nicht voll ausgenützt oder das Mietobjekt vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird. Im vereinbarten Mietzins sind die Transport-, Montage-, Demontage-, Verpackungs- und Versicherungskosten nicht inbegriffen; diese werden zusätzlich berechnet. Das Mietobjekt wird dem Mieter transportverladen auf den Arealen des Vermieters zur Verfügung gestellt.
b) Fälligkeit
Der Mietzins ist, je nach Dauer des Mietvertrages und Vereinbarung der Parteien, ratenweise entweder wöchentlich oder monatlich im voraus zu entrichten. Anderslautende Parteivereinbarungen für Mietverträge von kurzer Dauer bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die erste Mietzinsrate wird in einer durch die Parteien zu bestimmenden Höhe, zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft des Mietobjekts, zur Zahlung fällig.
Ist eine Maschine nicht betriebsbereit oder nicht vertagskonform aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, so ist der Mietzins erst dann zu leisten, wenn der Vermieter diese Mängel behoben hat.
c) Verzug
Befindet sich der Mieter mit einer Zahlung im Rückstand, und kommt er der Aufforderung des Vermieters, innerhalb der Frist von 10 Tage den rückständigen Mietzins zu bezahlen nicht nach, so wird der Mietvertrag mit Ablauf dieser Frist aufgelöst. Spricht der Vermieter den Rücktritt vom Vertrag aus, so hat der Mieter das Mietobjekt unverzüglich dem Vermieter zurückzusenden, wobei die Transport- und Versicherungskosten für die Rücksendung sowie allfällige weitere damit verbundene Spesen zu Lasten des Mieters gehen. Der Mieter bleibt zur Bezahlung des Mietzinses bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer verpflichtet; der Vermieter muss sich jedoch anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung des Mietobjektes während der Mietdauer erlangt.
4. Mietbeginn
a) Zeitpunkt
Die Miete beginnt mit dem Tag der Versandbereitschaft beim Vermieter bzw. der Abholung des Mietobjektes durch den Mieter. Der Vermieter hat das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem vorgesehenen Beförderungsweg zu versenden bzw. zur Abholung durch den Mieter bereitzuhalten. Der Mieter ist von der Versandbereitschaft unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermieters dem Frachtführer, Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere sind verpflichtet, den Transportverlad des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme zu prüfen und allfällige Unzulänglichkeiten unverzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes ergeben könnte.
5. Montage und Demontage
Nur wenn ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Vermieter die Montage und Demontage des Mietobjektes. In anderen Fällen stellt er dem Mieter auf Verlangen Monteure zur Verfügung gegen Berechnung der Reise-, Arbeits- und Wartezeit, der Reisespesen und Unterhaltskosten (auch für Sonn- und Feiertage während der Montagedauer), gemäss den jeweils gültigen Ansätzen des Vermieters. Können die Monteure ohne ihr oder ohne Verschulden des Vermieters eine Arbeit nicht beginnen oder weiterführen, so gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Mieters, auch wenn für die Montage- und Demontagearbeiten eine Pauschalsumme vereinbart worden ist. Der Mieter hat auch die notwendigen Hilfskräfte und Montageeinrichtungen gemäss Vereinbarung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sofern der Mieter verpflichtet ist, dem Vermieter Monteure oder Hilfskräfte zu stellen, sind Löhne, Sozialleistungen, Versicherungsprämien und Spesen vom Mieter zu tragen. Das vom Vermieter gestellte Personal wird von ihm entlöhnt und gegen Krankheit und Unfälle versichert. Die vom Vermieter im Zusammenhang mit einer von ihm vorzunehmenden Montage und/oder Demontage angegebenen Zeiten sind verbindlich. Unverschuldete Umstände (z.B. Hindernisse, höhere Gewalt, schlechte Witterung, nicht vertragskonforme Baustellenvorbereitung usw.) können jedoch eine Terminverlängerung zur Folge haben. Nichteinhaltung der Montage- und Demontagezeiten infolge obengenannter Gründe gibt dem Mieter weder ein Recht auf Rückzug des Auftrages noch auf Schadenersatz.
6. Pflichten des Vermieters a) Haftung
Der Vermieter hat das Mietobjekt in der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit zu übergeben, wie sie im Mietvertrag festgelegt wurden. Mängel in der vertragsgemässen Gebrauchsbereitschaft bei der Auslieferung des Mietobjektes hat der Vermieter so rasch wie möglich auf seine Kosten zu beheben. Gelingt es dem Vermieter nicht, die vertragsgemässe Gebrauchsbereitschaft des Mietobjektes trotz entsprechender schriftlicher Mängelrüge des Mieters innert nützlicher Frist herbeizuführen oder aber gleichwertigen Ersatz zu liefern, so ist der Mieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Treten am Mietobjekt während der Mietdauer vom Vermieter zu vertretende Mängel auf, welche dessen vertragsgemässen Gebrauch beeinträchtigen oder verunmöglichen, so ist der Vermieter nach entsprechender schriftlicher Anzeige des Mieters verpflichtet, die gemeinsam festgestellten Mängel entweder innert nützlicher Frist auf seine Kosten zu beheben oder aber gleichwertigen Ersatz zu leisten. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, so ist der Mieter berechtigt, im Falle der Unmöglichkeit der weiteren Benützung des Mietobjektes vom Mietvertrag zurückzutreten und im Falle einer längeren Beeinträchtigung im vertragsgemässen Gebrauch des Mietobjektes für die Dauer der Beeinträchtigung einen angemessenen Abzug vom Mietzins zu tätigen.
Die Haftung des Vermieters aus dem Mietvertrag ist vorstehend abschliessend geregelt. Die Geltendmachung von irgendwelchen anderen, m ittelbaren oder unmittelbaren Schäden wie namentlich Nutzungsverluste, entgangener Gewinn, Verlust von Aufträgen, Konventionalstrafen/Pönalen und dergleichen ist ausgeschlossen.
b) Regress
Wird der Vermieter von einem Dritten aus einem Schadenereignis in Anspruch genommen und liegt solidarische Haftung vor, so kann er für sämtliche Anforderungen auf den Mieter Regress nehmen, sofern ihn persönlich nachweislich kein grobes Verschulden trifft.
7. Pflichten des Mieters
a) Prüfungspflicht
Der Mieter hat das Mietobjekt sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sofern bei diesem innert 8 Arbeitstagen seit Eintreffen des Mietobjektes am Empfangsort bzw. seit Abholung desselben keine Mängelrüge eintrifft, gilt das Mietobjekt als vom Mieter genehmigt. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel bei Eintreffen bzw. Abholung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Mieter den Mangel innert einer Woche seit Entdeckung schriftlich rügt. Die Rüge von Mängeln, die keinen Betriebsunterbruch zur Folge haben, entheben den Mieter nicht von der Pflicht zur termingerechten Bezahlung des Mietzinses.
b) Betriebssicherheit des Mietobjekts
Der Mieter ist gegenüber seinen Arbeitnehmern für den betriebssicheren Zustand des Mietobjektes direkt verantwortlich. Für Krane liegt die Verantwortung insbesondere beim Kranbetreiber (vgl. Art. 4 und 7 der Kranverordnung vom 27. September 1999, sowie Art. 1.4.5 der EKAS-Richtlinie 6511). Wenn der Kranbetreiber die Verantwortung für den betriebssicheren Zustand des gemieteten Kranes ganz oder teilweise einem Drittunternehmer übertragen will, muss dies in vertraglichen Abmachungen schriftlich festgehalten werden.
c) Unterhalts- und Meldepflicht
Der Mieter hat das Mietobjekt mit aller Sorgfalt zu behandeln, es unter Beachtung der vom Vermieter erlassenen Betriebsvorschriften und Weisungen sachgemäss zu verwenden, zu bedienen und zu warten.
Der Mieter ist verpflichtet und dafür verantwortlich, dass der Betreiber des Gerätes instruiert ist. Nur instruierte Personen dürfen das Gerät benutzen. Die 1. Instruktion ist im Mietpreis inbegriffen; sie erfolgt bei Montage oder Übergabe. Funktioniert das Mietobjekt nach Ansicht des Mieters nicht ordnungsgemäss, hat er den Vermieter sofort zu benachrichtigen.
Die Benützung des Mietobjektes ist durch den Mieter so lange einzustellen, bis die Störung durch den Vermieter überprüft und gegebenenfalls die notwendige Reparatur vorgenommen ist. Der schuldige Teil trägt die Kosten für die Instandstellung und die Mietkosten während des Unterbruchs. d) Untersuchung des Mietobjektes
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit nach vorheriger Vereinbarung mit dem Mieter auf seinen Zustand zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Weisungen des Vermieters oder seiner Organe für Bedienung, Überwachung, Unterhalt und Wartung des Mietobjektes hat der Mieter strikte zu befolgen.
e) Reparaturen
Während der Mietdauer notwendig werdende Reparaturen hat der Mieter unverzüglich durch den Vermieter vornehmen zu lassen.
Nur mit dessen schriftlicher Zustimmung darf der Mieter Reparaturen selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen, ansonsten er die Kosten und die Verantwortung selbst zu tragen hat. Überdies haftet er für sämtliche direkten oder indirekten Schäden aus unsachgemässer Reparaturarbeit. Die erforderlichen Ersatzteile sind in jedem Fall beim Vermieter anzufordern.
f) Kosten
Im Mietvertrag definierte Verschleissteile gehen zu Lasten des Mieters. Reparaturen, hervorgerufen durch Gewalt, Unfallschäden, unsachgemässe Bedienung und Wartung, hat der Mieter zu tragen, sofern es sich nicht um
Kosten für die Behebung eines vom Vermieter zu vertretenen Mangels handelt, der vom Mieter rechtzeitig und ordnungsgemäss gerügt worden ist.
Die durch normalen Betrieb und Abnützung des Mietobjektes bewirkten Reparaturen und Revisionen sowie die durch vertragsgemässen Gebrauch entstandene Wertverminderung gehen zu Lasten des Vermieters.
g) Haftung des Mieters für das Mietobjekt
Der Mieter haftet vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bis zum Eintreffen des Mietobjektes beim Vermieter oder dem von ihm bezeichneten Ort anlässlich der Rückgabe für jeden Verlust und/oder jede Beschädigung des Mietobjektes und die im Zusammenhang damit stehenden Kosten ohne Rücksicht darauf, ob sie durch sein Verschulden oder das seiner Hilfspersonen, durch Verschulden Dritter, durch Zufall oder höhere Gewalt verursacht wurde.
8. Versicherung
Der Mieter ist mit Wirkung ab Gefahrenübergang gemäss Art. 4 lit b) der vorliegenden Mietbedingungen und bis und mit Rückgabe des Mietobjektes gemäss Art. 10 lit c) der vorliegenden Mietbedingungen für alle sich am oder aus dem Mietobjekt auf Grund von Risiken wie Diebstahl, Feuer, Explosion (inkl. Motorenexplosion), Vandalismus, Elementareinwirkungen, Einwirkungen beim Transport, Maschinenbruch, Montage und Demontage usw. ergebenden Schäden verantwortlich.
Diese Risiken werden durch den Vermieter auf Kosten des Mieters versichert, sei dies mittels Abschluss eigenständiger Versicherungsverträge oder aber mittels Einschluss des Mieters in bestehende Versicherungsverträge des Vermieters. Von dieser Regelung kann nur in Ausnahmefällen – und dies auch nur gestützt auf den durch den Mieter zu erbringenden schlüssigen Nachweis eines zumindest gleichwertigen Versicherungsschutzes sowie gegen vorgängige Abtretung des Anspruchs auf Versicherungsleistung an den Vermieter – abgewichen werden.
Wird das Mietobjekt ohne Kontrollschilder auf öffentlichen Strassen verwendet und dabei ein Schaden verursacht, für den der Vermieter auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen aufzukommen hat, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter von dieser Haftpflicht freizustellen.
9. Beendigung der Miete
a) Kündigung
Ist keine feste Dauer der Miete vereinbart worden, so ist jede Partei berechtigt, das Mietverhältnis unter Beachtung der Kündigungsfrist von 10 Arbeitstagen aufzulösen.
b) ausserordentliche Kündigung
Der Vermieter kann mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Mahnung oder Fristensetzung durch ausserordentliche Kündigung den Mietvertrag auflösen, wenn
– dem Mietobjekt wegen übermässiger Beanspruchung oder mangelhaftem Unterhalt Gefahr droht und der Mieter trotz Aufforderung des Vermieters innert angemessener Frist keine Abhilfe schafft,
– das Mietobjekt ohne vorgängige Genehmigung durch den Vermieter untervermietet wird,
– Dritten andere Rechte daran eingeräumt oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abgetreten werden,
Verletzt der Mieter andere vertragliche Verpflichtungen, kann der Vermieter vorzeitig vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter trotz schriftlicher Mahnung sich Pflichtverletzungen zuschulden kommen lässt. Beendet der Vermieter den Vertrag durch ausserordentliche Kündigung, kann er das Mietobjekt auf Kosten des Mieters zurücknehmen. Der Mieter bleibt überdies zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. c) Rückgabe des Mietobjektes
Der Mieter hat das gleiche vom Vermieter erhaltene Mietobjekt in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand ans Domizil des Vermieters oder an einen anderen von diesem bezeichneten, nicht weiter entfernten Ort zurückzuliefern. Der Mieter hat die Rücksendung vorher schriftlich dem Vermieter anzuzeigen. Die Rücksendung hat entsprechend der Anlieferung zu erfolgen und ist mit Lieferschein zu versehen. Entspricht das Mietobjekt bei Rückgabe diesen Anforderungen nicht oder weist es andere Mängel auf, wird die Miete verlängert bis die Gebrauchsfähigkeit bzw. Betriebsbereitschaft wieder hergestellt oder die Mängel behoben sind. Bei Rückgabe wird zwischen den beiden Vertragspartnern ein Übernahme-Protokoll erstellt. Allfällig erforderliche Instandstellungsarbeiten erfolgen auf Kosten des Mieters.
Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vorbehalten. Der Vermieter hat das Mietobjekt nach Erhalt sofort zu prüfen und allfällige Mängel dem Mieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für die Mängelrüge gilt Art. 7 hiervor sinngemäss. Der Mieter haftet für das Mietobjekt bis zum Zeitpunkt, in dem dieses beim Vermieter eintrifft. 10. Fracht- und Verladekosten
Die Frachtkosten für den Versand des Mietobjektes bei Beginn der Miete wie auch bei der Rücksendung nach deren Beendigung hat der Mieter zu tragen, ebenso die Kosten für Ab- und Auflad am vertraglich vereinbarten Einsatzort. Wird das Mietobjekt nicht ab Domizil des Vermieters geliefert, muss sich der Mieter höchstens die Frachtkosten anrechnen lassen, die sich bei Lieferung ab Domizil ergeben würden. Das gleiche gilt, wenn das Mietobjekt nicht an das Domizil des Vermieters zurückzuliefern ist. 11. Anwendbares Recht
Die abgeschlossenen Verträge unterstehen dem schweizerischen Recht. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag gilt als Erfüllungsort der Ort des Sitzes des Vermieters. Gerichtsstand für die Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.