


Egli Mietparkbreites Sortiment zu fairen Preisen
















Egli Mietparkbreites Sortiment zu fairen Preisen
Abbrucharm
Felsfräse
Laderschaufel
Planierschild
Schneidrad
Steingreifer
Panolin HLP Synth 46
Ecosynt HEES 46
Ecosynt HEPR 46
Liebherr Hydraulic Plus
Shell Naturelle HF-E46
Vollsynthetische Hydraulikflüssigkeit, gesättigte synthetische Ester
Biologisch abbaubares Hydrauliköl, gesättigte Ester
biologisch abbaubares Hydrauliköl
Poly-alpha-olefine Basis
Biologisch abbaubares Hydrauliköl
Poly-alpha-olefine (PAO)
Hydraulikflüssigkeit auf synthetischer Esterbasis
HLP Biosynthetik ISO 46
HLP PC HVI VG 46
Vollsynthetisches, biologisch schnell abbaubares Hydrauliköl
Mineralöl
Aufbau Adapter inkl. Schläuche und Kupplungen
OilQuick Adapter
Leckölleitungssatz
Umfangreiches Fremdadapterlager
Sonderlösungen aus unserer hauseigenen Konstruktion
Für die optimale Anwendung der Egli Mietpark Anbaugeräte liefern wir Ihnen die passende Leckölleitung für Ihren Bagger inklusive Montage, wenn gewünscht.
Standardmässig stehen folgende Leckölleitungssätze zur Verfügung:
Leckölleitungssatz bis 20 t Bagger
1/2'' Leckölleitung (10 m) inkl. Hochdruckfilter mit Halter
Leckölleitungssatz ab 21 t Bagger 3/4'' Leckölleitung (15 m) inkl. Hochdruckfilter mit Halter
Bereitschaftskontrolle & Abholung der Maschinen & Beratung
Wir stellen sicher, dass unsere Anbaugeräte für Ihren Einsatz bestens vorbereitet sind.
Jedes Anbaugerät wird von unseren Aussendienst Mitarbeitenden bei Ihnen auf Platz eingeführt und die nötigen Dokumente übergeben.
Unsere Anbaugeräte können direkt ab Rossrüti oder unserem Stützpunkt in Biel/Bienne abgeholt oder geliefert werden.
Revolutionär im Rückbau
Der Egli-Betonbeisser besteht aus einem ScherenPower Paket und vier auswechselbaren Gebissen für die verschiedenen Rückbauaufgaben. Dieser Betonbeisser revolutioniert das bisherige RückbauKonzept: Durch das gleichzeitige Brechen und Schneiden kann ein Arbeitsschritt eingespart werden!
Qualität, die überzeugt:
► über 30 Jahre Erfahrung
► Herstellung durch die Gebrüder Egli Maschinen AG
► Komponentenherstellung in der Schweiz und in Deutschland
► Patentiertes hydraulisches Gebiss-Wechselsystem von der Fahrerkabine aus gesteuert*
► Gebisswechsel in ca. 2 Minuten*
► (*Modell 1.6, 2.8, 3.7 und 5.4)
Mietsortiment
XMB 0.9*
XMB 0.9 mit Bionic-Gebiss 8 - 15
XMB 0.9 mit MultiCut-Gebiss 8 - 15
XMB 1.6*
XMB 1.6 mit Bionic-Gebiss 15 - 25
XMB 2.8*
XMB 2.8 mit Bionic-Gebiss 18 - 30
XMB 2.8 mit TriPod-Gebiss 18 - 30
XMB 2.8 mit Stahl-Gebiss 18 - 30
XMB 2.8 mit MultiCut-Gebiss 18 - 30
XMB 2.8 mit Pulverisier-Gebiss 18 - 30
XMB 3.7*
XMB 3.7 mit Bionic-Gebiss 30 - 50
XMB 3.7 mit TriPod-Gebiss 30 - 50
XMB 3.7 mit Stahl-Gebiss 30 - 50
XMB 3.7 mit MultiCut-Gebiss 30 - 50
XMB 5.4*
XMB 5.4 mit Bionic-Gebiss 45 - 85
XMB 5.4 mit TriPod-Gebiss 45 - 85
XMB 5.4 mit Stahl-Gebiss 45 - 85
XMB 5.4 mit MultiCut-Gebiss 45 - 85
* inkl. XMB-Schmierkoffer mit Akku-Fettpresse, Akku-Ladegerät, Schmierfett-Kartuschen, Betriebsanleitung, Schmieranleitung, Messanschluss, Ventile, Verschlussschraube und diverse Werkzeuge
*Betonbeisser-Body mit Bionic-Gebiss, ohne Adapterplatte sowie Anschlussschläuche
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
***Ungefähres Transportgewicht mit Standardadapter und Transportgestell
Betonbeisser Ersatzteile im erhältlich!
Schmierplan: YouTube-Videoanleitung
*Gebisswechsel nur manuell möglich
Pulverisier-Gebiss
Bionic-Gebiss
TriPod-Gebiss
Max. Zugfestigkeit des zu schneidenden Stahls: 500 N/mm2
Stahl-Gebiss
MultiCut-Gebiss
Pulverisier-Gebiss
6 Gebiss zurück auf Baustelle
5 Gebiss frisch aufgearbeitet
1 Betonbeisser-Einsatz
2 Gebiss verschlissen
Kosten- und EnergieEinsparung durch Verschleissreduktion & Mehrleistung pro m3/h.
4 Gebiss-Aufbereitung
Hydraulischer Gebisswechsel in ca. 2 Minuten
Transportgestell
(für alle Gebisstypen erhältlich)
► Gebisse verschmutzen weniger
► Idealer Aufnahmewinkel für Gebisswechsel
► Praktische Box für Dokumente
► Integriertes Fach mit Metall-Bolzen für Gebisswechsel
► Vereinfacht den Verlad, den Transport und die Lagerung und erhöht somit die Sicherheit
3 Lieferung Ersatzgebiss und Austausch auf der Baustelle
*Bei dem Transportgestell für XMB 0.9 kann der ganze Betonbeisser (Body und Gebiss) transportiert werden.
Gebisswechsel: YouTube-Videoanleitung
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
SH 130 R 13 - 17
SH 250 R 24 - 29
GXT 225 R* 21 - 32
GXT 335 R* 26 - 37
* alle GXT Stahlscheren sind 360° endlos drehbar
Technische Daten
Typ Baggergewicht Anbau/Stiel Baggergewicht Anbau/Ausleger Gewicht
*ohne Adapterplatte 1 optionale Zusatzplatte **Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Schneidkräfte
Schneidvermögen (variiert je nach Gegebenheiten)
Max. Zugfestigkeit des zu schneidenden Stahls: 500 N/mm2
Folgende Optionen sind zusätzlich erhältlich:
Zwischenplatte - Ca. 360 kg - 50° Winkel
- Mit Zwischenadapter für Ramme mit 25° und 15° Adapter bis auf 90° erweiterbar
Stahlbrückenrückbau Einsatzvideo
Jetzt anmelden, bestellen & Lieferung erhalten!
Zubehör- und Ersatzteile mit nur ein paar Klicks bequem und schnell auswählen!
► Mehrleistung durch grössere Magnetplatte
► Servicefreundlichkeit durch neues Design
► Verbesserter ESCO-Verschleiss-Schutz Leistung erheblich erhöht
Fakten, die überzeugen
Der Egli Hydraulikmagnet wurde seit 2007 ständig weiterentwickelt.
Automatisierte Sortier- und Rückbauarbeiten sparen Zeit und garantieren eine einwandfreie Qualität des Recyclingmaterials sowie dessen reibungslose Weiterverarbeitung.
Mietsortiment
EgliMag 720 ab 6.5
EgliMag 720A mit Abwurfsteuerung ab 6.5
EgliMag 720 mit Drehwerk ab 8
EgliMag 920A mit Abwurfsteuerung ab 20
EgliMag 1120A mit Abwurfsteuerung ab 20
Spezifikation
1 Ungefähres Transportgewicht mit Standardadapter und Transportgestell
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
**Abreisstest nach DIN VDE 0580 mit Luftspalt Ø/300
Egli Tieflöffel Tiltrotatorform
Egli Tieflöffel Standardform
ESCO Zähne und Messerstahl auch im erhältlich!
VS = Verschleissstreifen
S = Schreitbaggerform
TR = Tiltrotatorform
Rail = Gleisbau geeignet (Sonderausführung) Messer bündig mit Seitenmesser
Trapezlöffel Tiltrotatorform
TR = Tiltrotatorform
Egli Humuslöffel Tiltrotatorform
VS = Verschleissstreifen S = Schreitbaggerform
SB = Schüttblech TR = Tiltrotatorform
Rail = Gleisbau geeignet (Sonderausführung) Messer bündig mit Seitenmesser
Egli Motorlöffel Standardform
VS = Verschleissstreifen S = Schreitbaggerform
SB = Schüttblech TR = Tiltrotatorform
ESIL = Egli Sieblöffel HD = Stegmaterial Hardox 450 __ mm = Stegabstand
U__ = Zahntyp m. LB = Grundplatte mit Lochbild VS = Verschleissstreifen TR = Tiltrotatorform SB = Schüttblech S = Schreitbaggerform
EPL-TR
ESCO Zähne und Messerstahl auch im erhältlich!
Mietsortiment
LB = Grundplatte mit Lochbild
Betonmischschaufel S 25 7 - 10
Betonmischschaufel S 75 18 - 24
Bagger- und Radladeranbau möglich
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC Spezifikation
Auslass-Schiebezylinder
*ohne Adapterplatte
EAZ 200 - U35 - LB 13 - 20 optional
EAZ 200 - U35 - OQ 65 13 - 20 OQ 65
EAZ 280 - U40 - LB 20 - 28 optional 380
EAZ 400 - U45 - LB 28 - 55 optional 415
LB = Grundplatte mit Lochbild => Gewicht ohne Adapterplatte
Technische Daten
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
SG 5-E 4 - 6
SG 8-E 4 - 8
SG 10-E 4.5 - 10
SG 15-E (-S) 8 - 15
SG 20-E 13 - 20
SG 25-E 18 - 25
SG 36-E 23 - 36
SG 54-E 36 - 54
Mit und ohne Drehwerk erhältlich S = Schreitbaggerform
*ohne Adapterplatte
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
1 Optionale Zwischenplatte
SG
(G) Greifer auf-zu (D) Greifer Drehen
Folgende Optionen sind zusätzlich erhältlich:
Zwischenplatte
• ca. 360 kg
• 50° Winkel
• mit Zwischenadapter für Ramme mit 25° und 15° Adapter bis auf 90° erweiterbar
Mietsortiment Baggerklasse
STG
Technische Daten
*ohne Adapterplatte (G) Greifer auf-zu (D) Greifer Drehen **Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
DCS2-500 5 - 9
Verlängerung DSC2: 1 m/2 m/3 m aussenverschlaucht
DCS3-600 9 - 15
DCS4-800 13 - 21
Verlängerung DSC3+4: 1 m/2 m/3 m innenverschlaucht
DCS5-1000 22 - 30
Verlängerung DSC5: 1 m/2 m/3 m innenverschlaucht
Pendelgreifer mit Verlängerungsgalgen Typ Traglast t
1.5 m 2
1.5 m 3.5
2.4 m 3.5
*ohne Adapterplatte (G) Greifer auf-zu (D) Greifer Drehen
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
*Achtung: Länge von Gabel F und von Verlängerung G müssen zu Länge D addiert werden!
Verlängerung
Hier erhalten Sie alle wichtigen Infos und praktische Beispiele für den sicheren Einsatz mit Anbaugeräten!
Praxistag Baggeranbaugeräte
ab 20 Personen auch individuelle Schulungen möglich
Rammtechnik Schulung
19.03 & 20.03.2026 auf Anfrage individuelle Termine
Gleisbau Schulung
ab 20 Personen auch individuelle Schulungen möglich
gebr-egli.ch/schulungen
071 913 85 60
Mietsortiment Baggerklasse
HA
SB
SB
HA
HA
Zubehör & Ersatzteile auch im erhältlich!
Tilthammer SB 552 - Tilt und OQ 65
*Ungefähres Transportgewicht mit Standardadapter und Transportgestell
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
1) Hammer einschliesslich Meissel und Adapter mittlerer Grösse. Beachten Sie, dass das Gewicht, je nach Adapter, auch wesentlich höher sein kann.
2) Leistungsregelung: Schlagfrequenz und -energie lassen sich zur besseren Anpassung an die Arbeitsanforderungen regeln
3) Geräuschpegel, garantiert
4) Schlagdruckpegel (im Umkreis von 10 m)
Wichtig: EN ISO 3744 in Übereinstimmung mit EU-Richtlinie 2000/14/EG. Die genauen Messwerte finden Sie in der Sicherheits- und Bedienungsanleitung des jeweiligen Modells.
071 / 913
Mietsortiment Baggerklasse Standardspannzange
Typ t Typ
MS-1 HFB ab 6 MS-U 12
MS-3 HFB ab 13 MS-U 40
MS-4 HFB ab 15 MS-U 60/72
Technische Daten
Mietsortiment Baggerklasse Standardspannzange
t Typ
MS-5 HFBV ab 15 MS-U 80/100
MS-7 HFBV ab 25 MS-U 80/100
1Transportgewicht mit Standardadapter und Transportgestell, optional mit Galgen
*ohne Adapterplatte
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Rammenverlängerung
Rammglocke
Rammengalgen Rammenverlängerung (MS-3 HFB/-4 HFB SGL)
Rammglocke für Stahlrohre 130/170/195 +/-3
Rammglocke für Stahlrohre 235/275/300 +/-3
Weitere Durchmesser auf Anfrage
* inkl. 2 Spannzangen MS-U 12 > Materialdicke 0-15 mm oder 8-23 mm
Seitengrifframme
Mietsortiment Baggerklasse Standardspannzange
Typ t Typ
MS-4 HFB SGL - Rail ab 15 MS-U 60 / 72
MS-4 HFB SG ab 18 MS-U 60 / 72
MS-6 HFB SG ab 25 MS-U 60 / 72
MS-6 HFB SG - Rohr ab 25 MS-SR 55/-U60/72
Mögliche Adapter
Mietsortiment Adapter Baggerklasse Typ t OQ 65 - 25º (ca. 190 kg)
70 - 25º (ca. 270 kg)
80 - 25º (ca. 380 kg)
- 22
- 28
- 45
Likufix SW48 - 25º (400 kg) 18 - 34
Likufix SW66 - 25º (470 kg) 40 - 60
Weitere Adapter nur mit Zwischenkasten (ca. 220 kg ohne zusätzliche Adapter) 15 - 45
Vibroramme Einsatzvideo
1Ungefähres Transportgewicht mit Spezialadapter und Transportgestell
*ohne Adapterplatte
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
H-/Doppel-T-Trägeraufnahme
Freireiterkombinationen
Mietsortiment
MS-10 HFV mit Aggregat MS-A260 V (260 kW) mit Partikelfilter + 30 m Schlauchpaket Spannzange: MS-U 80/10
MS-16 HFV mit Aggregat MS-A 420 V (433 kW) mit Partikelfilter + 40 m Schlauchpaket Spannzange: MS-U 150 AP
MS-28 HFV mit Aggregat MS-A 420 V (433 kW) mit Partikelfilter + 50 m Schlauchpaket Spannzange: MS-U 180 GP
3'000
6'500
Folgende Optionen sind zusätzlich erhältlich: - Schlauchpaketverlängerung à 10 m - Doppelspannzange für MS 28 HFV mit 2x Spannzange MS-U 110 GP inkl. Zwischenplatte 2'400 kg
7'100
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
DC 2-04 TSB15 2 - 4
DC 2-08 TSB15 4 - 6
DL 2-09 TS25-50 S 4 - 12
DL 2-12 TS16 S 7 - 12
DL 2-12 TS25-50 S 7 - 12
DL 2-17 TS16 S 9 - 12
DL 2-17 TS25 S 9 - 12
DN 2-09 TS25-50 S 10 - 28
DN 2-12 TS25-50 S 12 - 28
DN 3-12 TS25-50 S 16 - 28
DN 3-17 TS16-32 S 20 - 28
DN 3-17 TS16-32 A 20 - 28
DN 3-17 TS25-50 S 20 - 28
DN 2-09 XHD60 10 - 28
SM 3-17 XHD40 21 - 25
DN 3-12 X75 16 - 28
DN 3-17 X75 20 - 28 Typ Baggerklasse
Schaufelseparator Einsatzvideo
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
V3 bis 6
V4 4 - 10
V6 8 - 15
V6 WA* 8 - 15
V7 10 - 19
V8 14 - 30
V8 WA* 14 - 30
V10 18 - 45
V10 WA* 18 - 45
*WA = Wechseladapter
Verdichterplatte Einsatzvideo
*Mit Drehwerk und ohne Adapterplatte **Alle Verdichter haben eine Toleranz von +/- 5% ***Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Alle Egli Verdichter haben eine separate Leckölleitung, eine Lecköl-Zusammenführung in den Rücklauf ist nicht empfehlenswert und nur auf Kundenwunsch erhältlich. Bei einer Lecköl-Zusammenführung in den Rücklauf muss der Betrieb über Hammereinstellung sein, dabei darf der Rückstaudruck im Rücklauf unter 25 bar sein! Bei Verdichter mit WA oder mehr als einer Schaltstufe (X2/X3) ist eine Lecköl-Zusammenführung nicht möglich.
Diese Verdichter haben einen Zahnradmotor, alle anderen sind mit einem Axialkolbenmotor bestückt. Um die max. geforderte Leistung am Anbauverdichter zu erreichen, darf beim Trägergerät der Mindestölbedarf beim angegebenen Druck nicht unterschritten werden.
Wechseladapter mit Spundwandklemme
Wechseladapter mit Doppelfussplatte
Drehwerk
Mechanische Schwenkvorrichtung arretierbar
Wechseladapter mit Verdichterfuss
Wechseladapter mit breiter Grundplatte
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
Bindemittelstreuer 10 - 30
Technische Daten
Typ Empf. Trägergerät
/ Behältervolumen
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t Kalkrechen ab 12
Technische Daten
Technische Daten
*ohne Adapterplatte
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
FBS 800 ab 16
Spezifikation Einheit FBS 800
Baggerklasse t dès 16
Einstellung* HA/SC SC
Füllmenge m3 0,8
Gewicht** leer kg 1'535
Gewicht** gefüllt kg ca. 3'500
Tiefe mm 1'500
Breite mm 1'680
Höhe mm 1'600
Betriebsdruck bar 220 statischer Druck max. bar 350
Volumenstrom bei 220 l/min 220
Füllmaterial
Compound kg 48
Flüssigbodencompound wird passend auf die Bodenverhältnisse und Anforderungen zugeschnitten, so dass verschiedene Parameter wie z.B. Konsistenz und Fliessverhalten eingestellt werden können.
Wasser l 160 Compound Abmessungen Sack Gewicht Spezifikation mm kg Sack 550 x 450 x 105 25
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC **ohne Adapterplatte
Füllmaterial = 0.8 m3 - 1 m3 - 2 m3
1 3 2 4
Pro m3 benötigt man 2 x 25 kg.
Wassermessuhr im Lieferumfang enthalten
Die speziell entwickelte Flüssigbodenschaufel unterscheidet sich von herkömmlichen Betonschaufeln darin, dass der anfallende Aushub mit ihr direkt wiederverwendet werden kann. Vor Ort werden ausgehobene Böden umweltschonend und effizient zu Flüssigboden verarbeitet.
Die Vorteile der Flüssigbodenschaufel auf einen Blick:
► Wirtschaftlich - Flüssigboden kostengünstig in kleineren Mengen bis zu 75 m³ pro Tag vor Ort herstellen
► Planbar und just in time - die Baustelle entscheidet abhängig vom Baufortschritt wann welche Menge Flüssigboden benötigt wird
► Effizient - keine verpflichtende Abnahme von Mindermengen
► Nachhaltig und ressourcenschonend - Herstellung von Flüssigboden mit vorhandenem Aushubboden, umweltverträglichem Compound sowie Wasser
► Flexibel - kann ebenso als Betonmischanlage zum Herstellen von Beton verwendet werden
► Keine Verdichtungsgeräte notwendig = selbstverdichtend
► Keine Schaufelarbeiten um Leitungen und Engstellen = fliessfähig, füllt schwer erreichbare Stellen durch die Fliessfähigkeit
► Selbstverfüllend, selbstnivellierend, setzungsfrei
Gewapnet für nahezu jede Situation:
Unser breites Sortiment an Tiltrotator-Lösungen deckt sämtliche Bedürfnisse ab und bietet äusserst flexible Einsätze mit enorm grosser Bewegungsfreiheit!
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um auch Ihr Gerät beweglicher zu machen.
Bei Interesse beraten wir Sie gerne.
► Drehantrieb/Tilt-Varianten
► Drehwerk-Varianten
► Tiltrotatoren-Varianten (Fest+Sandwich)
► Sandwich-Varianten
► Anbaugeräte für Tiltrotatoren
Egli Palettengabel
Egli Tieflöffel Egli Schwenktieflöffel
Egli Aufreisszahn
Verdichterplatte
Schaufelseparator
Bindemittelstreuer
Stahlschere
Diamantschneidrad
Scheibenfräse
Kehrbesen hydraulisch
Egli Hydraulikmagnet
Egli Betonbeisser Betonsäge
Längsschneidkopffräse
Schneidrad hydraulisch
Schwellenleger
Schwellenwechsler
Tilt-Sandwich
mit Öldurchführung (auch ohne erhältlich)
Verdichterplatte
Betonsäge
Tieflöffel
Profillöffel
Schneidrad mechanisch
Egli Palettengabel
Stopfaggregat
Ramme mit Galgen
Seitengrifframme
Egli Aufreiszahn
Betonmischschaufel Egli Motorlöffel Egli Hydraulikhammer
Flüssigbodenschaufel
Sauggerät Schienenknacker
Egli Pendelgreifer mit Verlängerung
Tiltrotator-Sandwich
Egli Sortiergreifer
Speziallöffel Flächenfräse Egli Hydraulikhammer
Profillöffel Speziallöffel
Egli Palettengabel
Egli Aufreisszahn ohne Öldrehdurchführung
Mastfundamentgreifer
Planierschild / Planierbalken
Planierschild / Planierbalken
Schneidrad mechanisch
Möglichkeiten mit Tiltrotator-Sandwich mit Öldrehdurchführung mit Öldrehdurchführung
Möglichkeiten mit Tiltrotator-Festanbau
Profillöffel Speziallöffel
Egli Tieflöffel Egli Aufreisszahn Egli Palettengabel
Egli Hydraulikhammer Egli Hydraulikmagnet Kehrbesen hydraulisch
Planierschild / Planierbalken Schneidrad mechanisch
Betonsäge
Pendelgreifer Pendelgreifer mit Verlängerung
Mastfundamentgreifer Egli Sortiergreifer
Flüssigbodenschaufel
Zusatzmöglichkeiten je nach Konfiguration
Schwellenwechsler
Tiltrotator Einsatzvideo
Betonmischschaufel
Scheibenfräse Diamantschneidrad
Mietsortiment
Baggerklasse
Typ t
OQTRS-E14M OQ 60-5 mech. 9 - 14
OQTRS-E19M OQ 65 mech. 14 - 19
OQTRS-E26M OQ 70 mech. 19 - 26
OQTRS-E33M OQ 70 mech. 24 - 33
OQTRS-E33M OQ 80 mech. 24 - 33
Spezifikation
Baggerklasse t
Länge (L)
Gewicht ab
*TR-Sandwich: Wechsler oben = vollhydraulisch, Wechsler unten = mechanisch
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Tiltrotator-Sandwich unten mechanischer Schnellwechsler, keine Öldurchführung für hydraulische Anbaugeräte!
Weitere mögliche Anbaugeräte können dazu gemietet werden, wie z.B.
Mietsortiment
- 18
TR 18M SW33 mech. 14 - 18
TR 22M OQ 70 mech. 16 - 22
TR 22M SW48 mech. 16 - 22
*TR-Sandwich: Wechsler oben = vollhydraulisch, Wechsler unten = mechanisch
Tiltrotator-Sandwich unten mechanischer Schnellwechsler, keine Öldurchführung für hydraulische Anbaugeräte!
Weitere mögliche Anbaugeräte können dazu gemietet werden, wie z.B.
Profillöffel Speziallöffel Egli Palettengabel
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC ►Weitere Infos und Möglichkeiten zum Tiltrotator-Sandwich siehe S. 38/39.
Mietsortiment Baggerklasse obere Aufnahme
Typ t Typ
DSAW - OQ 60-5
RB 200 - OQ 60 mech. 8 - 15 OQ 60
DSAW - OQ 65-5
RB 200 - OQ 65 mech. 14 - 22 OQ 65
DSAW - OQ 70-5
RB 270 - OQ 70 mech. 15 - 28 OQ 70
Spezifikation
t 8 - 15 14 - 22 15 - 28 Einstellung* HA/SC
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
OQRS-E14M OQ 60 mech. 9 - 14
OQRS-E19M OQ 60 mech. 14 - 19
OQRS-E19M OQ 65 mech. 14 - 19
Spezifikation
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Technische Daten
Technische Daten
* LB = Grundplatte mit Lochbild ER 250 + Krupp 1000
* LB = benötigt Zwischenplatte mit Lochbild ER 250 + Krupp 1000
Mit der Betonsäge können Beton inkl. Stahlbeton, Ziegel und alle Gesteinsarten senkrecht und waagerecht geschnitten werden.
Auf Anfrage maximale Schnitttiefe 800 mm
Waagrechte, Senkrechte und diagonale Schnitte
Boden-, Wand- und Deckenbündige Schnitte
Optimale Wasserkühlung des Sägeblattes aus der Mitte, beiseitig
Variable Drehzahl
Materialabhängige Schnittkraftanpassung
Überlastungsschutz für Sägeblatt
Winkelanzeige in zwei Achsen
Drehzahlüberwachung
Automatische Drehzahlregelung
Mietsortiment Baggerklasse Typ t
BS08 - R-S-E-M 8 - 16
Spezifikation
- R-S-E-M
Baggerklasse t 8 - 16
Gewicht ohne Adapter kg 650
Standardschnitttiefe mm 500
Betriebsdruck bar 220 - 350
Volumenstrom l/min 70 - 120
Volumenstrom optimal l/min 100
Einstellung* HA/SC SC
Wasser GEKA Kupplung l/min 15 - 20 (max. 8 bar)
Stromversorgung Betonsäge 12 V/DC / 24 V/DC (min. 10 A)
Stromversorgung Steuerung 12 V/DC / 24 V/DC
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Mietsortiment
Kehrbesen hydraulisch Einsatzvideo
Schotterbürste auf Anfrage
Drehwerk ohne mit ohne
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Mit den ausgewählten Anbaugeräten aus dem Egli Gleisbau Sortiment soll innerhalb der vorhandenen Zeit die grösstmögliche Leistung erzielt werden können, dafür setzen wir uns ein!
► alle Geräte im Mietpark ab Rossrüti/Biel
► alle möglichen Adaptionen
► auf Anfrage 24/7 Service möglich
► in der ganzen Schweiz
Egli Mastfundamentgreifer
Schienenknacker
Schotterbesen
Betonbeisser
Gleisbau
Stahlschere
Sauggerät Tinbin
Stopfaggregat
Kehrbesen hydraulisch
Egli Lastarm
Schwellenleger
Betonsäge
Pendelgreifer
Bohrantrieb
Egli Hydraulikmagnet
Egli Sortiergreifer
Egli Palettengabel
Diverse Fräsen
Vibroramme Bagger Vibroramme Seitengriff
Verdichterplatte
Mietsortiment
Technische Daten
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Dimensionen
* Max. Breite kann je nach Zahnsystem variieren. 1Ungefähres Transportgewicht mit Standardadapter und Transportgestell
*ohne Adapterplatte // **Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Mietsortiment
Typ t
Multigrip 5000 ab 15
Spezifikation
Baggerklasse t ab 25
Gewicht mit Tiltrotator ohne Adapter kg 1' 640
Dimensionen
Höhe mit ausgefahrenen Armen mit Tiltrotator ohne Adapter (A)
Höhe mit eingezogenen Armen mm 1'345
B Länge / C Breite Arme offen
D Länge /E Breite Arme geschlossen
Dimensionen der Lasten
1'840 x 1'515
max. Gewicht t 5
max. Länge m 20
Durchmesser rund max. mm 795
Durchmesser schräg max. mm 850 max. Höhe vom Objekt (F) mm 720
Winkel & Geschwindigkeiten Tilt
Kräfte und Elektrik
erforderliche Stromversorgung V 24
Ölbedarf Greifmodul
Einstellung* HA/SC SC
Bereich Öldurchfluss l/min 20 - 70
Bereich Betriebsdruck bar 240
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t Tinbin TC2 ab 15
Spezifikation
Sauggerät Einsatzvideo
Baggerklasse t ab 15
Leergewicht
1' 500 gefüllt mit Sand
3' 000
2' 500 gefüllt mit Schotter
Aufnahmevermögen vom Vorratsbehälter max. Sauggut
Saugtiefe max.
Saugtiefe mit Saugkrone - Einmannbetrieb
Saugschlauchdurchmesser
empfohlene hydraulische Ölmenge bei 200 bar l/min 165 max. hydraulische Ölmenge l/min 200
empfohlener hydraulischer Betriebsdruck
300 Einstellung*
SC hydraulische Nennleistung
50 erforderliche Motorleistung vom Trägergerät
Greifer Drehen Druck mindestens erforderlich
Greifer Drehen hydraulische Ölmenge
70
125
30 - 40 separate Leckölleitung (mindestens 1/2“) erforderlich
Arbeitsplatzbezogener Emissionswert
Betriebsspannung für elektrisch gesteuerte Ausführung
Der Scherenbetrieb kann auf Daueröl programmiert werden.
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Verlängerung Zweimannbetrieb
Verlängerung Einmannbetrieb
Verlängerung Einmannbetrieb
Bis 5 m Schlauchverlängerung, auf den bestehenden Saugschlauch (insgesamt bis ca. 7 m) 1 m Stahl-Verlängerungszwischenstück (insgesamt ca. 2 m) 1 m oder 2 m (zusätzlich) KunststoffVerlängerungsrohr (insgesamt ca. 2-3 m)
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
Schotterbesen BRV ab 15
Technische Daten
Spezifikation Einheit Schotterbesen BRV
Spurbreite mm 1'435
Bürstenbreite mm 2' 530
Kupplungsart Typ Rockinger
Durchlaufhöhe mm 6 - 8
Rotationsgeschwindigkeit U/min 260 max. Höhenverstellung mm 250 Gewicht kg 2' 700
Schotterbesen Einsatzvideo
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
Stopfaggregat MB8 AC ab 15
Technische Daten
Spezifikation Einheit MB8
Baggerklasse t ab 15
Gewicht ohne Adapter
2' 820
Stopfaggregat Einsatzvideo
Höhe inkl. OQ 65 Adapter
Leistung (Schwellen/h) S/h 240
Stromversorgung am Anbaugerät V/A 24 V/20 A
Einstellung*
Arbeitskreis auf Hammer (einfachwirkend) auf Daueröl programmieren!
Betriebsdruck bar 170 Ölbedarf l/min 165
mögliche Spurweiten
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
1Ungefähres Transportgewicht mit Standardadapter und Transportgestell
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t Center Grip ab 15
Technische Daten
Spezifikation
Hydraulikkreis zum Spreizen l/min 60
Hydraulikkreis zum Greifen l/min 60
Hydraulikkreis für Rotator l/min 35
Traglast kg 3' 300
min. Schwellenbreite mm 280
Gewicht Variante 159-5 für 5 Schwellen kg ca. 700
kleinste Transportabmessungen mm 1' 550 x 1' 000
Anzahl Schwellen Stück 5
Schwellenleger Einsatzvideo
Mietsortiment
Typ t
ER 50 1 - 3
ER 100 3 - 7
ER 250 7 - 15
ER 600 10 - 20
ER 650 15 - 25
ER 1500 X 20 - 40
ERC 1500 X 20 - 40
ER 1500 XL 20 - 40
ER 1500 XXL 20 - 40
ER 2000 35 - 55
Technische Daten
Fräsen mit hydraulischem Schnecken-Drehwerk auf Anfrage
Breite Standardschneidkopf / Durchmesser Standardschneidkopf
Drehmoment bei 380 bar ohne Adapterplatte
Meissel auch im erhältlich!
Fräsen mit hydraulischem Schnecken-Drehwerk auf Anfrage
Ungefähres Transportgewicht mit Transportgestell und Standardadapter Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Mietsortiment
Mögliche Verlängerungen:
ER
ER
L - 1.1 m
L - 1.4 m
Längsschneidkopffräse ER 400 L Egli XMB Betonbeisser mit MultiCut-Gebiss zum freischaffen der Bohrpfähle
*Länge Standardschneidkopf / Durchmesser Standardschneidkopf
***Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Schneidrad
Schneidrad
**ohne Adapterplatte
Einstellung**
*ohne Adapterplatte und je nach Schneidradbreite variierend
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
1Ungefähres Transportgewicht mit Standardadapter und Transportgestell
Mietsortiment
Spezifikation
Einheit KDS 30
Baggerklasse t 5 - 10
hydraulische Nennleistung kW 80
Einsatzgewicht* kg 330
Einstellung** HA/SC SC empfohlene Schneidkopfdrehzahl U/min 1'100
max. Hydraulikölmenge l/min 140 empf. hydr. Ölmenge bei 200 bar l/min 60
max. Drehmoment bei 350 bar Nm 311
Schneidraddurchmesser mm 1' 200 max. Drehzahl U/min 2' 000 max. hydraulischer Betriebsdruck bar 350 Schnitttiefe mm 450
*ohne Adapterplatte
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
1Transportgewicht mit Standardadapter und Transportgestell
Typ t KDS 30 5 - 10 Mietsortiment
EK 40 500 7 - 11
EK 60 500 12 - 17
Technische Daten
Baggerklasse
Nennleistung
750 1'250 Transportgewicht kg 1'000 empfohlene Hydraulikölmenge l/min 70 - 90 130 - 160 max. hydraulischer Betriebsdruck bar 380 400 max. Drehmoment bei 380 bar Nm 5' 700 11' 000 empfohlene Drehzahl U/min 80 80
Schneidkopfbreite
*ohne Adapterplatte
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Meissel auch im erhältlich!
Mietsortiment Baggerklasse Typ
BF 300-10 5 - 10
BF 450-15 7 - 14
BF 450 mit Fräsrad 7 - 14
BF 600-15 12 - 25
*ohne Adapterplatte
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Mietsortiment Baggerklasse
WG 40 2.5 - 7
MSW 05 5 - 8
MSW 08 9 - 15
BF 450 mit Fräsrad für Schneidarbeiten, Fräsbreite 80 mm und Frästiefe 180 mm
*ohne Adapterplatte
**Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Mietsortiment
Typ t
ES
Technische Daten
hydr. Nennleistung kW
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Frästiefe
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
KRX 45 9 - 12
+ Fräsaufsatz:
- Schneidkopf ø 370 mm
- Schneckenverlängerung
Spezifikation
Einheit KRX 45
Baggerklasse t 9 - 12
Länge des Standardschneidkopfes mm 350
Durchmesser des Standardschneidkopfes mm 400
hydraulische Nennleistung kW 45
Länge des Antriebs mm 610
Einstellung* HA/SC SC
max. Hydraulikölmenge l/min 130
empfohlene Ölmenge bei 200 bar l/min 80 - 110
max. Drehmoment bei 380 bar Nm 7'500
max. Schneidkraft bei 380 bar N 37'500
empfohlene Drehzahl U/min 70
max. hydraulischer Betriebsdruck bar 380
*Einstellung: Hammer = einfachwirkend /HA // Schere = doppelwirkend /SC
Spezifikation
Länge Schneidkopf mm 350
Länge mit Schneckenverläng. mm 850
ø Schneidkopf mm 370
Meisselhalter Typ PH 22
Meisselanzahl Stk. 26
Standardmeissel Typ ER 12/45/38/22 HC
Schneidkopf Schneckenverlängerung
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
Bohrantrieb 7'000 5 - 7
Schnecke ø 250 mm, L = 1'200 mm*
Schnecke ø 400 mm, L = 1'200 mm**
Ø Verlängerung max. 4 m/Stk. 1 m/1.5 m/2 m/3 m
Bohrantrieb 15'000 10 - 15
Bohrantrieb 25'000 15 - 25
Schnecke ø 250 mm, L = 1'200 mm*
Schnecke ø 400 mm, L = 1'200 mm**
Schnecke ø 600 mm, L = 1'200 mm**
Schnecke ø 800 mm, L = 1'200 mm (keine Verlängerung möglich)
Verlängerung max. 6 m 1 m/1.5 m/2 m/3 m
EBA 2'300 18 - 35
Bohrantrieb 15000MAX mit Verlängerungsgalgen und Transport- und Ablagegstell
*Verlängerung Bohrschnecke nicht durchgehend **Verlängerung Bohrschnecke durchgehend ***Einstellung: Hammer = einfachwirkend / HA // Schere = doppelwirkend / SC
Schaftwelle (STD) Stummel
*Verlängerung Bohrschnecke nicht durchgehend **Verlängerung Bohrschnecke durchgehend
Verlängerungen
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
ELA-LB-1.6-2t A 8 - 18
ELA-LB-2.0-2t A 14 - 22
ELA-LB-2.5-2t A 15 - 28
ELA-LB-3.0-2t A 15 - 28
ELA-LB-3.0-4t A 20 - 40
LB = mit Lochbild
Technische Daten
*ohne Adapterplatte
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
LB = mit Lochbild
Technische Daten
*ohne Adapterplatte
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
SchachtFIX ab 5
Technische Daten
Automatisierter Schachtgreifer für Schachtfertigteile nach DIN 4034
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
Kombinierbar mit Rohrschiebadapter
Mietsortiment Baggerklasse
Typ t
Rohrschiebeadapter RSA 60 ab 10/5
Technische Daten
*ohne Adapterplatte
Hinweis: Der Rohrschiebeadapter ist ideal in Kombination mit dem Rohrgreifer
Hydraulikstützpunkt in Rossrüti
Stationär oder beim Kunden
Wir bieten unseren Hydraulik-Service bis 2''/420 bar stationär bei uns in Rossrüti oder mobil beim Kunden vor Ort an. Die Egli-Hydraulikspezialisten sind für ihre komplexe Aufgabe speziell geschult und verfügen über langjährige Erfahrung. Personal des Kunden wird in der Regel nicht benötigt.
Profitieren Sie von
• der guten Qualität
• dem prompten Service
• dem grossen Lager
• dem bewährten Fachpersonal
Wir lieben die Herausforderung! Rufen Sie uns an:
Pascal Egli
Tel. +41 (0)71 913 85 24 Mail: hydraulik@gebr-egli.ch
Unsere Arbeitszeiten:
Montag – Freitag
7:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:30 Uhr
24-Stunden Notfall-Telefon:
+41 (0) 71 913 85 62
Falls es in der Folge eines Notfall-Telefon Anrufes zu einem Technikereinsatz oder zu einer Ersatzteillieferung ausserhalb unserer Arbeitszeiten kommen sollte, wird zusätzlich eine Antrittspauschale von CHF 200.– zu den Einsatzkosten erhoben.
Telefonische, technische Unterstützung ausserhalb unserer Arbeitszeiten - kostenlos!
Qualität vom Fachmann zahlt sich aus
Spezialisten im Bereich Egli Service und Montage sind in der ganzen Schweiz unterwegs und sorgen dafür, dass unsere Geräte stets in Bewegung bleiben. Mit optimal ausgestatteten Servicebussen ist bei jedem Einsatz grösste Effizienz und Flexibilität garantiert.
Service, der begeistert
Auf dem Bau müssen Maschinen und Geräte stets einwandfrei laufen. Diesen Anspruch haben unsere Kunden zu Recht. Fachmännisch ausgebildetes Personal in der Reparatur-Beratung wie auch in der Reparatur-Ausführung gibt unseren Kunden Sicherheit.
• Kurze Reaktionszeit, normalerweise am gleichen Tag
• Gut ausgerüstete Servicebusse
• Grosses Ersatzteil -und Hydrauliklager
• Gut ausgerüstete Werkstatt mit erfahrenem Fachpersonal
• Verkaufsmitarbeiter mit mechanischer Grundausbildung für die kleinen Reparaturen vor Ort
Wir lieben die Herausforderung!
Rufen Sie uns an.
Tel. +41 (0) 71 913 85 33
Von der Zeichnung bis zum fertigen Produkt
Wir sind bestrebt stets die neueste Technologie zu entwickeln und zu fördern. Unsere Produkte heben sich klar in Qualität und Funktionalität ab. Dank gut ausgebildeten Fachleuten, mit verschiedenen Grundausbildungen als Mechaniker und der Weiterbildung zum Techniker HF, in der Konstruktion, können wir flexibel und individuell auf Kundenbedürfnisse eingehen.
• Praxisorientierte Weiterentwicklung der Produkte
• Sonderanfertigungen
• „in house“ konstruierte + berechnete Neu- und Weiterentwicklungen
• Eigens erstellte technische Unterlagen für CE konforme Geräte wie z.B. Betriebsanleitungen, Risikoanalysen, Berechnungen
• Schnell und flexibel
Über 30 Jahre haben wir im stetigen Austausch mit unseren Kunden wertvolle Erfahrungen gesammelt. In diesen Jahren haben wir folgende Geräte entwickelt: Hydraulikmagnete, Lastarme, Rammengalgen, Stielverlängerungen, Teleskoparme, Löffel, Aufreisszähne, Laderschaufeln, Sortiergreifer, Pendelgreifer, Betonbeisser, Plattengabeln, Mastfundamentgreifer, Transportgestelle, usw.
Wir lieben die Herausforderung! Kontaktieren Sie uns:
Mirco Kellenberger
Tel. +41 (0) 71 913 85 23 Mail: mk@gebr-egli.ch
Abdeckbleche, Kupplungen, Stecker und vieles mehr
Abdeckblech OilQuick®
Optimaler Schutz des OilQuick®-Adapters. Sei es gegen Eisbildung, Schnee, Schmutz oder beim Transport zwischen den Baustellen - die Wellen und Kupplung sind rundum geschützt. Formschlüssig auf jedes Modell angepasst und durch eine Federklammer gesichert hält das Blech kompakt am Adapter fest ohne zu verrutschen.
Servicekoffer
Reparaturen von OilQuick®–Verschleissteilen. Inhalt deckt Schnellwechsler und Anbaugeräteseite ab. Geeignet für die Werkstatt, Servicetechniker und Maschinisten die kleine Reparaturen selbst ausführen.
Servicekoffer OQ 40 - OQ 90 (mit SMU-Muffe 1" und 3/4") ZOM-1000421
Servicekoffer OQ 40-4 und OQ 45-5
ZOM-1000339
Servicekoffer OQ 45-4 ZOM-1000340
Servicekoffer OQ 60-4 - OQ 65 ZOM-1000341
Servicekoffer OQ 60-4 - OQ 65 (mit SMU-Muffe 3/4") ZOM-1000342
Servicekoffer OQ 60-5 (mit SMU-Muffe 3/4") ZOM-1000343
Servicekoffer OQ 70 - OQ 90 ZOM-1000344
Servicekoffer OQ 70 - OQ 90 (mit SMU-Muffe 1" und 3/4") ZOM-1000383
Servicekoffer OQ 90 (mit SMU-Muffe 1" M33 und 3/4") ZOM-1000288
Servicebox
Auswechseln von O- und Stützring an der Kupplungen mit dem Spezialwerkzeug Pusher.
So geht‘s:
1. defekten O-/Stützring ausbauen
2. O- und und Stützring in Pusher korrekt einsetzen
3. Pusher an Muffe ansetzen
4. Mit Pusherkolben montieren
Servicebox OQ 40 - OQ
Servicebox OQ 70 - OQ 90 ZOM-1000427
egli-webshop.ch
Symmetrischer Standardzahn
Asymmetrischer Meisselzahn
Asymmetrischer Doppel-Spitzzahn
Asymmetrischer Spitzzahn
Spatenzahn
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Neben OilQuick führen wir eine grosse Auswahl an Fremdadaptern (siehe folgende Seiten) in unserem umfangreichen Mietsortiment!
System ASM
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System Baumann
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Bautech Adapter
Typ II 15 - 28
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System CANGINIBENNE
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
HUM/ABL Adapter
inkl. Hydraulikschläuche Baggerklasse
Typ t
HUM05/ABL05 1 - 3
HUM10/ABL10 3 - 7
HUM16/ABL16 6 - 11
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System Kaiser
Kaiser Adapter
inkl. Hydraulikschläuche Baggerklasse
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Lehnhoff Adapter inkl. Hydraulikschläuche
MS
MS
MS
MS
MS
MS
Technische Daten
können je nach Grundplattenversion abweichen
Liebherr Adapter inkl. Hydraulikschläuche hydraulisch
SW
Likufix
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System Menzi Muck
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System Volvo/Ackermann
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Stury Adapter inkl. Hydraulikschläuche
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System Winkelbauer
Winkelbauer Adapter
inkl. Hydraulikschläuche
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
System Steelwrist
Steelwrist Adapter inkl. Hydraulikschläuche Baggerklasse
Typ t mechanisch
S60 12 - 20
S70 18 - 32 vollhydraulisch
SQ60-5 12 - 20
SQ70-5 18 - 32
SQ80-6 28 - 40 Typ
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Radlader
Radlader Adapter inkl. Hydraulikschläuche
Technische Daten
*Gewichte können je nach Grundplattenversion abweichen
Ab sofort online verfügbar unter gebr-egli.ch/mietanfrage
Lieferung?
Abholung?
Baggertyp?
Schnellwechsler?
Kupplungstyp?
Tiltrotator?
Öltyp?
Keine langen Telefonate mehr, Missverständnisse gleich von Anfang an umgehen und mit Sicherheit keine wichtige Info mehr vergessen: Mit dem neuen digitalen Egli Mietanfrageformular wird die Miete von Anbaugeräten aus dem Egli Mietpark jetzt noch effizienter und übersichtlicher für alle Beteiligten.
Ab sofort kann jeder bequem vom Handy, Tablet oder PC aus die Mietanfrage platzieren und das Anbaugerät ist schon bald unterwegs zur gewünschten Baustelle!
Und falls doch noch etwas unklar sein sollte, steht das Egli Rent Team selbstverständlich jederzeit gerne zu Verfügung: rent@gebr-egli.ch
Markus
Filip Zürcher
Cornelius Hungerbühler
Reparaturen
Jörg Holenstein Werkstatt
(Die vorliegenden Bedingungen wurden von Delegationen von VSBM und SBI/SBV erarbeitet)
Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft c/o VSIG, Postfach 656, CH-4010 Basel, Tel. 061 228 90 30, Fax 061 228 90 39
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Mietvertrag. Abweichungen davon sind nur gültig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind.
2. Mietobjekt
a) Umfang
Der Vermieter überlässt dem Mieter die in den Lieferungsunterlagen näher bezeichneten Geräte samt Bedienungsanleitung zur Benützung auf schweizerischem Zollgebiet. Massgebend sind die Lieferscheine des Vermieters.
b) Eigentum
Das Mietobjekt samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters. Wird das Mietobjekt vom Mieter auf Grundstücke oder in Räume verbracht, die Dritten gehören, so hat der Mieter diese Dritten unverzüglich über das Eigentum des Vermieters am Mietobjekt zu unterrichten. Bei Verschiebung des Mietobjektes von einem Bauobjekt zum anderen ist der Vermieter sofort schriftlich zu verständigen.
c) Verwendung
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen betr. sachgemässe Verwendung und zulässige Belastung sind strikte einzuhalten.
Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes untersagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgen.
Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht werden.
3. Mietzins
a) Grundlage
Der vereinbarte Mietzins gilt für die vereinbarte Zeitdauer bei einem einschichtigen Betrieb von max. 10 Stunden pro Tag, ohne Samstag und Sonntag, oder für die vereinbarte Anzahl von Einsätzen.
Bei mehrschichtigem Betrieb oder einer grösseren Anzahl von Einsätzen ist ein Zuschlag zum vereinbarten Mietzins zu entrichten.
Der Mietzins ist auch dann für die ganze Mietdauer geschuldet, wenn die normale Betriebszeit nicht voll ausgenützt oder das Mietobjekt vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird. Im vereinbarten Mietzins sind die Transport-, Montage-, Demontage-, Verpackungs- und Versicherungskosten nicht inbegriffen; diese werden zusätzlich berechnet. Das Mietobjekt wird dem Mieter transportverladen auf den Arealen des Vermieters zur Verfügung gestellt.
b) Fälligkeit
Der Mietzins ist, je nach Dauer des Mietvertrages und Vereinbarung der Parteien, ratenweise entweder wöchentlich oder monatlich im voraus zu entrichten. Anderslautende Parteivereinbarungen für Mietverträge von kurzer Dauer bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die erste Mietzinsrate wird in einer durch die Parteien zu bestimmenden Höhe, zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft des Mietobjekts, zur Zahlung fällig.
Ist eine Maschine nicht betriebsbereit oder nicht vertagskonform aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, so ist der Mietzins erst dann zu leisten, wenn der Vermieter diese Mängel behoben hat.
c) Verzug
Befindet sich der Mieter mit einer Zahlung im Rückstand, und kommt er der Aufforderung des Vermieters, innerhalb der Frist von 10 Tage den rückständigen Mietzins zu bezahlen nicht nach, so wird der Mietvertrag mit Ablauf dieser Frist aufgelöst. Spricht der Vermieter den Rücktritt vom Vertrag aus, so hat der Mieter das Mietobjekt unverzüglich dem Vermieter zurückzusenden, wobei die Transport- und Versicherungskosten für die Rücksendung sowie allfällige weitere damit verbundene Spesen zu Lasten des Mieters gehen. Der Mieter bleibt zur Bezahlung des Mietzinses bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer verpflichtet; der Vermieter muss sich jedoch anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung des Mietobjektes während der Mietdauer erlangt.
4. Mietbeginn
a) Zeitpunkt
Die Miete beginnt mit dem Tag der Versandbereitschaft beim Vermieter bzw. der Abholung des Mietobjektes durch den Mieter. Der Vermieter hat das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem vorgesehenen Beförderungsweg zu versenden bzw. zur Abholung durch den Mieter bereitzuhalten. Der Mieter ist von der Versandbereitschaft unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermieters dem Frachtführer, Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere sind verpflichtet, den Transportverlad des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme zu prüfen und allfällige Unzulänglichkeiten unverzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes ergeben könnte.
5. Montage und Demontage
Nur wenn ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Vermieter die Montage und Demontage des Mietobjektes. In anderen Fällen stellt er dem Mieter auf Verlangen Monteure zur Verfügung gegen Berechnung der Reise-, Arbeits- und Wartezeit, der Reisespesen und Unterhaltskosten (auch für Sonn- und Feiertage während der Montagedauer), gemäss den jeweils gültigen Ansätzen des Vermieters. Können die Monteure ohne ihr oder ohne Verschulden des Vermieters eine Arbeit nicht beginnen oder weiterführen, so gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Mieters, auch wenn für die Montage- und Demontagearbeiten eine Pauschalsumme vereinbart worden ist. Der Mieter hat auch die notwendigen Hilfskräfte und Montageeinrichtungen gemäss Vereinbarung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sofern der Mieter verpflichtet ist, dem Vermieter Monteure oder Hilfskräfte zu stellen, sind Löhne, Sozialleistungen, Versicherungsprämien und Spesen vom Mieter zu tragen. Das vom Vermieter gestellte Personal wird von ihm entlöhnt und gegen Krankheit und Unfälle versichert. Die vom Vermieter im Zusammenhang mit einer von ihm vorzunehmenden Montage und/oder Demontage angegebenen Zeiten sind verbindlich. Unverschuldete Umstände (z.B. Hindernisse, höhere Gewalt, schlechte Witterung, nicht vertragskonforme Baustellenvorbereitung usw.) können jedoch eine Terminverlängerung zur Folge haben. Nichteinhaltung der Montage- und Demontagezeiten infolge obengenannter Gründe gibt dem Mieter weder ein Recht auf Rückzug des Auftrages noch auf Schadenersatz.
6. Pflichten des Vermieters a) Haftung
Der Vermieter hat das Mietobjekt in der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit zu übergeben, wie sie im Mietvertrag festgelegt wurden. Mängel in der vertragsgemässen Gebrauchsbereitschaft bei der Auslieferung des Mietobjektes hat der Vermieter so rasch wie möglich auf seine Kosten zu beheben. Gelingt es dem Vermieter nicht, die vertragsgemässe Gebrauchsbereitschaft des Mietobjektes trotz entsprechender schriftlicher Mängelrüge des Mieters innert nützlicher Frist herbeizuführen oder aber gleichwertigen Ersatz zu liefern, so ist der Mieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Treten am Mietobjekt während der Mietdauer vom Vermieter zu vertretende Mängel auf, welche dessen vertragsgemässen Gebrauch beeinträchtigen oder verunmöglichen, so ist der Vermieter nach entsprechender schriftlicher Anzeige des Mieters verpflichtet, die gemeinsam festgestellten Mängel entweder innert nützlicher Frist auf seine Kosten zu beheben oder aber gleichwertigen Ersatz zu leisten. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, so ist der Mieter berechtigt, im Falle der Unmöglichkeit der weiteren Benützung des Mietobjektes vom Mietvertrag zurückzutreten und im Falle einer längeren Beeinträchtigung im vertragsgemässen Gebrauch des Mietobjektes für die Dauer der Beeinträchtigung einen angemessenen Abzug vom Mietzins zu tätigen.
Die Haftung des Vermieters aus dem Mietvertrag ist vorstehend abschliessend geregelt. Die Geltendmachung von irgendwelchen anderen, m ittelbaren oder unmittelbaren Schäden wie namentlich Nutzungsverluste, entgangener Gewinn, Verlust von Aufträgen, Konventionalstrafen/Pönalen und dergleichen ist ausgeschlossen.
b) Regress
Wird der Vermieter von einem Dritten aus einem Schadenereignis in Anspruch genommen und liegt solidarische Haftung vor, so kann er für sämtliche Anforderungen auf den Mieter Regress nehmen, sofern ihn persönlich nachweislich kein grobes Verschulden trifft.
7. Pflichten des Mieters
a) Prüfungspflicht
Der Mieter hat das Mietobjekt sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sofern bei diesem innert 8 Arbeitstagen seit Eintreffen des Mietobjektes am Empfangsort bzw. seit Abholung desselben keine Mängelrüge eintrifft, gilt das Mietobjekt als vom Mieter genehmigt. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel bei Eintreffen bzw. Abholung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Mieter den Mangel innert einer Woche seit Entdeckung schriftlich rügt. Die Rüge von Mängeln, die keinen Betriebsunterbruch zur Folge haben, entheben den Mieter nicht von der Pflicht zur termingerechten Bezahlung des Mietzinses.
b) Betriebssicherheit des Mietobjekts
Der Mieter ist gegenüber seinen Arbeitnehmern für den betriebssicheren Zustand des Mietobjektes direkt verantwortlich. Für Krane liegt die Verantwortung insbesondere beim Kranbetreiber (vgl. Art. 4 und 7 der Kranverordnung vom 27. September 1999, sowie Art. 1.4.5 der EKAS-Richtlinie 6511). Wenn der Kranbetreiber die Verantwortung für den betriebssicheren Zustand des gemieteten Kranes ganz oder teilweise einem Drittunternehmer übertragen will, muss dies in vertraglichen Abmachungen schriftlich festgehalten werden.
c) Unterhalts- und Meldepflicht
Der Mieter hat das Mietobjekt mit aller Sorgfalt zu behandeln, es unter Beachtung der vom Vermieter erlassenen Betriebsvorschriften und Weisungen sachgemäss zu verwenden, zu bedienen und zu warten.
Der Mieter ist verpflichtet und dafür verantwortlich, dass der Betreiber des Gerätes instruiert ist. Nur instruierte Personen dürfen das Gerät benutzen. Die 1. Instruktion ist im Mietpreis inbegriffen; sie erfolgt bei Montage oder Übergabe. Funktioniert das Mietobjekt nach Ansicht des Mieters nicht ordnungsgemäss, hat er den Vermieter sofort zu benachrichtigen.
Die Benützung des Mietobjektes ist durch den Mieter so lange einzustellen, bis die Störung durch den Vermieter überprüft und gegebenenfalls die notwendige Reparatur vorgenommen ist. Der schuldige Teil trägt die Kosten für die Instandstellung und die Mietkosten während des Unterbruchs. d) Untersuchung des Mietobjektes
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit nach vorheriger Vereinbarung mit dem Mieter auf seinen Zustand zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Weisungen des Vermieters oder seiner Organe für Bedienung, Überwachung, Unterhalt und Wartung des Mietobjektes hat der Mieter strikte zu befolgen.
e) Reparaturen
Während der Mietdauer notwendig werdende Reparaturen hat der Mieter unverzüglich durch den Vermieter vornehmen zu lassen.
Nur mit dessen schriftlicher Zustimmung darf der Mieter Reparaturen selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen, ansonsten er die Kosten und die Verantwortung selbst zu tragen hat. Überdies haftet er für sämtliche direkten oder indirekten Schäden aus unsachgemässer Reparaturarbeit. Die erforderlichen Ersatzteile sind in jedem Fall beim Vermieter anzufordern.
f) Kosten
Im Mietvertrag definierte Verschleissteile gehen zu Lasten des Mieters. Reparaturen, hervorgerufen durch Gewalt, Unfallschäden, unsachgemässe Bedienung und Wartung, hat der Mieter zu tragen, sofern es sich nicht um
Kosten für die Behebung eines vom Vermieter zu vertretenen Mangels handelt, der vom Mieter rechtzeitig und ordnungsgemäss gerügt worden ist.
Die durch normalen Betrieb und Abnützung des Mietobjektes bewirkten Reparaturen und Revisionen sowie die durch vertragsgemässen Gebrauch entstandene Wertverminderung gehen zu Lasten des Vermieters.
g) Haftung des Mieters für das Mietobjekt
Der Mieter haftet vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bis zum Eintreffen des Mietobjektes beim Vermieter oder dem von ihm bezeichneten Ort anlässlich der Rückgabe für jeden Verlust und/oder jede Beschädigung des Mietobjektes und die im Zusammenhang damit stehenden Kosten ohne Rücksicht darauf, ob sie durch sein Verschulden oder das seiner Hilfspersonen, durch Verschulden Dritter, durch Zufall oder höhere Gewalt verursacht wurde.
8. Versicherung
Der Mieter ist mit Wirkung ab Gefahrenübergang gemäss Art. 4 lit b) der vorliegenden Mietbedingungen und bis und mit Rückgabe des Mietobjektes gemäss Art. 10 lit c) der vorliegenden Mietbedingungen für alle sich am oder aus dem Mietobjekt auf Grund von Risiken wie Diebstahl, Feuer, Explosion (inkl. Motorenexplosion), Vandalismus, Elementareinwirkungen, Einwirkungen beim Transport, Maschinenbruch, Montage und Demontage usw. ergebenden Schäden verantwortlich.
Diese Risiken werden durch den Vermieter auf Kosten des Mieters versichert, sei dies mittels Abschluss eigenständiger Versicherungsverträge oder aber mittels Einschluss des Mieters in bestehende Versicherungsverträge des Vermieters. Von dieser Regelung kann nur in Ausnahmefällen – und dies auch nur gestützt auf den durch den Mieter zu erbringenden schlüssigen Nachweis eines zumindest gleichwertigen Versicherungsschutzes sowie gegen vorgängige Abtretung des Anspruchs auf Versicherungsleistung an den Vermieter – abgewichen werden.
Wird das Mietobjekt ohne Kontrollschilder auf öffentlichen Strassen verwendet und dabei ein Schaden verursacht, für den der Vermieter auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen aufzukommen hat, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter von dieser Haftpflicht freizustellen.
9. Beendigung der Miete
a) Kündigung
Ist keine feste Dauer der Miete vereinbart worden, so ist jede Partei berechtigt, das Mietverhältnis unter Beachtung der Kündigungsfrist von 10 Arbeitstagen aufzulösen.
b) ausserordentliche Kündigung
Der Vermieter kann mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Mahnung oder Fristensetzung durch ausserordentliche Kündigung den Mietvertrag auflösen, wenn
– dem Mietobjekt wegen übermässiger Beanspruchung oder mangelhaftem Unterhalt Gefahr droht und der Mieter trotz Aufforderung des Vermieters innert angemessener Frist keine Abhilfe schafft,
– das Mietobjekt ohne vorgängige Genehmigung durch den Vermieter untervermietet wird,
– Dritten andere Rechte daran eingeräumt oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abgetreten werden,
- bei Zahlungsverzug,
– Verletzungen anderer vertraglicher Abmachungen vorliegen.
Verletzt der Mieter andere vertragliche Verpflichtungen, kann der Vermieter vorzeitig vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter trotz schriftlicher Mahnung sich Pflichtverletzungen zuschulden kommen lässt. Beendet der Vermieter den Vertrag durch ausserordentliche Kündigung, kann er das Mietobjekt auf Kosten des Mieters zurücknehmen. Der Mieter bleibt überdies zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. c) Rückgabe des Mietobjektes
Der Mieter hat das gleiche vom Vermieter erhaltene Mietobjekt in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand ans Domizil des Vermieters oder an einen anderen von diesem bezeichneten, nicht weiter entfernten Ort zurückzuliefern. Der Mieter hat die Rücksendung vorher schriftlich dem Vermieter anzuzeigen. Die Rücksendung hat entsprechend der Anlieferung zu erfolgen und ist mit Lieferschein zu versehen. Entspricht das Mietobjekt bei Rückgabe diesen Anforderungen nicht oder weist es andere Mängel auf, wird die Miete verlängert bis die Gebrauchsfähigkeit bzw. Betriebsbereitschaft wieder hergestellt oder die Mängel behoben sind. Bei Rückgabe wird zwischen den beiden Vertragspartnern ein Übernahme-Protokoll erstellt. Allfällig erforderliche Instandstellungsarbeiten erfolgen auf Kosten des Mieters.
Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vorbehalten. Der Vermieter hat das Mietobjekt nach Erhalt sofort zu prüfen und allfällige Mängel dem Mieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für die Mängelrüge gilt Art. 7 hiervor sinngemäss. Der Mieter haftet für das Mietobjekt bis zum Zeitpunkt, in dem dieses beim Vermieter eintrifft. 10. Fracht- und Verladekosten
Die Frachtkosten für den Versand des Mietobjektes bei Beginn der Miete wie auch bei der Rücksendung nach deren Beendigung hat der Mieter zu tragen, ebenso die Kosten für Ab- und Auflad am vertraglich vereinbarten Einsatzort. Wird das Mietobjekt nicht ab Domizil des Vermieters geliefert, muss sich der Mieter höchstens die Frachtkosten anrechnen lassen, die sich bei Lieferung ab Domizil ergeben würden. Das gleiche gilt, wenn das Mietobjekt nicht an das Domizil des Vermieters zurückzuliefern ist. 11. Anwendbares Recht
Die abgeschlossenen Verträge unterstehen dem schweizerischen Recht. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag gilt als Erfüllungsort der Ort des Sitzes des Vermieters. Gerichtsstand für die Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
Stand: Mai 2017
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