MERKBLATT
Nr. 9
HTR Hansa Treuhand + Revision KG
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MERKBLATT
Nr. 9
Kinderbetreuungskosten Inhalt I.
Allgemeines
VI. Wann gibt es den Abzug als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten?
II. Welche Aufwendungen können Sie absetzen?
VII. Wann kommt es zu Sonderausgaben?
III. Was passiert mit „gemischten“ Kosten?
VIII. Gibt es andere Berücksichtigungsmöglichkeiten?
IV. Welche Altersgrenzen gibt es? V. Gibt es betragsmäßige Höchstgrenzen?
I.
Allgemeines
die Kosten für die Betreuung von Kleinkindern steuerlich absetzbar.
Kinderbetreuungskosten
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangt oftmals die entgeltliche Betreuung von Kindern. In dieser Situation unterstützt auch „Vater Staat“ berufstätige Eltern durch einen steuerlichen Abzug der Kinderbetreuungskosten. Seit 2006 können derartige erwerbsbedingte KinderbetreuungsInhalt kosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten direkt vonI. den Einnahmen abgezogen werden, durch die der Allgemeines Betreuungsaufwand verursacht wird. Neben diesen II. Welche Aufwendungen können Sie absetzen? erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten sind auch durch eine III. Was passiert mit „gemischten“ Kosten?
Ausbildung oder IV. Welche Altersgrenzen gibt es? Krankheit bzw. Behinderung verursachte Aufwendungen sowie V. Gibt es betragsmäßige Höchstgrenzen?
Die folgenden Kinderbetreuungskosten können Sie neben den anderen steuerlichen Vergünstigungen aus dem Familienleistungsausgleich abziehen: Das monatliche Kindergeld (154 € bis 2008, 164 € ab 2009; für ein drittes Kind bisher 154 € und 170 € ab VI. Wann gibt es den Abzug als Betriebs2009 und für jedes weitere Kind statt bisher 179 € ab ausgabe bzw. Werbungskosten? 2009 195 €) bzw. den steuerlich evtl. günstigeren Kinderfreibetrag (1.824 € bis 1.932 € ab 2009; bei zuVII. Wann kommt es2008, zu Sonderausgaben? sammenveranlagten Ehegatten jeweils das Doppelte) bei der Einkommensteuerberechnung VIII.jährlichen Gibt es andere Berücksichtigungs- und den möglichkeiten? zusätzlichen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- bzw. Ausbildungsbedarf (1.080 € bzw. das Dop-
Fragen an den Steuerberater I Notizen
I.
Allgemeines
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangt oftmals die entgeltliche Betreuung von Kindern. In dieser Situation unterstützt auch „Vater Staat“ berufstätige Eltern durch einen steuerlichen Abzug der Kinderbetreuungskosten. Seit 2006 können derartige erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten direkt von den Einnahmen abgezogen werden, durch die der
die Kosten für die Betreuung von Kleinkindern steuerlich absetzbar.
Die folgenden Kinderbetreuungskosten können Sie neben den anderen steuerlichen Vergünstigungen aus dem Familienleistungsausgleich abziehen:
Das monatliche Kindergeld (154 € bis 2008, 164 € ab 2009; für ein drittes Kind bisher 154 € und 170 € ab