MERKBLATT
HTR Hansa Treuhand + Revision KG
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MERKBLATT Übernachtungen in Hotels und auf Campingplätzen Inhalt I.
Umsatzsteuerermäßigung
II. Lohnsteuerliche Folgen
1. Inkrafttreten der Neuregelung
1. Steuerfreier Reisekostenersatz
2. Kurzfristige Vermietung
2. Vereinfachungsregelung
3. Begünstigte Leistungen
3. Vom Arbeitgeber „veranlasstes“ Frühstück
4. Nicht begünstigte Leistungen 5. Rechnung
Übernachtungen in Hotels und auf Campingplätzen
Zum 1. 1. 2010 wurde die Umsatzsteuer auf Übernachtungsleistungen von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Neuregelung wirft nicht nur umsatzsteuerliche Fragen auf, sondern hat auch lohnsteuerliche Folgen beim Ersatz von Reisekosten durch den Arbeitgeber.
Inhalt
I. Umsatzsteuerermäßigung
Umsatzsteuerermäßigung 1. I. Inkrafttreten der Neuregelung
1. Inkrafttreten der Neuregelung Die Neuregelung gilt zwar vom 1. 1. 2010 an, erfasst aber 2. Übernachtungen Kurzfristige Vermietung auch vor diesem Zeitpunkt, wenn der Aufenthalt nach dem 31. 12. 2009 endet(e). Nachfolgendes 3. Begünstigte Leistungen Beispiel verdeutlicht dies: 4. Nicht begünstigte Leistungen
Beispiel: Ein Hotelier vermietet ein Doppelzimmer vom 28. 12. 2009 bis zum 3. 1. 2010. Da die Übernachtung im Jahr 2010 endet, greift der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.
2. Kurzfristige Vermietung Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie von Campingflächen, die maximal sechs Monate andauert. In Ausnahmefällen II. Lohnsteuerliche Folgen kann auch eine etwas längere Dauer in Frage kommen. 1. Steuerfreier Reisekostenersatz Entscheidend ist das Bereithalten der Räume zur kurzfristi2. Vereinfachungsregelung gen Vermietung, also die Absicht des Unternehmers, die Räume Dauer und damit nichtFrühstück für einen dauern3. nicht Vom auf Arbeitgeber „veranlasstes“ den Aufenthalt zur Verfügung zu stellen.
5. Rechnung Fragen an den Steuerberater I Notizen
Zum 1. 1. 2010 wurde die Umsatzsteuer auf Übernachtungsleistungen von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Neuregelung wirft nicht nur umsatzsteuerliche Fragen auf, sondern hat auch lohnsteuerliche Folgen beim Ersatz von Reisekosten durch den Arbeitgeber.
I. Umsatzsteuerermäßigung
Beispiel: Ein Hotelier vermietet ein Doppelzimmer vom 28. 12. 2009 bis zum 3. 1. 2010. Da die Übernachtung im Jahr 2010 endet, greift der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.
2. Kurzfristige Vermietung Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie von Campingflächen,