Hansa-Treuhand_Merkblatt_Bewirtungskosten

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MERKBLATT

Nr. 10

HTR Hansa Treuhand + Revision KG

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MERKBLATT

Nr. 10

Bewirtungskosten Inhalt I.

Allgemeines

II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden 2. Abzugsbeschränkung in Höhe von 70 %

4. Begriff der Bewirtungskoten 5. Angemessenheit 6. Nachweis und Aufzeichnungspflichten III. Werbungskosten bei Arbeitnehmern

3. Allgemein betriebliche Veranlassung

I. Allgemeines Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind.

Bewirtungskosten

Entscheidend Inhalt für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien: I. Allgemeines die Veranlassung der Bewirtung,

wer bewirtet wird und als Betriebsausgaben II. Bewirtungskosten ob die Bewirtungskosten angemessenen sind. 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden Außerdem sind für den Abzug grundsätzlich 2. Abzugsbeschränkung in Höhe von 70 % der Nachweis mittels ordnungsgemäßer Rechnung sowie eine 3. Allgemein betriebliche erforderlich. Veranlassung gesonderte Aufzeichnung

Fragen an den Steuerberater I Notizen

I. Allgemeines

Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Entscheidend für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien:

In drei Schritten lässt sich prüfen, ob bzw. welche Bewirtungskosten abziehbar sind: 1. Schritt:

Handelt es sich um betrieblich oder beruflich veranlasste Kosten? Nur dann erfolgt die nächste Prüfungsstufe, denn für private Aufwendungen scheidet ein Abzug von vornherein aus (nicht abziehbare Kosten der allgemeinen Lebensführung).

2. Schritt: Sind dieBewirtungskoten Kosten angemessen? Unangemessen 4. Begriff der hohe Kosten sind aufzuteilen in einen nicht 5. Angemessenheit angemessenen und damit nicht abziehbaren 6. Nachweis und Teil und in Aufzeichnungspflichten einen angemessenen Teil, der unter den letzten Prüfungspunkt fällt. III. Werbungskosten bei Arbeitnehmern 3. Schritt: Ist die Bewirtung geschäftlich (z. B. bei Bewirtung von Geschäftsfreunden) oder allgemein

In drei Schritten lässt sich prüfen, ob bzw. welche Bewirtungskosten abziehbar sind: 1. Schritt:

Handelt es sich um betrieblich oder beruflich veranlasste Kosten? Nur dann erfolgt die nächste Prüfungsstufe, denn für private Aufwendungen scheidet ein Abzug von vornherein aus (nicht abziehbare Kosten der allgemeinen Lebensführung).

2. Schritt:

Sind die Kosten angemessen? Unangemessen


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