9. Initiativen des Freistaates Sachsen
Rotvieh Herde
Förderung Der Freistaat Sachsen hat sich seit Anfang der 1990er Jahre um den Erhalt der existenzbedroh ten Nutztierrassen bemüht, um die vorhande nen Genreserven zu bewahren. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden im Freistaat Sachsen seit elf Jahren die Zucht und Haltung seltener und gefährdeter heimischer Nutztierrassen über die Richtlinie Tierzucht (RL TZ/2015) gefördert. Zweck der Förderung ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Bewirtschaf 42 | Tiergenetische Ressourcen
tungsanforderungen oder geringerer Leistun gen, die durch die Haltung gefährdeter anstelle konventioneller Rassen entstehen. Die Auswahl der förderfähigen Rassen erfolgt auf Basis der Empfehlungen des Fachbeirates Tiergenetische Ressourcen nach den Grundsätzen des Natio nalen Fachprogramms zur Erhaltung und nach haltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen. Aktuell wird für folgende Rassen, die auch im Förderportal unter www.lsnq.de/TZ abrufbar sind, eine Förderung gewährt: