Existiert ein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Arbeitsrechtler differenzieren zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Angestellte haben dabei generell Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit detaillierten Angaben. Ein einfaches Arbeitszeugnis definiert sich als die Kurzform eines Arbeitszeugnisses. Es beinhaltet lediglich Angaben über die Personalien des Angestellten und den Zeitraum, in welchem er im Unternehmen beschäftigt gewesen ist. Darüber hinaus müssen die Tätigkeiten, mit denen der Angestellte betraut war, absolut korrekt aufgelistet sein. Jedoch darf der ehemalige Chef bei diesen Angaben keine qualitative Einschätzung der Arbeitsleistung des scheidenden Angestellten einfließen lassen. Die Angaben müssen absolut wertfrei ausfallen, denn das einfache Zeugnis enthält überhaupt keine Angaben über Führung und Leistung des Angestellten. Das Zeugnis dient ausschließlich dazu, dass sich ein künftiger Arbeitgeber ein ausführliches Bild darüber machen kann, in welchen Bereichen der Bewerber bisher tätig war. _2013.jpg" width="371" /> Angaben zur Persönlichkeit des Mitarbeiters und seine Leistungsfähigkeit enthält hingegen das qualifizierte Zeugnis. Entscheidet sich der Angestellte zuerst für ein einfaches Zeugnis, verliert er trotzdem nicht das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis! Verlangt der spätere Arbeitgeber danach, ist der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet, nachträglich ein solches Arbeitszeugnis anzufertigen. Natürlich wünschen viele Arbeitgeber bei einer Neueinstellung die qualifizierte Fassung des Zeugnisses. Informationen über den vorherigen Tätigkeitsbereich reichen einfach nicht aus, sagt eine solche Aufstellung doch nichts darüber, wie der Mitarbeiter sich bei diesen Tätigkeiten bewährt hat. Auch die persönliche Komponente ist bei einer Neueinstellung entscheidend. Oft kann man aus einem Zeugnis herauslesen, ob der Bewerber sich in das neue Team integrieren kann oder nicht. Oft kann der neue Arbeitgeber aus einem Arbeitszeugnis auch mehr entnehmen, als es für den Bewerber im ersten Moment erkennbar ist. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass der Arbeitnehmer das Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis hat, falls er den betrieb verlässt. Dieser Zwang hat dazu geführt, dass Arbeitgeber inzwischen eine geheime Sprache entwickelt haben. Was sich im Arbeitszeugnis vermeintlich gut anhört, muss noch lange nicht wirklich positiv sein. Die Arbeitgeber entnehmen den Angaben zwischen den Zeilen ganz exakt, mit welchem Typ von Mitarbeiter sie es bei dem Kandidaten zu tun bekommen. Oftmals sind nur winzige und kaum beachtete Anmerkungen im Zeugnis ausschlaggebend dafür, ob die Bewerbung von Erfolg gekrönt sein wird. Obwohl die meisten Geheimcodes mittlerweile nicht mehr erlaubt sind, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verrät oft mehr als der Mitarbeiter glaubt. Professionelle Unterstützung durch einen Anwalt ist im Zweifelsfall immer zu empfehlen!