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Frauenzentrale Luzern
Denkmalstrasse 2
6006 Luzern
info @ frauenzentraleluzern.ch www.frauenzentraleluzern.ch
Tel. 041 211 00 30
Termine
Persönliche Termine für eine Rechtsberatung, Budgetberatung und Beratung zu Volljährigenunterhalt können täglich von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 041 211 00 30 vereinbart werden.
Für Beratungen und Auskünfte zur Vermittlung von Nannys und Tagesfamilien stehen wir Ihnen von Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 041 211 00 31 zur Verfügung.
Für Rechtsfragen und Fragen zum Volljährigenunterhalt führen wir auch eine Hotline. Die genauen Telefonzeiten finden Sie auf unserer Webseite. Hotline-Telefonnummer: 0900 566 000.
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Mehr dazu auf www.frauenzentraleluzern.ch. Wir heissen Sie willkommen!
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Unsere 1'500 Ratsuchenden und wir sagen DANKE!
JAHRESBERICHT 2021
Frauenzentrale Luzern
Impressum
60. Jahresbericht 2021
Konzept: Ursi Wildisen
Auflage: 700 Ex.
Redaktion/Text: Ursi Wildisen
Titelbild: Jolanda Abplanalp
Layout: Jolanda Abplanalp
Korrektorat: Apostroph Luzern AG
Druck: Druckerei Odermatt AG
Bericht aus Vorstand und Geschäftsstelle
«Wünsche wünschen.»
«Das Motto «Wünsche wünschen» vom 60-JahrJubiläum der Frauenzentrale Luzern fliesst auch in diesen Jahresbericht 2021 ein und an dieser Stelle wie immer auch aus der Perspektive unserer Klientinnen und Klienten.
Vielleicht kennen Sie es aus eigener Erfahrung: Von einem Tag auf den anderen ist Ihre Welt nicht mehr dieselbe. Strapaziert durch ein zusätzliches Ereignis wie Trennung, Scheidung, Krankheit, Arbeitsplatzverlust, Finanzengpass oder sehr oft auch eine Kombination dieser Themen gerät das System der eigenen Lebensgemeinschaft aus dem Lot. Da wünscht man sich vor allem ein verständnisvolles Gegenüber und ganz konkrete, professionelle Hilfestellungen für die nächsten Schritte. Man wünscht sich, die eigenen Anliegen in verlässlicher, verbindlicher und vertrauensvoller Atmosphäre besprechen zu dürfen.
Hier können die erfahrenen Fachberaterinnen der Frauenzentrale Luzern mit ihrem Spezialwissen helfen. Sie zeigen unseren Klientinnen und Klienten ihre Möglichkeiten und Lösungswege auf und motivieren sie, im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe, ihre Stärken zu nutzen.
Lesen Sie dazu unsere Berichte aus der Praxis auf den Seiten 7–15.
Etwas Altes loslassen und etwas Neues beginnen begleitet uns als Einzelpersonen sowie auch die Frauenzentrale Luzern als Organisation, wie der Blick zurück anlässlich des 60-Jahr-Jubiläums gezeigt hat. Es hat uns sehr gefreut, uns mit Frauen aus über vier Generationen über ihre Wünsche austauschen zu dürfen. Vieles hat sich seit 1961 verändert, etliches hat sich erfüllt und verbessert, manche Wünsche sind noch immer dieselben. Wir sind bereit, auch die nächste Generation von Frauen in ihren Lebensrealitäten zu begleiten.
Ihnen, liebe Mitglieder, gilt ein herzliches Dankeschön für Ihre treue Unterstützung und wir wünschen uns sehr, dass wir Sie dieses Jahr an unserer Mitgliederversammlung wieder persönlich begrüssen dürfen.
Ein grosser Dank gilt auch unseren geschätzten Geldgebern, ohne die wir unseren Auftrag so nicht erfüllen könnten.
Nicht immer werden alle Wünsche wahr. Oder es dauert viel länger, bis der Neuanfang sichtbar wird. Dann sind wir trotzdem da und geben täglich unser Bestes.
Pia Zeder Präsidentin
Ursi Wildisen Geschäftsführerin
«Habe ich nur Pflichten?
Wo bleiben meine Rechte? Ich bin müde.»
Frau U., Klientin Rechtsberatung
Rechtsberatung
«Für eine Beziehung ist Vertrauen essentiell. Für den Fall einer Trennung sind rechtzeitige Vorkehrungen existentiell.»
Praxisbeispiel 1: Abhängigkeit im landwirtschaftlichen Umfeld
Frau T. hat 15 Jahre auf dem Hof ihres Lebenspartners Herr M. gearbeitet. Zusammen haben sie einen 14-jährigen Sohn. Sie waren nicht verheiratet. Ihr Familienmodell haben sie so gewählt, dass Herr M. 100% auswärts arbeitet und Frau T. für den Haushalt und die Arbeit auf dem Hof zuständig ist. Für den Landwirtschaftsbetrieb hat Herr M. Subventionen erhalten. Nun hat er ihr eröffnet, dass er eine Freundin hat und sich trennen will.
Sie steht vor dem Nichts. Alles gehört ihm und sie muss ausziehen. Dazu die grosse Sorge, wie sie ihr künftiges Leben finanzieren soll. Für ihre Arbeit auf dem Landwirtschaftsbetrieb hat Frau T. keinen Lohn erhalten. Somit hat sie auch keine Beiträge an die Sozialversicherungen und Vorsorge getätigt. Da sie zusätzlich noch 30% als Service- und Reinigungsfrau gearbeitet hat, hat sie wenigstens ihren AHV-Minimalbeitrag einbezahlt.
Für den Sohn wird der Vater zwar Unterhalt bezahlen müssen, doch sie als Lebenspartnerin hat keinen Anspruch auf Unterhalt. Ihr Lohn als Service- und Reinigungsfrau beträgt rund Fr. 1‘000.– pro Monat. Das reicht hinten und vorne nicht zum Überleben. Das alles schlägt ihr sehr auf die Psyche und aktuell hat sie auch noch eine Knieverletzung, weshalb sie nur mit Schmerzen arbeiten kann.
Praxisbeispiel 2: Abhängigkeit durch gemeinsames Sorgerecht
Frau U. ist 28-jährig, arbeitet zurzeit in einem 50% Pensum als Heilpädagogin und hat zusammen mit Herrn H. einen 3-jährigen Sohn. Die Eltern sind nicht verheiratet und haben nie zusammengewohnt. Gleichwohl gilt bei ihnen das gemeinsame Sorgerecht. Der 3-jährige Bub hat eine starke AutismusSpektrum-Störung. Er spricht nicht und kann sich nur mit seinen Eltern verständigen. Frau U. kann deshalb ihren Sohn nicht kurz zur Nachbarin bringen, wenn etwas ausserplanmässig ist.
Im Hinblick auf den Kindergarteneintritt möchte Frau U. abklären, ob es eine Institution gibt, die ihren Sohn aufnehmen könnte. Das jedoch lehnt der Kindsvater strikt ab. Er schaut bisher an zwei Tagen zu seinem Sohn und das immer in der Wohnung der Mutter, weil er selbst in einer WG wohnt. Er ist arbeitssuchend und aufgrund seines jahrelangen Konsums von verschiedenen Drogen auch bereits gesundheitlich angeschlagen. Auch ist er nicht sehr zuverlässig und vergisst immer mal wieder Termine, welche er an seinen Betreuungstagen wahrnehmen sollte.
Frau U. fühlt sich gefangen im Hamsterrad zwischen Erwerbsarbeit, Betreuungsarbeit und Konflikten mit dem Kindsvater. Sie hat jetzt die Möglichkeit erhalten, ihr Pensum auf 75% aufzustocken. Das ist finanziell sehr erfreulich, wird aber gleichzeitig die Betreuungsproblematik für ihren Sohn noch zusätzlich verstärken. Sie ist müde.
«Ist das Liebe?
Ich würde mir wünschen, mein Partner könnte sich in meine Lage versetzen. All die Jahre habe ich auch gearbeitet.
Bleibt mir für meine Pension nur die Wahl zwischen Abhängigkeit oder Armut?»
Frau M., Klientin Budgetberatung
«Unabhängig davon, wie hoch das Einkommen ist, der Grundsatz bleibt immer gleich: Die Ausgaben sollten die Einnahmen nicht ständig übersteigen.»
Praxisbeispiel 1: Trotz hohem Einkommen reicht es nicht für Unvorhergesehenes
Das Ehepaar K. hat vier Kinder: eine ETH-Studentin, eine Lernende, einen Oberstufen-Schüler und eine Primarschülerin mit Lernbeeinträchtigung. Das gemeinsame Einkommen der Eltern beläuft sich auf Fr. 9’000.– netto pro Monat. Der Vater arbeitet 100% und die Mutter 50%. Mit Kinder- und Ausbildungszulagen stehen so Fr. 9’910.– pro Monat zur Verfügung. Das sollte doch reichen, meinen beide Elternteile, und doch sind sie ratlos. Was klar ist: Die laufenden Ausgaben sind gedeckt. Passiert jedoch Unvorhergesehenes –bei vier Kinder ist das eigentlich immer der Fall – gerät das Budget sofort in Schieflage. «Immer wieder haben wir zu wenig Geld, um unregelmässig anfallende Rechnungen zu bezahlen. Wieso ist das so und was können wir dagegen tun?»
Praxisbeispiel 2: Dank einer Budgetplanung die Lebensziele erreichen
Herr M. ist bald 30 Jahre alt und möchte nun sein Finanzleben in gute Bahnen lenken. Er hat ein paar kleine Ausstände, aber grundsätzlich ein gutes Einkommen. Einige seiner Kollegen sind bereits in der Phase der Familiengründung. Das war für ihn der Anlass, jetzt auch etwas langfristiger in die Zukunft zu blicken. Darum hat er beschlossen, seine Sturm-und-DrangJahre hinter sich zu lassen. Damit meint er vor allen den teuren Ausgang an den Wochenenden. Da läppern sich gut und gern gegen Fr. 800.– pro Monat zusammen. Auch andere im Freundeskreis sehen das langsam so. Das trifft sich gut. Nun möchte er sein ganzes Finanzleben genauer anschauen, wissen, wo es Optimierungsspielraum gibt und was langfristig zu beachten ist. Denn: Er möchte eigentlich auch bald eine Familie gründen. Und die eine oder andere Weiterbildung ist ja heutzutage auch selbstverständlich. «Ich möchte meine Lebensziele erreichen und dafür brauche ich ein Budget.»
Praxisbeispiel 3: Durch ein schwieriges Ereignis gerät alles aus dem Lot
Frau M. wurde von ihrem Partner völlig überraschend verlassen. Das war ein schwerer Schlag. Hinzu kommt, dass ihre zwei Kinder im Teeniealter seither völlig rebellieren. Sie sind wütend und verletzt, weil der Vater keine Zeit mehr mit ihnen verbringt. Zudem spüren die Kinder den finanziellen Druck der Mutter. Sie wiederum hat kaum Kraft, mit dem Vater über seine finanziellen Beiträge zu sprechen. Ihre 3-Zimmer-Wohnung ist mit Fr. 1’570.– pro Monat doch günstig und sie versteht nicht, warum die Prämienverbilligung so tief ausfällt. Aktuell lebt sie mit den beiden Kindern von Fr. 3’750.–netto pro Monat. Wie soll das gehen? Bis endlich der Unterhalt mit dem Vater geregelt ist, ist sie schon lange in Verzug mit den Krankenkassenprämien. «Ich wünsche mir so sehr einen Erholungsurlaub. Aber wir haben kaum Geld für Lebensmittel. Geschweige denn für die Krankenkassenprämien.»
Praxisbeispiel 4: Trotz jahrelanger Arbeit für die Familie droht Armut
Frau M. und ihr Partner hatten ein ganz normales Arrangement: Er geht Vollzeit einer Erwerbstätigkeit nach, sie ist zuständig für die Familien- und Kinderbetreuungsarbeit. Kürzlich hat Frau M. realisiert, welche Folgen diese Aufteilung der Familienarbeit für sie punkto Sozialversicherungen und Vorsorge hat. Sie ist völlig schockiert, entrüstet und schämt sich dafür, dass sie das all die Jahre nicht realisiert hat. Also will sie das jetzt mit ihrem Partner besprechen und über mögliche Lösungen nachdenken. Er jedoch will alles beim Alten belassen und sieht keinen Handlungsbedarf, noch mehr für sie zu zahlen. Schliesslich übernehme er ja bereits den Löwenanteil der Kosten für die Familie. «Ist das Liebe? Ich würde mir wünschen, mein Partner könnte sich in meine Lage versetzen. Auch ich habe all die Jahre gearbeitet. Bleibt mir für meine Pension nur die Wahl zwischen Abhängigkeit oder Armut?»
«Ich wünschte mir, dass sich meine Eltern ohne gegenseitige Vorwürfe über meinen Unterhalt einigen könnten.»
Sohn D., Klient Fachstelle Volljährigenunterhalt
Volljährigenunterhalt
«Jeder betrachtet die Situation aus einem anderen Blickwinkel. Und jede Sichtweise hat ihre Berechtigung.»
Praxisbeispiel 1: Der Wunsch aus der Perspektive des volljährigen Kindes
Es ist nicht so, dass D. seinen Vater nicht sehen möchte. Im Gegenteil, eigentlich freut er sich jedes Mal. Leider jedoch sind die Treffen von Vater und Mutter auch lange nach der Scheidung immer noch geprägt von gegenseitigen Vorwürfen. Das ist ein sehr belastendes Klima und D. fühlt sich schuldig, dass er der Auslöser für weitere Streitereien ist. Manchmal kann er sich beim Lernen kaum mehr konzentrieren. Seine Leistungen sind abgefallen und im Hinblick auf den Lehrabschluss wäre es nun dringend notwendig, dass er zur Ruhe kommen könnte. Doch nun muss er sich um seinen Unterhalt kümmern, und zwar so schnell wie möglich. Denn kaum war er 18 Jahre alt, hat der Vater die Zahlungen umgehend eingestellt. «Ich wünschte mir, dass sich meine Eltern über meinen Unterhalt einigen könnten. Es ist sehr belastend für mich, dass es deswegen immer gegenseitige Vorwürfe gibt.»
Der Wunsch aus der Perspektive des Vaters
Herr M. geht davon aus, dass er mit seinem Unterhalt bisher den Lebensstandard der Mutter mitfinanziert hat. Wie sonst könnten sie so schön in die Ferien gehen. Mit seinem Unterhaltsbeitrag und den Ausbildungszulagen wurden bisher rund Fr. 900.– des Bedarfs seines Sohnes gedeckt. Dazu kommt der Lehrlingslohn von Fr. 700.–netto. Das sollte doch ausreichend sein. Herr M. bedauert, dass der Kontakt zu seinem Sohn durch diese Unterhaltsgeschichte so sehr leidet. Er fühlt sich missverstanden und ein ungezwungenes Treffen ist fast nicht mehr möglich. Die jahrelangen Unterhaltszahlungen sind eine grosse Belastung für Herrn M. und er hat den Eindruck, dass sein finanzieller Beitrag gar nichts zählt. Er sieht sich vor allem auf seine Pflichten reduziert. Jetzt möchte er eine Neubeurteilung auch im Hinblick darauf, dass in zwei Jahren auch die Tochter volljährig wird. «Ich möchte, dass mein Unterhalt
wirklich meinem Kind zugutekommt und nicht dem anderen Elternteil. Sobald klar ist, wie viel mein Kind braucht, werde ich die Zahlungen wieder aufnehmen und dann direkt überweisen.»
Der Wunsch aus der Perspektive der Mutter
Frau K. ist müde. Gemäss Gerichtsurteil soll sie 100% arbeiten. Sie ist aber jetzt schon mit 70% völlig an der Grenze. Ihre 16-jährige Tochter hat den Ausgang entdeckt und das bringt einige Unruhe in die Wochenenden. Ihr volljähriger Sohn ist in der Lehre und mit der Regelung des Unterhalts gefordert. Er lässt immer öfter einfach alles stehen und liegen. Und er ist stinksauer und verbreitet keine angenehme Atmosphäre. Zwischen Wäschebergen, anspruchsvollem Arbeitsplatz und Erziehungsarbeit bleibt der Frau kaum eine freie Minute. Da so viel Unruhe herrscht, zieht die Mutter nicht mit ihrem neuen Partner zusammen, obwohl dieser das gerne möchte. Sie hat schon ein schlechtes Gewissen, dass er jeweils die Ferien für sie und ihre Kinder finanziert. Sie befürchtet, dass die Herausforderungen mit den Kindern die neue Beziehung zu sehr belasten würden. «Ich fühle mich mit den Herausforderungen unserer Kinder völlig alleingelassen. Es verletzt mich, dass der andere Elternteil einfach alles mir überlässt und mit den Kindern nur die schönen Dinge macht. Ich wünschte mir, wir könnten immer noch gemeinsam Eltern sein.»
«Als Kind wurde ich selbst in einer Tagesfamilie betreut.
Diese wunderbare Erfahrung möchte ich nun anderen Kindern weitergeben.»
Frau S., Betreuungsperson Tagesfamilie
Vermittlung von Tagesfamilien
«Eine Tagesfamilie ist oftmals auch ein Teil des sozialen Beziehungsnetzes.»
Praxisbeispiel 1: Die Wünsche aus der Perspektive der Eltern
Familie C. ist im Herbst 2021 neu nach Luzern zugezogen. Ihr Sohn ist im September 2020 auf die Welt gekommen. Herr C. arbeitet 100% in einer Firma ausserhalb von Luzern, Frau C. hat eine Teilzeit-Anstellung als Lehrperson in Aussicht. Auf diesen Start hin suchen sie eine berufs- und familienergänzende Kinderbetreuung für ihren Sohn.
Da die kleine Familie erst seit Kurzem in Luzern wohnt, fehlt ihr zum einen ein soziales Beziehungsnetz und zum anderen sind ihr auch die Kinderbetreuungsangebote in der Stadt Luzern weitgehend unbekannt. Die Eltern haben sich auf der Suche nach einer Betreuungsperson im Internet kundig gemacht, sind jedoch nicht fündig geworden bzw. war für sie die Seriosität der Angebote nicht ganz einfach einzuschätzen. Sie kommen nicht weiter und wenden sich an uns, damit wir sie bei der Suche nach einer Kinderbetreuung für ihren Sohn unterstützen. Es wird schnell klar, dass eine Betreuungsperson Tagesfamilie ihren Bedürfnissen entspricht.
Familie C. benötigt die Betreuung nur an zwei Halbtagen. Sie wünscht sich eine seriöse Betreuungsperson Tagesfamilie, auf die sie sich verlassen kann und die insbesondere Erfahrung mit Babys mitbringt. Die Eltern müssen die Gewissheit haben, dass ihr Sohn jederzeit gut aufgehoben ist. Zudem und wünschen sie sich, dass die Betreuungsperson Tagesfamilie ihren Sohn gernhat.
Es wäre ideal, wenn die Betreuungsperson Tagesfamilie möglichst nahe wohnt, damit Familie C. fürs Bringen und Holen nicht auf ein Auto angewiesen ist. Ausserdem würde sie mit ihrer Hilfe vielleicht auch im Quartier schneller den Kontakt finden.
Praxisbeispiel 2: Die Wünsche aus der Perspektive der Betreuungsperson Tagesfamilie
Frau S. ist 30-jährig, verheiratet und hat einen 3-jährigen Sohn. Sie war die ersten drei Jahre vollumfänglich für ihren Sohn da und möchte nun beruflich wieder einsteigen und insbesondere mit Kindern arbeiten. Nach der obligatorischen Schulzeit durfte sie in einem Praktikum als Fachangestellte Kinderbetreuung erste Erfahrungen sammeln, hat dann aber leider keinen Ausbildungsplatz erhalten. Sie wollte jedoch unbedingt einen Beruf lernen und hat eine Lehre als Restaurationsfachfrau absolviert.
Seit Frau S. selbst Mami ist, ist der Wunsch, mit Kindern zu arbeiten, wieder stärker geworden. Als Kind einer alleinerziehenden Mutter durfte sie selbst die wunderbare Erfahrung machen, in einer Tagesfamilie betreut zu werden. Sie erlebte eine Familie mit beiden Elternteilen und die beiden Kinder der Familie waren wie Geschwister für sie. Sie fühlte sich sehr aufgehoben und als Teil der Familie.
In der Betreuung von Kindern bringt sie zum Praktikum noch weitere Erfahrung mit. Bereits im Alter von 13 Jahren hat sie als Babysitterin ein Kind und regelmässig auch Nachbarskinder betreut. Später dann war sie auch Tagesmutter von einem Kind einer bekannten Familie.
Ihr Herz schlägt für Kinder. Emotionales, Zwischenmenschliches ist ihr wichtig, aber auch das leibliche Wohl liegt ihr am Herzen, wie ausgewogene Ernährung und sorgfältige Pflege (Wickeln, Hautpflege etc.). Sie will, dass die Eltern und das Kind ihr vertrauen und dass sie sich auf sie verlassen können.
«Wir wünschen uns eine Kinderbetreuung, welche für unsere Kinder wie auch für uns einen stressfreien Start in den Tag ermöglicht.»
Frau und Herr G., Eltern
Vermittlung von Nannys
«Eine Nanny kann ganz auf die individuellen Bedürfnisse der Familie eingehen.»
Praxisbeispiel 1: Die Wünsche aus der Perspektive der Eltern
Frau und Herr G. sind verheiratet und haben zwei Kinder im Alter von 4 und 1½ Jahren. Beide Elternteile sind beruflich stark ausgelastet: Der Vater arbeitet in einem 100% Pensum, die Mutter in einem 60% Pensum. Bis vor Kurzem waren beide Kinder an drei Tagen die Woche in einer Kita. Leider waren die Kinder oft krank. Dies hatte auch noch zur Folge, dass die Betreuung anderweitig organisiert werden musste. Zudem plagten den vierjährigen Sohn Eifersucht und Trennungsängste. Die Eltern wünschten sich eine Betreuung in vertrauter, gewohnter Umgebung – also bei ihnen zu Hause. Die Kinder sollten ihren Schlaf-WachRhythmus beibehalten können und der Tag soll für die ganze Familie entspannter beginnen und verlaufen. Ausserdem soll der Zeitdruck am Abend infolge der fixen Öffnungszeiten der Kita auch wegfallen.
Die Eltern wünschen sich eine Betreuung, welche stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingehen kann, und - ganz wichtig - dass die Kinder auch bei Krankheit betreut werden. Die Eltern sind ausserdem auf Flexibilität angewiesen, also darauf, dass sie hin und wieder zusätzliche Betreuungstage vereinbaren können.
Die Eltern wünschen sich eine Nanny mit folgenden Eigenschaften: fröhlich, selbstbewusst, körperlich fit, proaktiv, kreativ, verlässlich und verbindlich, vertrauensvoll, professionelle Arbeitsweise, geht gerne bei jedem Wetter mit den Kindern nach draussen, bietet den Kindern Geborgenheit und Sicherheit, bewahrt Ruhe auch in herausfordernden Situationen, achtet auf gesunde, ausgewogene Ernährung und spricht Schweizerdeutsch.
Praxisbeispiel 2: Die Wünsche aus der Perspektive der Nanny
Frau W. ist 56-jährig, Familienfrau, Bäuerin und in einer Grossfamilie aufgewachsen. Sie absolvierte einst eine kaufmännische Lehre, anschliessend die Bäuerinnenschule und später noch die Ausbildung zur Spielgruppenleiterin. Frau W. ist Mutter von drei erwachsenen Kindern, die bereits alle ausgezogen sind. Mit ihrem Ehemann führte Frau W. viele Jahre den familieneigenen Landwirtschaftsbetrieb. Kürzlich hat ihr Sohn den Betrieb übernommen.
Sie wünscht sich nun ein neues Tätigkeitsfeld, welches sie fordert und ihr Freude bereitet. Sie hat Kinder sehr gerne und würde gerne Familien in der Kinderbetreuung unterstützen. Aus eigener Erfahrung weiss sie, dass Familienarbeit eine grosse Herausforderung mit viel Hingabe bedeutet. Sie möchte Eltern ermöglichen, mit gutem Gewissen und beruhigt ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen zu können und gleichzeitig ihre Kinder in guten Händen zu wissen.
Sie wünscht sich eine Anstellung bei der Frauenzentrale Luzern, weil sie die Unterstützung und den fachlichen Austausch mit der Vermittlerin schätzt, von Weiterbildungsmöglichkeiten profitieren kann und weil damit die Abrechnung der Sozialversicherungen sichergestellt ist.
Sie wünscht sich ein Teilzeitpensum, zwei Tage pro Woche, wenn möglich Di & Do, und gerne längerfristig. Sie möchte Babys und/oder Kinder im Vorschulalter betreuen, und kann sich vorstellen, ein bis zwei Kinder gleichzeitig zu betreuen. Für die Zusammenarbeit mit den Eltern wünscht sie sich einen regelmässigen Austausch, eine offene und klare Kommunikation sowie gegenseitige Wertschätzung und dass das Kindswohl ganz klar im Zentrum steht.
Jahresrechnung 2021
Die Jahresrechnung 2021 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 22’270.–. Im Bereich Volljährigenunterhalt hat sich die Finanzierung etwas verzögert und wird sich im Folgejahr wieder normalisieren. Der Bereich Tagesfamilien stellt uns erneut vor grosse Herausforderungen, sind doch die Betreuungsstunden im Modell Tagesfamilien erneut stark gesunken. Die Stunden im Modell Nanny hingegen haben sich erfreulich entwickelt, was aus dem höheren Umsatz ersichtlich ist. Gleichzeitig ist
damit auch der Personalaufwand gestiegen. Leider vermag die Zunahme bei den Nannys die Lücke bei den Tagesfamilien nicht zu schliessen. Trotz Corona konnten wir zum 60-Jahr-Jubiläum ein tolles Programm auf die Beine stellen. Die Podcasts, Standaktionen und das Jubiläumsfest fanden schönen Anklang. Das verursachte höhere Kosten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, welche durch zusätzliche Anstrengungen in der Mittelbeschaffung gedeckt werden konnten.
Die Jahresrechnung inkl. Revisionsbericht kann bei der Frauenzentrale Luzern bestellt werden.
Allfällige Abweichungen in der Summe sind rundungsbedingt.
Vergangenes Jahr durften wir wiederum auf grosse Unterstützung vertrauen. Besonderer Dank gilt dem Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung, ZiSG, der die Budget- und Rechtsberatung sowie die Fachstelle Volljährigenunterhalt mit einem wesentlichen Beitrag mitfinanziert. Ein grosses Dankeschön richten wir auch an
Dank
unsere Mitglieder sowie Stiftungen, Unternehmen, Kantone sowie private und kirchliche Organisationen, welche die Arbeit der Frauenzentrale Luzern zugunsten unserer ratsuchenden Frauen, Männer und Familien mit wertvollen Beiträgen mittragen. Sie werden auf unserer Homepage namentlich aufgeführt (ab Fr. 500.–).
Das Jahr 2021 in Zahlen
stellvertretend für alle Frauen seit der Gründung der FZL im Jahr 1961
mit ihrer Kollektivmitgliedschaft
13 Mitgliedschaften hält die FZL bei Partnerorganisationen
126 mal weisen wir auf unsere Hotline-Beratungsangebote für Rechtsberatung und Volljährigenunterhalt hin
1 ehemalige Präsidentin, Käthi Limacher, vertritt die FZL im Stiftungsrat der Elisabeth Bachmann-AmbühlStiftung
1’200 Glückskekse verteilt die Frauenzentrale Luzern im Jubiläumsjahr in Stadt und Kanton Luzern
1’926 Telefonanrufe gehen bei der Geschäftsstelle der FZL ein, 219 mehr als im Vorjahr
271’264 Klicks (VJ 237’769) von 90’170 (VJ 64’873) verschiedenen BesucherInnen verzeichnen wir auf unserer Webseite
4’992 mal wird auf der Webseite die Mustervorlage für aussergerichtliche Trennungsvereinbarung runtergeladen
44 Prozent unserer Webseite-BesucherInnen surfen mit einem mobilen Gerät
27 km mit Töffli fräsen Mitarbeiterinnen und Vorstandsfrauen am Jubiläumsausflug rund um den Murtensee
925 Personen nehmen die persönliche Rechtsberatung in Anspruch, davon 642 Frauen, 78 Männer, 78 Paare und 49 Klientinnen und Klienten mit Begleitpersonen
387 Rechtsberatungen werden infolge Corona telefonisch geführt, 316 für Frauen, 45 für Männer und 13 Telefonkonferenzen für Paare
108 Personen nutzen die Rechts-Hotline, welche 1-mal/Woche während 4 Stunden kontaktiert werden kann
Personen lassen sich zu ihrem Budget persönlich beraten, davon 163 Frauen, 22 Männer, 13 Paare
Budgetberatungen werden online oder telefonisch geführt, 52 für Frauen und 8 für Männer 221 detaillierte Budgets werden ausgearbeitet
94 Personen nehmen die Beratung zum Volljährigenunterhalt
genutzt 64
der
im Bereich Volljährigenunterhalt kommen aus Agglomeration und Land Luzern, 17% aus der Stadt Luzern und, 18% aus anderen Kantonen und 1% aus dem Ausland 24 Prozent der Ratsuchenden im Bereich Rechtsberatung kommen aus der Stadt Luzern, 35% aus der Luzerner Landschaft, 29% aus Agglomeration Luzern und 12% aus einem anderen Kanton
35 Prozent der Ratsuchenden im Bereich Budgetberatung kommen aus der Stadt Luzern, 31,5% aus der Luzerner Landschaft, 24% aus Agglomeration Luzern, 9% aus einem anderen Kanton und 0,5% aus dem Ausland
52’833 Franken Soforthilfe werden für die Einzelfallhilfe explizit für Klientinnen und Klienten der Frauenzentrale Luzern geleistet
Die Frauen hinter den Zahlen
Vorstandsfrauen
Präsidentin, seit 2016
Vize-Präsidentin, seit 2016
Vorstandsmitglied, seit 2018
Vorstandsmitglied, seit 2020
Vorstandsmitglied, seit 2020
Vorstandsmitglied, seit 2020
Vorstandsmitglied, seit 2021
Geschäftsstelle
Geschäftsführerin
Assistentin
Rechtsberatung
Leiterin
Rechtsberaterin
Rechtsberaterin Stellvertretung
Rechtsberaterin Stellvertretung
Budgetberatung
Leiterin
Budgetberaterin
Tagesfamilien & Nannys
Leiterin
Vermittlerin
Inkasso
Fachstelle Volljährigenunterhalt
Leiterin
Mediatorin/Juristin
Pia Zeder, Kantonsrichterin
Karin Sidler, Coach und Supervisorin bso
Viviana Meier-Freiberger, Treuhänderin mit eidg. FA
Jacqueline Mennel, Co-Geschäftsleiterin Prävention
Franziska Scholl, dipl. Treuhandexpertin
Luisella Wildisen, Sozialarbeiterin
Margrit Künzler, Gemeinderätin
Ursi Wildisen
Jolanda Abplanalp-Schmid
Renate Kühnis-Korner
Gurli Korner-Suter
Lucie Usteri-Michel
Mireille Kurmann-Carrel
Andrea Schmid-Fischer
Manuela Stirnimann
Esther Bieri-Bachmann
Marie-Louise von Weber
Cornelia Portmann-Baumann
Andrea Schmid-Fischer
Elisabeth Scherwey
WIR BERATEN SIE GERNE!
www.frauenzentraleluzern.ch
Dieser Jahresbericht wurde unterstützt von den Gebrüdern Limani, Restaurant Caravelle, Luzern, Electra AG Luzern, Adligenswil, Druckerei Odermatt AG, Dallenwil und SUCO Informatik AG, Sursee.