Broschüre stettinerhaff

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6. Rücktritt und Kündigung durch den Tourismusverein Stettiner Haff e.V. 6.1. Der Tourismusverein Stettiner Haff e.V. kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn a) eine der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. b) dem Tourismusverein Stettiner Haff e.V. die Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen überschritten wird. Der Rücktritt ist gegenüber dem Gast unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt des Tourismusvereins Stettiner Haff e.V. später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. 6.2. Der Gast erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Reise aus dem Angebot des Tourismusvereins Stettiner Haff e.V. zu buchen. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung der Absage der Reise gegenüber dem Tourismusverein Stettiner Haff e.V. geltend zu machen. 7. Haftung 7.1. Der Tourismusverein Stettiner Haff e.V. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für gewissenhafte Reisevorbereitungen sowie sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Ortsüblichkeit. 7.2. Es wird keine Haftung für die Beförderung in den Omnibussen übernommen, da die Beförderung nicht vom Reiseveranstalter selbst, sondern von einem bereits lizensierten Busunternehmen durchgeführt wird. 7.3. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Gast Abhilfe verlangen. Der Tourismusverein Stettiner Haff e.V. kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Tourismusverein Stettiner Haff e.V. kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. 7.4. Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Tourismusverein Stettiner Haff e.V. anzuzeigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 8. Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung des Tourismusverein Stettiner Haff e.V. ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Tourismusverein Stettiner Haff e.V. für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9. Ausschluss von Ansprüchen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Tourismusverein Stettiner Haff e.V. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. 10. Allgemeines Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Alle Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Der Gast kann den Tourismusverein Stettiner Haff e.V. nur an dessen Sitz verklagen. Die AGB´s gelten nur für die Tagestouren, bei den Hotelarrangements und den Jugendreisen gelten die AGB der entsprechenden Häuser.

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