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«Ein ruhiges Jahr.»
Verbandsgericht
Dr. Carl Gustav Mez, Präsident des Verbandsgerichts
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Bis in den Herbst 2022 sah es so aus, als würde das Berichtsjahr wie schon das Jahr davor für das Verbandsgericht gänzlich ereignislos verstreichen. Doch dann wurde Mitte Oktober mit einer Beschwerde gegen einen Entscheid der Sanktionskommission (SAKO) ein neuer Fall anhängig gemacht.
Im November 2022 kam schliesslich noch ein zweiter Fall hinzu, der an dieser Stelle aufgrund des laufenden Verfahrens zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses des vorliegenden Jahresberichts nicht kommentiert werden kann.
Es ist davon auszugehen, dass nach den pferdesportlich eher verhaltenen Zeiten während der COVID-19-Pandemie nun auch wieder vermehrt Fälle vor das Verbandsgericht getragen werden. Grundsätzlich ist es aber positiv zu werten, wenn das Verbandsgericht wenig zu tun hat.
Zuständigkeit des Verbandsgerichts
Das Verbandsgericht entscheidet als Schiedsinstanz bei Streitigkeiten über die Anwendung der Rechtssätze des SVPS zwischen Parteien, die der Verbandsgerichtsbarkeit unterstehen, und als Beschwerdeinstanz über erstinstanzliche Entscheide der SAKO sowie über die Absetzung von Offiziellen. Verstösse gegen Reglemente des SVPS werden von der SAKO als erstinstanzliche Kommission geahndet.
Das Verbandsgericht setzt sich aus vier Mitgliedern und einem Präsidenten zusammen. Sie werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von vier Jahren mit der Möglichkeit zur Wiederwahl gewählt. Dabei sind Mitglieder des Vorstandes, der Leitungsteams der Disziplinen sowie der Kommissionen nicht wählbar. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mitglieder von ständigen Arbeitsgruppen oder Mitarbeitende der Geschäftsstelle des SVPS.