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Zielsetzung

Immobilien- und Hypothekarmarkt Liechtenstein

Die Ziele dieser Analyse zum liechtensteinischen Hypothekar- und Immobilienmarkt lassen sich im Wesentlichen auf drei Punkte zusammenfassen. Diese umfassen eine Beurteilung der aktuellen Finanzstabilitätsrisiken im Zusammenhang mit der hohen privaten Haushaltsverschuldung, die Identifikation sowie Schliessung von Datenlücken im Zusammenhang mit der Umsetzung der Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB)7 sowie – basierend auf der Risikobeurteilung – einen Vorschlag für Massnahmen, wie die Risiken in Zukunft regelmässig beobachtet und in weiterer Folge gegebenenfalls adressiert werden können.

Die Risikobeurteilung erfolgt anhand von drei unterschiedlichen Perspektiven. Die Verwundbarkeit des Pfandes («collateral stretch») berücksichtigt die aktuelle Bewertung der Sicherheiten an den Immobilienmärkten und analysiert dabei die Entwicklung verschiedener Preisindikatoren, um mögliche Fehlbewertungen feststellen zu können. Die Finanzierungsverwundbarkeit («funding stretch») fokussiert auf verschiedene Kreditindikatoren, z.B. wie sich das Kreditwachstum und die Schuldennachhaltigkeit über die Zeit entwickelt haben. Die Verwundbarkeit der Haushalte («household stretch») konzentriert sich schliesslich auf eine Bilanzsicht der privaten Haushalte und damit auf ihre Anfälligkeit gegenüber unerwarteten Schocks wie einem abrupten Zinsanstieg, Jobverlust oder Rückgang der Immobilienpreise. Die Vorschläge zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit zielen auf eine verbesserte zukünftige Analyse der Immobilien- und Hypothekarrisiken ab. In Liechtenstein stehen deutlich weniger Indikatoren zur Risikoanalyse zur Verfügung, als dies in anderen Ländern der Fall ist. Während die wichtigsten Kreditindikatoren aufgrund des europaweit standardisierten Meldewesens im Wesentlichen vorhanden sind, gibt es nur wenig Informationen zur Nachhaltigkeit der Verschuldung auf Haushaltsebene und so gut wie keine Daten zu Immobilienpreisen oder Mieten. Vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung der ESRB-Empfehlung («Schliessung von Lücken bei Immobiliendaten») soll dieser Bericht daher auch Vorschläge erarbeiten, welche Datenlücken in absehbarer Zeit geschlossen werden sollen, um die wichtigsten Kennzahlen für eine Risikoanalyse zur Verfügung stellen zu können.

Basierend auf der Risikobeurteilung sollen Massnahmen vorgeschlagen werden, wie steigende Risiken im Immobilien- und Hypothekarbereich in Zukunft gezielt adressiert werden können. Neben den kapitalbasierten Instrumenten im Bankensektor enthält die aktuelle Bankenverordnung (BankV) bereits einige Elemente zur Mitigation von Risiken im Wohnimmobilienbereich8, die sich grösstenteils an den geltenden Regeln in der Schweiz orientieren. Der vorliegende Bericht soll eruieren, ob die derzeit zur Verfügung stehenden Instrumente in Zukunft als geeignet beurteilt werden, um bei einem Anstieg der Risiken entsprechend gegensteuern zu können. Sollten die aktuellen Regelungen als unzureichend angesehen werden, sollen entsprechende zusätzliche Massnahmen bzw. Instrumente vorgeschlagen werden.

7 Empfehlung des ESRB zur Schliessung von Lücken bei Immobiliendaten (ESRB/2016/14) in der geltenden Fassung. 8 Die relevanten Bestimmungen sind in Anhang 4.5 enthalten.

Immobilien- und Hypothekarmarkt Liechtenstein