STEUERN & RECHT klärt“, erklärt Rechtsanwalt Otto Mahlknecht.
sind sie meist von der Versicherung gut abgedeckt. Meistens wird der Fall zwischen Versicherung und Geschädigtem außergerichtlich geklärt, das heißt, der Schadensinspektor der Versicherung prüft den Schaden und unterbreitet dem Geschädigten ein Angebot. Dieses Vorgehen ist natürlich viel schneller als ein jahrelanger Prozess“, meint Otto Mahlknecht.
kreten Fall ist der Berater dazu verpflichtet, für die fristgemäße Erstellung von Steuererklärungen die erforderlichen Unterlagen beim Unternehmer einzufordern und eine rechtzeitige Anfertigung der Steueranmeldungen zu gewährleisten. „Grundsätzlich muss der Steuerberater seinen Mandaten umfassend beraten und alles abfragen, was für die Abgabe der Steuerzahlungen relevant sein könnte“, meint der Rechtsanwalt. Er hat den Unternehmer aber auch über das Ablaufen der Frist zu informieren. Fälle von Fristversäumnis fallen in die zivilrechtliche Haftung, wobei in Italien für Verspätungen Strafen in unterschiedlicher Höhe vorgese-
Foto: Alexander Alber
FRISTVERSÄUMNIS. Im kon-
Wer seinen Steuerberater anklagen möchte, muss beim Landesgericht Bozen eine Klage einbringen
hen sind. „Bei einer Fristversäumnis kann der betroffene Unternehmer am leichtesten nachweisen, dass sich der Steuerberater zu verantworten hat. Denn der Steuerberater muss gewährleisten, dass sein Betrieb so gut organisiert ist, dass alles ordnungsgemäß abwickelt wird“, meint Otto Mahlknecht.
STEUERBERATER SIND ABGESICHERT. Gegen solche
Fehler sichern sich Steuerberater mit einer Haftpflichtversicherung ab, die nach Artikel 14 der Standesregel in Italien sogar Pflicht ist. „Grundsätzlich ist es in der Praxis nicht sehr häufig, dass Steuerberater belangt werden. Sollte es dennoch der Fall sein,
UNTERNEHMER BRAUCHT STEUERLICHES KNOW-HOW.
Hat der Steuerberater seine Hinweispflicht aber erfüllt und kann er dies auch mit Beweisen belegen, so kommt es für ihn zu keinen Haftungsproblemen und auch zu keinen Schadenersatzforderungen. Die Schuld fällt dem Unternehmer zu, der grundsätzlich ein gewisses steuerliches und rechtliches Know-how mitbringen sollte.
„Ich bin bei der Raiffeisenkasse Bozen. Weil sie meinen unternehmerischen Ideen immer vertraut hat.” ING. JÜRGEN VIEHWEIDER, Eneralp KG, Bozen.
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