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ÖFG 2025

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MAGA ZIN 2025

Aufklärung, Differenzierung, Regulierung KI verbreitet sich rasant. Das wirft Fragen auf, etwa zu Persönlichkeitsrechten. Die Y O U N G S E C T I O N D E R A R G E K I U N D M E N S C H E N R E C H T E befasst sich damit LINN RITSCH

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ünstliche Intelligenz ist nicht dasselbe wie humanoide Roboter“, sagt Annemarie Hofer. „Und trotzdem werden diese beiden völlig unterschiedlichen Dinge immer noch oft gleichgesetzt.“ Die Diplomingenieurin forscht zum Framing wissenschaftlicher Evidenz in rechtlichen Entscheidungen und befasst sich in diesem Rahmen auch mit KI. Bei Debatten zum Thema künstliche Intelligenz sieht sie viel Aufklärungsbedarf. „Ich halte es für wichtig, statt zu pauschalisieren oder auf den Hype aufzuspringen, einen Schritt zurückzutreten und Möglichkeiten sowie Risiken differenziert zu betrachten und einzuordnen.“ Das tut die Arbeitsgemeinschaft „KI und Menschenrechte“, und damit auch die Young Section dieser ARGE. Hofer ist KoLeiterin der Young Section und hat sie 2023 mitbegründet. Mittlerweile hat die Forschungsgruppe rund zwanzig Mitglieder, die an Universitäten in Österreich und im Ausland tätig sind. Sie treffen sich mehrmals im Jahr, tauschen sich in Lesekreisen aus, veranstalten Workshops und publizieren gemeinsam – wie etwa 2024 im Rahmen einer Gastherausgeberschaft im Magazin „juridikum“, die sich der interdisziplinären Betrachtung der rechtlichen Regulierung von KI widmete. „Unser Austausch ist sehr fruchtbar, und gerade der interdisziplinäre Ansatz ist ein Asset“, berichtet Ko-Leiterin Sophia Witz, die seit der Gründung Teil der Young

Annemarie Hofer, Wissenschaftlerin am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Uni Wien; Mitgründerin und Ko-Leiterin der Young Section

Sophia Witz, Rechtswissenschaftlerin am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien und Ko-Leiterin der Young Section

GRUNDRECHTSSENSIBLE ANWENDUNGEN VON KI SIND IMMER RISKANT Section der ARGE „KI und Menschenrechte“ ist. Sie forscht zu Verfassungs- und Menschenrechten, derzeit befasst sie sich besonders mit Technologierecht. Viele Mitglieder der Young Section arbeiten rechtsdogmatisch; vertreten sind aber auch Wissenschaftler:innen aus den Disziplinen Rechtsphilosophie, Informatik, Soziologie, Wissenschafts- und Technikforschung. Ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten bringe immer einen Mehrwert, betont Witz. So kann etwa

deutlich werden, wie Erkenntnisse aus der Rechtswissenschaft konkret umgesetzt werden können. Geht es zum Beispiel um den Einsatz von KI in der medizinischen Forschung, kann auf diese Weise die rechtliche Perspektive mit den technischen Voraussetzungen in Verbindung gebracht werden. Regelmäßige Vernetzungstreffen führen immer wieder zu gemeinsamen Forschungsprojekten mehrerer Mitglieder der Young Section. „Aus den meisten Treffen gehen wir mit Ideen für mindestens zehn neue Publikationen hinaus“, erzählt Hofer. Denn an Untersuchungsgegenständen herrscht kein Mangel: Die Entwicklung der vielen verschiedenen KI-Anwendungen, mit denen bereits gearbeitet wird, bringe, so Hofer, „zahlreiche Möglichkeiten, aber genauso viele ungelöste Fragen“. Schnittstellen mit Menschenrechtsfragen sind dabei zahlreich: „Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist bei vielen Anwendungen stark betroffen, ebenso wie der Schutz personenbezogener Daten“, sagt Witz. „Künstliche Intelligenz kann außerdem bestehende Diskriminierungsmechanismen fortschreiben und in großem Rahmen extrapolieren – zum Beispiel, wenn KI genutzt wird, um Bewerbungsunterlagen zu filtern.“ Dass in manchen HR-Abteilungen derzeit so gearbeitet wird, sieht sie kritisch. „Grundrechtssensible Anwendungen sind immer riskant: Das gilt zum Beispiel auch für KI, die für Grenzkontrollen im Migrationsbereich eingesetzt wird.“ Ebenso zu hinterfragen seien Empfehlungen für eine stärkere Nutzung von KI, fügt Hofer hinzu. Gründlich recherchierte Fakten und eigenständige Überlegungen würden häufig von Fake News und den Interessen von Big Tech verdrängt. „In diesem Zusammenhang sind Menschenrechte wie das Recht auf Informationsfreiheit oder freie Meinungsäußerung betroffen.“ Beide Expertinnen betonen: Regulierung von KI-Nutzung ist hochrelevant. Der „AI Act“ der EU – mit dem die Young Section sich naturgemäß befasst – soll genau das leisten: KI-Anwendungen in verschiedene Risiko-Klassen einteilen und entspre-

Fotos: Knopfdrücker, Privat, Alex Shuper

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