Positionspapier EU-Lieferkettengesetz

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EinEU-LieferkettengesetzmitpositiverWirkung:

Wiestellenwirsicher,dassKleinbäuerinnenund-bauern,Arbeitskräfteund Kunsthandwerker*inneninglobalenLieferkettennichtdasNachsehenhaben?

-PositionspapierderFair-Handels-Bewegung-

Hinweis:BeidiesemDokumenthandeltessichumdieÜbersetzungdesPositionspapiers„EUDuediligencelegislationforapositive impact:Howtoensuresmallholderfarmers,workersandartisansinglobalsupplychainsarenotleftbehind?“.DieÜbersetzungdient derInformationundhatkeineRechtskraft.

ImRahmenderEU-Initiativefürnachhaltige Unternehmensführung(SustainableCorporate Governance)plantdieEuropäischeKommission dieVorlageeinesGesetzesentwurfsfüreine unternehmerischeSorgfaltspflichtfür MenschenrechteundUmwelt(HumanRightsand EnvironmentalDueDiligence,HREDD).DasGesetz (nachfolgendEU-Lieferkettengesetz)istein entscheidenderSchrittfürdieAchtungvon MenschenrechtenundUmweltinglobalen Lieferketten.

Dasistwichtig,denninglobalenLieferketten herrschteinextremesMachtungleichgewicht,das dazuführt,dassdieWertschöpfungungerecht verteiltist.Einigewenigegroße,internationale HändlerundverarbeitendeUnternehmensindin

November2021

derLage,Geschäftsbedingungenzudiktieren.Sie könnenvondenZulieferernverlangen, ihnenihre WarenzuextremniedrigenPreisenodermitnur sehrkurzenVorlaufzeitenzuverkaufen,oftohne längerfristigeAbnahmeverträge.Solche BeschaffungspraktikenspieleneinewichtigeRolle beiMenschenrechtsverletzungeninLieferketten undmüssenangegangenwerden.

IndiesemPositionspapierskizzierenwirdie wichtigstenElementeeinesEUSorgfaltspflichtengesetz,dieentlangder LieferkettenzueinerpositivenWirkungdes GesetzesfürKleinbäuerinnenund -bauern, ArbeitskräfteundKunsthandwerker*innenim GlobalenSüdenbeitragen.

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©EricSt-Pierre,CocoaatECOJAD,Côted'Ivoire

DasEU-LieferkettengesetzundbegleitendeverbindlicheLeitlinienmüssendafür sorgen,dassdieGrundursachenfürMenschenrechts-undUmweltverstößegezielt angegangenwerden.SiemüsseneineWendefürGeschäftspraktikeneinleitenund zurVerbesserungderLebensbedingungenvonKleinbäuerinnen&-bauern, ArbeitskräftenundKunsthandwerker*innenführen.

WennwirimFolgendenvonKleinbäuerinnenund-bauernsprechen,umfasstdiessowohl Kleinbäuerinnenund-bauernalsauchKunsthandwerker*innen.DieDefinitioneinesKleinbauernbzw. einerKleinbäuerinkannvariieren,jenachdemwelchesProduktsieanbauenundinwelcherRegion sie sichbefinden.ImAllgemeinengiltalsKleinbäuerinoder-bauer,werkeinedauerhaftenAngestellten beschäftigtundinwessenlandwirtschaftlichemBetriebvorallemFamilienmitgliedertätigsind.Diese BäuerinnenundBauernlieferneinDrittelderLebensmittelweltweitundspieleneinewichtigeRollein mehrerenglobaleLieferketten.1 Kunsthandwerker*innenstelleninHandarbeitZier-und Gebrauchsgegenständeher.Siearbeitenoftselbstständig,zumTeilauchinZusammenschlüssen unterschiedlicherGröße.ÜblicherweisebesitzensiedieProduktionsmittelundverkaufenihreWaren annachgelagerteAkteurederLieferkette.SieagierenalsKleinstunternehmenoderSelbstständige, wodurchsiegegenüberAbnehmernineinerbenachteiligtenPositionsind.

UmeinepositiveWirkungfürbenachteiligteMenscheninglobalenLieferkettenzuerzielen,müssen LieferkettengesetzefolgendeKriterienerfüllen:

• EinbeziehungdergesamtenWertschöpfungskette:OftistdasRisikofür MenschenrechtsverletzungenundUmweltzerstörungamAnfangderLieferketteamhöchsten. EntsprechendsolltedieSorgfaltspflichtvonUnternehmenfüralleMenschenrechts-und Umweltweltrisikengelten,diesowohlimeigenenGeschäftsbereichauftretenkönnenalsauch ausHandelsbeziehungenentlangdergesamtenWertschöpfungsketteresultierenkönnen. Gesetze,diesichnuraufdieStufedeserstenZulieferersbeziehen,sindunzureichend,dennsie berücksichtigennichtdasMachtungleichgewichtoderdieUngleichverteilungvonRisikenund ErträgeninglobalenLieferketten.NurwennUnternehmengesetzlichdafürverantwortlich sind,dieRisikeninihrenkomplettenLieferkettenabzuschätzenundaufdiesezureagieren, könnenwirerwarten,dassdieseProblememitmehrtransformativerZusammenarbeit, PartnerschaftenundgemeinsamenInvestitionenangegangenwerden.

• ErfassungallerUnternehmenunabhängigihrerGrößemitSitzinderEUundaußerhalb derEU,wennsieProdukteoderDienstleistungenimEU-Marktanbieten:Drastische VerstößegegenMenschenrechts-undUmweltstandardsfindenauchinWertschöpfungsketten vonkleinenundmittlerenUnternehmen(KMU)statt.Deshalbsolltenauchsieverpflichtet werden,unternehmerischeSorgfaltspflicht–entsprechendihrerGrößeund

1 Smallfamilyfarmersproduceathirdoftheworld’sfood”,FAO,2021: http://www.fao.org/news/story/en/item/1395127/icode/

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Einflussmöglichkeiten–durchzuführen.GoodPractice-Beispielevonkleinenund mittelständischenUnternehmen,u.a.vielerSozial-undFair-Handels-Unternehmen,zeigen bereits,dasseineeffektiveSorgfaltspflichtsogarintegralerBestandteilder Unternehmenspraxisseinkann.

• EinkaufspraktikeninsVisiernehmen:ZudengängigenunlauterenEinkaufspraktikenin globalenLieferkettengehörengeringeVorlaufzeiten,ÄnderungenvonBestellungeninletzter Minute,Preise,dieniedrigersindalsdieKosteneinernachhaltigenProduktionundvorsätzlich falscheReklamationen.SietragenzuMenschenrechtsverletzungen,wiebeispielsweise übermäßigenÜberstundenoderEinkommenundLöhnen,dienichtexistenzsicherndsind,bei. UnternehmenmüssendieAuswirkungenihrerEinkaufspraktikenanjederStelleihres Sorgfaltspflichten-ProzessesuntersuchenundwonötigfürVerbesserungensorgen.

• HandlungsanleitungenfürUnternehmenfürverantwortungsvollesBeendenvon GeschäftsbeziehungenzuvulnerablenZulieferbetriebenundeineBerichtspflichtfür UnternehmenüberergriffeneMaßnahmenimVorfeldderRückzugsentscheidung,um kurzfristigenGeschäftsabbrüchen(„CutandRun“)vorzubeugen:DieUrsachenvieler MenschenrechtsverletzungenstehenineinemwirtschaftlichenundsozialenKontext,weshalb siesichnurmitderZeitundüberPartnerschafteneindämmenundbeseitigenlassen.Das GesetzsolltelangfristigeBeschaffungsbeziehungenfördernundStabilitätfürZulieferbetriebe schaffen,damitdiesenermöglichtwird,ineinenachhaltigeProduktionzuinvestieren.Esmuss klarstellen,dassGeschäftsbeziehungennurdannbeendetwerdendürfen,wenn kontinuierlicheAnstrengungenzurBeseitigungnegativerFolgenerfolglosblieben.ImFalle einesRückzugsmüssenUnternehmendienegativenFolgenfürdieMenschenrechtslageund Umweltevaluierenundggf.fürWiedergutmachungsorgen.Betroffeneundpotenziell BetroffeneeinesRückzugsoderderenrechtmäßigeVertreter*innensolltenkonsultiertwerden.

• AnerkennungdesStellenwertsexistenzsichernderLöhneundEinkommenals MenschenrechtundalsVoraussetzungfürdieEinhaltungandererMenschenrechteund desUmweltschutzes:DerGrundgedankedesGesetzessollteanerkennen,dass existenzsicherndeLöhnefürArbeiter*innenebensowieexistenzsicherndeEinkommenfür Kleinproduzent*innenunerlässlichsindfüreineangemesseneExistenzgrundlage.Ohne existenzsicherndeEinkommenundLöhnegibteskeinewirklichnachhaltigenLieferketten.Die EU-KommissionsollteausdrücklicheLeitlinieninFormdelegierterRechtsaktevorsehen,um UnternehmenbeiderEvaluierungvonLohn-undEinkommenslückensowieaufdemWegzur RealisierungexistenzsichernderLöhneundEinkommenzuunterstützen.

• EffektiveMitwirkungs-undBeteiligungsrechtevonBetroffenen:InjederPhaseihres HREDD-ProzessessolltenUnternehmenpro-aktivdieMeinungbetroffenerundpotenziell betroffenerGruppeneinholenundachten,sodassdieseEinflussaufdiesiedirektbetreffenden Maßnahmenerhalten.ZudiesenGruppengehörenArbeitskräfte,Kleinproduzent*innen, ihre Stellvertreter*innenundweiteresogenannteRechteinhaber*innen.IhreEinbeziehunginjede PhasedesHREDD-ProzessesisteinentscheidenderSchrittfürdieIdentifizierung,Minderung undWiedergutmachungderjenigenRisiken,diefürKleinproduzent*innen–undnichtfürdie Unternehmenselbst–amschwerwiegendstensind.DieEinbindungvonStakeholdernmuss intersektionalundgendersensibelvonstattengehen.FüreineaktiveundeffektiveBeteiligung

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solltenUnternehmenrechtzeitigenZugangzuausreichendenInformationenfürdengesamten HREDD-Prozessgewährleisten.

• DieAnerkennungvonKleinproduzent*innenalsvulnerableGruppeimHREDD-Prozess: OhneeinentsprechendesGesetzhabensichUnternehmenbisherzumeistumdieRisiken gekümmert,diefürihreeigeneGeschäftstätigkeit,nichtfürdievon MenschenrechtsverletzungenbedrohtenPersonen,amrelevantestensind.Gerade Kleinproduzent*innenamAnfangglobalerLieferkettenwerdenoftübersehen.DieEUGesetzgebungsolltediesemUmstandbegegnen,indemsie ausdrücklichanerkennt,dass Kleinproduzent*innensichineinervulnerablenPositionbefinden,fürdiebesondereRücksicht gebotenseinsollte.DarüberhinaussolltedasEU-LieferkettengesetzbestimmteMaßnahmen vorsehen,diedieEinbeziehungvulnerablerundmarginalisierterGruppenindenHREDDProzesssicherstellt.

• DefinitionmöglichstobjektiverKriterienfürzuverlässigefreiwillige Nachhaltigkeitsstandards(VoluntarySustainabilityStandards,VSS):Auchwennsie UnternehmennichtvonihrenHREDD-Pflichtenentbinden,könnenzuverlässigeVSS OrganisationenalsHilfsmittelbeiderUmsetzungihrerHREDDdienen.UmLückeninder Rechenschaftspflichtzuvermeiden,müssenklareKriterienfestgelegtwerden,umzu bestimmen,welcheVSSzuverlässigsindundmitdenUN-LeitprinzipienfürWirtschaftund Menschenrechte(UNGP)übereinstimmen.DazugehörtunteranderemdieVerpflichtungfür VSS,beiihreneigenenTätigkeitenHREDDdurchzuführenunddabeibesondersdaraufzu achten,dassdieKernursachenvonMenschenrechts-undUmweltverletzungenangegangen werden.DieVSSsolltenRechteinhaber*innenunddieZivilgesellschaftmiteinbeziehensowie umfassendeundtransparenteStandardssetzenundgegebenenfallsBestimmungenzur Haftungerlassen.

• FörderungmissionsgeführterGeschäftsmodelle:Wennesdarumgehensoll, Unternehmensführungwirklichnachhaltigzugestalten,solltedasGesetznuralsabsolutes MindestmaßangesehenwerdenundaufderErwartungberuhen,dassdieUnternehmensich vomkurzfristigen,aufGewinnmaximierungausgerichtetenDenkenabwendenund NachhaltigkeitalsKernzielinihreGeschäftsmodelleintegrieren.DiePrinzipienderHREDD müssenzuSchlüsselfaktorenfürEntscheidungenaufLeitungsebenewerden.Unternehmen müssensomiteinenproaktivenAnsatzverfolgen,umpositivesozialeundökologische AuswirkungenalsnatürlichenBestandteilihrerGeschäftspraktikenzuerzielen.DieEUsollte technischeUnterstützung,denAufbauvonKapazitätenundandereAnreizeinangemessenem Umfanggewährleisten,damitUnternehmendiesenÜbergangvollziehenkönnen.

• DieSchaffunggeeigneterStrukturenvorhersehen,umeinewirksameUmsetzungund Durchsetzungzugewährleisten:DasGesetzsolltesicherstellen,dassdiezuständigen staatlichenBehördenmitdennötigenAufsichtsbefugnissenausgestattetwerden,umdie UmsetzungderHREDD-Auflagenzuüberwachen.EssollteaußerdemeinVerfahrenfürdas RechtaufInformationgeben,umTransparenzüberdasGesetzunddessenDurchsetzungzu gewährleisten.AußerdemsolltenabschreckendeStrafenfürdieNichteinhaltungbeschlossen werden,dievondernationalenStelledurchgesetztwerdenkönnen,einschließlich

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Haftungsfragen.FüreinewirksameUmsetzungsolltendieRegierungenderHerstellerländer außerhalbderEUindenDialogüberdieGesetzgebung,diebegleitendenMaßnahmenunddie Mittelzuweisungeinbezogenwerden,umWegezufinden,mitdenendieKernursachenvon Menschenrechtsverletzungenadressiertwerdenkönnen.

• VerpflichtungderEU-Mitgliedstaaten,wirksame,verhältnismäßigeundabschreckende rechtlicheKonsequenzenvorzusehen:DierechtlichenKonsequenzensolltensichander SchweredesFehlverhaltensbeiNichteinhaltungderSorgfaltspflichtenorientieren;dazu gehörenauchSanktionen,z.B.derAusschlussvonderöffentlichenAuftragsvergabefür Unternehmen,diegegendieSorgfaltspflichtenverstoßen.DasEU-Lieferkettengesetzsollte nichtnureineSorgfaltspflichtschaffen,sondernaucheinerobusteHaftungsregelung beinhalten.IndiesemZusammenhangwirddiezivilrechtlicheHaftungeineSchlüsselrolle spielen,wennesumGerechtigkeitundAbhilfefürOpfer,wievulnerableKleinproduzent*innen, geht.

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©Diamanta,Peru

DarüberhinausunterstützenwirdieEmpfehlungenzumEU-Lieferkettengesetz,fürdie sichbereitsvielezivilgesellschaftlicheOrganisationen2 3ausgesprochenhaben:

• GeltungfüralleBranchen,mitzusätzlichenLeitlinienfürSektorenmitbesondershohem Risikound/oderbestimmtenRisikenfürMenschenrechte.

• GeltungfürUnternehmenjeglicherGröße, auchfürFinanzinstitute.

• EinbeziehungeinernichterschöpfendenAuflistungökologischerEffekte:Klimawandel (einschließlichTreibhausgas-Emissionen),Luft-,Boden-undWasserverschmutzung(auch durchdieEntsorgungvonChemikalien)sowieLärmbelastung,Gefahrstoffeund Abfallerzeugung,VerlustundBeschädigungvonWäldernundnatürlichenÖkosystemen, VerlustvonBiodiversitätsowiederVerlustvonLebensräumenundArten.

• VerhältnismäßigkeitgegenüberdertatsächlichenundderpotenziellenWirkungvon Unternehmen.

• Forderungeineskontinuierlichen,anRisikenausgerichtetenHREDD-Prozessesund ZugangzuwirksamerWiedergutmachunggemäßderUNGPundderOECD-Leitsätzezur ErfüllungderSorgfaltspflicht.

• BerücksichtigungeinerexplizitengeschlechtergerechtenDimensionsowiederPerspektive besondersvulnerablerGruppen.

• BeteiligungundStärkungvonGewerkschaften,Zivilgesellschaftund Menschenrechtsorganisationen,diesichfürdieVerteidigungderMenschenrechteeinsetzen.

• EtablierungeinesintegrativenundtransparentenÜberwachungssystemsin ZusammenarbeitmitdenRechteinhaber*innen

• EinbeziehungvonmindestenszivilrechtlicherundverwaltungsrechtlicherHaftung

2 KeyconsiderationsforanEUinstrumenttocontroltheimportationofforcedlabourproducts -ECCJ (corporatejustice.org)

3 Putting-the-Environment-in-Human-Rights-and-Environmental-Due-Diligence.pdf(fairtrade-advocacy.org)

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FairtradeengagiertsichfürInklusionundProduzent*innen-geleiteteOrganisation.Aufgabevon Fairtradeistes,dieRechtevonKleinbäuerinnenund -bauernsowieArbeiter*innenzustärkenund zuschützen.InunsererÖffentlichkeits-undAdvocacy-Arbeitversuchenwiraufungerechteund nichtnachhaltigeHandelsbedingungen,GeschäftspraktikenundVerbrauchsmusteraufmerksam zumachenunddiesezuverändern.Kontakt:TyttiNahi,Lead,BusinessandHumanRights, tytti.nahi@fairtrade.fi

DieWorldFairTradeOrganisation(WFTO)EuropeistdereuropäischeArmderWFTO(global), demweltweitenNetzwerksozialerUnternehmen,diesichvollständigdemFairenHandel verschriebenhaben.Wirsindinmehrals80Ländernvertretenundversammelnsowohldie PionierealsauchdieInnovatorendesFairenHandelsundsetzenhoheStandardsfürfaire Geschäftspraktikenfüralle.Wirsetzenunsdafürein,dassverantwortungsvolleGeschäftspraktiken zurNormwerden.Kontakt:MikkelKofodNørgård,RegionalCoordinator,coordination@wftoeurope.org

DasFairTradeAdvocacyOfficefördertdieZusammenarbeitinnerhalbderinternationalenFairHandels-BewegungindenBereichenPolicy,Advocacy-undKampagnenarbeit.EsstelltdenRaum fürdiegemeinsameSchaffungunddenAustauschvonWissenüberPoliciesundPraktikendes FairenHandelsundkoordiniertdieAdvocacy-ArbeitbezüglichEU-Gesetzgebungenundderen Umsetzung.Kontakt:JorgeConesa,PolicyManager,conesa@fairtrade-advocacy.org

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©TobiasThiele

ImNamenvon:

CommerceÉquitableFrance

CoordinadoraEstataldeComercioJusto(Spain)

CoordinadoraLatinoamericanaydelCaribedePequeñosProductoresyTrabajadoresdeComercio Justo(CLAC)

EquoGarantito

EZAFairerHandel

FairtradeAfrica

FairtradeBelgium

FairtradeDeutschland

FairtradeLëtzebuerg

FairtradeMaxHavelaarSwitzerland

FairtradeNetherlands

FairtradeÖsterreich

FairtradePoland

FairtradeIberica

FairtradeItaly

FairtradeSweden

ForumFairerHandel

MaxHavelaarFrance

PolishFairTradeAssociation

Reilukauppary

Weltladen-Dachverband

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