EinEU-LieferkettengesetzmitpositiverWirkung:
Wiestellenwirsicher,dassKleinbäuerinnenund-bauern,Arbeitskräfteund Kunsthandwerker*inneninglobalenLieferkettennichtdasNachsehenhaben?
-PositionspapierderFair-Handels-Bewegung-
Hinweis:BeidiesemDokumenthandeltessichumdieÜbersetzungdesPositionspapiers„EUDuediligencelegislationforapositive impact:Howtoensuresmallholderfarmers,workersandartisansinglobalsupplychainsarenotleftbehind?“.DieÜbersetzungdient derInformationundhatkeineRechtskraft.


ImRahmenderEU-Initiativefürnachhaltige Unternehmensführung(SustainableCorporate Governance)plantdieEuropäischeKommission dieVorlageeinesGesetzesentwurfsfüreine unternehmerischeSorgfaltspflichtfür MenschenrechteundUmwelt(HumanRightsand EnvironmentalDueDiligence,HREDD).DasGesetz (nachfolgendEU-Lieferkettengesetz)istein entscheidenderSchrittfürdieAchtungvon MenschenrechtenundUmweltinglobalen Lieferketten.


Dasistwichtig,denninglobalenLieferketten herrschteinextremesMachtungleichgewicht,das dazuführt,dassdieWertschöpfungungerecht verteiltist.Einigewenigegroße,internationale HändlerundverarbeitendeUnternehmensindin
November2021
derLage,Geschäftsbedingungenzudiktieren.Sie könnenvondenZulieferernverlangen, ihnenihre WarenzuextremniedrigenPreisenodermitnur sehrkurzenVorlaufzeitenzuverkaufen,oftohne längerfristigeAbnahmeverträge.Solche BeschaffungspraktikenspieleneinewichtigeRolle beiMenschenrechtsverletzungeninLieferketten undmüssenangegangenwerden.
IndiesemPositionspapierskizzierenwirdie wichtigstenElementeeinesEUSorgfaltspflichtengesetz,dieentlangder LieferkettenzueinerpositivenWirkungdes GesetzesfürKleinbäuerinnenund -bauern, ArbeitskräfteundKunsthandwerker*innenim GlobalenSüdenbeitragen.
DasEU-LieferkettengesetzundbegleitendeverbindlicheLeitlinienmüssendafür sorgen,dassdieGrundursachenfürMenschenrechts-undUmweltverstößegezielt angegangenwerden.SiemüsseneineWendefürGeschäftspraktikeneinleitenund zurVerbesserungderLebensbedingungenvonKleinbäuerinnen&-bauern, ArbeitskräftenundKunsthandwerker*innenführen.
WennwirimFolgendenvonKleinbäuerinnenund-bauernsprechen,umfasstdiessowohl Kleinbäuerinnenund-bauernalsauchKunsthandwerker*innen.DieDefinitioneinesKleinbauernbzw. einerKleinbäuerinkannvariieren,jenachdemwelchesProduktsieanbauenundinwelcherRegion sie sichbefinden.ImAllgemeinengiltalsKleinbäuerinoder-bauer,werkeinedauerhaftenAngestellten beschäftigtundinwessenlandwirtschaftlichemBetriebvorallemFamilienmitgliedertätigsind.Diese BäuerinnenundBauernlieferneinDrittelderLebensmittelweltweitundspieleneinewichtigeRollein mehrerenglobaleLieferketten.1 Kunsthandwerker*innenstelleninHandarbeitZier-und Gebrauchsgegenständeher.Siearbeitenoftselbstständig,zumTeilauchinZusammenschlüssen unterschiedlicherGröße.ÜblicherweisebesitzensiedieProduktionsmittelundverkaufenihreWaren annachgelagerteAkteurederLieferkette.SieagierenalsKleinstunternehmenoderSelbstständige, wodurchsiegegenüberAbnehmernineinerbenachteiligtenPositionsind.
UmeinepositiveWirkungfürbenachteiligteMenscheninglobalenLieferkettenzuerzielen,müssen LieferkettengesetzefolgendeKriterienerfüllen:
• EinbeziehungdergesamtenWertschöpfungskette:OftistdasRisikofür MenschenrechtsverletzungenundUmweltzerstörungamAnfangderLieferketteamhöchsten. EntsprechendsolltedieSorgfaltspflichtvonUnternehmenfüralleMenschenrechts-und Umweltweltrisikengelten,diesowohlimeigenenGeschäftsbereichauftretenkönnenalsauch ausHandelsbeziehungenentlangdergesamtenWertschöpfungsketteresultierenkönnen. Gesetze,diesichnuraufdieStufedeserstenZulieferersbeziehen,sindunzureichend,dennsie berücksichtigennichtdasMachtungleichgewichtoderdieUngleichverteilungvonRisikenund ErträgeninglobalenLieferketten.NurwennUnternehmengesetzlichdafürverantwortlich sind,dieRisikeninihrenkomplettenLieferkettenabzuschätzenundaufdiesezureagieren, könnenwirerwarten,dassdieseProblememitmehrtransformativerZusammenarbeit, PartnerschaftenundgemeinsamenInvestitionenangegangenwerden.
• ErfassungallerUnternehmenunabhängigihrerGrößemitSitzinderEUundaußerhalb derEU,wennsieProdukteoderDienstleistungenimEU-Marktanbieten:Drastische VerstößegegenMenschenrechts-undUmweltstandardsfindenauchinWertschöpfungsketten vonkleinenundmittlerenUnternehmen(KMU)statt.Deshalbsolltenauchsieverpflichtet werden,unternehmerischeSorgfaltspflicht–entsprechendihrerGrößeund
1 Smallfamilyfarmersproduceathirdoftheworld’sfood”,FAO,2021: http://www.fao.org/news/story/en/item/1395127/icode/
Einflussmöglichkeiten–durchzuführen.GoodPractice-Beispielevonkleinenund mittelständischenUnternehmen,u.a.vielerSozial-undFair-Handels-Unternehmen,zeigen bereits,dasseineeffektiveSorgfaltspflichtsogarintegralerBestandteilder Unternehmenspraxisseinkann.
• EinkaufspraktikeninsVisiernehmen:ZudengängigenunlauterenEinkaufspraktikenin globalenLieferkettengehörengeringeVorlaufzeiten,ÄnderungenvonBestellungeninletzter Minute,Preise,dieniedrigersindalsdieKosteneinernachhaltigenProduktionundvorsätzlich falscheReklamationen.SietragenzuMenschenrechtsverletzungen,wiebeispielsweise übermäßigenÜberstundenoderEinkommenundLöhnen,dienichtexistenzsicherndsind,bei. UnternehmenmüssendieAuswirkungenihrerEinkaufspraktikenanjederStelleihres Sorgfaltspflichten-ProzessesuntersuchenundwonötigfürVerbesserungensorgen.
• HandlungsanleitungenfürUnternehmenfürverantwortungsvollesBeendenvon GeschäftsbeziehungenzuvulnerablenZulieferbetriebenundeineBerichtspflichtfür UnternehmenüberergriffeneMaßnahmenimVorfeldderRückzugsentscheidung,um kurzfristigenGeschäftsabbrüchen(„CutandRun“)vorzubeugen:DieUrsachenvieler MenschenrechtsverletzungenstehenineinemwirtschaftlichenundsozialenKontext,weshalb siesichnurmitderZeitundüberPartnerschafteneindämmenundbeseitigenlassen.Das GesetzsolltelangfristigeBeschaffungsbeziehungenfördernundStabilitätfürZulieferbetriebe schaffen,damitdiesenermöglichtwird,ineinenachhaltigeProduktionzuinvestieren.Esmuss klarstellen,dassGeschäftsbeziehungennurdannbeendetwerdendürfen,wenn kontinuierlicheAnstrengungenzurBeseitigungnegativerFolgenerfolglosblieben.ImFalle einesRückzugsmüssenUnternehmendienegativenFolgenfürdieMenschenrechtslageund Umweltevaluierenundggf.fürWiedergutmachungsorgen.Betroffeneundpotenziell BetroffeneeinesRückzugsoderderenrechtmäßigeVertreter*innensolltenkonsultiertwerden.
• AnerkennungdesStellenwertsexistenzsichernderLöhneundEinkommenals MenschenrechtundalsVoraussetzungfürdieEinhaltungandererMenschenrechteund desUmweltschutzes:DerGrundgedankedesGesetzessollteanerkennen,dass existenzsicherndeLöhnefürArbeiter*innenebensowieexistenzsicherndeEinkommenfür Kleinproduzent*innenunerlässlichsindfüreineangemesseneExistenzgrundlage.Ohne existenzsicherndeEinkommenundLöhnegibteskeinewirklichnachhaltigenLieferketten.Die EU-KommissionsollteausdrücklicheLeitlinieninFormdelegierterRechtsaktevorsehen,um UnternehmenbeiderEvaluierungvonLohn-undEinkommenslückensowieaufdemWegzur RealisierungexistenzsichernderLöhneundEinkommenzuunterstützen.
• EffektiveMitwirkungs-undBeteiligungsrechtevonBetroffenen:InjederPhaseihres HREDD-ProzessessolltenUnternehmenpro-aktivdieMeinungbetroffenerundpotenziell betroffenerGruppeneinholenundachten,sodassdieseEinflussaufdiesiedirektbetreffenden Maßnahmenerhalten.ZudiesenGruppengehörenArbeitskräfte,Kleinproduzent*innen, ihre Stellvertreter*innenundweiteresogenannteRechteinhaber*innen.IhreEinbeziehunginjede PhasedesHREDD-ProzessesisteinentscheidenderSchrittfürdieIdentifizierung,Minderung undWiedergutmachungderjenigenRisiken,diefürKleinproduzent*innen–undnichtfürdie Unternehmenselbst–amschwerwiegendstensind.DieEinbindungvonStakeholdernmuss intersektionalundgendersensibelvonstattengehen.FüreineaktiveundeffektiveBeteiligung
solltenUnternehmenrechtzeitigenZugangzuausreichendenInformationenfürdengesamten HREDD-Prozessgewährleisten.
• DieAnerkennungvonKleinproduzent*innenalsvulnerableGruppeimHREDD-Prozess: OhneeinentsprechendesGesetzhabensichUnternehmenbisherzumeistumdieRisiken gekümmert,diefürihreeigeneGeschäftstätigkeit,nichtfürdievon MenschenrechtsverletzungenbedrohtenPersonen,amrelevantestensind.Gerade Kleinproduzent*innenamAnfangglobalerLieferkettenwerdenoftübersehen.DieEUGesetzgebungsolltediesemUmstandbegegnen,indemsie ausdrücklichanerkennt,dass Kleinproduzent*innensichineinervulnerablenPositionbefinden,fürdiebesondereRücksicht gebotenseinsollte.DarüberhinaussolltedasEU-LieferkettengesetzbestimmteMaßnahmen vorsehen,diedieEinbeziehungvulnerablerundmarginalisierterGruppenindenHREDDProzesssicherstellt.
• DefinitionmöglichstobjektiverKriterienfürzuverlässigefreiwillige Nachhaltigkeitsstandards(VoluntarySustainabilityStandards,VSS):Auchwennsie UnternehmennichtvonihrenHREDD-Pflichtenentbinden,könnenzuverlässigeVSS OrganisationenalsHilfsmittelbeiderUmsetzungihrerHREDDdienen.UmLückeninder Rechenschaftspflichtzuvermeiden,müssenklareKriterienfestgelegtwerden,umzu bestimmen,welcheVSSzuverlässigsindundmitdenUN-LeitprinzipienfürWirtschaftund Menschenrechte(UNGP)übereinstimmen.DazugehörtunteranderemdieVerpflichtungfür VSS,beiihreneigenenTätigkeitenHREDDdurchzuführenunddabeibesondersdaraufzu achten,dassdieKernursachenvonMenschenrechts-undUmweltverletzungenangegangen werden.DieVSSsolltenRechteinhaber*innenunddieZivilgesellschaftmiteinbeziehensowie umfassendeundtransparenteStandardssetzenundgegebenenfallsBestimmungenzur Haftungerlassen.
• FörderungmissionsgeführterGeschäftsmodelle:Wennesdarumgehensoll, Unternehmensführungwirklichnachhaltigzugestalten,solltedasGesetznuralsabsolutes MindestmaßangesehenwerdenundaufderErwartungberuhen,dassdieUnternehmensich vomkurzfristigen,aufGewinnmaximierungausgerichtetenDenkenabwendenund NachhaltigkeitalsKernzielinihreGeschäftsmodelleintegrieren.DiePrinzipienderHREDD müssenzuSchlüsselfaktorenfürEntscheidungenaufLeitungsebenewerden.Unternehmen müssensomiteinenproaktivenAnsatzverfolgen,umpositivesozialeundökologische AuswirkungenalsnatürlichenBestandteilihrerGeschäftspraktikenzuerzielen.DieEUsollte technischeUnterstützung,denAufbauvonKapazitätenundandereAnreizeinangemessenem Umfanggewährleisten,damitUnternehmendiesenÜbergangvollziehenkönnen.
• DieSchaffunggeeigneterStrukturenvorhersehen,umeinewirksameUmsetzungund Durchsetzungzugewährleisten:DasGesetzsolltesicherstellen,dassdiezuständigen staatlichenBehördenmitdennötigenAufsichtsbefugnissenausgestattetwerden,umdie UmsetzungderHREDD-Auflagenzuüberwachen.EssollteaußerdemeinVerfahrenfürdas RechtaufInformationgeben,umTransparenzüberdasGesetzunddessenDurchsetzungzu gewährleisten.AußerdemsolltenabschreckendeStrafenfürdieNichteinhaltungbeschlossen werden,dievondernationalenStelledurchgesetztwerdenkönnen,einschließlich
Haftungsfragen.FüreinewirksameUmsetzungsolltendieRegierungenderHerstellerländer außerhalbderEUindenDialogüberdieGesetzgebung,diebegleitendenMaßnahmenunddie Mittelzuweisungeinbezogenwerden,umWegezufinden,mitdenendieKernursachenvon Menschenrechtsverletzungenadressiertwerdenkönnen.
• VerpflichtungderEU-Mitgliedstaaten,wirksame,verhältnismäßigeundabschreckende rechtlicheKonsequenzenvorzusehen:DierechtlichenKonsequenzensolltensichander SchweredesFehlverhaltensbeiNichteinhaltungderSorgfaltspflichtenorientieren;dazu gehörenauchSanktionen,z.B.derAusschlussvonderöffentlichenAuftragsvergabefür Unternehmen,diegegendieSorgfaltspflichtenverstoßen.DasEU-Lieferkettengesetzsollte nichtnureineSorgfaltspflichtschaffen,sondernaucheinerobusteHaftungsregelung beinhalten.IndiesemZusammenhangwirddiezivilrechtlicheHaftungeineSchlüsselrolle spielen,wennesumGerechtigkeitundAbhilfefürOpfer,wievulnerableKleinproduzent*innen, geht.

DarüberhinausunterstützenwirdieEmpfehlungenzumEU-Lieferkettengesetz,fürdie sichbereitsvielezivilgesellschaftlicheOrganisationen2 3ausgesprochenhaben:
• GeltungfüralleBranchen,mitzusätzlichenLeitlinienfürSektorenmitbesondershohem Risikound/oderbestimmtenRisikenfürMenschenrechte.
• GeltungfürUnternehmenjeglicherGröße, auchfürFinanzinstitute.
• EinbeziehungeinernichterschöpfendenAuflistungökologischerEffekte:Klimawandel (einschließlichTreibhausgas-Emissionen),Luft-,Boden-undWasserverschmutzung(auch durchdieEntsorgungvonChemikalien)sowieLärmbelastung,Gefahrstoffeund Abfallerzeugung,VerlustundBeschädigungvonWäldernundnatürlichenÖkosystemen, VerlustvonBiodiversitätsowiederVerlustvonLebensräumenundArten.
• VerhältnismäßigkeitgegenüberdertatsächlichenundderpotenziellenWirkungvon Unternehmen.
• Forderungeineskontinuierlichen,anRisikenausgerichtetenHREDD-Prozessesund ZugangzuwirksamerWiedergutmachunggemäßderUNGPundderOECD-Leitsätzezur ErfüllungderSorgfaltspflicht.
• BerücksichtigungeinerexplizitengeschlechtergerechtenDimensionsowiederPerspektive besondersvulnerablerGruppen.
• BeteiligungundStärkungvonGewerkschaften,Zivilgesellschaftund Menschenrechtsorganisationen,diesichfürdieVerteidigungderMenschenrechteeinsetzen.
• EtablierungeinesintegrativenundtransparentenÜberwachungssystemsin ZusammenarbeitmitdenRechteinhaber*innen
• EinbeziehungvonmindestenszivilrechtlicherundverwaltungsrechtlicherHaftung
2 KeyconsiderationsforanEUinstrumenttocontroltheimportationofforcedlabourproducts -ECCJ (corporatejustice.org)
3 Putting-the-Environment-in-Human-Rights-and-Environmental-Due-Diligence.pdf(fairtrade-advocacy.org)
FairtradeengagiertsichfürInklusionundProduzent*innen-geleiteteOrganisation.Aufgabevon Fairtradeistes,dieRechtevonKleinbäuerinnenund -bauernsowieArbeiter*innenzustärkenund zuschützen.InunsererÖffentlichkeits-undAdvocacy-Arbeitversuchenwiraufungerechteund nichtnachhaltigeHandelsbedingungen,GeschäftspraktikenundVerbrauchsmusteraufmerksam zumachenunddiesezuverändern.Kontakt:TyttiNahi,Lead,BusinessandHumanRights, tytti.nahi@fairtrade.fi

DieWorldFairTradeOrganisation(WFTO)EuropeistdereuropäischeArmderWFTO(global), demweltweitenNetzwerksozialerUnternehmen,diesichvollständigdemFairenHandel verschriebenhaben.Wirsindinmehrals80Ländernvertretenundversammelnsowohldie PionierealsauchdieInnovatorendesFairenHandelsundsetzenhoheStandardsfürfaire Geschäftspraktikenfüralle.Wirsetzenunsdafürein,dassverantwortungsvolleGeschäftspraktiken zurNormwerden.Kontakt:MikkelKofodNørgård,RegionalCoordinator,coordination@wftoeurope.org
DasFairTradeAdvocacyOfficefördertdieZusammenarbeitinnerhalbderinternationalenFairHandels-BewegungindenBereichenPolicy,Advocacy-undKampagnenarbeit.EsstelltdenRaum fürdiegemeinsameSchaffungunddenAustauschvonWissenüberPoliciesundPraktikendes FairenHandelsundkoordiniertdieAdvocacy-ArbeitbezüglichEU-Gesetzgebungenundderen Umsetzung.Kontakt:JorgeConesa,PolicyManager,conesa@fairtrade-advocacy.org
ImNamenvon:
CommerceÉquitableFrance
CoordinadoraEstataldeComercioJusto(Spain)
CoordinadoraLatinoamericanaydelCaribedePequeñosProductoresyTrabajadoresdeComercio Justo(CLAC)
EquoGarantito
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