Forderungsmanagement
Der Begriff Forderungsmanagement (synonym wird auch "Debitorenmanagement" verwendet) bezeichnet grundsätzlich das Management von Debitoren durch Nichtbanken. Debitoren sind dabei Schuldner aus Geschäften mit Lieferungen und Leistungen. Nichtbanken sind dabei Wirtschaftssubjekte, die außerhalb des Kreditwesens anzusiedeln sind. Dazu zählen Behörden, Factoring Unternehmen, Industrie und beispielsweise auch Inkassounternehmen. Geldliche Forderungen aus Lieferungen und Dienstleistungen nehmen dabei oftmals einen großen Teil innerhalb der Bilanzsumme eines Wirtschaftsunternehmens ein.
Aufgaben des Forderungsmanagements Das Forderungsmanagement zielt darauf ab, Händler, Unternehmen oder Gläubiger vor Zahlungsausfällen abzusichern. Dazu zählen auch präventive Maßnahmen wie Bonitätsprüfung oder auch die Vertragsgestaltung mit Vereinbarungen zu Fälligkeitsterminen und -höhe.
Forderungsmanagement in der Praxis Sobald der Handels- beziehungsweise Vertragspartner seine Leistung erhalten hat, entstehen Forderungen in seine Richtung. Gab es keine vertragliche Regelung zur Zahlungsfrist, greifen die gesetzlichen Regelungen gemäß BGB (z.B. § 271). Sieht sich ein Anbieter damit konfrontiert, dass eine Vielzahl an Vertragspartnern, also Schuldnern, Zahlungsaufforderungen nicht pünktlich nachkommen, dann kann das eine Gefahr für die Liquidität des Anbieterunternehmens sein. Besonders größere Unternehmen haben daher mittlerweile eigene Abteilungen, welche das Forderungsmanagement abwickeln. Ein Trend ist auch dahingehend zu beobachten, dass