Magazin "radgeber" 2017

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FAHRRADFÖRDERUNG

Steuervorteile nutzen!

FINANZAMT SPONSORT LIEBLINGSRAD 2012 wurde das Dienstwagenprivileg auf Fahrräder und E-Bikes erweitert. Viele Radfahrer, Firmen und Organisationen nutzen das bereits. Wir zeigen die Vorteile und erklären, wie es geht!

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DIE VORTEILE FÜR ARBEITGEBER

DIE VORTEILE FÜR MITARBEITER

Immer mehr Firmen räumen ihren Mitarbeitern das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder und E-Bikes ein. Das steigert die Attraktivität als Arbeitgeber und ist ein Baustein zur Mitarbeitermotivation und -bindung. Die Bewegung fördert die Gesundheit des Personals und der Krankenstand sinkt. Durch die Nettolohnoptimierung verringern sich die Sozialabgaben des Betriebes. Darüber hinaus sind auch die damit verbundenen Umwelteffekte, wie die Reduzierung des Autoverkehrs und damit der Abgase, positive Aspekte.

Mitarbeiter haben jetzt die Möglichkeit, ähnlich wie einen Dienstwagen auch das Lieblingsrad mithilfe der attraktiven 1-%-Regelung über den Arbeitgeber zu leasen und am Ende der Leasinglaufzeit von 3 Jahren entweder zum Restwert (10 % des Neuwertes) zu erwerben oder ein neues Rad zu leasen. Auch hier fließt 1 % des Fahrzeugwertes als geldwerter Vorteil in das Bruttoeinkommen ein. Der Arbeitnehmer wandelt so einen Teil seines Gehaltes in einen Sachbezug um. Leasing- und Versicherungsraten werden aufgrund der Gehaltsumwandlung

dem zu versteuernden Nettoeinkommen gegengerechnet und mindern Einkommenssteuer und Sozialabgaben: So können bis zu 25 % gegenüber einer privaten Fahrradfinanzierung gespart werden. Das Fahrrad kann unbegrenzt dienstlich und privat genutzt werden und ist in der Arbeits- und Freizeit gleichermaßen versichert. Die hohen Anschaffungskosten entfallen, die monatliche Belastung bleibt auch bei hochwertigen Fahrrädern überschaubar. Der Arbeitsweg wird nachhaltig bewältigt und zum Workout-Areal.


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