Go Pedelec! Handbuch

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harmonisierung

Sicherheit sichtbar machen Das gs-Zeichen für Pedelecs 25 Mit einer zusätzlichen Leistung von maximal 250 W bei Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h macht sogar Bergauffahren Spaß: dem Rentner, der umweltbewussten Geschäftsfrau und jedem, der sich sportlich betätigen und schnell unterwegs sein möchte. Zum Fahren eines solchen Pedelecs 25 bedarf es keiner Fahrerlaubnis und es gibt keine Versicherungspflicht. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h schaltet sich die elektrische Unterstützung wie der Name sagt ab. Der Spaßgewinn ist offensichtlich, die Sicherheit nicht immer klar zu erkennen.   TÜV Rheinland

Mit Pedelecs lassen sich leicht und schnell hohe Geschwindigkeiten erzielen, dies birgt aber auch Gefahren. Das Rad muss daher besonderen Belastungen standhalten und qualitativ hochwertig sein. »Pedelecs stellen besondere Herausforderungen an Komponenten wie Rahmen, Gabel und Lenker als auch Bremsen. Nur wenn diese für die zu erwartenden Belastungen ausgelegt sind, ist ein sicherer Fahrspaß möglich«, erklärt Wilhelm Sonntag, Pedelec 25-Experte beim TÜV Rheinland.

reich bestehen muss, um ein GS-Zeichen zu erhalten. Hohe Durchschnittsgeschwindigkeiten, härtere und zahlreichere Bremsbelastungen, zusätzliche Motor-Antriebsdrehmomente oder härteres Bergauffahren sorgen für zusätzliche Belastungen. »Um sicher zu gehen, dass ein Pedelec 25 diesen Belastungen standhält, muss es ein hartes Prüfprogramm über sich ergehen lassen. Sowohl die mechanische als auch die elektrische und chemische Sicherheit werden überprüft«, so Sonntag.

die qual der wahl

Für die Überprüfung der mechanischen Sicherheit muss das Rad unter anderem zahlreiche Runden auf einem Rollenprüfstand drehen, ohne dabei Schaden zu nehmen. Während der Prüfung wird es mit über 120 kg Gesamtmasse belastet und angetrieben. Auch Rahmen und Bremsen werden zusätzlich überprüft.

Der Markt für Pedelecs 25 wächst stetig. Immer wieder kommen neue Räder auf den Markt und potentiellen Käufern fällt die Entscheidung für das richtige Rad immer schwerer. Deswegen ist es wichtig, sich vor dem Kauf ausführlich beraten zu lassen und auf mindestens einer Probefahrt die Ergonomie, das Fahr- und Bremsverhalten zu testen. Nicht so einfach feststellen lässt sich jedoch die Sicherheit. Hier kommen Auszeichnungen wie Testsiegel von ExtraEnergy oder das GS-Zeichen ins Spiel. »Ob das Pedelec 25 sicher ist, kann der Käufer nur schwer während einer Probefahrt erkennen. Hier hilft das GS-Zeichen. GS steht für Geprüfte Sicherheit und zeigt dem Käufer, dass das Rad von einem unabhängigen Prüfinstitut auf Herz und Nieren getestet wurde«, erklärt Sonntag. Das GS-Zeichen ist kein Zeichen, das dem Endverbraucher Angaben über die Gebrauchseigenschaften eines Pedelecs 25 macht. Es werden auch keine Angaben zu Reichweite, Anschaffungskosten oder Wartung gemacht. Das GS-Zeichen bestätigt aber, dass das Produkt von einem unabhängigen Dritten auf seine Sicherheit geprüft wurde. Für Pedelecs 25 gilt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Hiernach dürfen nur Produkte, die die Sicherheit und Gesundheit der Endverbraucher nicht gefährden, in den Verkehr gebracht werden. Ferner unterliegen Pedelecs 25 der Maschinenrichtlinie, auf deren Basis Pedelecs 25 mit dem CE-Zeichen versehen werden müssen. Dieses ist jedoch eine Selbsterklärung des Herstellers. Das CE-Zeichen zeigt somit nicht an, dass das Produkt unabhängig auf seine Sicherheit hin überprüft wurde.

die qualen eines pedelecs 25 auf dem prüfstand Neben den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung an Licht und Bremsen gibt die europäische Norm für Pedelecs 25 EN 15194:2009 genau vor, welche Prüfungen ein Pedelec 25 erfolg-

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gs-zeichen Das GS-Zeichen findet seine Rechtsgrundlage im § 20/21 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Voraussetzung für die Verwendung ist, dass eine GS-Stelle das GS-Zeichen einem Hersteller oder seinem Bevollmächtigten zuerkannt hat. Durch das GS-Zeichen wird angezeigt, dass bei der bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Verwendung des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Verwenders nicht gefährdet sind. Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen, d. h. der Hersteller oder sein Bevollmächtigter entscheiden, ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird. Geltungsbereich  Die Zuerkennung des GS-Zeichens ist nach § 20/21 ProdSG für Produkte möglich, soweit die Rechtsverordnungen nach § 8 ProdSG nichts anderes bestimmen.

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