espresso Dezember 2013

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84 Rechtstipp

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espresso Magazin, Dezember 2013

Rechtsschutzversicherung – für jeden sinnvoll? Ohne Rechtsschutzversicherungen gäbe es deutlich weniger Rechtsstreitigkeiten und damit auch Rechtsanwälte. So weit so wahr. Ist jedoch für jeden Otto-Normalverbraucher eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll Dr. Sebastian Knott Fachanwalt für Arbeitsrecht – und für was zahlt sie eigentlich? Fachanwalt für Verkehrsrecht Sinnvoll ist eine Rechtsschutzversicherung bei Verkehrsunfällen vor allem dann, wenn ein Prozess mit Sachverständigen droht. Ist man nämlich selbst Anspruchsteller dann muss man – auch wenn man im Recht ist – zunächst Vorschüsse ans Gericht, den Sachverständigen und oft auch (allerdings in der Regel nicht in unserer Kanzlei) für den Rechtsanwalt bezahlen. Bei einem Schaden von 4.000 € summiert sich das auf ca. 2.700 €. All dies würde im Deckungsfall die Rechtsschutzversicherung bezahlen. Auch sinnvoll ist eine derartige Versicherung im Arbeitsrecht. Hier zahlt nämlich jeder seinen Anwalt selbst, egal ob man gewinnt oder verliert. Bei einer Kündigung, wo am Ende des Verfahrens eine Abfindung von 4000 € steht, können somit leicht Anwaltskosten von 2000 € (netto) entstehen. Auch diese würde die Rechtsschutzversicherung ggf. tragen müssen. Sind Sie also angestellt und /oder haben Sie ein Auto ist eine Rechtsschutzversicherung in jedem Falle sinnvoll.

Baumängel? Was tun …? Die bösen Überraschungen, welche für einen Bauherrn bei der Realisierung seines Eigenheims auftreten können, sind äußerst vielzählig. Es stellt sich sodann die Frage, was sollten Sie tun? Da Reklamationen des Bauherrn oftmals nicht zur Beseitigung der vorChristian Pollin, handenen Baumängel führen, möchRechtsanwalt te ich Ihnen nachfolgende Tipps als Abgeschlossener Fachanersten Leitfaden an die Hand geben: waltslehrgang für Bau- und Baumängel frühzeitig feststellen: BauArchitektenrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht mängel sollten möglichst frühzeitig Fachanwalt für Erbrecht unter Hinzuziehung eines Fachmanns dokumentiert werden. Denn es kann sein, dass ein Baumangel nach einem gewissen Baufortschritt nicht mehr ohne Weiteres festgestellt werden kann. Baumängel dokumentieren: Verlangen Sie von Ihren Bauhandwerkern, dass diese jeweilig Baustellenprotokolle führen und nehmen Sie diese Verpflichtung in den Bauvertrag auf. Halten Sie den Baufortschritt fortlaufend und photographisch fest. Rügen Sie sämtliche Baumängel in schriftlicher Form, möglichst per Einschreiben. Setzen Sie dem Bauhandwerker in Ihren Reklamationen konkrete Fristen für die auszuführende Nachbesserung. Lassen Sie beim Abnahmetermin ein genaues Abnahmeprotokoll erstellen, in welchem die von Ihnen gerügten Baumängel umfassend aufgenommen werden.

Jetzt auch Fachanwalt für Arbeitsrecht! Peter Hugger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Strafrecht

Christian Pollin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Erbrecht Abgeschlossener Fachanwaltslehrgang, Bau- u. Architektenrecht

Silvia Hartmann Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei allen anderen Fragen rund um folgende Rechtsgebiete zur Seite: Mietrecht • Versicherungsrecht • Verwaltungsrecht Gesellschaftsrecht • IT-Recht • Zivilrecht Friedrichshofener Str. 1 / Portal 1 | 85049 Ingolstadt | Tel.: 0841 885407-0 Fax: 0841 885407-10 | E-Mail: info@hugger-pollin.de | www.hugger-pollin.de

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