68 Rechtstipp
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espresso Magazin, April 2013
Ehen ohne Trauschein Was noch vor 30 Jahren anrüchig als „wilde Ehe“ galt, ist heute längst Alltag. Millionen Menschen in Deutschland leben heute in festen Partnerschaften zusammen, ohne verheiratet Silvia Hartmann, zu sein. Doch wo der Gesetzgeber für Rechtsanwältin förmlich geschlossene Ehen Rechte und Pflichten beider Partner genau festgelegt hat, ist die Rechtslage bei den nichtehelichen Lebensgemeinschaften nach wie vor problematisch. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, selbst wenn sie Jahre oder jahrzehntelang bestanden hat, kann jederzeit von jedem Partner aufgelöst werden. Auch bei einer „richtigen“ Ehe kann ein Ehegatte den anderen jederzeit verlassen. Dadurch wird die Ehe aber nicht aufgelöst. Vielmehr kommen die gesetzlichen Folgen bei Getrenntleben und Scheidung – Unterhalt, Hausratsteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, etc. – zum Tragen. Für den Fall der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist dagegen nichts gesetzlich geregelt. Gegenseitige Ausgleichsund Erstattungsansprüche bestehen grundsätzlich nicht, außer die Partner haben in einem notariellen Vertrag etwas anderes vereinbart.
Totalschaden – mehr herausholen! Ein Geschäft ist ein Unfall (fast) nie. Die Versicherungen versuchen jedoch bei jeder Gelegenheit, das Unfallopfer mit weniger abzuspeisen, als ihm zusteht. Bei einem Totalschaden Dr. Sebastian Knott (also das Auto ist weniger wert als Rechtsanwalt die Reparatur kosten würde) gibt es Fachanwalt für Verkehrsrecht auch Fälle, wo die Versicherung eine teurere Reparatur trotzdem bezahlen muss, dann etwa, wenn diese maximal 30 % teurer ist als der Wert des Autos. Auch wenn man das Auto nicht repariert, sondern verkaufen will, ist Vorsicht geboten. Gibt man das Schadensgutachten zu früh an die gegnerische Versicherung weiter, kann es sein, dass man sich den Aufkäufer des Autos nicht mehr (ohne draufzuzahlen) aussuchen darf. Kauft man sich ein neues Auto, ist es meist sinnvoll, das alte zum Gutachterwert „dranzugeben“. Liegt zu diesem Zeitpunkt das Gutachten bereits bei der Versicherung, fällt diese Option (meist) weg und das Ende vom Lied ist der Aufkauf durch einen norddeutschen Internetaufkäufer und der eigene Händler kann dann auf das (neue) Auto keinen Nachlass mehr geben. Daher gilt: Gleich nach dem Unfall zum (Fach-) Anwalt!
Hier kommt jeder zu seinem Recht.
Integer, fair und persönlich: Rechtsanwälte Peter Hugger, Christian Pollin und Silvia Hartmann.
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