EPAMEDIA Medien & Tarife 2023

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2023
MEDIEN & TARIFE

LIEBE LESERIN, LIEBER LESER,

das vergangene Jahr 2022 war von weitreichenden Entwicklungen in allen Lebensbereichen geprägt. Nun liegt das Jahr 2023 wie ein noch ungelesenes Buch vor uns. Bei allen Veränderungen und Unsicherheiten gibt es weiterhin Konstanten, die uns auch zukünftig begleiten werden. Außenwerbung ist eine solche Konstante. Als hundertjähriges Werbemedium ist sie historisch fest verankert, dabei den modernen Entwicklungen gegenüber aufgeschlossen und selbst der stetigen Verbesserung unterworfen. Als führender Außenwerber in Österreich zelebriert EPAMEDIA die Tradition und die Innovation gleichermaßen.

INNOVATION: DIGITAL OUT-OF-HOME

Mit der beständigen Erweiterung des digitalen Portfolios geht EPAMEDIA neue Wege. Neben den bereits bestehenden digitalen Citylights in den Innenstädten von Innsbruck, Salzburg und Villach wurden im vergangenen Jahr von Westösterreich ausgehend Posterlights an strategisch wichtigen Standorten digitalisiert. Mit diesen digitalen Premium LED-Screens ist nunmehr auch großflächige DOOH-Werbung im Netz von EPAMEDIA von Vorarlberg bis ins Burgenland möglich. Besonders hervorzuheben ist dabei die Qualität unserer digitalen Großflächen: Mit einem Pixelabstand von 5mm erfolgt die Darstellung der Sujets auf eine präzise und elegante Art und Weise. Daraus resultiert eine optimale Sichtbarkeit der Kampagnen.

DOOH ermöglicht sowohl auf digitalen Citylights als auch auf digitalen Posterlights rasche und unkomplizierte Sujetwechsel, hohe Reichweiten und die Option, auf zielgruppenspezifische Anforderungen zu reagieren.

TRADITION: ANALOGE AUSSENWERBUNG

Neben all der Innovation muss eines betont werden: Klassische Außenwerbemedien sind auch heuer voll im Trend. Plakate, Bigboards, analoge Citylights, analoge Posterlights, Solarboards und Sonderinstallationen – all diese Medien warten mit hohen Reichweiten und guten Werbeerinnerungswerten auf, wie die Ergebnisse der IMPACT Werbewirkungsstudie immer wieder belegen. Wichtig ist das Zusammenspiel von kompetenter Kampagnenplanung und -aussteuerung sowie spannender Kreation. Genau hier setzt unser Rund-um-Service an: von der optimalen Standortwahl über die nach Ihren Wünschen und Zielen ausgerichtete Planung Ihrer Kampagne bis hin zur Kreation auffallender Sonderumsetzungen ist EPAMEDIA Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für nationale oder regionale Kampagnen in ganz Österreich. Dabei integrieren wir klassisch-analoge ebenso wie digitale Außenwerbemedien, ganz nach Ihren Wünschen.

WIR BEGLEITEN SIE GERNE AUF DEM WEG ZUM KAMPAGNENERFOLG.

EPAMEDIA MEDIEN & TARIFE 03
Brigitte ECKER CEO EPAMEDIA
04 MEDIEN & TARIFE ZAHLEN UND FAKTEN HÖCHSTE SYMPATHIEWERTE NIEDRIGSTER TKP UNTER VISUELLEN MASSENMEDIEN SCHNELLER AUFBAU VON REICHWEITEN Quelle: EPAMEDIA; Dezember 2022; Plakat=24-Bg Äquivalente, Citylight, Digitales Citylight & Posterlight=verkaufbare Flächen ÜBER 18.387 FLÄCHEN PLAKAT / CITYLIGHT / POSTERLIGHT / DIGITALES CITY- & POSTERLIGHT 3.132 582 3.677 1.907 1.389 1.338 1.232 4.548 Quelle: EPAMEDIA; Dezember 2022 581 EPAMEDIA AUSSENWERBENETZ IN ÖSTERREICH UNSERE MEDIEN 15.399 2.038 21 35 894 CITYLIGHT PLAKAT POSTERLIGHT DIGITALES CITYLIGHT DIGITALES POSTERLIGHT

PLAKAT

IM BLICKFELD DER ZIELGRUPPE

EPAMEDIA verfügt über 15.399 Plakatflächen in ganz Österreich (24-Bogen Äquivalente). Das engmaschige Qualitätsnetz zwischen Neusiedler See und Bodensee ist der treibende Erfolgsfaktor, um gezielt regional und national zu werben. Die Flächen von EPAMEDIA finden sich in allen Landeshauptstädten, an urbanen, ruralen und frequenzstarken Verkehrslagen, in Einkaufsstraßen und im Umfeld öffentlicher Nahverkehrsmittel. Damit erreichen Kampagnen ihre Zielgruppe in allen Situationen der Mobilität

und profitieren von der nahezu ungeteilten Aufmerksamkeit.

IMAGE UND ABSATZ AUF EINEN SCHLAG

Die Anzahl und sorgfältige Auswahl der Standorte an optimalen Positionen im öffentlichen Raum machen Plakate zum wirksamen Eyecatcher. Sowohl absatzorientierte Kampagnen als auch Imagewerbung profitiert von der Alleinstellung der Werbeflächen. Über 1.200 Dominanzstandorte sind die richtige Adresse für den raschen Aufbau von Werbedruck durch die hohe Sichtbarkeit.

SPRENGEN SIE DEN RAHMEN

Als Trägermedium ist das Plakat der ansprechende Schauplatz für aufmerksamkeitsstarke Sonderinszenierungen. Der Kreativität sind nahezu keine Grenzen gesetzt, um die Aussagekraft von Kampagnen durch außergewöhnliche Gestaltung zu unterstreichen. Formatsprengungen, 3D-Installationen und viele andere Möglichkeiten sorgen für einen unverwechselbaren Eindruck, eine hohe Wiedererkennung und prägen sich im Gedächtnis der Konsumenten ein.

06 MEDIEN & TARIFE PLAKAT

LAUFZEIT: ZWEI WOCHEN

Aushang nach EPAMEDIA-Plakatkalender

8-BOGEN KOSTEN/STÜCK

Alle Regionen 33,00 Montagekosten 19,40 Sonderklebung 42,00

TKP-TARIFE MIETE 16-BOGEN 24-BOGEN 32-BOGEN 48-BOGEN

OSA-Regionen

Klassik Spezial Klassik Spezial Klassik Spezial Klassik Spezial Wien 3,60 4,25 4,42 5,37 5,89 7,16 8,84 10,74

Wiener Umland 3,90 4,60 4,90 5,90 6,53 7,87 9,80 11,80 St. Pölten 3,90 4,60 4,90 5,90 6,53 7,87 9,80 11,80 NÖ-Land 3,90 4,60 4,90 5,90 6,53 7,87 9,80 11,80 Graz 3,74 4,39 4,80 5,66 6,40 7,55 9,60 11,33

Steiermark-Land 3,74 4,39 4,80 5,66 6,40 7,55 9,60 11,33

Klagenfurt/Villach 3,74 4,39 4,80 5,66 6,40 7,55 9,60 11,33 Kärnten-Land 3,74 4,39 4,80 5,66 6,40 7,55 9,60 11,33 OÖ-Zentralraum 3,80 4,48 4,80 5,66 6,40 7,55 9,60 11,33 OÖ-Land 3,80 4,48 4,80 5,66 6,40 7,55 9,60 11,33 Salzburg 4,30 5,07 5,53 6,53 7,37 8,70 11,06 13,05 Salzburg-Land 4,30 5,07 5,53 6,53 7,37 8,70 11,06 13,05 Innsbruck 4,30 5,07 5,53 6,53 7,37 8,70 11,06 13,05 Tirol-Land 4,30 5,07 5,53 6,53 7,37 8,70 11,06 13,05 Vorarlberg 4,30 5,07 5,53 6,53 7,37 8,70 11,06 13,05 Montagekosten 34,00 48,60 64,80 97,20 Sonderklebungen

Klassik: Streuung auf Basis von OSA-Regionen oder Bundesländern. Spezial: Streuung auf Basis spezifischer Briefing-Kriterien, die mit einem erhöhten Planungsaufwand einhergehen, wie z.B. definierte Einzugsgebiete, die von OSA-Regionen oder Bundesländern abweichen.

Preise für andere Laufzeiten und Formate auf Anfrage. TKP: Tausend-Kontakt-Preis, pro 1.000 Bruttokontakte. Alle Preise verstehen sich in Euro netto, zzgl. 5% WA zzgl. 20% USt.

MEDIEN & TARIFE 07 PLAKAT SERVICELEISTUNGEN PRODUKTION • günstige Druckpreise • hochqualitative Produktion • Datencheck und Proofing auf Kundenwunsch MEDIAPLANUNG • individuelle Beratung • Kampagnenoptimierung • Reichweitenoptimierung SONDERUMSETZUNGEN • kreative Sonderumsetzungen • technische Beratung • Unterstützung bei Behördenbewilligungen
57,00 71,60 87,80 120,20

DOMINANZ UNÜBER

08 MEDIEN & TARIFE DOMINANZSTANDORTE
DOMINANZSTANDORT - LINZ

STANDORT SEHBAR

1.200 DOMINANZEN

UNÜBERSEHBAR DOMINANT

Über 1.200 Dominanzstandorte in ganz Österreich sorgen für einen unübersehbaren Auftritt an stark frequentierten Lagen. Die Aneinanderreihung von bis zu 36 Werbeflächen bietet zahlreiche Möglichkeiten für impactstarke Kampagnen. Wiederholungen, Mutationen, Kombinationen, Formatsprengungen: Die Dominanz der Flächen lässt die Herzen von Kreativen bei der Gestaltung der hocheffizienten Standorte höherschlagen. Unübersehbar im Straßenbild, sind Dominanzstandorte ein Blickfang für aussagekräftige Werbung.

MEDIEN & TARIFE 09 DOMINANZSTANDORTE

125 SOLARBOARDS

NACHHALTIGE SICHTBARKEIT

Mit dem Solarboard setzt EPAMEDIA im Rahmen der technischen Entwicklungen einen Meilenstein. In ganz Österreich sind 125 24-Bogen Plakatstellen mit solarbetriebener LEDBeleuchtung ausgestattet. Mit diesem Projekt forciert EPAMEDIA die Anstrengungen für den Klimaschutz und schafft gleichzeitig einen Mehrwert für alle Werbekunden.

PLAKATE IM SPOTLIGHT

Der Vorteil der Solarboards, die über ein Lichtgutachten verfügen und verkehrskonform sind, liegt vor allem in der erhöhten Sichtbarkeit der Werbesujets während der Abend- und Nachtstunden. Die durch die LED-Beleuchtung erhöhte Sichtbarkeit schlägt sich für EPAMEDIA -Kunden vor allem in der Steigerung der Bruttokontaktwerte (VAC) zu Buche. So erzielen mit Solarboards ausgestattete Plakatstellen im Jahresschnitt eine VAC-Steigerung um 30 Prozent. Werbebotschaften erreichen somit auch deutlich mehr potentielle Kunden.

LED MIT SPEICHER

Möglich gemacht wird die nachhaltige Beleuchtung durch insgesamt 12 hocheffiziente LED-Spots, die modular in den Plakatflächen verbaut sind. Durch den integrierten Speicher wird, unabhängig von der Strahlungsintensität, Solarenergie für mehrere Tage gespeichert und somit die Stromversorgung der Plakatstellen garantiert.

SOLARBOARD

HÖHERE KONTAKTE

SOLARBOARD - WIEN SOLARBOARD
30%
(durchschnittlicher Wert im Gesamtjahr)

Laufzeit und Aufstellungszeitpunkt flexibel

MOBILSTÄNDER

SERVICELEISTUNGEN

• Auf- und Abbau • Unterstützung bei Behördenbewilligungen

IMMER AM RICHTIGEN PLATZ

Manchmal braucht Werbung auch einen ganz besonderen Platz. Beispielsweise bei Events, Geschäftseröffnungen oder anderen zeitlich und örtlich beschränkten Aktionen.

Die mobilen Werbeflächen von EPAMEDIA sind stets zur Stelle, um Werbebotschaften aufmerksamkeitsstark zu positionieren.

Format W, NÖ, Bgld, OÖ Sbg, T, Vbg, Stmk, Ktn 16-Bogen Untergrund Erdreich 768,00 1.002,00 Verlängerung 307,00 307,00

Alle Preise verstehen sich in Euro netto, inkl. Auf- und Abbau, zzgl. 5% WA zzgl. 20 % USt. und gelten pauschal für den Zeitraum ab einem Tag bis zu einem Monat. Die Aufstellung von Mobilständern mittels Betonblock unterliegt behördlichen Auflagen.

AUFFÄLLIG UND INDIVIDUELL WIE WERBUNG SELBST

Mobile Werbeflächen sorgen durch ihren temporären Einsatz an Standorten, die ansonsten frei von Werbung sind, für besonders hohe Aufmerksamkeit. Die punktgenaue Platzierung der Werbeflächen steigert die Effektivität der Kampagnen und bringt Werbung zur gewünschten Zeit an die definierte Zielgruppe.

FLEXIBLES SERVICE FÜR ALLE ANFORDERUNGEN

Die Experten von EPAMEDIA beraten Sie gerne bei der Konzeption und Planung von mobilen Werbeflächen. Hohe technische Standards, eine langjährige Expertise und kreative Ideen garantieren einen optimalen Ablauf Ihrer Kampagne und eine hohe Werbewirkung.

12 MEDIEN & TARIFE MOBILSTÄNDER

CITYLIGHT

PASSANTEN WERDEN ZU KONSUMENTEN

Mit ihrer Hintergrundbeleuchtung sind die Citylights von EPAMEDIA ein optisch ansprechender Blickfang im öffentlichen Raum und stechen aus dem Stadtbild hervor. Die Positionierung ausschließlich an stark frequentieren Standorten wie in Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen machen Citylights zum hochwertigen Werbeträger, um Produkte und Angebote eindrucksvoll in Szene zu setzen.

ÜBERZEUGENDE TECHNIK

Innovative Technik verwandelt Citylights in ansprechende Interaktions-Plattformen. Touch-Displays, bewegungssensitive Sound-Installationen oder die Anbringung von Produktproben sind nur einige der Möglichkeiten, die Konsumenten zur direkten Interaktion mit der Marke einladen und aus Werbung ein multisensorisches Erlebnis machen.

14 MEDIEN & TARIFE CITYLIGHT

LAUFZEIT: EINE WOCHE

Aushang nach EPAMEDIA-Citylightkalender

OSA-Regionen

TKP-TARIFE MIETE ANALOGES CITYLIGHT

Klassik Spezial

Wien 4,25 4,89

Wiener Umland 4,25 4,89 St. Pölten 4,25 4,89 NÖ-Land 4,25 4,89 Graz 5,05 6,40 Steiermark-Land 5,05 6,40 Klagenfurt/Villach 5,05 5,81 Kärnten-Land 5,05 5,81 OÖ-Zentralraum 5,05 5,81 OÖ-Land 5,05 5,81 Salzburg 5,51 6,34 Salzburg-Land 5,51 6,34 Innsbruck 5,51 6,34 Tirol-Land 5,51 6,34 Vorarlberg 5,51 6,34

Montagekosten 12,60 Sonderklebungen 35,60

Klassik: Streuung auf Basis von OSA-Regionen oder Bundesländern. Spezial: Streuung auf Basis spezifischer Briefing-Kriterien, die mit einem erhöhten Planungsaufwand einhergehen, wie z.B. definierte Einzugsgebiete, die von OSA-Regionen oder Bundesländern abweichen.

Preise für andere Laufzeiten und Formate auf Anfrage. TKP: Tausend-Kontakt-Preis, pro 1.000 Bruttokontakte. Alle Preise verstehen sich in Euro netto, zzgl. 5% WA zzgl. 20% USt.

MEDIEN & TARIFE 15 CITYLIGHT SERVICELEISTUNGEN PRODUKTION • günstige Druckpreise • hochqualitative Produktion • Datencheck und Proofing auf Kundenwunsch MEDIAPLANUNG • individuelle Beratung • Kampagnenoptimierung • Reichweitenoptimierung

SERVICELEISTUNGEN

• Auf- und Abbau

• Unterstützung bei Behördenbewilligungen

Laufzeit und Aufstellungszeitpunkt flexibel

MOBILES CITYLIGHT Format W, NÖ, Bgld, OÖ Sbg, T, Vbg, Stmk, Ktn Citylight 771,00 1.009,00

Alle Preise verstehen sich in Euro netto, inkl. Auf- und Abbau, zzgl. 5% WA zzgl. 20% USt. und gelten pauschal für den Zeitraum ab einem Tag bis zu einem Monat. Die Aufstellung von Mobilständern mittels Betonblock unterliegt behördlichen Auflagen.

MOBILER EYECATCHER

EPAMEDIA bietet mit mobilen Citylights die Möglichkeit, zeitlich begrenzt zu werben, ob im Rahmen von Events, Kongressen oder Pop-Up-Stores. Räumliche und zeitliche Flexibilität ermöglichen kreative Umsetzungen und Sonderaktionen, die auffallen.

Zum Rundum-Service von EPAMEDIA gehören die Unterstützung beim Einholen von behördlichen Bewilligungen sowie auch der Auf- und Abbau der mobilen Werbeträger.

16 MEDIEN & TARIFE MOBILES CITYLIGHT
MOBILES CITYLIGHT - WIEN

POSTERLIGHT

BEEINDRUCKENDE GRÖSSE IN BEWEGUNG

Annähernd 900 Posterlight-Flächen von EPAMEDIA rücken Kampagnen ins Rampenlicht. In den Formaten 16- und 24-Bogen erstrahlen Werbebotschaften aufmerksamkeitsstark in rund drei Metern Höhe an hochfrequentierten Verkehrslagen in und rund um Ballungsräume. Die dynamische Bewegung der Posterlights sorgt für erhöhte Aufmerksamkeit.

EINLEUCHTENDE WERBUNG

Gerade in den Abend- und Nachtstunden erweisen sich die beleuchteten Posterlights als auffälliger Blickfang. Die individuelle Standortplanung garantiert maßgeschneiderte Kampagnen, die Menschen in ihrer Mobilität erreichen. Die hohe Auffälligkeit im öffentlichen Raum sorgt für einen bleibenden Eindruck und fördert das Markenimage.

RAUM FÜR KREATIVE IDEEN

Die hochfrequentierten Standorte der EPAMEDIA Posterlights sind der optimale Platz für impactstarke Sonderinszenierungen. Möglich sind beispielsweise 3D-Installationen, Formatsprengungen oder Inszenierungen am Fuß. Diese sorgen in Zusammenspiel mit der Größe und Beleuchtung für einzigartige Impressionen auch bei Dunkelheit.

18 MEDIEN & TARIFE POSTERLIGHT

LAUFZEIT: ZWEI WOCHEN

Aushang nach EPAMEDIA-Plakatkalender

TKP-TARIFE MIETE 16-BOGEN 24-BOGEN

Wien 5,55 6,38 7,81 8,98 Wiener Umland 5,59 6,43 7,88 9,06 St. Pölten 5,59 6,43 7,88 9,06 NÖ-Land 5,59 6,43 7,88 9,06 Graz 5,59 6,43 7,88 9,06 Steiermark-Land 5,59 6,43 7,88 9,06 Klagenfurt/Villach 5,59 6,43 7,88 9,06 Kärnten-Land 5,59 6,43 7,88 9,06 OÖ-Zentralraum 5,59 6,43 7,88 9,06 OÖ-Land 5,59 6,43 7,88 9,06 Salzburg 6,36 7,31 8,96 10,30 Salzburg-Land 6,36 7,31 8,96 10,30 Innsbruck 6,36 7,31 8,96 10,30 Tirol-Land 6,36 7,31 8,96 10,30 Vorarlberg 6,36 7,31 8,96 10,30

Montagekosten 48,60 48,60 Sonderklebungen 71,60 71,60

Klassik: Streuung auf Basis von OSA-Regionen oder Bundesländern. Spezial: Streuung auf Basis spezifischer Briefing-Kriterien, die mit einem erhöhten Planungsaufwand einhergehen, wie z.B. definierte Einzugsgebiete, die von OSA-Regionen oder Bundesländern abweichen. Preise für andere Laufzeiten und Formate auf Anfrage. TKP: Tausend-Kontakt-Preis, pro 1.000 Bruttokontakte. Alle Preise verstehen sich in Euro netto, zzgl. 5% WA zzgl. 20% USt. Für Posterlight-Exklusivbelegungen (alle drei Flächen) wird ein Aufschlag von 20% auf die Tarifkosten verrechnet.

Unterstützung bei Behördenbewilligungen

MEDIEN & TARIFE 19 POSTERLIGHT
SERVICELEISTUNGEN PRODUKTION • günstige Druckpreise • hochqualitative Produktion • Datencheck und Proofing auf Kundenwunsch MEDIAPLANUNG • individuelle Beratung • Kampagnenoptimierung • Reichweitenoptimierung
Beratung •
SONDERUMSETZUNGEN
kreative Sonderumsetzungen
technische
OSA-Regionen Klassik Spezial Klassik Spezial

DIGITALES CITYLIGHT

DIGITALES

MARKENERLEBNIS

In Zeiten der Digitalisierung stellen traditionelle Werbemedien eine Konstante dar. Darüber hinaus bedarf es digitaler Möglichkeiten, um Kunden einen innovativen Auftritt im öffentlichen Raum zu ermöglichen.

EPAMEDIA bietet mit dem digitalen Citylight ein smartes Medium, das Werbebotschaften mittels digitalem Content und Animationen zielgruppengerecht inszeniert.

Dank des dichten Außenwerbenetzes kann EPAMEDIA die digitalen

Stelen an stark frequentierten Hotspots offerieren, verleiht so einer jeden Out-of-Home-Kampagne zusätzlichen Impact und kreiert dynamische Markenwelten sowie hohe Werbeerinnerungen. Aktuell sind im Portfolio von EPAMEDIA jeweils sechs digitale Citylights in Innsbruck und Villach und sieben Stelen in Salzburg verfügbar, der digitale Ausbau weiterer Städte folgt.

DYNAMISCH UND FLEXIBEL

Der Vorteil digitaler Citylights liegt in der flexiblen Möglichkeit, Sujet-

wechsel kostengünstig und in Echtzeit vorzunehmen. Digitale Animationen werden in einem Loop von 60 Sekunden wiederholt, was rund 1.080 Wiederholungen pro Stele täglich bedeutet.

Vielseitige technische Optionen hält das integrierte Content Management System bereit: Neben Reporting und Disposition bietet es individuelle Sujet- und Zeitsteuerungsoptionen. Damit eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten der Aussteuerung von Kampagnen.

DIGITALES CITYLIGHT MEDIEN & TARIFE 21

LAUFZEIT: EINE WOCHE (FLEXIBLE LAUFZEIT MÖGLICH)

Standardausspielung: Montag bis Sonntag

TARIFE MIETE DIGITALES CITYLIGHT

Klassik PDOOH

TKP 9,50 11,88 Stückpreis/Woche 6er Loop 532,00 665,00 Einrichtungsgebühr* 60,00 nach Aufwand Sujetanimation** 209,00 nach Aufwand

Klassik: Streuung auf Basis von OSA-Regionen oder Bundesländern.

PDOOH: Tarif findet Anwendung bei Kampagnen die programmatisch gebucht werden, außerhalb des regulären Plakatkalenders starten oder denen Daten-basierte Ausspielungen nach gesondert ausgewählten Parametern zugrunde liegen.

Preise für andere Laufzeiten und Formate auf Anfrage. TKP: Tausend-Kontakt-Preis, pro 1.000 Bruttokontakte.

Alle Preise verstehen sich in Euro netto, zzgl. 5% WA zzgl. 20% USt.

* Einrichtungsgebühr pro Auftrag.

** Die Animation eines Printsujet auf Basis offener Grafikdateien – Adobe Photoshop-File (Ebenen) oder PDF Adobe Illustrator – ist bis zu 1,5h Bearbeitungszeit mit € 209,– pauschaliert. Individuelle Gestaltung eines Spots auf Anfrage.

SERVICELEISTUNGEN
• individueller Starttag • flexible Sujet-Wechsel • tagesspezifische Einspielung DIGITALES CITYLIGHT
SUJETANIMATION
Animation
Beratung zu Animationsrichtlinien (RVS) FLEXIBILITÄT
MEDIAPLANUNG • individuelle Beratung • Kampagnenoptimierung • Reichweitenoptimierung 22 MEDIEN & TARIFE

DIGITALES POSTERLIGHT

DIGITAL OUT-OF-HOME IM GROSSFORMAT

Von Vorarlberg bis ins Burgenland bietet EPAMEDIA mit den digitalen Posterlights nun auch großflächige DOOH-Werbemöglichkeiten. Die topmodernen LED-Screens überzeugen mit höchsten Qualitätsstandards und einer ausgezeichneten Sichtbarkeit. An top frequentierten Standorten in Linz, Brunn am Gebirge, Hagenbrunn, Klosterneuburg, Wiener Neu -

stadt und Eisenstadt gelegen, stehen sie für regionale, überregionale oder österreichweite Kampagnen zur Verfügung.

STÄRKEN DIGITALER AUSSENWERBUNG

• Hohe Reichweite

• Beste Sichtbarkeit dank hochqualitativer LED Großflächen mit 5mm Pixelabstand

• Möglichkeit des schnellen Zugriffs

• Unkomplizierte Sujet-Wechsel

• Reaktionsmöglichkeit auf zielgruppenspezifische Anforderungen

Mit Digital Out-of-Home ist es möglich, tagesaktuell auf Kundenwünsche zu reagieren und auf diese Weise immer die passende Werbung auszuspielen. Damit können nationale und regionale Kampagnen mit einem zeitgemäßen Außenwerbemix aus digital und analog umgesetzt werden.

DIGITALES POSTERLIGHT
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LAUFZEIT: ZWEI WOCHEN (FLEXIBLE LAUFZEIT MÖGLICH)

Standardausspielung: Montag bis Sonntag TARIFE MIETE DIGITALES POSTERLIGHT Klassik PDOOH TKP 22,00 27,50 Stückpreis/Woche 6er Loop 910,00 1.141,00 Einrichtungsgebühr* 60,00 nach Aufwand Sujetanimation** 209,00 nach Aufwand

Klassik: Streuung auf Basis von OSA-Regionen oder Bundesländern. PDOOH: Tarif findet Anwendung bei Kampagnen die programmatisch gebucht werden, außerhalb des regulären Plakatkalenders starten oder denen Daten-basierte Ausspielungen nach gesondert ausgewählten Parametern zugrunde liegen.

Preise für andere Laufzeiten und Formate auf Anfrage. TKP: Tausend-Kontakt-Preis, pro 1.000 Bruttokontakte. Alle Preise verstehen sich in Euro netto, zzgl. 5% WA zzgl. 20% USt.

* Einrichtungsgebühr pro Auftrag.

** Die Animation eines Printsujet auf Basis offener Grafikdateien – Adobe Photoshop-File (Ebenen) oder PDF Adobe Illustrator – ist bis zu 1,5h Bearbeitungszeit mit € 209,– pauschaliert. Individuelle Gestaltung eines Spots auf Anfrage.

DIGITALES POSTERLIGHT
MEDIEN & TARIFE 25 SERVICELEISTUNGEN SUJETANIMATION • Animation • Beratung zu
FLEXIBILITÄT • individueller Starttag • flexible Sujet-Wechsel • tagesspezifische Einspielung MEDIAPLANUNG • individuelle Beratung • Kampagnenoptimierung • Reichweitenoptimierung
Animationsrichtlinien (RVS)

BIGBOARDS

PUNKTEN SIE MIT INDIVIDUALITÄT

Insgesamt rund 38 übergroße Werbeflächen an hochfrequentierten Standorten garantieren die Aufmerksamkeit der Zielgruppe. 14 Prismenwender, 14 Frontlights, und die Möglichkeit, an Baugerüsten zu werben, bieten Raum für impactstarke Kampagnen. Die Einzigartigkeit der Standorte und überdimensionale Größe verleihen einer Kampagne starke Aussagekraft.

Prismenwender

Der dreiseitige Sujetwechsler zieht die Blicke durch die Dynamik der Bewegung auf sich.

Frontlights

LED oder Halogenstrahler lassen Sujets auch in der Nacht sichtbar sein.

Gerüstwerbung

Der große Auftritt für kurze Zeit: Werbung an Baugerüsten.

SERVICELEISTUNGEN

• Akquisition von kundenspezifischen Standorten

• Produktion

• Einholung aller erforderlichen Behördenbewilligungen

• Realisierung des Aushangs durch ein Team von Spezialisten

BIGBOARD
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BIGBOARD BIGBOARD - WIEN

KREATION ZAHLT SICH AUS

Mit kreativen Sonderumsetzungen stechen Kampagnen hervor und sorgen für einen einzigartigen Werbeauftritt. Mit einer eigenen Creative Unit ist EPAMEDIA der starke Partner, um Kampagnen optimal in Szene zu setzen. Wir gehen neue Wege, damit die Wahrnehmung im öffentlichen Raum gesteigert wird. Einzigartigkeit wirkt besonders stark!

SONDERUMSETZUNG SERVICELEISTUNGEN • Sujetkreation Kreative Konzeption • Presse & Social Media Berichterstattung
AUSSERGEWÖHNLICHE
DIGITAL & INTERAKTIV • Near-FieldCommunication • Interaktives Citylight • Augmented Reality • Bondrucker 5-SINNE • Product Sampling • begleitende Promotions • Produktvitrine • Soundbox • Duftbox EXTENSION • Formatüberschreitende Elemente • 3D-Wirkung • vorgesetzte Elemente • kreative Elemente LICHT- UND FOLIENTECHNIK • LED-Technik • partielle Beleuchtung • animierte Beleuchtung • Tag-Nacht-Effekt • Fullbranding Grenzenlose Kreativität Sonderumsetzungen bleiben im Gedächtnis FORMATSPRENGUNG AM PLAKAT 28 MEDIEN & TARIFE
SONDERUMSETZUNG
INTERAKTIVES WARTEHALLEN VOLLBRANDING
MEDIEN & TARIFE 29
NUDEL AUS PAPIER IM CITYLIGHT RAHMEN

DIE IMPACT-STUDIE: MESSBARER WERBEERFOLG

Als führendes OOH-Unternehmen in Österreich ist es EPAMEDIA ein besonderes Anliegen, auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen. In zahlreichen Gesprächen wurde wiederholt der Wunsch nach einer aussagekräftigen Messung der Werbewirkung laut. Aus diesem Grund rief EPAMEDIA die IMPACT-Studie ins Leben.

Im Rahmen der IMPACT-Studie werden sowohl nationale als auch regionale Kampagnen von EPAMEDIAKunden alle 14 Tage durch mindestens 500 repräsentative Online-Interviews hinsichtlich ihrer Werbewirkung analysiert. Abgefragt werden drei Kategorien der Werbewirkung:

• RECALL: die markengestützte Erinnerung an eine Kampagne

• IMPACT: die Erinnerung an konkrete Sujet-Elemente

• RECOGNITION: die gestützte Wiedererkennung des Kampagnensujets

Zusätzlich werden die einzelnen Sujets von den befragten Personen nach den Kriterien Auffälligkeit, Gefälligkeit, Brand-fit, Markensympathie und Aktivierung bewertet.

Insgesamt kommt dabei eine valide Werbewirkungsmessung heraus, die klar aufzeigt, welche Kampagne wie wirkt. Bei Umsetzung sowie Auswertung der Studie wird EPAMEDIA durch Marktforschungs-Spezialisten unterstützt. Darüber hinaus ist EPAMEDIA bestrebt, das Instrumentarium der IMPACT-Studie beständig zu optimieren, um einen bleibenden Mehrwert für Kunden zu generieren.

IMPACT!
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impact IMPACT! MEDIEN & TARIFE 31
Und wie erfolgreich ist Ihre Kampagne? www.epamedia.at/

PLAKAT & POSTERLIGHT

Die Aushangdauer bei Plakaten & Posterlights beträgt pro Zyklus 14 Tage, beginnend mit Montag.

ZYKLUS KW* KLEBEBEGINN KAMPAGNENSTART SUJETDATEN LIEFERSCHLUSS

Jänner I KW 01–02 31.12.2022 02.01.2023 13.12.2022 16.12.2022

Jänner II KW 03–04 14.01.2023 16.01.2023 28.12.2022 02.01.2023

Februar I KW 05–06 28.01.2023 30.01.2023 12.01.2023 17.01.2023

Februar II KW 07–08 11.02.2023 13.02.2023 26.01.2023 31.01.2023

März I KW 09–10 25.02.2023 27.02.2023 09.02.2023 14.02.2023

März II KW 11–12 11.03.2023 13.03.2023 23.02.2023 28.02.2023

März/April KW 13–14 25.03.2023 27.03.2023 09.03.2023 14.03.2023

April KW 15–16 08.04.2023 10.04.2023 23.03.2023 28.03.2023

April/Mai KW 17–18 22.04.2023 24.04.2023 05.04.2023 11.04.2023

Mai KW 19–20 06.05.2023 08.05.2023 19.04.2023 24.04.2023

Mai/Juni KW 21–22 20.05.2023 22.05.2023 03.05.2023 08.05.2023

Juni I KW 23–24 03.06.2023 05.06.2023 16.05.2023 22.05.2023

Juni II KW 25–26 17.06.2023 19.06.2023 31.05.2023 05.06.2023

Juli I KW 27–28 01.07.2023 03.07.2023 15.06.2023 20.06.2023

Juli II KW 29–30 15.07.2023 17.07.2023 29.06.2023 04.07.2023

August I KW 31–32 29.07.2023 31.07.2023 13.07.2023 18.07.2023

August II KW 33–34 12.08.2023 14.08.2023 27.07.2023 01.08.2023

September I KW 35–36 26.08.2023 28.08.2023 09.08.2023 14.08.2023

September II KW 37–38 09.09.2023 11.09.2023 24.08.2023 29.08.2023

September/Oktober KW 39–40 23.09.2023 25.09.2023 07.09.2023 12.09.2023

Oktober KW 41–42 07.10.2023 09.10.2023 21.09.2023 26.09.2023

Oktober/November KW 43–44 21.10.2023 23.10.2023 05.10.2023 10.10.2023

November KW 45–46 04.11.2023 06.11.2023 17.10.2023 20.10.2023

November/Dezember KW 47–48 18.11.2023 20.11.2023 02.11.2023 07.11.2023

Dezember I KW 49–50 02.12.2023 04.12.2023 16.11.2023 21.11.2023

Dezember II KW 51–52 16.12.2023 18.12.2023 29.11.2023 04.12.2023

Jänner I - 2024 KW 01–02 30.12.2023 01.01.2024 11.12.2023 14.12.2023

In Laufzeiten starker Auslastung oder bei außerordentlichen Witterungsbedingungen kann es zu einem verlängerten Klebezeitraum kommen.

32 MEDIEN & TARIFE AUSHANGZYKLEN 2023

CITYLIGHT

Die Aushangdauer bei Citylights beträgt pro Kalenderwoche 7 Tage, beginnend mit Donnerstag.

KW* KAMPAGNENSTART SUJETDATEN LIEFERSCHLUSS

KW 01 05.01.2023 13.12.2022 20.12.2022

KW 02 12.01.2023 19.12.2022 28.12.2022

KW 03 19.01.2023 28.12.2022 04.01.2023

KW 04 26.01.2023 04.01.2023 12.01.2023

KW 05 02.02.2023 12.01.2023 19.01.2023

KW 06 09.02.2023 19.01.2023 26.01.2023

KW 07 16.02.2023 26.01.2023 02.02.2023

KW 08 23.02.2023 02.02.2023 09.02.2023

KW 09 02.03.2023 09.02.2023 16.02.2023

KW 10 09.03.2023 16.02.2023 23.02.2023

KW 11 16.03.2023 23.02.2023 02.03.2023

KW 12 23.03.2023 02.03.2023 09.03.2023

KW 13 30.03.2023 09.03.2023 16.03.2023

KW 14 06.04.2023 16.03.2023 23.03.2023

KW 15 13.04.2023 22.03.2023 29.03.2023

KW 16 20.04.2023 29.03.2023 05.04.2023

KW 17 27.04.2023 05.04.2023 13.04.2023

KW 18 04.05.2023 12.04.2023 19.04.2023

KW 19 11.05.2023 19.04.2023 26.04.2023

KW 20 18.05.2023 26.04.2023 04.05.2023

KW 21 25.05.2023 03.05.2023 10.05.2023

KW 22 01.06.2023 09.05.2023 16.05.2023

KW 23 08.06.2023 16.05.2023 24.05.2023

KW 24 15.06.2023 23.05.2023 31.05.2023

KW 25 22.06.2023 31.05.2023 07.06.2023

KW 26 29.06.2023 07.06.2023 15.06.2023

* Kalenderwoche

KW* KAMPAGNENSTART SUJETDATEN LIEFERSCHLUSS

KW 27 06.07.2023 15.06.2023 22.06.2023

KW 28 13.07.2023 22.06.2023 29.06.2023

KW 29 20.07.2023 29.06.2023 06.07.2023

KW 30 27.07.2023 06.07.2023 13.07.2023

KW 31 03.08.2023 13.07.2023 20.07.2023

KW 32 10.08.2023 20.07.2023 27.07.2023

KW 33 17.08.2023 26.07.2023 02.08.2023

KW 34 24.08.2023 02.08.2023 09.08.2023

KW 35 31.08.2023 09.08.2023 17.08.2023

KW 36 07.09.2023 17.08.2023 24.08.2023

KW 37 14.09.2023 24.08.2023 31.08.2023

KW 38 21.09.2023 31.08.2023 07.09.2023

KW 39 28.09.2023 07.09.2023 14.09.2023

KW 40 05.10.2023 14.09.2023 21.09.2023

KW 41 12.10.2023 21.09.2023 28.09.2023

KW 42 19.10.2023 28.09.2023 05.10.2023

KW 43 26.10.2023 05.10.2023 12.10.2023

KW 44 02.11.2023 10.10.2023 17.10.2023

KW 45 09.11.2023 17.10.2023 24.10.2023

KW 46 16.11.2023 24.10.2023 02.11.2023

KW 47 23.11.2023 02.11.2023 09.11.2023

KW 48 30.11.2023 09.11.2023 16.11.2023

KW 49 07.12.2023 16.11.2023 23.11.2023

KW 50 14.12.2023 22.11.2023 29.11.2023

KW 51 21.12.2023 29.11.2023 06.12.2023

KW 52 28.12.2023 01.12.2023 11.12.2023

MEDIEN & TARIFE 33 AUSHANGZYKLEN 2023

DIGITALES CITY- & DIGITALES POSTERLIGHT

Die Ausstrahlung bei digitalen Citylights beträgt pro Kalenderwoche regulär 7 Tage und bei digitalen Posterlights pro Zyklus 14 Tage, jeweils beginnend mit Montag. Andere Laufzeiten und Starttage auf Anfrage.

ZYKLUS KW* KAMPAGNENSTART SUJETDATEN

KW 01 02.01.2023 20.12.2022

Jänner I

Jänner II

Februar I

KW 02 09.01.2023 28.12.2022

KW 03 16.01.2023 04.01.2023

KW 04 23.01.2023 12.01.2023

KW 05 30.01.2023 19.01.2023

KW 06 06.02.2023 26.01.2023

KW 07 13.02.2023 02.02.2023

ZYKLUS KW* KAMPAGNENSTART SUJETDATEN

Juli I

Juli II

August I

Februar II

März I

KW 08 20.02.2023 09.02.2023

KW 09 27.02.2023 16.02.2023

KW 10 06.03.2023 23.02.2023

KW 11 13.03.2023 02.03.2023

März II

Mär/Apr

April

Apr/Mai

Mai

Mai/Jun

KW 12 20.03.2023 09.03.2023

KW 13 27.03.2023 16.03.2023

KW 14 03.04.2023 23.03.2023

KW 15 10.04.2023 30.03.2023

KW 16 17.04.2023 05.04.2023

KW 17 24.04.2023 13.04.2023

KW 18 01.05.2023 20.04.2023

KW 19 08.05.2023 26.04.2023

KW 20 15.05.2023 04.05.2023

KW 21 22.05.2023 10.05.2023

KW 22 29.05.2023 17.05.2023

KW 23 05.06.2023 24.05.2023

Juni I

Juni II

KW 24 12.06.2023 31.05.2023

KW 25 19.06.2023 07.06.2023

KW 26 26.06.2023 15.06.2023

* Kalenderwoche

KW 27 03.07.2023 22.06.2023 KW 28 10.07.2023 29.06.2023

KW 29 17.07.2023 06.07.2023 KW 30 24.07.2023 13.07.2023

KW 31 31.07.2023 20.07.2023 KW 32 07.08.2023 27.07.2023

August II KW 33 14.08.2023 03.08.2023 KW 34 21.08.2023 09.08.2023

September I KW 35 28.08.2023 17.08.2023 KW 36 04.09.2023 24.08.2023

September II

KW 37 11.09.2023 31.08.2023 KW 38 18.09.2023 07.09.2023

Sep/Okt KW 39 25.09.2023 14.09.2023 KW 40 02.10.2023 21.09.2023

Oktober KW 41 09.10.2023 28.09.2023 KW 42 16.10.2023 05.10.2023

Okt/Nov KW 43 23.10.2023 12.10.2023 KW 44 30.10.2023 18.10.2023

November KW 45 06.11.2023 24.10.2023 KW 46 13.11.2023 02.11.2023

Nov/Dez

Dezember I

KW 47 20.11.2023 09.11.2023 KW 48 27.11.2023 16.11.2023

KW 49 04.12.2023 23.11.2023 KW 50 11.12.2023 29.11.2023

Dezember II KW 51 18.12.2023 06.12.2023 KW 52 25.12.2023 14.12.2023

34 MEDIEN & TARIFE AUSHANGZYKLEN 2023

Allgemeine Richtlinien - Analoge Medien

Farbproof

Bei Datenübergabe ein beigestellter, farbverbindlicher, vom Kunden abgezeichneter Proof (mit Referenzfarbwerten und Angabe des Farbraumes)

Druckfertiges PDF X1a:2003 (ohne Transparenzen, ohne Farbebenen, ICC-Profil: Coated FOGRA39 (ISO 12647-2:2004), RGB und Pantone-Farben in CMYK umwandeln!) mit Schnittmarken

Überfüller: Druckdaten müssen immer im Ausgangsformat mit 3 mm Überfüller zusätzlich angelegt werden!

Dateiformat

Texte, Strichgrafiken & Logos: Als Vektorgrafiken einbetten/anlegen

Auflösung bei Größe 1:1: Citylight: 70–150 dpi, Großformatdruck (Plakat, Posterlight, Bigboard) 30–70 dpi; Strichzeichnungen 1.200 dpi

Druckunterlagen

Druckdatenschluss jeweils lt. gültigem Klebekalender; Datenanlieferung auf https://daten.epamedia.at (siehe Infobox nächste Seite) oder per Mail an druckdaten@epamedia.at

Benennung der Daten Laufzeit/Auftragsname/Sujet/Format

Plakat & Posterlight

PRODUKT FORMAT MEDIUM

SICHTBEREICH DRUCKDOKUMENT

1:1 1:1 1:8/300 dpi

Plakat 8-Bogen 168 x 238 cm wie Endformat 21 x 29,7 cm 16-Bogen 336 x 238 cm wie Endformat 42 x 29,7 cm 24-Bogen 504 x 238 cm wie Endformat 63 x 29,7 cm 32-Bogen 672 x 238 cm wie Endformat 84 x 29,7 cm 48-Bogen 1.008 x 238 cm wie Endformat 126 x 29,7 cm Posterlight 16-Bogen 336 x 238 cm 322,7 x 217,7 cm 42 x 29,7 cm 24-Bogen 504 x 238 cm 487,7 x 220,7 cm 63 x 29,7 cm

Bei der Plakatgestaltung auf die Bogenteilung achten.

Für die Sujetgestaltung ist es wichtig, den sichtbaren Bereich des Posterlights zu beachten. Sonst könnten wichtige Gestaltungselemente vom Rahmen abgedeckt werden.

MEDIEN & TARIFE 35 PRODUKTIONSHINWEISE
8-Bogen 168 x 238 cm
336 x 238 cm
16-Bogen 336 x 238 cm
504 x 238
504 x 238 cm
16-Bogen
32-Bogen 672 x 238 cm
24-Bogen
cm 24-Bogen
Posterlight-Plakate werden ausschließlich von EPAMEDIA gedruckt.

PRODUKT MEDIUM

SICHTBEREICH LAYOUTBEREICH

1:1 1:1

1:5/300 ppi

Citylight 118,5 x 175 cm 115 x 171 cm 23,7 x 35 cm

Die Aushangwoche beginnt immer am Donnerstag der jeweiligen Kalenderwoche.

Für die Sujetgestaltung ist es wichtig, den sichtbaren Bereich der Citylights zu beachten. Sonst könnten wichtige Gestaltungselemente vom Rahmen abgedeckt werden.

Anlieferung der Citylight-Plakate

01 Anliefertermin lt. Plakatkalender, im Lager einlangend

02 Citylight-Papier 150 g/ m2, weiß, matt, holzfrei und lichtdurchlässig

03 Die Produktion erfolgt in einem Stück

04 Die Citylight-Plakate müssen plan auf Palette angeliefert werden (nicht gefalzt!)

Anlieferung der Plakate

01 Anliefertermin lt. Plakatkalender, im Lager einlangend 02 Plakatpapier gestrichen mit blauer Rückseite, 115 g/m2 03 Kleberand der Bogenteile (rechts und unten) von 10mm 04 Farbüberlappung an den Überlappungsrändern von 5 mm 05 Bogenteile in A0 oder XXL, plan auf Palette anliefern

06 Beschriftung: Auftragsname/Sujet/Laufzeit/ Format

07 Bei gefalzter Anlieferung muss eine Nummerierung der einzelnen Bogenteile erfolgen.

Bogen 1 von links oben beginnend nummerieren.

In der 2.Reihe, wieder links beginnend, die Nummerierung fortsetzen.

08 Bitte eine Sujetvorlage (Klebeskizze) beilegen

09 Druckfarben: elastisch, alkaliecht, wasserfest, hoher Lichtechtheitswert

10 Papierdehnung berücksichtigen (die Plakate werden in Kleisterlösung getaucht und geklebt)

11 Wenn im Digitaldruck produziert wurde, ist dies unbedingt am Lieferschein zu vermerken

Bigboard

Je nach Format (siehe Auftragsbestätigung): Druckdokument 1:8/300 dpi, Druckdaten lt. „Allgemeine Richtlinien“.

Affichierungszeitraum entsprechend dem jeweils gültigen Klebekalender. Abbildungen sind symbolisch und nicht maßstabsgetreu. Exakte Formatangaben lt. Produktionshinweisen. Irrtümer sowie unterjährige Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EPAMEDIA

EPAMEDIA-ANALOG-DATENANLIEFERUNG:

IP-Adresse: https://daten.epamedia.at

Benutzer: druckdaten

Passwort: bei Auftragsbestätigung

EPAMEDIA-LAGER:

Jochen-Rindt-Straße 11 A-1230 Wien

ÖFFNUNGSZEITEN:

Mo–Do: 6.00–15.00 Uhr Fr: 6.30–12.00 Uhr

36 MEDIEN & TARIFE PRODUKTIONSHINWEISE
Citylight

Allgemeine Richtlinien -

SETUPTARIFE

Gestaltung Animation:* 209,00 Einrichtungsgebühr:** 60,00

Anlieferung

Das Sujet muss 7 Tage vor Schaltungsbeginn auf dem WEBServer der EPAMEDIA sein.

* Die Animation eines Printsujets ist bis zu 1,5h Bearbeitungszeit und maximal 3 Feedbackschleifen mit € 209,– pauschaliert. Individuelle Gestaltung eines Spots auf Anfrage. ** Einrichtungsgebühr pro Auftrag. Alle Preise verstehen sich in Euro netto, zzgl. 5% WA zzgl. 20% USt. Digitales Citylight

EPAMEDIA-DIGITAL-DATENANLIEFERUNG: IP-Adresse: https://daten.epamedia.at Login-Daten: Login-Daten werden automatisch generiert und per E-Mail zugesandt

TECHNISCHE INFORMATION

Laufzeit: 7 Tage

Betriebszeiten: min. 18/7 (Zeiten je Stadt oder an Wochenenden ggf. länger) Spotlänge: 10 Sekunden Auflösung: 1.080 x 1.920 Pixel Full HD

Dateiformate für Werbemittel: animiert: .MP4 (H.264), PAL, 30 fps [nach RVS-Richtlinien] statisch: .JPG, .PNG [72dpi]

Sichtbereich: 93 x 165 cm

Richtlinien der Verkehrssicherheit für animierte Werbesujets

• Keine rotierenden, spiralförmigen, ruckartigen oder schnellen Bewegungsabläufe

• Kein Bewegungsaufbau von rechts nach links (in Richtung der Fahrbahn) – ausgenommen Textaufbau

• Keine auf den Betrachter zukommenden Bewegungsabläufe (zoom-in) bei Bildeinblendungen (bei Text-Einblendungen erlaubt)

• Aufbauzeit eines neuen Bildes, von Teilinfo. oder von Bildteilen mindestens 0,8 Sekunden

• Blinkfrequenzen von Bildteilen langsamer als 0,8 Sekunden

• Standzeit für ein Gesamtbild (Bildhintergrund) mindestens 3 Sekunden

• Abfolge von Ampelfarben (Rot, Gelb, Grün) vermeiden

• Partielle langsame Bewegungen (SloMo) im Hintergrund bzw. im Bild sind erlaubt

Filmsequenzen:

Als Filmsequenzen gelten szenische und gefilmte Abläufe, die Handlungen darbieten.

Im Umfeld einer Straße sind diese verboten.

Sujets werden von EPAMEDIA geprüft und freigegeben.

MEDIEN & TARIFE 37 PRODUKTIONSHINWEISE
Digitale Medien

TECHNISCHE INFORMATION

Laufzeit: 7 oder 14 Tage

Betriebszeiten: 5-24 Uhr

Spotlänge: 10 Sekunden

Spotlänge in Salzburg: 14 Sekunden (Erklärung siehe unten)

Auflösungen: 678 x 470 Pixel und 1.280 x 720 Pixel

Mindestschriftgröße: 7 Punkt, Bold

Dateiformate für Werbemittel: animiert: .MP4 (H.264), PAL, 30 fps [nach RVS-Richtlinien] statisch: .JPG, .PNG [72dpi]

Sichtbereich: 325 x 225 cm

SALZBURG CROSSFADE & SPOTLÄNGE

SLOT 14 Sekunden Brutto Spotlänge 14 Sekunden 10 Sek. Netto

Überblendung: 2 Sek. crossfade

Überblendung: 2 Sek. crossfade

Bei der Animation für Spots in Salzburg darauf achten, in den ersten und letzten zwei Sekunden keine wesentlichen Informationen ein-/auszublenden (automatische Überblendungszeit = Spot nicht 100% sichtbar).

Richtlinien der Verkehrssicherheit für animierte Werbesujets bei LED-Werbetafeln (16 BG Format)

• Keine rotierenden, spiralförmigen, ruckartigen oder schnellen Bewegungsabläufe

• Leichte und langsame Bildanimation des Hintergrundes oder einzelner Bildelemente ist erlaubt z.B. Slow Motion, Cinegramm, Parallax oder Plotagraph Effekt, Zoom in/out

• Einblendungszeit einzelner Bildelemente (Deckkraft 0 - 100%) min. 1,5 Sekunden

• Die Texteinblendung der Headline (Keymessage) muss als zusammenhängender Block dargestellt werden, bedeutet keine Einblendungen in Abfolge und nicht über die gesamte Bildfläche verteilt (1/4 Bildfläche)

• Claim und Disclaimer müssen von Anfang an eingeblendet sein und dürfen nicht animiert sein

• Gesamtaufbau des kompletten Sujets nach min. 5 Sekunden

• Abfolge von Ampelfarben (Rot, Gelb, Grün) im städtischen Bereich vermeiden

Filmsequenzen:

Als Filmsequenzen gelten szenische und gefilmte Abläufe, die Handlungen darbieten.

Im Umfeld einer Straße sind diese verboten.

Sujets werden von EPAMEDIA geprüft und freigegeben.

Digitales Posterlight
PRODUKTIONSHINWEISE 38 MEDIEN & TARIFE

1. Allgemeines

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (idF AGB) sind integrierender Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer (idF EPAMEDIA) getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung nimmt der Auftraggeber die AGB zur Kenntnis und akzeptiert diese. Es gelten ausschließlich die AGB von EPAMEDIA. Dies auch für den Fall, dass der Vertragspartner auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind daher nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von EPAMEDIA ausdrücklich schriftlich anerkannt. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von EPAMEDIA ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2. Auftragsbestätigung

Aufträge werden nur schriftlich entgegengenommen. Abänderungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform. EPAMEDIA behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Plakat & Posterlight

3.1. Plakatstellenbewertung

Die Medien Plakat, Poster- und Citylight werden im Rahmen der Outdoor Server Austria Systematik (OSA) bewertet und weisen saisonal unterschiedliche Bruttokontakte als Leistungswert auf. Die Preise werden durch Multiplikatoren der Bruttokontaktwerte mit dem jeweils anzuwendenden Tausend Kontakt Preis (TKP) laut Preisliste gebildet. Die Auftragsbestätigung hat die Summe der Bruttokontakte, wenn auf TKP-Basis gebucht wurde, zu enthalten.

3.2. Durchführung der Plakatierung

EPAMEDIA gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der Plakatierung laut Plakatkalender der EPAMEDIA.

3.3. Klebung, Betriebsdauer

EPAMEDIA übernimmt keine Gewähr, dass die mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen geklebt/in Betrieb stehen, und dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet EPAMEDIA keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Auftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Entgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.

3.4. Haftung und Folgeschäden Ersatzansprüche und Mängelrügen sind nur während der Dauer des Anschlages geltend zu machen. Höhere Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse (Sturm-, Kälteund Regenperioden) etc. entbinden EPAMEDIA von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird EPAMEDIA von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltsanspruchs frei. Schadenersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.

Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet EPAMEDIA nur für den Ersatz von Schäden, die von ihr oder ihr zurechenbaren Dritten im Zusammenhang mit dem Auftrag dem Vertragspartner vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die Geltendmachung von entgangenen Gewinn und Folgeschäden - insbesondere Produktionskosten von Plakaten - gilt als ausgeschlossen, ausgenommen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen EPAMEDIAs. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist betraglich mit dem Auftragsbetrag beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

Die Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg ist ausgeschlossen.

3.5. Umsetzungen von Plakaten EPAMEDIA kann Umsetzungen vornehmen. Bei diesen kann es zu Kontaktabweichungen kommen. EPAMEDIA garantiert die Einhaltung der bestätigten Kontakte der Gesamtkampagne des Auftrages bei Buchungen auf TKP-Basis.

3.6.

Ersatzplakate

Die zum Anschlag, zur eventuellen Instandhaltung und zum Umsetzen notwendigen Plakate sind EPAMEDIA vom Auftraggeber zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter unvollkommener Plakatierung trägt EPAMEDIA keine Verantwortung.

3.7. Laufzeit und Aushangdauer

Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Plakatierungsauftrag wird zu der im Plakatkalender der EPAMEDIA genannten Zeitspanne durchgeführt. Dieser wird jährlich im Vorhinein von EPAMEDIA erstellt und ist integrierter Bestandteil der AGB. Die Plakate inklusive einer mindestens 20%igen mengenmäßigen Überlieferung sind zeitgerecht entsprechend den vereinbarten Lieferterminen des Plakatkalenders anzuliefern. EPAMEDIA garantiert, dass jedes gebuchte Plakat

mindestens die vereinbarte Aushangdauer im Aushang verbleibt. Die Klebung der Plakate erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter von EPAMEDIA bzw. von EPAMEDIA Beauftragten. Für auf Basis einstweiliger Verfügungen beauftragte Überklebungen wird keine Haftung für die zeitgerechte lückenlose Überklebung aller betroffenen Plakate übernommen.

3.8. Farbveränderungen

Für farbliche Veränderungen von Plakaten infolge Verwendung bestimmter Farben und Drucktechniken (z. B. Digitaldruck) oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.

Behördliche Vorschriften

3.9.

Die Verantwortung für Form und Inhalt von Plakaten sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. EPAMEDIA ist hieraus vollkommen schad- und klaglos zu halten. EPAMEDIA ist insbesondere berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt der Plakate EPAMEDIA nicht bekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördliche Vorschriften, etc., verstoßen. In einem solchen Fall ist vom Auftraggeber dennoch das volle Ankündigungsentgelt zu bezahlen.

3.10. Beschlagnahme von Plakaten

Bei Beschlagnahme von Plakaten hat der Auftraggeber das volle Plakatierungsentgelt zu bezahlen und die Kosten des Entfernens oder Überklebens der beschlagnahmten Plakate zu tragen.

3.11. Ablehnung durch Behörden Sollte das Anbringen oder das Verbleiben von Ankündigungen durch eine Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht von EPAMEDIA über das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzansprüche, doch wird ihm - außer bei Beschlagnahme von Plakaten - der vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.

3.12. Ablehnung durch den österreichischen Werberat EPAMEDIA behält sich vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht zu affichieren (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Aus diesem Grund ist sowohl die Ablehnung eines Werbeauftrages als auch der Rücktritt von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen möglich.

3.13. Plakatlieferung

Die Lieferung der vereinbarten Zahl von Plakaten und Ersatzplakaten (mindestens 20% des Auftragsvolumens) hat entsprechend den Terminen des Plakatkalenders frei Haus, verzollt und bei größeren Mengen auf Paletten an das Lager von EPAMEDIA zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit berechnet. In diesem Falle kann eine termingerechte und vollständige Auftragserteilung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung der Aushangdauer zur Folge. Sonderklebekosten, die durch die verspätete Anlieferung anfallen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

3.14. Druckdatenlieferung

Die Lieferung der Druckdaten hat entsprechend den Terminen des Plakatkalenders zu erfolgen. Die Informationen zur Datenlieferung bzw. die Details bezüglich Format entnehmen Sie der Preisliste bzw. den der Auftragsbestätigung beigelegten Produktionshinweisen. Bei verspäteter Datenübermittlung wird die volle Laufzeit berechnet. In diesem Fall kann eine termingerechte und vollständige Auftragserteilung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung der Aushangdauer zur Folge. Sonderklebe- und zusätzliche Versandkosten, die durch die verspätete Anlieferung anfallen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

3.15. Außerordentliche Kosten Kosten für außerordentliche Leistungen, z.B. Überklebung aufgrund Beanstandung durch Werberat, Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierung außerhalb des regulären Klebezykluses, Rücksendung nicht verbrauchter Plakate, etc. hat der Auftraggeber zu tragen.

3.16. Weitergabe von Werbeflächen Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.

3.17. Kollektivplakate

Für Kollektivplakate (Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen werben) kann ein Aufschlag von bis zu 200 % verrechnet werden.

3.18. Plakatformate

Für Plakate ab dem 16-Bogen-Format ist zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze erforderlich. Bei Plakatformaten, die nicht den Abmessungen oder Ö-Normen bzw. der Bestellung entsprechen, ist mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebe- und Papierkosten zu rechnen. Als Plakatformate gemäß Ö-Norm A 1001 gelten:

1-Bogen 59,5 x 84 cm

2-Bogen 84 x 119 cm

4-Bogen 119 x 168 cm

8-Bogen 168 x 238 cm

16-Bogen 336 x 238 cm 24-Bogen 504 x 238 cm 32-Bogen 672 x 238 cm 48-Bogen 1.008 x 238 cm 72-Bogen 1.512 x 238 cm

Sonderformate nach Vereinbarung.

Die Teilung der Plakate entspricht einem 2- oder 4-Bogenraster. Bei Plakatformaten, deren Unterteilung nicht dem 2- oder 4-Bogenraster entspricht, ist mit zusätzlichen Papier- und Klebekosten zu rechnen.

3.19. Zuschläge für Sonderformate

Für Plakate ab 8-Bogen, deren Teile nicht 2-Bogen Hochformat oder 4-Bogen Querformat entsprechen, welche Sonderklebungen bedingen, wird ein Zuschlag von 20% auf die Montagekosten berechnet. Plakate, die im Hochformat bestellt, jedoch im Querformat geliefert werden oder umgekehrt, können nicht affichiert werden. Die Verrechnung der bestellten Plakate wird jedoch nach Auftrag vorgenommen.

3.20. Papierqualität

Allen Plakataufträgen liegt die Standardpapierqualität des holzfreien, einseitig glatten Plakatpapiers mit einem Gewicht von mindestens 100g/m² und höchstens 115g/m² zugrunde. Bei durchscheinendem Plakatpapier werden Kosten für Unterlagspapier zusätzlich zu Klebekosten verrechnet.

3.21. Nicht verwendete Plakate Nicht verwendete Plakate gehen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum von EPAMEDIA über und können entsorgt werden.

3.22. Erhebung des Werbeaufwandes EPAMEDIA ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Bruttokontakte zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen.

3.23. Verwendung von Bild- und Datenmaterial EPAMEDIA erstellt zum Zwecke der Marktkommunikation und Werbung Fotos und Filme von ihren Werbeträgern. Der Auftraggeber gestattet, dass die affichierten Sujets sowie sämtliches zur Verfügung gestelltes Datenmaterial (z.B. Sujets oder Spots) für diese Zwecke verwendet werden dürfen.

3.24. Tarife Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Unterjährige Tarifänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an EPAMEDIA direkt geleistete Zahlungen anerkannt.

3.25. Zahlungsbedingungen

EPAMEDIA behält sich vor, die gänzliche Vorausbezahlung des Auftragswertes zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht EPAMEDIA das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von drei Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben sowie ohne weitere Fristsetzung den Vertragsrücktritt aus wichtigem Grund zu erklären, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.

Etwaige Individualvereinbarung (zB spätere Bezahlung, Ratenzahlung) müssen mit EPAMEDIA schriftlich vereinbart werden. In solchen Fällen gelten die Zahlungsbedingungen und Bestimmungen zum Zahlungsverzug sinngemäß.

Die Aufrechnung mit von EPAMEDIA bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

3.26. Vergebührung des Vertrages

Eine allfällige gesetzlich bedingte Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.

3.27. Dauerwerbung

Die fertigen Dauerwerbetafeln müssen mindestens 14 Tage vor Auftragsbeginn angeliefert werden. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit verrechnet. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge. Die Laufzeit von Dauerwerbung ist mindestens sechs Monate. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kosten für Instandhaltung (z. B. Reinigung oder Erneuerung) und Wiederherstellung bei Beschädigung bzw. Diebstahl usw. der Objekte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Montagearbeiten (Anbringung und

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2023
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Entfernung) an den Objekten von EPAMEDIA sind ausnahmslos durch Mitarbeiter oder Beauftragte von EPAMEDIA durchzuführen. Für alle übrigen Montagen, die nicht durch EPAMEDIA vorgenommen werden, haftet im Falle eventueller Beschädigungen der Auftraggeber. Nach Ablauf des Auftrages sind die Objekte wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Citylight

Folgende gesonderte Regelungen gelten für Citylights, im Übrigen gelten die AGB sinngemäß.

4.1.

Citylight-Parameter

Die Plakate haben das Format 118,5 x 175 cm, die sichtbare Fläche ist 115 x 171 cm (Hochformat). Die Plakate müssen in einem Stück geliefert werden. Citylights werden in Netzen gebucht. Die Standardpapierqualität für ein Citylight-Plakat ist ein gestrichenes Offsetpapier, weiß, matt, holzfrei, mit einem Gewicht von mindestens 120 g/m² und höchstens 170 g/m². Es können auch Filmfolien (Großdias) verwendet werden, wenn sie der angegebenen Größe entsprechen. Die Anlieferung der Plakate hat flach bzw. gerollt - keinesfalls gefaltet - zu erfolgen, und zwar bis spätestens 14 Tage vor Aushangbeginn. Die Aushangdauer beträgt eine Woche. Die Laufzeit beginnt jeweils am Donnerstag.

4.2. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten sinngemäß.

5. Sonderwerbeformen

Als Sonderwerbeformen gelten alle Werbeformen, welche nicht unter die Kategorien Plakat, Posterlight (Pkt. 3) oder Citylight (Pkt. 4) fallen. Nicht abschließend aufgezählt sind dies LED-Tower, Verkehrsmittelwerbung, Bigboard, Interaktives Citylight, Formatsprengungen auf Plakat, Posterlight und Citylight. Sollten keine spezifischen Vorgaben unter den unten genannten Punkten aufgeführt sein, so gelten die allgemeinen Vorgaben lt. Punkt 5. Sind hier keine gesonderten Angaben gemacht, so gelten sinngemäß jene Punkte aus 3 bzw. 4.

5.1. Spezielle Regelungen zu Sonderwerbeformen 5.1.1. Das im Auftrag des Kunden für einen werblichen Auftritt auf den Medien der EPAMEDIA entwickelte Werbekonzept der EPAMEDIA sowie die z.B. computergrafische Umsetzung eines Werbekonzepts sind geschützte Werke, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Kunde hat das Recht gegen Zahlung einer in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbarenden Nutzungsgebühr diese Werke auch für den werblichen Auftritt in einem anderen Medium zu nutzen, sofern dieses Medium nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur EPAMEDIA steht.

5.1.2. Die Kosten für Instandhaltung (z.B. Reinigung oder Erneuerung) und Wiederherstellung bei Beschädigung (u.A. durch höhere Gewalt wie Wetter, Wind, etc.) bzw. Diebstahl usw. der Objekte gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.1.3. Aus organisatorischen Gründen kann die Sujetmontage oder -demontage bis zu 2 Tage vor oder nach dem Aushangzeitraum ohne Mietpreisreduktion durchgeführt werden. Demontierte Sujets werden automatisch - sofern es keine abweichenden Vereinbarungen gibtentsorgt. Die Behebung von Störfällen, wie z.B. Ausfall der Beleuchtung erfolgt binnen 48 Stunden/werktags ab Einlangen einer schriftlichen Mitteilung.

5.1.4. Die Beklebung und/oder Montage kann aus witterungstechnischen Gründen verschoben werden.

5.1.5. Für technische Ausfälle (z.B. Stromausfälle) deren Ursache nicht im unmittelbaren Wirkungsbereich von EPAMEDIA liegen, übernimmt EPAMEDIA keine Haftung und diese gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.2.

Verkehrsmittelwerbung

5.2.1. Als Trägermaterial für die Werbung sind nur ablösbare und deckende, zertifizierte Folien vom Hersteller 3 M zugelassen. Die Verwendung von Klebebuchstaben ist nicht gestattet. Die Verwendung von Tagesleuchtfarben und reflektierenden Farben ist nicht gestattet. Jede Ähnlichkeit der Werbung mit offiziellen Verkehrszeichen ist nicht gestattet.

5.2.2. Gewährleistung: Mängelanzeigen, insbesondere bezüglich des Abhandenkommens der Werbefolie hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bis zum Eingang der schriftlichen Anzeige sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte sind auch soweit ausgeschlossen, als dies auf einer saisonbedingten oder vorübergehenden Beeinträchtigung der Werbemaßnahmen durch Umbauten oder vergleichbare Maßnahmen Dritter beruht.

5.2.3. Montagearbeiten (Anbringung, Entfernung) werden ausnahmslos durch Beauftragte der EPAMEDIA durchgeführt. Der Auftraggeber liefert für die Erstellung des Werbemittels erforderliche Drucksorten fristgerecht und kostenfrei an die von EPAMEDIA angegebene Anschrift. Die Lieferung der grafischen Daten hat spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin zum Einsatz des Werbemittels zu erfolgen. Für alle

übrigen Montagen, die nicht durch EPAMEDIA durchgeführt bzw. beauftragt werden, haftet im Fall etwaiger Beschädigungen am Transportmittel der Auftraggeber.

5.2.4. Nach Ablauf des Auftrages sind die Objekte wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.2.5. Linienwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, aus technisch- organisatorischen Gründen der Verkehrsmittelbetreiber kann keine Garantie für den ständigen Einsatz der Fahrzeuge auf den gewünschten Linien übernommen werden.

5.3. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten sinngemäß.

6. Digitale Medien

Grundsätzlich gilt für alle digitalen Medien, dass die Leuchtdichte nach RVS automatisch geregelt wird.

6.1. Filmsequenzen

Als Filmsequenzen gelten szenische Abläufe, die Handlungen darbieten und/oder die Kriterien für bewegte Bilder nicht erfüllen. Diese sind im Umfeld einer Straße verboten!

6.2. Werbematerial

Werbematerial ist nach den Vorgaben von EPAMEDIA (z.B. Formate, inhaltliche Struktur, Übertragungsart und sonstige technische Voraussetzungen, etc., siehe Produktionshinweis) vom Kunden zur Verfügung zu stellen, welche aufgrund insbesondere technischer Entwicklungen von EPAMEDIA angepasst werden können.

6.2.1. Für den rechtzeitigen Eingang einwandfreien Werbematerials ist der Kunde verantwortlich. Die Werbevorlagen haben bis spätestens 7 Tage vor dem ersten Schalttermin in der vereinbarten Form bei EPAMEDIA einzugehen. Über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen wird EPAMEDIA den Kunden möglichst unverzüglich unterrichten.

6.2.2. Für den vereinbarten Zeitraum sind die Werbezeiten für den Kunden fest reserviert. Werden Werbeunterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart angeliefert oder liegt bei Abgabezeitpunkt ungeeignetes Werbematerial vor, wird EPAMEDIA von ihrer Leistungsverpflichtung frei. Der Kunde bleibt jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.

6.2.3. Die Anlieferung des Datenmaterials sowie die vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen des Werbemittels entnehmen Sie der Preisliste bzw. dem der Auftragsbestätigung beigelegten Datenblatt.

6.2.4. EPAMEDIA verwahrt das Werbematerial/Datenmaterial des Kunden bis längstens 1 Jahr nach Beendigung der Werbemaßnahme, außer das Gesetz sieht eine längere Aufbewahrungsfrist vor. Hat der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich die Rückgabe gefordert, ist EPAMEDIA zur Vernichtung der Unterlagen berechtigt.

6.2.5. Ein Konkurrenzausschluss von Mitbewerbern kann nicht gewährt werden. Bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, Stromausfall, Vandalismus oder anderen nicht in der Sphäre von EPAMEDIA liegenden Umständen wird EPAMEDIA von ihrer Leistungsverpflichtung frei, soweit die Leistung unmöglich wird. Im anderweitigen Fall verlängert sich die Leistungszeit im angemessenen Umfang soweit verfügbar (sollte aufgrund der Buchungslage keine Kapazität frei sein, wird ein gleichwertiger Ersatz angeboten). Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. EPAMEDIA wird den Kunden nach Tunlichkeit unverzüglich auf die hier genannten Umstände hinweisen.“

6.3. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten sinngemäß.

7. Stornobedingungen

Aufträge können nur bis spätestens 10 Wochen vor Klebebeginn, der durch den Plakatkalender definiert ist (Plakat & Posterlight) bzw. vor Aushang- bzw. Laufzeitbeginn (Citylight, Digitale Medien) gebührenfrei storniert werden.

Die Berechnung der Wochenfrist erfolgt tageweise d.h. fällt der Klebebeginn/Aushangs- bzw. Laufzeitbeginn an einen Freitag so endet die gebührenfreie Stornomöglichkeit am Donnerstag um 24:00. Bei Auftragsrücktritt zwischen der 10. und der 8. Woche vor Klebebeginn/Aushangs- bzw. Laufzeitbeginn wird eine Stornogebühr von 10%, zwischen der 7. und der 5. Woche vor Klebebeginn/Aushangs- bzw. Laufzeitbeginn eine Stornogebühr von 20%, zwischen der 4. und der 3. Woche vor Klebebeginn/Aushangs- bzw. Laufzeitbeginn wird eine Stornogebühr von 40%, bei Auftragsrücktritt ab der 2. Woche vor Klebebeginn/Aushangs- bzw. Laufzeitbeginn wird eine Stornogebühr von 100%, jeweils der Auftragssumme (Tarif + Montage abzgl. Rabatte und Mittlervergütung) ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt.

Dies gilt auch für Teilstorni für den stornierten Auftragsteil. Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag nach Verfügbarkeit im gleichen Umfang und zu den gleichen Konditionen innerhalb von 4 Monaten (jedoch im Kalenderjahr der diesbezüglichen erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird.

Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des Schreibens bei EPAMEDIA. Die Stornierung kann per Post, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. Die Stornierung ist nur gültig, so diese von EPAMEDIA schriftlich per E-Mail bestätigt wird. Bei Bestätigung gilt der Tag der Absendung der Stornierung für die oben genannten Fristen der Stornogebühr. Fehler in der Zustellung der Stornierung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Falls der Auftrag erst innerhalb von 4 Wochen vor Klebebeginn/Aushangs- bzw. Laufzeitbeginn gebucht wird, so kann eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 Stunden ab Buchung erfolgen. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 40%, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Woche vor Klebebeginn/Aushangs- bzw. Laufzeitbeginn wird eine Stornogebühr von 100% in Rechnung gestellt. Bereits entstandene Produktionskosten sind in allen Fällen vollständig zu bezahlen.

7.1.

Stornobedingungen Bigboard

Aufträge von Bigboards (Prismenwender, Gerüstwerbung, Frontlights, Backlights o.ä.) können nur bis spätestens 12 Wochen vor Aushang gebührenfrei storniert werden. Die Berechnung der Wochenfrist erfolgt tageweise. Bei Auftragsrücktritt zwischen der 12. und der 9. Woche vor Aushang wird eine Stornogebühr von 40%, zwischen der 8. und der 5. Woche vor Aushang eine Stornogebühr von 70%, ab der 4. Woche vor Aushang wird eine Stornogebühr von 100%, jeweils der Auftragssumme (Tarif + Montage + Beleuchtung abzgl. Rabatte und Mittlervergütung) ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt. Falls der Auftrag erst innerhalb von 6 Wochen vor Aushang gebucht wird, so kann eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48h ab Buchung erfolgen. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 70%, bei Auftragsrücktritten ab der 3. Woche vor Aushang wird eine Stornogebühr von 100% in Rechnung gestellt. Es gelten die Regelungen zur Zustellung gemäß Punkt 7.

7.2. Stornobedingungen Zukauf

Im Falle der Anmietung von Werbeflächen zur Erfüllung der Kampagnenenvoraussetzungen durch EPAMEDIA bei einem Subunternehmer (Vermieter von Werbeflächen), gelten für die zugekauften Flächen die jeweiligen Stornobedingungen des Subunternehmers.

8. Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit den anwendbaren unionsrechtlichen und österreichischen Datenschutzvorschriften und -grundsätzen, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutzgesetz 2018, welche in Hinblick auf die von ihnen erbrachten Leistungen relevant und einschlägig sind, einzuhalten. Jedenfalls verpflichtet sich der Auftraggeber sämtliche datenschutzrechtliche Maßnahmen zur Durchführung der Werbung vorzunehmen (z.B.: Einholung der Zustimmungserklärung). Nähere Informationen gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter www.epamedia.at/Datenschutz.

9. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort der im Auftrag vereinbarten Leistungserbringung.

Sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, werden die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte sowie die örtliche Zuständigkeit des sachlich für den – im Zeitpunkt der Klagseinbringung bestehenden – Sitz der EPAMEDIA zuständigen Gerichtes vereinbart.

Die Vertragssprache ist Deutsch und Englisch.

Sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, wird die Anwendbarkeit österreichischen materiellen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z.B.: IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes vereinbart.

10. Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/ oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

11. Schlussbestimmungen

Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieser AGB haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.

Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieser AGB heranzuziehen.

Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.

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