Nr.
Bezeichnung
Zahler
2) Für die individuellen Unternehmer ist vorgesehen, die Erlassung von der Pflicht die Ertragssteuer der physischen Personen (in Bezug auf die Einkommen, die von der Unternehmertätigkeit bekommen sind), die Vermögenssteuer der physischen Personen (in Bezug auf das Eigentum, das für die Verwirklichung der Unternehmertätigkeit verwendet ist), die einheitliche Sozialsteuer (in Bezug auf die Einkommen, die von der Unternehmertätigkeit bekommen sind, und auch auf die Auszahlungen und andere Belohnungen, die von ihnen zugunsten der physischen Personen angerechnet sind) zu bezahlen. Die individuellen Unternehmer, die die Steuerzahler der einheitlichen
1) Für die Organisationen ist vorgesehen, die Erlassung von der Pflicht die Körperschaftssteuer, die Vermögenssteuer der Organisationen, die einheitliche Sozialsteuer zu bezahlen. Die Organisationen, die die Steuerzahler der einheitlichen Landwirtschaftssteuer sind, sind keine Steuerzahler der Mehrwertsteuer (mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, die der Bezahlung entsprechend des Steuergesetzbuches bei der Wareneinfuhr auf Zollgebiet der Russischen Föderation unterliegt, und auch der Mehrwertsteuer, die entsprechend dem Artikel 174.1 des Steuergesetzbuches).
Der Übergang zur Bezahlung der landwirtschaftlichen Einheitssteuer:
4) Die Haushaltseinrichtungen.
Anwendungsbedingungen/ Besteuerungsobjekt
Steuerbasis Veranlagungsperiode Bezahlungsfrist Sätze
Staats- und stadtverwaltung in Sankt Petersburg
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