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Golden Visa


Einführung des Goldenen Visums in Comporta Als Anreiz für Investitionen in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte, zur Entlastung der Ballungsräume und zur Förderung ausländischer Investitionen in anderen Gebieten des Landes durch Stadterneuerung, Schaffung von Arbeitsplätzen und kulturelles Erbe wurden im Januar 2022 die Investitionswerte aktualisiert. Die derzeit im Litoral Alentejano geltenden Investitionswerte sind jetzt - €400.000 für neue Immobilien - €280.000 für eine Immobilie, die für eine Sanierung geeignet ist, weil sie über 30 Jahre alt ist..

Aufenthaltsgenehmigung für Investoren Seit 2012 können Bürger aus Drittstaaten eine Aufenthaltserlaubnis für Investitionstätigkeiten (ARI), auch "Goldenes Visum" genannt, erhalten, wenn sie eine der folgenden Investitionen in Portugal tätigen: -Kapitaltransfer in einer Höhe von mindestens € 1.500.000; -Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen; -Erwerb von Immobilien in einer Höhe von mindestens € 400.000; -Erwerb von Immobilien, die vor mehr als 30 Jahren gebaut wurden oder sich in einem Stadtsanierungsgebiet befinden, und Durchführung von Sanierungsarbeiten in einer Höhe von mindestens € 280.000. -Kapitaltransfer in einer Höhe von mindestens € 500.000, die in Forschungsaktivitäten investiert werden; -Kapitaltransfer in einer Höhe von mindestens €250.000, die als Investitionen oder Unterstützung für künstlerische Produktionen, Wiederbelebung oder Erhaltung von nationalem Kulturerbe genutzt werden; -Kapitaltransfer in Höhe von mindestens € 500.000, die für den Erwerb von Investmentanteilen an Investmentfonds oder Risikokapitalfonds bestimmt sind, die der Kapitalisierung von Unternehmen dienen;


-Kapitaltransfer in Höhe von mindestens € 500.000, die für die Gründung einer Handelsgesellschaft mit Sitz in Portugal und der Schaffung von fünf Arbeitsplätzen oder für die Stärkung des Sozialkapitals einer bereits gegründeten Handelsgesellschaft mit der Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen bestimmt sind. Diese Arten von Investitionen können entweder individuell oder über eine Einpersonengesellschaft, von der der Antragsteller Gesellschafter ist, durchgeführt werden.

Wer kann eine Aufenthaltsgenehmigung für Investoren beantragen? Hierbei handelt es sich um eine Aufenthaltsgenehmigung, die ausschließlich für Bürger aus Drittstaaten gilt, d.h. sie gilt nicht für Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und gewährt dem Inhaber die folgenden Rechte: - In Portugal ohne Aufenthaltsvisum einzureisen; - In Portugal zu wohnen und zu arbeiten, vorausgesetzt, er/sie hält sich im ersten Jahr nicht weniger als sieben Tage und in den folgenden Jahren nicht weniger als 14 Tage in Portugal auf; - Im Schengen-Raum kein Visum zu benötigen; - Die Familienzusammenführung mit folgenden Familienmitgliedern zu nutzen: a) dem Ehepartner und Partner; b) minderjährigen oder behinderten Kindern und minderjährigen Adoptivkindern; c) älteren, finanziell abhängigen Kindern, die ledig sind und studieren; d) Vorfahren in gerader Linie und 1. Grades, sofern Sie bevollmächtigt sind; - Zugang zum nationalen Gesundheitssystem und andere "Rechte" der Einwohner zu haben: Nachdem der/die AntragstellerIn seine/ihre Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, kann er/sie sich im nationalen Gesundheitssystem Portugals anmelden und ein qualifiziertes und erschwingliches Gesundheitssystem in Anspruch nehmen; - Erlangung eines nicht-gewohnheitsmäßigen Aufenthaltsstatus: Das Steuersystem für nicht-gewohnheitsmäßige Einwohner ermöglicht natürlichen Personen 10 Jahre lang Zugang zu einem Einkommenssteuerbefreiungssystem. Nachdem der/die ARI-AntragstellerIn seine/ihre Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, kann der steuerliche Wohnsitz nach Portugal verlegt und diese Regelung beantragt werden.


- Nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts kann in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf ständigen Wohnsitz in Portugal gestellt werden; - Nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts kann in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und unter bestimmten Voraussetzungen die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragt werden.

Wie kann der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung für Investoren gestellt werden? Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Investoren beginnt mit der Einreichung eines Online-Antrags auf der Online-Plattform des Ausländer- und Grenzdienstes (im Folgenden SEF) - Portal ARI (https://ari.sef.pt/), wo Belege für die Investition sowie Unterlagen über den Investor und ggf. seinen Haushalt vorzulegen sind. Zusammen mit dem Antrag müssen an diese Stelle sowohl vom Antragsteller als auch von seinen Haushaltsangehörigen die Gebühren für die Antragsprüfung entrichtet werden. Anschließend nimmt die Stelle eine Vorprüfung des Antrags vor. Nach Abschluss der Vorprüfung kann ein persönliches Gespräch beim SEF vereinbart werden, bei dem sowohl die Anwesenheit des Investors als auch die seiner Familienangehörigen zur Erfassung der biometrischen Daten der Antragsteller erforderlich ist, und die Übergabe der Originaldokumente zum Nachweis der Investition erfolgt. Der SEF führt eine abschließende Prüfung des Antrags durch, woraufhin, im Falle seiner Bewilligung, die Zahlung einer endgültigen Gebühr für die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung fällig wird und die Ausstellung der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung/en erfolgt.

Familienzusammenführung Wer eine Aufenthaltsgenehmigung für Investoren besitzt, hat laut geltendem Recht Anrecht auf Familienzusammenführung, auf permanente Aufenthaltserlaubnis sowie auf die portugiesische Staatsangehörigkeit.


Mindestaufenthaltsdauer Zum Zwecke der Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie im ersten Jahr Ihres Aufenthalts eventuell eine Mindestaufenthaltsdauer von mindestens 7 aufeinanderfolgenden oder unterbrochenen Tagen auf portugiesischen Territorium vorlegen, in den nachfolgenden Jahren beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 14 Tage jeweils alle zwei Jahre. DIE HIER VORLIEGENDEN INFORMATIONEN ERHEBEN KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT UND ERSETZEN NICHT DIE GENAU LEKTÜRE DER JEWEILIG GÜLTIGEN GESETZGEBUNG. Font: Ministério da Administração Interna – Serviço de Estrangeiros e Fronteiras


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