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Elbe Wochenblatt Wirtschaft
SONNABEND 18. APRIL 2015
„Wir sind keine Oberlehrer“ Mit dem Projekt Gate gehts zum Ausbildungsplatz ANDREAS TSILIS, HARBURG
Unternehmen wie die GSM Training & Integration GmbH machen mit dem Projekt „Gate“ dabei einen ähnlichen und doch anderen Job als staatliche Berufsberater. Bewerbungen prüfen, Beratung für (Alternativ-)Jobs und Weiterbildungsangebote oder Praktikavorschläge erledigen auch die Kollegen vom Amt, den direkten Draht zum Jugendlichen finden diese häufig aber nicht. Kein Wunder: In Hamburg kommt auf 200 Ausbildungsbewerber ein Vollzeit-Berufsberater. Bei GSM wurden im Projekt „Gate“ seit Februar vergangenen
Gerburg Zurholt, Projektkoordinatorin und Joblotsin bei GSM.
Jahres in Harburg 152 Jugendliche betreut, 53 davon haben eine Ausbildung begonnen. Der Erfolg ist das Ergebnis intensiver persönlicher Betreuung. Gegenseitiges Vertrauen sei dabei entscheidend, sagt Gerburg Zurholt, Projektkoordinatorin und Joblotsin bei GSM. „Wir sind keine Oberlehrer“. Auf Augenhöhe mit der Jugend, das ist für sie und Kollegin Cordula Böttcher das Rezept, mit dem sich schon vermeintlich banale Dinge wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Konzentration verbessern lassen. Im Job lauert dann die nächste Herausforderung – Schule und Arbeit unter einen Hut zu kriegen, „das fällt manchem schon schwer“, berichtet Zurholt. Zwölf Auszubildende werden deshalb weiter betreut. Das kostet Zeit und verlangt, wie schon bei der Berufswahl und -aufnahme, von allen Beteiligten Geduld und Engagement. Die Ausbildungsplatzsuchende
„GSM“ und „Gate“ GSM betreut Ausbildungsplatzbewerber in Harburg und Bergedorf. Schwerpunkte in Harburg: Handel, IT, Logistik, kaufmännische Berufe. „Gate“ läuft bis 31. Januar 2017, wird staatlich gefördert und erhält insgesamt 890.690 Euro vom ESF (Europäischer Sozialfond) und der BASFI (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration). Bis 2020 stehen allgemein in Hamburg rund 150 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Quellen: GSM, Agentur für Arbeit Hamburg, BASFI. GSM Training und Integration GmbH, Großer Schippsee 38. 66 85 91 84 www.gsm-group.de
Laura-Eileen Böök (l.) möchte Einzelhandelskauffrau werden. Im Strategiegespräch mit Bildungsberaterin Cordula Böttcher wird die Vorgehensweise geplant. FOTOS: TSILIS
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Magic Dinner im „GastHuus“ HEINRICH SIERKE, HARBURG
Besucher des „GastHuus“ genießen am Sonnbend, 2. Mai, ein exquisites Menü und erleben zwischen den Gängen eine einzigartige Show voller Humor und Magie. Der Zauberkünstler, Illusionist und Comedian Kevin Köneke fasziniert dann sein Publikum. Motto: Genießen, staunen, lachen. Der Abend beginnt um 19 Uhr – Einlass ab 18 Uhr. Im Top-Preis inbegriffen sind ein Begrüßungsgetränk, ein Drei-Gänge-Menü sowie die faszinierende Show des jungen
„GastHuus“ Restaurant und Veranstaltungslokal Schwarzenbergstraße 80 765 79 96 di–fr 11.30-14.30 und 17-21.30 Uhr sa/so 11.30-21.30 Uhr und nach Vereinbarung www.gasthuus.de
Das „GastHuus“ lädt für Sonnabend, 2. Mai, zum „Magic Dinner“ mit Drei-Gänge-Menü und einer Show voller Humor und Magie. FOTO: MP
Magiers. Das gesamte Unterhaltungsprogramm wird ungefähr zweieinhalb Stunden dauern. Da die Show auf insgesamt 50 Plätze begrenzt ist, wird um Anmeldung gegen Vorkasse gebeten: im „GastHuus“ oder unter www.nordischmagic.de im Internet.
Michael Förstermann, Inhaber des Restaurants „GastHuus“, und Ehefrau Heidi verwöhnen ihre Gäste seit bald drei Jahren mit deutscher regionaler und saisonaler Küche – einschließlich täglich wechselndem Mittagstisch zu attraktiven Preisen. ANZEIGE
Zu viel angelegt – Bank verurteilt Anlageberatung: Neue Chance für Anleger VON RECHTSANWALT STEFAN BERGEEST frahmundwandelt.de
Für viele Jugendliche endet der Weg ins Berufsleben noch bevor sie ihn beschreiten. Obwohl die Wirtschaft boomt und allerorts der Fachkräftemangel beklagt wird, haben viele junge Menschen wenig Chancen auf Zugang zum Arbeitsmarkt. Bundesweit suchen Hunderttausende nach einer Lehrstelle, in Harburg sind es nach Angaben der Arbeitsagentur 335 junge Erwachsene, die keinen Ausbildungsplatz finden. Ihnen stehen 512 freie Stellen gegenüber. Neben den Jugendberufsagenturen engagiert sich die Wirtschaft, um junge Arbeitsuchende und Arbeitgeber erfolgreich zusammenzubringen. Ein Gutschein als Arbeitsauftrag
Laura-Eileen Böök ist eine von mehreren, die ihren Weg noch vor sich hat. Sie möchte Kauffrau im Einzelhandel werden. Ein erster Schritt ist getan: Böök besitzt einen „Gutschein“ von der Berufsberatung der Jugendarbeitsagentur, der so etwas wie ein „Arbeitsauftrag“ für GSM ist. Zusammen mit ihrer Joblotsin Cordula Böttcher feilt sie nun an der richtigen Strategie. Wenn diese steht, heißt es für Böök „dranbleiben“. Dann klappts am Ende auch mit dem Wunschberuf.
Täglich vor Ort mit dem Bürgerreport
Empfiehlt die Bank eine Anlage, so muss diese zum Anleger passen und ihm verständlich erklärt werden. Dabei muss auf die finanziellen Verhältnisse, die Kenntnisse und Erfahrungen und auf die – meist fehlende – Risikobereitschaft des Anlegers Rücksicht genommen werden. Die Bank muss anlegerund objektgerecht beraten, wie die Rechtsprechung verlangt. Anderenfalls kann der Anleger die Anlage rückabwickeln und erhält sein Geld verzinst zurück, Verluste muss die Bank tragen. Dabei muss die Bank eine angemessene Risikostreuung des Depots beachten, anderenfalls kann sich diese schadensersatzpflichtig machen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Großteil des Vermögens in einen oder mehrere hochriskante oder spekulative Werte gesteckt wird. Das Landgericht Lüneburg hat aktuell die beklagte Bank verurteilt, den – verlustreichen – geschlossenen Fonds gegen Rückzahlung von 52.500 Euro zurückzunehmen, da diese nicht
die nötige Diversifizierung beachtet und vielmehr ein sogenanntes Klumpenrisiko gebildet hat. Die Bank wusste, dass der klagende Anleger ein Vermögen von 300.000 Euro hatte. 16 Prozent in den Fonds anzulegen war entschieden zu viel, so das Landgericht. Als Richtwert gelten bereits 10 Prozent. Überschreitet die Bank bei einer Anlageempfehlung diesen Wert, so kann dies Ausdruck eines Risikos für den Anleger sein, zum Beispiel hinsichtlich des Emittenten als auch bei ver-
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Bergeest
Fachanwalt für Bankund Kapitalmarktrecht Mattenmoorstraße 2 21217 Seevetal 76 11 34 50 mo-fr 8.30-17.30 Uhr Termine nach Vereinbarung, auch sonnabends Mönckebergstraße 31 761 13 45 40 mo-fr 8.30-17.30 Uhr Termine nach Vereinbarung www.ra-bergeest.de
gleichbaren Risiken. Dabei hat das Landgericht Lüneburg der Bank vorgehalten, dass diese nicht über die im Prospekt ausgewiesenen Risiken der Anlage aufgeklärt und der Kläger den Prospekt auch nicht rechtzeitig vorher erhalten hat. Risiken wurden nicht erwähnt, sondern nur die angeblichen Vorteile. Allein weil die Bank nicht über das Klumpenrisiko aufklärte, konnte der Kläger gewinnen. Auf die weiteren Pflichtverletzungen der Bank (unter anderem Verschweigen von Abschlussprovisionen) kam es schon nicht mehr an. Das Urteil ist richtungsweisend. Betroffen können alle Wertpapiere und – geschlossene – Fondsanlagen sein. Gegen das für die Bank vernichtende Urteil hat diese keine Berufung mehr eingelegt, es ist rechtskräftig. Allgemein gilt: Die Bank muss kundenorientiert beraten und wahrheitsgemäß, richtig sowie vollständig über die konkrete Anlage aufklären. Wer Verluste erlitten hat, sollte Ansprüche individuell schnellstmöglichst fachanwaltlich prüfen lassen, bevor diese verjähren.