K o m p e t e n t e P a rt n e r in Rechtsfragen Bei Falschberatung droht Arzu Asani Verjährung
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Strafrecht
Mag. Jur.
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Fonds zu hoch angesetzt werden, bestehen weitergehende Ansprüche“, so Fachanwalt für Bankrecht Stefan Bergeest. „Dies zeigt sich oft erst im Rahmen der Überprüfung, so dass kaum ein Verjährungsproblem bestehen dürfte.“ Gibt es mehrere Beratungsfehler, läuft für jede eine neue Verjährungsfrist (BGH). Ansprüche wegen Falschberatung für Wertpapiere verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren ab dem Kauf. Hat die Bank aber wissentlich nicht über Verkaufsprovisionen aufgeklärt, also vorsätzlich diese verheimlicht, so können Geschädigte auch noch nach drei Jahren Schadensersatz verlangen. „Dann muß nach dem BGH die Bank sogar beweisen, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt hat“, so Bergeest. Allgemein gilt: Die Bank muss kundenorientiert beraten und wahrheitsgemäß, richtig sowie vollständig über die konkrete Anlage aufklären. Wer Verluste erlitten hat, sollte Ansprüche individuell schnellstmöglichst fachanwaltlich prüfen lassen, bevor diese zum Jahresende verjähren.
STEFAN BERGEEST, RECHTSANWALT
S
eit 1990 hätten Banken wissen müssen, dass sie ihre Kunden über Verkaufsprovisionen (sogenannte Kick-Backs) unaufgefordert aufzuklären haben, so der Bundesgerichtshof (BGH). Diese Rückvergütungen stammen aus Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren. Der Kunde muss wissen, weswegen die Bank ihm eine Anlage empfiehlt. Hierfür muss die Bank ihm detailliert das eigene Provisionsinteresse offen legen, damit der Kunde erkennen kann, ob die Bank eine Anlage nur deswegen empfiehlt, weil sie selbst möglichst viel verdienen will. Verheimlicht die Bank dieses, kann der Anleger seine verlustreiche Anlage rückabwickeln: der Anleger erhält gegen Rückzahlung des Anlagebetrages und der entgangenen Zinsen sein volles Geld wieder, die Bank muss die Anlage zurücknehmen. Hiervon sind insbesondere Anleger von geschlossenen Beteiligungen wie Schiffsfonds und Immobilienfonds betroffen. Für diese gilt die allgemeine Verjährungsregel. Nach dieser verjähren Ansprüche innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis von der Falschberatung, spätestens jedoch zehn Jahre nach Vertragsabschluss. Alle Altfälle verjähren daher zum Ende des Jahres 2011! Daher muss jetzt gehandelt werden. „Ist die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds nicht werthaltig, weil die Kosten des
Stefan Bergeest, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann, Mediator in Wirtschaftssachen. Foto: pr
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