eco.nova SPEZIAL Recht 2018

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Ausgabe Nr. 17 / Jänner 2018, P.b.b. Verlagspostamt 6020 Innsbruck, ZNr. GZ 02Z030672 M, Euro 3.00

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RECHT AKTUELL

Recht haben

Wenn Sie Recht haben, sollten Sie auch Recht bekommen.

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Recht so! In Tirol gibt es aktuell rund 550 eingetragene Rechtanwälte. Zum Zeitpunkt der Gründung der Tiroler Rechtsanwaltskammer am 9. Februar 1851 waren hierzulande gerade einmal acht „Advokaten“ tätig. Der Anstieg hat einerseits mit der Freigabe des Berufs zu tun, aber auch damit, dass das Leben seitdem um einiges komplizierter geworden ist.

I

„Die Wurzel des Problems ist der Anfang der Lösung.“

rgendwann benötigt fast jeder einmal die Hilfe eines kompetenten Partners, der in rechtlichen Fragen zur Seite steht, weil quasi unser gesamtes Leben durch Gesetze geregelt ist: Verträge und Testamente, Unternehmensgründungen, Mietrechtsfragen, arbeits- und familienrechtliche An-

gelegenheiten oder auch eine strafrechtliche Verfehlung, die ein Gerichtsverfahren nach sich zieht. Kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt ist heute wichtiger denn je, zu umfassend und vielfältig sind die gesetzlichen Regelungen, zu rasch erfolgen

Inge Jenewein

Dr. Herbert L. Partl

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Wir begleiten Sie gerne in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Novellierungen, als dass der Laie ohne versierten Beistand den Paragrafendschungel noch durchblicken könnte. Trotzdem werden immer noch auf laienhaften Ratschlägen basierende Rechtsgeschäfte abgeschlossen. In der Regel folgen darauf Probleme. Doch

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auch wenn Sie in einem Fall Recht haben, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie auch Recht bekommen. Diese Sonderausgabe soll den Gang zum Rechtsanwalt und eine umfangreiche, kompetente Beratung deshalb auf keinen Fall ersetzen, doch sie gibt einen Überblick über einige der Themen, die jeden von uns im Laufe seines Lebens einmal berühren könnten. Wir danken auf diesem Wege allen Autoren, die sich wieder die Zeit für die vielen Beiträge genommen haben, für ihre kompetente Unterstützung. Behalten Sie Recht!

Ihre Redaktion der eco.nova

IMPRESSUM Herausgeber & Medieninhaber: eco.nova Verlags GmbH, Hunoldstraße 20, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/290088, redaktion@econova.at, www.econova.at Jahresabo: EUR 25,00 (17 Ausgaben) Geschäftsleitung: Christoph Loreck, Mag. Sandra Nardin Assistenz: Martin Weissenbrunner // Chefredaktion: Marina Kremser Anzeigenverkauf: Ing. Christian Senn, Bruno König, Tanja Ischia Grafik: Florian Bürstl // Druck: Radin-Berger-Print GmbH Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, der Verlag und der Vertrieb von Drucksorten aller Art, insbesondere der Zeitschrift eco.nova. // Grundlegende Richtung: Unabhängiges österreichweites Magazin, das sich mit der Berichterstattung über Trends in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Architektur, Gesundheit & Wellness, Steuern, Recht, Kulinarium und Lifestyle beschäftigt. Der Nachdruck, auch auszugsweise, sowie anderwertige Vervielfältigung sind nur mit vorheriger Zustimmung des Herausgebers gestattet. Für die Rücksendung von unverlangt eingesandten Manuskripten und Bildmaterial wird keine Gewähr übernommen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar.

eco.nova

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eco.inhalt

Inhalt UNTERNEHMEN 06 Gesellschaftsrecht

Die Wahl der optimalen Gesellschaftsform.

VERWALTUNG & IMMOBILIEN 38 EU-Richtlinienpaket neu Spezialfall In-House-Vergabe

40 Infrastrukturverträge Können sich Gemeinden Umwidmungen im Bauland leisten?

// Weiskopf/Kappacher Rechtsanwälte

08 Vereinfacht gründen

Die gründungsprivilegierte GmbH

// Claudia Lantos, König-Ermarcora-Lässer & Partner

12 Treuepflicht Die Pflichten eines GmbH-Gesellschafters

// Barbara Egger-Russe & Silvia Moser, Greiter Pegger Kofler & Partner

16 Unternehmensübergabe Arten und Möglichkeiten

// Ivo Rungg, Binder Grösswang Rechtsanwälte

18 Erbrecht Unternehmens- und Immobilienübertragung

// Georg Ganner

WIRTSCHAFT 20 Insolvenzrecht EU-Restrukturierungsrichtlinie neu

// Herbert Matzunski

24 Compliance Rechtskonforme Unternehmensführung

// Johannes Barbist, Binder Grösswang Rechtsanwälte

26 Datenschutz Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

// Sabine Monika Hofer-Picout

28 Direktmarketing Was man laut DSGVO noch darf

// Georg Huber & Melanie Gassler-Tischlinger, Greiter Pegger Kofler & Partner

32 Markenrecht Schutz für Formen und Verpackung

// Stefan Warbek

34 Patentrecht Erfolgreiche Rechtsdurchsetzung in China

// Paul Torggler, Patentanwälte Torggler & Hofinger

36 Urheberrecht Das Recht am Bild

4

// Erik Kroker, Knoflach Kroker Tonini & Partner

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// Florian Legit

// Herbert Schöpf

42 Freizeitwohnsitze Buy to let versus Freizeitwohnsitz

// Axel Fuith & Martin Fuith

PRIVAT 46 Patientenverfügung Voraussetzungen und Arten

// Sabine Monika Hofer-Picout

48 Privatkonkurs neu Raus aus den Schulden

// Matthias Demetz, König-Ermarcora-Lässer & Partner

k

50 Alkohol am Steuer

Alkolock als alternatives Bewährungssystem

// Alexander Doerge

ANHANG

54 Verzeichnis der Tiroler Rechtsanwälte

k

&

&

rechtsanwälte kg KASSEROLER & PARTNER

BANKRECHT BAU(TRÄGER)RECHT GESELLSCHAFTSRECHT IMMOBILIENRECHT INSOLVENZRECHT VERTRAGSRECHT DR. STEPHAN KASSEROLER WIRTSCHAFTSRECHT LIEBERSTRASSE 3 A-60I0 INNSBRUCK T: 05I2/57I33I F: DW 99 OFFICE@KASSEROLER.AT WWW.KASSEROLER.AT

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eco.recht

Die Wahl der optimalen Gesellschaftsform Der Gesetzgeber stellt Unternehmensgründern eine Reihe von verschiedenen Gesellschaftsformen zur Verfügung. Die Auswahl der optimalen Gesellschaftsform hängt jedoch von zahlreichen Faktoren (z. B. Unternehmenszweck, Risiko, Größe, zu erwartendes Wachstum etc.) ab und erfordert daher umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung.

W

enn sich

nur in bestimmten Gesellschaftsformen be-

mehrere Per-

trieben werden dürfen (z. B. ist der Betrieb

sonen zusam-

von Versicherungsgeschäften nur in Form

menschlie-

einer Aktiengesellschaft zulässig), haben

ßen, um ein

die Unternehmensgründer grundsätzlich

Unterneh-

die freie Auswahl unter den vom Gesetzge-

men zu gründen, stellt sich zunächst die

ber zur Verfügung gestellten Gesellschafts-

Frage, in welcher Gesellschaftsform das Un-

formen. Neben den klassischen österrei-

ternehmen betrieben werden soll. Mit Aus-

chischen Gesellschaftsformen wie GesbR,

nahme weniger Unternehmenszwecke, die

OG oder GmbH werden zunehmend auch

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Die Auswahl der optimalen Gesellschaftsform hängt von zahlreichen Faktoren ab. Eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung kann Unternehmensgründern bereits im Vorfeld dazu verhelfen, sich von Beginn an für die optimale Gesellschaftsform zu entscheiden, wodurch bereits spätere Umgründungen hintangehalten werden können.


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ausländische Gesellschaftsformen gewählt, zum Beispiel die britische Limited. Im Regelfall verhält es sich so, dass es die eine „richtige“ Gesellschaftsform für den jeweiligen Unternehmenszweck nicht gibt, sondern – abhängig von verschiedenen Faktoren – sämtliche Vor- und Nachteile im Einzelfall abgewogen werden müssen, um die für den jeweiligen Unternehmenszweck „optimale“ Gesellschaftsform zu finden. Im Folgenden werden die am häufigsten verwendeten Gesellschaftsformen mit ihren wesentlichen Charakteristiken dargestellt.

© DANIEL ZANGERL

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GesbR Die GesbR ist eine durch Vertrag begründete Gesellschaft zu einem gemeinschaftlichen Erwerb, bei der zwei oder mehrere Personen ihre Mühe und/oder ihre Sachen zum gemeinschaftlichen Nutzen vereinigen. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) kann eine GesbR aber auch zur Verwirklichung ideeller Zwecke gegründet werden. Das wesentliche Charakteristikum der

MAG. STEFAN WEISKOPF, DIPL.-ING. MMAG. DR. MICHAEL KÖSSLER UND DR. RAINER KAPPACHER, MBL Weiskopf / Kappacher / Kössler Rechtsanwälte Malser Straße 34, 6500 Landeck www.ra-tirol.at

GesbR ist, dass diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, also keine juristische Person ist. Sämtliche Rechte und Pflichten

ben und Verbindlichkeiten eingehen kann.

Rechten und Pflichten. Das Gesellschafts-

werden nicht der GesbR als solcher, son-

Sie tritt daher selbst im Rechtsverkehr auf.

vermögen wird von den Vermögenseinlagen

dern vielmehr den einzelnen Gesellschaf-

Dennoch haften die Gesellschafter der OG

(„Stammeinlagen“) der Gesellschafter gebil-

tern zugeordnet. Die GesbR kann daher

unbeschränkt mit ihrem (Privat-)Vermögen

det, wobei das Gesellschaftsvermögen vom

mangels Rechtspersönlichkeit nicht selbst

für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Obwohl

Vermögen der jeweiligen Gesellschafter

ein Unternehmen betreiben, sondern die

die OG in vielen Bereichen wie eine juristi-

getrennt ist. Die Gesellschafter haften da-

Unternehmereigenschaft kommt allenfalls

sche Person behandelt wird, ist die OG nach

her – mit Ausnahme einiger weniger Durch-

den Gesellschaftern zu. Überschreitet eine

herrschender Meinung und Rechtspre-

brechungen (z. B. bei qualifizierter Unter-

unternehmerisch tätige GesbR gewisse Um-

chung keine juristische Person.

kapitalisierung) – grundsätzlich nicht für

satzerlöse, sind die Gesellschafter verpflich-

Eine OG entsteht – wie die GmbH – erst mit

die Verbindlichkeiten der GmbH. Die GmbH

tet, sie als Offene Gesellschaft (OG) oder

Eintragung im Firmenbuch. Im Gegensatz

entsteht wie die OG erst mit Eintragung im

Kommanditgesellschaft (KG) ins Firmen-

zur GmbH ist die OG aber kein Unterneh-

Firmenbuch. Im Gegensatz zur OG ist die

buch einzutragen.

men kraft Rechtsform, sondern die Frage,

GmbH – unabhängig von einer tatsächli-

Während ein Vorteil der GesbR darin be-

ob eine OG Unternehmer ist, richtet sich

chen unternehmerischen Tätigkeit – Unter-

steht, dass die Gesellschafter nicht ver-

danach, ob sie ein Unternehmen betreibt.

nehmer kraft Rechtsform.

pflichtet sind, „Startkapital“ zur Verfü-

Auch bei der OG ist kein Mindestkapital

Das Stammkapital einer GmbH, das der

gung zu stellen, besteht ein wesentlicher

vorgeschrieben.

Mindesthaftsumme entspricht, muss min-

Nachteil darin, dass die Gesellschafter für

destens 35.000 Euro betragen. Hiervon

Gesellschaftsverbindlichkeiten nach Aus-

Kommanditgesellschaft – KG

schöpfung des Gesellschaftsvermögens un-

Die KG ist eine Sonderform der OG, bei der

werden. Seit 2014 gibt es zudem die Möglich-

beschränkt mit ihrem gesamten (Privat-)

zumindest ein Gesellschafter gegenüber

keit der sogenannten „Gründungsprivilegie-

Vermögen haften. Jeder Gesellschafter kann

den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt

rung“, die es zukünftigen Gesellschaftern

dabei für die gesamte Schuld in Anspruch

(„Komplementär“) und zumindest ein Ge-

ermöglicht, eine GmbH mit einer „grün-

genommen werden, jedoch können sich die

sellschafter beschränkt („Kommanditist“)

dungsprivilegierten Stammeinlage“ von

Gesellschafter im Innenverhältnis bei den

haftet. Die Haftung des/der Kommanditis-

10.000 Euro zu gründen, wobei wiederum

anderen Gesellschaftern regressieren.

ten ist dabei auf einen bestimmten Betrag

die Hälfte hiervon, also 5000 Euro, einge-

(„Haftsumme“) beschränkt.

zahlt werden müssen. Während aufrechter

Offene Gesellschaft – OG

müssen mindestens 17.500 Euro eingezahlt

Gründungsprivilegierung ist die Haftsum-

führte Gesellschaft, der mindestens zwei

Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH

Gesellschafter angehören müssen. Im Ge-

Die GmbH ist eine Körperschaft mit eigener

zeit beendet werden und endet spätestens

gensatz zur GesbR ist die OG ein eigenes

Rechtspersönlichkeit. Als juristische Per-

nach zehn Jahren ab Eintragung der Gesell-

Rechtssubjekt, weshalb sie Rechte erwer-

son ist die GmbH daher selbst Trägerin von

schaft im Firmenbuch.

Die OG ist eine unter eigener Firma ge-

me der GmbH auf 10.000 Euro beschränkt. Die Gründungsprivilegierung kann jeder-

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Einfach gründen Zuerst hol ich den Kontoauszug, dann gründe ich eine GmbH!

N

achdem im Juli

gierten Gesellschafters im Wert eines güns-

Gesetze nicht etwa abgeschafft, sondern

2013 die „GmbH

tigen Gebrauchtwagens zu begrenzen. Eine

lediglich geändert. Unter anderem wurde

light“ eingeführt,

Sacheinlage ist nicht möglich, der günstige

mit § 9a die Möglichkeit der „vereinfachten

aber bereits

Gebrauchtwagen ersetzt die Mindesteinzah-

Gründung“ von Ein-Personen-GmbHs ge-

nach nur acht

lung also nicht.

schaffen, die von vornherein mit Ende 2020

Monaten wieder

Diese Maßnahme hat offenbar nicht den

befristet ist – offenbar ist der Gesetzgeber

abgeschafft wurde, startete die Regierung

ausreichend gewünschten politischen Ef-

von der Genialität seiner Erfindung nicht

mit 1. März 2014 einen neuen Versuch, eine

fekt erzielt, weshalb in der Politik über wei-

restlos überzeugt.

„kleine“ GmbH einzuführen. Bei der soge-

tere Erleichterungen bei Gründung einer

nannten gründungsprivilegierten GmbH

GmbH nachgedacht wurde. Als Ergebnis

Vereinfacht gründen

mit nur 10.000 Euro Anfangskapital ist zu-

dieser Überlegungen wurde im April 2017

Vereinfachte Gründung heißt: der einzi-

mindest die Hälfte in bar bei Gründung

schließlich das „Deregulierungsgesetz 2017“

ge Gründer und gleichzeitige Geschäfts-

einzuzahlen. Der Gesetzgeber ermöglicht

kundgemacht. Durch dieses Gesetz, das dem

führer der künftigen GmbH geht zu einem

es sohin, die Haftung des gründungsprivile-

Wortlaut nach deregulieren soll, wurden 25

Kreditinstitut, das seine Identität und die

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NACH DER AUFFASSUNG DES GESETZGEBERS BESTEHT FÜR DEN GRÜNDER EINER EINPERSONEN-GMBH KEIN ERHÖHTER RECHTSBERATUNGSBEDARF, WEIL IM FALL DES FALLES NIEMAND ANDERER ALS DER GRÜNDER SELBST ZU SCHADEN KOMMEN KÖNNE.

© URSULA AICHNER

eco.recht

MAG. CLAUDIA LANTOS, LL.M. (Intern. Tax) König – Ermacora – Lässer & Partner Erlerstraße 4 / 3. OG 6020 Innsbruck www.advokatur.at

Einzahlung (der Hälfte) des Stammkapitals

von der Buchführungspflicht zu entbin-

die GmbH als richtige Form herausstellt,

zu prüfen hat, und gründet dort anhand ei-

den oder ihm zu erlassen, den Unterschied

kann der Maßanzug-Gesellschaftsvertrag

nes Mustergesellschaftsvertrags eine Mus-

zwischen Umsatz und Gewinn zu kennen.

bereits vorsehen, in welcher Art weitere

ter-GmbH. Nein, Letzteres war nur ein Witz.

Dafür wurde das Schuldenregulierungsver-

Gesellschafter aufgenommen werden kön-

Er gründet keine Muster-GmbH, sondern

fahren gesondert novelliert. Es kann sohin

nen oder wie Gesellschafter ihre Anteile

eine Gesellschaft, die vollständig am Wirt-

nun munter drauflosgegründet werden,

wieder abtreten können. Als Anwalt kann

schaftsleben teilnehmen kann. Der Grün-

indem man sich bei einem Kreditinstitut

ich schließlich auch über die Abzugsfä-

der wird ja hoffentlich wissen, was zu tun

ausweist, mittels Mustersatzung und Han-

higkeit der Gründungskosten aufklären

ist. Nach der Auffassung des Gesetzgebers

dysignatur eine Ein-Mann-GmbH gründet

sowie über die Kosten für die zwingende

besteht für den Gründer einer Ein-Perso-

und im Firmenbuch die Inanspruchnah-

Gesellschaftsvertragsänderung, wenn das

nen-GmbH nämlich kein erhöhter Rechts-

me der „Gründungsprivilegierung“ anzeigt

Gründungsprivileg geendet hat. Bei der

beratungsbedarf, weil im Fall des Falles ja

(als Warnung an die Gläubiger, dass nur ein

gründungsprivilegierten Ein-Mann-GmbH

niemand anderer als der Gründer selbst zu

geringer Deckungsfonds vorliegt). Von dop-

sind die abzugsfähigen Gründungskosten

Schaden kommen könne. Unter dem Aspekt

pelter Buchführung, Umsatzsteuervor-

mit 500 Euro begrenzt. Darüber hinaus-

des Gesellschafterschutzes erscheine es da-

anmeldungen, Fixkosten oder Deckungs-

gehende Kosten hat der Gründer persön-

her „vertretbar, auf eine individuelle rechtli-

beitrag muss man als Gründer weiterhin

lich zu tragen. Bei einer GmbH mit einem

che Beratung zu verzichten“.

nichts wissen. Insoweit ergibt sich keine

Stammkapital von mindestens 35.000 Euro

Über den Aspekt des Gläubigerschutzes hat

Änderung zur bisherigen Rechtslage.

sind hingegen die im Gesellschaftsvertrag

sich der Gesetzgeber offenbar ebenfalls kei-

Ein „privilegierter“ Gründer, der später ei-

betraglich festgesetzten (angemessenen)

ne Gedanken gemacht. Das ergibt sich auch

nen weiteren Gesellschafter aufnehmen

Gründungskosten abzugsfähig, dazu gehö-

aus dem gleichzeitig wiederum angepriese-

will, wird mit dem Mustergesellschaftsver-

ren etwa die Anwalts- und Notariatskosten.

nen „Gründungsprivileg“, das auch der Ein-

trag rasch erkennen, dass die vermeint-

Zudem kann ein Anwalt hinsichtlich all-

Mann-GmbH-Gründer in Anspruch nehmen

lich billige Gründung kostenintensive

fälliger Gewerbeanmeldungen, Betriebsan-

kann. Dieses endet zehn Jahre nach Grün-

Nachbesserungen notwendig macht. Ein

lagengenehmigungen, Mietverträge oder

dung, das heißt, die Gesellschafter haben

vorausschauender Gründer, der nicht die

Dienstverträge Beratung anbieten, die auch

dann das gesetzlich vorgesehene Mindest-

nächste Pleite plant, sollte daher den Weg

der Gründer einer Ein-Personen-GmbH

stammkapital von 35.000 Euro durch Min-

zum Anwalt wählen und sich hinsicht-

benötigt. Er mag sich zwar vielleicht nicht

desteinzahlung der Hälfte nachzuweisen.

lich Gesellschaftsform und aller weiteren

selbst bei der Gründung übertölpeln, aber

Der Gesetzgeber ist nicht so weit gegangen,

notwendigen rechtlichen Überlegungen

er sollte sich auch nicht vom Gesetzgeber

den privilegierten Ein-Mann-Gründer auch

eingehend beraten lassen. Und wenn sich

übertölpeln lassen.

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Ewige Treue? Gesellschaftern einer GmbH ist in der Praxis häufig unklar, welche Pflichten sich aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ergeben bzw. welche Konsequenzen ein Verstoß dagegen nach sich ziehen kann. Der Oberste Gerichtshof hat sich in den letzten Jahren häufig mit der Fragestellung auseinandergesetzt, ob ein bestimmtes Verhalten eines Gesellschafters gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verstößt.

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eco.recht

D

ie Gesellschafter

die Verteilung des restlichen Gesellschafts-

der GmbH ausgeübt werden können. Die

einer GmbH un-

vermögens im Vordergrund steht.

Schranke bildet jedoch stets eine „unverhält-

terliegen sowohl

Im Schrifttum wird zudem eine – über die

nismäßige Ausübung“ solcher „eigennützi-

gegenüber der Gm-

Vollbeendigung der Gesellschaft – hinaus-

gen“ Gesellschafterrechte bzw. eine „unver-

bH wie auch gegen-

wirkende Treuepflicht erwähnt, die sich

hältnismäßige Beeinträchtigung“ der GmbH.

über ihren Mitge-

zwar nicht mehr auf eine aktive Förderung

In einem derartigen Fall kann wiederum ein

sellschaftern einer Treuepflicht. Der Inhalt

des Gesellschaftszweckes, wohl aber auf die

Verstoß gegen die Treuepflicht vorliegen.

dieser Treuepflicht wird oft allgemein mit

Wahrung von Geschäftsinterna bezieht.

Unter Berücksichtigung dieser Ausführun-

der Pflicht zu einem wechselseitigen loyalen

gen erfordert zum Beispiel die Treuepflicht

sellschaftszweckes sowie der Pflicht zur Un-

Treuepflicht gegenüber der GmbH

terlassung gesellschaftsschädigender Hand-

Aus der Treuepflicht eines Gesellschafters

entgegenstehen – nicht, gegen die Aus-

lungen umschrieben.

gegenüber der GmbH folgt die Verpflichtung

schüttung des Bilanzgewinnes zu stimmen,

Das Ausmaß der Treuepflicht hängt von der

der Gesellschafter, bei der Ausübung ihrer

wenn die Thesaurierung für die GmbH

Struktur einer GmbH ab: Bei einer stark per-

Gesellschafterrechte auf die Interessen und

günstiger als die Ausschüttung ist. Ande-

sonalistisch ausgerichteten GmbH mit ei-

Belange der GmbH Rücksicht zu nehmen

res kann im Einzelfall gelten, wenn die In-

nem kleinen Gesellschafterkreis ist von einer

und an der Förderung des Gesellschaftszwe-

teressen der GmbH an der Thesaurierung

weiter reichenden Treuepflicht auszugehen

ckes mitzuwirken. Potenziell

die Interessen des Gesellschafters an der

als bei einer kapitalistisch geprägten GmbH

gesellschaftsschädliche Handlungen sind

Ausschüttung des Bilanzgewinnes „mas-

mit einem größeren Gesellschafterkreis. Da-

zu unterlassen.

siv überwiegen“, so der OGH. Dies ist etwa

rüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass –

Die Treuepflicht gebietet es aber grundsätz-

dann anzunehmen, wenn eine Rücklagen-

in Bezug auf gewisse Fälle – das Ausmaß der

lich nicht, die Interessen der GmbH stets

bildung für die Überlebensfähigkeit der

Treuepflicht mit Zunahme der Einflussmög-

über die eigenen Interessen eines Gesell-

GmbH erforderlich ist.

lichkeit eines Gesellschafters steigt.

schafters zu stellen. So ist jedenfalls zu be-

Weiters kann sich aus der Treuepflicht bei-

Weiters ist bei der Beurteilung des Ausmaßes

rücksichtigen, dass „eigennützige“ Gesell-

spielsweise die Pflicht ergeben, das Stimm-

der Treuepflicht das jeweilige Stadium einer

schafterrechte, die primär den Interessen der

recht im Interesse der GmbH auszuüben

GmbH zu berücksichtigen: Im Stadium der

jeweiligen Gesellschafter dienen (Recht auf

(z. B. hinsichtlich zumutbarer und geeig-

Liquidation kommt es etwa zu einer

Kündigung oder Auflösung und Liquidation,

neter Sanierungsmaßnahmen). Eine Nach-

Abschwächung der Treuepflicht, da dort die

vermögensrechtliche Gesellschafterrechte

schusspflicht der Gesellschafter kann hin-

Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger und

etc.), im Einzelfall auch gegen die Interessen

gegen aus der Treuepflicht gegenüber der

Verhalten, der Pflicht zur Förderung des Ge-

IN DER PRAXIS IST ZU BERÜCKSICHTIGEN, DASS DIE TREUEPFLICHT VON GESELLSCHAFTERN SOWOHL GEGENÜBER DER GMBH SELBST WIE AUCH GEGENÜBER DEN MITGESELLSCHAFTERN BESTEHT UND DIESE UMSO AUSGEPRÄGTER IST, JE PERSONALISTISCHER SICH DIE STRUKTUR DER GMBH DARSTELLT.

eines Gesellschafters – sofern dem nicht gesellschaftsvertragliche Bestimmungen

GmbH – selbst in Notsituationen – nicht abgeleitet werden. Ebenso als Verstoß gegen die Treuepflicht qualifiziert wurde, wenn ein Gesellschafter – selbst erweislich wahre – kreditschädigende Äußerungen über die GmbH gegenüber Dritten macht. In diesem Zusammenhang hat der OGH jedoch auch bekräftigt, dass einem (ausgeschlossenen) Gesellschafter keine Verletzung der Treuepflicht anzulasten ist, wenn solche kreditschädigenden Tatsachenbehauptungen notwendiger Bestandteil einer Schadenersatzklage gegen die GmbH sind, wenn bzw. weil anderenfalls der Schadenersatzanspruch nicht durchsetzbar wäre. Als Verstoß gegen die Treuepflicht gegenüber der GmbH wurde im Übrigen die Überführung von Geschäftsbeziehungen eines Gesellschafters auf sich selbst gewertet.

Treuepflicht gegenüber den Mitgesellschaftern Zusätzlich zur Treuepflicht gegenüber der GmbH trifft die Gesellschafter auch eine Treuepflicht gegenüber Mitgesellschaftern. Der OGH umschreibt diese Treuepflicht als Verpflichtung zur angemessenen Wahrung der „berechtigten Interessen“ der Mitgesell-

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BEI EINER SCHULDHAFTEN VERLETZUNG DER TREUEPFLICHT KÖNNEN GESELLSCHAFTER SOWOHL GEGENÜBER DER GMBH WIE AUCH GEGENÜBER MITGESELLSCHAFTERN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN SCHADENERSATZPFLICHTIG WERDEN. FAHRLÄSSIGES HANDELN IST DABEI GRUNDSÄTZLICH AUSREICHEND.

© BLICKFANG PHOTOGRAPHIE

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MMMAG. BARBARA EGGERRUSSE DR. SILVIA MOSER, M.A. Greiter Pegger Kofler & Partner Maria-Theresien-Straße 24 6020 Innsbruck office@lawfirm.at

stimmung bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen allenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

Fazit In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass eine Treuepflicht von Gesellschaftern sowohl gegenüber der GmbH selbst wie auch gegenüber den Mitgesellschaftern besteht und

schafter. Auch hier gilt: Je personalistischer

ner aus sachlichen Gründen gebotenen Än-

diese umso ausgeprägter ist, je personalisti-

sich die Struktur der GmbH darstellt, desto

derung des Gesellschaftsvertrages sowie

scher sich die Struktur der GmbH darstellt.

ausgeprägter sind die wechselseitigen Treue-

die unsachliche Verweigerung der Zustim-

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass –

pflichten gegenüber Mitgesellschaftern.

mung zur Übertragung von Geschäftsan-

bezogen auf gewisse Fälle – die Treuepflicht

Ähnlich wie bei einem Verstoß gegen die

teilen qualifiziert.

eines Mehrheitsgesellschafters aufgrund sei-

Treuepflicht gegenüber der GmbH stellt zum

Keine Verletzung der Treuepflicht gegenüber

ner Einflussmöglichkeit anders zu beurteilen

Beispiel auch die Verbreitung herabsetzen-

Mitgesellschaftern liegt vor, wenn die Leis-

ist als die eines Minderheitsgesellschafters.

der Äußerungen zum Nachteil eines Mitge-

tung von Nachschüssen abgelehnt wird.

Ob ein bestimmtes Verhalten eines Gesell-

sellschafters ein treuwidriges Verhalten dar.

schafters gegen die Treuepflicht gegenüber

Dasselbe gilt – unter Verweis auf die Aus-

Sanktionen

führungen zu vorstehendem Punkt – hin-

Bei einer schuldhaften Verletzung der

stößt, hängt immer von den besonderen

sichtlich der Ausübung des Stimmrechtes in

Treuepflicht können Gesellschafter sowohl

Umständen des Einzelfalls ab. Diese rechtli-

Bezug auf eine Ausschüttung des Bilanzge-

gegenüber der GmbH wie auch gegen-

che Beurteilung erfordert regelmäßig auch

winnes, wenn es die wirtschaftliche Situati-

über Mitgesellschaftern unter bestimm-

eine Interessenabwägung bzw. Verhältnis-

on der GmbH nicht zulässt bzw. eine Rückla-

ten Voraussetzungen schadenersatzpflich-

mäßigkeitsprüfung.

genbildung für die Überlebensfähigkeit der

tig werden. Fahrlässiges Handeln ist dabei

Gegebenenfalls können Gesellschafter einer

GmbH erforderlich ist.

grundsätzlich ausreichend. Darüber hinaus

GmbH auch bereits im Gesellschaftsvertrag

Treuwidrig gegenüber Mitgesellschaftern

begründen treuwidrig zustande gekommene

zusätzlich zu einer allgemeinen Regelung

werden im Schrifttum weiters etwa die

Beschlüsse nach Ansicht des OGH eine An-

der Treuepflicht beispielhaft festlegen, wel-

Einflussnahme durch Gesellschafter auf

fechtbarkeit nach § 41 GmbH.

che Verstöße im Rahmen ihres Gesellschaf-

die Geschäftsführung unter Umgehung

Im Übrigen kann eine aufgrund der Treue-

terverhältnisses für sie jedenfalls als treu-

der Mitgesellschafter, die Verweigerung ei-

pflicht gebotene Mitwirkung oder Zu-

widrig bzw. unredlich zu werten sind.

14

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der GmbH oder den Mitgesellschaftern ver-


eco.recht

Individuelle juristische Beratung und Vertretung. Seit 1897.

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15


eco.recht

Herausforderung Übergabe Wird ein Unternehmen übergeben, so ist dies einer der wohl wichtigsten und weitreichendsten Schritte sowohl für Übernehmer und Übergeber, zumeist aber auch für das Unternehmen selbst.

N

icht nur für den

Vor allem wenn natürliche Personen – be-

Art der Übergabe

Übernehmer er-

sonders im Familienkreis – involviert sind,

Rechtlich ist ein zentraler Punkt, sich über

öffnen sich viele

bestehen neben rechtlichen auch persön-

die Art des Unternehmensübergangs klar

Fragen, auch der

liche Spannungsfelder. Bedenkt man, dass

zu werden: Soll das Unternehmen verkauft,

Übergeber hat

40 Prozent der Unternehmensübergänge

unter Lebenden verschenkt (eventuell mit

wichtige Ent-

im Familienkreis stattfinden, spielen gera-

der Einräumung eines gewinnabhängigen

scheidungen zu treffen. Gibt dieser doch in

de familiäre Beziehungen zwischen den Ak-

Fruchtgenussrechts), gegen eine Leibren-

vielen Fällen ein Lebenswerk weiter und will

teuren eines Unternehmensüberganges, bei

te oder durch Schenkung auf den Todesfall

dieses in guten Händen wissen. Dabei gibt es

dessen Umsetzung eine wesentliche Rolle;

übertragen oder schlicht vererbt werden?

keine Patentrezepte und jeder der jährlich ca.

neben wirtschaftlichen Interessen sind auch

Abhängig von den Zielen einer solchen Über-

55.000 Unternehmensübergänge stellt sich

Emotionen im Spiel. Solche Probleme lassen

tragung und den beteiligten Akteuren bie-

unterschiedlich dar. Dennoch ist es für den

sich oft durch „Eingewöhnungsphasen“ im

tet jede dieser Möglichkeiten ihre Vor- und

Erfolg wichtig, ein paar wesentliche recht-

Betrieb vermeiden, da einerseits die Über-

Nachteile, auch die Rechte Dritter, etwa wei-

liche Überlegungen für eine erfolgreiche

nehmer an die Leitung des Unternehmens

terer Kinder, sind zu beachten.

Übergabe zu beachten.

herangeführt werden und andererseits der

Eine große Rolle spielt bei diesen Überle-

Diese hängen einerseits vom Zweck der

Übergeber nicht plötzlich auf die Ränge ver-

gungen auch die Unternehmensform des

Übergabe und den rechtlichen und tatsäch-

wiesen wird. Umso wichtiger ist es, sich früh

zu übergebenden Unternehmens, gibt diese

lichen Gegebenheiten im Übergabezeit-

genug und genau mit diesem breiten Spekt-

doch auch die rechtlichen Rahmenbedingun-

punkt sowie von den daran beteiligten na-

rum an praktischen sowie rechtlichen The-

gen vor. Abhängig davon lassen sich auch die

türlichen und juristischen Personen ab.

men auseinanderzusetzen.

verschiedenen Übertragungsformen unter-

16

eco.nova


eco.recht

schiedlich umsetzen. So gestaltet sich zum

des Übernehmers gefunden werden, den

Beispiel der Verkauf der Anteile einer Gesell-

beide im Fall des Falles auch wirtschaftlich

schaft mit begrenzter Haftung (GmbH) häu-

tragen können. Dritte Gläubiger sind zudem

fig einfacher als jener eines Einzelunterneh-

zumeist gesetzlich geschützt. Das Allgemei-

mens oder einer Offenen Gesellschaft (OG).

ne Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sieht hier

Der Verkauf eines Unternehmens kann ge-

eine Haftung des Übernehmers für jene Ge-

nerell als Asset- oder Share-Deal vollzogen

schäftsverbindlichkeiten vor, die dieser beim

werden. Während bei einem Asset-Deal das

Übergang des Unternehmens kannte oder

Unternehmen (der Betrieb mit Vermögens-

zumindest kennen musste. Diese Haftung

werten, Verträgen etc.) ganz oder teilweise

ist mit der Höhe der übernommenen Aktiva

auf den Erwerber übertragen wird, findet

beschränkt und gegenüber Dritten nicht ab-

beim Share-Deal eine indirekte Übertragung

dingbar. Zwischen dem Erwerber und Veräu-

des Unternehmens statt, da die Anteile an

ßerer sind jedoch vertragliche Regelungen

der Gesellschaft, die das Unternehmen be-

über die tatsächliche Haftungsübernahme

treibt, übertragen werden. Je nach Art der

im Innenverhältnis üblich.

Übertragung liegt eine Einzel- oder Gesamt-

Anders ausgestaltet – und beinahe umfassen-

rechtsnachfolge vor, die zentral für die Fra-

der – ist die Haftung nach dem Unterneh-

ge ist, ob Rechtsverhältnisse automatisch,

mensgesetzbuch (UGB), die unbeschränkt für

also allenfalls auch ohne Zustimmung des

alle unternehmensbezogenen, nicht höchst-

Dritten, übergehen und welche Haftungsre-

persönlichen Rechtsverhältnisse des vori-

gelungen anwendbar sind. Bei der Gesamt-

gen Unternehmers gilt. Dritte können einer

rechtsnachfolge tritt der Erwerber mit allen

solchen Vertragsübernahme jedoch binnen

Rechten und Pflichten in die Rechtspositio-

drei Monaten nach Mitteilung des Übergangs

nen des Überträgers ein.

durch den Vertragspartner oder Eintragung

Haftungsfragen

DR. IVO RUNGG

Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH Kaiserjägerstraße 1 6020 Innsbruck www.bindergroesswang.at

des Übergangs im Firmenbuch widersprechen, wenn wesentliche Interessen des Drit-

Eines der zentralen rechtlichen Themen im

ten durch die Übernahme beeinträchtigt sind.

Nicht zu vernachlässigen sind ebenfalls Haf-

Zusammenhang mit einem Unternehmens-

Nach dem UGB ist eine anderslautende Ver-

tungen für offene Sozialversicherungsbeiträ-

übergang ist jenes der Haftung für die Be-

einbarung im Innenverhältnis zulässig, die

ge sowie Abgabenschulden. Auch hierüber

schaffenheit des Unternehmens, aber insbe-

die Haftungsübernahme des Übernehmers

empfiehlt es sich, vertragliche Vereinbarun-

sondere auch gegenüber Forderungen Drit-

beschränkt. Absolute Grenze sind hier fünf

gen abzuschließen, um unliebsamen Überra-

ter. Dabei muss ein ordentlicher Ausgleich

Jahre; nach diesem Zeitraum haftet der Über-

schungen vorzubeugen.

zwischen den Rechten des Übergebers und

geber nicht mehr für offene Forderungen.

Im Zuge eines Unternehmensübergangs

BEI UNTERNEHMENSÜBERGÄNGEN SPIELEN NEBEN DEM RECHTLICHEN RAHMEN AUCH DIE TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN EINE ROLLE. WESENTLICHE FRAGE IST, OB DIE ÜBERTRAGUNG AN EINEN DRITTEN ODER INNERHALB DER FAMILIE ERFOLGT. WICHTIG IST IN JEDEM FALL, SICH FRÜH GENUG MIT DEM THEMA AUSEINANDERZUSETZEN.

tritt der Übernehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen automatisch in die zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Im Zuge des Überganges bleiben die Arbeitsverhältnisse und die Ansprüche der Arbeitnehmer grundsätzlich unberührt. Ausnahmen gelten unter Umständen für Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und Pensionszusagen. Werden solche Zusagen nicht übernommen, können Arbeitnehmer einem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Übernehmer widersprechen und bleibt ihr Arbeitsverhältnis mit dem Übergeber aufrecht. Dieser haftet dann für die Ansprüche der Arbeitnehmer solidarisch mit dem Übernehmer. Zusammenfassend gilt, dass neben dem rechtlichen Rahmen auch die tatsächlichen Gegebenheiten eine zentrale Rolle spielen. Dabei ist wesentlich, ob die Übertragung an einen Dritten oder im Familienverband erfolgen soll. Wichtig ist es, sich früh genug mit dem Thema auseinanderzusetzen und eventuelle Probleme proaktiv zu lösen. Dafür sollte sich der Übergeber möglichst früh klar werden, an wen das Unternehmen übergeben werden und welche Rolle der Übergeber nach der Übergabe spielen soll.

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17


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Unternehmen übergeben Die Übertragung von Unternehmen stellt insbesondere bei KMU sowie Familienunternehmen Gründer sowie Unternehmer häufig vor zahlreiche rechtliche Fragen. In diesem Beitrag versucht Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner einen Überblick über die beachtenswerten Aspekte zu verschaffen.

18

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eco.recht

Wann macht eine Unternehmensübertragung Sinn?

GEORG GANNER: Den richtigen Zeitpunkt für die Übertragung eines Unternehmens zu wählen, ist häufig geprägt von wirtschaftlichen, aber auch gesundheitlichen Aspekten. Rechtlich sollte bei der Wahl des Zeitpunktes einer Unternehmensübertragung zwischen entgeltlicher Übertragung (Unternehmensveräußerung) und einer unentgeltlichen Übertragung – in der Regel im Familienverbund – unterschieden werden. Bei der entgeltlichen Übertragung von Unternehmensanteilen ist ein besonderes Augenmerk auf steuerliche Aspekte zu legen. So besteht ein begünstigter Steuersatz bei Übertragungen im Zuge des Pensionsantrittes ab dem 62. Lebensjahr.

DEN RICHTIGEN ZEITPUNKT FÜR DIE ÜBERTRAGUNG EINES UNTERNEHMENS ZU WÄHLEN, IST HÄUFIG GEPRÄGT VON WIRTSCHAFTLICHEN, ABER AUCH GESUNDHEITLICHEN ASPEKTEN.

qualifizierte Nachfolger rechtzeitig eingear-

Kann das Firmengebäude im Eigentum des

noch für das Unternehmen tätig bleiben?

ursprünglichen Gründers verbleiben und

Auch nach erfolgter Unternehmensveräu-

gleichzeitig das Unternehmen übertragen

ßerung besteht die Möglichkeit, weiterhin

werden?

für das veräußerte Unternehmen tätig zu

Grundsätzlich kann das Immobilieneigen-

bleiben. Häufig werden Dienstverhältnisse

tum vom Unternehmen isoliert betrachtet

oder Konsulentenverträge als zweckmäßi-

werden. Dies ist auch möglich, wenn die Lie-

ge Form der Weiterbeschäftigung gewählt.

genschaft notwendiges Betriebsvermögen

Rechtlich ratsam ist jedoch, mit der Ent-

darstellt. In diesem Fall sollte für das ver-

scheidung der Unternehmensveräußerung

äußerte/übertragene Unternehmen jedoch

auch die Verantwortung – insbesondere die

eine entsprechende Nutzungsvereinbarung

Geschäftsführung – zu übergeben, um un-

(Miet- oder Pachtvertrag) betreffend die Lie-

gewollte Haftungen zu beschränken bzw.

genschaft geschlossen werden.

sich durch die Veräußerung ergebende Ver-

DR. GEORG GANNER

Wilhelm-Greil-Straße 14 6020 Innsbruck www.www.rechtsanwalt-tirol.co.at

beitet wurden. Grundsätzlich kann durch die vorzeitige Bestellung eines Geschäftsführers bzw. Prokuristen vorgebeugt werden. Als Alternative könnte mittels Spezialvollmacht eine Substitutionsregelung gefunden werden. Kann der ausscheidende Unternehmer nach erfolgter Unternehmensübertragung

änderungen nicht mehr als Leitungsorgan Kann für den Fall der Berufsunfähigkeit

(allenfalls gegen die eigenen Vorstellungen)

bzw. des Todes des Unternehmers die

mittragen zu müssen.

Fortführung des Unternehmens gesichert

Ratsam ist jedenfalls, rechtzeitig rechtliche

werden?

und steuerliche Informationen zu sammeln

Der Fortbestand eines Unternehmens im Fall

und sich rechtzeitig zu informieren, welche

einer schweren Krankheit oder des Todes des

mittelfristigen Maßnahmen im Vorfeld einer

Unternehmers bzw. der Unternehmerin ist

bevorstehenden Unternehmensübertragung

sehr stark davon abhängig, ob entsprechend

sinnvoll sind.

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19


eco.recht

Der Weg zur Schuldenfreiheit Insolvenzverfahren von Unternehmen sind innerhalb der Europäischen Union vielfach unterschiedlich geregelt. Eine einheitliche Richtlinie soll fßr Klarheit sorgen.

20

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eco.recht

D

ie Europäische

wenigstens ein Restrukturierungsverfahren

Kommission hat

im Vorfeld der Insolvenz mit dem Ziel ihrer

am 22. November

Vermeidung zu regeln.

2016 einen Richtli-

Demnach sollen Unternehmer im Regelfall

nienvorschlag zu

nach längstens drei Jahren von der Rest-

präventiven Res-

schuld befreit und es soll ihnen eine zügige

trukturierungsrahmen, zur zweiten Chance

„2. Chance“ eingeräumt werden. Ebenso wer-

und zur Maßnahme der stärkeren Effizienz

den Anforderungen an die Ausbildung und

von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Ent-

Qualifikation von Insolvenzrichtern, Rechts-

schuldungsverfahren sowie zur Änderung

pflegern, Verwaltern und an die Auswahl,

der Richtlinie 2012/30/EU vorgestellt. Der

Überwachung und Vergütung von Insolvenz-

Richtlinienvorschlag, der seit längerer Zeit

verwaltern gestellt.

in Diskussion steht, bedarf noch der Mitwirkung des Rates und des Europäischen Parlaments. Die Kommission geht dabei davon aus, dass bei der Effizienz der Insolvenzverfahren zwischen den EU-Mitgliedsstaaten erhebliche Unterschiede bestehen, etwa bei den sogenannten Betreibungsraten (bezahlte Forderungen), die innerhalb der EU zwischen 30 und 90 Prozent liegen, als auch die Länge einzelner Insolvenzverfahren reicht von wenigen Monaten bis zu Jahren, wobei Verfahren in 14 Mitgliedsstaaten mindestens zwei Jahre dauern. In vier Mitgliedsstaaten fehlt derzeit ein festgelegtes Verfahren zur Restrukturierung, bevor Unternehmen tatsächlich insolvent werden; in fünf anderen Mitgliedsstaaten besteht die Möglichkeit, vor einer Insolvenz Restrukturierungsmaßnahmen zu tätigen, aber nur unter sehr strengen Zugangsvoraussetzungen. Letztlich liegt die Entschuldungsfrist für Unternehmer in den verschiedenen Mitgliedsstaaten zwischen einem und zehn Jahren, teilweise wird sie auch daran angeknüpft, dass ein bestimmter Prozentsatz der Schulden beglichen wird.

Kernpunkte der Richtlinie

KERNPUNKT DES GEPLANTEN EUROPAWEIT EINHEITLICHEN RESTRUKTURIERUNGSRAHMENS IST DIE MÖGLICHKEIT, DASS SICH SCHULDNER IM RAHMEN EINES VORINSOLVENZLICHEN PLANS, DER LEDIGLICH DIE QUALIFIZIERTE MEHRHEIT DER GLÄUBIGER UND NICHT ALLE GLÄUBIGER BENÖTIGT, ENTSCHULDEN KANN.

Kernpunkt des geplanten europaweit ein-

Inhalt

heitlichen Restrukturierungsrahmens ist

In einer vorangehenden Verhandlungspha-

die Möglichkeit, dass sich Schuldner im

se sollen Maßnahmen zur Verfügung stehen,

Rahmen eines vorinsolvenzlichen Plans,

die den ungestörten außergerichtlichen Ver-

der lediglich die qualifizierte Mehrheit der

handlungsprozess abschirmen (Moratorium

Gläubiger und nicht alle Gläubiger benötigt,

bzw. „stay“) oder aber diesen unterstützen

entschulden kann. Je nach Grad des Einver-

(Restrukturierungsexperte als Vertrauens-

nehmens mit den Gläubigern können dabei

person/Mediator).

Lösungen zwischen Schuldnern und betei-

In einer weiterführenden Bestätigungsphase

ligten Gläubigern mit geringerer gericht-

soll ein verhandelter Plan zum Gegenstand

licher Beteiligung gefunden werden. Der

einer gerichtlichen Bestätigung gemacht

Entwurf sieht insbesondere einen Gesetz-

werden können. Diese Gerichtsbeteiligung

gebungsauftrag an die Mitgliedsstaaten vor,

kann zum einen dazu dienen, sogenannte

eco.nova

21


„Akkordstörer“ an den vorgelegten Plan zu

noch vorhandene Masse unter dem Deck-

binden, die Bestätigungsphase kann aber

mantel eines Moratoriums und einer parti-

auch lediglich zum Ziel haben, Leistungen an

ellen Suspendierung von Insolvenzantrags-

oder durch Sanierungsbeteiligte auf Grund

pflichten zu schmälern.

eines im Konsens angenommenen Plans für

Wie im österreichischen Recht vorgesehen

den Fall einer Folgeinsolvenz mit Privilegien

enthält der Entwurf während der vorinsol-

zu versehen.

venzlichen Restrukturierungsphase, die vier

Auswirkungen für Österreich

bis maximal zwölf Monate dauern kann, den Entfall der Insolvenzantragspflicht, ferner

Der Kommissionsvorschlag zur präventi-

eine Vertragsauflösungssperre und Schutz-

ven Restrukturierung ist an sich schlüssig

mechanismen für Finanzierungen und sons-

und konsistent, wenn man grundsätzlich

tige Transaktionen (Entfall des Anfechtungs-

Restrukturierungshilfen für Unternehmer

rechts). Grundsätzlich soll der Unternehmer

vor einer Insolvenz akzeptiert. In einigen

während der Restrukturierungsphase die Ei-

süd- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten

genverwaltung behalten, nur in Sonderfällen

besteht in diesen Fällen durchaus ein gewis-

kann das Gericht Verwalter bestellen.

ses Defizit in der Justiz, das mit der neuen

Aus dem englischen Originaltext des Richt-

Richtlinie behoben werden könnte. Anderer-

linienentwurfs ist als Eröffnungsvorausset-

seits betont die Kommission aber auch die

zung eine „wahrscheinliche Insolvenz“ („li-

Vorteile freier Sanierungen vor tatsächlicher

kelihood“) zu entnehmen. Eine gesetzliche

Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Definition der „wahrscheinlichen Insolvenz“

Einzelne Aspekte

© BLICKFANG PHOTOGRAPHIE

eco.recht

DR. HERBERT MATZUNSKI Salurner Straße 16 6020 Innsbruck www.hauska-matzunski.at

fehlt. Das Verhältnis zur drohenden Zah-

Sanierungserleichterungen wie verkürz-

lungsunfähigkeit bzw. Antragspflicht bzw.

te Kündigungsfristen, Durchbrechung von

Aus dem Richtlinienvorschlag sticht für den

überhaupt zur Überschuldung nach österrei-

Sonderkündigungstatbeständen oder ver-

österreichischen Betrachter hervor, dass

chischem Rechtsverständnis ist ungeklärt.

einfachte Verfahren im Rahmen von Mas-

der Restrukturierungsplan – etwa in Inhalt

In Österreich besteht bei Kapitalgesellschaf-

senentlassungen bzw. Erleichterungen bei

und Zustandekommen mit dem deutschen

ten zumindest seit 30 Jahren eine zweistufi-

Sozialplandotierung sieht der Entwurf

ESUG-Insolvenzplan vergleichbar – auch auf

ge Überschuldungsprüfung und Festlegung

nicht vor. Insgesamt gilt damit im vor-

einzelne Gläubiger oder Gläubigergruppen

einer Fortbestehensprognose als zentrales

insolvenzlichen Restrukturierungsbereich

beschränkt werden kann. Aus österreichi-

Element, wobei seit mehr als 20 Jahren die

„normales“ Arbeitsrecht. Im Gegensatz

scher Sicht wäre dies ein Rückschritt, zu-

Übernahme der Prinzipien der Primärpro-

zu Vollstreckungsmaßnahmen sonstiger

mal bereits 1984 der sogenannte „Klassen-

gnose für die Unternehmensfortführung

Gläubiger, die während der Dauer der vor-

konkurs“ abgeschafft wurde und seit der

auch für Masseverwalter gilt. Zudem wurde

insolvenzlichen Restrukturierung nicht

Novelle 2010 ein modernes, kompaktes und

in Österreich der Leitfaden Fortbestehens-

durchsetzbar sind, können Arbeitnehmer-

einheitliches Insolvenzverfahren vorliegt.

prognose im März 2016 neu gefasst und bear-

Ansprüche auch während dieser Phase exe-

Über das Ziel schießt der Richtlinienentwurf

beitet. Der Richtlinienentwurf stellt überdies

kutiv durchgesetzt werden.

jedenfalls hinaus, wenn der Entschuldungs-

mit den bisherigen Begrifflichkeiten in Fra-

plan vorweg betroffene und nicht betroffene

ge, ob der in Österreich gebräuchliche Begriff

Fazit

Gläubiger anzugeben hat, also von vornher-

der „Überschuldung“ bei Feststellung der

Zu begrüßen ist der Richtlinienentwurf

ein nicht alle Gläubiger in die Maßnahmen

wahrscheinlichen bzw. tatsächlichen Zah-

schon deshalb, weil mit der einheitlichen

miteinbezogen werden. Dies kann sich im

lungsunfähigkeit/Insolvenz überhaupt noch

Entschuldungsfrist von drei Jahren der

Nachhinein bei tatsächlicher Eröffnung ei-

Bedeutung hat. Sollte dem so sein, bricht ein

bisherige „Insolvenztourismus“ vermieden

nes Insolvenzverfahrens als nachteilig her-

gewaltiger Stein aus der Pyramide des öster-

wird. Bisher konnte man sich als EU-Bürger

ausstellen, wenn etwa die Gruppe der nicht

reichischen Insolvenzrechts heraus.

bei Begründung eines Hauptwohnsitzes das

betroffenen Dienstnehmer bei einer gericht-

In der Richtlinie ist ferner vorgesehen,

jeweils günstigste Insolvenzrecht sozusa-

lichen Sanierung bei Teilschließung des Un-

Unternehmen eine zweite Chance zu ge-

gen aussuchen.

ternehmens (Filialschließungen) dennoch

ben bzw. Überlegungen und Grundsätze

Alles in allem steht erheblicher Diskussi-

unerwartet betroffen wird, obwohl man sich

für eine Entschuldung von Unternehmern

onsbedarf beim vorgesehenen „vorinsol-

vorher in Sicherheit wähnte.

auszuarbeiten. In Österreich wurden diese

venzlichen Sanierungsverfahren nach dem

Insgesamt ist mit einiger Skepsis zu beach-

Vorgaben bereits großteils mit der letzten

EU-Richtlinienentwurf“ an. Insofern passt

ten, dass die Einleitung und Durchführung

Insolvenzrechtsnovelle bzw. den seit 1. No-

der Richtlinienentwurf in die Dynamik des

des Verfahrens weitgehend vom Schuldner

vember 2017 geltenden neuen Bestimmun-

Insolvenzrechts (Restrukturierungs-/Sanie-

selbst bestimmt wird und die Gläubiger-

gen zur Entschuldung von Verbrauchern

rungsrechts), weil praktisch kein Rechtsge-

beteiligung in den Hintergrund gedrängt

umgesetzt.

biet derartigen weitreichenden Novellie-

wird. Letztlich könnte dies als Einladung an

Nach dem Richtlinienentwurf sollen Ar-

rungen/Erneuerungen unterworfen ist wie

die Schuldner verstanden werden, bereits

beitnehmer während der gesamten Dauer

dieser Bereich. Nach Heraklit fließt alles

unvermeidliche Liquidationen hinauszu-

der präventiven Sanierungsverfahren den

(„panta rhei“) – wir werden sehen, an welche

zögern oder auf Kosten der Gläubiger die

vollen arbeitsrechtlichen Schutz genießen.

Ufer uns dieser Strom diesmal anspült.

22

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Verantwortungsvoll arbeiten Der letzte Monat im Jahr sollte eigentlich eine ruhige Zeit sein. Eine Zeit der Reflexion über erreichte und nicht erreichte Unternehmensziele, eine Zeit, um Wünsche an das neue Jahr zu formulieren – idealerweise eingebettet in eine solide Unternehmensstrategie und Budgetzahlen. Tatsächlich läuft es aber ganz anders ab.

D

Das bedeutet, mit

Rechtskonforme Unternehmensführung

deutet nichts anderes, als rechtliche Risiken

Hochdruck am

Bei einer Weihnachtsgeschichte wollen wir

und Compliance-Risiken – wie andere Risiken

Jahresabschluss

aber nicht bleiben. Die folgenden Gedan-

auch – zu managen, also proaktiv vorbeu-

zu arbeiten, offene

ken zur rechtskonformen Unternehmens-

gende Maßnahmen zu setzen und bei Eintritt

Projekte zu finali-

führung sollen mehr als nur kurzlebiger

unmittelbarer Gefahren oder im Schadens-

sieren (als gäbe es kein neues Jahr), aus allen

Weihnachtszauber sein und mit der weit-

fall eine rasche Reaktion, Aufklärung und

Social-Media-Rohren zu feuern und dazwi-

verbreiteten Meinung aufräumen, dass

gegebenenfalls Sanktionierung. Mit anderen

schen noch die ein oder andere Weihnachts-

gewinnorientierte Unternehmer von der

Worten: ein effektives Compliance-Manage-

feier – bloß keine grundsätzlichen Gedanken

internen Rechtsabteilung oder externen

ment-System. Diese Vorgangsweise ist im

etwa über eine nachhaltige Unternehmens-

Rechtsberatern nur behindert werden.

Umweltrecht bereits seit langem „state of the

führung unter Beachtung der rechtlichen

Verantwortungsvolle Rechtsberatung leist-

art“ (Umwelt-Managementsysteme à la ISO

Rahmenbedingungen. Das soll sich an dieser

et nämlich einen wertvollen Beitrag zur

14001 lassen grüßen), und zwar durch

Stelle ändern. „Change“ ist angesagt, es muss

Erreichung bzw. Absicherung der Unterneh-

ja nicht gleich „disruptive“ werden.

mensziele.

24

eco.nova

as Jahresende.

Rechtskonforme Unternehmensführung be-

Ermittlung und Dokumentation der für den konkreten Betrieb relevanten


eco.recht

und aktualisierten Rechtsvorschriften

keitsgesetz verankert; aber auch die

(sog. Rechtsregister).

Bundeswettbewerbsbehörde und Straf-

Ermittlung und Dokumentation der

behörden erkennen Compliance-Bemü-

für den konkreten Betrieb relevanten Pflichten aus Genehmigungsbeschei•

hungen an. 5.

Auch interne Rechtsabteilungen bzw.

den (sog. Bescheidregister).

externe Rechtsberater nutzen Möglich-

Fortlaufende Maßnahmen zur rechts-

keiten, die sich ihnen bieten, wenn Ver-

und bescheidkonformen Unterneh-

tragspartner rechtswidrig vorgehen.

mensführung wie Zuweisung von Ver-

Als Beispiel möge das Kartellrecht her-

antwortlichkeiten, interne Schulungen,

halten, das bei Liefer-, Vertriebs- oder

Kontrollen oder Notfallkonzepte.

Kooperationsverträgen so manche unangenehme Verpflichtung „aushebelt“,

Auch in anderen Bereichen (insbesonde-

unter Umständen sogar aktive Ansprü-

re betreffend Korruption und Kartellrecht)

che an die Hand gibt (z. B. Schadener-

hat sich einiges getan. Gleichwohl ist das

satzansprüche wegen Wettbewerbs-

Risikomanagement auch im Hinblick auf

verstößen). Diese Entwicklung wird

rechtliche Risiken ein stetiger Kreislauf –

auch vor Österreich nicht haltmachen

die Unternehmen dürfen nicht lockerlassen.

– geschädigte Unternehmer werden

Hier noch einmal einige Grundsätze:

den Rückenwind nutzen, den die neue

1.

Zwingendes Recht (z. B. Kartellrecht,

Rechtslage mit erheblichen Erleichte-

Strafrecht, Datenschutzrecht) bedeu-

rungen bietet (Schadensvermutung, er-

tet, dass es von Unternehmen zwin-

weiterte Rechte auf Akteneinsicht und Offenlegung von Unterlagen etc.).

gend eingehalten werden muss; es gibt keinen Beurteilungsspielraum für

6.

Neue Vorschriften verlangen auch nach

die Geschäftsführung – jeder Verstoß

Aufmerksamkeit. Man denke nur an

wirft Fragen nach einem direkten Ver-

das neue Datenschutzregime, das in we-

schulden der Unternehmensleitung,

nigen Monaten anzuwenden sein wird.

zumindest aber nach einem Organisa-

Unternehmer sollten daher – stärker als

tionsverschulden auf. Ein Verstoß ge-

bisher – Ressourcen in Compliance und

gen zwingendes Recht lässt sich auch

rechtliches Risikomanagement stecken.

nicht mit der so genannten „Business

Dann wird das neue Jahr ein gutes.

Judgement Rule“ schönreden, wonach

2.

DR. JOHANNES BARBIST, M. A. (LIMERICK)

Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH Kaiserjägerstraße 1 6020 Innsbruck www.bindergroesswang.at

Zahl von Verwaltungsvorschriften müssen nicht generell hart bestraft werden,

der Geschäftsführer der GmbH jeden-

Wenn wir schon dabei sind, auch ein

oft genügt „beraten statt strafen“. Die

falls dann „im Einklang mit der Sorgfalt

Wunsch an das frisch konstituierte Parla-

Kumulierung von Verwaltungsstra-

eines ordentlichen Geschäftsmannes

ment, die noch zu bildende Bundesregie-

fen muss aufhören. Und es muss auch

(handelt), wenn er sich bei einer unter-

rung und den ihr unterstellten Verwaltungs-

möglich sein, dass ein Kontrollsystem

nehmerischen Entscheidung nicht von

apparat:

in einem Unternehmen trotz eines Ver-

sachfremden Interessen leiten lässt

Nehmen Sie das Deregulierungsgrund-

stoßes als wirksam qualifiziert wird. Ab

und auf der Grundlage angemessener

satzgesetz ernst, das heißt weniger und

einem gewissen Grad an angewandter

Information annehmen darf, zum Woh-

einfachere Gesetze, wo es möglich ist.

Sorgfalt muss ein Unternehmer darauf

le der Gesellschaft zu handeln“.

Strenge Regulierung und Strafen, wo es

vertrauen können, dass seine Mitarbei-

Ein Verstoß gegen zwingendes Recht

Missstände gibt.

ter die Gesetze einhalten. Dann werden

Vollziehen Sie die Vorschriften intelli-

Unternehmer für rechtskonforme Un-

che und gerichtliche Sanktionen wie

gent und helfen Sie den Unternehmern

ternehmensführung auch belohnt. Zu-

Geldbußen und Verbandsverantwort-

durch Empfehlungen und Leitfäden.

cker lässt sich schließlich nicht nur in

lichkeit, zivilrechtliche Nachteile wie

Verstöße gegen die unüberschaubare

der Weihnachtszeit genießen.

belastet die Organisation (behördli-

Schadenersatzpflichten, Reputationsschäden etc.) und die Karriere so mancher Manager. Man denke nur an „Dieselgate“. 3.

Jedes vermiedene oder reduzierte rechtliche Risiko schützt den Gewinn, der von den operativen Einheiten erzielt wird.

4.

Eine belastbare Compliance-Organisation schafft bessere Verteidigungsmöglichkeiten, wenn trotz aller Bemühungen um eine rechtskonforme Unternehmensführung Verstöße zutage treten. Explizite Anreize sind zum Beispiel im Verbandsverantwortlich-

BUCHTIPP

Das Thema „Compliance“ ist mittlerweile in Österreich etabliert, gleichwohl kommt es nach wie vor zu massiven Verstößen gerade in den juristischen Hotspots (Kartellund Strafrecht). Maßnahmen zur Gegensteuerung sind zwingend erforderlich. Das vorliegende aktualisierte und überarbeitete Werk befasst sich mit unternehmensorganisatorischen Maßnahmen, die diesen Verstößen entgegenwirken und rechts- und regelkonformes Verhalten in den Unternehmen etablieren sollen. Herausgeber: Johannes Barbist, Michael Ahammer, Tibor Fabian, Helge Löffler LexisNexis, 412 Seiten, EUR 72,00

eco.nova

25


eco.recht

Achtung Datenschutz! Geldstrafen bis zu 20 Millionen Euro oder von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist – diese drakonischen Geldstrafen drohen ab dem 25. Mai 2018 bei Verstoß gegen die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).1)

26

eco.nova

1) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)


Für wen gilt die DSGVO? Die DSGVO gilt für natürliche und juristi-

Zulässigkeit der Datenverarbeitung

sche Personen,

Nach der DSGVO ist die Verarbeitung von Da-

die über die Zwecke und Mittel der Ver-

ten grundsätzlich verboten. Nur bei Vorliegen

arbeitung von personenbezogenen Da-

einer Ausnahme ist die Verarbeitung erlaubt:

ten entscheiden (Verantwortliche), wie

Die gängigste Ausnahme vom generellen

Unternehmen oder Behörden,

Verbot der Verarbeitung von Daten ist die

die Daten für einen Datenverantwortli-

ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen.

chen verarbeiten (Auftragsverarbeiter),

Diese muss freiwillig, für einen bestimmten

wie Rechenzentren oder IT-Dienstleister.

Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgen

Wo gilt die DSGVO?

und jederzeit widerrufen werden können. Grundsätzlich können daher solche Einwil-

Die DSGVO ist auf Verantwortliche und

ligungen zwar Teil der AGB sein, jedoch hat

Auftragsverarbeiter anwendbar, die

die Einwilligung in leichter und verständli-

ihren Sitz oder ihre Niederlassung in

cher Sprache und leicht zugänglicher Form

der EU/ im EWR haben, wobei es be-

zu erfolgen.

reits genügt, wenn die Datenverarbei-

© BLITZKNEISSER / ANDREAS RIGGER

eco.recht

der EU/im EWR hat;

Grundsätze der Datenverarbeitung und Rechenschaftspflicht

Waren oder Dienstleistungen entgelt-

Die Verarbeitung von Daten muss rechtmä-

lich oder unentgeltlich in der EU/im

ßig, nachvollziehbar und transparent, nach

EWR anbieten oder das Verhalten be-

Treu und Glauben und für einen eindeuti-

troffener Personen in der Union beob-

gen und legitimen Zweck erfolgen. Die Daten

achten (z. B. Onlinewerbung etc.), auch

müssen sachlich richtig und – sofern für den

ohne eine Niederlassung oder einen

Verarbeitungszweck erforderlich – auf dem

schen Verzeichnisses der Verarbeitungstätig-

Sitz in der EU/ im EWR zu haben.

neuesten Stand sein. Sie müssen auf ein not-

keiten oder die Durchführung einer Daten-

wendiges Maß beschränkt sein und dürfen

schutz-Folgeabschätzung bei Verarbeitungen

nur so lange, wie für den festgelegten Zweck

von Daten, welche mit einem hohen Risiko

erforderlich, gespeichert werden. Sonstige

für Rechte und Freiheiten natürlicher Perso-

Die DSGVO ist auf die Verarbeitung von

Daten sind zu löschen oder zu anonymisie-

nen verbunden sind.

personenbezogenen Daten (in der Folge

ren. Es ist durch technische Einstellungen

Bei der Auswahl und Umsetzung der tech-

kurz: Daten) anwendbar, das heißt, Informa-

sicherzustellen, dass die Daten nur Befugten

nischen und organisatorischen Sicherheits-

tionen identifizierter oder identifizierbarer

zum erlaubten Zwecke zugänglich sind. Die

maßnahmen ist ein dem Risiko angemesse-

natürlicher Personen und Einzelunterneh-

Einhaltung dieser Grundsätze ist nachzuwei-

nes Schutzniveau einzuhalten, dabei sind der

men, wie Name, Adresse, Geburtsdatum etc..

sen (Rechenschaftspflicht).

Stand der Technik, die Implementierungs-

tung im Rahmen dieser Niederlassung erfolgt, selbst wenn sie keinen Sitz in •

Welche Datenverarbeitungen sind betroffen?

Nicht unter die DSGVO fallen Daten juris-

MMAG. DR. SABINE MONIKA HOFER-PICOUT, LL.M. MBL Museumstraße 29 6020 Innsbruck www.picout.at

kosten und Art, Umfang, Umstände und

Personengesellschaften.

Datenschutz und Datensicherheit

Umfasst sind grundsätzlich elektronisch

Der Datenverantwortliche bzw. Auftragsver-

donymisierung und Verschlüsselung von Da-

verarbeitete Daten, manuell verarbeitete

arbeiter hat organisatorische und technische

ten, Sicherung der für die Datenverarbeitung

Daten nur wenn die Dateien in einem Datei-

Compliance-Maßnahmen umzusetzen, um

verwendeten IT-Systeme, Incident-Respon-

system gespeichert sind oder werden sollen.

den Datenschutz und Datensicherheitser-

se- Fähigkeiten sowie Wiederherstellungs-

Die DSGVO gilt beispielsweise für Akten in

fordernissen der DSGVO zu genügen. Orga-

prozesse und regelmäßige Überprüfungen

Papierform oder für auf Telefonen gespei-

nisatorische Datenschutzmaßnahmen sind

der Sicherheitsmaßnahmen angeführt.

cherte Daten, sofern sie nach bestimmten

beispielsweise Maßnahmen zur Einführung

Bei Sicherheitsverletzungen müssen die Ver-

Kriterien geordnet sind.

gewisser Datenschutzstrategien, insbeson-

antwortlichen zwingend die Aufsichtsbehör-

dere Strategien zur Speicherdauer und zur

de und die betroffene Person informieren

Vorgehensweise bei Sicherheitsverletzun-

(Breach Notification). Bei Outsourcing der

gen, die auch wirksam auf die Mitarbeiter

Datenverarbeitung haften der Verantwort-

In der DSGVO werden dem Betroffenen

überbunden werden müssen. Unter gewis-

liche sowie die Auftragsverarbeiter für die

neue Informationsrechte eingeräumt, an-

sen Umständen haben Verantwortliche oder

Einhaltung dieser Standards solidarisch.

hand derer der Betroffene erfahren kann,

Auftragsverarbeiter Datenschutzbeauftragte

welche Daten von ihm unter welchen Um-

zu bestellen.

Rechtsdurchsetzung

ständen verarbeitet werden. Der Betroffene

Technische Datenschutzmaßnahmen, an-

Der Betroffene kann seine Rechte aus der

kann Auskunft, beispielsweise über die Spei-

hand derer auch die Sicherheit und die

DSGVO mittels Beschwerde bei der Auf-

cherdauer seiner Daten, verlangen. Er kann

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten

sichtsbehörde bzw. gerichtlich gegenüber

Widerspruch gegen die Verarbeitung einle-

gewährleistet werden können, sind beispiels-

den Verantwortlichen oder den Auftragsver-

gen oder die Übertragung von Daten, die Be-

weise die Einführung von Autorisierungs-

arbeitern durchsetzen. Ebenso können ge-

richtigung, Einschränkung oder Löschung

systemen, die (teilweise sogar verpflichtende)

richtlich Schadenersatzansprüche geltend

seiner Daten verlangen.

Führung eines schriftlichen oder elektroni-

gemacht werden.

tischer Personen und solche eingetragener

Informationspflichten und Betroffenenrechte

Zweck der Verarbeitung zu berücksichtigen. Als mögliche Maßnahmen werden hier Pseu-

eco.nova

27


eco.recht

Darf man das noch?

Am 25. Mai 2018 treten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz in Kraft. Die darin enthaltenen Regelungen bringen einige neue Anforderungen an das Verarbeiten personenbezogener Daten mit sich. Viele Unternehmen sind unsicher, ob und in welchem Umfang Daten künftig für ihre Werbemaßnahmen verwendet werden dürfen.

D

ürfen wir in Zu-

dabei insbesondere auf die Direktwerbung

tet unter anderem, dass Datenverarbeitun-

kunft eigentlich

auswirken werden.

gen nur dann durchgeführt werden dür-

noch unseren

In Kürze treten die neuen Regelungen in

fen, wenn sie „rechtmäßig“ erfolgen. Das ist

Newsletter ver-

Kraft. Gleich vorweg: Direktmarketing und

zum Beispiel dann der Fall, wenn der Be-

senden? Das ist ei-

andere Werbemaßnahmen werden auch in

troffene (das ist jene Person, deren Daten

ne der häufigsten

Zukunft möglich sein. Wer empfindliche

verarbeitet werden) die ausdrückliche Ein-

Fragen, die derzeit Rechtsberatern auf dem

Strafen vermeiden will, sollte sich aller-

willigung zur Verarbeitung seiner Daten zu

Gebiet des Datenschutzes gestellt werden.

dings an die datenschutzrechtlichen „Spiel-

einem bestimmten Zweck erteilt hat oder

In dieser Frage spiegelt sich die Unsicher-

regeln“ halten.

die Daten zur Erfüllung eines Vertrages mit

heit vieler Unternehmen wider, wie sich die

Auch für Werbemaßnahmen gelten die (all-

dem Betroffenen verarbeitet werden müs-

neuen Datenschutzregelungen auf die Wer-

gemeinen) Vorschriften der DSGVO und der

sen. Wer etwa Kaufverträge schließt, darf

bemaßnahmen ihres Unternehmens und

nationalen Datenschutzgesetze. Das bedeu-

die für die Vertragserfüllung erforderlichen

28

eco.nova


eco.recht

Daten seines Vertragspartners verarbeiten,

zu widersprechen. Solange sie nicht wider-

men, das beispielsweise personenbezogene

ohne dafür eine gesonderte Einwilligung

spricht, ist die Direktmarketingmaßnahme

Daten eines Kunden aufgrund eines Kauf-

einholen zu müssen.

daher zulässig.

vertrages über Lebensmittel erhalten hat

Auch die umfassenden Informationspflich-

Wann ist nun eine Einwilligung erforderlich

und nunmehr im Rahmen des Direktmarke-

ten, die proaktiv bei der Datenerhebung

und wann nicht? Vereinfacht gesagt lautet

tings Sportgeräte bewerben möchte. Ohne

erfüllt werden müssen, sind einzuhalten.

die Antwort: Datenschutzrechtlich bedarf es

Einwilligung zulässig sind daher

Die betroffenen Personen sind daher vom

in der Regel dann keiner Einwilligung, wenn

die postalische Werbung,

Zweck, zu dem ihre personenbezogenen

die „berechtigten Interessen“ des Direkt-

die Werbung an eigene Kunden für

Daten verarbeitet werden, sowie von der je-

marketers die Interessen des Betroffenen

weiligen Rechtsgrundlage für die Verarbei-

überwiegen. Die DSGVO sieht in ihrem Er-

tung zu informieren.

DIREKTMARKETING UND ANDERE WERBEMASSNAHMEN WERDEN IM ZUGE DER EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG AUCH IN ZUKUNFT MÖGLICH SEIN. WER EMPFINDLICHE STRAFEN VERMEIDEN WILL, SOLLTE SICH ALLERDINGS AN DIE DATENSCHUTZRECHTLICHEN SPIELREGELN HALTEN. Zulässigkeit des Direktmarketings Unter „Direktmarketing“ wird gemeinhin

wägungsgrund 47 ausdrücklich vor, dass das

eigene gleiche oder ähnliche Waren/ Dienstleistungen und •

eine pseudonyme personenbezogene

Direktmarketing als ein „berechtigtes Inter-

Onlinewerbung, bei der die Identität

esse“ betrachtet werden kann, und erkennt

der betroffenen Person nur sehr schwer

damit an, dass Unternehmen ein legitimes

feststellbar ist, zum Beispiel weil nur

Interesse an der Kontaktaufnahme mit Kun-

die IP-Adresse bekannt ist.

den und potentiellen Kunden haben, das den

Allerdings muss elektronische Werbung im-

Interessen der Betroffenen übergeordnet

mer eine Opt-out-Möglichkeit vorsehen (z. B.

sein kann.

Abmeldemöglichkeit von einem Newsletter).

Somit wird in vielen Fällen das Direktmarke-

Ebenso muss berücksichtigt werden, ob sich

ting zunächst zulässig sein. Allerdings steht

eine betroffene Person in die sogenannte

in solchen Fällen jeder betroffenen Person

Robinsonliste eingetragen und damit ver-

ein Widerspruchsrecht zu (Opt-out). Dieses

bindlich erklärt hat, kein persönlich adres-

Widerspruchsrecht ist kostenlos und kann

siertes Werbematerial erhalten zu wollen.

auch elektronisch ausgeübt werden. Das

Adressverlage haben solche Eintragungen zu

Unternehmen hat dem Widerspruch unver-

beachten.

züglich, längstens binnen eines Monats zu Unzulässig ist Direktmarketing ohne Einwil-

Voraussetzungen einer rechtswirksamen Einwilligung

ligung der betroffenen Person jedoch immer

Wenn datenschutzrechtlich eine Einwilli-

dann, wenn entweder eine Datenverarbei-

gung erforderlich ist, muss diese bestimm-

tung mit besonders hoher Eingriffsintensi-

ten Voraussetzungen genügen. Insbesondere

tät stattfindet (z. B. bei manchen Arten des

muss sie „freiwillig“ und „informiert“ erteilt

Profilings) oder sensible Daten verwendet

werden. Das bedeutet, dass der Einwilligende

werden. Sensible Daten sind etwa Gesund-

genau über den Zweck der Einwilligung in-

heitsdaten, biometrische Daten, Daten über

formiert werden muss und die Einwilligung

die sexuelle Orientierung, die politische oder

nicht mit einem Vertragsabschluss „gekop-

religiöse Weltanschauung etc.

pelt“ werden darf, soweit diese nicht unbe-

entsprechen.

dingt zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

direkte Ansprache des möglichen Kunden

Besonderheiten des elektronischen Direktmarketings

enthält. Ein Unternehmen, das per Post oder

Neben dem Datenschutzrecht sind in Ös-

tig sein.

per E-Mail Newsletter an die persönliche

terreich auch noch die Bestimmungen des §

Oftmals wird die Einwilligung für die Ver-

(E-Mail-)Adresse bestimmter Personen oder

107 Telekommunikationsgesetz zu beachten.

tragserfüllung nicht notwendig, aber sie

Personengruppen richtet, um sie möglichst

Diese schränken die Zulässigkeit des elekt-

könnte wirtschaftlich sinnvoll sein. Man

zu einer individuellen, messbaren Reaktion

ronischen Direktmarketings ohne vorherige

denke nur an viele „Gratisangebote“ im In-

zu veranlassen, betreibt Direktmarketing.

Einwilligung weiter ein. Demnach bedarf es

ternet, die darauf basieren, dass das Angebot

Direktmarketing kann in Anwendung

in folgenden Fällen immer einer Einwilli-

zwar „gratis“ zur Verfügung gestellt wird, die

der neuen Datenschutzregelungen auf-

gung:

Nutzer dafür jedoch im Gegenzug in die Ver-

grund eines „Opt-in-Verfahrens“ oder eines

Werbung an Nichtkunden und

arbeitung ihrer Daten einwilligen.

„Opt-out-Verfahrens“ zulässig sein. Beim

Werbung an eigene Kunden, wenn

Um hier nicht in die Falle ungültiger, weil

„Opt-in-Verfahren“ muss die angesprochene

fremde Waren/Dienstleistungen oder

unzulässig gekoppelter Angebote zu tappen,

Person vorab ausdrücklich zustimmen, also

eigene, aber andere Waren/Dienstleis-

könnte es etwa ratsam sein, zwei verschiede-

tungen beworben werden, sowie

ne Geschäftsmodelle anzubieten: Ein Ange-

Telefonwerbung

bot mit einer Einwilligung zur Datenverar-

jede Werbemaßnahme verstanden, die eine

ihre Einwilligung zum Erhalt von Werbebot-

Einwilligungen in Allgemeine Geschäftsbedingungen werden daher regelmäßig ungül-

schaften erteilt haben, da diese andernfalls

unzulässig sind. Beim „Opt-out-Verfahren“

Ein Unternehmen, das Werbung per E-Mail

beitung und eines ohne Einwilligung, wobei

sind Direktmarketingmaßnahmen grund-

an Nichtkunden versenden möchte, benötigt

Ersteres kostenpflichtig oder teurer angebo-

sätzlich auch ohne Einwilligung zulässig,

sohin stets die Einwilligung des jeweiligen

ten wird als Letzteres. Dann hat der Kunde

die betroffene Person hat jedoch das Recht

Empfängers. Gleiches gilt für ein Unterneh-

zumindest die Wahl, ob er den Vertrag mit

eco.nova

29


Einwilligung abschließen möchte oder eben

darf es immer einer ausdrücklichen Einwil-

nicht. Die Einwilligung sollte aber jedenfalls

ligung des Betroffenen.

separat vom eigentlichen Vertrag, also ge-

Einer ausdrücklichen Einwilligung bedarf

trennt, abgegeben werden (z. B. mittels An-

Profiling auch dann, wenn damit rechtli-

klickens einer eigenen Box).

che Folgen für die Betroffenen verbunden

Bei Kindern ist Vorsicht geboten: In Ös-

sind. Zum Beispiel könnte eine Bank auf-

terreich können sie erst ab 14 Jahren eine

grund des Profilings das Kreditrisiko von

datenschutzrechtlich wirksame Einwilli-

Kunden bewerten und auf dieser Grund-

gung abgeben. Bei jüngeren Kindern ist

lage Kredite erteilen oder ablehnen. In sol-

die Zustimmung des Erziehungsberech-

chen Fällen ist der Betroffene über die Pro-

tigten erforderlich. Das Unternehmen hat

grammlogik zu informieren. Er hat auch

dabei „angemessene Anstrengungen unter

das Recht, seinen Standpunkt darzulegen

Berücksichtigung der vorhandenen Tech-

sowie die auf Basis des Profilings gefasste

nologie“ vorzunehmen, um sicherzustellen,

Entscheidung anzufechten.

dass keine Kinder unter 14 Jahren Einwillierfolgen, dass Online-Registrierungen nur

Datenverarbeitung zum Zwecke der Marktforschung

unter Angabe des Geburtsdatums oder zu-

Echte Marktforschung dient der Erhebung

künftig zum Beispiel nur mittels digitalem

statistischer Daten mittels eines wissen-

Ausweis möglich sind.

schaftlich-methodischen Vorgehens. Es

gungen abgeben. Das könnte etwa dadurch

Was wäre wenn

werden gerade keine Aussagen über personenbezogene Daten von Einzelpersonen er-

© BLICKFANG PHOTOGRAPHIE

eco.recht

DR. GEORG HUBER, LL.M. MAG. MELANIE GASSLERTISCHLINGER, LL.M. Greiter Pegger Kofler & Partner Maria-Theresien-Straße 24 6020 Innsbruck www.lawfirm.at

Unter Profiling versteht man die Bewer-

stellt, wie wohl natürlich Daten von Einzel-

tung oder Vorhersage persönlicher Aspekte

personen erhoben werden.

von betroffenen Personen. Solche „Aspekte“

In solchen Fällen liegt in der Regel ein

beziehen sich etwa auf die Arbeitsleistung,

überwiegendes berechtigtes Interesse des

gunsten des Unternehmens ausfällt und

die wirtschaftliche Lage, die Gesundheit,

Marktforschers oder seines Auftraggebers

der Betroffene der Verarbeitung seiner Da-

persönliche Vorlieben, Interessen, die Zuver-

vor, sodass es keiner Einwilligung der be-

ten nicht widersprochen hat (Opt-out).

lässigkeit, das Verhalten, Aufenthalt oder

troffenen Personen bedarf.

Für Unternehmen in Österreich bedeutet

Ortswechsel. Wer zum Beispiel die auf Inter-

Anders gelagert sind jedoch die Fälle des

das im Ergebnis, dass sie auch in Zukunft

netverkaufsplattformen betrachteten oder

sogenannten „Push Polling“. Dabei handelt

Newsletter per regulärer Post an diejenigen

gekauften Waren auswertet, um ein Ge-

es sich um eine als Marktforschung „ge-

Empfänger versenden dürfen, die nicht in

samtbild des Kaufverhaltens eines bestimm-

tarnte“ Direktwerbung, die auch in politi-

der Robinsonliste eingetragen sind. Elekt-

ten Kunden zu erstellen und dem Kunden

schen Wahlkämpfen für Dirty Campaig-

ronische Werbung zum Beispiel per E-Mail

hierauf basierend sinnvolle Kaufvorschlä-

ning eingesetzt wird. Unter dem Vorwand,

an eigene Kunden für eigene gleiche oder

ge für andere Produkte zu unterbreiten, be-

Marktforschung zu betreiben, werden in

ähnliche Waren/Dienstleistungen ist eben-

treibt Profiling.

Wahrheit die eigenen Produkte beworben

so ohne gesonderte Einwilligung möglich.

Wird Profiling rein zu Zwecken des her-

oder die Konkurrenz schlecht gemacht. Per-

In allen anderen Fällen sowie auch immer

kömmlichen Direktmarketings betrieben,

sonen werden dabei mit scheinbaren Fra-

dann, wenn die Datenverarbeitung mit be-

dürften meist die berechtigten Interessen

gen für eine Marktforschung konfrontiert,

sonders hoher Eingriffsintensität stattfin-

des Verantwortlichen jene des Betroffenen

ohne dass es sich tatsächlich um eine (seri-

det oder sensible Daten verwendet werden,

überwiegen, sodass es grundsätzlich keiner

öse) Marktforschung handelt.

ist eine freiwillige und informierte Einwilli-

Einwilligung bedarf. Der Betroffene hat je-

Für Push Polling dürfte regelmäßig eine

gung des Betroffenen erforderlich. Betrof-

doch ein Widerspruchsrecht.

Einwilligung des Betroffenen erforderlich

fene sind von den Zwecken, zu denen ihre

Anders sieht der Fall aus, wenn mit dem

sein, da hier keine überwiegenden berech-

Daten verarbeitet werden, sowie von der je-

Profiling eine „erhöhte Eingriffsintensität“

tigten Interessen des Verantwortlichen vor-

weiligen Rechtsgrundlage zu informieren.

verbunden ist, also der Eingriff in die Rech-

liegen dürften.

Einen generellen Freibrief für das Direkt-

te des Einzelnen massiver ist, zum Beispiel

marketing wird es daher nicht geben. Un-

weil die Menschenwürde betroffen ist. Eine

Fazit

solche erhöhte Eingriffsintensität liegt etwa

Direktmarketing wird auch nach Inkraft-

die DSGVO eingeführten hohen Strafen

bei der Auswertung sensibler Daten oder

treten der DSGVO und des österreichi-

von bis zu vier Prozent des Konzernumsat-

bei „Preisdifferenzierung“ vor. Von Letzte-

schen Datenschutzanpassungsgesetzes am

zes bzw. 20 Millionen Euro anzuraten, die

rer spricht man dann, wenn unterschied-

25. Mai 2018 grundsätzlich möglich sein.

neuen rechtlichen Rahmenbedingungen

lichen Nutzern für ein und dieselbe Ware

Aus Erwägungsgrund 47 der DSGVO ergibt

für das Direktmarketing genau zu

oder Dienstleistung unterschiedliche Preise

sich, dass eine Datenverarbeitung – auch

beachten, wobei der hohe Strafrahmen

angeboten werden (z. B. wenn Verwendern

ohne Vorliegen einer gesonderten Einwilli-

dann nicht greift, wenn „nur“ § 107 Tele-

von Apple-Produkten im Internet höhere

gung des Betroffenen – zulässig sein kann,

kommunikationsgesetz, nicht aber die

Preise angeboten werden als Verwendern

wenn sie zum Zwecke des Direktmarke-

datenschutzrechtlichen Bestimmungen

von Android-Geräten). In solchen Fällen be-

tings erfolgt, eine Interessenabwägung zu-

verletzt werden.

30

eco.nova

ternehmen ist im Hinblick auf die durch


VILLA-MARIANNE.com / Foto: Christof Simon Photography

HOLZHÄUSER DACHSTÜHLE AUFSTOCKUNGEN DACHSANIERUNGEN

Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen Freunden, Kunden

Foto © Christof Simon

und Geschäftspartnern einen besinnlichen Advent, frohe Weihnach ten und ein gutes neues Jahr!

HOLZBAU AKTIV GmbH - Ranggerstr. 12 - 6179 Ranggen Tel. +43 (0) 52 32 / 200 22 - E-mail: office@holzbau-aktiv.at

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eco.recht

Der Streit ums Schokoquadrat Unternehmen brauchen Marken, damit sie und ihre Produkte in der Masse der Mitbewerber wiedererkannt werden. Marken begegnen uns daher im Alltag auf Schritt und Tritt.

D

Unterscheidungskraft als Hürde

nehmen ermöglichen. In der Praxis schei-

kenarten sind die Wortmarke und die

Tatsächlich bietet das Markenschutzge-

Formmarken bereits an dieser Vorausset-

(Wort-)Bildmarke.

setz die Möglichkeit, auch die Warenform

zung der markenrechtlichen „Unterschei-

Während Wort-

oder die Warenverpackung als Marke zu

dungskraft“. Meistens weicht die Form der

marken aus Buch-

monopolisieren. Grundvoraussetzung für

Ware bzw. die Verpackung nämlich nicht

staben, Zahlen und Satzzeichen bestehen,

die Registrierung einer solchen Formmar-

derart von der Norm und vom Branchen-

enthält die Bildmarke grafische Elemente

ke (oder auch 3D-Marke) ist jedoch, dass die

üblichen ab, dass der Durchschnittsadres-

mit oder ohne Wortelement (Wort-Bild-Mar-

Form der Ware bzw. das Aussehen der Wa-

sat davon ausginge, dass diese ein Kenn-

ke oder reine Bildmarke). Doch nicht nur der

renverpackung überhaupt geeignet ist, die

zeichen (Marke) darstellt. Dennoch kann

Schutz der Bezeichnungen und der Logos

Funktion einer Marke zu erfüllen: Sie muss

manchmal auch in solchen Fällen eine Un-

für ihre Waren und Dienstleistungen ist den

den angesprochenen Verkehrskreisen tat-

terscheidungskraft nachgewiesen werden,

Unternehmen wichtig – Mitbewerber sollen

sächlich als Herkunftshinweis dienen und

nämlich dann, wenn die Warenform oder

auch vom Erscheinungsbild der Ware selbst

die Unterscheidung der durch sie gekenn-

Verpackung aufgrund ihrer Benutzung eine

möglichst großen Abstand halten (müssen).

zeichneten Waren von jenen anderer Unter-

solche Bekanntheit erlangt, dass diese ein

32

eco.nova

ie häufigsten Mar-

tert der Großteil der Anmeldungen von


eco.recht

TATSÄCHLICH BIETET DAS MARKENSCHUTZGESETZ DIE MÖGLICHKEIT, AUCH DIE WARENFORM ODER DIE WARENVERPACKUNG ALS MARKE ZU MONOPOLISIEREN. GRUNDVORAUSSETZUNG FÜR DIE REGISTRIERUNG IST JEDOCH, DASS DIE FORM DER WARE BZW. DAS AUSSEHEN DER WARENVERPACKUNG ÜBERHAUPT GEEIGNET IST, DIE FUNKTION EINER MARKE ZU ERFÜLLEN. DR. STEFAN WARBEK Schöpfstraße 5 6020 Innsbruck www.warbek.at

erheblicher Teil der Zielgruppe als von ei-

chend bekannt sei, um als Herkunftshin-

nem bestimmten Unternehmen stammend

weis zu dienen, sondern dass dem Marken-

erkennt (= Verkehrsgeltung).

schutz Hindernisse entgegenstünden, die

Ist die Hürde der Unterscheidungskraft ge-

auch durch Bekanntheit nicht überwind-

nommen, prüft das Amt die weiteren Vo-

bar wären. Unter anderem bestehe die

raussetzungen, insbesondere ob die Form

Marke lediglich aus einer Form, die durch

Alle diese prominenten Beispiele bezeugen

nicht etwa durch die Art der Ware selbst

die Art der Ware selbst bedingt sei, zumal

die sehr hohen Hürden für die Eintragung

bedingt oder zur Erreichung einer techni-

die quadratische Verpackung den Zweck

und Rechtsbeständigkeit sogenannter Form-

schen Wirkung erforderlich ist und ob die

habe, dass die Schokoladentafel leichter in

marken, bei denen sich die Form aus dem

Ware nicht erst durch ihre Form (beispiels-

die Tasche einer Jacke passe. Dies war ent-

Produkt selbst oder seiner Verpackung ergibt.

weise den ästhetischen Charakter) ihren

sprechend der Firmenhistorie tatsächlich

Jedoch ist die Marke nicht die einzige Mög-

wesentlichen Wert erhält. Das Ziel dieser

ein Grund für die quadratische Form der

lichkeit, Produktformen und -verpackungen

weiteren Prüfkriterien ist es, unerwünschte

Schokoladentafel und das Bundespatent-

schützen zu lassen. So scheiterten der Kinder-

ausschließliche und auf unbegrenzte Dauer

gericht verfügte die Löschung der Marke.

stuhl „Tripp Trapp“ und ein Lautsprecher/Mu-

angelegte (Marken-)Rechte zu verhindern

Im Oktober 2017 hob das deutsche Höchst-

sikmöbel von Bang & Olufsen A/S unter an-

und damit auch Schutzrechte, für die nur

gericht diese Entscheidung jedoch auf und

derem aufgrund ihres Designs als 3D-Marken,

eine begrenzte Schutzdauer vorgesehen ist

urteilte, dass das Schutzhindernis der Be-

wohingegen ein befristeter Geschmacksmus-

(etwa im Designrecht 25 Jahre), zu unter-

dingung der Form durch die Art der Ware

terschutz (Designrecht) für letzteren Laut-

laufen. Nur wenn alle diese Prüfkriterien

nicht gegeben sei, weil die quadratische

sprecher durchaus bestand. Geht es nämlich

verneint werden können und Unterschei-

Form der Tafelschokolade keine wesentli-

darum, ein neues Design vor Nachahmun-

dungskraft gegeben ist, erfolgt die Regist-

che Gebrauchseigenschaft von Schoko-

gen zu bewahren, steht die Möglichkeit der

rierung. Doch auch diese ist nicht in Stein

lade darstelle. Das Verfahren wurde zur

Registrierung des Designs als „eingetrage-

gemeißelt. Dritte können die Löschung der

Abklärung weiterer geltend gemachter

nes Geschmacksmuster“, das eine maximale

Marke beantragen, wenn sie der Auffassung

Löschungsgründe an das Bundespatentge-

Schutzdauer von 25 Jahren hat, zur Verfü-

sind, dass das Amt den Schutz zu Unrecht

richt zurückverwiesen und ist damit wei-

gung. Der Schutzzweck des Designrechts ist

zuerkannt hat. Dann geht der Stress erst

ter offen.

ein anderer als jener des Markenrechts: Gera-

richtig los.

Vorerst gescheitert ist der Versuch von

de keine Voraussetzung ist, dass das Design

Nestlé, die Vier-Finger-Form des KitKat-

unterscheidungskräftig im Sinn eines Her-

Quadratisch, praktisch, gut?

Schokoriegels in Großbritannien als Form-

kunftshinweises ist. Das Designrecht schützt

Ganz aktuell ist dies etwa bei der Ritter-

marke eintragen zu lassen, zumal der

Gestaltungen, die neu sind, sich in ihrem

sport-Schokolade der Fall, deren quadra-

Nachweis der Verkehrsgeltung zur Darle-

Gesamteindruck von vorbekannten Designs

tische Verpackung 1996 vom Deutschen

gung der behaupteten Unterscheidungs-

unterscheiden und nicht rein technisch be-

Patent- und Markenamt aufgrund ihrer

kraft nach britischem Recht bisher nicht

dingt sind. Um nicht an der Schutzhürde der

Bekanntheit als Marke eingetragen wurde.

gelang. Dem Lindt-Goldhasen blieb der

Neuheit für den Designschutz zu scheitern

Im gegenständlichen Fall ging ein Konkur-

Schutz als Unionsmarke nach langem

und unerwünschten Nachahmungen vorzu-

rent gegen diese Marke vor und beantragte

Rechtsstreit versagt und der Marken-

beugen, empfiehlt es sich dringend, mögliche

die Löschung. Argument dafür war nicht,

schutz des Rubik’s Cube („Zauberwürfel“)

Schutzrechte für Produkte vor deren Veröf-

dass die quadratische Form nicht ausrei-

könnte ebenfalls vor dem Fall stehen.

fentlichung abzuklären und zu sichern.

eco.nova

33


eco.recht

Erfolgreiche Rechtsdurchsetzung in China China hat den Ruf, (fast) alles zu kopieren. Das stimmt. China hat auch den Ruf, dass man gegen die chinesischen Kopierer ohnehin nichts tun kann. Das ist – wie dieser Artikel zeigen soll – falsch.

C

hina nur als ein Land

stehen dem westlichen Schutzrechtsinha-

Voraussetzung für die erfolgreiche Rechts-

der Kopierer zu se-

ber zwei Wege zur Verfügung: Einerseits ein

durchsetzung in China sind allerdings eige-

hen, wäre falsch.

rascheres, einfacheres Behördenverfahren

ne registrierte Schutzrechte in China selbst.

China ist auf techni-

(AIC), andererseits der Weg von Verletzungs-

Wer hofft, sich mit unlauterem Wettbewerb

schem Gebiet hoch-

klagen über speziell eingerichtete Gerichte

mit dem Argument der sklavischen Nachah-

entwickelt. Aber

(Intellectual Property Courts). Diese können

mung in China durchsetzen zu können, irrt

nicht nur dort: China hat auch auf dem Ge-

es mit westlichen Standards leicht aufneh-

und ist vollständig chancenlos. Nachdem bei

biet der gewerblichen Schutzrechte (Marken,

men. Freilich darf man nicht übersehen, dass

allen gewerblichen Schutzrechten gilt „Wer

Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmus-

das Klagen in China nicht ganz so einfach

zuerst kommt, mahlt zuerst“, müssen in Chi-

ter) ein hochentwickeltes, effektives Rechts-

ist wie in Europa. Einerseits ist die Sprache

na rechtzeitig Marken, Patente, Gebrauchs-

system und ist Mitglied fast aller wichtigen

natürlich eine Barriere, andererseits gibt es

muster oder Geschmacksmuster angemeldet

internationalen Abkommen. Das gilt nicht

zahlreiche Formvorschriften und notarielle

werden, sonst kommen einem die chinesi-

nur für den Erwerb dieser Schutzrechte,

Beglaubigungen, die für eine spezialisierte

schen Anmelder zuvor. Mit dem frühzeitigen

sondern auch für deren Durchsetzung, also

Patentanwaltskanzlei letztlich aber kein Pro-

eignen Anmelden wird nicht nur verhindert,

das Vorgehen gegen Kopien in China. Dabei

blem darstellen.

dass man als „Zweiter“ selber kein Schutz-

34

eco.nova


eco.recht

recht mehr erhält, vielmehr hat sonst plötz-

Neben einer eigenen frühzeitigen Mar-

lich ein chinesischer Anmelder das bessere

kenanmeldung in China ist es außerdem

(weil in China ältere) Schutzrecht und ist

wichtig, gleiche oder ähnliche Markenan-

dem Europäer, der später auf den chinesi-

meldungen anderer Inhaber regelmäßig zu

schen Markt kommt, extrem lästig. Angriffe

überwachen, sodass man sie angreifen kann,

auf diese chinesischen Schutzrechte sind oft

bevor sie registriert werden. Damit hat der

schwierig und langwierig und häufig besteht

chinesische Anmelder zumindest kein eige-

die einzige Möglichkeit darin, solche Schutz-

nes Benutzungsrecht. Solche regelmäßigen

rechte dem chinesischen Schutzrechtsinha-

Überwachungen und rasche Anmeldungen

ber gegen ordentlich viel Geld abzukaufen.

können ebenfalls spezialisierte Patentan-

Das gilt vor allem im Markenwesen. Insge-

waltskanzleien durchführen.

samt muss man wissen, dass chinesische Firmen und chinesische Einzelpersonen

Patente

nicht nur Meister im Kopieren und Meister

Bei Patenten ist das Risiko fremder Schutz-

in neuen Technologien, sondern auch Meis-

rechte, die auf reinem Übertragen existie-

ter im Anmelden eigener Schutzrechte sind:

render europäischer Technologien nach

Chinesische Inhaber haben in China letztes

China beruhen, geringer, weil für Patente in

Jahr mehr als eine Million Patente und noch

China das weltweite absolute Neuheitserfor-

mehr Marken angemeldet.

dernis gilt und das chinesische Patent-

Marken

amt ordentlich prüft. Eine solche „kopierte“ Patentanmeldung wird also kaum zur Er-

Marken werden in China besonders gern

teilung kommen. Dennoch ist es auch bei

kopiert, sei es in identischer Form oder in

Patenten günstig, frühzeitig in China anzu-

abgewandelter Form (siehe Bild). Dabei sind

melden, um die älteren und damit besseren

die chinesischen Kopierer recht fantasie-

Rechte zu haben.

voll. Lustig ist das für den Markeninhaber

DR. PAUL TORGGLER

Patentanwälte Torggler & Hofinger Wilhelm-Greil-Straße 16 6020 Innsbruck www.th-patent.at

allerdings nicht.

Gebrauchsmuster

Marken sind in China besonders kritisch, weil

Gebrauchsmuster sind die „kleinen Brüder“

für Marken kein weltweites Neuheitserfor-

der Patente. Die Laufzeit ist mit zehn Jah-

also eine potentielle Gefahr dar. Auch hier

dernis besteht. Das heißt, dass chinesische

ren nur halb so lang wie bei Patenten. Die

sollte man frühzeitig anmelden und die Ge-

Inhaber europäische Marken für sich in Chi-

Gebrauchsmuster sind aber sehr gefährlich,

brauchsmuster der Konkurrenz überwachen,

na anmelden und registrieren lassen können,

denn sie werden ohne Prüfung zunächst

um sie rechtzeitig angreifen zu können.

wenn man es nicht selbst vorher tut. Nach-

einmal registriert und sind dann viel schwe-

dem in China einmal registrierte Marken

rer zu vernichten als Patente, weil beim Ge-

Geschmacksmuster

auch noch ein Benutzungsrecht einschließen,

brauchsmuster die Anforderungen an die

Geschmacksmuster schützen im Gegensatz

kann der chinesische Markeninhaber seine

Qualität der geschützten Erfindung (soge-

zu Gebrauchsmustern, die technische As-

Marke so lange benützen, bis man sie ihm

nannte erfinderische Tätigkeit) geringer sind

pekte schützen, das Aussehen von Produk-

vernichtet oder abgekauft hat, und das kann

als bei Patenten. Mit anderen Worten: Auch

ten. Noch ist das Geschmacksmustergesetz

Jahre dauern. Im schlimmsten Fall verhindert

kleine Erfindungen sind schützbar. Millio-

in China trotz einiger Novellierungen et-

der chinesische Markeninhaber sogar über-

nen chinesischer Gebrauchsmuster frem-

was „altmodisch“. Dennoch darf auch diese

haupt den Zugang zum chinesischen Markt.

der (meiste chinesischer) Inhaber stellen

Schutzrechtsgattung nicht übersehen werden, vor allem wenn man selbst Produkte vertreibt, deren Aussehen eine wichtige Bedeutung hat.

FAZIT

Wer mit dem riesigen chinesischen Markt Handel treibt (oder dies plant), muss sich rechtzeitig um eigene Schutzrechte kümmern und diese in China selbst anmelden. Denn nur wer selber über gewerbliche Schutzrechte für China verfügt, hat beste Chancen, diese mit einem hervorragenden Gerichtssystem unter Hilfe von spezialisierten Patentanwaltskanzleien durchzusetzen. Ansonsten muss er nicht nur chancenlos zusehen, wie in China (fast) alles kopiert wird. Er läuft auch Gefahr, dass chinesische Schutzrechtsinhaber den Spieß umdrehen und ihn auf dem chinesischen Markt massiv behindern.

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eco.recht

Das Recht am Bild Immer mehr Menschen lassen ihre Verwandte und Freunde nicht nur real an ihren Aktivitäten teilnehmen, sondern dokumentierten ihre Unternehmungen mit der stets griffbereiten Kamera. Werden die Bilder dann aber von jemand anderem weiterverwendet, kommt es rasch zu einer Beeinträchtigung der Rechte des Fotografen oder von abgebildeten Personen. Übersehen wird nämlich häufig, dass mit Fotografien ein ganzes Bündel an Rechten verknüpft ist, von denen der überwiegende Teil seinen Ursprung im Urheberrechtsgesetz hat.

36

eco.nova


eco.recht

Z

unächst muss dem Irr-

ist das Recht auf Vervielfältigung, von dem

tum entgegengetreten

auch der Begriff des „Copyright“ abstammt.

werden, dass nur Fotos

Damit eng verbunden ist das Verbreitungs-

eines professionellen Fo-

recht, weil einer Verbreitungshandlung

tografen urheberrecht-

eines Bildes häufig eine Vervielfältigung

lichen Schutz genießen.

vorangeht, etwa bei einer Nutzung als An-

Von dieser Ansicht hat sich die Judikatur

sichtskarte. Durch eine digitale Bereitstel-

bereits seit vielen Jahren verabschiedet.

lung im Internet wird das Recht auf Zurver-

Gefordert wird lediglich, dass es sich bei ei-

fügungstellung ausgeübt. Bei diesem wird

nem Bild um eine „eigentümliche geistige

ein Foto in einer Art und Weise veröffent-

Schöpfung“ handelt, in der die Persönlich-

licht, die es Dritten zu jedem beliebigen Zeit-

keit des Urhebers ihren Niederschlag fin-

punkt und von jedem beliebigen Ort ermög-

det. Vereinfacht ist deshalb die Frage zu

licht, es anzusehen. Darüber hinaus gibt es

stellen, ob ein anderer Fotograf das abge-

noch weitere klar umrissene Verwertungs-

bildete Motiv in anderer Weise aufgenom-

arten, die bei Fotografien allerdings weniger

men hätte. Naturgemäß gibt es unzähli-

häufig anzutreffen sind.

ge Varianten einer Bildgestaltung, durch

Gestützt auf diese Verwertungsrechte kann

die einzelne Motivteile mehr oder weniger

der Fotograf beispielsweise einen Kalender-

hervorgehoben werden können. Hinzu

verlag zur Vervielfältigung und Verbrei-

kommen unterschiedliche technische As-

tung eines seiner Bilder in einem Kalender

pekte bei der Aufnahme, wie die Wahl der

mit der Beschränkung ermächtigen, dass

Brennweite oder von Blende und Belich-

der Verkauf nur in Österreich erfolgen darf.

tung. Fotografiert ein sechsjähriges Kind

Gleichzeitig wird der Urheber selbstver-

mit der Kamera der Eltern das Haustier,

ständlich auch festlegen, welches Nutzungs-

entsteht ebenfalls ein Lichtbildwerk im

entgelt er dafür erhält.

Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Dessen

Wird ein Foto hingegen ohne entsprechen-

Schutz besteht nämlich selbst dann, wenn

de Berechtigung verwendet, kann der Urhe-

also etwa Bilder eines Unfallopfers –,

der Urheber aufgrund seines Alters nicht

ber vom Verletzer ein angemessenes Entgelt

sowie solche, die den Intimbereich oder das

geschäftsfähig ist. Durch diesen weiten An-

verlangen. Hätte der wissen müssen, dass

Familienleben der abgebildeten Person tan-

wendungsbereich der gesetzlichen Bestim-

er eine Lizenz für die Nutzung benötigt, ist

gieren, jedenfalls in berechtigte Interessen

mungen wird beinahe jede Fotografie zum

dieser angemessene Betrag sogar noch zu

eingreifen. Die nach der Anzahl der Entschei-

Lichtbildwerk nach Urheberrechtsgesetz.

verdoppeln oder es kann ein aus der Verwer-

dungen aber wohl größte Gruppe ist zugleich

Ist eine Fotografie erst einmal geschaffen,

tung erzielter Gewinn abgeschöpft werden.

die am wenigsten bekannte: Die Verwendung

stehen dem Urheber einige Rechte höchst-

Darüber hinaus kommt dem Urheber ein

von Personenbildern zu Werbezwecken.

persönlich zu. Insbesondere darf er verlan-

Unterlassungsanspruch zu, der gerichtlich

Auch dadurch werden immer die berech-

gen, als Fotograf des Bildes genannt zu wer-

etwa im Wege einer einstweiligen Verfügung

tigten Interessen der abgebildeten Person

den. Den Wunsch nach Namensnennung

durchgesetzt werden kann.

verletzt, und zwar unabhängig davon, für

kann er auf verschiedenste Art und Weise

DR. ERIK R. KROKER, LL.M. Kroker Tonini Höss & Lajlar Rechtsanwälte Sillgasse 12/IV, 6020 Innsbruck www.kanzlei-tirol.at

welches Produkt oder welche Dienstleistung

äußern. Nach der neuesten Judikatur des

Rechte des Abgebildeten

Obersten Gerichtshofes ist schon ein ent-

Von den Ansprüchen des Fotografen streng

bildeten Person zur Verwendung ist in diesen

sprechender Eintrag in den Metadaten eines

zu trennen sind hingegen die Rechte abge-

Fällen also unumgänglich. Einmal mehr kann

Bildes – das sind Informationen, die direkt

bildeter Personen. Diese sind aber ebenso im

der in seinen Rechten Verletzte Unterlassung

in die Bilddatei eingebettet werden – ausrei-

Urheberrechtsgesetz geregelt. Beachtlich an

begehren. Allerdings steht ihm kein ange-

chend. Auch eine Bearbeitung des Bildes ist

der österreichischen Gesetzeslage ist dabei,

messenes Entgelt im Sinne eines „Modelho-

ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig.

dass – entgegen der landläufigen Meinung –

norars“ zu. Vielmehr muss er sich mit einem

nicht jede Veröffentlichung eines Personen-

gerichtlich festzulegenden Ausgleichsbetrag

bildes ohne Zustimmung des Abgebildeten

für die erlittene Kränkung zufriedengeben.

Neben diesen Urheberpersönlichkeitsrech-

unzulässig ist. Solange die berechtigten Inte-

Bei einer Nutzung von Bildern ohne Rück-

ten darf der Fotograf natürlich auch ent-

ressen der abgebildeten Person nicht beein-

sprache mit dem eigentlichen Urheber oder

scheiden, wie, durch wen und in welchem

trächtigt werden, ist es tatsächlich nämlich

den gezeigten Personen kann man sich

Umfang das Bild wirtschaftlich verwer-

nicht erforderlich, deren Einwilligung einzu-

leicht im Paragraphendschungel verirren

tet werden darf. Das Urheberrechtsgesetz

holen. Dazu hat die Judikatur Fallgruppen

und setzt sich dabei der Gefahr aus, von den

nennt alle jene Nutzungsarten, die dem Ur-

herausgearbeitet, wann von einer solchen

in ihren Rechten verletzten Personen, also

heber vorbehalten sind, wenngleich es zu

Interessenverletzung ausgegangen werden

vor allem dem Fotografen und dem Abgebil-

ihnen auch gewisse Ausnahmen festlegt.

muss. Leicht erkennbar ist, dass Fotos, die

deten, gerichtlich in Anspruch genommen

Das wohl prominenteste Verwertungsrecht

den Gesundheitszustand zeigen –

zu werden.

Keine Nutzung ohne Lizenz

geworben wird. Eine Zustimmung der abge-

eco.nova

37


eco.recht

Aufträge richtig vergeben Die In-House-Vergabe im Lichte des neuen EU-Richtlinienpakets.

38

eco.nova


eco.recht

D

as öffentliche Be-

Begriff der In-House-Vergabe ist das Urteil

schaffungswesen,

des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)

derzeit noch ge-

in der Rechtssache Teckal (EuGH, C-107/98,

regelt durch das

Teckal Srl.). Demzufolge ist ein öffentlicher

Bundesvergabege-

Auftraggeber vom Anwendungsbereich des

setz (BVergG) 2006,

Vergaberechts befreit, wenn er über den Auf-

stellt einen wesentlichen Wirtschaftsfak-

tragnehmer „eine Kontrolle wie über eine

tor dar. Der Staat in seinen verschiedenen

eigene Dienststelle ausübt“. Als weiteres Kri-

Ausformungen auf Bundes-, Landes- und

terium muss das kontrollierte Unternehmen

Gemeindeebene benötigt zur Erfüllung der

„im Wesentlichen“ für den öffentlichen Auf-

ihm obliegenden Aufgaben Sachgüter und

traggeber tätig sein. Dabei wurde bis dato

Dienstleistungen. Im Rahmen der öffent-

auf den Umsatz (Fremdumsatz von 90 %) ab-

lichen Auftragsvergabe tritt der Staat als

gestellt. Eine private Kapitalbeteiligung am

Nachfrager am Markt auf. Das BVergG sta-

kontrollierten Unternehmen war nach über-

tuiert dafür ein relatives enges Netzwerk

holter Rechtslage per se ausnahmeschädlich.

an Vorschriften. In manchen Fällen verfügt

Eine korrelierende Regelung zur Auftrags-

jedoch der Staat über entsprechende eige-

vergabe von Gemeinden untereinander fehl-

ne administrative, technische oder sonstige

te bis dato völlig. Derartige Sachverhalte fal-

Ressourcen, sodass in diesen Fällen das Ver-

len unter den Tatbestand der horizontalen

gaberecht von vornherein nicht anwendbar

interkommunalen Kooperation, also der Zu-

ist. Das hat zum einen praktische Erwägun-

sammenarbeit von z.B. zwei Gemeinden, wo

weit sie rechtlich vorgeschrieben sind und

gen zum Hintergrund, da nicht ersichtlich

das hierarchische Über- und Unterordnungs-

keinen maßgeblichen Einfluss auf die kon-

ist, wieso der Staat auf die Inanspruchnah-

verhältnis nicht gegeben ist. Vergaberechts-

trollierte juristische Person vermitteln. Die

me eigener Kapazität verzichten soll. In die-

freiheit konnte unter Umständen aber gege-

Richtlinie enthält erstmalige Klarstellungen

sen Fällen spricht man von einer „echten“

ben sein, wenn der beherrschende Einfluss

dahingehend, dass sowohl die horizontale

In-House-Vergabe. Zum anderen ist aber

nicht direkt zwischen öffentlichem Auftrag-

Auftragsvergabe als auch die Auftragsverga-

auch zu verhindern, dass der Staat unter

geber und dem Unternehmer gegeben ist,

be Bottom-up einen Ausnahmetatbestand

IM RAHMEN DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE TRITT DER STAAT ALS NACHFRAGER AM MARKT AUF. DAS BUNDESVERGABEGESETZ STATUIERT DAFÜR EIN RELATIVES ENGES NETZWERK AN VORSCHRIFTEN.

sondern von der gemeinsamen Mutter aus-

vom Vergaberecht darstellen können. Das

geübt wird. In der Praxis ist die Zuordnung

Kontrollkriterium kann gemeinsam aus-

zum jeweiligen Ausnahmetatbestand mit

geübt werden, wobei diesbezüglich explizi-

Schwierigkeiten verbunden. Das neue Richt-

te Voraussetzungen normiert werden. Von

linienpaket sorgt nunmehr für Klarheit.

Bedeutung ist abschließend die erstmalige

Die aktuelle Vergaberichtlinie Art. 12 der RL 2014/24/EU regelt die In-House-Vergabe und die interkommu-

DR. FLORIAN LEGIT, MBL Bürgerstraße 26 6020 Innsbruck www.legit.at

gesetzliche Verankerung der horizontalen interkommunalen Zusammenarbeit in Art. 12 Abs. 4 der RL 2014/24/EU.

nale Zusammenarbeit für den klassischen

Resümee und Ausblick

Bereich. Dabei erfolgt im Wesentlichen ei-

Derzeit ist die gesetzliche Regelung nach

ne Kodifizierung der bisherigen Rechtspre-

§ 10 Ziff. 7 BVergG 2006 in Kraft, deren Be-

chung des EuGH. In einigen wichtigen Be-

stimmung jedoch überholt ist. Praktische

reichen kam es jedoch zu Neuregelungen.

Entwicklungen wie die horizontale kommu-

Nunmehr ist explizit festgehalten, dass die

nale Zusammenarbeit, die mittelbare Aus-

mittelbare Ausübung des Kontrollkriteri-

übung des Kontrollkriteriums etc. sind pri-

dem Deckmantel der In-House-Vergabe als

ums, etwa im Wege einer Holding, unschäd-

mär nicht erfasst. Mit Wirkung zum 17. April

Nachfrager auf dem Markt tätig wird und

lich ist. Bezüglich der Tätigkeit „im Wesent-

2014 sind die neuen EU-Vergaberichtlinien

so den freien Wettbewerb unterläuft. Das

lichen“ für den bzw. die kontrollierenden

in Kraft getreten. Der innerstaatliche Um-

könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der

Auftraggeber ist zukünftig ein Fremdum-

setzungsakt betreffend die Richtlinie hätte

Staat ein privates Unternehmen beauftragt,

satz von bis zu 20 Prozent zulässig. Die bis-

bis spätestens 1. April 2016 erlassen werden

an dem er selbst mehrheitlich beteiligt ist.

herige Grenze des Fremdumsatzes lag in

müssen. Diese Frist ist jedoch fruchtlos ab-

Durch die Richtlinie 2014/24/EU erfährt diese

der Rechtsprechung des EuGH lediglich bei

gelaufen. Es liegt lediglich die Regierungs-

Problematik eine Neuregelung, die vom nati-

zehn Prozent. Der Begriff des Fremdum-

vorlage vor, die aller Voraussicht nach erst

onalen Gesetzgeber umzusetzen sein wird.

satzes ist weit auszulegen. Innenumsätze

Ende 2017 zur Umsetzung gelangt. Im Er-

sind unschädlich. Zudem steht fest, wie sich

gebnis ist daher die nationale Regelung im

dieser Fremdumsatz errechnet und wel-

Wege der unmittelbaren Wirkung der euro-

Derzeit ist die gesetzliche Regelung für ver-

cher zeitliche Rahmen zu veranschlagen

päischen Richtlinien bzw. der richtlinien-

gaberechtsfreie In-House-Vergaben in § 10

ist. Auch private Kapitalbeteiligungen ohne

konformen Interpretation im Sinne der eu-

Ziff. 7 BVergG 2006 geregelt. Zentral für den

Sperrminorität sind künftig zulässig, so-

ropäischen Judikatur zu ergänzen.

Bisherige Rechtslage

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eco.recht

Können sich Gemeinden Umwidmungen im Bauland leisten? Gemeinden verfügen häufig nicht über ausreichende Mittel, um die mit Baulandwidmungen und Bebauungsbestimmungen verbundenen Infrastrukturkosten zu tragen. Es ist daher naheliegend, dass sich Projektwerber und Grundeigentümer an den Kosten der Aufschließung und Baureifmachung beteiligen oder diese Aufgabe selbst übernehmen. Das scheint auch gerecht, weil Liegenschaften durch die Baulandwidmung und Festlegung geeigneter Bebauungsbestimmungen eine eklatante Wertsteigerung erfahren.

I

n erster Linie geht es um die

gefahren bedroht, muss die Baulandqualität,

Infrastrukturverträge

infrastrukturelle Erschließung

sofern dies überhaupt möglich ist, erst her-

Infrastrukturverträge bieten gegenüber

von Baulandgrundstücken

gestellt werden. So lässt sich die Hochwasser-

Hoheitsakten mehrere Vorteile: Zum einen

durch Straße, Wasserleitung

gefahr durch einen Schutzdamm oder durch

lassen sich gegenseitige Leistungspflichten

und Kanalisation, in weiterer

Retentionsflächen eindämmen. Entlang stark

begründen. Anders als bei der Entrichtung

Folge auch um die Schaffung

frequentierter Verkehrswege müssen zur Ver-

von Abgaben erwirbt der Private durch die

von Parkplätzen, Grünflächen, Kinderspiel-

besserung der Baulandqualität zum Beispiel

Bezahlung des vertraglich vereinbarten Ent-

plätzen und dergleichen. Zur Infrastruktur im

für eine Wohnbebauung, Lärmschutzwände

gelts einen Rechtsanspruch darauf, dass die

weiteren Sinne kann man auch Kindergärten,

errichtet werden. Das alles kostet Geld, das

Gemeinde die erforderliche Infrastruktur

Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflege-

der öffentlichen Hand oft nicht im erforderli-

herstellt. Zum anderen sind Verträge dort

heime zählen. Ist eine Fläche durch Natur-

chen Ausmaß zur Verfügung steht.

von Vorteil, wo Private Einrichtungen der

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eco.recht

DR. HERBERT SCHÖPF Maria-Theresien-Straße 34 6020 Innsbruck www.dr-schoepf.at

nur die Vergütung solcher Leistungen fordern, die nicht durch Interessentenbeiträge oder Gebühren gedeckt sind. Das Tiroler Raumordnungsgesetz erwähnt Infrastruktur- bzw. Aufschließungsverträge Infrastruktur rascher und kostengünstiger

Nach der ständigen Rechtsprechung des Ver-

nicht. Nach dem Tiroler Raumordnungsge-

herstellen können als die öffentliche Hand.

waltungsgerichtshofes dürfen Vollzugsauf-

setz können sich Grundeigentümer jedoch

Immer häufiger werden Flächenwidmungs-

gaben auf dem Gebiet der Raumordnung

vertraglich dazu verpflichten, Flächen einer

und Baubauungspläne auf bestimmte Pro-

ohne gesetzliche Grundlage nicht zum In-

bestimmten Verwendung zuzuführen oder

jekte zugeschnitten, deren infrastrukturel-

halt privatrechtlicher Verträge zwischen Ge-

der Gemeinde bzw. dem Bodenfonds zum

le Erschließung der Bauwerber vertraglich

meinden und Grundeigentümern gemacht

Verkehrswert zu überlassen, unter anderem,

übernehmen soll. In diesen Fällen bestimmt

werden. Die Verknüpfung der behördlichen

um Bauland verkehrsmäßig zu erschließen

nicht die Gemeinde vorausschauend die

Tätigkeit mit privatrechtlichen Leistun-

oder Infrastruktureinrichtungen herzustel-

künftige Entwicklung des Raums, sondern

gen bedarf, wie der Verwaltungsgerichtshof

len. Vorgesehen ist demnach wohl die Abtre-

der Bauwerber oder Investor, der ein Pro-

festgehalten hat, einer gesetzlichen Grund-

tung, nicht aber die Kostenübernahme oder

jekt vorlegt, an dem die Gemeinde dann ihre

lage, um einen Missbrauch hoheitlicher

die Herstellung der Infrastruktur. Erst aus

Planung ausrichtet.

Machtmittel, insbesondere einen Eingriff

dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabga-

Da es sich bei städtebaulichen Verträgen um

in grundrechtlich geschützte Rechtspositi-

bengesetz und dem Tiroler Kanalisationsge-

ein relativ junges und noch wenig erprobtes

onen abzuwenden. Macht eine Gemeinde

setz ergibt sich, dass auch Verkehrserschlie-

Instrument handelt, wirft ihr Einsatz eine

beispielsweise die Umwidmung in Bauland

ßung von Bauplätzen und der Anschluss an

Reihe von Fragen auf. Städtebauliche Ver-

davon abhängig, dass der Widmungswerber

die öffentliche Kanalisation Gegenstand von

träge sind der Vertragsraumordnung zuzu-

auf Schadenersatzansprüche gegen die Ge-

Verträgen sein können.

rechnen, die heute in allen österreichischen

meinde verzichtet, die sich aus einer unzu-

Wenn der Einsatz von Infrastrukturverträ-

Bundesländern gesetzlich verankert ist. In

reichenden Bodenbeschaffenheit ergeben,

gen manchmal Schwierigkeiten bereitet,

Tirol erfolgt dies in § 33 des Tiroler Raum-

so ist ein solcher Verzichtsvertrag mangels

so hat das mehrere Ursachen. Erstens sind

ordnungsgesetzes (TROG). Zu den im Gesetz

Rechtsgrundlage nichtig. Die Gemeinde hat

Infrastrukturverträge an der Schnittstel-

vorgegebenen Inhalten gehören Pflichten

die Bodenbeschaffenheit von Gesetzes we-

le zwischen Verwaltungsrecht und Privat-

der Grundeigentümer, als Bauland ausge-

gen selbst zu prüfen und darf das Risiko ei-

recht angesiedelt. Zweitens benötigen sol-

wiesene Flächen auf bestimmte Weise zu

ner unzureichenden Baulandeignung nicht

che Verträge eine gesetzliche Grundlage,

verwenden, Gemeinden oder anderen Pla-

auf den Widmungswerber überwälzen.

die aber nur teilweise und wenn, dann erst

nungsträgern zu überlassen, baulandinfra-

Sachlichkeitsgebot und Verhältnismäßig-

in Ansätzen vorhanden ist. Die Raumord-

strukturell zu erschließen, Planungskosten

keitsprinzip verlangen, dass die Leistung des

nungsgesetze, Bauordnungen und bau-

zu übernehmen, größere Gebiete in bebau-

Privaten in einem angemessenen Verhältnis

rechtlichen Nebengesetze der Länder ent-

bare Parzellen umzulegen oder bodenpoliti-

zur Gegenleistung der Verwaltung steht. Die

halten hilfreiche Klarstellungen, doch fehlt

sche Maßnahmen zu fördern.

öffentliche Hand darf daher privatrechtlich

ein schlüssiges Gesamtkonzept.

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eco.recht

Buy to let versus Freizeitwohnsitz Durch das Investorenmodell wird die Möglichkeit für hochwertige Hotelprojekte geschaffen. Für den Investor bedeutet dies Sicherheit durch Eintragung von grundbücherlichem Wohnungseigentum.

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eco.recht

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43


I

m Erkenntnis vom 5. Sep-

verbotenem Freizeitwohnsitz getroffen. Die

tember 2002 (!) hat der Ver-

Entscheidungsbefugnis und Dispositionsbe-

waltungsgerichtshof (VwGH)

fugnis muss dem Beherbergungsunterneh-

ausgeführt, dass die Dis-

men zustehen und nicht dem einzelnen Ei-

positionsbefugnisse vom

gentümer einer Hoteleinheit.

Wohnungseigentümer einer

Der Eigentümer einer Einheit kann wie jeder

Eigentumswohnung in einem Hotel vertrag-

andere Gast eine Einheit im Hotel buchen, es

lich etwa einem zur Führung eines Beher-

darf ihm aber kein Vorrecht oder Recht auf

bergungsbetriebes Berechtigten übertragen

eine bestimmte Einheit eingeräumt werden.

werden müssen, und zwar so weitge-

Die Disposition, somit die Entscheidung,

hend, dass dem Käufer hinsichtlich seiner

welche Hoteleinheit an wen zu welcher Zeit

Wohneinheit keine über einen üblichen Be-

vermietet wird, muss beim Beherbergungs-

herbergungsvertrag hinausgehenden Rech-

betrieb verbleiben. Der Beherbergungsbe-

te mehr zustünden. Hier hat der VwGH auf

trieb hat gerade außerhalb der Saison großes

zwei Kriterien abgestellt, nämlich ob beim

Interesse daran, dass das Hotel eine entspre-

Käufer die Verfügungsgewalt über die zeit-

chende Auslastung hat, weil die Betriebskos-

liche Einteilung der Nutzung der Wohnung

ten gedeckt werden müssen. Die Nutzung

verbleibt und ob im Wesentlichen auch über

von Appartements des Hotelbetriebes durch

die personelle Auswahl der Wohnungsbe-

die Eigentümer erfolgt nicht unentgeltlich,

nützer der Käufer entscheidet, und zwar

da durch das Beherbergungsentgelt bei Nut-

gerade für einen Beherbergungsbetrieb in

zung durch Eigentümer jedenfalls ein Bei-

einem Wintersportgebiet in der besonders

trag zu den Hotelkosten zu leisten ist, der

wichtigen Wintersaison.

über die tatsächlich anfallenden Kosten für

Meines Erachtens hat der VwGH damit ei-

eine derartige Einheit hinausgeht, da jeden-

ne verfassungskonforme Auslegung der Ab-

falls auch bei einem leerstehenden Hotelzim-

grenzung zwischen erlaubtem Gastgewerbe-

mer die anteiligen Betriebs-, Personal- und

betrieb zur Beherbergung von Gästen und

Reinigungskosten anfallen.

DER EIGENTÜMER EINER EINHEIT KANN WIE JEDER ANDERE GAST EINE EINHEIT IM HOTEL BUCHEN, ES DARF IHM ABER KEIN VORRECHT ODER RECHT AUF EINE BESTIMMTE EINHEIT EINGERÄUMT WERDEN.

© BLICKFANG PHOTOGRAPHIE

eco.recht

DR. AXEL FUITH MAG. MARTIN FUITH, LL. M. Tschurtschenthalerstraße 4a 6020 Innsbruck www.fuith.eu

Vorausgeschickt wird jedenfalls nochmals, dass in allen Fällen die Dispositionsbefugnis beim Beherbergungsunternehmen zu verbleiben hat. Unzulässig wäre im Sinne des zitierten Erkenntnisses somit die Einräumung der Befugnisse an einen Eigentümer eines Hotelappartements, zu bestimmen, dass zu von ihm zu bestimmenden Zeiten (in allfälliger Konkurrenz zu den Interessen des Beherbergungsbetriebes) die Eigennutzung nach eigenem Gutdünken erfolgt, oder zu bestimmen, wer zu bestimmten Zeiten diese Nutzung ausüben darf. Die allgemeine Formulierung, dass der Wohnungseigentümer und Käufer berechtigt ist, eine bestimmte Einheit des Hotels, wie jeder andere Gast, zum Beispiel für die Dauer von fünf Wochen pro Jahr zu buchen, ist somit jedenfalls zulässig. Es ist auch keinesfalls unzulässig, wenn der Wohnungseigentümer bei der Buchung einer Hoteleinheit seinen (unverbindlichen) Wunsch äußert, eine bestimmte Einheit zu buchen. Auch dieser Vorgang geht über den üblichen Beherbergungsvertrag nicht hinaus, sondern ist ein, gerade bei Stammgästen, regelmäßig gehandhabter Vorgang (siehe Fuith, Tiroler Grundverkehrsgesetz, 2017, www.lindeverlag.at)

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eco.recht

Selbst bestimmen Welche medizinischen Maßnahmen sollen im Ernstfall ergriffen werden, welche nicht?

M

it der Pa-

Patientenverfügung können Sie Ihre Angehö-

tienten-

rigen entlasten und ihnen solche schwerwie-

Lage sein, den Sinn seiner Erklärung zu erfassen. •

Die Erklärung muss den tatsächli-

verfügung

genden Entscheidungen abnehmen.

können Sie

Dank Patientenverfügung können Sie selbst

chen Willen des Patienten widerspie-

vorsorgen,

bestimmen, ob und welche medizinischen

geln und darf nicht Ergebnis von Täu-

falls Sie sich

Maßnahmen vom behandelnden Arzt im

schung oder Drohung sein.

selbst nicht mehr mitteilen können, wenn Sie

Ernstfall ergriffen werden sollen oder wel-

aufgrund von Krankheit (z. B. Demenz) oder

che Sie untersagen. Schmerzlindernde Maß-

regelte muss rechtlich möglich und

infolge Ihres Zustandes (z. B. Koma) nicht

nahmen können vom Arzt immer ergriffen

erlaubt sein, darf somit nicht gegen

mehr in der Lage sind, entsprechend weitrei-

werden.

österreichische Gesetze verstoßen. So

chende medizinische Entscheidungen selbst Ohne Patientenverfügung müssen in einem

Voraussetzungen und Widerruf

solchen Fall oft die Angehörigen gemeinsam

Damit eine Patientenverfügung tatsächlich

mit den Ärzten entscheiden, welche Maßnah-

wirksam ist, müssen gewisse allgemeine

men im Sinne des Patienten sind und den Wil-

Voraussetzungen erfüllt sein:

len des Patienten am besten widerspiegeln,

zu treffen.

Das in der Patientenverfügung Ge-

wäre beispielsweise eine Verfügung, in der aktive direkte Sterbehilfe gewünscht wird, verboten. •

Verändert sich der Stand der Wissenschaft erheblich, so verliert die Patientenverfügung ihre Wirksamkeit.

Zum Zeitpunkt der Errichtung

Der Patient kann die Patientenverfügung je-

was eine besonders schwere und belastende

der Patientenverfügung muss der

derzeit widerrufen, wodurch die Verfügung

Situation darstellt. Durch die Errichtung einer

Patient psychisch und geistig in der

ihre Wirksamkeit verliert.

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eco.nova


MIT DER PATIENTENVERFÜGUNG KÖNNEN SIE VORSORGEN, FALLS SIE SICH SELBST NICHT MEHR MITTEILEN KÖNNEN ODER INFOLGE IHRES ZUSTANDES NICHT MEHR IN DER LAGE SIND, ENTSPRECHEND WEITREICHENDE MEDIZINISCHE ENTSCHEIDUNGEN SELBST ZU TREFFEN. Ein Widerruf kann ausdrücklich, aber auch stillschweigend erfolgen, indem beispielsweise

rechtlichen Auswirkungen seiner Verfü-

© BLITZKNEISSER / ANDREAS RIGGER

eco.recht

MMAG. DR. SABINE MONIKA HOFER-PICOUT, LL.M. MBL Museumstraße 29 6020 Innsbruck www.picout.at

gung bewusst ist.

ein Verhalten gesetzt wird, aus dem abgeleitet

Die verbindliche Patientenverfügung ist ma-

werden kann, dass der Patient eine Anwen-

ximal fünf Jahre gültig. Das soll unter an-

Registrierung

dung seiner Verfügung nicht mehr wünscht.

derem dazu beitragen, dass der Patient sich

Damit die behandelnden Ärzte Kenntnis von

wieder mit seiner Patientenverfügung aus-

der Existenz einer solchen Verfügung erhal-

Arten der Patientenverfügung

einandersetzen muss, wenn er diese verlän-

ten, ist es ratsam, diese im Patientenverfü-

Es gibt zwei Formen der Patientenverfü-

gern will. Die zeitliche Beschränkung wird

gungsregister der österreichischen Rechts-

gung: die verbindliche und die beachtliche.

hinfällig, wenn der Patient in der Zwischen-

anwälte eintragen zu lassen. Da im normalen

Bei der verbindlichen Patientenverfügung

zeit seine Einsichts- und Urteilsfähigkeit ver-

Krankenhausalltag, aber vor allem auch

sind der Arzt, Pflegebedienstete, Angehöri-

loren hat. In einem solchen Fall gilt die Pati-

bei Notfällen, wertvolle Zeit mit der Suche

ge und andere in ein Behandlungsgeschehen

entenverfügung über die fünf Jahre hinaus.

nach einer Patientenverfügung verstreichen kann, besteht vor allem in der Notfallmedi-

eingebundene Personen (wie beispielsweise ein Sachwalter oder Behördenvertreter) an

Die zweite Art von Patientenverfügung, die

zin keine Pflicht, eine Patientenverfügung

die Verfügung gebunden. Dem Arzt verbleibt

beachtliche, liegt dann vor, wenn nur eine

zu suchen. Wenn auf Wunsch des Patienten

kein Entscheidungsspielraum. Die in der Ver-

der besonderen Voraussetzungen für eine

zudem der gesamte Inhalt der Verfügung im

fügung beschriebene Behandlung muss un-

verbindliche Patientenverfügung nicht vor-

Register zugänglich ist, wird im Notfall zu-

terbleiben, selbst dann, wenn der Arzt und

liegt oder die fünfjährige Frist abgelaufen ist

sätzlich Zeit gespart.

Beteiligte nicht damit einverstanden sind

und die verbindliche Verfügung nicht erneu-

und eine Maßnahme medizinisch indiziert

ert wurde. An eine beachtliche Patienten-

Selbstbestimmte Errichtung

wäre. Deshalb ist die verbindliche Patienten-

verfügung und den darin geäußerten Wil-

Einrichtungen wie Alters- oder Pflegeheime

verfügung auch an strengere Voraussetzun-

len sind der Arzt und andere Beteiligte nur

bzw. Krankenhäuser können den Patienten

gen geknüpft:

beschränkt gebunden. Solche beachtlichen

niemals zwingen, vor Aufnahme in ihre Ein-

Die Maßnahmen, die der Patient ab-

Patientenverfügungen dienen aber trotzdem

richtung eine solche Patientenverfügung zu

lehnt, müssen genau beschrieben wer-

als Orientierungshilfe bei der Ermittlung des

erstellen, um einen späteren Behandlungs-

den.

Willens des Patienten. Der Patientenwunsch,

ablauf zu erleichtern. Ein solcher Zwang zur

Der Patient muss durch einen Arzt über

den die beachtliche Patientenverfügung dar-

Erstellung einer Patientenverfügung ist ver-

die medizinischen Auswirkungen ent-

legt, ist tunlichst zu berücksichtigen und

boten. Die Entscheidung, ob eine solche Pati-

sprechend aufgeklärt worden sein und

fließt oft in die ärztliche Entscheidung ein.

entenverfügung vom Patienten erstellt wird

dies muss vom Arzt bestätigt werden.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn auf-

oder nicht, muss schlussendlich immer beim

Weiters muss die verbindliche Patien-

grund der Dringlichkeit des Notfalls keine

Patienten bleiben.

tenverfügung vor einem Notar, Rechts-

Zeit für die Bestellung eines Sachwalters be-

Um sämtliche rechtlichen Folgen richtig ein-

anwalt oder Patientenvertreter er-

steht. Eine beachtliche Patientenverfügung

schätzen zu können, ist es empfehlenswert,

richtet werden. Auf diese Weise wird

kann jeder selbst erstellen. Muster hierfür

sich durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrau-

sichergestellt, dass sich der Patient der

finden Sie unter https://www.help.gv.at/.

ens beraten zu lassen.

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Raus aus den Schulden Seit 1. November 2017 wird es Privatpersonen und ehemaligen Unternehmern erheblich erleichtert, sich in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren zu entschulden. Eine Entschuldung ist in gewissen Fällen sogar ohne jegliche Zahlung an die Gläubiger möglich, die somit um ihre gesamte Forderung umfallen können.

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as Arbeitspro-

menden fünf Jahre zusammengerechnet

gramm der Bun-

und dann den Gesamtschulden gegenüber-

desregierung

gestellt werden.

2017/2018 sah unter dem Titel „Moder-

// Beispiel: Der Schuldner verdient pro Mo-

nes Insolvenzrecht

nat 300 Euro mehr als das Existenzminimum

– Kultur des Scheiterns“ eine Änderung des

und erhält 14 Gehälter pro Jahr. Die Gesamt-

Insolvenzrechtes mit dem Ziel vor, dass Men-

schulden betragen 150.000 Euro. Der Ein-

schen, die wirtschaftlich scheiterten, eine

kommenslage der kommenden fünf Jahre

rasche Chance auf einen Neustart erhalten.

entspricht daher ein Betrag von 21.000 Euro

Dieses Ziel wurde mit dem Insolvenzrechts-

(14 x 300 Euro x 5 Jahre) und somit eine Quo-

änderungsgesetz 2017 umgesetzt.

te von 14 Prozent (21.000 Euro / 150.000 Euro).

Bislang war ein solcher Neustart vielen Men-

Wenn die Mehrheit der Gläubiger den Zah-

schen verwehrt, weil eine Entschuldung in

lungsplan annimmt, wird das Insolvenzver-

einem gerichtlichen Insolvenzverfahren vo-

fahren aufgehoben. Zahlt der Schuldner in

raussetzte, dass innerhalb von höchstens

weiterer Folge die angenommene Quote (im

zehn Jahren mindestens zehn Prozent der

Beispiel 14 %), wird er von der Zahlung des

Schulden beglichen werden. Insbesonde-

verbleibenden Schuldenbetrags (der restli-

re Personen mit niedrigem oder gar keinem

chen 86 %) endgültig befreit.

Einkommen war die Erzielung dieser Mindestquote nicht möglich. Bei Unterschrei-

Abschöpfungsverfahren

ten dieser Quote gab es zwar die Möglichkeit

Wird der Zahlungsplan von den Gläubigern

einer Restschuldbefreiung nach Billigkeit,

nicht angenommen oder übersteigt das Ein-

allerdings umfassten die Billigkeitsgründe

kommen des Schuldners in den kommen-

nicht alle Situationen, in denen der Schuld-

den fünf Jahren das Existenzminimum vo-

ner entschuldungswürdig war.

raussichtlich nicht, kann der Schuldner die

Privatkonkurs neu

Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung beantragen. Der

Die am 1. November 2017 unter der Bezeich-

Schuldner hat dabei zu erklären, dass er den

nung „Privatkonkurs neu“ in Kraft getretene

über das Existenzminimum hinausgehenden

Gesetzesänderung bringt zwei wesentliche

Teil seines Einkommens für die nächsten

Erleichterungen: Zum einem entfällt die Min-

fünf Jahre an einen vom Gericht zu bestel-

destquote, zum anderen tritt die Restschuld-

lenden Treuhänder abtritt.

befreiung bereits nach fünf Jahren ein.

Während der fünfjährigen Dauer des Ab-

Die Bezeichnung „Privatkonkurs neu“ ist et-

schöpfungsverfahrens verbleibt dem

was irreführend, weil das Verfahren neben

Schuldner nur das Existenzminimum. Das

Privatpersonen auch ehemaligen Unterneh-

restliche Einkommen ist vom Treuhänder an

mern offen steht. Wie bisher sind der Zah-

die Gläubiger zu verteilen. Nach Ablauf der

lungsplan und das Abschöpfungsverfahren

fünf Jahre hat das Gericht dem Schuldner

die beiden Säulen des Privatkonkurses. In-

die Restschuldbefreiung zu erteilen. Er wird

haltlich wurden diese aber geändert.

dadurch von seinen bei Konkurseröffnung

Zahlungsplan

bestandenen Schulden befreit. Diese Restschuldbefreiung ist selbst dann zu erteilen,

© URSULA AICHNER

D

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MMAG. MATHIAS DEMETZ, B.SC. König – Ermacora – Lässer & Partner Erlerstraße 4 / 3. OG 6020 Innsbruck www.advokatur.at

DURCH DIE NEUREGELUNG DES PRIVATKONKURSES WIRD NUNMEHR AUCH JENEN PERSONEN EINE ENTSCHULDUNG ERMÖGLICHT, DIE BISLANG AUFGRUND EINES ZU GERINGEN EINKOMMENS DIE BISHERIGE MINDESTQUOTE NICHT ERREICHEN KONNTEN.

Die Einleitung des Insolvenzverfahrens

wenn kein einziger Euro an die Gläubiger

kann sowohl vom Schuldner selbst als

gezahlt wurde, weil der Schuldner kein oder

auch von einem Gläubiger beantragt wer-

nur ein geringes Einkommen hat.

konnten. Aufgrund des gänzlichen Entfalls

den. In weiterer Folge ist das gesamte Ver-

Kommt der Schuldner seinen im Gesetz nä-

einer Mindestquote werden künftig aller-

mögen des Schuldners, soweit es pfändbar

her angeführten Pflichten, insbesondere

dings zahlreiche Gläubiger um ihre Forde-

ist, zu verwerten.

eine angemessene Erwerbstätigkeit auszu-

rungen umfallen, weil die Restschuldbe-

Um eine Entschuldung zu erlangen, hat der

üben oder sich um eine solche zu bemühen,

freiung auch ohne Zahlung des Schuldners

Schuldner seinen Gläubigern zunächst ei-

nicht nach, droht allerdings die Ablehnung

möglich ist.

nen sogenannten Zahlungsplan anzubieten.

oder vorzeitige Einstellung des Abschöp-

Da die gesetzlichen Regelungen im Detail

Dabei muss der Schuldner die Zahlung einer

fungsverfahrens, ohne dass es zu einer Rest-

recht komplex sind, empfiehlt es sich jeden-

Quote anbieten, die seiner Einkommenslage

schuldbefreiung kommt.

falls, vor Einleitung eines Insolvenzverfah-

in den folgenden fünf Jahren entspricht. Die

rens eine anwaltliche Beratung in Anspruch

Zahlung der Quote erfolgt normalerweise in

Auswirkungen in der Praxis

Raten, wobei die Zahlungsfrist sieben Jahre

Durch die Neuregelung des Privatkonkur-

aus formellen Gründen scheitert. Auch Gläu-

nicht übersteigen darf. In der Praxis erfolgt

ses wird nunmehr auch jenen Personen ei-

bigern ist zu empfehlen, sich bei der Geltend-

die Berechnung der Quote derart, dass die

ne Entschuldung ermöglicht, die bislang

machung von Forderungen in einem Insol-

über das Existenzminimum hinausgehenden

aufgrund eines zu geringen Einkommens

venzverfahren zur Wahrung ihrer Rechte

Einkommensteile des Schuldners der kom-

die bisherige Mindestquote nicht erreichen

anwaltlich vertreten zu lassen.

zu nehmen, damit eine Entschuldung nicht

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Alternatives Bewährungssystem Nach einer Information des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie wird in Österreich rund 26.000 Personen der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen. Dabei sollen mehr als ein Viertel dieser Lenkerinnen und Lenker – rund 7.000 – trotz entzogenem Führerschein weiter mit einem PKW fahren, was sowohl verwaltungsstrafrechtliche sowie versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht und auch eine Verlängerung der Entzugsdauer mit sich bringen kann. Rund 4.000 Personen davon setzen sich wieder betrunken ans Steuer. Das könnte mit der Alkohol-Wegfahrsperre (Alkolock) verhindert werden.

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D

ie Motivation, sich

Auch wenn in der Vorweihnachtszeit die

betriebnehmen eines KFZ über 1,6 Promille

trotz entzogenem

Christkindl- und „Glühweinmärkte“ boo-

oder mehr (also 0,8 mg/l Atemalkoholgehalt

Führerschein hin-

men und die Weihnachtsfeiern anstehen,

oder mehr) liegt oder die Untersuchung der

ter das Lenkrad

sollte bei einem Entzug des Führerscheines

Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert wird,

zu setzen, liegt oft

wegen Alkohols die Möglichkeit der Alko-

beträgt die Mindestentzugsdauer sechs Mo-

darin, dass viele

hol-Wegfahrsperre (Alkolock) nicht über-

nate. Hinzu kommen als Voraussetzung für

beruflich auf den Führerschein angewiesen

schätzt werden.

die Wiedererlangung des Führerscheines ein

sind und die Meinung haben, schon nicht

Zur Erinnerung: Der Führerscheinentzug ist

amtsärztliches Gutachten, eine verkehrspsy-

erwischt zu werden. Auch fast alle alkoho-

keine „Strafe“, sondern stellt eine vorbeugen-

chologische Untersuchung sowie eine Nach-

lisierten Schwarzfahrten werden von Len-

de Maßnahme dar. Bei einem Blutalkohol-

schulung. Ob und inwieweit bei „Erstlingstä-

kerinnen und Lenkern begangen, denen

gehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2

tern“ eine Alkoholwegfahrsperre zeitlich und

der Führerschein wegen Alkohol am Steu-

Promille (0,4 bis weniger als 0,6 mg/l Atem-

wirtschaftlich Sinn macht und in der Praxis

er entzogen wurde. Mit dem alternativen

alkoholgehalt) oder in einem durch Sucht-

zur Anwendung gelangt, wird sich in Zu-

Bewährungsmodell soll, wie sich aus einer

mittel beeinträchtigten Zustand droht der

kunft zeigen. Bei Wiederholungstätern, bei

Studie der EU-Kommission ergab, die Rate

Führerscheinzug für einen Monat. Bei Inbe-

denen der Entzug bei zehn bis zwölf Mona-

von Wiederholungsdelikten um 75 Prozent

triebnahme eines KFZ mit einem Alkohol-

ten liegt, könnte eine Alkoholwegfahrsperre

gesenkt werden. Aufgrunddessen hat im

gehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6

sicher Sinn machen.

Dezember 2016 der Nationalrat mit der No-

Promille (das entspricht einem Atemalko-

Grundsätzlicherweise ist es möglich, dass die

velle des Führerscheingesetzes den Weg für

holgehalt von 0,6 bis weniger als 0,8 mg/l)

Lenkberechtigung durch den Einbau eines

das Alkohol-Interlock-Pilotprojekt geebnet,

droht der Mindestentzug von vier Monaten

Alkolocks früher zurückbekommen wird.

das in Österreich mit 1. September 2017 ge-

sowie eine Nachschulung. Wenn der Alko-

Der Alkolock ist jedoch nur bei Alkoholde-

startet wurde.

holgehalt des Blutes beim Lenken oder In-

likten ab 1,2 Promille (Mindestentzugsdauer

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vier Monate) und für die Klasse B (und BE)

starten lässt, wenn eine Atemprobe abgege-

möglich. Als Alternative zum Führerschein-

ben wurde und diese nicht mehr als 0,1 Pro-

entzug ist die Teilnahme freiwillig und kann

mille Alkohol (= 0,05 mg/l Atemalkohol) auf-

nach der Hälfte der Entziehungsdauer die

weist. Nach Einschalten der Zündung muss

restliche Zeit durch die Teilnahme am Alko-

in das Mundstück des Gerätes geblasen wer-

lock-Programm ersetzt werden. Somit nach

den. Übersteigt der Messwert die zulässige

frühestens zwei Monaten Entzugsdauer dür-

Grenze, blockiert die Zündung.

fen in weiterer Folge für den Zeitraum der

Die Kosten sind vom „Teilnehmer“ selbst

doppelten restlichen Entzugsdauer (mindes-

zu tragen und beziffern sich für ein Alko-

tens aber sechs Monate) nur Fahrzeuge mit

hol-Interlock-Gerät mit 1.500 Euro zuzüglich

Alkohol-Interlock-Geräten gelenkt werden

der Kosten für den Einbau, abhängig vom

und die Teilnehmer müssen in zweimona-

PKW, in der Höhe von ca. 300 Euro. Alterna-

tigen Abständen Mentoringgespräche be-

tiv kann das Alkolock-Gerät auch um einen

suchen. Wer beim Alkolock-Programm teil-

Betrag von ca. 7 Euro pro Tag angemietet

nimmt, erhält in seinem Führerschein den

werden. Zuzüglich der Kosten für die Men-

Zahlencode 69 (Einschränkung auf Fahrzeu-

torengespräche von jeweils 150 Euro ist die

ge mit Alkolock) vermerkt. Der Führerschein

Teilnahme also nicht gerade billig. Naturgemäß können Mani-

AUCH WENN IN DER VORWEIHNACHTSZEIT DIE CHRISTKINDL- UND „GLÜHWEINMÄRKTE“ BOOMEN UND DIE WEIHNACHTSFEIERN ANSTEHEN, SOLLTE BEI EINEM ENTZUG DES FÜHRERSCHEINES WEGEN ALKOHOLS DIE MÖGLICHKEIT DER ALKOHOLWEGFAHRSPERRE (ALKOLOCK) NICHT ÜBERSCHÄTZT WERDEN.

© BLICKFANG PHOTOGRAPHIE

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pulationen der Alkoholwegfahrsperre nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wobei der Versuch einer Manipulation durch das Gerät aufgezeichnet wird und zu einer Blockierung der Zündung

MAG. ALEXANDER DOERGE Rechtsanwälte Doerge Winkler Pfurtscheller Schmerlingstraße 4/II 6020 Innsbruck www.ra-dwp.at

führt. Aufgestellt wird die Frage, ob das System „ausgetrickst“ werden kann, wenn

handelt sich diesbezüglich um einen Wieder-

jemand anderer als der Fahr-

holungstäter, dem als vorbeugende Maßnah-

zeuglenker in das Gerät bläst,

me der Führerschein für 18 Monate entzogen

um so die Wegfahrsperre zu

wurde. In der Praxis müsste dieser Verkehrs-

umgehen. Dies ist deshalb

teilnehmer nach der Hälfte des Entzuges,

nicht möglich, da das Sys-

sohin nach neun Monaten und Absolvierung

tem der Wegfahrsperre wäh-

der sonstigen Auflagen, den entsprechen-

rend der Fahrt zu zufälligen

den Antrag auf Teilnahme am Alkolock-Pro-

Zeitpunkten Kontrolltests

gramm stellen, wobei sich die restliche Ent-

verlangt. Hat eine dritte Per-

zugsdauer verdoppeln, sohin 18 Monate

son zum Starten des Autos

betragen würde.

hineingeblasen, so fällt die

Es bleibt offen, ob sich die vielfach erhobe-

Manipulation während der

ne Kritik, dass sich wirtschaftlich schwä-

Fahrt auf. Betrugsversuche,

chere Personen den Alkolock nicht leisten

wie zum Beispiel Luft aus ei-

können und es sohin zwangsläufig zu einer

nem Luftballon oder Luft aus

„Zweiklassengesellschaft der Alkolenker“

einer Luftpumpe, sollen vom

komme, tatsächlich bewahrheitet oder

wird neu ausgestellt. Nicht zu vergessen ist,

Gerät erkannt und als ungültiger Blasver-

die ständigen Empfehlungen, sich bei

dass die von der Behörde im Zusammenhang

such gewertet werden. Grundsätzlich füh-

Konsum von Alkohol ein Taxi zu rufen,

mit dem Entzug des Führerscheins angeord-

ren Verstöße wie der Versuch, das Gerät zu

aus wirtschaftlichen Überlegungen durch-

neten begleitenden Maßnahmen (Nachschu-

deaktivieren, Alkohol in der Atemluftprobe,

setzen werden.

lung und amtsärztliches Gutachten sowie

Überschreitung von Fristen für das Mento-

Bei einer Kosten-Nutzen-Rechnung ist die

verkehrspsychologische Untersuchung) vor-

ringgespräch etc. zum Ausschluss aus dem

„Unterstützung“ des Taxigewerbes dem al-

ab positiv absolviert werden müssen.

Programm und somit zum Entzug des Füh-

ternativen Bewährungssystem mittels Alko-

rerscheins für die restliche Dauer.

holwegfahrsperre sicherlich der Vorzug zu

Nach Rücksprache mit der Bezirkshaupt-

geben. Der dadurch ersparte Eurobetrag ver-

Die atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperre

mannschaft Innsbruck gab es bislang nur

bliebe außerdem für ein großzügiges Weih-

funktioniert derart, dass im PKW eine Sper-

eine „ernstgemeinte“ Anfrage wegen der Ver-

nachtsgeschenk bzw. einen Sonderurlaub

re eingebaut wird, die den Motor erst dann

wendung einer Alkoholwegfahrsperre. Es

zur persönlichen Disposition.

Funktionsweise

Quellen: www.bmvit.gv.at, www.abs-institution.at, www.alles-fuehrerschein.at

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INNSBRUCK Abwerzger, Mag. Markus Wilhelm-Greil-Straße 21/VI., 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581708, E-Mail: office@rechtsanwaltinnsbruck.at, www.rechtsanwaltinnsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Abwerzger, Kathrein Agreiter, Mag. Zeno Bürgerstraße 17/P, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572518, E-Mail: office@ra-holzmann.at

tungsstrafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Insolvenzrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gratl & Anker Rechtsanwaltspartnerschaft, Katzlinger Arnold, Mag. Christoph Stafflerstraße 2/EG, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/562456, E-Mail: office@ra-arnold.at, www.ra-arnold.info // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Jagdrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Arnold & Arnold Rechtsanwälte Arnold, Mag. Fiona Kathrin Stafflerstraße 2/EG, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/562456, E-Mail: office@ra-arnold.at, www.ra-arnold.info // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Arnold & Arnold Rechtsanwälte

RA Dr. Stefan Aigner Maria-Theresien-Str. 57, A-6020 Innsbruck T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 dr.aigner@ra-kap.at, www.ra-kap.at Aigner, Dr. Stefan Maria-Theresien-Straße 57, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582483, E-Mail: dr.aigner@ra-kap. at, www.ra-kap.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Miet- und Wohnrecht, Scheidungs- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kerle Aigner Pichler Rechtsanwälte Aigner, Mag. Johannes Leopoldstr. 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/564056, E-Mail: law@woergetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Konsumentenschutz, Versicherungsrecht Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gewerberecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wörgetter, Huber Altenweisl, Dr. Markus Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, E-Mail: kanzlei@ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Scheidungs- und Familienrecht, Baurecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht, Allgemeine Wirtschaftspraxis // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH Amoser, Dr. Mag. Gernot Wilhelm-Greil-Straße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: +43 (0)512 580321, E-Mail: amoser@ law-danler.at, www.amoser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, außergerichtliche Streitbeilegung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Danler, Amoser, Platzgummer Anker, Mag. Thomas Südtirolerplatz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/343632, E-Mail: office@gratlanker.at, www.gratlanker.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verwal-

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Auer, Dipl.-Ing. (FH) Mag. Bernd Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/574095, E-Mail: info@girardi-auer.com, www.girardi-auer.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Girardi, Auer Bacher, Dr. Roman Meranerstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588686, E-Mail: kanzlei@jus-tirol.at, www. jus-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Banken- und Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wallnöfer, Bacher Bachlechner, Dr. Markus Maria-Theresien-Straße 34, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582090, E-Mail: bachlechner@ b2-law.at, www.b2-law.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsvertreterrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Europarecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bachmann & Bachlechner Rechtsanwälte GmbH Bachmann, Dr. Manfred Maria-Theresien-Straße 34, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582090, E-Mail: bachmann@ b2-law.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Handelsvertreterrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bachmann & Bachlechner Rechtsanwälte GmbH Bakay, Dr. Bernd Anichstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/570550, E-Mail: ra.bakay@utanet.at, www. bakay.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Baldauf, Dr. Markus Meinhardstraße 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580017, E-Mail: office@baldauf-lawfirm. li // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Stiftungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ortner, Baldauf Baldauf, Dr. Martin Fallmerayerstraße 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589153, E-Mail: office@anwaltteam.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht // Kanzleigemeinschaft: Waldmüller – Baldauf


VERTRAUEN VERPFLICHTET Unsere im Herzen Innsbrucks in den altehrwürdigen Räumlichkeiten des Palais Sarnthein gelegene Kanzlei wird aus RA Dr. Thomas KERLE, RA Dr. Stefan AIGNER, RA Mag. Gerd PICHLER und RAA Mag. Herbert PRAXMARER sowie RA Mag. Dr. Hansjörg PICHLER gebildet. Unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte und die Spezialisierung in verschiedenen Rechtsgebieten ermöglichen es uns, nahezu alle Rechtsgebiete abzudecken. „Unsere Philosophie ist einfach“, betont RA Dr. Thomas KERLE. „Wir wollen nicht nur einmalige Klienten gewinnen, sondern in einer dauerhaften Partnerschaft mit ihnen zusammenarbeiten. Wir können und wollen unsere Mandanten in den zahlreichen und unterschiedlichsten juristischen Angelegenheiten ihres Berufs- und Privatlebens tatkräftig und erfolgreich beraten, unterstützen und vertreten.“

Schwerpunkte: • Verträge aller Art samt Treuhandschaft und Abwicklung (Kauf-, Miet-, Arbeits- und Gesellschaftsverträge) • Bauträgervertragsrecht und Abwicklung von Bauträgerprojekten • Bankenrecht, Forderungsbetreibungen • Baurecht, Baumängel • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Arbeits- und Sozialrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht • Verkehrs- und Sportunfälle • Glücksspielrecht Vertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten und vor Verwaltungsbehörden.

RA Dr. Stefan AIGNER ergänzt: „Die Auswahl des richtigen Rechtsanwalts ist primär Vertrauenssache und Vertrauen ist die Grundlage für eine fruchtbare Zusammenarbeit und langfristigen Erfolg. Dieses in uns gesetzte Vertrauen verpflichtet uns zu Höchstleistungen.“ Der wirtschaftlich anhaltende Erfolg unseres jungen Teams über die letzten Jahre ist eine Bestätigung unserer Arbeit und zusätzliche Motivation für die Zukunft. Insbesondere konnten wir auch durch medial im In- und Ausland viel beachtete Rechtsfälle auf uns aufmerksam machen.

T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 office@ra-kap.at, www.ra-kap.at


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Johannes Barbist

Hellmut Buchroithner

T +43 (512) 57 99 73 - 520 barbist@bindergroesswang.at A-6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 1

T +43 (512) 57 99 73 - 530 buchroithner@bindergroesswang.at A-6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 1

Dr. iur., M.A. (Limerick) Partner

bindergroesswang.at

Dr. iur., LL.M. (Tulane) Rechtsanwalt

bindergroesswang.at

Barbist, Dr. M.A. Johannes Buchroithner, Dr. LL.M. Hellmut Kaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck, E-Mail: barbist@bindergroesswang.at, Tel.: Kaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck, E-Mail: buchroithner@bindergroesswang.at, Tel.: BG Business Card IBK_econova2015.indd 2 18.11.15 11:07 0512/579973, www.bindergroesswang.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, 0512/579973, www.bindergroesswang.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. RechtsBG Business Card IBK_econova2015.indd 3 18.11.15 11:08 Umweltrecht, Europarecht, Gewerberecht, Kartellrecht, Handelsrecht, Unternehmensschutz, Immaterialgüterrecht, Marken-, Muster- und Patentrecht, Internetrecht, Verrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: tragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Mergers & Acquisitions // Fremdsprache(n): Binder Grösswang Rechtsanwälte Englisch // Kanzleigemeinschaft: Binder Grösswang Rechtsanwälte Bauer, Dr. Heinz Bozner Platz 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585848, E-Mail: office@advokat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Versicherungsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Jöstl, Wolf Bauer, Dr. Paul Anichstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575875, E-Mail: kanzlei@anwalttirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Triendl, Braun Baumann, Mag. Marius Maximilianstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588936, E-Mail: office@kanzlei-baumann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsund Gesellschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Rumänisch Kanzleigemeinschaft: Baumann Bayr, Dr. Kurt Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572720, E-Mail: kanzlei@anwalt-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bayr, Rovagnati Benda, Ing. MMag. Dr. Gerhard Museumstraße 17 b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586486, E-Mail: office@ra-benda.at, www.ra-benda.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauvertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Benko, Mag. Dieter Andreas-Hofer-Straße 43, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/360104, E-Mail: office@rabenko.at, www.rabenko.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch Berger, Mag. Alexandra Anichstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581958, E-Mail: office@heis-paulweber.at Brandstätter, Dr. Dieter Schöpfstraße 19a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583594, E-Mail: dr.dieter.brandstaetter@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht Brandstätter, Mag. Gerhard Fallmerayerstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572322, E-Mail: hoffmann-brandstaetter@tirol.com, Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bank- und Devisenrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Europarecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hoffmann & Brandstätter Rechtsanwälte KG, Moser Braun, Dr. Katharina Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560650, E-Mail: office@warbek.at, www. warbek.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Internetrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Braun, Mag. Clemens Anichstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575875, E-Mail: braun@anwalttirol.at, www. clemensbraun.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Versicherungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Triendl, Braun Brugger, Dr. Andreas Salurner Straße 16/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561628, E-Mail: office@ra-brugger.at, ra-brugger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Verwaltungsrecht, Zivilrecht // Kanzleigemeinschaft: Brugger, Rossmann, Gloyer

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eco.nova

Corazza, Mag. Martin Maximilianstraße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582900, E-Mail: corazza@ckl-advoc.at, www.ckl-advoc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Corazza – Kocholl – Laimer Rechtsanwälte OG Czernich, Hon.-Prof. MMag. Dr. Dietmar Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, E-Mail: daniela.held@chg.at, www. chg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Internationales Recht, Vertragsrecht, Rechtsbez. m. d. anglo-amerikanischen Raum, Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsverfahren), Bank- und Kapitalmarktrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte Danler, Dr. Josef M. Wilhelm-Greil-Straße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580321, E-Mail: mail@law-danler.at, www.law-danler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Danler, Amoser, Platzgummer Danler-Brunner, Dr. Sabine Wilhelm-Greil-Straße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580321, E-Mail: s.danler@law-danler. at, www.law-danler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Danler, Danler-Brunner Delazer, Dr. Paul Maximilianstraße 2/1. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583070-0, E-Mail: paul.delazer@ utanet.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Medienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Verwaltungsrecht Dellasega, Dr. Martin Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585322, 560808, E-Mail: office@dellasega.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Fremden- und Asylrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dellasega, Kapferer, Gökdemir

KÖNIG ERMACORA LÄSSER & PARTNER

MMag. Mathias Demetz, BSc Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Verteidiger in Strafsachen Mediation

Erlerstraße 4 / 3. Stock · 6020 Innsbruck T +43 (0)512 58 54 33 F +43 (0)512 58 54 33 - 33 office@advokatur.at www.advokatur.at

Demetz, MMag. Mathias Erlerstraße 4 / 3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585433, E-Mail: office@advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en):, Arbeits- und Sozialrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Baurecht und Raumordnung, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch


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Eine Bank, die an Freiberufler glaubt Im Sommer haben Sie die Leitung des Kun-

Neben der zentralen Lage im Herzen Inns-

denCenters Freie Berufe in der Tiroler

brucks, dem langen Bestehen (die Tiroler

Sparkasse übernommen. Was ist Ihnen in

Sparkasse wurde 1822 gegründet, die Spe-

Ihrer neuen Funktion besonders wichtig?

zialistenbetreuung für Freie Berufe gibt es

CHRISTIAN LEITNER: Wir möchten sicher-

seit 1985) und den teils jahrzehntelangen Ge-

stellen, erster und professioneller Ansprech-

schäftsbeziehungen mit unseren Kunden

partner in allen finanziellen Angelegenheiten

stellt speziell für die angesprochene Kunden-

für unsere freiberuflichen Kundinnen und

gruppe der Rechtsanwälte unsere professio-

Kunden mit deren Familien zu sein. Das ist die

nelle Treuhandabwicklung ein starkes Asset

Basis für langfristige Kunden-Betreuer-Bezie-

dar. Weitere Erfolgsfaktoren sind die raschen

hungen. Nachdem der Generationenwechsel

Finanzierungsentscheidungen aufgrund

im KundenCenter Freie Berufe fast abgeschlos-

ausgewogener Berater-Pouvoirs sowie die

sen ist, möchten wir nun – wenn möglich letzt-

gute, enge Zusammenarbeit mit dem Private

malig – jeder Kundin und jedem Kunden die

Banking der Tiroler Sparkasse.

„richtige“ Betreuerin, den „richtigen“ Betreuer zuordnen und dies möglichst langfristig.

Was sind Ihre Ziele für 2018?

© TIROLER SPARKASSE

Mag. Christian Leitner, Leiter des KundenCenters Freie Berufe der Tiroler Sparkasse, im Interview.

Wir müssen jeden Tag für unsere Kundinnen Welchen Mehrwert bietet die Tiroler Spar-

und Kunden sehr gut sein und gleichzeitig

kasse speziell für freiberufliche Juristen

versuchen, noch besser zu werden. Mit dem

wie Rechtsanwälte und Notare?

Team im KundenCenter Freie Berufe und

Die Besonderheit des KundenCenters Freie

dem Umfeld in der Tiroler Sparkasse haben

Berufe liegt im speziellen Know-how der

wir die besten Voraussetzungen, um unseren

Freie-Berufe-Betreuerinnen und -Betreuer

Kundinnen und Kunden die optimale Be-

über die Sondersituationen der Freiberufler.

treuung bieten zu können.

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Sparkassenplatz 1 6010 Innsbruck Tel.: 05 0100 – 70777 freieberufe@tirolersparkasse.at tirolersparkasse.at/fb

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Was zählt, sind die Menschen.


verzeichnis Dierigl, Dr. Anton Maria-Theresien-Straße 49, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/260909, E-Mail: office@rechtsanwalt-dierigl.at, www.rechtsanwalt-dierigl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Mediation, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Verträge aller Art Dimai, Mag. Martin Maximilianstraße 13/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/556262, E-Mail: kanzlei@dimai.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Vertragsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch

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Egger, Dr. Günther Kaiserjägerstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581206, E-Mail: office@egger-heiss.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Kanzleigemeinschaft: Egger, Heiss

Greiter Pegger Kofler

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Rechtsanwältin

Mag. iur. Barbara Egger-Russe MMag. rer. soc. oec.

PFURTSCHELLER Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at

Mag. Alexander Doerge

Egger-Russe, MMMag. Barbara Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: barbara.eggerrusse@lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Gewerberecht, Vereinsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Mergers & Acquisitions // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser

A-6020 Innsbruck • Schmerlingstraße 4/II Telefon +43 512 580381 • Fax 580381-22 E-Mail: office@ra-dwp.at • www.ra-dwp.at

Doerge, Mag. Alexander Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580381, E-Mail: office@ra-dwp.at, www. ra-dwp.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Winkler, Pfurtscheller Donath, Dr. Guido Schmerlingstraße 6/T3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/3585850, E-Mail: office@donath-law. at, www.donath-law.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, EDV- und Softwarerecht, Domainrecht, Internetrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Dorner, MMag. Dr. Stefan Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582760, E-Mail: office@ullmann-geiler.at, www.ullmann-geiler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltskanzlei Ullmann Geiler und Partner Ebner, Dr. Gerhard Anichstraße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585054, E-Mail: office@ewr-anwaelte.at, www.ewr-anwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht // Fremdsprache(n): Englisch Ebner, Mag. Lorenz (Avvocato) Maximilianstr. 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/5829000, E-Mail: office@ckl-advoc.at // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Bozen // Bevorzugte Tätigkeit(en): Italienisches Recht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Transportrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch

Greiter Pegger Kofler

Rechtsanwälte

Rechtsanwältin

Dr. Alexandra Eder

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at Eder, Dr. Alexandra Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: alexandra.eder@ lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Bauträgerrecht, Grundverkehr und Raumordnung, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser

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Erlacher, Dr. Ekkehard Marktgraben 12, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/573626, E-Mail: info@erlacher.ws // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Miet- und Wohnrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Kanzleigemeinschaft: Erlacher, Erlacher-Philadelphy Erlacher-Philadelphy, Dr. Renate Marktgraben 12, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/573626, E-Mail: info@erlacher.ws // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Mediation, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Apothekenrecht, Arzneimittelrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Erlacher, Erlacher-Philadelphy

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Dr. Andreas Ermacora

Rechtsanwalt, Sachverständiger f. Kostenrecht

Rechtsanwälte Verteidiger in Strafsachen Mediation

Erlerstraße 4 / 3. Stock · 6020 Innsbruck T +43 (0)512 58 54 33 F +43 (0)512 58 54 33 - 33 office@advokatur.at www.advokatur.at

Ermacora, Dr. Andreas Erlerstraße 4 / 3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/58 54 33, E-Mail: office@advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Sportrecht – Skirecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Wirtschaftsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: König Ermacora Lässer & Partner Exner, Dr. Armin Meinhardstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581211, // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Exner, Sparer Feix, Dr. Hanspeter Anichstraße 17/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/21 44 44, E-Mail: office@anwaltplus.at, Internet: www.anwaltplus.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Gewerberecht, Vergaberecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Feix, Palma Fink, Univ.-Doz. Dr. Herbert Kaiser-Josef-Straße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589580, E-Mail: kanzlei@rafink.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Konsumentenschutz, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Arbeits- und Sozialrecht, Bankrecht, Reiserecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Fischer-Lode, Dr. Christine Innstraße 59, Stöckelgebäude, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586996, E-Mail: fischer-lode@ law-for-you.at, www.law-for-you.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Reiserecht, Miet- und Wohnrecht, Schmerzensgeld // Fremdsprache(n): Englisch


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IMMOBILIENRECHT Fuith, Dr. Axel Tschurtschenthalerstraße 4a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581616, E-Mail: office@fuith.eu, www.fuith.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Grundverkehr und Raumordnung, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht und Raumordnung, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Gamsjäger, Mag. Stefan Burggraben 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586586, E-Mail: office@law-experts.at, www. law-experts.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht und Raumordnung, Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Miet- und Wohnrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Wiesflecker, Gamsjäger Frank, Mag. Albert Museumstraße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561045, E-Mail: frank@tinzlfrank.at, www. tinzlfrank.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Tinzl & Frank

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Dr. Herwig Frei

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at Frei, Dr. Herwig Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: herwig.frei@ lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht, Krankenanstaltenrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Fritz, Dr. Alexander Maria-Theresien-Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580390, E-Mail: office@rafritz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Sportrecht – Skirecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht Fuchs, Dr. Christian Leopoldstraße 20, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/363277, E-Mail: fuchs@rechtskanzlei.at, www.rechtskanzlei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Verwaltungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Christian Fuchs Rechtsanwalt GmbH Fuchs, Dr. Herwig Maximilianstraße 19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/563464, E-Mail: herwig.fuchs@aon. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Lebensmittelrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Fuchs, Mag. Christian Dr.-Glatz-Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/209209, E-Mail: office@pofw.at, www. pofw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Sportrecht – Skirecht, Baurecht, Internetrecht, Vergaberecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Prader, Ortner, Fuchs, Wenzel Fuchshuber, Dr. LL.M. Christian Adamgasse 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585323, E-Mail: office@fuchshuber.co.at, www. fuchshuber.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Europarecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch

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Christian Maximilianstraße 29/P, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/579900, E-Mail: girardi@gss.at, www.gss.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Umweltrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Girardi, Schwärzler, Pichler Girardi, Dr. Thomas Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/574095, E-Mail: info@girardi-auer.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht, Universitätsrecht, Vergaberecht, Umweltrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Girardi, Auer Gloyer, Dr. Stefan Salurner Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561628, E-Mail: rechtsanwalt@gloyer.at, www.gloyer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Versicherungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Brugger, Gloyer Gökdas-Seyhan, Mag. Filiz Körnerstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0699/17282003, office@ra-fgs.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Bau- und Bauträgervertragsrecht, Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Türkisch, Englisch Gökdemir, Dr. Vedat Schmerlingstraße 2/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585322, E-Mail: goekdemir@hotmail. com, www.rechtsanwalt-gv.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Türkisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dellasega, Kapferer, Gökdemir Goller, Dr. Michael Edith-Stein-Weg 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562123, E-Mail: kanzlei@ra-goller.at, www.ra-goller.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Scheidungs- und Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Verträge aller Art, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Goller, Goller, Goller Goller, Mag. 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Greiter Pegger Kofler

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verzeichnis Haidlen, Dr. Christoph Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, E-Mail: haidlen@chg.at, www.chg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Europarecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Grundverkehr und Raumordnung, Sportrecht – Skirecht, Alpinrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte Hämmerle, Dr. Bernhard Andreas-Hofer-Straße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560585, E-Mail: office@rah.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Kanzleigemeinschaft: Hämmerle & Hübner Rechtsanwälte GmbH Haniger-Limburg, Dr. Andrea Maria-Theresien-Straße 49, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/260909, E-Mail: office@haniger.at, www.haniger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Mediation, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Harthaller, Dr. Josef Anichstraße 13/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588260, E-Mail: dr.harthaller@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Allgemeinpraxis, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Hechenberger, Mag. Paul Bozner Platz 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562993-0, E-Mail: office@innsbruck-anwalt.at, www.innsbruck-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Scheidungsund Familienrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hechenberger Heel, Dr. Walter Schöpfstraße 6b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588866, E-Mail: ra.heel@aon.at, www. ra-heel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Heel, Heel Heel, Mag. Christof Schöpfstraße 6b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588866, E-Mail: ra.heel@aon.at, www.raheel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Heel, Heel Heigl, MMag. Gerald Fallmerayerstraße 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589153, E-Mail: office@anwaltteam.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Baldauf/ Waldmüller Rechtsanwälte Heis, Dr. Markus Anichstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581958, E-Mail: office@heis-paulweber.at, www.heis-paulweber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Heis, Paulweber Heiss, Dr. Albert Burggraben 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582840, E-Mail: office@heiss-law.com, www. heiss-law.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Heiss, Heiss, Hohenauer Heiss, Dr. Karl Kaiserjägerstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581206, E-Mail: office@egger-heiss.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Kanzleigemeinschaft: Egger, Heiss Heiss, Mag. Vanessa Burggraben 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582840, E-Mail: office@heiss-law.com, www. heiss-law.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Heiss, Heiss

Hirsch, Mag. Angela Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, E-Mail: innsbruck@chg.at, www.chg. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Vertragsrecht, Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Hofer-Picout, MMag. Dr. Sabine Monika, LL.M., MBL Museumstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/890436, E-Mail: office@picout.net, www. picout.net // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vergaberecht, Europarecht, Miet- und Wohnrecht, Vertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Spanisch Hohenauer, Dr. Michael Burggraben 4/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582840, E-Mail: m.hohenauer@heiss-law. com, www.heiss-law.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wettbewerbsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Heiss, Hohenauer Hohenauer, Mag. Friedrich Templstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581177, E-Mail: office@tirol-anwalt.at, www. tirol-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Hohenauer, Hohenauer, Wöll Holzmann, Dr. Hermann Bürgerstraße 17, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572518, E-Mail: office@ra-holzmann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Holzmann Rechtsanwalts GmbH Horwath, DDr. Jörg Christian Anichstraße 6/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586811, 583947, E-Mail: j.horwath@ra-horwath.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch Höss, Dr. Fabian Sillgasse 12/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583074, E-Mail: office@kanzlei-tirol.at, www. kanzlei-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Internetrecht, Energierecht, Konsumentenschutz, Internationales Recht, Reiserecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Knoflach – Kroker – Tonini & Partner Rechtsanwälte GesbR

Greiter Pegger Kofler

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt

Dr. Georg Huber LL.M. University of Chicago Attorney at Law, New York Akad. Europarechtsexperte

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Heitzmann, Dr. LL.M. Robert Müllerstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583060, E-Mail: office@heitzmann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Betriebsanlagenrecht Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Gewerberecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Huber, Mag. Albin Maria-Theresien-Straße 5/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582120, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-huber.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Huber, Kometer, Rossi

Hepperger, Dr. Karl Müllerstraße 27/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/578530, office@hepperger.at, www.hepperger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Europarecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsstrafrecht, Zivilrecht, Treuhandschaften // Fremdsprache(n): Englisch

Huber, Mag. Norbert Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/564056, E-Mail: law@woergetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht inkl. Betriebsverfassung, Zivilrecht, Tourismus- und Reiserecht, Internetrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wörgetter, Aigner

Hiehs, Mag. Dominik Anichstraße 33, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588912, E-Mail: kanzlei@ra-hiehs.com, www. ra-hiehs.com // Bevorzugte Tätigkeit(en):Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Deutsches Recht // Fremdsprache(n): Englisch

Hübner, Dr. Christian Andreas-Hofer-Straße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560585, E-Mail: christian.huebner@rah.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hämmerle & Hübner Rechtsanwälte GmbH

Hildebrand, Dr. Claus Brixnerstraße 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575626, E-Mail: c.hildebrand@chello.at, www.dr-claus-hildebrand.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Vertragserrichtungen aller Art, Insolvenz-, Anfechtungsrecht, Unternehmenssanierung // Fremdsprache(n): Englisch

Janovsky, Dr. Karl Ulrich Stafflerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582704, E-Mail: office@kolar-janovsky.at, www.kolar-janovsky.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Kolar-Janovsky, Geser

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verzeichnis Jenewein, Dr. Ewald Brixner Straße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575100, E-Mail: kanzlei@ra-jenewein.at, www.rechtsanwalt-jenewein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Agrarrecht, Forstrecht, Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Jagd- und Fischereirecht, Zivilrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch Jöstl, Dr. Michael Bozner Platz 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585848, E-Mail: office@advokat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Versicherungsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Jöstl, Wolf

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DR.THOMAS JUEN

Kasseroler, Dr. Stephan Lieberstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571331, E-Mail: office@kasseroler.at, www. kasseroler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kasseroler & Partner Rechtsanwälte KG Kasseroler, Dr. Wolfgang Bürgerstraße 26/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581500, E-Mail: info@ra-kasseroler.com, www.ra-kasseroler.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträgerrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Kathrein, Dr. Rudolf Maximilianstr. 2/1 (Hauptpostgebäude), 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583070-0, E-Mail: rudolf.kathrein@utanet.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Medienrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kathrein, Mag. Michael Wilhelm-Greil-Straße 21/VI, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581708, E-Mail: office@rechtsanwaltinnsbruck.at, www.rechtsanwaltinnsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Abwerzger, Kathrein Kathrein, MMag. Eva Wilhelm-Greil-Straße 21/VI., 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581708, E-Mail: office@rechtsanwaltinnsbruck.at, www.rechtsanwaltinnsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Abwerzger, Kathrein

Juen, Dr. Thomas Maximilianstraße 2/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581828, E-Mail: office@juen.at, www. juen.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Krankenanstaltenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsund Sozialrecht inkl. Betriebsverfassung, Vertragsrecht, Verkehrsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kalchschmid, Mag. Ferdinand Andreas-Hofer-Str. 2-4/3. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/3418791, E-Mail: kanzlei@ kalchschmid.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Versicherungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Kalchschmid, Torgersen-Gebetsroither

Katzlinger, Dr. Dan Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/343632, E-Mail: office@gratlanker.at, www.gratlanker.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gratl, Anker, Katzlinger Keber, Dr. Erich Kaufmannstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/342929, E-Mail: office@advokat-keber. com, www.advokat-keber.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Konsumentenschutz, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch

Kantner, Dr. Josef Colingasse 8/I, 6010 Innsbruck, Tel.: 0512/571092, E-Mail: office@forcher-mayr-kantner. at, www.forcher-mayr-kantner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bank- und Devisenrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Forcher-Mayr, Kantner Kantner, Mag. Manfred Maximilianstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585510, E-Mail: office@kanzlei-kantner. at, www.kanzlei-kantner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Arbeitsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Domainrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Seeger Kapferer, Dr. Max Schmerlingstraße 2/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585322, E-Mail: kapferer@dellasega. com // Kanzleigemeinschaft: Dellasega, Kapferer, Gökdemir

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Kapferer, Mag. Mathias Burggraben 4/4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581959, E-Mail: office@tk-anwaelte.at, www. tk-anwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe-, Familien- und Erbrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Vereinsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Tschütscher, Kapferer Kaser, MMag. Dr. Peter Salurner Straße 12, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581375, E-Mail: info@gutundrecht.at, www.gutundrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Arbeits- und Sozialrecht inkl. Betriebsverfassung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wuelz, Opperer G.

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RA Dr. Thomas Kerle Maria-Theresien-Str. 57, A-6020 Innsbruck T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 dr.t.kerle@ra-kap.at, www.ra-kap.at Kerle, Dr. Thomas Maria-Theresien-Straße 57, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582483, office@ra-kap.at, www. ra-kap.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Vertragserrichtungen aller Art, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Sportrecht – Skirecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Kerle Aigner Pichler Rechtsanwälte Kilic, Mag. Hüseyin Meinhardstraße 5/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/551645, E-Mail: advokatur-kilic@speed. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verteidigung in Strafsachen // Fremdsprache(n): Türkisch, Englisch Klaunzer, Dr. Alfons Anichstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585005, E-Mail: kanzlei@klaunzer.tirol, www. klaunzer.tirol // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Handelsvertreterrecht, Verwaltungsrecht, Gewerberecht // Kanzleigemeinschaft: Klaunzer, Klaunzer, Klaunzer, Klausner Klaunzer, Dr. Josef Anichstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585 005, E-Mail: kanzlei@klaunzer.eu, www. klaunzer.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Erbrecht, Vereinsrecht // Kanzleigemeinschaft: Klaunzer, Klaunzer, Klaunzer, Klausner Klaunzer, Dr. Peter Anichstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585005, E-Mail: kanzlei@klaunzer.eu, www. klaunzer.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Beamtendienst- und Disziplinarrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Klaunzer, Klaunzer, Klaunzer, Klausner


verzeichnis Klausner, Dr. Johannes Anichstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585005, E-Mail: hannes.klausner@klaunzer. at, www.klaunzer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Agrarrecht, Forstrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Bäuerliches Übergabsrecht, Erbrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Kanzleigemeinschaft: Klaunzer, Klaunzer, Klaunzer, Klausner

Kolar, Dr. Andreas Stafflerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582704, E-Mail: office@kolar-janovsky.at, www.kolar-janovsky.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Kanzleigemeinschaft: Kolar-Janovsky, Geser

Klee, Dr. Terence Leopoldstr. 20, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/363277, E-Mail: office@kleelaw.at, www. kleelaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Klee, Celigoj

Köll, Dr. Erwin Maria-Theresien-Straße 38, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583866, E-Mail: e.koell@solicitors.at, www.solicitors.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Verwaltungsrecht, Umweltrecht, Tourismus- und Reiserecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Riess, Köll, Schneider

Klinar, Dr. Verena Maria-Theresien-Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/251307, E-Mail: klinar@bgtnet.at, www.bgtnet.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Mergers & Acquisitions, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch

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Dr. Christian Klotz Rechtsanwalt

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Klotz, Dr. Christian Erlerstraße 4/3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585433, E-Mail: office@advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: König Ermacora Lässer & Partner Knoll, Dr. Markus Maria-Theresien-Straße 29/4.Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/343435, mobil: 0664/4541029, E-Mail: office@ra-knoll.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch Kocholl, Univ.-Ass. Dr. Dominik Maximilianstraße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/5829000, E-Mail: kocholl@ckl-advoc.at, www.ckl-advoc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Sportrecht – Skirecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Versicherungsrecht, Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsverfahren), Ärzte- und Krankenanstaltenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Corazza – Kocholl – Laimer Rechtsanwälte OG

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Kometer, Dr. Roland Maria-Theresien-Straße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582120, E-Mail: ra@kometer.net // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch

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Dr. Stefan Kofler

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at Kofler, Dr. Stefan Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: stefan.kofler@ lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Transportrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser

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König, Dr. Andreas Erlerstraße 4/3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585433, E-Mail: office@advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Europarecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: König Ermacora Lässer & Partner König, Dr. Matthias Museumstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577972, E-Mail: office@koenig-law.at, www. koenig-law.at // Kanzleigemeinschaft: Weben, König Konzett, Dr. Julia Gänsbacherstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0676/4079120, E-Mail: julia.konzett@gmx.at, www.anwalt-konzett.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch Kostner, Dr. Markus Schöpfstraße 6a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561570, E-Mail: markus.kostner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rasner, Kostner Krall, Ing. Dr. Stefan Anton-Melzer-Straße 9/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582237, E-Mail: ku.k@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Konsumentenschutz, Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kühnl, Krall Krapf, Dr. Thomas Andreas-Hofer-Straße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571857, E-Mail: kanzlei@mader-krapf.at, www.mader-krapf.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht, Sportrecht – Skirecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kroker, Dr. LL.M. Erik Sillgasse 12/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583074, E-Mail: kroker@kanzlei-tirol.at, www. kanzlei-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Medienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, EDV- und Softwarerecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Knoflach – Kroker – Tonini & Partner Rechtsanwälte GesbR Kühnl, Dr. Oliver Anton-Melzer-Straße 9/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582237, E-Mail: ku.k@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Krall, Kühnl Kunzenmann, Mag. Josef Salurner Straße 14, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/563400, E-Mail: recht.kunzenmann@aon. at, www.kunzenmann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Scheidungs- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kurz, Dr. Christian Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, E-Mail: christian.kurz@ra-kanzlei.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht // Kanzleigemeinschaft: Kurz, Mair

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verzeichnis Lackner, MMag. Dr. Erich Heiliggeiststraße 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/584403-0; 0699/17 99 17 00, E-Mail: erich.lackner@rechtsratgeber.at, www.rechtsratgeber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch Lajlar, Mag. Harald Sillgasse 12 / IV. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: +43/512/583074-0, E-Mail: lajlar@kanzlei-tirol.at, www.kanzlei-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Handelsvertreterrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Europarecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Knoflach, Kroker, Tonini, Höss Lang, Mag. Julia Stiftgasse 23/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/279 239, E-Mail: office@kanzlei-lang.co.at, www.kanzlei-lang.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Vertragserrichtungen aller Art, Strafrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch

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Mag. Claudia Lantos, LL.M.

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Lantos, Mag. Claudia Erlerstraße 4/3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/58 54 33, E-Mail: office@advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Handelsvertreterrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Lass, Dr. Hans Christian Museumstraße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585965, E-Mail: lasslaw@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Lass, Lass

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Dr. Barbara Lässer

Lässer, Dr. Barbara Erlerstraße 4 / 3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585433, E-Mail: office@advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Baurecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: König Ermacora Lässer & Partner Lechner, Dr. Peter Bürgerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/565556, E-Mail: office@dierechtsanwaelte. com, www.dierechtsanwaelte.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch Lechthaler, Mag. Annamaria Maximilianstraße 2/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585510, E-Mail: office@kanzlei-rudel. at, www.kanzlei-rudel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Seeger

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Leistner, Dr. Alexandra Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560650, E-Mail: office@warbek.at, www. warbek.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Kanzlei Dr. Stefan Warbek Lindpaintner, Dr. Jörg Templstraße 5b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581010, E-Mail: lindpaintner@linpan.at, www.linpan.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Italienisches Recht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch Lorenz, Dr. Lucas Adamgasse 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585323, E-Mail: office@lorenz-strobl.at, www. lorenz-strobl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Medienrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Lorenz & Strobl Rechtsanwälte

Lutz, Dr. Johann Bozner Platz 1/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589947, E-Mail: ra.dr.lutz@aon.at, www.radr-lutz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Mader, Dr. Hansjörg Andreas-Hofer-Straße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571857, E-Mail: rae.mader@chello. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht Mair, Dr. Nikolaus Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, E-Mail: exnunc@gmx.net, www. rechtsanwalt-mair.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Internationales Recht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kurz, Mair

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Erlerstraße 4 / 3. Stock · 6020 Innsbruck T +43 (0)512 58 54 33 F +43 (0)512 58 54 33 - 33 office@advokatur.at www.advokatur.at

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Legit, Dr. Florian Bürgerstraße 26, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/552343, E-Mail: office@rechtsanwalt-legit. at, www.rechtsanwalt-legit.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Vertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Spanisch

Lüth, Dr. Matthias Akademischer Europarechtsexperte Herzog-Friedrich-Straße 39, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/565020, E-Mail: kanzlei. lueth-mikuz@aon.at, www.kanzlei-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauvertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Mikuz, Lüth

Erlerstraße 4 / 3. Stock · 6020 Innsbruck T +43 (0)512 58 54 33 F +43 (0)512 58 54 33 - 33 office@advokatur.at www.advokatur.at

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Lederer, Dr. Hannes Meinhardstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571157, E-Mail: h.lederer@ksl.co.at, www.ksl.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vergaberecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Schmidinger, Lederer, Prantner, Oberlohr

mag. christian mair Rechtsanwalt Attorney at law salurner straße 16/1 | 6020 innsbruck T +43 512/58 27 16 | F +43 512/57 14 67 law@hauska-matzunski.at | www.hauska-matzunski.at Mair, Mag. Christian Salurner Straße 16/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582716, E-Mail: law@hauska-matzunski.at, www.hauska-matzunski.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Bauvertragsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Miet- und Wohnrecht, Wettbewerbsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Matzunski, Mair Malaun, Dr. Rüdiger Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560650 // Kanzleigemeinschaft: Warbek, Malaun Margreiter, MMag. Dr. Jakob Höhenstraße 42a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0650/3465066, E-Mail: kanzlei@margreiter. tirol, www.margreiter.tirol // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bank- und Wertpapierrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch


verzeichnis Markl, Dr. Erwin Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, E-Mail: erwin.markl@ra-kanzlei.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Bank- und Devisenrecht, Zivilrecht Markl, Mag. Anneliese Neuhauserstraße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575505, E-Mail: office@ra-markl.at, www.ra-markl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht

dr. herbert matzunski Rechtsanwalt Attorney at law salurner straße 16/1 | 6020 innsbruck T +43 512/58 27 16 | F +43 512/57 14 67 law@hauska-matzunski.at | www.hauska-matzunski.at Matzunski, Dr. Herbert Salurner Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582716, E-Mail: law@hauska-matzunski.at, www.hauska-matzunski.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Matzunski, Mair

Moser, Mag. Martin J. Fallmerayerstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572322, E-Mail: office-moser@speed.at, www.moser-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Brandstätter, Moser // Niedergelassene/r Europäische/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin: Verhandlungsführung und Mediation national u. international Müller, Isabell Bilgeristraße 18, 6080 Innsbruck-Igls, Tel.: 0049/8938849692, E-Mail: info@kanzlei-i-mueller.de, www.kanzlei-i-mueller.de // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: RAK München // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Müller, Mag. Florian Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, E-Mail: mueller@chg.at, www.chg. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Sportrecht – Skirecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Mergers & Acquisitions // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte Mungenast, Mag. Michael Maximilianstraße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583126, E-Mail: office@rm-anwaelte. at, www.riedmueller-mungenast.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Nagele, Dr. Johannes Südtirolerplatz 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587481, E-Mail: office@nagele-pesl.at, www.nagele-pesl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bankrecht, Insolvenzrecht, Sportrecht – Skirecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Allgemeinpraxis // Kanzleigemeinschaft: Nagele, Pesl, Nagele, Schmidhammer Niedermühlbichler, Dr. Hannes Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, E-Mail: h.niedermuehlbichler@ ra-kanzlei.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Europarecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Markl

Mertens, MMag. Christian Templstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577171, E-Mail: office@sprung-mertens.at, www.sprung-mertens.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Jagd- und Fischereirecht, Mietund Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Sprung, Mertens

Niedrist, MMag. Nicolaus, B.Sc. Bürgerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/565556, E-Mail: office@dierechtsanwaelte. com, www.dierechtsanwaelte.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Baurecht und Raumordnung, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Lechner, Niedrist

Mikuz, Mag. Michael Herzog-Friedrich-Straße 39, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/565020, E-Mail: kanzlei. lueth-mikuz@aon.at, www.kanzlei-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Miet- und Wohnrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Mikuz, Lüth

Nuener, Dr. Klaus Anichstraße 40, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572472, E-Mail: ra.nuener@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Privatstiftungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Nuener, Zelinka

Mildner, Dr. Mag. Thomas Schöpfstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/55 14 77, E-Mail: post@kanzlei-mildner.at, www.kanzlei-mildner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht inkl. Betriebsverfassung, Bäuerliches Übergabsrecht, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Wettbewerbsrecht gew. Rechtsschutz u. Imm. Güter // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch Mitterhuber, Mag. Birgit Stafflerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582704, E-Mail: office@rechtsanwaeltin.or.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Verträge aller Art // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Kolar

Greiter Pegger Kofler

Rechtsanwälte

Rechtsanwältin

Dr. Silvia Moser, M.A.

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at Moser, Dr. Silvia Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: silvia.moser@ lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Kartellrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser

Oberhofer, Dr. Wolfgang Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, E-Mail: wolfgang.oberhofer@ ra-kanzlei.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wettbewerbsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Oberhofer, Univ.-Doz. Dr. Bernd A. Schöpfstraße 6b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566262, E-Mail: innsbruck@oberhofer-partner.at, www.oberhofer-partner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Oberhofer – Walzel v. Wiesentreu Oberlohr, Mag. Jasmin Meinhardstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571157, E-Mail: office@ksl.co.at, www. ksl.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Vertragserrichtungen aller Art, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Schmidinger, Lederer, Prantner Offer, Dr. Wolfgang Museumstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582833, E-Mail: office@kanzlei-offer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wohnungseigentumsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Offer und Partner Offer, Mag. Dr. Stefan Museumstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582833, E-Mail: office@kanzlei-offer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Vertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Offer und Partner Opperer, Dr. Gabriele Salurner Straße 12/EG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581375, E-Mail: info@gutundrecht. at, www.gutundrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Scheidungs- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Orgler, Dr. Markus Adolf-Pichler-Platz 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580333, E-Mail: ra-orgler@speed. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Krankenanstaltenrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: pfurtscheller orgler huber rechtsanwälte

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verzeichnis Ortner, Dr. Christian Meinhardstraße 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572772, E-Mail: ortner.rechtsanwalt@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Luftfahrtrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Ortner, Baldauf Ortner, Mag. Ulrich Dr.-Glatz-Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/209209, E-Mail: office@pofw.at, www. pofw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Prader, Ortner, Fuchs, Wenzel Palma, Dr. Renate Anichstraße 17/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/214444, E-Mail: office@anwaltplus.at, www.anwaltplus.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vergaberecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Feix, Palma Pancheri, Mag. Martin Templstraße 16/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571212, E-Mail: office@ra-pancheri.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Partl, Dr. Herbert Innstraße 59 (Stöcklgebäude), 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586996, E-Mail: office@ law-for-you.at, www.law-for-you.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Streitvermeidung durch Verhandlungen, Ärzte- und Krankenanstaltenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Partl Paulweber, Dr. Hannes Anichstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581958, E-Mail: h.paulweber@heis-paulweber.at, www.heis-paulweber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Ehe- und Familienrecht // Kanzleigemeinschaft: Heis, Paulweber

Greiter Pegger Kofler

Rechtsanwälte

Pfurtscheller, Dr. LL.M. Josef Adolf-Pichler-Platz 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/552277, E-Mail: kanzlei@ra-tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht, Vergaberecht, Europarecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: pfurtscheller orgler huber rechtsanwälte Pfurtscheller, Mag. Claudia Franz-Fischer-Straße 17a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571757, E-Mail: office-innsbruck@ tramposch-partner.com, www.tramposch-partner.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Strafrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch

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PFURTSCHELLER

Mag. Dr. Hermann Pfurtscheller, LL.M. A-6020 Innsbruck • Schmerlingstraße 4/II Telefon +43 512 580381 • Fax 580381-22 E-Mail: office@ra-dwp.at • www.ra-dwp.at

Pfurtscheller, Mag. Dr. MAS Hermann Schmerlingstraße 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580381, E-Mail: office@ra-dwp.at, www.ra-dwp.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Ehe- und Familienrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Doerge, Winkler Pichler, Mag. Daniel Maximilianstraße 29/P, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/579900, E-Mail: office@daniel-pichler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bau- und Bauträgervertragsrecht, Baurecht, Baurecht und Raumordnung, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Girardi, Schwärzler

Rechtsanwalt

Dr. Franz Pegger Mag. rer. soc. oec. Universitätsprofessor

Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at Pegger, Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: franz.pegger@ lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht und Umgründungen, Mergers & Acquisitions, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Kartellrecht, Jagdrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Peisser, Mag. Robert Templstraße 5b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566 944, E-Mail: office@peisser.at, www. peisser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Baurecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch

RA Mag. Dr. Hansjörg Pichler Maria-Theresien-Str. 57, A-6020 Innsbruck T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 dr.pichler@ra-kap.at, www.ra-kap.at Pichler, Mag. Dr. Hansjörg Maria-Theresien-Straße 57, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582483, E-Mail: office@ra-kap.at, www.ra-kap.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge

Penz, Dr. Helfried Anichstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588347, E-Mail: info@kanzlei-vpr.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht, Bank- und Devisenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rupp, Vill, Penz Perktold, Dr. Klaus Museumstraße 1/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581515, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt.cc, www.rechtsanwalt.cc // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Vertragserrichtungen aller Art // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Perktold, Rainer Pernfuss, Dr. LL.M. Ursula Schöpfstraße 6 b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566262, E-Mail: pernfuss@oberhofer-partner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verteidigung in Strafsachen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Europarecht, Wohnungseigentumsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragserrichtungen aller Art // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Oberhofer – Walzel v. Wiesentreu Pesl, Mag. Christian Südtirolerplatz 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587481, E-Mail: office@nagele-pesl.at, www. nagele-pesl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Nagele, Pesl, Nagele, Schmidhammer

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RA Mag. Gerd Pichler Maria-Theresien-Str. 57, A-6020 Innsbruck T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 gerd.pichler@ra-kap.at, www.ra-kap.at Pichler, Mag. Gerd Maria-Theresien-Straße 57, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582483, E-Mail: office@ra-kap.at, www.ra-kap.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gemeinderecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kerle Aigner Pichler Rechtsanwälte


verzeichnis Purner, Mag. Astrid (Abogado) Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588800, E-Mail: office@purner.info // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Malaga // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Spanisches Recht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Fremdsprache(n): Spanisch, Englisch

Hofer-Picout Rechtsanwalts-GmbH

MMag. Dr. Sabine Hofer -Picout, LL.M. MBL Rechtsanwältin Akademisch geprüfte Europarechtsexpertin Gerichtsdolmetscherin für die englische und französische Sprache Museumstraße 29 6020 Innsbruck www.picout.at

T: +43 (0)512 890436 F: +43 (0)512 890436 office@picout.at

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Picout, MMag. LL.M., MBL Dr. Sabine Monika Andreas-Hofer-Str. 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/890436, E-Mail: office@picout.at, www.picout.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vergaberecht, Europarecht, Kartellrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Spanisch Pinggera, Mag. LL.M. Markus Bozner Platz 7/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562993 // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Europarecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Plattner, Dr. Wilfried Fallmerayerstraße 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575343, 575326, E-Mail: ra-dr.w.plattner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Vertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verteidigung in Strafsachen // Kanzleigemeinschaft: Plattner, Zajic Platzgummer, Dr. Adolph Wilhelm-Greil-Str. 9/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580321, E-Mail: platzgummer@ law-danler.at, www.law-platzgummer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Danler, Amoser, Platzgummer Platzgummer, Dr. Walter Speckbacherstraße 25, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560685, E-Mail: rechtsanwaelte@resp. at, www.resp.at // Kanzleigemeinschaft: Sellemond, Platzgummer, Sellemond

Purtscher, Dr. Lukas Maria-Theresien-Straße 42a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582971, E-Mail: office@purtscher.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Purtscher, Purtscher, Purtscher Purtscher, Dr. Markus Maria-Theresien-Straße 42a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582971, E-Mail: office@purtscher.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Purtscher, Purtscher, Purtscher Rainer, Dr. Stephan Templstraße 32/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581380, E-Mail: kanzlei@rainer-ruetz.at, www.rainer-ruetz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Handelsvertreterrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rainer, Rainer, Ruetz Rainer, Mag. Johannes Museumstraße 1/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581515, E-Mail: office@ra-rainer.at, www. ra-rainer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Medienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Perktold, Rainer Rasner, Mag. Christoph Schöpfstraße 6a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561570, E-Mail: kanzlei@rasner.co.at, www. rasner.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Vertragserrichtungen aller Art, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kostner, Rasner Renner, MMMag. Claudia Maria-Theresien-Straße 49, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/260909, E-Mail: kanzlei@ra-renner.at, www.ra-renner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht, Ehe- und Familienrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht Richter, Dr. Maria Fallmerayerstraße 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575343, 575326, E-Mail: ra-dr.w.plattner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Erbrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Posch, Dr. Eva Maria Salurner Straße 15/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588045, E-Mail: office@ra-posch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gemeinderecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht Pöschl, Mag. Simon Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, E-Mail: s.poeschl@ra-awz. at, www.ra-awz.at/team/ra-mag-simon-poeschl // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Miet- und Wohnrecht, Vertragsrecht, Medien- und Urheberrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl, Wallnöfer, Watschinger, Zimmermann Prader, Dr. Christian Dr.-Glatz-Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/209209, E-Mail: prader@wohnrecht.at, www.wohnrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Prader, Ortner, Fuchs, Wenzel

Laetizia Riedel-Röthlisberger Mag. iur. Rechtsanwältin

T +43 (512) 57 99 73 - 550 riedel@bindergroesswang.at A-6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 1 bindergroesswang.at

Prantner, Dr. Sabine Meinhardstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571157, E-Mail: s.prantner@ksl.co.at, Riedel-Röthlisberger, Mag. Laetizia www.ksl.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärzte-, Kranken- und KrankenanstaltenKaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck, E-Mail: riedel@bindergroesswang.at, www. recht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Ehe-, Familien- und bindergroesswang.at, Tel.: 0512/579973, BG Business Card IBK_econova2015.indd 4 // Bevorzugte Tätigkeit(en): Stiftungsrecht, 18.11.15 11:08 Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht/VerwalGesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Mergers & Acquisitions, Vertragsrecht, tungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // KanzleigeHandelsrecht, Unternehmensrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinmeinschaft: Schmidinger, Lederer, Prantner, Oberlohr schaft: Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte OEG Praxmarer, Dr. Thomas Bürgerstraße 19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588911, 0664/4209472, E-Mail: praxmarer@ inode.at, www.ra-praxmarer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Beamtendienst- und Disziplinarrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch Praxmarer, Mag. Ines Bürgerstraße 19/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588911, E-Mail: praxmarer@inode.at, www.ra-praxmarer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Prochaska, Dr. Andrea Anichstraße 24/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/578576, E-Mail: office@ap-tirol.at, www. ap-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Europarecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Proxauf, Mag. Florian Etrichgasse 14, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/359059, E-Mail: kanzlei@rechtsatelier.at, www.rechtsatelier.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Marken-, Muster- und Patentrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträge, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch

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verzeichnis Rieder, Dr. Hermann Stiftgasse 23, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588084, E-Mail: rieder@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Dienstrecht Polizei, Zoll, Militär, Beamtendienst- und Disziplinarrecht // Fremdsprache(n): Englisch Riedmüller, Dr. Klaus Maximilianstraße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583126, E-Mail: klaus@riedmueller.eu // Fremdsprache(n): Englisch Riess, Dr. Mag. Günther Maria-Theresien-Straße 38, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583866, E-Mail: office@solicitors. at, www.solicitors.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Europarecht, Bank- und Devisenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Riess – Schneider – Köll

Greiter Pegger Kofler

recht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Gemeinderecht, Agrarrecht, Forstrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rainer, Ruetz Rungaldier LL.M., Mag. Martin Höhenstraße 27, 6020 Innsbruck, Tel.: +43/512/209090, E-Mail: office@rungaldier.eu, www.rungaldier.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Ivo Rungg

Dr. iur., Mag. phil. Partner

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Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Kaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/579973, E-Mail: rungg@bindergroessCard IBK_econova2015.indd 1 // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, 18.11.15 wang.at, www.bindergroesswang.at Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at BG Business Rinderer, Dr. Norbert Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: norbert.rinderer@ lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Enteignungsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Rinner, Dr. Nikolaus Anichstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583730 und 0512/583838, E-Mail: klaus@ ra-rinner.at, www.ra-rinner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rinner, Rittler Rittler, Dr. Harald Anichstraße 42, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585874, E-Mail: dr.harald@rittler.at, www. rittler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Niederländisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Franckenstein, Rittler Rittler, Mag. Margarete Anichstraße 29/3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583730; 0512/583838, E-Mail: margarete@ ra-rittler.com, www.ra-rittler.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): EDV- und Softwarerecht, Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Universitätsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rinner, Rittler Roilo, Dr. Johannes Müllerstraße 27, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583451, E-Mail: office@law-roilo.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch Rossi, Mag. Harald Maria-Theresien-Straße 5/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582120, E-Mail: kanzlei@anwalt-rossi.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Transportrecht, Strafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch Rossmann, Mag. Harald Salurner Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561628, E-Mail: info@ra-rossmann.at, www. ra-rossmann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Zivilrecht // Kanzleigemeinschaft: Brugger, Rossmann Rovagnati, Dr. Marco Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572720, E-Mail: kanzlei@anwalt-innsbruck.at, www.anwalt-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bayr, Rovagnati Ruckensteiner, Mag. Sebastian Pradler Straße 36, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/361094, E-Mail: ruckensteiner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Ruetz, Dr. Andreas Templstraße 32/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581380, E-Mail: kanzlei@rainer-ruetz.at, www.rainer-ruetz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Verkehrs-

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Gesellschaftsgründungen, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Internetrecht, Mergers & Acquisitions, Bank- und Kapitalmarktrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Binder Grösswang Rechtsanwälte

Rupp, Mag. Christoph Anichstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588347, E-Mail: info@kanzlei-vpr.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Sportrecht – Skirecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Vill, Penz, Rupp Ruth, Dr. Patrick Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/584854, E-Mail: dr.ruth@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Sallinger, Dr. Michael E. MAS, LL.M. Sillgasse 21/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583035, E-Mail: m.e.sallinger@ra-sallinger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht und Raumordnung, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Berufs- und Standesrecht // Fremdsprache(n): Englisch Sarg, Dr. Walter Anichstraße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585054, E-Mail: walter-sarg@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Schäfer, Dr. Thaddäus Andreas-Hofer-Straße 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562700, E-Mail: schaefer.office@ chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Bank- und Devisenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Russisch Schafferer, MMag. Dr. Simon Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582760, E-Mail: office@ ullmann-geiler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Zivilrecht, Mergers & Acquisitions, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltskanzlei Ullmann Geiler und Partner Schmidhammer, Dr. Bernd Südtiroler Platz 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587481, E-Mail: office@schmidhammer.at, www.schmidhammer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Versicherungsrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Nagele, Pesl, Nagele, Schmidhammer Schmidinger, Dr. Bernd Meinhardstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571157, E-Mail: b.schmidinger@ksl.co.at, www.ksl.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträgerrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Schmidinger, Lederer, Prantner, Oberlohr

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verzeichnis Schneider, Mag. Christine Maria-Theresien-Straße 38, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583866, E-Mail: office@solicitors. at, www.solicitors.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Sportrecht – Skirecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht/Baumängel, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Vertragserrichtungen aller Art // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Riess – Köll – Schneider Schobesberger, MMag. Dr. Roman Adolf-Pichler-Platz 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589011, E-Mail: kanzlei@ra-innsbruck. at, www.ra-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Mietund Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch Schön, Dr. Bernhard Anichstraße 13/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588260, E-Mail: dr.schoen@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bank- und Devisenrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden Schönlechner, Mag. Michael Museumstraße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561045, E-Mail: schoenlechner@tinzlfrank.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatzadvokatur-vis6-HS-M.pdf 1 16.09.2015 16:17:21 und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Miet- und Wohnrecht, Vertragsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht // Fremdsprache(n): Englisch

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Seyr, Dr. Burghard Maximilianstr. 23, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588003, 0676/3039920, E-Mail: office@advocataustria.com, www.advocataustria.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch Söllner, Dr. Eckart Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/908390, E-Mail: soellner@law-office. co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Stiftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Wasserrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Sparer, Dr. Peter Meinhardstraße 6/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581211-0, E-Mail: office.sparer@pravo. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch, Russisch // Kanzleigemeinschaft: Exner, Sparer Sporrer, Dr. Tanja LL.M. Templstraße 22, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581164, E-Mail: office@ra-sporrer.at, www. ra-sporrer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Sprung, Dr. Cornelia Templstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577171-0, E-Mail: office@sprung-mertens.at, www.sprung-mertens.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Medienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Sprung, Mertens Stanglechner, Dr. Hubert Maximilianstraße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/58 16 08, E-Mail: office@stanglechner.at, www.stanglechner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Beamtendienst- und Disziplinarrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Staudinger, Dr. Veronika Anichstraße 24/Stöckelgebäude, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582473, E-Mail: veronika. staudinger@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht, Italienisches Recht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch Steinlechner, Mag. Martin Bürgerstraße 17, 6020 Innsbruck, Tel.: 0664/3222624, E-Mail: ra.steinlechner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Sportrecht – Skirecht, Wohnungseigentumsrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch Ster, Mag. Reinhard Maria-Theresien-Straße 29/4. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/909009, E-Mail: office@ omnia-rechtsanwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Internationales Recht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ster, Tröthan Stock, Ing. Dr. Joachim Museumstraße 8/4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580859, E-Mail: kanzlei@ra-stock.eu, www.ra-stock.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Umweltrecht, Gewerberecht, Betriebsanlagenrecht, Baurecht und Raumordnung, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Stöger, Mag. Egon Bürgerstraße 20, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586066, E-Mail: kanzlei@ra-stoeger.eu, www.kanzleistoeger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärzterecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Scheidungs- und Familienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Versicherungsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch

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verzeichnis Streif, Dr. Birgit Maria-Theresien-Straße 27/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577214, E-Mail: office@ ra-streif.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Streif Strobl, Mag. Sebastian Adamgasse 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585323, E-Mail: office@lorenz-strobl.at, www. lorenz-strobl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Medien- und Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Lorenz & Strobl Rechtsanwälte Sunar, Mag. Salih Salurner Straße 14/1. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562284, E-Mail: office@sunar. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Miet- und Wohnrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Türkisch Szabo, Mag. Laszlo Claudiaplatz 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/570666, 0699/10570666, E-Mail: laszlo.szabo@ chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Strafrecht, Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht, Fremden- und Asylrecht, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Ungarisch, Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Foradori, Szabó Testor, Mag. Roland Museumstraße 28, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582758, E-Mail: office@testor.co.at, www. testor.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, EDV- und Softwarerecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Mergers & Acquisitions, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Tschütscher, Dr. Joachim Burggraben 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581959, E-Mail: office@tk-anwaelte.at, www. tk-anwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Mietund Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht // Kanzleigemeinschaft: Tschütscher, Kapferer Vergörer, DDr. Patrick Museumstraße 28, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582758, E-Mail: office@ra-vergoerer.at, www.ra-vergoerer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Banken- und Versicherungsrecht, Wirtschaftsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch Vill, Dr. Harald Anichstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588347, 0664/1634199, E-Mail: info@kanzlei-vpr.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rupp, Vill, Penz Völk, Dr. MJur. Christoph Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, E-Mail: c.voelk@ra-awz. at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Kartellrecht, Europarecht, Tourismus- und Reiserecht, Lebensmittelrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl, Wallnöfer, Watschinger, Zimmermann Wachter, Dr. Marlene Kaiserstraße 19, 6380 St. Johann in Tirol, Tel.: 05352/62551, E-Mail: wachter@chg.at, www.chg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Vergaberecht, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte Waizer, Dr. Peter Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588800, E-Mail: office@waizer-ibk.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch Waldhart, MMag. Dr. Christian Museumstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/365000-0, E-Mail: kanzlei@waldhart.eu, www.waldhart.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Inkassowesen, Exekutionsrecht, Mietund Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Internetrecht // Fremdsprache(n): Englisch Waldhof, Dr. Bernhard Defreggerstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/342106, E-Mail: kanzlei@ra-waldhof.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Eheund Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Portugiesisch, Spanisch, Französisch, Englisch Waldmüller, Mag. Matthias Fallmerayerstraße 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589153, E-Mail: office@anwaltteam.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Vertragsrecht, Lebensmittelrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Waldmüller – Baldauf

Tinzl, Mag. Michael Museumstraße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561045, E-Mail: tinzl@tinzlfrank.at, www.tinzlfrank.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Tinzl & Frank Tonini, Dr. Simon Sillgasse 12/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583074, E-Mail: tonini@kanzlei-tirol.at, www. kanzlei-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Telekommunikationsrecht, Arbeitsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Medienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Knoflach – Kroker – Tonini & Partner Rechtsanwälte GesbR Torgersen-Gebetsroiter, Dr. Eva Andreas-Hofer-Str. 2-4/3. St., 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/341879-12, E-Mail: kanzlei@ torgersen.at, www.torgersen.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht, Allgemeinpraxis, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kalchschmid, Torgersen-Gebetsroither

Wallnöfer, Dr. Eduard Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, e.wallnoefer@ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Energierecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Raumordnung, Umweltrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH Wallnöfer, Dr. LL.M. Peter Meraner Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588686, E-Mail: kanzlei@jus-tirol.at, www. jus-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Europarecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Arbeitsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Wallnöfer, Bacher Walzel von Wiesentreu, Univ.-Doz. Dr. Thomas E. Schöpfstraße 6b/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566262, E-Mail: innsbruck@oberhofer-partner.at // Kanzleigemeinschaft: Oberhofer – Walzel v. Wiesentreu

Tramposch, Dr. Hubert Franz-Fischer-Straße 17a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571757, E-Mail: office-innsbruck@ tramposch-partner.com, www.tramposch-partner.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Arbeitsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Tramposch & Partner Triendl, Dr. Anton Anichstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575875, E-Mail: kanzlei@anwalttirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Triendl, Braun Tröthan, Dr. Nikola Maria-Theresien-Straße 29/4. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0676/9660962, E-Mail: office@ troethan.at, www.troethan.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht und Umgründungen, Mergers & Acquisitions, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ster, Tröthan

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eco.nova

www.econova.at


verzeichnis

Warbek Rechtsanwälte

Spezialkanzlei für Innovations- und Kreativwirtschaft

Schöpfstraße 15 A - 6020 Innsbruck Tel: (+43 512) 560650 Fax: (+43 512) 560650-50 E-Mail: office@warbek.at www.warbek.at

Wille, Dr. Harald Glasmalereistraße 1/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/573737, E-Mail: ra-wille@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Winder, Dr. Christian J. Anichstraße 1/II, Zelgerhaus, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/576369, E-Mail: kanzlei@ winder-zelger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Winder, Zelger Winkler, Dr. Gernot Maria-Theresien-Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580390, E-Mail: office@ra-winkler.tirol, www.ra-winkler.tirol // Bevorzugte Tätigkeit(en): Alpinrecht, Bankrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch

R E C H T S A N WÄ LT E

OERGE w DWINKLER

PFURTSCHELLER

Mag. Dr. Norbert Winkler A-6020 Innsbruck • Schmerlingstraße 4/II Telefon +43 512 580381 • Fax 580381-22 E-Mail: office@ra-dwp.at • www.ra-dwp.at

Warbek, Dr. Stefan Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: (+43 512) 560650, E-Mail: office@warbek.at, www.warbek.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Internetrecht, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Watschinger, DDr. Franz Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, E-Mail: f.watschinger@ ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH Weben, Mag. Hubertus P. Museumstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577972, E-Mail: office@weben.at, www. weben.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Medien- und Urheberrecht, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Wegleiter, Dr. Roland Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, E-Mail: wegleiter@chg.at, www.chg. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträgerrecht, Gewerberecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Weirather, Dr. Brigitte Museumstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: +43(0)512/574921, E-Mail: kanzlei@ra-weirather.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Medien- und Urheberrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Deutsches Recht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Winkler, Dr. Norbert Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580381, E-Mail: office@ra-dwp.at, www. ra-dwp.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Vertragsrecht, Raumordnung, Bankund Devisenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Doerge, Pfurtscheller Witzlsteiner, Mag. Alfred Maria-Theresien-Straße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582859, E-Mail: office@ra-witzlsteiner.at, www.ra-witzlsteiner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Strafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Heissl, Witzlsteiner Wolf, Dr. Norbert Bozner Platz 1/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585848, E-Mail: office@advokat-tirol.at, www.ra-wolf.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vereinsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Jöstl, Wolf Wolf, Mag. Martin Heiliggeiststraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560075, E-Mail: office@rechtsanwaltinnsbruck.at, www.rechtsanwalt-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch Wöll, Dr. Martin Templstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581177, E-Mail: office@tirol-anwalt.at, www. tirol-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hohenauer, Hohenauer, Wöll

Weiskopf, Mag. Caroline Burggraben 6/Hörtnaglpassage, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561813, E-Mail: office@ kanzlei-weiskopf.at, www.kanzlei-weiskopf.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch Wenzel, Dr. Ralf Dr.-Glatz-Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: +43 / 512 / 209 209, E-Mail: office@pofw.at, www.pofw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Enteignungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Prader, Ortner, Fuchs, Wenzel Wiesflecker, Dr. Hannes Burggraben 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586586, E-Mail: office@law-experts.at, www. law-experts.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Handelsvertreterrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Gamsjäger, Wiesflecker

eco.nova

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verzeichnis Wörgetter, Dr. MAS LL.M. Nikolaus Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/564056, E-Mail: law@woergetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Vergaberecht, Baurecht, Agrarrecht, Forstrecht, Europarecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Wörgetter, Aigner, Huber Wuelz, Dr. Martin Salurner Straße 12/EG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581375, E-Mail: info@gutundrecht. at, www.gutundrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Arbeits- und Sozialrecht // Fremdsprache(n): Englisch Zajic, MMag. Stefan Fallmerayerstraße 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575343, E-Mail: office@rechtsanwalt-tirol.com, www.rechtsanwalt-tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Plattner, Zajic

Hasibeder, MMag. Dr. Martin Pfarrplatz 1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/5899, E-Mail: RA.Hasibeder@margreiter.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Margreiter, Margreiter, Hasibeder Haslwanter, Dr. Mag. Christina Stadtgraben 15/1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/56900, E-Mail: hm.law@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Haslwanter, Mascher Komarek, Dr. Markus Sparkassengasse 1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/57266, E-Mail: ra.komarek@speed. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Margreiter, Dr. Christian Pfarrplatz 1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/5899, E-Mail: office@margreiter.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Gemeinderecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Margreiter, Margreiter, Hasibeder

www.econova.at

Margreiter, Dr. Johannes Pfarrplatz 1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/5899, E-Mail: office@margreiter.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Gemeinderecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Margreiter, Margreiter, Hasibeder Mascher, Dr. Christine Stadtgraben 15/1, 6060 Hall i. T., Tel.: 05223/56900, E-Mail: hm.law@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Allgemeinpraxis, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Verwaltungsrecht, Privatkonkurse // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Haslwanter, Mascher

Zangerle, Dr. Christian Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: office@lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Zelger, Dr. Klemens Stefan Anichstraße 1/II, Zelgerhaus, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/576369, E-Mail: kanzlei@ winder-zelger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Jagd- und Fischereirecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Winder, Zelger Zelinka, Dr. Armin Anichstraße 40, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572472, 0512/572473, E-Mail: office@anwalt-zelinka.at, www.anwalt-zelinka.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Wirtschaftsrecht, Ehe- und Familienrecht, Baurecht und Raumordnung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Nuener, Zelinka Ziller MMag. Dr. Johannes Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560650, E-Mail: office@warbek.at Zimmermann-Haid, Dr. Elisabeth Bürgerstraße 21/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, E-Mail: e.zimmermann@ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Bank- und Devisenrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH

INNSBRUCK LAND Absam Hohenbühel, Dr. Johannes Dörferstraße 11, 6067 Absam, Tel.: 05223/56787, E-Mail: office@hohenbuehel.com, www. hohenbuehel.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Luftfahrtrecht, Stiftungsrecht, Wirtschaftsrecht, Treuhandschaften // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch Fulpmes Hörtnagl, Mag. Dr. Ruth Christine Michel-Pfurtscheller-Weg 19, 6166 Fulpmes, Tel.: 05225/65217, 0676/3365217, E-Mail: hoertnagl@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Allgemeinpraxis, Erbrecht, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch

Obholzer, Dr. Thomas Stolzstraße 15, 6060 Hall i. T., Tel.: 05223/56276, E-Mail: dr.obholzer@aon.at, www. ra-obholzer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Medienrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Posch, Mag. Urban Saline 20/5 – Medienturm, 6060 Hall i. Tirol, Tel.: 05223/22433, E-Mail: rechtsanwalt. posch@cnh.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch Waizer, Dr. Walter Pfarrplatz 4, 6060 Hall i. T., Tel.: 05223/54464, E-Mail: office@waizer-hall.at, www. waizer-waizer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Transportrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch Waizer, Mag. Hansjörg Pfarrplatz 4, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/54464, E-Mail: office@waizer-hall.at, www. waizer-waizer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht, Transportrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Waizer, Waizer Leutasch Lenga, Dr. Gerd Emil Kirchplatzl 142, 6105 Leutasch, Tel.: 0049/171 531 1028, E-Mail: gerd.lenga@web.de // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Stuttgart Rum Müller, Dr. Reinhold Feldkreuzstraße 3, 6063 Rum bei Innsbruck, Tel.: 0512/204220, E-Mail: anwalt.mueller@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Vergaberecht, Wirtschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Stiftungsrecht, Ehe- und Familienrecht Seefeld Doyle, Ruth Mary LL.B. (Solicitor) Geigenbühelstraße 875, 6150 Seefeld, Tel.: 05212/52560, E-Mail: ruthdoylellb@gmail. com // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Law Society of England and Wales Zanon, Dr. Martin Hocheggstraße 353, 6100 Seefeld, Tel.: 05212/52636, E-Mail: office@ra-zanon.at, www. ra-zanon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Jagd- und Fischereirecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Hall in Tirol Ammann, Dr. Iris-Claudia Stadtgraben 25, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/57103, E-Mail: kanzlei@ra-ammann.at, www.ra-ammann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Allgemeinpraxis // Kanzleigemeinschaft: Dr. Klaus Gürtler – Dr. Iris-Claudia Ammann

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eco.nova

Steinach am Brenner Rauch-Kleinlercher, Mag. Dr. Ursula Zirmweg 85, 6150 Steinach am Brenner, Tel.: 05272/6501, E-Mail: office@ra-rauch.at, www.ra-rauch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch


verzeichnis Telfs

BEZIRK SCHWAZ

Bergt, Dr. Peter Obermarkt 41, 6410 Telfs, Tel.: 05262/64249, E-Mail: office@rechtsanwalt-bergt.at, www. rechtsanwalt-bergt.at // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch

Achenkirch

Haslwanter, Dr. Hugo Josef-Schöpf-Straße 1/I, 6410 Telfs, Tel.: 05262/64404, E-Mail: Dr.H.Haslwanter@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Scheidungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Leitner, Dr. Richard Giessenweg 4, 6410 Telfs, Tel.: 05262/62553, E-Mail: kanzlei@rechtsanwaelte-telfs.at, www.rechtsanwaelte-telfs.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Baurecht // Fremdsprache(n): Bulgarisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Steiner, Leitner Messner, Mag. Peter Josef-Schöpf-Straße 3, 6410 Telfs, Tel.: 05262/63405, E-Mail: anwaltpm@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Kanzleigemeinschaft: Plochberger, Messner Opperer, Dr. Stephan Eduard-Wallnöfer-Platz 1, 6410 Telfs, Tel.: 05262/62450, E-Mail: office@opperer.eu, www. opperer.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht, Gemeinderecht, Grundverkehr und Raumordnung, Baurecht, Vertragsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Schartner, Opperer, Opperer Pfanzelt, Dr. Erich Griesgasse 5/III, 6410 Telfs, Tel.: 05262/67606, E-Mail: kanzlei@pfanzelt.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Plochberger, Dr. Hermann Josef-Schöpf-Straße 3, 6410 Telfs, Tel.: 05262/63405, E-Mail: anwaltpm@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Plochberger, Messner Reiter, Dr. Friedrich Anton-Auer-Straße 7a, 6410 Telfs, Tel.: 05262/66471, E-Mail: office@rechtsanwalt-reiter. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Erbrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden Schartner, Dr. Gerhard Untermarktstraße 4a, 6410 Telfs, Tel.: 05262/20720, E-Mail: office@ra-schartner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Jagd- und Fischereirecht, Medienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Steiner, Mag. Ruben Giessenweg 4, 6410 Telfs, Tel.: 05262/62553, E-Mail: kanzlei@rechtsanwaelte-telfs.at, www.rechtsanwaelte-telfs.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bank- und Devisenrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Steiner, Leitner Tanzer, Mag. Norbert Obermarkt 2, 6410 Telfs, Tel.: 05262/61917, E-Mail: tanzer@my-anwalt.at, www.my-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch Webhofer, Mag. Wolfgang Saglstraße 20, 6410 Telfs, Tel.: 05262/20770, E-Mail: info@anwalt-webhofer.at, www. anwalt-webhofer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Völs Kornberger, Dr. Stefan Gießenweg 1, 6176 Völs, Tel.: 0512/302288, E-Mail: office@advokatur-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Konsumentenschutz, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel // Fremdsprache(n): Englisch Walch, Dr. Waltraut Josef-Hell-Weg 16, 6176 Völs, Tel.: 0512/584441, E-Mail: rechtsanwaltskanzlei@waltrautwalch.at, www.waltrautwalch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Ärzterecht, Sportrecht – Skirecht, Strafrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Walch Wattens Mahdi, Dr. Nader Karl Bahnhofstraße 21, 6112 Wattens, Tel.: +43/5224/51700, E-Mail: office@mahdi.at, www. mahdi.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Zirl Ausserlechner-Walter, Dr. Bianca Äueleweg 12e, 6170 Zirl, Tel.: 0676/4312404, E-Mail: rechtsanwaltaw@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Wohnungseigentumsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Zivilrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Entner, Dr. Daniela Achenkirch 118g, 6215 Achenkirch, Tel.: 0650/7767899, E-Mail: entner@dierechtsanwaltskanzlei.at, www.dierechtsanwaltskanzlei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verträge aller Art, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Buch in Tirol Föger-Edlinger, Dr. Marion Maurach 341, 6220 Buch in Tirol, Tel.: 0650/5805885, E-Mail: ra-foeger@drei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Strafrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Gewerberecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Fügen Foidl, Dr. Uwe Hochfügenerstraße 22, 6263 Fügen, Tel.: 05288/64264, E-Mail: info@ra-foidl.at, www.rafoidl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht Lindner, Dr. Christina Karl-Mauracher-Weg 38/II, 6263 Fügen, Tel.: 05288/62868, E-Mail: office@lindner-rechtsanwalt.at, www.lindner-rechtsanwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsund Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Mauracher, Martin Dipl.-Jur. Dorfplatz 4, 6263 Fügen, Tel.: 05288/62612, E-Mail: kanzlei@ra-mauracher.eu, www. ra-mauracher.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Strafrecht, Deutsches Recht // Fremdsprache(n): Englisch // Niedergelassene/r Europäische/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin: 80331 München, Lueg ins Land 3 Presl, Mag. Bettina Franziskusweg 10, 6363 Fügen, Tel.: 05288/64030, E-Mail: ra.presl@aon.at, www.rechtsanwalt-presl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Presl, Schiestl Schiestl, Mag. Andreas Franziskusweg 10, 6263 Fügen, Tel.: 05288/64030, E-Mail: office@ra-schiestl.at, www. ra-schiestl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Presl, Schiestl Jenbach Schallhart, Mag. Martin Schalserstraße 12, 6200 Jenbach, Tel.: 05244/61717, E-Mail: office@raschallhart.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Medienrecht, Sportrecht – Skirecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch Mayrhofen Kunczicky, Mag. Amelie Laubichl 121/2, 6290 Mayrhofen, Tel.: +43/5285/64223, E-Mail: office@kunczicky.at, www.kunczicky.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gewerberecht, Internetrecht, Wirtschaftsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: KUNCZICKY Rechtsanwälte (GebR) Kunczicky, Mag. Marco Laubichl121/2, 6290 Mayrhofen, Tel.: +43/5285/64223, E-Mail: office@kunczicky.at, www.kunczicky.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Krankenanstaltenrecht, Raumordnung, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: KUNCZICKY Rechtsanwälte (GebR) Luchner, Mag. Heinrich Waldbadstraße 537, 6290 Mayrhofen, Tel.: 05285/62482, E-Mail: info@rechtsanwalt-lw. at, www.rechtsanwalt-lw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Luchner, Wechselberger, Wechselberger Wechselberger, Dr. Rainer Waldbadstraße 537, 6290 Mayrhofen, Tel.: 05285/62482, E-Mail: info@rechtsanwalt-lw. at, www.rechtsanwalt-lw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Luchner, Wechselberger, Wechselberger Wechselberger, MMag. Johannes Waldbadstraße 537, 6290 Mayrhofen, Tel.: 05285/62482, E-Mail: info@rechtsanwalt-lw.at, Internet: www.rechtsanwalt-lw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Luchner, Wechselberger, Wechselberger

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verzeichnis Schwaz Brandacher, Dr. Stefan Andreas-Hofer-Straße 3, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/67776-0, E-Mail: kanzlei@ra-brandacher.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Brandacher, Singer Grauss, Mag. Georg Lahnbachgasse 3, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/98232, E-Mail: kanzlei@georggrauss.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Fremden- und Asylrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Janovsky, MMag. Dr. Georg Burggasse 8, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/64366, E-Mail: georg.janovsky@rechtsanwalt-schwaz.at, www.rechtsanwalt-schwaz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Stecher, Janovsky Kellerer, Mag. Dominik Ludwig-Penz-Straße 2, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/62331, E-Mail: d.kellerer@rechtsberater.at // Kanzleigemeinschaft: Moser, Kellerer Köll-Kirchmeyr, Dr. Beate Kohlgasse 2a, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/73680, E-Mail: kanzlei@koell-kirchmeyr.at, www.ekoe.at/anwalt // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, EDV- und Softwarerecht // Fremdsprache(n): Englisch Ludwig, Mag. Daniel Münchner Straße 15, Top 12, 3. Stock, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/98212, E-Mail: office@ kanzlei-ludwig.at, www.kanzlei-ludwig.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht und Raumordnung, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Moser, Dr. Gernot Ludwig-Penz-Straße 2, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/62331, E-Mail: gm@rechtsberater.at, www.rechtsberater.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Moser, Kellerer Moser, Mag. Philipp Ludwig-Penz-Straße 2, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/62331, E-Mail: gm@rechtsberater.at, www.rechtsberater.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Allgemeinpraxis, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Moser, Kellerer Singer, Mag. Martin, MAS Andreas-Hofer-Straße 3/II, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/67776, E-Mail: ra.singer@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Europarecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Singer, Brandacher Stecher, Mag. Dr. Paula Burggasse 8, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/64366 oder 05242/62900, E-Mail: office@rechtsanwalt-schwaz.at, www.rechtsanwalt-schwaz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Stecher, Janovsky Waizer, Mag. Ekkehard Münchner Straße 11/II, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/63336, E-Mail: office@waizer-schwaz. at, www.waizer-waizer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Waizer, Waizer Zell am Ziller Fankhauser, Mag. Maximilian Gerlosstraße 9, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/22040, E-Mail: office@advocates.at, www. advocates.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Agrarrecht, Forstrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Huber, Fankhauser Geisler, Mag. Stefan Talstraße 4a, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/4144, E-Mail: info@geisler-gredler.at, www. dengg-geisler-gredler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Agrarrecht, Forstrecht, Allgemeinpraxis, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Jagd- und Fischereirecht // Kanzleigemeinschaft: Dengg, Geisler, Gredler, Lamprecht Gredler, Mag. Markus Talstraße 4a, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/4144, E-Mail: info@geisler-gredler.at, www. dengg-geisler-gredler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Luftfahrtrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dengg, Geisler, Gredler, Lamprecht

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Huber, Mag. Wilfried Gerlosstraße 9, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/22040, E-Mail: office@advocates.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Baurecht und Raumordnung, Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Huber, Fankhauser Lamprecht, Mag. Petra Talstraße 4a, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/4144, E-Mail: info@geisler-gredler.at, www. dengg-geisler-gredler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dengg, Geisler, Gredler, Lamprecht

BEZIRK KUFSTEIN Bad Häring Bosin, Mag. Oliver Dorfpassage 1, 6323 Bad Häring, Tel.: 05332/77088, E-Mail: ra-frischmann@ra-bosin.at, www.ra-bosin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Mag. Oliver Bosin, Mag. Thomas Frischmann, Rechtsanwälte Frischmann, Mag. Thomas Dorfpassage 1, 6323 Bad Häring, Tel.: 05332/77088, E-Mail: ra-frischmann@ra-bosin. at, www.ra-bosin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Umgründungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Mag. Oliver Bosin, Mag. Thomas Frischmann, Rechtsanwälte Brixlegg Margreiter, Mag. Dr. Inge Zentrum 16, 6233 Kramsach, Tel.: 05337/66090, E-Mail: office@anwaeltinnen.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Margreiter, Markl Markl, Mag. Margit Zentrum 16, 6233 Kramsach, Tel.: 05337/66090, E-Mail: office@anwaeltinnen.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Markl, Margreiter Kirchbichl Landmann, Dr. Eveline Oberndorferstraße 1, 6322 Kirchbichl, Tel.: 05332/81474, E-Mail: kanzlei@dr-landmann. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Langmayr, Mag. Norbert Rofanstraße 6, 6322 Kirchbichl, Tel.: 05332/22127, E-Mail: ra.langmayr@chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Transportrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Thaler, Mag. Dr. Gerhard Lärchenweg 14, 6322 Kirchbichl, Tel.: 05332/77 6 25, E-Mail: gerhard@ra-thaler.at, www.ra-thaler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Vertragsrecht, Beamtendienst- und Disziplinarrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kufstein Bodner, Mag. Johannes Unterer Stadtplatz 24, 6332 Kufstein, Tel.: 05372/64553, E-Mail: kanzlei@zpm.at, www. anwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Baurecht, Konsumentenschutz, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Marschitz – Petzer – Bodner Bronauer, Dr. Karin Maderspergerstraße 8/I, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/63567, E-Mail: office@kuflaw.at, www.kuflaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Dillersberger & Bronauer Rechtsanwaltsgemeinschaft Buchauer, Mag. Dr. Bernhard Josef-Egger-Straße 5, 6330 Kufstein, Tel.: +43/5372/610700, E-Mail: office@ratb.at, www. ratb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Transportrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Treichl, Buchauer Dallago, Dr. Manfred Oberer Stadtplatz 5a, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61813, dallago@ad-voc.at, www.ad-voc. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: HERMANN & KRAFT & DALLAGO, Rechtsanwälte


verzeichnis Dillersberger, Mag. Christian Maderspergerstraße 8, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/63567, E-Mail: office@kuflaw.at, www. kuflaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Jagd- und Fischereirecht, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Dillersberger & Bronauer Rechtsanwaltsgemeinschaft Draschl, Mag. Werner Maderspergerstraße 8/I, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/63567, E-Mail: office@kuflaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Mietund Wohnrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Dillersberger & Bronauer Rechtsanwaltsgemeinschaft Ellinger, Dr. Maximilian Pirmoserstraße 15, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62261, E-Mail: dr.ell@tirol.com, www. rechtsanwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verträge aller Art, Baurecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ellinger, Ellmerer Ellmerer, Dr. Günter Pirmoserstraße 15, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62262, E-Mail: dr.ell@tirol.com, www. rechtsanwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ellinger, Ellmerer Gruber, MMag. Dr. Katharina Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol.at, www.advocat-tirol.at // Kanzleigemeinschaft: Waldbauer – Paumgarten – Naschberger und Partner Hermann-Kraft, Mag. Birgit Oberer Stadtplatz 5a, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61813, E-Mail: office@ad-voc.at, www. ad-voc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: HERMANN & KRAFT & DALLAGO, Rechtsanwälte Huber, Dr. Georg Josef-Egger-Straße 8, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64543, E-Mail: ra.dr.huber@kufnet.at, www.rechtsanwalt-huber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden Huber, Mag. Christoph Josef-Egger-Straße 8, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64543, E-Mail: ra.mag.huber@kufnet. at, www.rechtsanwalt-huber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Huber Koidl, Dr. Monika Kaiserbergstraße 8/2. Stock, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62451, E-Mail: info@ra-zelger.at, www.ra-zelger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Vertragsrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Zelger, Koidl Kollar, Dr. Christina Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol.at // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwälte Waldbauer – Paumgarten – Naschberger und Partner Kraft, Dr. Thomas Oberer Stadtplatz 5a, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61813, E-Mail: office@ad-voc.at, www. ad-voc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Ärzte-, Kranken- und Krankenanstaltenrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: HERMANN & KRAFT & DALLAGO, Rechtsanwälte Krall, Dr. Friedrich Georg-Pirmoser-Straße 5, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/65465, E-Mail: rakrall@aon.at, www.kufstein-rechtsanwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch

Paumgarten, Mag. Larissa Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol.at Paumgarten, Mag. Philip Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol. at, www.advocat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenz-, Anfechtungsrecht, Unternehmenssanierg., Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Umgründungsrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Petzer, Dr. Peter Unterer Stadtplatz 24, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64553, E-Mail: kanzlei@zpm.at, www. anwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Marschitz – Petzer – Bodner Rosenwirth, Mag. Claudia Pirmoserstraße 15, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62261, E-Mail: dr.ell@tirol.com, www. rechtsanwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ellinger, Ellmerer Salcher, Dr. Martin Georg-Pirmoser-Straße 13, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61991, E-Mail: office.ras@aon.at, www.rechtsanwaltkufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Vereinsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltsgemeinschaft Salcher + Salzburger Salzburger, Mag. Richard Georg-Pirmoser-Straße 13, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61991, E-Mail: office.ras@aon.at, www.rechtsanwaltkufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Europarecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltsgemeinschaft Salcher + Salzburger Telser, Dr. Clemens Unterer Stadtplatz 24, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64553, E-Mail: kanzlei@anwalt-kufstein.at, www.anwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Marschitz, Petzer, Bodner Treichl, Dr. Thomas Josef-Egger-Straße 5, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61070, E-Mail: office@ratb.at, www.ratb. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht // Kanzleigemeinschaft: Treichl, Buchauer Tuncer, Mag. Mustafa Südtiroler Platz 12, 6330 Kufstein, Tel.: 05356/62682, E-Mail: tuncer@wendling.at, www.ramt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Bank- und Wertpapierrecht, Banken- und Versicherungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Türkisch, Englisch Waldbauer, Mag. Michael Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol.at, www.advocat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwälte Waldbauer – Paumgarten – Naschberger und Partner Zelger, Dr. Thomas Kaiserbergstraße 8/2. Stock, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62451, E-Mail: info@ra-zelger. at, www.ra-zelger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Zelger, Koidl Kundl Margreiter, Mag. Thomas Dr.-Bachmann-Straße 27, 6250 Kundl, Tel.: 05338/20202, E-Mail: rechtsanwalt@kundl. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht, Zivilrecht

Krumschnabel, Mag. Martin Josef-Egger-Straße 5, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/22170, E-Mail: rechtsanwalt@krumschnabel.at, www.krumschnabel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Krumschnabel

Rappold, Mag. Martin Dr.-Franz-Stumpf-Straße 3, 6250 Kundl, Tel.: 05338/21470, E-Mail: ra.rappold@kundl.at, www.ra-rappold.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Mietund Wohnrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht

Marschitz, Dr. Herbert Unterer Stadtplatz 24, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64553, E-Mail: kanzlei@zpm.at, www. anwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Raumordnung, Vergaberecht // Kanzleigemeinschaft: Marschitz – Petzer – Bodner

Münster

Naschberger, Mag. Helmut MBL Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144-0, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol.at, www.advocat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht, Enteignungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwälte Waldbauer – Paumgarten – Naschberger und Partner

Rattenberg

Lechner, Mag. Egon Entgasse 320, 6232 Münster, Tel.: 05337/20050, E-Mail: ra_egon.lechner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht

Knödl, Dr. Othmar Hassauerstraße 75, 6240 Rattenberg, Tel.: 05337/63168, E-Mail: kanzlei.sks@rechtsanwaelte-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Sportrecht – Skirecht // Kanzleigemeinschaft: Knödl, Soder

eco.nova

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verzeichnis Schneider, Dr. Alois Hassauerstraße 71, 6240 Rattenberg, Tel.: 05337/64515, E-Mail: ra.schneider@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Sportrecht – Skirecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Soder, Mag. Manfred Hassauerstraße 75, 6240 Rattenberg, Tel.: 05337/63168, E-Mail: kanzlei.sks@rechtsanwaelte-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Knödl, Soder Zimmermann, Dr. Martin Hassauerstraße 75, 6240 Rattenberg, E-Mail: kanzlei.sks@rechtsanwaelte-tirol.at, Tel.: 05337/63168 // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Miet- und Wohnrecht, Verwaltungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Söll Seisl, Mag. Dr. Josef Unterhauning 12a, 6306 Söll, Tel.: 0676/53 80 408, E-Mail: office@ra-seisl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Strafrecht Vorderthiersee Maly, Elisabeth Vorderthiersee 69b, 6335 Vorderthiersee, E-Mail: kanzleimaly@t-online.de // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München // Bevorzugte Tätigkeit(en): Deutsches Recht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, außergerichtliche Streitbeilegung, Allgemeines Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Niedergelassene/r Europäische/r Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin: Deutschland, Österreich Zugelassen bei Gerichten außerhalb Österreichs: Deutschland, Österreich Wörgl Atzl, Mag. Alexander Peter-Stöckl-Straße 8, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/23177, E-Mail: jus@atzl-pertl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Pertl, Atzl Böhler, Dr. Theresa Bahnhofplatz 6, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/70271, E-Mail: kanzlei@ad.voc.at, ad.voc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Arbeits- und Sozialrecht // Fremdsprache(n): Englisch Föger, Dr. Peter R. Josef-Speckbacher-Straße 8, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/23100, E-Mail: office@fps.co.at, www.foeger-pall.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltspartnerschaft Föger & Pall Gumpoltsberger, Dr. Michael Bahnhofstraße 25, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/23923, E-Mail: kanzlei@gumpoltsberger.com, www.gumpoltsberger.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Wasserrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen Hausberger, Dr. Walter Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Bäuerliches Übergabsrecht // Kanzleigemeinschaft: Hausberger, Moritz, Schmidt Hochstaffl-Salcher, Dr. Ingrid Bahnhofstraße 38, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/71800, E-Mail: mail@hochstaffl-rupprechter. com, www.hochstaffl-rupprechter.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Transportrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hochstaffl, Rupprechter, Rass Loinger, Mag. Gerold Innsbrucker Straße 2, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/20828, E-Mail: recht@ra-loinger.com, www.ra-loinger.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Sportrecht – Skirecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht Moritz, Dr. Katharina Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Griechisch // Kanzleigemeinschaft: Hausberger, Moritz, Schmidt Pertl, Dr. Herbert Peter-Stöckl-Straße 8, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/23177, E-Mail: jus@ra-pertl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Pertl, Atzl Rass, Mag. Ing. Stefan Bahnhofstraße 38, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/71800, E-Mail: mail@hochstaffl-rupprechter. com, www.hochstaffl-rupprechter.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Reiserecht, Sportrecht – Skirecht, Vergaberecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hochstaffl, Rupprechter, Rass

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Rass, Mag. Stefan M. Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at, www.ra-hms. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Rupprechter, Mag. Walter Bahnhofstraße 38, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/71800, E-Mail: mail@hochstaffl-rupprechter. com, www.hochstaffl-rupprechter.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hochstaffl, Rupprechter, Rass Schmidt, Dr. Alfred Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht und Raumordnung, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Hausberger, Moritz, Schmidt Schmidt-Winkler, Mag. Sigrid Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at Steinbacher, Mag. Markus Salzburger Straße 18a, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/71575, E-Mail: kanzlei@ra-steinbacher. at, www.ra-steinbacher.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Miet- und Wohnrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Widschwenter, Dr. Andreas Salzburgerstraße 1, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/72350, E-Mail: office@ra-widschwenter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Widschwenter, MMag. Christina Salzburger Straße 1, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/72350, E-Mail: office@ra-widschwenter.at, www.widschwenter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch

BEZIRK KITZBÜHEL Hopfgarten im Brixental Mettler, M.A. Mag. Martin Marktgasse 11, 6361 Hopfgarten im Brixental, Tel.: 05335/215416, E-Mail: mettler@ pletzer.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Mietund Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Kössen Hechenbichler, Dr. Apollonia Bichlach 65a, 6345 Kössen, Tel.: 05375/6680, E-Mail: ra.hechenbichler@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht Kirchberg Hainbuchner, Dr. Katrin Hauptstraße 11, 6365 Kirchberg, Tel.: 05357/4200, E-Mail: kanzlei@hainbuchner-kaiser. at, www.hainbuchner-kaiser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Verwaltungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kaiser, Hainbuchner Kaiser, Dr. Katja Hauptstraße 11, 6365 Kirchberg, Tel.: 05357/4200, E-Mail: kanzlei@hainbuchner-kaiser. at, www.hainbuchner-kaiser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Mediation, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hainbuchner, Kaiser Lechleitner, Dr. Christian Lendstraße 16, 6365 Kirchberg, Tel.: 05357/3414, E-Mail: office@rechtsanwaltkirchberg. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Arbeits- und Sozialrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Monitzer, Lechleitner Monitzer, Dr. Manfred Lendstraße 16, 6365 Kirchberg, Tel.: 05357/3414, E-Mail: office@rechtsanwaltkirchberg. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Miet- und Wohnrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Lechleitner, Monitzer Kitzbühel Brüggl, Dr. Simon Rathausplatz 2, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/6902, E-Mail: brueggl-harasser@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht, Grundverkehrsrecht, Sportrecht – Skirecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Harasser, Brüggl Brunner, Dr. Horst Hinterstadt 26, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/73131, E-Mail: office@rechtsanwalt-brunner. com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch


verzeichnis Dwyer, Mag. Katharina St. Johanner Str. 49a/15, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/20922, E-Mail: office@kanzlei-del. at, www.kanzlei-del.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträgerrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dwyer, Embacher, Lechner Embacher, Mag. Helga St. Johanner Straße 49a, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/20922, E-Mail: office@kanzlei-del. at, www.kanzlei-del.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht und Raumordnung, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Betriebsanlagenrecht, Wasserrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Französisch // Kanzleigemeinschaft: Dwyer, Embacher, Lechner Endstrasser, Mag. Gerhard Jochberg Straße 98, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72728; 05356/72729, E-Mail: office@ kitzlaw.at, www.kitzlaw.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Sportrecht – Skirecht, Ehe- und Familienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Stock & Endstrasser Feichtner, Dr. Bernhard Josef-Pirchl-Straße 9, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/64600, E-Mail: office@feichtner-partner.at, www.feichtner-partner.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Feichtner, Lindorfer Hagsteiner, Dr. Sebastian Franz-Erler-Straße 3, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66400, E-Mail: office1.hagsteiner@kitz. net, www.dr-hagsteiner.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht,Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hagsteiner, Katholnig Harasser, Dr. Günter Rathausplatz 2, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/6902, E-Mail: brueggl-harasser@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Harasser, Brüggl Hirnsberger, Dr. Roberto Bichlstraße 22, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/63927-0, E-Mail: office@hirnsberger.at, www.hirnsberger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Hufnagel, Maximilian Bichlstraße 22, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/63927-0, E-Mail: info@kanzlei-hufnagel.de // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer München // Kanzleigemeinschaft: Hirnsberger, Hufnagel Katholnig, MBL Dr. Alexander Franz-Erler-Straße 3, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66400, E-Mail: kanzlei@ra-katholnig. at, www.ra-katholnig.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Vertragsrecht, Europarecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hagsteiner, Katholnig Kettner, Mag. Andreas Jochberger Straße 98, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72728, E-Mail: office@kitzlaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Keuschnigg, Dr. Anton Klostergasse 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66883, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-keuschnigg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Planer, Planer, Keuschnigg Klamert, Markus Marchfeldgasse 19, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/75548, E-Mail: raklamert@yahoo.at // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: RAK München // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Banken- und Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch Kneissl, Mag. Johannes Obere Gänsbachgasse 7, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/62682, E-Mail: office@wendling.at, www.wendling.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bau- und Bauträgervertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Mietund Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Allgemeines Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Lechner, Mag. Martin St. Johanner Straße 49a/15, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/20922, E-Mail: office@kanzlei-del.at, www.kanzlei-del.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Sportrecht – Skirecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dwyer, Embacher, Lechner Lindorfer, Dr. Anneliese Josef-Pirchl-Straße 9, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/64600, E-Mail: office@feichtner-partner.at, www.feichtner-partner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Lindorfer, Feichtner

Planer, Dr. Peter Klostergasse 1, Villa Margit, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66883, E-Mail: kanzlei@ rechtsanwalt-planer.at, www.rechtsanwalt-planer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Planer, Planer-Beranek, Santagata Planer-Beranek, Dr. LL.M. Barbara Klostergasse 1, Villa Margit, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66883, 0664/2006486, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-planer.at, www.rechtsanwalt-planer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Europarecht, Miet- und Wohnrecht, Reiserecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Planer, Planer-Beranek, Santagata Reisch, Mag. Roland Franz-Reisch-Straße 11a, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/6915, E-Mail: ra.reisch@kitz.net // Bevorzugte Tätigkeit(en): Agrarrecht, Forstrecht, Verwaltungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Mag. Roland Reisch GnbR Rohracher, Mag. Hubertus Achenweg 16, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72930, E-Mail: kanzlei@rohwin.at, www. rohwin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Baurecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rohracher, Winkler Santagata, Mag. Stefano Klostergasse 1, Villa Margit, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66883, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-planer.at, www.rechtsanwalt-planer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Europarecht, Italienisches Recht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Planer, Santagata Schmiedt, Dr. Heinrich Sterzinger Platz 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/62874, E-Mail: info@ra-schmiedt.at, www. ra-schmiedt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch Stock, Dr. Emilio Jochberger Straße 98, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72728 oder 05356/72729, E-Mail: office@kitzlaw.at, www.kitzlaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Transportrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Stock & Endstrasser Trentinaglia, Dr. Manfred Kirchgasse 5, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/65650, E-Mail: info@trentinaglia.at, www. rechtsanwalt-kitzbuehel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Waldstätten, Mag. Martina Hornweg 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/20506, E-Mail: info@ra-kitz.at, www.ra-kitz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Raumordnung, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Wendling, Dr. Horst Kirchplatz 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/62682, E-Mail: office@wendling.at, www.wendling.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verträge aller Art, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Gemeinderecht, Raumordnung, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wendling GmbH Winischhofer Dr. Michael Am Steinbichl 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 0664/3406892, E-Mail: winischhofer@falke.at Winkler, Dr. Clemens Achenweg 16, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72930, E-Mail: kanzlei@rohwin.at, www. rohwin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rohracher, Winkler Winkler, Mag. Beatrix Achenweg 16, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72930, E-Mail: kanzlei@rohwin.at, www. rohwin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rohracher, WInkler Oberndorf Sammer-Resch, Dr. Elisabeth Josef-Hager-Straße 21, 6372 Oberndorf, Tel.: 05352/61739, E-Mail: sammer.resch@aon. at, www.sammer-resch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Baurecht und Raumordnung, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vereinsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Reith bei Kitzbühel Mümmler, Dr. Werner Brunnfeld 19, 6370 Reith bei Kitzbühel, Tel.: 05356/64091 // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Nürnberg // Bevorzugte Tätigkeit(en): Deutsches Recht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch St. Jakob i. H. Gruber, Mag. Helmut Moosbach 11, 6392 St. Jakob i. H., Tel.: 05354/52299, E-Mail: ra.gruber@utanet.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Bauträgerrecht // Fremdsprache(n): Englisch

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verzeichnis St. Johann in Tirol Miller, Dr. Werner Wegscheidgasse 7, 6380 St. Johann i. T., Tel.: 05352/64100, 0676/9192609, E-Mail: ra-miller@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch Trenker, Dr. Josef Speckbacherstraße 13, 6380 St. Johann i. T., Tel.: 05352/62475, E-Mail: ra.trenker.josef@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Wörgötter, Dr. Bernhard Mag.-Eduard-Angerer-Weg 14, 6380 St. Johann i. T., Tel.: 05352/67267, E-Mail: office@ woergoetter.at, www.woergoetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch Wörgötter, Mag. Michaela Mag.-Eduard-Angerer-Weg 14, 6380 St. Johann in Tirol, Tel.: 05352/67267, E-Mail: office@ woergoetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Eheund Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Privatkonkurse, Vertragserrichtungen aller Art // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wörgötter, Wörgötter Westendorf Pall, Mag. Hanno Dorfstraße 22, 6363 Westendorf, Tel.: 05334/20020, E-Mail: office@fps.co.at, www. foeger-pall.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltspartnerschaft Föger & Pall

BEZIRK REUTTE Reutte Mader, Mag. Gerhard Claudiastraße 8, 6600 Reutte, Tel.: 05672/63002, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-tirol.at, www.rechtsanwalt-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Mader – Steskal Rechtsanwälte Partnerschaft Pichler, Dr. Christian Untermarkt 16, 6600 Reutte, Tel.: 05672/63694, E-Mail: rechtsanwalt@pichler-reutte.at, www.rechtsanwalt-reutte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragserrichtungen aller Art, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch Steskal, Dr. Michael Claudiastraße 8, 6600 Reutte, Tel.: 05672/63002, E-Mail: m.steskal@rechtsanwalt-tirol. at, www.rechtsanwalt-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Zivilrecht // Kanzleigemeinschaft: Mader – Steskal Rechtsanwälte Partnerschaft Tschiderer, Dr. LL.M. Christian Mühler Straße 12/3, 6600 Reutte, Tel.: 05672/72090, E-Mail: kanzlei@ra-tschiderer.eu, www.ra-tschiderer.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Europarecht, Internationales Recht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Unterlercher, Dr. Maria Zeiller-Platz 1, 6600 Reutte, Tel.: 05672/72447, E-Mail: ra.unterlercher.reutte@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Vertragserrichtungen aller Art

BEZIRK IMST Imst Fink, Dr. Andreas Sirapuit 7, 6460 Imst, Tel.: 05412/64640, E-Mail: info@fink-kolb.at, www.fink-kolb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Niederländisch // Kanzleigemeinschaft: Fink, Kolb Fink, Dr. Christopher Sirapuit 7, 6460 Imst, Tel.: 05412/64640, E-Mail: info@fink-kolb.at, www.fink-kolb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Zivilrecht, Strafrecht // Kanzleigemeinschaft: Fink, Kolb Gstrein, Dr. Ulrich Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße 12/Top 5, 6460 Imst, Tel.: 05412/63512, E-Mail: info@ kanzleigstrein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gstrein

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Kolb, Dr. Peter Sirapuit 7, 6460 Imst, Tel.: 05412/64640, E-Mail: info@fink-kolb.at, www.fink-kolb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Fink, Kolb Leys, Dr. Martin Auweg 10, 6460 Imst, Tel.: 05412/66 667, E-Mail: ra.leys@cni.at, www.rechtsanwalt-leys. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Leys, Ganzer Linser, Mag. LL.M. Christian Stadtplatz 3, 6460 Imst, Tel.: 05412/63322, E-Mail: office@rechtsanwalt-linser.at, www. rechtsanwalt-linser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Internetrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Linser, Linser Linser, Mag. Peter Stadtplatz 3, 6460 Imst, Tel.: 05412/63322, E-Mail: office@rechtsanwalt-linser.at, www. rechtsanwalt-linser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Vertragsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Linser, Linser Moser, Dr. Markus Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße 12/7, 6460 Imst, Tel.: 05412/20650, E-Mail: ra.moser@ evonet.at, www.rechtsanwalt-moser.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch Pechtl-Schatz, Dr. Esther Rathausstraße 1/II, 6460 Imst, Tel.: 05412/63030, E-Mail: imst@anwaelte.cc, www.anwaelte.cc // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Schöffthaler, Dr. Christian Franz-Xaver-Renn-Straße 4/Top 30, 6460 Imst, Tel.: 05412/62814, E-Mail: recht@schoeffthaler.com, www.schoeffthaler.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Ehe- und Familienrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch Skarics, Dr. Markus Akademisch geprüfter Europarechtsexperte Dr.-Pfeiffenberger-Straße 14, 6460 Imst, Tel.: 05412/64600-0, E-Mail: ra@skarics.at, www.skarics.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Eheund Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden Skarics, Mag. Alexandra Dr.-Pfeiffenbergerstraße 14, 6460 Imst, Tel.: 05412/646000, E-Mail: ra@skarics.at Wijnkamp, Dr. Stephan Sirapuit 7, 6460 Imst, Tel.: 05412/64640, E-Mail: office@wijnkamp-advocatuur.com, www.bergsportrecht.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Alpinrecht, Internationales Recht, Sportrecht – Skirecht, Ausländisches Recht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht // Fremdsprache(n): Niederländisch, Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Wijnkamp Advocatuur/ Advokatur GmbH Mieming Falkner, Mag. Antonius Barwies 329/5, 6414 Mieming, Tel.: 05264/43440, E-Mail: falkner@rechtsanwalt-falkner. com, www.rechtsanwalt-falkner.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Silz Kurz, Dr. Josef Widumgasse 3, 6424 Silz, Tel.: 05263/6950, E-Mail: kanzlei-kurz@dweb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht Zobl, Mag. Günter Tiroler Straße 82, 6424 Silz, Tel.: 05263/20008, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-zobl.at, www.rechtsanwalt-zobl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Verteidigung in Strafsachen // Fremdsprache(n): Englisch

BEZIRK LANDECK Landeck Eiter, Dr. Robert Malser Straße 13, 6500 Landeck, Tel.: 05442/62435, E-Mail: dr.eiter@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Gemeinderecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch Fuchs, Dr. Werner Malser Straße 36a, 6500 Landeck, Tel.: 05442/64640, E-Mail: office@rafuchs.at, www. rafuchs.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch


sposta P.b.b. Verlag Edition 2017,

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verzeichnis Weiskopf, Mag. Stefan Malser Straße 34, 6500 Landeck, Tel.: 05442/66121, E-Mail: wuk@ra-tirol.at, www. ra-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Weiskopf, Kappacher, Kössler

Dr. Rainer Kappacher, MBL Rechtsanwalt

BEZIRK LIENZ

Malser Straße 34 · 6500 Landeck T. +43 5442 661 21 · F. +43 5442 661 31 M. +43 664 3201322

Lienz

office@ra-tirol.at · www.ra-tirol.at Kappacher, Dr. Rainer Michael Malser Straße 34, 6500 Landeck, Tel.: 05442/66121, 0664/3201322, E-Mail: wuk@ra-tirol. at, www.ra-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Baurecht, Bauträger- und 2 Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienwkk_VISITENKARTEN_4c_85x54-DD.indd 24.07.15 11:42 recht, Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht und Umgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Weiskopf, Kappacher, Kössler

Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler Rechtsanwalt

Gasser, Dr. Gernot Beda-Weber-Gasse 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852/63563, E-Mail: gasser-schnee@A1.net, members.aon.at/radrgasser // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verträge aller Art, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Gemeinderecht, Raumordnung, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Gasser, Schneeberger Gruber-Mariacher, Dr. Kristina Rosengasse 13, 9900 Lienz, Tel.: 04852/62216, E-Mail: gruber-pedevilla@tirol.com, www. gruber-pedevilla.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Sportrecht – Skirecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Pedevilla, Gruber-Mariacher Hibler, Dr. Johannes Mühlgasse 11/6, 9900 Lienz, Tel.: 04852/65166, E-Mail: ra@hibler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kerschbaumer, Dr. Robert Burghard-Breitner-Straße 4, 9900 Lienz, Tel.: 04852/62562-0, E-Mail: anwalt@robertkerschbaumer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Verträge aller Art

Malser Straße 34 · 6500 Landeck T. +43 5442 661 21 F. +43 5442 661 31 office@ra-tirol.at · www.ra-tirol.at Kössler, Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Malser Straße 34, 6500 Landeck, Tel.: 05442/66 121, E-Mail: wuk@ra-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Schadenersatzrecht, Gesellschaftsrecht, Urheber- und Markenrecht, Datenschutzrecht // Fremdsprache(n): Englisch24.07.15 11:42 wkk_VISITENKARTEN_4c_85x54-DD.indd 4 //Kanzleigemeinschaft: Weiskopf, Kappacher, Kössler Lenfeld, Dr. Walter Malser Straße 49a, 6500 Landeck, Tel.: 05442/63029, 0664/1009141, E-Mail: ra-ll@aon. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Walter Lenfeld – Dr. Wilfried Leys Rechtsanwälte Lethmüller, Dr. Franz Josef Malser Straße 11, 6500 Landeck, Tel.: 05442/64280, E-Mail: ra.lethmueller@aon.at, www. ra-lethmueller.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Englisch Leys, Dr. Wilfried Malser Straße 49a, 6500 Landeck, Tel.: 05442/63029, E-Mail: office@anwalt-tirol.at, www.anwalt-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Walter Lenfeld – Dr. Wilfried Leys Rechtsanwälte

Kraler, Dr. Reinhard Johannesplatz 4, 9900 Lienz, Tel.: 04852/67466, E-Mail: kanzlei.ra@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Reinhard Kraler Rechtsanwalt GmbH Pedevilla, Dr. Bruno Rosengasse 13, 9900 Lienz, Tel.: 04852/62216, 62217, E-Mail: gruber-pedevilla@tirol.com, www.gruber-pedevilla.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gruber-Mariacher, Pedevilla Rastner, MMag. Dr. Verena Johannesplatz 9, 9900 Lienz, Tel.: 04852/68968, 0676/9585707, E-Mail: kanzlei@ra-rastner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Versicherungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Mietund Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Rochelt, Mag. Benjamin Johannesplatz 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852/67187, E-Mail: office@benjaminrochelt.at, www. benjaminrochelt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Strafrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch

Pinzger, Dr. Edgar Citypassage, Malser Straße 19, 6500 Landeck, Tel.: 05442/650 50, E-Mail: recht@pinzger-anwalt.at, www.pinzger-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht

Schneeberger, Dr. Sonja Beda-Weber-Gasse 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852/63563-0, E-Mail: gasser-schnee@utanet.at, members.aon.at/radrgasser // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Sportrecht – Skirecht, Vertragserrichtungen aller Art, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Kanzleigemeinschaft: Gasser, Schneeberger

Schimana, Dr. Otmar Urichstraße 6, 6500 Landeck, Tel.: 05442/93000, E-Mail: office@kanzlei-vertragsrecht.at, www.kanzlei-vertragsrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Bauträgerund Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Zollrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch

Seirer, Dr. Gerhard Tiroler Straße 30, 9900 Lienz, Tel.: 04852/64564, E-Mail: rechtsanwalt@sw-kanzlei. at, www.sw-kanzlei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Inkassowesen, Exekutionsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Reiserecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Seirer, Weichselbraun

Venier, MMag. Sarah Malser Straße 49a, 6500 Landeck, Tel.: 05442/63029, E-Mail: office@anwalt-tirol.at, www.anwalt-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Konsumentenschutz, Allgemeines Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Ehe- und Familienrecht, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch

Türk, Dr. Ingrid Südtirolerplatz 9a, 9900 Lienz, Tel.: 04852/69068, E-Mail: office@tuk-lienz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Scheidungs- und Familienrecht, Mediation, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Verträge aller Art, Privatkonkurse // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Weichselbraun, Mag. Herbert Tiroler Straße 30, 9900 Lienz, Tel.: 04852/64564, E-Mail: rechtsanwalt@sw-kanzlei.at, www.sw-kanzlei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Seirer, Weichselbraun

Mag. Stefan Weiskopf Rechtsanwalt

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