Skip to main content

eGovernment 07/2026

Page 1

www.egovernment.de

25. Jahrgang

ISSN 2941-2870 (Print) | ISSN 2944-3598 (Online)

Ausgabe 07/2026

3

29. Juni 2026

Sprung nach vorn

11

Mehr als Once-Only

Elena YorgovaRamanauskas, CIO des Saarlands, über die Aufholjagd im Bitkom Länderindex.

19

SPEZIAL

Michael Pfleger spricht im Interview über aktuelle NOOTS-Projekte und die weiteren Pläne.

Der aktuelle Stand sowie Hintergründe und Lösungen zum Themenkomplex „Digital Education“.

Föderale Steuerung mit System

Bild: © Freie Hansestadt Bremen

Bremen leitet PortfolioBoard im IT-Planungsrat Mit dem Portfolio-Board schafft der IT-Planungsrat ein Gremium, das Priorisierung und operative Umsetzung verbindet. Das verheißt eine effektivere föderale IT-Kooperation. Den Vorsitz übernimmt die Freie Hansestadt Bremen.

Carola Heilemann-Jeschke, CIO der Freien Hansestadt Bremen.

In seiner 50. Jubiläumssitzung hat der IT-Planungsrat eine Organisationsstruktur geschaffen, die das föderale Zusammenspiel bei der Digitalisierung neu ordnen soll: das Portfolio-Board. Der Freien Hansestadt Bremen wurde der Vorsitz übertragen – ein Vertrauensbeweis an Landes-CIO Carola HeilemannJeschke und die in der Hansestadt geleistete Arbeit, wie Dr. Martin Hagen, Staatsrat für Haushalt, Personal und Digitalisierung, in den Sozialen Medien einordnete. Bremen übernimmt den Vorsitz nicht zufällig, wie Hagen betont: Das Land habe in den vergangenen Jahren als „Pate des strategischen Schwerpunktthemas ‚Digitale Anwendungen‘“ eine Moderationsund Koordinierungsrolle erfüllt.

erung des gemeinsamen föderalen Portfolios sei kein HinterzimmerProzess, sondern solle für alle Beteiligten aus Bund, Ländern und Kommunen offen und nachvollziehbar sein. Das stärke die Legitimität von Budgetentscheidungen und „erzeugt auch den nötigen Druck auf kohärente, gut begründete Empfehlungen.“ Das Portfolio-Board arbeitet innerhalb eines klaren Zyklus: In fünf Phasen werden Innovationsbedarfe erhoben, Prioritäten gesetzt, Vorhaben umgesetzt und deren Wirkung gemessen. Ein jährlicher Entscheidungsrhythmus orientiert sich an der Aufstellung der Wirtschaftspläne. Damit entsteht, was das Konzept vorsieht: ein „lernendes Steuerungssystem, das sowohl

Die Erfahrungen reichten „von der Länderkonsultation zum verbindlichen Plattformkern des D-Stacks über die Weiterentwicklung der Governance der Deutschlandarchitektur bis hin zu konkreten Umsetzungsvorhaben“. Eben diese Kombination aus strategischem Denken und operativer Umsetzung dürfte dem Board zugutekommen, soll es doch das „dedizierte Gremium für die strategische Steuerung der gemeinsam finanzierten föderalen Digitalisierungsvorhaben“ werden. Mit Bayern, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und dem Bund umfasst das Board sechs Mitglieder, die Föderale ITKooperation (FITKO) steht diesem ohne eigenes Stimmrecht beratend zur Seite. Hagen formuliert den

Kerngedanken dahinter aus: „Wer gemeinsam digitalisieren will, muss auch gemeinsam priorisieren und kohärent steuern.“ Genau das ist das Mandat des Gremiums. Es formuliert seine Empfehlungen nach dem Konsentprinzip – Beschlüsse gelten als konsentiert, wenn kein schwerwiegender, begründeter Einwand vorliegt.

Transparenz als Anspruch Ein politisch bedeutsames Signal sendet das Portfolio-Board laut Heilemann-Jeschke durch seinen Transparenzanspruch: „Die Empfehlungen an den IT-Planungsrat werden vollständig nachvollziehbar aufbereitet, auch für alle NichtMitglieder des Gremiums.“ Die Steu-

Stabilität als auch Flexibilität sicherstellt“. Die Rollen sind dabei klar umrissen: Der IT-Planungsrat bleibt die letzte Entscheidungsinstanz für strategische Leitplanken und den Wirtschaftsplan, das Portfolio-Board bereitet diese Entscheidungen auf Basis fundierter Analysen vor. Die FITKO agiert als „Maschinenraum“ – sie konsolidiert Bedarfsmeldungen, bewertet Vorhaben nach transparenten Kriterien und bereitet Priorisierungsszenarien auf. Die Träger der einzelnen Vorhaben – Bund, Länder oder externe Partner – verantworten die Umsetzung. Die Portfoliosteuerung verzichtet bewusst auf administrative Überbelastung. Wie das Konzept ausdrücklich festhält, folgt es dem Prinzip: „so schlank wie möglich, so robust wie nötig“. Das System ist nicht statisch angelegt. Die erste formale Evaluierung soll 2028 stattfinden. Dann wird überprüft, ob die Portfoliosteuerung die strategischen Ziele des IT-Planungsrats nachweislich wirksamer erreicht, ob die Prozesse in der Praxis leistbar sind und ob Aufwand und Nutzen in angemessenem Verhältnis stehen. aus Weitere Informationen Zur Webseite mit allen Beschlüssen der 50. Sitzung des IT-Planungsrats.

[ voge.ly/itp-sitzung50 ]

Kurz gemeldet OZG-Umsetzung in Bayern: AKDB wird Generalunternehmer Der Bund erprobt gemeinsam mit mehreren Ländern einen zentralen Umsetzungsansatz für den flächendeckenden Rollout digitaler Verwaltungsleistungen. Die Kooperation startete zum Jahresanfang 2026 mit Bayern und Hessen, nun kommen nach und nach weitere Länder hinzu. Damals wurde beschlossen: In Bayern und Hessen wird eine Blaupause für einen digitalen Servicestaat erschaffen, die danach bundesweit ausgerollt wird. Die Vereinbarung sieht vor, dass je Bundesland mindestens fünf Leistungen bis Ende 2026 flä-

chendeckend verfügbar sein sollen. Für die bayerischen Kommunen steht nun offiziell fest: Die Rolle des Generalunternehmers auf Landesebene übernimmt die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Wie die AKDB betont, setzt das bayerische Umsetzungsmodell auf ein enges Zusammenspiel aller Beteiligten: Während der Bund die Finanzierung und den programmatischen Rahmen vorgibt und das Bayerische Digitalministerium die politische Steuerung übernimmt, verantwortet die AKDB

als Landes-Generalunternehmer die Geschäftsstelle sowie die technische Umsetzung im Land. Ergänzend soll die BayKommun die Kommunen als zentraler Ansprechpartner für die kommunale Vernetzung und Kommunikation begleiten. Der Plan sieht vor, dass die Kommunen ihre Leistungen über den „DigitalMarkt“ der BayKommun beziehen. Die bayerischen Kommunen sollen hierfür entsprechende, ausführliche Informationen und Angebote erhalten, um ein Ausrollen der OnlineDienste sicherzustellen.

„Das Modell umfasst die technische Integration, das Onboarding der Kommunen, die Steuerung aller Beteiligten sowie die Begleitung bis in den Wirkbetrieb. Ziel ist eine skalierbare Struktur, die Implementierungsaufwände reduziert, Skaleneffekte hebt und als übertragbares Roll-in-Modell dient“, erklärt AKDB-Vorsitzender Rudolf Schleyer. Mit diesem Vorgehen könne die AKDB ihre „langjährige kommunale ITErfahrung hervorragend einbringen“. su akdb.de