Geschäftsbericht 2014

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GESCHÄFTSBERICHT 2014



BDA | DIE ARBEITGEBER Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der ­gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittel­ ­ ständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen ­Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarkt­ politik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäi­ scher und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Die Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen 52 bundesweiten Branchen­organisationen und 14 Landes­vereinigungen organisiert.



Sehr geehrte Damen und Herren, im zurückliegenden Jahr haben die BDA insbesondere drei Themen ­beschäftigt: das Rentenpaket, das Mindestlohn­ gesetz und die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit. Mit dem Rentenpaket wurden nicht nur Reformerfolge der Vergangenheit teilweise zunichtegemacht. Das Ren­ tenpaket war zudem ein teurer Fehler, der vor allem die jüngere G ­ eneration mit einer milliardenschweren Hypo­ thek belastet. Die Rente mit 63 führt zu neuer Frühverrentung und verschärft den Fachkräftemangel. A ­n einigen Stellen konnte die BDA ­A npassungen durchsetzen – insbesondere bei den Einschränkungen der Anrechnungs­ zeiten bei der Rente mit 63 und der Einführung der sog. Flexi-Rente, der rechtlichen Absicherung für Beschäf­ tigung über das Renten­ alter hinaus. Beide Verbesserungen beseitigen aber nicht die Tatsache, dass das Renten­ paket insgesamt ein schwerwiegender und teurer Fehler bleibt. Mit dem Mindestlohngesetz brach die Große Koalition mit der erfolgrei­ chen Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre. Für die Schwächsten am Ar­ beitsmarkt wird mit dem gesetzlichen Mindestlohn eine Barriere errich­ tet. Mit der Verdrängung geltender ­Tarifverträge wird die Tarifautonomie zudem massiv beschädigt. Bei der Ausgestaltung der Mindestlohnkom­ mission hat die BDA gemeinsam mit dem DGB weiteren Schaden verhin­ dern können. Der Mindestlohn wird nicht wie geplant jährlich, sondern nur alle zwei Jahre angepasst. Zudem orientiert sich die Mindestlohnkom­ mission bei der Anpassung des Min­ destlohns nachlaufend am Tarifindex, also am Durchschnitt geschlossener Tarifverträge. Damit wird eine Präju­ dizierung von Tarifverhandlungen ver­ hindert.

Sehr zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung endlich einen Ge­ setzentwurf zur Regelung der Tarifein­ heit vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf lehnt sich eng an den gemeinsamen Vorschlag von BDA und DGB an. Die Tarifeinheit ist unverzichtbar, damit Tarifkollisionen im Betrieb vermieden werden. Für dieselbe Arbeitnehmer­ gruppe können nicht unterschiedliche Tarifverträge gelten. Es muss für alle Beteiligten klar sein, was gilt, wenn Tarifverträge mit unterschiedlichen Inhalten für identische Arbeitsverhält­ nisse gelten. Eine Kernbotschaft der BDA in die­ sem Jahr war, dass sich die Politik – statt zu verteilen und zu regulieren – mehr um das Erwirtschaften kümmern muss. Mitte des Jahres setzte mit der abschwächenden Konjunktur bei man­ chen Vertretern der Koalition ein Um­ denken ein. Wirtschaftsthemen, wie die Stärkung privater Investitionen und die Gestaltung der Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt, wur­ den auf die Agenda der Bundesregie­ rung gesetzt. Hier müssen aber Taten folgen. Eine schlichte, aber wirksame Stütze der Konjunktur wäre ein Belas­ tungsmoratorium. Die Unternehmen dürfen nicht mit weiteren Abgaben und Regulierungen belastet werden. Hierfür wird sich die BDA in den kom­ menden Monaten einsetzen. Der vorliegende Geschäftsbericht gibt Ihnen aber zunächst einen umfas­ senden Überblick über die inhaltlichen Schwerpunkte und Tätigkeitsbereiche der BDA im Jahr 2014.

Dr. Reinhard Göhner Hauptgeschäftsführer der BDA



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Arbeits- und Tarifrecht

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Lohn- und Tarifpolitik

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Besch채ftigung

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Soziale Sicherung

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Bildung

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Europa und Internationales

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Wirtschaft und Finanzen

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Die BDA



ARBEITS- UND TARIFRECHT


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Tarifeinheit stärkt und ­sichert Tarifautonomie Am 11. Dezember 2014 hat das Bun­ deskabinett den Entwurf für ein Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Der Ent­ wurf ist im Anschluss dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet worden und wird danach mit dessen Anmer­ kungen in den Bundestag eingebracht. Der Kabinettsbeschluss stellt einen wichtigen Schritt dar, die Tarifauto­ nomie in Deutschland zu sichern und das Tarifvertragssystem als Friedens­ system zu stabilisieren. Eine erfolgreiche Tarifautonomie erfordert Rechtsklarheit und Rechts­ sicherheit: Arbeitgeber und Arbeitneh­ mer müssen wissen, woran sie sind, was für sie gilt. Sie müssen sich auf diese Geltung auch verlassen können. Das wurde über Jahrzehnte durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsge­ richts zur Tarifeinheit sichergestellt. Es stand außer Zweifel, dass sich im Über­ schneidungsbereich von Tarifverträgen ein Tarifvertrag durchsetzte. Dies galt sowohl für den Fall einer Tarifkonkur­ renz (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten mehrere, sich überschneidende Tarifverträge) wie für den Fall einer Ta­ rifpluralität (der Arbeitgeber wird von mehreren, sich überschneidenden Ta­ rifverträgen erfasst, der Arbeitnehmer ist jeweils nur an einen gebunden). Zumindest für den Fall der Tarif­ pluralität hat das Bundesarbeits­ gericht mit seiner Entscheidung vom 7. Juli 2010 den Grundsatz der Tarifein­ heit aufgegeben. Ob und wie künftig über Konkurrenzen zu entscheiden ist, ist vor dem Hintergrund dieser Recht­ sprechungsänderung noch offen. Dies sorgt für Rechtsunsicherheit. Es ist un­ klar, was in diesem Überschneidungs­ bereich gilt. Daher ist es zu begrüßen, dass die vom Bundesverfassungsge­ richt als Grundlage der Tarifautonomie anerkannte Ordnungs- und Befrie­ dungsfunktion der Tarifeinheit durch den vorliegenden Gesetzentwurf bestä­ tigt wird. Der Gesetzentwurf der Bundes­ regierung zur Tarifeinheit lehnt sich eng an den Vorschlag von BDA und DGB an, den beide gemeinsam im Juni 2010 vorgelegt haben, um durch eine

gesetzliche Regelung der Tarifeinheit das Tarifvertragssystem in geordne­ ten Bahnen zu halten. Der im Gesetz­ entwurf vorgesehene neue § 4a im Tarifvertragsgesetz (TVG) bestimmt, dass bei kollidierenden Tarifverträgen in einem Betrieb der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gilt. Zudem bestimmt die vorgesehene Norm in ihrem Abs. 1, dass Ziel und Zweck die­ ser Tarifeinheit die Sicherung der Ord­ nungs- und B ­ efriedungsfunktion von Tarifverträgen ist. Der Auflösung einer Tarifkollision bedarf es nicht, wenn kollidierende, wi­ dersprüchliche oder unterschiedliche Regelungen gar nicht entstehen. In Fäl­ len, in denen z. B. ein Anschluss- bzw. Anerkennungstarifvertrag zu einem für den ganzen Betrieb oder Teile der Belegschaften geltenden Mehrheits­ tarifvertrag abgeschlossen wird, ist eine solche Auflösung nicht nötig. Sie ist ebenfalls nicht nötig, wenn die Ta­ rifverträge hinsichtlich unterschied­ licher ­ Arbeitnehmergruppen gelten und sich daher nicht überschneiden. Vor allem aber ist sie nicht nötig, wenn unterschiedliche Gewerkschaf­ ten gemeinsam und einvernehmlich als Tarifakteure auftreten und ein in sich geschlossenes und stimmiges Tarifwerk mit dem Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband vereinbaren. In diesen Fällen ist keine Kollisionssitu­ ation vorhanden, die aufgelöst werden muss. Vielmehr ist genau das Ziel er­ reicht, das dem Grundgesetz bei unter­ schiedlichen Tarifpartnern vorschwebt. Diese verhandeln gemeinsam und kommen einvernehmlich zu aufeinan­ der abgestimmten Lösungen, die den Arbeitskampf um Verteilungsinteres­ ­ sen einzelner Arbeitnehmergruppen untereinander aus den Betrieben he­ raushalten. Damit wird die Funktions­ fähigkeit der Tarifautonomie gestärkt und ihre Friedensfunktion bestätigt. Tarifeinheit bedeutet nicht und hat nie bedeutet, einzelne Gewerkschaften aus der Tarifautonomie auszuschlie­ ßen oder ihnen die Tariffähigkeit zu nehmen. Das Grundgesetz stellt hohe Hürden auf, die Koalitionsfreiheit und die Betätigungsfreiheit von Arbeit­ geberverbänden und Gewerkschaf­ ten zu beschränken – zu Recht! Das will auch niemand und hat niemand


Arbeits- und Tarifrecht

vorgeschlagen. Nach dem Industrieoder Branchenverbandsprinzip organi­ sierte Gewerkschaften, wie z. B. die im DGB zusammengeschlossenen, eben­ so wie Berufs- und Spartenorganisa­ tionen bleiben auch unter dem Prin­ zip der Tarifeinheit in vollem Umfang tarif­ fähig, sie können ihre durch die Koalitionsfreiheit und die Tarifautono­ mie garantierten Rechte wahrnehmen und Tarifverträge mit einem einzelnen Arbeitgeber oder einem Arbeitgeber­ ­ verband schließen. Dem steht die Ta­ rifeinheit nicht entgegen. Darüber, dass die Tarifeinheit nichts am Arbeitskampfrecht ändert, bestand zwischen allen Beteiligten immer Konsens. Der Gesetzentwurf unterstreicht, dass bei der Verhält­ nismäßigkeit von Arbeitskämpfen das Prinzip der Tarifeinheit und die im Ge­ setz verankerte Befriedungsfunktion von Tarifverträgen Berücksichtigung finden müssen. Damit wird ausdrück­ lich klargestellt, dass der Tarifvertrag

mit der Mehrheitsgewerkschaft für die betroffene Belegschaft abschließend die Arbeitsbedingungen regelt und ein tarifeinheitswidriger Arbeitskampf die­ sen Mehrheitstarifvertrag als Überein­ kunft entwerten würde. Nur so kann auf der Grundlage des Mehrheitstarif­ vertrags während seiner Laufzeit ohne Konflikte gearbeitet werden. Die gesetzliche Regelung der Tarif­ einheit stärkt Koalitionsfreiheit und Ta­ rifautonomie. Daher entspricht der vor­ liegende Gesetzentwurf den Vorgaben von Art. 9 Abs. 3 GG in vollem Umfang. Minderheitsgewerkschaften werden durch den Gesetzentwurf nicht in ihrer Ta­ riffähigkeit beschränkt. Eine Minder­ heitsgewerkschaft kann zur Mehrheits­ gewerkschaft werden. Das Ziel der Tarifeinheit ist, den Verteilungskampf zwischen einzelnen Arbeitnehmergrup­ pen aus den Betrieben herauszuhalten. Das ist das Markenzeichen der Tarifau­ tonomie und der Flächentarifverträge in Deutschland. Diesen Markenkern

Der Entwurf der Bundesregierung zum Tarif­einheitsgesetz ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer gesetzli­ chen Regelung der Tarifeinheit. Das Gesetz ist erforderlich, um der beginnenden Erosion der Tariflandschaft zu begeg­ nen. Dadurch kann Rechtssicherheit geschaffen werden, so dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, woran sie sind und was für sie gilt. Ingo Kramer | Präsident der BDA, Geschäftsführer J. Heinr. Kramer Firmengruppe

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gilt es zu schützen, zu bewahren, zu sichern und zukunftsfest zu machen. Tarifeinheitswidrige Streiks führen dem­ gegenüber zur Zerfaserung der Tarif­ autonomie.

werden. Diese ändern an der grund­ sätzlichen Fehlausrichtung des Geset­ zes jedoch nichts.

Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) ist am 16. August 2014 in Kraft getreten und ersetzt das Mindestarbeitsbedin­ gungengesetz. Ab dem 1. Januar 2015 gilt damit bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn i. H. v. 8,50 €. Die gesetz­ lichen Regelungen schwächen die Ta­ rifautonomie, die sich in den zurück­ liegenden Jahrzehnten immer wieder bewährt und als anpassungs- und wandlungsfähig erwiesen hat; der ge­ setzliche Mindestlohn belastet den Ar­ beitsmarkt und errichtet gerade für die Schwächsten am Arbeitsmarkt Barrie­ ren beim Einstieg in Arbeit.

Der gesetzliche Mindestlohn stellt geltende Tarifverträge mit repräsen­ tativen Gewerkschaften in Frage oder verdrängt sie ganz. Durch die Aufnah­ me einer Übergangsregelung konnte zwar erreicht werden, dass abwei­ chende Regelungen eines Tarifvertrags repräsentativer Tarifvertragsparteien bis zum 31. Dezember 2017 vorgehen. Voraussetzung für eine Abweichung ist die Aufnahme des Tarifvertrags in das ­Arbeitnehmer-Entsendegesetz (­AEntG). Das schützt bestehende Tarifverträge nicht genügend, weil die Aufnahme in das ­AEntG davon abhängt, dass es ei­ nen bundesweiten Tarifvertrag gibt. In einigen Branchen ist dies nicht der Fall, so dass bestehende Tarifverträge nachverhandelt werden müssten. Dem widerspricht das nicht verständliche und auch nicht akzeptable Verhalten einiger Gewerkschaften, die nicht be­ reit sind, die von ihnen selbst geschlos­ senen regionalen Tarifverträge in ausreichendem Maß zu schützen. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Inhalt dieser Tarifverträge in einem bundesweiten Tarifwerk zusammenge­ fasst wird. Das darf an den zuständigen ­Gewerkschaften nicht scheitern.

Die BDA hatte die grundlegenden Mängel der vorgesehenen Regelungen in mehreren Stellungnahmen, so z. B. zum Referentenentwurf des Bundes­ arbeitsministeriums vom März 2014, aufgezeigt und diese im Rahmen ihrer anschließenden Stellungnahme zum Gesetzentwurf im Juni 2014 nach­ drücklich unterstrichen. Im Rahmen der Ausschussberatungen im Juli 2014 konnten Verbesserungen im Vergleich zu den Ausgangsfassungen erzielt

Trotz der verfehlten Konstruktion des gesetzlichen Mindestlohns ist zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber richtigerweise dafür entschieden hat, den Anpassungszeitraum für den Min­ destlohn auf zwei Jahre festzulegen. Das ist gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf eine wichtige Verbesse­ rung, auf die die BDA gedrängt hatte. Ein einjähriger Anpassungszeitraum hätte eine deutlich stärkere Belas­ tung der Tarifautonomie bedeutet. Eine

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifeinheit sowie > Publikationen > kompakt > „Tarifeinheit“

Gesetzlicher Mindestlohn schwächt Tarifautonomie und Arbeitsmarkt

MINDESTLOHN – LÄNDERVERGLEICH TÄUSCHT Ab dem 1. Januar 2015 wirkt in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn i. H. v. 8,50 €. Bei einem Länder­ vergleich könnte auf den ersten Blick der Eindruck entstehen, dass Deutschland dadurch Anschluss an die Mehrzahl der übrigen europäischen Staaten erhalten würde. Allerdings: Staaten, in denen die Tarifautonomie wie in Deutschland funktioniert (insbesondere Dänemark und Schweden), verzichten auf eine Beschneidung der Tarifautonomie durch einen gesetzlichen Mindestlohn.


Arbeits- und Tarifrecht

Kommt eine Einigung der Sozialpart­ ner über den stimmberechtigten Vor­ sitzenden nicht zustande, entscheidet das Los, und im Folgenden wechselt der Vorsitz alternierend zwischen dem Vorschlag der Arbeitgeber und der Ge­ werkschaften.

jährliche Diskussion über die Anpas­ sung des Mindestlohns stünde im Wi­ derspruch zu den Laufzeiten vieler ta­ riflicher Vereinbarungen, die dadurch hätten in Frage gestellt werden können. BDA und DGB sind sich einig, dass sich die Anpassung des Mindestlohns am Tarifindex des Statistischen Bundes­ amts orientieren soll. Eine Abweichung soll nur im Konsens möglich sein.

Trotz weiterer Korrekturen im Ge­ setzgebungsverfahren wird der gesetz­ liche Mindestlohn gerade für Berufsein­ steiger mit Vermittlungshemmnissen und für die Schwächsten am Arbeits­ markt eine erhebliche Barriere für den Einstieg in Arbeit bedeuten. Das gilt aufgrund der Altersgrenze von 18 Jah­ ren u. a. für junge Menschen, die nicht ausbildungsfähig sind oder nur mit er­ heblichem Aufwand ausbildungsbereit gemacht werden können. Für solche Arbeitnehmer hätte es angemesse­ ne Abweichungsmöglichkeiten geben müssen, um den individuellen Fähig­ keiten und Kenntnissen sowie den ganz

Die vorgesehene Mindestlohnkom­ mission hat nichts mit Tarifautonomie zu tun. Sie ist keine Kommission der Tarifpartner, sondern der Bundesregie­ rung. Sie darf daher auch kein Ort für Tarifverhandlungen sein. Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesregierung je drei stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitneh­ mer beruft. Der Vorsitz der Kommis­ sion wird auf gemeinsamen Vorschlag der Sozialpartner bestimmt werden.

MINDESTLOHN MINDERT EINSTIEGSCHANCEN Erfahrungen mit gesetzlichen Mindestlöhnen belegen, dass in Ländern, in denen gesetzliche Mindestlöhne besonders hoch sind, auch die Arbeitslosigkeit junger Menschen signifikant höher ist als in Deutschland (so z. B. Frankreich und Belgien). Jugendarbeitslosigkeit, in %

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Quelle: Eurostat, 2014

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8,50 € Mindestlohn beschränken die Tarif­ autonomie, belasten den Arbeits­ markt und errichten gerade für Schwache Barrieren beim Einstieg in Arbeit.


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besonderen Bedürfnissen und Vermitt­ lungshemmnissen Rechnung zu tra­ gen. Dies stellt das Gesetz nur unzurei­ chend sicher. Auch die Neuregelungen zu Prak­ tikumsverhältnissen werden negative Folgen haben. Zwar wurde durch die Ausweitung des mindestlohnfreien Zeitraums auf drei Monate ein Fort­ schritt erzielt. Ein Zeitraum von min­ destens sechs Monaten wäre aber deutlich praxisgerechter gewesen. Für junge Menschen, die sich z. B. nach dem Abschluss einer Erstausbildung oder eines Bachelor-Studiums für eine fachfremde Weiterbildung oder einen Master-Studiengang entscheiden, wird mit den Regelungen zum Praktikum die Möglichkeit erheblich eingeschränkt, sich in andere Tätigkeiten einen Ein­ blick zu verschaffen. Die Betriebe er­ bringen ein Höchstmaß an Engage­ ment, um solchen Praktikantinnen und Praktikanten zu helfen. Dies sollte vom Gesetzgeber honoriert und nicht einge­ schränkt werden. Dem Gesetzgeber hat ebenso der Mut für eine wirklich praxistaugliche Regelung zu Arbeitszeitkonten ge­ fehlt. Zwar wurde klargestellt, dass der Mindestlohnanspruch durch die Zahlung eines verstetigten Arbeitsent­ gelts von mindestens 8,50 € für jede geleistete Arbeitsstunde erfüllt werden kann. Diese Regelung bedeutet jedoch

bürokratische Mehrbelastungen, die durch eine Tariföffnungsklausel leicht hätten verhindert werden können. Ein Rückschritt ist die Neufassung der Auftraggeberhaftung. Mit Recht sah noch der Regierungsentwurf die Möglichkeit vor, dass sich der betrof­ fene Auftraggeber durch den Nach­ weis der korrekten Auswahl des Auf­ tragnehmers von der Haftung befreit. Es ist höchst bedauerlich, dass diese Enthaftungsmöglichkeit vom Gesetz­ geber ausgeschlossen worden ist. Die­ se generalisierte Haftungsregelung wird gravierende Folgen haben, da der Mindestlohn nicht nur für spezifische Branchen, sondern für die gesamte deutsche Wirtschaft gilt. Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen einer Verordnungsermäch­ tigung eine Verordnung zur Abwand­ lung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeich­ nung nach dem MiLoG und dem AEntG (Mindestlohnaufzeichnungsverordnung) und eine Verordnung über Meldepflich­ ten nach dem MiLoG, dem AEntG und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassen. Nach der Mindestlohnauf­ zeichnungsverordnung soll die Arbeits­ zeitaufzeichnung für Arbeitnehmer mit mobilen Tätigkeiten, die keine Vorga­ ben zur konkreten Arbeitszeit haben und sich ihre tägliche Arbeitszeit frei einteilen können, erleichtert werden. Es muss statt Beginn, Ende und Dauer


Arbeits- und Tarifrecht

der täglichen Arbeitszeit nur die Dauer der Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Vereinfachungen im Aufzeichnungs­ verfahren sind zu begrüßen und un­ verzichtbar. Schon diese Verordnungen gehen jedoch noch nicht weit genug. Völlig unzureichend ist vor allem aber die Verordnung zur Einschränkung der Aufzeichnungspflichten des Bundesar­ beitsministeriums. Der Verordnungs­ entwurf sieht vor, dass ein Abweichen von den Aufzeichnungspflichten nur möglich sein soll, wenn der betroffene Arbeitnehmer insgesamt mindestens 4.500 € Vergütung erhält und in einer besonders herausgehobenen Stellung für seinen Arbeitgeber tätig ist. Dies schafft keinerlei Erleichterung und be­ grenzt überflüssige Bürokratie nicht. Notwendig bleibt eine Regelung, die an die Vergütungshöhe von keinesfalls mehr als 2.400 € anknüpft und alter­ nativ zumindest leitende Angestellte und außertarifliche Arbeitnehmer von der Anwendung der Aufzeichnungs­ pflichten ausnimmt. Darüber hinaus muss die Aufzeichnung bei geringfügig Beschäftigten sinnvoll eingeschränkt werden. Die BDA hat am 9. Oktober 2014 eine Fachtagung zum MiLoG und den bestehenden rechtlichen Rahmen­ bedingungen durchgeführt und eine Handreichung zum Umgang mit den Änderungen erstellt, die ihren Mitglie­ dern zur Verfügung steht.

dem Bundesarbeitsministerium die Erstreckung von Arbeitsbedingungen auf nicht tarifgebundene oder ander­ weitig tarifgebundene Unternehmen und schwächen damit die tarifautono­ me Gestaltung von Arbeitsbedingun­ gen. Die Erstreckung von Tarifverträgen nach dem A ­ EntG ist nicht mehr davon abhängig, dass eine Branche in das Gesetz aufgenommen wird. Vielmehr kann das Bundesarbeitsministerium ausschließlich auf Grundlage einer Rechtsverordnung einen Tarifvertrag erstrecken. Das stellt eine erhebliche Änderung der bisherigen Rechtsla­ ge dar. Ebenso wurden die möglichen Regelungsgegenstände des zu erstre­ ckenden Tarifvertrags erweitert. Der gesamte Katalog der Regelungsge­ genstände des ­ AEntG kann erstreckt werden, ohne dass der Tarifausschuss beteiligt werden muss. Nach der Rechtsprechung des Bun­ desarbeitsgerichts wurde die Zeitarbeit bisher von einer Erstreckung nach dem ­AEntG dort erfasst, wo die Zeitarbeits­ kraft in einem dem ­AEntG unterfallen­ den Betrieb eingesetzt wird. Mit den Änderungen kommt es nunmehr nur noch auf die ausgeübte Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers an. Damit wird der Geltungsbereich der erstreckten Tarif­ verträge über den Wortlaut und Bran­ chengrenzen hinweg ausgedehnt und die eigenen Tarifverträge der Zeitarbeit werden verdrängt.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Mindestlohn sowie > Publikationen > kompakt > „Gesetzlicher Mindestlohn“

Änderungen bei AVE und ­AEntG schwächen tarifautonome Gestaltung von ­Arbeitsbedingungen Gegenstand des sog. Tarifautonomie­ stärkungsgesetzes, das tatsächlich die Tarifautonomie schwächen wird, sind auch Änderungen bei der Allge­ meinverbindlicherklärung (AVE) im ­TVG und im ­AEntG. Diese Änderungen erleichtern seit dem 16. August 2014

Nach dem TVG konnten Tarifver­ träge für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn die tarifgebundenen Ar­ beitgeber nicht weniger als 50 % der unter den Geltungsbereich des Tarif­ vertrags fallenden Arbeitnehmer be­ schäftigten (sog. 50%-Quorum) und die AVE im „öffentlichen Interesse“ geboten erschien. Durch das „Tarifau­ tonomiestärkungsgesetz“ reicht seit dem 16. August 2014 ein „öffentliches Interesse“ für die AVE aus. Das neue Gesetz verzichtet auf ein strenges quantitatives Kriterium und ersetzt die­ ses durch zwei inhaltlich unbestimmte Regelungsbeispiele, bei denen das „öf­ fentliche Interesse“ grundsätzlich vor­ liegen soll. Danach ist das „öffentliche Interesse“ in der Regel dann zu beja­ hen, wenn der Tarifvertrag in seinem

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Geltungsbereich überwiegende Bedeu­ tung hat oder alternativ die Absiche­ rung der tarifvertraglichen Normset­ zung gegen die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen eine AVE verlangt. Das schadet der Attraktivität tariflicher Normsetzung und damit der Attraktivi­ tät von Tarifbindung. Auch wenn zu Recht die Verant­ wortung des Bundesarbeitsministeri­ ums für diese Entscheidung nochmals klargestellt wird und allein die Darle­ gung seiner Voraussetzungen durch die Tarifvertragsparteien nicht genügt, bedeutet auch dies eine Ausdehnung der Möglichkeit der Erstreckung tarifli­ cher Bestimmungen – selbst wenn der ­Tarifausschuss richtigerweise weiterhin maßgebliche Mitwirkungsrechte behält.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Tarifpolitik > Allgemeinverbindlich­ er­klärung und > ArbeitnehmerEntsende­gesetz

Werk- und Dienstverträge: fair, effizient und unverzichtbar Werk- und Dienstverträge sind Grund­ lage vieler Wirtschaftsbeziehungen. Sie sind typisch für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Verbrau­ chern: Wer seine Wohnung tapezieren oder sein Auto reparieren lässt, wer einen Rechtsanwalt anfragen muss, schließt einen Werk- oder Dienstver­ trag. Noch größere Bedeutung haben Werk- und Dienstverträge im Verhält­ nis der Unternehmen untereinander: Eine moderne – auf dem Weltmarkt höchst erfolgreiche – Volkswirtschaft wie die deutsche basiert kaum noch auf Produkten „von der Stange“. Passge­ naue industrielle Fertigung und auf die Anforderungen des Kunden optimierte Dienstleistungen sind Kennzeichen des deutschen Wirtschafts- und Standort­ erfolgs. Werk- und Dienstverträge sind damit ein effektives und effizientes Ge­ staltungsmittel und eine faire, im Ge­ schäftsverkehr anerkannte Vertrags­ form. Ohne Werk- und Dienstverträge geht im Wirtschaftsleben nichts.

Trotz dieser prägenden Wirkung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt haben sich die Koalitionsvertragsparteien da­ rauf verständigt, „rechtswidrige Ver­ tragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindern zu müssen“. Rechtswidrige Vertragskonstruktionen zu verhindern, entspricht bereits der geltenden Rechtslage: Selbstverständ­ lich ist die missbräuchliche Nutzung von Werk- und Dienstverträgen allein zu dem Zweck, Arbeitsbedingungen entgegen geltendem Recht zu unter­ laufen, zu missbilligen. Dafür steht den Kontrollbehörden und den Arbeitsge­ richten sowie der Strafgerichtsbarkeit schon heute ein umfangreicher Kanon von Sanktionsmöglichkeiten zur Ver­ fügung. Da Änderungen im Bereich des Werk- und Dienstvertragsrechts überflüssig sind und sogar das Risiko besteht, diese bewährte und effektive Vertragsform unnötig zu beschränken, sollten Bundesregierung und Gesetz­ geber – besonders vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Abschwächung der Konjunktur – unbedingt von einer neuen gefährlichen Regulierung Ab­ stand nehmen. Werk- und Dienstver­ träge sind seit Jahrzehnten umfassend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ge­ regelt, Änderungen und Ergänzungen hierzu bedarf es weder im BGB noch im ­Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Für die Arbeitnehmer, die bei Werkund Dienstverträgen als Erfüllungsge­ hilfen des Auftragnehmers – also ihres Arbeitgebers – eingesetzt werden, gilt das gesamte deutsche Arbeits-, ­Sozialund Tarifvertragsrecht. Wenn der Ar­ beitgeber Mitglied in einem Arbeitge­ berverband ist oder selbst mit einer Gewerkschaft Tarifverträge schließt, gelten auch die danach einschlägigen Tarifverträge. Zum Arbeitsrecht in Deutschland gehören selbstverständlich auch Mit­ bestimmungsrechte des Betriebsrats. Besteht beim Auftragnehmer eines Werkvertrags ein Betriebsrat, gilt das gesamte Betriebsverfassungs­gesetz. Der Betriebsrat beim Auftraggeber – also dem Werk- oder Dienstvertragsbe­ steller – hat darüber hinaus umfassende Informations- und Unterrichtungsrech­ te. Was mit welchen Produktionsmit­ teln und mit wie vielen Arbeitskräften


Arbeits- und Tarifrecht

produziert und an Dienstleistungen erbracht wird, kann jedoch nur der Arbeitgeber bestimmen. Er trägt die wirtschaftliche Verantwortung und das wirtschaftliche Risiko – nicht der Be­ triebsrat. Daher dürfen Informationsund Unterrichtungsrechte nicht zu Mit­ bestimmungsrechten umfunktioniert werden. Dies würde die Systematik und verfassungsrechtliche Grenze betriebli­ cher Mitbestimmung überschreiten und den Betriebsrat faktisch zum Mitunter­ nehmer machen. Um den zulässigen Einsatz von Werk- und Dienstverträgen von einem Missbrauch dieser Vertragsform zu un­ terscheiden, hat die Rechtsprechung seit Jahrzehnten genutzte Kriterien entwickelt. Entscheidend kommt es darauf an, ob der im Rahmen eines solchen Werkvertrags eingesetzte Ar­ beitnehmer in den Betrieb des Be­ stellers eingegliedert wird und dessen Weisungsrecht unterfallen soll. Das ist das Kriterium, das auch im Betriebs­ verfassungsgesetz zu Recht die Frage beantwortet, welche Rechte der Be­ triebsrat hinsichtlich der betroffenen Arbeitnehmer hat. Es kommt nicht zwingend auf den Abschluss eines Ar­ beitsvertrags an. Maßstab ist vielmehr, wie die Rechtsbeziehung tatsächlich gelebt wird. Das verbietet pauschale Lösungen. Daher bieten auch gesetzliche Vermu­ tungstatbestände keine hinreichende Grundlage dafür, ob es sich beim Ein­ satz von Erfüllungsgehilfen tatsächlich um die Durchführung eines Werk- oder Dienstvertrags handelt. Diese Entschei­ dung bedarf jedes Mal der Einzelfallprü­ fung, die von der Rechtsprechung sorg­ fältig und gewissenhaft durchgeführt wird. An dieser Sorgfalt und Gewissen­ haftigkeit darf der Gesetzgeber nicht durch neue Rechtsunsicherheit rütteln. Eine Kodifizierung anderer als der von der Rechtsprechung anerkannten Ab­ grenzungskriterien wäre daher auch mit dem Koalitionsvertrag nicht vereinbar. Die Unverzichtbarkeit von Werkund Dienstverträgen hat die BDA be­ reits während der Beratungen des Koalitionsvertrags immer wieder her­ vorgehoben und wird sie auch in dem für das Frühjahr 2015 erwarteten Ge­ setzgebungsverfahren unterstreichen.

Es gibt keinen Grund, diese Vertrags­ form zu diskreditieren bzw. über eine Kodifizierung der bestehenden Infor­ mationsrechte für Betriebsräte hinaus zu reglementieren.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Werkvertrag sowie > Publikationen > kompakt > „Werkvertrag“

Arbeitsmarktpolitisch ­wichtige Funktion der ­Zeitarbeit nicht gefährden Zeitarbeit ist für den deutschen Ar­ beitsmarkt nicht nur ein unverzicht­ bares Instrument der Flexibilität bei schwankender Auftragslage oder nicht vorhersehbaren Produktionsnachfra­ gen; sie ist vor allem ein Instrument der Beschäftigungsförderung. Für die Zeitarbeit gilt das für die Werkverträ­ ge Gesagte entsprechend. Auch wenn Zeitarbeit – anders als Werk- und Dienstverträge – eine Beschäftigungs­ form ist, sind Regulierungen überflüs­ sig, für die Flexibilität der Wirtschaft gefährlich, vor allem aber dürfen neue Regulierungen nicht den Einstieg in Ar­ beit durch Zeitarbeit behindern. Fast zwei Drittel der in Zeitarbeit beschäftigten Arbeitnehmer waren zu­ vor arbeitslos. Annähernd 20 % waren sogar über ein Jahr arbeitslos oder hatten zuvor noch nie gearbeitet. Zeit­ arbeit ist damit ein wichtiger Beschäf­ tigungsmotor. Das erkennt auch die EU an. Die sog. Leiharbeitsrichtlinie un­ terstreicht die Bedeutung der Zeitar­ beit für den Arbeitsmarkt und fordert die Mitgliedstaaten auf, durch aktive Maßnahmen das Beschäftigungspo­ tenzial dieser Branche zu nutzen. Mit nur 2 % der Gesamtbeschäftigtenzahl gelingt dies in Deutschland in hervor­ ragender Weise. Daher darf Zeitarbeit nicht in einer Weise reguliert werden, die ihre Nutzung so unattraktiv macht, dass Beschäftigungssuchenden keine Chance mehr geboten werden kann. Die Koalitionspartner haben sich im Koalitionsvertrag darauf verstän­ digt, die Arbeitnehmerüberlassung

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weiterzuentwickeln. Dies ist vor dem Hintergrund der klaren und eindeuti­ gen – mit dem Unionsrecht in vollem Umfang kompatiblen – Rechtslage zwar überflüssig, wenn die „Weiterentwick­ lung“ allerdings den Tarifvertragspar­ teien einen ausreichenden Spielraum belässt, kann eine Gesetzesänderung gerade noch akzeptabel sein. Dazu ge­ hört vor allem die Gewährleistung der in der Zeitarbeit hocherfolgreichen Ta­ rifautonomie. Der Abdeckungsgrad der Tarifbestimmungen bei den Arbeitsver­ hältnissen beträgt annähernd 100 %. Die Tarifautonomie in der Zeitarbeit wirkt durch die geltenden Tarifverträ­ ge, die in vielen Branchen darüber hi­ naus zu berücksichtigenden Branchen­ zuschläge und die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungs­ gesetz, die die Zeitarbeit tariflich in vol­ lem Umfang stabilisiert.

Die vom Koalitionsvertrag ange­ kündigte Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten muss daher tarifdispositiv bleiben. Der Koalitionsvertrag will dies insbesondere den Tarifvertragspartei­ en in den Einsatzbranchen ermögli­ chen. Diese sollen auch künftig, so wie z. B. im Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie, ab­ weichende Lösungen vereinbaren kön­ nen. Entsprechend diesen Vorgaben kann sich die Höchstüberlassungs­ dauer nur nach dem davon betroffenen Arbeitnehmer richten. Sie soll dem Schutz des betroffenen Arbeitnehmers dienen und kann sich daher nicht daran orientieren, wie der von diesem Arbeit­ nehmer besetzte Arbeitsplatz struktu­ riert ist. Zeitarbeit muss auch künftig auf „Dauerarbeitsplätzen“ möglich sein.

Zeitarbeit kann gute Chancen für den Einstieg oder ­ iedereinstieg am Arbeitsmarkt bieten. Diese Brücke in W ­Beschäftigung darf nicht durch neue Regulierungen gefähr­ det werden. Auch bei Werkverträgen brauchen wir keine neue gesetzliche Regelung. Der Koalitionsvertrag sieht die Konkretisierung von Informationsrechten vor. Darüber darf keinesfalls hinausgegangen werden. Margret Suckale | Vizepräsidentin der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für ­A rbeitsrecht, Präsidentin BAVC, Vorstandsmitglied BASF SE


Arbeits- und Tarifrecht

Gesetzlich lässt sich ohnehin nicht de­ finieren, was ein konkreter Arbeitsplatz ist und wie lange dieser seinen Charak­ ter erhält. Ebenso muss die im Koalitions­ vertrag angekündigte Regelung zur Gleichstellung von Stammarbeitskräf­ ten und überlassenen Arbeitnehmern hinsichtlich des Arbeitsentgelts tarif­ dispositiv bleiben. Die Regierungsko­ alition will, dass die Zeitarbeitskräfte nach Ablauf von neun Monaten den Stammarbeitnehmern gleichgestellt

werden. Das gilt heute schon zumin­ dest in den Branchen, in denen sog. Branchenzuschläge vorgesehen sind. Diese sind Teil des Arbeitsentgelts und gewährleisten branchenspezifische Lösungen innerhalb der Branche der Zeitarbeit. Eine solche Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgelts darf sich nicht zu einem „kleinen“ oder gar „großen equal treatment“ aus­ wachsen. Bezugspunkt muss immer das tarifliche Arbeitsentgelt bleiben. Anders lässt sich Zeitarbeit in den Betrieben nicht mehr angemessen

ZEITARBEIT HAT HÖCHSTEN ANTEIL AN BESCHÄFTIGUNGSAUFNAHMEN AUS ARBEITSLOSIGKEIT Beschäftigungsaufnahmen aus Arbeitslosigkeit nach einem Monat nach Wirtschaftszweigen Deutschland, gleitender Jahresdurchschnitt, Mai 2013 bis April 2014, in %

17,5 35,5 10,2

10,4 2,3 2,5

6,2

8,5

Zeitarbeit Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Gastgewerbe

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2014

6,9

Gesundheits- und Sozialwesen Verkehr und Lagerei Erziehung und Unterricht Öffentliche Verwaltung Andere Wirtschaftszweige

Fast

100 % der Arbeitsverhältnisse in der ­Zeitarbeit werden von Tarif­ bestimmungen abgedeckt.

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handhaben. Unvereinbar damit ist da­ her eine Lösung, die innerbetriebliche oder in dem Betrieb individualvertrag­ lich vereinbarte Entgeltbestandteile in den Vergleich einbezieht. Dies gilt entsprechend für Zuschlagsregelun­ gen in Tarifverträgen. Die Vergütung von Arbeitnehmern richtet sich grund­ sätzlich nach den tarifvertraglich vor­ gegebenen Grundentgelten. Nur diese sind für dritte, nicht unmittelbar in der Branche tätige Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachvollziehbar festzu­ stellen und damit geeignet, auch als Gegenstand einer in Bezug auf das Arbeitsentgelt gleichen Vergütung he­ rangezogen zu werden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Zeitarbeit sowie > Publikationen > kompakt > „Zeitarbeit“

Elternzeit: betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen Zum 1. Januar 2015 tritt das Gesetz zur Einführung des Elterngelds Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexib­ leren Elternzeit im Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz in Kraft. Die Neu­ regelungen zu Elterngeld und Elternzeit

gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Von der 36-monatigen Elternzeit sol­ len 24 statt zwölf Elternzeitmonate ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten und achten Le­ bensjahr des Kindes genommen wer­ den können. Die Ankündigungsfrist dafür wird auf 13 Wochen erhöht. Da­ rüber hinaus kann die Elternzeit nicht mehr nur auf zwei, sondern auf drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnah­ me eines dritten Abschnitts von El­ ternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn sie zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes liegt. Die Gesetzesbegründung stellt klar, dass die Anforderungen an dringende betriebliche Gründe nahezu zwingend oder unabweisbar sein müs­ sen. Das wird für den Arbeitgeber eine fast unüberwindbare Hürde darstellen. Die Möglichkeit, die Elternzeit in drei Zeitabschnitte zu unterteilen, geht deutlich über die Vereinbarung im Koa­ litionsvertrag hinaus und wird zu einer Belastung gerade kleiner und mittle­ rer Unternehmen führen. Arbeitgeber müssen bis zu dreimal den Arbeits­ ausfall ihres Mitarbeiters durch ent­ sprechende Umorganisation oder eine befristete Ersatzeinstellung auffangen. Das Finden einer qualitativ geeigneten Ersatzkraft und die notwendige Einar­ beitung für einen begrenzten Zeitraum können zu erheblichen Belastungen


Arbeits- und Tarifrecht

der Unternehmen führen. Gerade klei­ ne und mittlere Unternehmen können einen Personalausfall selten durch ei­ gene Arbeitskräfte abfedern. Mit dem Wegfall der Übertragung entfällt auch das Zustimmungsrecht des Arbeitgebers, dass Elternzeit zwischen dem dritten und achten Le­ bensjahr des Kindes genommen wer­ den kann. Das bedeutet eine Beein­ trächtigung der arbeitgeberseitigen Interessen. Es ist kein Äquivalent für den Wegfall des Zustimmungsverwei­ gerungsrechts des Arbeitgebers, die Ankündigungsfrist bei Inanspruchnah­ me der Elternzeit zwischen dem drit­ ten und achten Lebensjahr des Kindes von bisher sieben auf 13 Wochen zu ­erhöhen. Gleichzeitig wird der besondere Kündigungsschutz in diesem Zeitraum von bisher acht auf 14 Wochen ausge­ dehnt werden. Die Beibehaltung des besonderen Kündigungsschutzes ist ohnehin nicht sachgerecht. Durch den allgemeinen Kündigungsschutz und die Sozialauswahlkriterien sind die Beschäftigten ausreichend geschützt. Allein mit der Geltendmachung von El­ ternzeit können sich Beschäftigte ihren besonderen Kündigungsschutz selbst schaffen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Elternzeit

Neue Familienpflegezeit wird Betriebe und Unternehmen belasten Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das in Zusammenarbeit von Bundesfamilien­ ministerium (Familienpflegezeitge­ setz) und Bundesarbeitsministerium (Pflegezeitgesetz) erstellt wurde, tritt ebenfalls zum 1. Januar 2015 in Kraft. Es sieht einen Rechtsanspruch für die schon bestehende Familienpflegezeit vor, die bisher zu Recht vereinbarungs­ offen gestaltet war. Sie soll für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen bis zu 24 Monate bei einer Arbeitszeit

von mindestens 15 Wochenstunden in Anspruch genommen werden kön­ nen. Daneben bleibt der Anspruch auf Pflegefreistellung für die Dauer von bis zu sechs Monaten bestehen. Neu ist eine bis zu dreimonatige Freistel­ lung zur Sterbebegleitung. Alle drei Freistellungs­ ansprüche dürfen für denselben nahen Angehörigen insge­ samt 24 Monate nicht überschreiten. Während der Pflegefreistellungen kann der Beschäftigte zur finanziellen Absicherung ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilge­ sellschaftliche Aufgaben beanspruchen. Die Finanzierung ist nicht, wie bisher, vom Arbeitgeber zu organisieren. Die gesetzlichen Regelungen werden die Betriebe an anderer Stelle mit erhebli­ chen neuen Kosten und Unsicherheiten belasten, die gerade kleinere und mitt­ lere Betriebe besonders treffen werden. Faktisch wird neben den allgemeinen und einzelgesetzlichen Teilzeitansprü­ chen ein weiterer spezieller Teilzeitan­ spruch geschaffen. Darüber hinaus wird für kurzzei­ tige Pflegefreistellungen (max. zehn Arbeitstage) ein sog. Pflegeunter­ stützungsgeld eingeführt, das von der Pflegekasse der Pflegeperson gezahlt wird. Nicht nachvollziehbar ist, dass der Anspruch gegenüber der Pflege­ kasse nur nachrangig in dem Fall be­ steht, in dem der Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Es hätte ausgeschlossen werden müssen, dass ein Anstieg von Pflegefreistellun­ gen aufgrund der Neuregelungen zu steigenden Entgeltfortzahlungskosten führen kann. Im Rahmen einer umfassenden Stel­ lungnahme vom 24. November 2014 hat sich die BDA mit Nachdruck für Ände­ rungen zum besseren Schutz kleiner und mittlerer Betriebe, zum Schutz bereits bestehender betrieblicher Vereinbarungen und für eine bessere praktische Handhabung eingesetzt. Der Bundestag hat einige dieser An­ regungen aufgegriffen. Erfreulich ist, dass die „Kleinbetriebsklausel“ für die Familienpflegezeit auf 25 Beschäftigte festgesetzt wird. Auch wenn es sich de facto um eine „Kleinarbeitgeberklau­ sel“ handelt, ist dies ein erster richtiger Schritt. Zu begrüßen ist auch, dass dem

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Arbeitgeber eine Kürzung von Urlaub für jeden vollen Monat der vollständi­ gen Freistellung nach dem Pflegezeit­ gesetz ermöglicht wird. Dies führt zu einem Gleichklang mit dem Bundesel­ terngeld- und Elternzeitgesetz. Darüber hinaus greift der mit den Freistellungen verbundene Sonderkündigungsschutz nicht mehr bereits ab Ankündigung, sondern wird auf eine Höchstdauer von zwölf Wochen vor Beginn der Freistel­ lung begrenzt. Damit wird einem wei­ teren Arbeitgeberanliegen für mehr Rechtssicherheit Rechnung getragen. Zu den verschiedene Teilzeitansprüche eröffnenden Gesetzen, wie dem hier in Rede stehenden Familienpflegezeitund dem Pflegezeitgesetz, müssen al­ lerdings nach wie vor Öffnungsklauseln für tarifliche oder betriebliche Bestim­ mungen gefunden werden, die die An­ sprüche ausgestalten können.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Pflegezeit sowie > Familienpflegezeit

GESETZENTWURF GESCHLECHTERQUOTE – WAS IST VORGESEHEN? Geschlechterquote von mindestens 30 % in Aufsichtsräten von Unterneh­ men, die börsennotiert sind und für deren Aufsichtsrat das Mitbestim­ mungsgesetz 1976 bzw. die Montanmitbestimmungsgesetze gelten, ab 1. Januar 2016 bei den dann neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten. Bei Nichteinhaltung der Quote ist für die Anteilseignerbank vorgesehen, dass die Plätze, die für das unter­repräsentierte Geschlecht vorgesehen sind, unbesetzt bleiben (sog. leerer Stuhl). Verpflichtung für Unternehmen von börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen, sich ab 2015 für Aufsichtsrat, Vorstand und die ersten beiden Führungsebenen nach gesetzlich vorgegebenen Maßgaben eigene Zielgrö­ ßen zu geben. Novellierung von Bundesgleichstellungsgesetz und Bundesgremienbeset­ zungsgesetz, damit die Vorgaben für die ­Privatwirtschaft auch im öffentli­ chen Dienst gelten.

Geschlechterquote für Führungspositionen: falscher Weg zur Frauenförderung Nach langwierigen Ressortabstimmun­ gen und kontroversen Diskussionen zwischen den Fraktionen von CDU/CSU und SPD hat das Bundeskabinett am 11. Dezember 2014 den höchst umstrit­ tenen Gesetzentwurf zur Einführung einer Geschlechterquote in Führungs­ positionen von Unternehmen gebilligt. Kernpunkt dieses Vorhabens ist die Verpflichtung für Unternehmen, die börsennotiert sind und für deren Auf­ sichtsrat das Mitbestimmungsgesetz 1976 bzw. die Montanmitbestimmungs­ gesetze gelten, in Aufsichtsräten eine Geschlechterquote von mindestens 30 % vorzusehen. Bedauerlich ist, dass in letzter Minute trotz staatsrechtlicher Bedenken die Europäische Aktienge­ sellschaft (SE) mit in den Anwendungs­ bereich des Gesetzentwurfs aufgenom­ men worden ist. Börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen werden daneben verpflichtet, für Aufsichtsrat, Vorstand und die ersten beiden Füh­ rungsebenen eigene Zielgrößen zur Steigerung des Frauenanteils festzu­ legen. Nach Intervention der BDA konnte verhindert werden, dass bei der Fest­ legung dieser Zielgrößen die Beset­ zung mit mindestens einem Mann und einer Frau (sog. Besetzungswirksam­ keit) zu erfolgen hat. Andernfalls wäre für Unternehmen mit Kleinstgremien bis zu drei Personen „durch die Hinter­ tür“ auf einen Schlag eine Quote von 33 % festgelegt worden. Dabei haben in Deutschland von ca. 850 börsenno­ tierten Unternehmen knapp 500 einen dreiköpfigen Aufsichtsrat, über 80 % der Vorstände bestehen aus höchstens drei Personen. Daneben sind im Vor­ feld des Kabinettsbeschlusses weitere Forderungen aufgegriffen worden, die die BDA in einer gemeinsamen Stel­ lungnahme mit dem BDI erhoben hat­ te. Dies betrifft insbesondere die ma­ thematische Ab- bzw. Aufrundung auf volle Personenzahlen, Erleichterungen bei der Festlegung der Zielgrößen so­ wie die Verlängerung des Turnus zur Festlegung der Zielgrößen auf fünf Jahre, der damit an das Mandat von Aufsichtsräten bzw. die Bestellungspe­ rioden von Vorständen angepasst wird.


Arbeits- und Tarifrecht

Trotz dieser Verbesserungen stellt der Gesetzentwurf einen massiven Ein­ griff in die grundrechtlich geschützte Freiheit der Unternehmen sowie ihrer Anteilseigner dar. Die vorgesehene Re­ gelung berücksichtigt nicht, wie hoch der jeweilige Anteil von Mitarbeiterin­ nen in der gesamten Belegschaft ist. Dies muss gewährleistet werden, da der Anteil an möglichen Bewerberin­ nen für Führungspositionen z. B. in der Automobilindustrie sehr niedrig ist – und zwar sowohl auf der Anteilseignerals auch auf der Arbeitnehmerbank. Es ist nicht im Interesse einer guten Unternehmensführung und Kontrolle, wenn Mitglieder mit der nötigen Unter­ nehmens- bzw. Branchenexpertise ihre Positionen aufgeben müssen, damit die Unternehmen gesetzliche Quotenauf­ lagen erfüllen. Ein unverhältnismäßi­ ger Eingriff in die Eigentumsrechte der Anteilseigner ist es, dass eine Wahl durch die Hauptversammlung oder die Entsendung unter Verletzung der Min­ destquote nichtig sein soll, so dass die

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Plätze, die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehen sind, rechtlich unbesetzt bleiben („leerer Stuhl“). Im Übrigen ist es wenig überzeu­ gend, wenn die Politik den Unterneh­ men gesetzliche Quoten vorschreiben will, sie selbst aber nicht erfüllt: Eine Frauenquote von 30  % wird derzeit auch in 140 der 225 größeren Unter­ nehmen mit Staatsbeteiligung verfehlt. Die Politik sollte zunächst ihre eige­ nen Hausaufgaben erledigen, bevor sie den privaten Unternehmen gesetzliche Quotenvorgaben auferlegt, die den un­ ternehmerischen Realitäten nicht ge­ recht werden. Anstatt lediglich die Symptome für die unterschiedliche Repräsentanz von Frauen und Männern in Führungsposi­ tionen durch die Vorgabe von gesetzli­ chen Quoten zu bekämpfen, sollte sich die Politik darauf konzentrieren, die Ur­ sachen anzugehen. Es hat keinen Sinn, Quoten vorzugeben, wenn z. B. infolge

ANTEIL VON FRAUEN IN FÜHRUNGSPOSITIONEN NIMMT STETIG ZU Frauenanteil in Führungspositionen, in %

30,4 29,8

30,0

29,3 28,9 28,5 28,1

28,0 27,6 27,1

2000

26,8

2001

27,1

2002

2003

2004

2005

2006

Quelle: 5. Bilanz Chancengleichheit (2013), Bundesfamilienministerium

2007

2008

2009

2010

2011


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

des Berufswahlverhaltens von Frauen Bewerberinnen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Ebenso we­ nig beseitigt eine Quote die strukturel­ len Defizite bei der Vereinbarkeit von Fa­ milie und Beruf, wie z. B. den Mangel an bedarfsgerechten und qualitativ hoch­ wertigen staatlichen Kinderbetreuungs­ möglichkeiten und Ganztagsschulen.

Nähere Informa­tionen unter ww.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Frauen sowie > Publikationen > kompakt > „Frauen in der Wirtschaft“ sowie > argumente > „Mehr Frauen in Führungspositionen“

„Societas Unius Personae“: kein adäquater Ersatz für die Europäische Privat­ gesellschaft Nachdem die Europäische Kommission in Anbetracht mangelnder Verhand­ lungsfortschritte ihren Vorschlag für das Statut einer Europäischen Privatge­ sellschaft („Societas ­Privata ­Europaea“, SPE) zurückgenommen hatte, hat sie im April 2014 stattdessen einen Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter („Societas Uni­ us Personae“, SUP) vorgelegt. Die SUP soll eine haftungsbeschränkte Gesell­ schaft mit nur einem Gesellschafter sein, deren rechtliche Grundlagen sich in erster Linie aus der Richtlinie und im Übrigen aus dem jeweiligen nationalen Recht ergeben. Während der Vorschlag für die SPE die Schaffung einer supra­ nationalen EU-Rechtsform vorgesehen hatte, die neben die bestehenden nati­ onalen Rechtsformen treten sollte, ist das Ziel nun eine EU-weite Rechtsan­ gleichung. Nach diesem Konzept wird es 28 Varianten der SUP geben, da die konkrete Ausgestaltung der Gesell­ schaft von den nationalen Umsetzungs­ gesetzen abhängt. Genau aus diesem Grund ist die SUP auch kein adäquater Ersatz für die SPE. Eine supranationale prakti­ kable Rechtsform hätte für kleinere

und mittlere Unternehmen Zeit-, Be­ ratungs- und auch Kostenaufwand bei grenzüberschreitenden Aktivitäten in anderen EU-Mitgliedstaaten deutlich reduzieren können. Bei der SUP fin­ det der Gründer zwar einen groben einheitlichen Rahmen vor, dieser wird jedoch in den verschiedenen EU-Mit­ gliedstaaten durch das jeweilige Ge­ sellschaftsrecht sehr unterschiedlich ausgefüllt werden. Darüber hinaus werfen die Regeln zur rechtlichen Aus­ gestaltung der SUP zahlreiche Fragen auf, z. B. zur vorgeschlagenen OnlineGründung, die nicht nur den Gläubi­ gerschutz, sondern auch den öffent­ lichen Glauben des Handelsregisters (§ 15 HGB) gefährden kann. Die BDA hat diese Bedenken in einer gemeinsa­ men Stellungnahme mit dem BDI und dem DIHK ausführlich dargelegt und den weiterhin bestehenden Bedarf für eine SPE unterstrichen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > A ­ rbeitsund Tarifrecht > Mitbestimmung sowie > Publikationen > kompakt > „Europäische Privatgesellschaft“

Aktionärsrechterichtlinie: Mitspracherecht der ­Aktionäre bei der Vergütungspolitik unangemessen Zu einem weiteren gesellschaftsrecht­ lichen Vorschlag der Europäischen Kommission hat die BDA ebenfalls ge­ meinsam mit dem BDI und dem DIHK Stellung genommen: dem Vorschlag zur Überarbeitung der geltenden Akti­ onärsrechterichtlinie. Für die BDA sind dabei insbesondere die Vorschläge zur Einführung eines Mitspracherechts der Aktionäre bei der Festsetzung von Vergütungen relevant. Dazu sieht der Vorschlag u.  a. die Einführung eines Rechts der Aktionäre vor, über die Ver­ gütungspolitik für die Mitglieder der Unternehmensleitung abzustimmen, die Einführung einer Verpflichtung, Mitglieder der Unternehmensleitung nur entsprechend der von den Aktio­ nären genehmigten Vergütungspolitik zu entlohnen, sowie die Einführung


Arbeits- und Tarifrecht

eines Rechts für die Aktionäre, auf der Hauptversammlung über den Vergü­ tungsbericht für das abgelaufene Ge­ schäftsjahr abzustimmen. Die deutsche Wirtschaft hatte sich bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Vorschlags dafür eingesetzt, dass bekannt gewordene Vorentwürfe des Richtlinienvorschlags entschärft wer­ den. Auch darauf ist zurückzuführen, dass u. a. nicht mehr vorgesehen ist, dass im Fall der Ablehnung der Ver­ gütungspolitik durch die Aktionäre die Hauptversammlung wiederholt werden muss. Trotzdem würden die vorgesehe­ nen Vorschläge in die Aufgabenvertei­ lung zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung eingreifen, die Verantwortlichkeiten verschieben und das ohnehin knappe Zeitbudget der Hauptversammlung mit weiteren For­ malien bzw. formal nötigen Beschlüs­ sen strapazieren.

Digitalisierung erhöht Bedarf an flexiblen und betriebsnahen Lösungen im Arbeitszeit- und Datenschutzrecht Die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt eröffnet für Beschäftigte wie Unternehmen zahl­ reiche Chancen. Vor allem mobile Ar­ beits- und Kommunikationsmittel un­ terstützen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ermöglichen vor allem ein höheres Maß an Zeitsou­ veränität für die Beschäftigten und sind damit auch in deren Interesse. Nicht zielführend sind neue Reg­ lementierungen, z. B. durch eine AntiStress-Verordnung. Beschäftigte sind bereits durch das bestehende Arbeits­ recht hinreichend geschützt. Zahlreiche Beispiele der betrieblichen Praxis bele­ gen nachdrücklich, dass in den Betrie­ ben passgenauer und besser entspre­ chende Regelungen getroffen werden können. Im Gegensatz zu mehr Regle­ mentierungen bedarf es vielmehr einer ­ Flexibilisierung der bestehen­ den Gesetze, wie beispielsweise des

Übergangs von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, wie dies auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorsieht. Die BDA hat zuletzt im Okto­ ber 2014 im Rahmen der Konsultation der Sozialpartner zur Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie auf den erfor­ derlichen Flexibilisierungsbedarf im ­Arbeitszeitrecht hingewiesen und Än­ derungen nachdrücklich gefordert. Durch die fortschreitende techni­ sche Vernetzung ist mit steigenden Da­ tenmengen zu rechnen, die zunehmend auch grenzüberschreitend anfallen. Bislang sind die datenschutzrechtli­ chen Vorgaben in den Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich. Folgen sind Rechtsunsicherheit und hohe Kosten. Deshalb setzt die BDA sich für einen erneuerten einheitlichen europäischen Rechtsrahmen zum Datenschutz ein. Dieses neue europäische Datenschutz­ recht, über das zurzeit in Form der Datenschutzgrundverordnung intensiv beraten wird, muss auch die weitge­ hende Vereinheitlichung des Beschäf­ tigtendatenschutzes umfassen. Die BDA spricht sich dafür aus, dass eine Datenschutzgrundverord­ nung insbesondere die Betriebsver­ einbarung als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung weiterhin zulässt. Gerade die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt erhöht die Notwendig­ keit, maßgeschneiderte Lösungen in den Betrieben zu finden. Das gilt z. B. für den Bereich von „bring your own device“. Durch die zunehmende Vermi­ schung privater und dienstlich gestell­ ter Arbeitsmittel ergeben sich Fragen z. B. im Datenschutzrecht, die von Ar­ beitgebern und Arbeitnehmervertre­ tern gemeinsam gelöst werden sollten. Betriebsvereinbarungen werden auch für die Regelung der Privatnutzung von E-Mail und Internet durch Arbeitneh­ mer genutzt. Die Digitalisierung macht den Gebrauch von E-Mail und Internet immer mehr zu einer Selbstverständ­ lichkeit. Viele Unternehmen sind bereit, die private Nutzung – im sozialadäqua­ ten Umfang – zu ermöglichen. In einer Betriebsvereinbarung können die Re­ gelungen hierfür festgelegt werden. Die BDA hat am 3. Dezember 2014 unter dem Thema „Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt“ eine

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Fachtagung durchgeführt. Zudem wur­ de der Arbeitskreis „Digitalisierung in der Arbeitswelt“ eingerichtet.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitszeitgesetz sowie > Datenschutz

Daten- und Hinweisgeberschutz müssen betrieblich geregelt ­werden können Das Europäische Parlament hat im Frühjahr 2014 in erster Lesung seine Position zur Datenschutzgrundverord­ nung verabschiedet. Die Beratungen zu diesem Verordnungsvorschlag gehen auch im Rat voran. Er hat Anfang De­ zember 2014 eine teilweise politische Einigung erreicht und damit auch sei­ ne Position zum Beschäftigtendaten­ schutz weitgehend festgelegt. Die BDA setzt sich dafür ein, dass durch Kollektivvereinbarungen wie Betriebsvereinbarungen weiterhin un­ bestimmte Rechtsbegriffe „vor Ort“ praxisnah umgesetzt werden können. Sowohl nach dem Willen des Europäi­ schen Parlaments als auch des Rates soll das in Zukunft möglich bleiben. Viele Unternehmen haben darü­ ber hinaus betriebliche Regelungen zum Whistleblowing geschaffen und damit auch datenschutzrechtliche Fra­ gen geregelt. Auch hierdurch wird die Notwendigkeit maßgeschneiderter Lö­ sungen im Datenschutz deutlich. Es unterstreicht, dass gesetzgeberische Regelungen für Hinweisgeber über­ flüssig sind. Vorstöße hierzu, wie im europäischen Richtlinienvorschlag zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, sind abzulehnen. Zu Recht betont auch das Europä­ ische Parlament, dass die Privatau­ tonomie der Arbeitnehmer gestärkt werden soll. Wie bisher sollen die Arbeitnehmer freiwillig im Beschäfti­ gungsverhältnis ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Da­ ten erteilen können. Für eine solche Regelung hatte die BDA intensiv ge­ worben. Der Rat will es hingegen den

Mitgliedstaaten überlassen, ob und wie sie die Einwilligung als Rechtsgrundla­ ge für eine Datenverarbeitung nutzen. Hierdurch sowie durch die angestrebte gesamte Öffnung des Beschäftigten­ datenschutzes für mitgliedstaatliche Regelungen ist zu befürchten, dass der Beschäftigtendatenschutz in Europa weiterhin sehr heterogen ausgestaltet wird. Die BDA setzt sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine weit­ gehende Harmonisierung des Beschäf­ tigtendatenschutzes in Europa ein.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > kompakt > „Arbeitnehmerdaten­ schutz“ sowie > argumente >„Whistle­ blowing – neue Gesetze überflüssig“

Mehr Kosten und mehr Bürokratie helfen weder Schwerbehinderten noch ihren Vertretungen Ein weiteres sozialpolitisches Projekt aus dem Koalitionsvertrag sind Ände­ rungen des Rechts der Schwerbehin­ dertenvertretungen. Diskutiert werden u. a. eine Ausweitung der Regelungen zur Freistellung von Vertrauensperso­ nen, die Erweiterung der Möglichkei­ ten zur Teilnahme an Bildungs- und Schulungsmaßnahmen, die Einführung eines Anspruchs auf Ausstattung mit Sachmitteln sowie verschärfte Sankti­ onen im Fall eines Verstoßes gegen die Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung, z. B. mit der Folge, dass analog dem Betriebs­ verfassungsgesetz eine getroffene Maß­ nahme ohne Beteiligung der Schwerbe­ hindertenvertretung unwirksam ist. Mit solchen Überlegungen würden die Schwerbehindertenvertretungen nicht „gestärkt“, wie dies im Koaliti­ onsvertrag vorgesehen ist. Vielmehr würde faktisch ein zweites Mitbestim­ mungsorgan neben dem Betriebsrat installiert. Dies hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Betriebsfrieden, wenn bestehende Konflikte in die Beleg­ schaft getragen und zwei Belegschafts­ gruppen – nicht schwerbehinderte und


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Arbeits- und Tarifrecht

schwerbehinderte Beschäftigte – ge­ geneinander arbeiten. Es würde sich auch die Frage stellen, welche Folgen eine unterschiedliche Positionierung beider Organe hätte und mit welchen Konfliktlösungsmechanismen solche Konflikte aufzulösen sind. Angesichts der älter werdenden Belegschaften gewinnen Maßnahmen weiter an Bedeutung, die die Beschäfti­ gungsfähigkeit erhalten und die Poten­ ziale von Menschen mit Handicaps in Ausbildung und Beschäftigung besser erschließen. Dies bedarf weiterer För­ derung. Hieran arbeiten die Arbeitge­ ber in Deutschland unterstützt durch ihre Verbände mit Nachdruck. Dabei werden die Schwerbehindertenvertre­ tungen mit ihrem besonderen Fachwis­ sen und ihrer Expertise als kompetente

Ansprechpartner von den Unterneh­ men geschätzt. Der gesamte Prozess kann durch Informationen und Unter­ stützung durch die zuständigen Behör­ den, insbesondere die Arbeitgeberin­ formationsdienste der Bundesagentur für Arbeit, weiter verstärkt werden. Vor allem kleinere und mittlere Unterneh­ men werden dankbar für zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsmög­ lichkeiten sein. Demgegenüber würden mehr Frei­ stellungen, neue Sanktionen und mehr Sachmittel nicht zu einer „Stärkung“ der Schwerbehindertenvertretung füh­ ren. Sie bedeuten in erster Linie mehr Kosten und mehr bürokratische Verfah­ ren. Damit ist weder den schwerbehin­ derten Beschäftigten, ihren Vertretun­ gen noch den Arbeitgebern geholfen.

FAST EINE MILLION MENSCHEN MIT ANERKANNTER BEHINDERUNG BESCHÄFTIGT Zahl der gemeldeten beschäftigten Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung im Jahresdurchschnitt, Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen

964.649 932.155 901.538 876.296 846.166

773.790

2005

792.678

806.887

28,0

2006

2007

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2013

2008

2009

2010

2011

2012


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Es ist daher richtig, dass die Initiative der behindertenpolitischen Sprecher von CDU/CSU- und SPD-Fraktion für einen Antrag mit den entsprechenden Forderungen zur Ausweitung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen gestoppt worden ist. Aufbauend auf diesem Antrag sollte das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Behinderung sowie > Publikationen > kompakt > „Inklusion von Menschen mit Behinderung“

Bürokratieabbau ­vorantreiben Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Wirtschaft und Bürger weiter von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Mit Recht betonen sie, dass der Abbau unnötiger Bürokratie die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen stärkt und eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung sowie ein geringer Erfüllungsaufwand für bürokratische Pflichten ein wesentlicher Standortvorteil sind. Gute Ansätze dazu sind zwar vorhanden, die Bundesregierung bleibt bislang jedoch hinter den gesetzten Zielen zurück. Der

ERFÜLLUNGSAUFWAND STARK GESTIEGEN – NEUE IMPULSE BEIM BÜROKRATIEABBAU SETZEN Anstieg des Erfüllungsaufwands für Bürokratie, in Mrd. €

14 Gesamt Wirtschaft

12 10 8 6 4 2

Bürger Verwaltung

0 –2

August 2011

Februar 2013

Quelle: Nationaler Normenkontrollrat, August 2014

August 2014


Arbeits- und Tarifrecht

im Oktober 2014 verfasste Katalog des Bundeswirtschaftsministeriums zum Bürokratieabbau enthält viele, zumeist aber nur allgemein formulierte Vor­ schläge. Problematisch ist die Position der Bundesregierung, alle Vorhaben im Koalitionsvertrag aus dem Büro­ kratieabbau auszunehmen, obwohl zusätzliche Regelungen etwa bei der Zeitarbeit oder den Werkverträgen der Wirtschaft beträchtliche Belastungen aufbürden würden. Nicht akzeptabel ist vor allem, dass der Erfüllungsauf­ wand nach wie vor konstant hoch ist. Für die Wirtschaft ist er seit Juli 2011 sogar um rd. 11,5 Mrd. € gestiegen. Damit wird – wie auch der Nationale Normenkontrollrat in seinem Jahres­ bericht betont – das von der Bundesre­ gierung als erreicht behauptete Abbau­ ziel hinsichtlich der Bürokratiekosten von 12,5 Mrd. € fast wieder aufgezehrt. Davon entfallen allein 9,7 Mrd. € an Erfüllungsaufwand auf die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindest­ lohns. Hier muss die Bundesregierung ganz konkrete Maßnahmen aufzeigen, wie der Erfüllungsaufwand wieder ­reduziert werden kann.

Um diesem Anstieg wirksam ent­ gegenzuwirken, muss vor allem auch das Arbeits- und Sozialrecht entbü­ rokratisiert werden. Die BDA hat dazu im Februar 2014 einen umfangreichen Forderungskatalog mit 67 Vorschlägen vorgelegt. Eine Verbesserung wäre es zudem, wenn der Normenkontrollrat die Möglichkeit hätte, auch die Gesetz­ gebungsvorhaben des Bundesrats und aus der Mitte des Bundestags auf eige­ ne Initiative zu prüfen. Bisher ist dies nur für solche der Bundesregierung möglich. Zu begrüßen ist es, dass die Bun­ desregierung es sich zum Ziel gesetzt hat, sich für einen europäischen Nor­ menkontrollmechanismus einzusetzen.

Weiter Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Bürokratieabbau

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Bürokratiekosten seit Juli 2011 um

11,5 Mrd. € gestiegen.



LOHN- UND TARIFPOLITIK


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Tarifabschlüsse 2014 – ­Tarifpartner halten am Kurs der verantwortungsvollen Tarifpolitik fest

Die Laufzeiten der Tarifverträge von größtenteils mehr als

20 Monaten bieten den Betrieben wichtige ­Planungssicherheit.

In den diesjährigen Tarifabschlüssen zeigt sich die Fortsetzung der verantwortungsvollen und differenzierten Tarifpolitik der vergangenen Jahre. Im ersten Halbjahr waren viele Tarifabschlüsse von der guten wirtschaftlichen Verfassung und den zu diesem Zeitpunkt noch positiven Konjunkturaussichten geprägt. Dennoch führte die zunächst verbesserte konjunkturelle Lage nicht zu undifferenzierten Lohnanstiegen. Die Spanne der Tariflohnsteigerungsraten begann bei 1,5 % und lag im oberen Bereich zwischen 2 % und 3 %. Durch die häufige Kombination der Tariflohnanhebungen mit Nullmonaten, Einmalzahlungen und langen Laufzeiten von größtenteils mehr als

Tarifabschlüsse müssen die Heterogenität von Branchen berücksichtigen. In ein und derselben Branche kann es ­Betriebe geben, denen es blendend geht, und andere, denen Kurzarbeit droht. In diesen unsicheren Zeiten können wir keine Tarifpolitik mit der Gießkanne machen. Stattdessen müssen wir Flexibilisierungsmöglichkeiten nutzen. Hierfür steht ein Werkzeugkasten mit einer Reihe von tariflichen Instrumenten zur Verfügung. Dr. Rainer V. Dulger | Vizepräsident der BDA, Präsident GESAMTMETALL, ­Geschäftsführender Gesellschafter ProMinent Dosiertechnik GmbH

20 Monaten bewegen sich die jahresdurchschnittlichen Lohnanhebungen zwischen 1,2 % und 3 %. Unterstützt wurden diese entlastenden Elemente in den Tarifverträgen im Jahr 2014 wieder häufiger durch Differenzierungsmöglichkeiten im Entgeltbereich. So haben die Tarifpartner vielfach Öffnungsklauseln vereinbart, die den Betrieben in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten eine Verschiebung der Tariflohnanhebung ermöglichen. Die Tariflohnanhebung in der Chemischen Industrie konnte z. B. aus wirtschaftlichen Gründen rein betrieblich um einen bzw. zwei Monate verschoben werden. In der Kunststoffverarbeitenden Industrie ist unter den gleichen Voraussetzungen ein Aufschub der Entgeltanhebung um einen Monat möglich. In der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie ist die vereinbarte Einmalzahlung durch freiwillige Betriebsvereinbarung abänderbar. Auch in der Feinkeramischen Industrie und der Kautschukindustrie können die Tariferhöhungen unter Einbeziehung der Tarifvertragsparteien verschoben werden. In der Textil- und Modeindustrie sind sowohl die Einmalzahlungen als auch die erste Entgelt­ anhebung flexibel handhabbar. Der Tarifabschluss in der Chemischen Industrie vom 5. Februar 2014 gehörte zu den ersten in diesem Jahr. Dabei vereinbarten die Tarifvertragsparteien bei einer Laufzeit von 14 Monaten eine nach einem Nullmonat einsetzende Tariflohnanhebung von 3,7 %. Arbeitgeberpräsident Ingo ­ Kramer begrüßte den Tarifabschluss: Einerseits werden die Beschäftigten fair am wirtschaftlichen Erfolg der Branche beteiligt und andererseits ist das Tarifergebnis auch für Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigeren Situation vertretbar. Neben der Vereinbarung der betrieblichen Option, die Entgeltanhebung aus wirtschaftlichen Gründen um ein bzw. zwei Monate zu verschieben, einigten sich die Tarifpartner, von 2014 bis 2016 bundesweit 9.200 neue Ausbildungsplätze anzubieten. Die Entscheidung zur Übernahme von Ausgebildeten bleibt hingegen auch zukünftig im Verantwortungsbereich der Betriebe.


Lohn- und Tarifpolitik

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DIFFERENZIERTE ERGEBNISSE UND LANGE LAUFZEITEN PRÄGEN DAS TARIFJAHR 2014 Tarifbereich (Laufzeit)

Eckpunkte Tarifabschluss

Chemische Industrie (Jan. 2014 bis Feb. 2015, regional angepasst)

3,7 % ab Feb. 2014 (regional angepasst)

Maler- und Lackiererhandwerk (Mrz. 2014 bis Apr. 2016)

3,2 % in West ab Mrz. 2014, 2,55 % in West ab Jun. 2015, in Ost gleiche Ecklohnerhöhung in Cent wie West plus 10 Cent Angleichungsschritt

Öffentlicher Dienst, Bund und Kommunen (Mrz. 2014 bis Feb. 2016)

3 % (mind. 90 €) ab Mrz. 2014, 2,4 % ab Mrz. 2015

Feinkeramische Industrie, Ost (Apr. 2014 bis Nov. 2015)

2 % ab Mai 2014, 1,5 % ab Jan. 2015

Deutsche Telekom AG + T-Deutschland + Servicegesellschaften (Feb. 2014 bis Jan. 2016)

2,9 % (EGr. 1–5) und 2,5 % (EGr. 6–10) ab Apr. 2014, 2,1 % ab Feb. 2015

Druckindustrie (Jan. 2014 bis Mrz. 2016)

3 % ab Mai 2014, 1 % ab Apr. 2015

Zeitungsverlage, Redakteure (Aug. 2013 bis Dez. 2015)

2,5 % ab Mai 2014, 1,5 % ab Apr. 2015

Deutsche Telekom AG, T-Systems (Apr. 2014 bis Mrz. 2016)

1,5 % ab Jun. 2014, 2 % ab Apr. 2015

Bauhauptgewerbe (Mai 2014 bis Apr. 2016)

3,1 % (West, Berlin) und 3,8 % (Ost) ab Jun. 2014, 2,6 % (West, Berlin) und 3,3 % (Ost) ab Jun. 2015

Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie (Mai 2014 bis Dez. 2015, regional angepasst)

3 % ab Sep. 2014 (regional angepasst)

Feinkeramische Industrie, West (Jul. 2014 bis Jul. 2015)

3,1 % ab Jul. 2014

Banken (Mai 2014 bis Apr. 2016)

2,4 % ab Jul. 2014, 2,1 % ab Jul. 2015

Kautschukindustrie (Jul. 2014 bis Mai 2016)

3,3 % ab Aug. 2014, 2,8 % ab Sep. 2015

Eisen- und Stahlindustrie (Jun. 2014 bis Okt. 2015)

2,3 % ab Jul. 2014, 1,7 % ab Mai 2015

Dachdeckerhandwerk (Aug. 2014 bis Jul. 2016)

1,9 % ab Okt. 2014, 2,3 % ab Aug. 2015

Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitende Industrie (Sep. 2014 bis Okt. 2016)

2,4 % ab Dez. 2014, 2,6 % ab Nov. 2015

Textil- und Bekleidungsindustrie, West (Nov. 2014 bis Jan. 2017)

60 € ab Jun. 2015, 2,4 % ab Jun. 2016

Quelle: BDA-TarifService


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Im Gerüstbauerhandwerk kam es ebenfalls am 5. Februar 2014 zu einer Einigung auf einen Lohn- bzw. Mindestlohntarifvertrag. Für die ersten fünf Monate der insgesamt 19-monatigen Laufzeit erhielten die Beschäftigten statt einer tabellarischen Entgelt­ anhebung eine Einmalzahlung von 230 €. Neben einer Erhöhung des Ecklohns (West) um 3,5 % erfolgte ab März 2014 eine 100%ige Ost-West-Angleichung, von der durch Betriebsvereinbarung bis April 2015 um bis zu 2,5 % und von Mai 2015 bis April 2016 um bis zu 1,25 % abgewichen werden kann. Der tarifliche Mindestlohn beträgt 10,25 € seit Mai 2014 und erhöht sich ab Mai 2015 auf 10,50 €.

Am 12. März 2014 einigten sich die Tarifvertragsparteien des Maler- und Lackiererhandwerks in der ersten Schlichtungsrunde auf ein Tarifergebnis, das bei einer Laufzeit von 26 Monaten im Westen eine zweistufige Entgelterhöhung von 3,2 % (März 2014) bzw. 2,55 % (Juni 2015) vorsieht. Die Tariflöhne im Osten steigen entsprechend den Centbeträgen der Erhöhung in Westdeutschland und zusätzlich um weitere 10 Cent. Der derzeit geltende tarifliche Mindestlohn I (West/Ost) bleibt vorerst unverändert bei 9,90 €. Der Mindestlohn II (West) wird auf 12,50 € angehoben. Im Tarifgebiet Ost und Berlin wird erneut ein Mindestlohn II von 10,50 € (Ost) bzw. 12,30 € (Berlin) eingeführt.

KURS EINER VERANTWORTUNGSVOLLEN TARIFLOHNPOLITIK AUCH 2015 WEITER FORTSETZEN Kündigungstermine

Branche

Tarifgebiete

Beschäftigte in 1.000

Gewerkschaften

Metall- und Elektroindustrie Steinkohlebergbau Öffentlicher Dienst (Länder ohne Hessen) Kali- und Steinsalzindustrie

West + Ost West + Ost West + Ost West + Ost

3.700 17 800 9

IGM IG BCE ver.di, dbb-Tarifunion IG BCE

Chemische Industrie Volkswagen AG Energieversorgung Kfz-Handwerk

West + Ost West Vattenfall West + Ost

550 100 15 453

IG BCE IGM IG BCE IGM

03 / 15

Einzelhandel Textil- und Bekleidungsindustrie Deutsche Lufthansa AG (Boden) Versicherungen (Innendienst) Groß- und Außenhandel

West + Ost Ost West + Ost West + Ost West + Ost

2.800 18 33 170 1.200

ver.di IGM ver.di ver.di, DBV, DHV ver.di

04 / 15

Energieversorgung Elektrohandwerk Gerüstbauerhandwerk Maler- und Lackiererhandwerk

AVEU Baden-Württemberg West + Ost West + Ost

21 60 23 145

IG BCE IGM IG BAU IG BAU

05 / 15

Deutsche Post AG

West + Ost

130

ver.di

06 / 15

Landwirtschaft Papiererzeugende Industrie Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

West + Ost West + Ost West + Ost

120 50 70

IG BAU IG BCE ver.di, IG BAU

07 / 15

Feinkeramische Industrie

West

25

IG BCE

10 / 15

Gebäudereinigerhandwerk Eisen- und Stahlindustrie

West + Ost West + Ost

590 90

IG BAU IGM

11 / 15

Feinkeramische Industrie

Ost

8

IG BCE

12 / 15

Zeitungsverlage (Redakteure) Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie

West + Ost West + Ost

14 157

dju in ver.di, DJV IGM

2014 12 / 14

2015 02 / 15 – 04 / 15 02 / 15 02 / 15 – 05 / 15

Quelle: BDA-TarifService


Lohn- und Tarifpolitik

Nach einem zwei Jahre währenden Tarifkonflikt ist für die durch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vertretenen Lokführer der Deutschen Bahn AG (DB), die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, am 20.  März  2014 mit dem „Tarifvertrag über die besonderen Bedingungen bei Verlust der Fahrdienstuntauglichkeit“ eine Tariflösung gefunden worden. Vereinbart wurden dabei u. a. ein 100%iger Entgeltschutz für traumatisierte Lokführer, verbesserte Abfindungsmöglichkeiten für fahrdienstuntaugliche Zugführer sowie Regelungen zur Beschäftigungssicherung im Falle des Verbleibs im DB-Konzern.

Im Tarifkonflikt um die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes für den Bund und die Kommunen kam es nach Warnstreiks in der dritten Verhandlungsrunde am 1. April 2014 zu einem Tarifabschluss. Die Tarifvertragsparteien vereinbarten bei einer Gesamtlaufzeit von 24 Monaten zum März 2014 eine Entgeltanhebung von 3 %, mindestens jedoch 90 €, sowie eine weitere Tariflohnanhebung von 2,4 % zum März 2015. Der tarifliche Urlaubsanspruch wurde auf 30 Tage vereinheitlicht und die bereits bestehenden Regelungen zur Übernahme von Ausgebildeten erneut verlängert.

33

Die Arbeitskosten in Deutschland liegen

34 %

über dem EU-Durchschnitt.

TARIFPOLITIK FÜR WETTBEWERBSFÄHIGE ARBEITSPLÄTZE In zahlreichen Presseartikeln wurde der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank Ende Juli 2014 fälschlicherweise unterstellt, sie hätten Empfehlungen zur künftigen Lohnentwicklung in Deutschland gegeben. Gegenüber der BDA versicherte die Bundesbank hingegen, dass sie zu keinem Zeitpunkt höhere Löhne gefordert habe. Dies sei „eine fälschliche Zuschreibung von Äußerungen“. Dennoch waren die diesbezüglichen Meldungen überflüssig und nicht hilfreich, da sie gegenteilige Interpretationen ermöglichten. Es ist ein Irrglaube, dass höhere Lohnsteigerungen in Deutschland das Wirtschaftswachstum in anderen EU-Ländern nachhaltig ankurbeln könnten. Ein Abweichen vom erfolgreichen Lohnkurs in Deutschland löst nicht die strukturellen Probleme anderer EU-Staaten. Im Gegenteil: Es würde Wachstum und Beschäftigung in Deutschland gefährden. Durch diese Schwächung Deutschlands würde ganz Europa negativ betroffen, vor allem die Krisenländer. Noch vor zehn Jahren war Deutschland der „kranke Mann Europas“. Heute ist Deutschland Europas Konjunkturlokomotive. Ein wesentlicher Grund für diesen Erfolg ist die Tarifpolitik der zurückliegenden Jahre. Der zentrale Maßstab für die einzelnen Branchen war und ist dabei nicht die volkswirtschaftliche Entwicklung insgesamt. Viel entscheidender sind die konkrete Situation in den Betrieben, die Entwicklung der Auftragslage, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung. Diese produktivitätsorientierte, differenzierte und flexible Tarifpolitik hat Deutschland in den vergangenen Jahren sicher durch ein konjunkturell aufgebraustes Fahrwasser geleitet und erheblich zur positiven Beschäftigungsentwicklung beigetragen. Die häufige Kritik von Seiten vieler EU-Staaten an der deutschen Lohnpolitik als Grund für die deutsche Exportstärke und daraus resultierende wirtschaftliche Ungleichgewichte lässt viele Fakten unbeachtet. Denn trotz der moderaten Lohnsteigerungen in den 2000er Jahren gehört Deutschland auch heute noch zu den Ländern mit den höchsten Stundenlöhnen weltweit. Kein Euroland hat höhere Bruttostundenlöhne als Deutschland – im Durchschnitt liegen sie bei rd. 21 €, in der Industrie sogar bei rd. 23 € (Statistisches Bundesamt, 2014). Hinzu kommt, dass deutsche Produkte vor allem durch ihre hohe Qualität überzeugen, weshalb sie auch bei höherem Preisniveau oder steigendem Eurokurs Abnehmer finden. Darüber hinaus sind in vielen Exportprodukten aus Deutschland ausländische Vorprodukte enthalten. Allein 3,5 Mio. Arbeitsplätze in anderen EU-Staaten hängen unmittelbar von der Vorleistungsnachfrage Deutschlands ab (Prognos, 2014). Es ist daher gerade auch im Interesse dieser Länder, dass Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit gesichert wird. Die Voraussetzung dafür ist die Fortsetzung einer erfolgreichen, differenzierten und flexiblen Tariflohnpolitik, die ein wesentlicher Pfeiler für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzsicherheit in Deutschland ist.


34

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

In der Druckindustrie gelang es den Arbeitgebern in der fünften Verhandlungsrunde vom 14. auf den 15. April 2014, die unverhältnismäßigen Gewerkschaftsforderungen abzuwehren und einen zukunftsorientierten Kompromiss zu finden. Der Tarifabschluss sieht bei einer langen Laufzeit von 27 Monaten nach vier Nullmonaten eine Entgeltanhebung von 3 % ab Mai 2014 vor. Im April 2015 steigen die Tarifverdienste dann lediglich um ein weiteres Prozent. Darüber hinaus ist es gelungen, eine Verhandlungsverpflichtung zu einer grundlegenden Überarbeitung des Manteltarifvertrags zu vereinbaren. Nach über neun Monate andauernden Verhandlungen einigte sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger am 24. April 2014 in der elften Verhandlungsrunde mit den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband und dju in ver.di (Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union) auf ein Tarifergebnis für die Redakteure der Zeitungsverlage. Damit soll die durch tiefgreifende strukturelle Umbrüche gekennzeichnete Branche zukunftsfest gemacht und wesentlich zum Erhalt des Flächentarifvertrags der Zeitungsredakteure beigetragen werden. Bei einer 29-monatigen Laufzeit, die den Zeitungsverlagen lange Planungssicherheit gibt, erfolgte die erste Stufe der Tariflohnanhebungen

mit 2,5 % erst nach neun Nullmonaten zum Mai 2014. Im April 2015 steigen die Tarifentgelte um weitere 1,5 %. Schließlich konnten zahlreiche dringend notwendige Modernisierungselemente im Manteltarifvertrag vereinbart werden, wie z. B. die Streckung der Berufsjahresstaffel von bislang elf auf nunmehr 15 Berufsjahre, die Absenkung des Urlaubsgelds und der Jahresleistung, die Vereinheitlichung des Urlaubsanspruchs sowie u. a. die Modernisierung des Tarifvertrags über die Altersversorgung. Am 6. Mai 2014 erzielten die Tarifvertragsparteien des Bauhauptgewerbes ein vorläufiges Ergebnis, dessen Abstimmung eine Woche später durch die Verhandlungskommission erfolgte. Neben der Tariflohnentwicklung, die während der 24-monatigen Laufzeit nach einem Nullmonat zweistufige Steigerungssätze jeweils zum Juni 2014 bzw. 2015 um 3,1 % bzw. 2,6 % in Westdeutschland und 3,8 % bzw. 3,3 % in Ostdeutschland vorsieht, gehörten in diesem Jahr viele weitere Materien zum tariflichen Gesamtpaket. So wurde z. B. eine Erhöhung des Kilometergelds vereinbart sowie eine Öffnungsklausel hinsichtlich der Arbeitszeit für Arbeiten an Bahnanlagen bzw. ein Konkurrentenschutz für das Holz- und Bautenschutzgewerbe. Einer der Schwerpunkte der Verhandlungen war die Systemumstellung der


Lohn- und Tarifpolitik

Tarifrente Bau. Die bisher ausschließlich von den Arbeitgebern finanzierte und nur im Tarifgebiet West geltende Zusatzrente wird ab 2016 auf ein kapitalgedecktes System umgestellt und zukünftig auch in den ostdeutschen Bundesländern eingeführt. Für den Zeitraum von zwei Jahren werden die Arbeitnehmer an der Finanzierung des Systemwechsels über die Umschichtung des zusätzlichen Urlaubsgelds beteiligt. Mit diesem Ergebnis wurde ein tragbarer Kompromiss gefunden, der Planungssicherheit bietet und ein weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung von Ost und West ist. Anfang Juni 2014 einigten sich die Tarifpartner in der Feinkeramischen Industrie West auf ein Tarifergebnis, das bei einer Laufzeit von 13 Monaten seit Juli 2014 eine Lohnanhebung von 3,1 % vorsieht. Eine Öffnungsklausel ermöglicht den Betrieben, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten einen Nullmonat zu vereinbaren und die Tariferhöhung entsprechend zu verschieben. Die Tarifvertragsparteien empfehlen darüber hinaus die unbefristete Übernahme der Ausgebildeten. Die Tarifvertragsparteien für das private und öffentliche Bankgewerbe erzielten Ende Juni 2014 einen Tarifabschluss. Die Tariflöhne wurden bei einer Laufzeit von 24 Monaten und zwei Nullmonaten seit Juli 2014 um 2,4 % angehoben. Ab Juli 2015 erfolgt eine Anhebung um weitere 2,1 %. Zudem wurde eine Einmalzahlung von 150 € zum Januar 2015 vereinbart. Die Ausbildungsvergütungen erhöhten sich um 25 € im Juli 2014. Im Juli 2015 erfolgt eine weitere Anhebung in gleicher Höhe. Das Tarifergebnis für die Kautschukindustrie vom Juli 2014 sieht als Eckpunkte eine Laufzeit von 23 Monaten, einen Nullmonat zu Beginn sowie eine zweistufige Entgeltanhebung von zunächst 3,3 % seit August 2014 und weiteren 2,8  % ab September 2015 vor. Die Betriebe können die Tariferhöhungen jeweils um einen Monat verschieben, bei tiefgreifenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten auch um zwei Monate. Die Tarifvertragsparteien haben zudem einen neuen Tarifvertrag für dual Studierende mit Regelungen

zu Studiengebühren, Entgelten und Übernahme vereinbart. Bei den Ausgebildeten der Branche empfehlen die Tarifpartner die möglichst unbefristete Übernahme. Ebenfalls im Juli 2014 einigten sich die Tarifvertragsparteien in der westdeutschen Stahlindustrie auf einen Tarifabschluss mit einer Laufzeit von 17 Monaten. Nach einem Nullmonat wurden die Entgelte seit Juli 2014 um 2,3 % erhöht. Eine Anhebung um weitere 1,7 % erfolgt ab Mai 2015. Vereinbart wurde auch der Abschluss eines „Tarifvertrags über den Einsatz von Werkverträgen“ mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Danach sollen Werkverträge möglichst nur mit tarifgebundenen Werkunternehmen geschlossen werden. Bei Fehlen einer Tarifbindung hat sich das Mitgliedsunternehmen vom Werkunternehmer mindestens die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns versichern zu lassen. Vor der Auftragsvergabe hat das Mitgliedsunternehmen sorgsam zu prüfen, ob das Werk technisch und ökonomisch gleichwertig nicht auch mit eigenen Arbeitnehmern selbst ausgeführt werden könnte. Die dennoch getroffene Entscheidung zur Fremdvergabe ist gegenüber dem Betriebsrat zu begründen. Zum 31. Oktober 2014 verständigten sich die Tarifvertragsparteien in der Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitenden Industrie auf einen Tarifabschluss, der bei einer Laufzeit von 26 Monaten nach drei Nullmonaten zu Beginn eine zweistufige Entgelterhöhung von 2,4 % (Dezember 2014) und 2,6 % (November 2015) vorsieht. Zwei Wochen später, am 13. November 2014, wurde in der westdeutschen Textil- und Modeindustrie ein Tarifergebnis mit einer 27-monatigen Laufzeit erreicht. Vereinbart wurden zwei Nullmonate zu Beginn und für die dann folgenden fünf Monate jeweils eine Einmalzahlung von 60 €. Danach steigen die Entgelte ab Juni 2015 um 60 € und ab Juni 2016 um 2,4 %. Aufgrund einer Öffnungsklausel kann die Einmalzahlung durch Betriebsvereinbarung reduziert, ausgesetzt oder vollständig gestrichen werden. Die erste Entgelt­ anhebung kann mit Zustimmung der Gewerkschaft teilweise oder vollständig

35


36

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

abgesenkt werden. Voraussetzung für die Nutzung der beiden Öffnungsklauseln ist eine Beschäftigungszusage für den jeweiligen Betrieb.

Die durchschnittliche tarifliche ­Wochenarbeitszeit in Deutschland gehört mit

37,7 Std. immer noch zu den kürzesten ­tarif­lichen Arbeitszeiten in Europa.

Die äußerst differenzierte Tariflandschaft und die unterschiedlichen Flexibilisierungsmöglichkeiten in den im Jahr 2014 vereinbarten Tarifverträgen verdeutlichen die weiterhin dringend benötigte tarifpolitische Vielfalt. Insbesondere vor dem Hintergrund der nunmehr abgeschwächten Konjunkturprognosen – vor allem aufgrund der ungewissen Entwicklungen in den unterschiedlichen geopolitischen Krisenregionen und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Branchen – bleibt die Fortsetzung einer verantwortungsvollen branchenadäquaten Tarifpolitik unumgänglich.

Keine Arbeitszeitver­ kürzung unter dem Deckmantel der Arbeitszeit­ flexibilisierung Die tarifliche Wochenarbeitszeit in Deutschland gehört mit durchschnittlich 37,7 Stunden im europäischen Vergleich immer noch zu den kürzesten tariflichen Arbeitszeiten. Infolgedessen spielt die Palette der bereits weit verbreiteten Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung eine umso größere Rolle für die Betriebe. Durch ihre Pufferfunktion hat die Arbeitszeitflexibilität maßgeblich dazu beigetragen, dass Unternehmen in Deutschland die Krise im Jahr 2009 so gut und ohne nennenswerten Beschäftigungsabbau überstanden haben.

Arbeitszeit im EU-Vergleich Deutschland gehört nach wie vor zu den Ländern mit den kürzesten tariflichen Wochenarbeitszeiten und den meisten freien Arbeitstagen in Europa. Dies verdeutlichen die am 24. Juni 2014 veröffentlichten Ergebnisse der Europäischen Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen zur Arbeitszeitentwicklung im Jahr 2013. Vor allem die merkliche Diskrepanz zwischen der tariflichen und der tatsächlichen Wochenarbeitszeit zeigt, wie wichtig zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch weiterhin die Fortsetzung des tarifpolitischen Modernisierungskurses im Bereich der Arbeitszeitgestaltung ist.

Tarifliche Wochenarbeitszeit Wie in den Jahren zuvor liegt die tarifliche Wochenarbeitszeit in Deutschland bei durchschnittlich 37,7 Stunden und damit 0,4 Stunden unter dem EU-Durchschnitt von 38,1 Stunden (EU-28). Die geringste tarifliche Wochenarbeitszeit verzeichnet nach wie vor Frankreich mit unveränderten 35,6 Stunden, wohingegen Länder wie Kroatien, Griechenland, Ungarn, Malta und Rumänien mit 40 Stunden pro Woche die höchste Arbeitszeit aufweisen.

Tatsächliche Wochenarbeitszeit Die tatsächliche Wochenarbeitszeit in Deutschland liegt bei durchschnittlich 40,4 Stunden. Dies entspricht einem leichten Rückgang von 0,1 Stunden gegenüber dem Vorjahr. Da sich auch die europäischen Durchschnittswerte um 0,1 Stunden gegenüber dem Vorjahr verringert haben, hat sich der Abstand Deutschlands mit 0,9 Stunden zum Durchschnitt der EU-28-Staaten (39,5 Stunden) nicht verändert. Die kürzesten tatsächlichen Wochenarbeitszeiten verzeichnet wie auch bei den tariflichen Arbeitszeiten Frankreich mit 37,4 Stunden. Am längsten arbeiten die Beschäftigten im Durchschnitt in Großbritannien (40,8 Stunden/Woche), Luxemburg (41 Stunden/Woche) und Rumänien (41,2 Stunden/Woche).

Urlaubs- und Feiertage Deutschland gehörte 2013 zusammen mit Frankreich zu den Ländern mit den meisten freien Arbeitstagen in der EU. In beiden Ländern hatten die Beschäftigten letztes Jahr 30 Urlaubstage und zehn Feiertage. Mehr Feiertage als in Deutschland gibt es zwar in vielen ost- und südeuropäischen Ländern, wobei Spanien die meisten Feiertage (14 Tage) in Europa hat. Trotz der höheren Anzahl an Feiertagen kommen diese Länder aufgrund des geringeren Urlaubsanspruchs aber auf weniger freie Tage als Deutschland und Frankreich.


Lohn- und Tarifpolitik

Zahlreiche Branchen verfügen heute über tarifliche Regelungen zu Arbeitszeitkorridoren, wodurch die Betriebe abhängig von ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Situation die regelmäßige tarifvertragliche Wochenarbeitszeit innerhalb einer bestimmten Bandbreite neu festlegen können. Drei Viertel aller Unternehmen in Deutschland bieten ihren Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten in Form von Gleitzeit bzw. Vertrauensarbeitszeit an (Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 2014). Zudem nutzt die Mehrheit der Branchen die Möglichkeit der unterschiedlichen Arbeitszeitverteilung mithilfe von Arbeitszeit- bzw. Langzeitkonten. Die Weiterentwicklung dieser Arbeitszeitflexibilität erfolgt in einigen Branchen in Form von Vereinbarungen zu Lebensarbeitszeitkonten bzw. in jüngster Zeit

37

durch Regelungen zu einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung, welche meist ein Element tarifvertraglicher Vereinbarungen zum demografischen Wandel darstellen. Vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft, damit auch älter werdender Belegschaften und eines zunehmenden Fachkräftemangels sind diese Vereinbarungen – solange sie den Betrieben notwendige Entscheidungsfreiheiten lassen – überaus begrüßenswert. Besorgniserregend sind jedoch einige Forderungen zur Arbeitszeitgestaltung, die Gewerkschaften im Tarifjahr 2014 neu auf ihre Agenda geschrieben haben. Die GDL fordert von der DB u. a. eine Absenkung der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit von derzeit 39 auf 37 Stunden.

FREIE ARBEITSTAGE – DEUTSCHLAND AN DER SPITZE Durchschnittliche Anzahl der Urlaubs- und Feiertage im Jahr 2013

9

10

20

20

BE

PL

Feiertage

8

12

22

20

PT

SI

8

9

10

10

24 24,8

25

25

25

25

IE

NL

LU

FI

SK

8

8

GB

14

22

ES

11

11

11

25

25

25

AT

CZ

SE

Urlaubstage

Quelle: European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions, 2014

9

28

IT

9

10

10

30

30

30

DK

FR

DE


38

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

TARIFLICHE ARBEITSZEIT IN DEUTSCHLAND NOCH IMMER UNTER EU-DURCHSCHNITT Durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit in Stunden im Jahr 2013

35:6

37:5

37:7

37:8

38:0

38:1

38:1

38:3

38:8

39:0

39:3

40:0

40:0

40:0

AT

SK

PT

HU

GR

BG

FR

ES

NL

DE

BE

IT

EU 28

CZ

Quelle: European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions, 2014

Wenn es um tarifpolitische Antworten auf die demografischen Herausforderungen geht, ist ein flexibleres, aber auch längeres Arbeitsleben der einzig richtige Weg, um Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft bei uns in Deutschland sichern zu können. Elke Strathmann | Vizepräsidentin der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für Lohnund Tarifpolitik

Auch die IG Metall und die IG BCE haben in ihren Forderungsempfehlungen für die Anfang 2015 beginnenden Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektroindustrie bzw. die Chemische Industrie neben Tariflohnanhebungen von 5,5 % bzw. 4–5 % konkrete Ziele im Bereich der Arbeitszeitgestaltung aufgenommen. Unter dem Oberbegriff „Arbeitszeitflexibilisierung“ werben die Gewerkschaften für kostenintensive Beschäftigungsprivilegien. So strebt die IG Metall neben dem Ausbau der tariflichen Altersteilzeit einen individuellen Anspruch auf Bildungsteilzeit unter Fortzahlung eines Teillohns und nahezu gleichbleibenden Rentenbeiträgen an. Die Bildungsteilzeit soll dabei nur der erste Schritt einer auf mehrere Tarifrunden angelegten Strategie zur Arbeitszeitverkürzung darstellen. Langfristig will die Gewerkschaft für möglichst viele Beschäftigtengruppen

tarifvertragliche Arbeitszeitverkürzungen mit möglichst hohem Lohnausgleich erreichen. Die IG BCE hat bei ihren Plänen zur Arbeitszeitverkürzung vor allem ältere Mitarbeiter im Blick. Sie strebt für Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr eine Drei- bzw. Vier-Tage-Woche an. Flankiert werden soll dies durch eine Teilrente der Rentenkasse sowie einen Lohnausgleich durch die Betriebe. Die Gewerkschaftsforderungen sind höchst irritierend. In der Metall- und Elektroindustrie gibt es schon heute weitreichende Möglichkeiten zu Weiterbildungsmaßnahmen, die von den Betrieben und Beschäftigten jeden Tag gelebt werden. Zudem belegen brancheninterne Umfragen die Zufriedenheit der Beschäftigten mit ihrer Arbeitszeit, die regelmäßig bei 35 Stunden pro Woche liegt. Auch die


Lohn- und Tarifpolitik

Forderung der IG  BCE nach kürzeren Arbeitszeiten für Ältere ist kaum nachvollziehbar. Bereits jetzt sehen tarifvertragliche Regelungen in der Chemischen Industrie die Möglichkeit vor, dass über 55-Jährige ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit, die in der Branche ebenfalls bei 35 Stunden liegt, im Rahmen von sog. Altersfreizeiten bis zu 3,5 Stunden pro Woche verkürzen können. Des Weiteren ermöglicht der bereits 2008 eingeführte Demografiefonds im Rahmen des Tarifvertrags „Lebensarbeitszeit und Demografie“ die Finanzierung unterschiedlicher Maßnahmen wie z. B. Altersteilzeit und -vorsorge oder auch einer Teilrente. Vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft stellt eine gesetzliche Ausweitung der Teilrente ein vollkommen falsches Signal dar. Das Erwerbspersonenpotenzial sinkt stetig und der Anteil von älteren Beschäftigten an der Gesamtbelegschaft wird immer größer. Von 2000 bis 2013 hat sich die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen von 37,4 % auf 63,5 % beinahe verdoppelt (Eurostat, 2014). Tarifliche oder gesetzliche Maßnahmen, die dazu führen, Arbeitnehmer aus dem Berufsleben zu drängen bzw. ihre Arbeitsleistungen zu verteuern, werden sich gerade vor dem Hintergrund dieser Zukunftsaussichten als wirtschaftlich nicht nachhaltig ­erweisen.

Sowohl die Arbeitszeitflexibilität als auch die tarifvertraglichen Bemühungen, den neuen Herausforderungen des demografischen Wandels in den Betrieben besser begegnen zu können, dürfen nicht ad absurdum geführt werden, indem sie am Ende zu einem Wettbewerbsnachteil für die Betriebe und einem Beschäftigungshemmnis für viele Arbeitnehmer werden.

Tarifpartner setzen auf branchendifferenzierte ­Mindestlöhne Auch 2014 wurde der Weg differenzierter Branchenmindestlöhne fortgesetzt. Neben der Fortführung bereits bestehender Branchenmindestlöhne gelten seit 2014 auch zum ersten Mal bundesweit tarifliche Mindestlöhne in der Fleischwirtschaft und im Schornsteinfegerhandwerk. In weiteren Branchen werden differenzierte Mindestlöhne zur schrittweisen Angleichung an den gesetzlichen Mindestlohn verhandelt, um die im Mindestlohngesetz vorgesehene Übergangsregelung für bundesweit geltende Tarifverträge nutzen zu können. Während für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau bereits eine entsprechende Übergangslösung erreicht werden konnte, scheiterten z. B.

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

die Verhandlungen über Branchenmindestlöhne im Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Bäckerhandwerk und dem Taxigewerbe. Zu Beginn des Jahres trat auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) die mittlerweile Neunte Mindestlohnverordnung für das Baugewerbe mit zwei Mindestlöhnen für das Tarifgebiet West von 11,10 € bzw. 13,95 € (West; Berlin: 11,10 € bzw. 13,80 €) sowie für den Osten mit einem Mindestlohn von 10,50 € in Kraft. Ebenfalls am 1. Januar 2014 trat die Siebte Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk mit einem Mindestlohn von 11,55 € in Kraft. Für das Elektrohandwerk gilt seit Anfang 2014 ein nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) allgemeinverbindlich erklärter Mindestlohn von 10,00 € (West) bzw. 9,10 € (Ost, einschließlich Berlin). Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft trat zum Februar 2014 in Kraft und gilt bis Ende September 2017. Der Mindestlohn von zunächst 7,50 € (Ost, einschließlich Berlin) bzw. 8,25 € (West) stieg zum 1. Oktober 2014 auf 8,00 € (Ost) bzw. 8,50 € (West) und wird ab dem 1. Juli 2016 bundeseinheitlich 8,75 € betragen. Im Frühjahr wurde der zweite gemeinsame Vorschlag des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister, des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen sowie der acht DGB-Mitgliedsgewerkschaften auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit gem. § 3a Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) befürwortet. Die Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die vom 1. April 2014 bis 31. Dezember 2016 gilt, sieht Mindestlöhne von zunächst 8,50 € (West) und 7,86 € (Ost, einschließlich Berlin) vor. Auch das Maler- und Lackiererhandwerk setzt den Weg branchendifferenzierter Mindestlöhne fort: Seit dem 1. August 2014 gilt die mittlerweile Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen nach dem AEntG. Die Mindeststundenlöhne betragen aktuell für „Ungelernte Arbeitnehmer“ bundesweit 9,90 € und für „Gelernte Arbeitnehmer“ 12,50 € (West), 12,30 €

(Berlin) bzw. 10,50 € (Ost). Im Schornsteinfegerhandwerk wurde im Juli 2014 erstmals ein Tarifvertrag zur Regelung des Mindestentgelts gem. § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt. Rückwirkend seit April 2014 gilt damit in dieser Branche ein bundeseinheitliches Mindeststundenentgelt von 12,78 €. Für das Gerüstbauerhandwerk ist die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen zum September 2014 in Kraft getreten. Der Mindestlohn beträgt bundesweit 10,25 € und erhöht sich zum 1. Mai 2015 auf 10,50 €. Auch für die Abfallwirtschaft gilt seit dem Herbst 2014 wieder eine Mindestlohnverordnung. Die mittlerweile Sechste Verordnung trat am 1.  Oktober  2014 in Kraft und sieht einen bundesweiten Mindestlohn von 8,86 € vor. Für die Pflegebranche hatte sich die Pflegekommission im September 2014 auf eine Erhöhung des Pflegemindestlohns verständigt. Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und sieht Mindest­ entgelte i. H. v. zunächst 9,40 € (West, einschließlich Berlin) bzw. 8,65 € (Ost) vor. Die Branchenmindestlohnverordnung für die Fleischwirtschaft gem. § 7 AEntG trat am 1. August 2014 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2017. Der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium hatte sich im Juni 2014 einstimmig für den erstmaligen Antrag auf Erstreckung des ersten bundesweiten Mindestlohntarif­vertrags für diese Branche mittels einer Rechtsverordnung ausgesprochen. Erst Ende Mai 2014 wurde „Schlachten und Fleischverarbeitung“ als neunte Branche zusätzlich in den Branchenkatalog des AEntG aufgenommen. Die BDA hat die großen Anstrengungen der Tarifpartner, einen Mindestlohn für die in- und ausländischen Beschäftigten der Branche zu vereinbaren, von Anfang an begrüßt. Damit gilt in der Fleischwirtschaft nun bundesweit ein Mindestlohn von 7,75 €, der am 1. Dezember 2014 auf 8,00 € gestiegen ist und sich ab 1. Oktober 2015 auf 8,60 € erhöht. Ab 1. Dezember 2016 beträgt er schließlich 8,75 €. Ab 1. Januar 2015 wird der Branchenmindestlohn für die Fleischwirtschaft „eine abweichende


Lohn- und Tarifpolitik

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TARIFPARTNER SETZEN AUF BRANCHENLÖSUNGEN Bundesweite Branchenmindestlöhne nach AEntG, TVG und AÜG zum 1. Januar 2015 in € pro Stunde 8,50 €

Abfallwirtschaft, inkl. Straßenreinigung u. Winterdienst

8,86 8,86

Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch

12,50 13,35

Bauhauptgewerbe ML I

10,75 11,15

Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken ML I

11,92 11,92

Dachdeckerhandwerk

11,85 11,85

Elektrohandwerk

9,35 10,10

Fleischwirtschaft

8,00 8,00

Friseurhandwerk

7,50 8,00

Gebäudereinigerhandwerk ML I

8,21 9,55

Gerüstbauerhandwerk

10,25 10,25

Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau

7,20 7,40

Maler- und Lackiererhandwerk ML I

9,90 9,90

Pflegebranche

8,65 9,40

Schornsteinfegerhandwerk

12,78 12,78

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

10,66 11,25

Wäschereidienstleistungen im Objektkundenbereich

8,00 8,50

Zeitarbeit

7,86 8,50

Quelle: BDA-TarifService

Ost

West

können die Übergangsregelung nach § 24 MiLoG nutzen


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Regelung eines Tarifvertrags repräsentativer Tarifvertragsparteien“ gem. § 24 Mindestlohngesetz (MiLoG) sein. Neben der Fleischwirtschaft und zuvor bereits dem Friseurhandwerk ist es auch der Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau gelungen, einen bundesweit geltenden Mindestlohntarifvertrag zu vereinbaren, der die Mindestentgelte in der Branche ab Januar 2015 an den gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 € heranführen soll. Sowohl das Friseurhandwerk als auch die Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau haben im Juli 2014 bzw. September 2014 einen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung nach dem AEntG gestellt, um die Wirkung der Übergangsregelung des § 24 MiLoG zu nutzen. Der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium befasste sich jeweils im November 2014 mit den Anträgen; die Rechtsverordnungen sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Dann wird der Branchenmindestlohn im Friseurhandwerk 8,00 € (West) bzw. 7,50 € (Ost, einschließlich Berlin) betragen. Der Branchenmindestlohn in der Landund Forstwirtschaft sowie Gartenbau liegt zu diesem Zeitpunkt bei 7,40 € (West) bzw. 7,20 € (Ost, einschließlich Berlin) und ab 1. ­Januar 2016 bei 8,00 € (West) bzw. 7,90 € (Ost). Anfang Januar 2017 wird er bundeseinheitlich 8,60 € erreichen und schließlich 9,10 € zum November 2017 betragen.

Eine solche beschäftigungsorientierte Übergangslösung kam dagegen im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Bäckerhandwerk wegen der völlig überzogenen Forderungen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nicht zustande. Der Gesetzgeber hat die Übergangsregelung im MiLoG gerade für solche Branchen vorgesehen, in denen der gesetzliche Mindestlohn ohne stufenweise Anpassung kaum zu verkraften ist und deshalb erhebliche Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau zu befürchten sind. Die NGG hat jedoch für eine solche Übergangsregelung Löhne weit über dem Mindestlohn gefordert und dabei den Verlust von Arbeitsplätzen in Kauf genommen.


Lohn- und Tarifpolitik

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EUGH VERBIETET VERGABEMINDESTLÖHNE FÜR AUSLÄNDER Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer aktuellen Entscheidung die vergaberechtlichen Mindestlohnregelungen der Bundesländer auf den Prüfstand gestellt. In der Rechtssache „Bundesdruckerei“ hatte er am 18. September 2014 (C-549/13) geurteilt, dass ein nach dem nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge einzuhaltender Mindestlohn nicht auf die im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer eines ausländischen Nachunternehmers erstreckt werden kann. Hintergrund war ein öffentlicher Auftrag zur Digitalisierung von städtischen Akten. Bestandteil der Vergabeunterlagen war nicht nur die Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers zur Einhaltung des Vergabemindestlohns von 8,62 €, sondern auch eine entsprechende Erklärung für den Fall der Weitervergabe an einen Nachunternehmer. Die Bieterin, die regelmäßig von einem polnischen Nachunternehmer in Polen Leistungen erbringen ließ, hielt die Mindestlohnvorgabe auch für ausländische Nachunternehmer für europarechtswidrig. Der EuGH folgte nun dieser Auffassung: Die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestlohns verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit, wenn ein öffentlicher Auftrag von einem ausländischen Nachunternehmer im Ausland erfüllt werden soll. Wie schon in seinem früheren „Rüffert“-Urteil von 2008 ließ das Gericht das Argument des Arbeitnehmerschutzes nicht als Rechtfertigung für diese Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit gelten, da die Mindestlohnregelung nur für öffentliche Aufträge bestehe. Da sie zudem keinen Bezug zu den jeweiligen Lebenshaltungskosten in anderen Mitgliedstaaten habe, gehe die Regelung über das für den Arbeitnehmerschutz Erforderliche hinaus und sei auch deshalb unverhältnismäßig. Nach der „Rüffert“-Entscheidung des EuGH haben fast alle Bundesländer ihr Vergaberecht überarbeiten müssen bzw. neue Vergabegesetze erlassen. Dabei sind sie z. T. weit über die vom EuGH gezogenen Anforderungen hinausgegangen und haben mehrheitlich auch solche Mindestlohnvorgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge geregelt, wie sie jetzt vom EuGH in der jüngsten Entscheidung kritisiert worden sind. In zwölf Bundesländern gilt aktuell ein gesetzlicher Mindestlohn mit einer Spannbreite von 8,50 € bis 9,18 €. In Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ist ein allgemeines Landesmindestlohngesetz die Grundlage, das die gesamte Verwaltung sowie landesunmittelbare Einrichtungen bzw. Einrichtungen und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung oder Förderung erfasst. Ob diese allgemeinen Landesmindestlöhne mit der Einführung des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 noch Bestand haben können, bleibt fraglich. In den meisten Bundesländern stand 2014 die Prüfung bzw. Anpassung des Mindestlohns für das Jahr 2015 an. Vor dem Hintergrund des bundesweit einheitlichen Mindestlohns haben jedoch einige Länder, wie z. B. das Saarland, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, richtigerweise von einer Anpassung ­abgesehen.



BESCHÄFTIGUNG


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Fachkräftesicherung ­weiterhin Priorität geben

Rund

4 Mio.

Arbeitskräfte werden bis 2035 fehlen, bereits 2020 könnte die Lücke bei 1,7 Mio. liegen.

Bereits heute sind in Deutschland Fachkräfteengpässe zu verzeichnen. Bislang konzentrieren sich diese noch auf bestimmte Regionen, Branchen und Berufe – es mehren sich aber An­ zeichen für eine breite Fachkräftelü­ cke. Dies hängt insbesondere mit den bereits jetzt spürbaren Auswirkungen der demografischen Entwicklung zu­ sammen. Bei einer unterstellten jähr­ lichen Nettozuwanderung von 200.000 würde die Zahl der Personen im er­ werbsfähigen Alter bereits bis 2030 von knapp 50 Mio. auf 42 Mio. und bis 2035 sogar auf unter 40 Mio. sinken. Die BDA hat sich frühzeitig dafür eingesetzt, das Thema „Fachkräftesi­ cherung“ ganz oben auf die politische Agenda zu setzen, und kurz nach der Fi­ nanzkrise 2008/2009 Vorschläge für ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Fach­ kräftesicherung vorgelegt. Zahlreiche richtige Reformen und Initiativen wur­ den seitdem von Politik und Wirtschaft auf den Weg gebracht. Die Bemühun­ gen, inländische Arbeitsmarktpoten­ ziale vor allem von Frauen, Älteren sowie Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund bestmöglich zu erschließen und so zusätzliche Fach­ kräfte zu gewinnen, müssen weiter intensiviert werden. Daher begrüßt die BDA die Initiative des Bundesarbeitsmi­ nisteriums, mit einer neuen „Partner­ schaft für Fachkräfte“ gemeinsam mit den Sozialpartnern weitere Handlungs­ ansätze zu identifizieren. Unverzichtbar sind überdies weitere Schritte, um die nötige parallele, gezielte Zuwande­ rung qualifizierter Fachkräfte voran­ zubringen. Die richtigen Weichen dafür wurden durch Reformen im Zuwande­ rungsrecht gestellt. Sie sind jedoch noch nicht ausreichend bei Fachkräften im Ausland bekannt. Hier muss insbe­ sondere seitens der Behörden im Sin­ ne einer gelebten Willkommenskultur noch zielgerechter für Deutschland als Zuwanderungsland geworben werden. Gleichzeitig müssen Frühverrentungs­ anreize, wie die bereits beschlossene Rente mit 63 oder die vorgeschlagene Teilrente oder das Alters- bzw. Arbeits­ sicherungsgeld, vermieden werden. Sie wären erhebliche Rückschritte auch bei der Fachkräftesicherung.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > ­Beschäftigung > Fachkräftesicherung

Potenzialzuwanderung wei­ terentwickeln und ausbauen Das Zuwanderungsrecht wurde in den letzten Jahren gerade auch auf Drän­ gen der BDA reformiert und der Ar­ beitsmarkt für qualifizierte Fachkräfte, die einen Arbeitsplatz in Deutschland gefunden haben, spürbar geöffnet. Für eine auch langfristig greifende Strategie zur Sicherung der Fachkräf­ tebedarfe sollte das Zuwanderungs­ recht darüber hinaus weiterentwickelt werden, vor allem im Bereich der Zu­ wanderung von Fachkräften, die noch keinen konkreten Arbeitsplatz haben, dafür aber die Qualifikationen und die notwendigen Sprachkenntnisse besit­ zen, um schnell einen ­Arbeitsplatz in Deutschland zu finden. Einen wichtigen Ansatzpunkt für die Entwicklung einer solchen Poten­ zialzuwanderung stellt der Aufent­ haltstitel zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte im akademi­ schen Bereich dar. Dieser ist aller­ dings noch bis zum 1. August 2016 befristet. Entsprechend der Forderung der BDA wurde die Entfristung die­ ser Regelung im vom Bundeskabinett am 3. Dezember 2014 beschlossenen Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthalts­ beendigung aufgenommen. Auch Fachkräfte in Mangelberufen unterhalb des akademischen Niveaus sollten die Möglichkeit erhalten, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Diese Möglichkeit sollten Personen erhalten, die ihre Berufsqua­ lifikation im Ausland erworben haben und hier eine der beruflichen Qualifi­ kation entsprechende Beschäftigung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungs­ beruf aufnehmen wollen. Zu begrüßen ist der in diese Richtung weisende, von dem Gesetzentwurf vorgesehene Auf­ enthaltstitel zur Anerkennung auslän­ discher Berufsqualifikationen.


Beschäftigung

Um die Zuwanderungsmöglichkei­ ten nach Deutschland im Ausland bes­ ser bekannt zu machen, sollten die Re­ gelungen zur Potenzialzuwanderung in

einem neuen Kapitel des Aufenthalts­ gesetzes zusammengefasst und mit einer eingängigen Bezeichnung (z. B. „­Talentcard“) versehen werden.

FACHKRÄFTEMANGEL IN TECHNISCHEN BERUFEN UND BEI GESUNDHEITS- UND PFLEGEBERUFEN VORHANDEN Liste der Berufe oder Berufsgruppen, für die die Besetzung offener Stellen mit ausländischen Bewerberinnen oder B ­ ewerbern gem. § 6 Abs. 2 S ­ atz 1 Nr. 2 Be­ schäftigungsverordnung arbeitsmarkt- und integrationspolitisch ­verant­wortbar ist

Berufe und Berufsgruppen Mechatronik Automatisierungstechnik Bauelektrik Elektromaschinentechnik Elektrische Betriebstechnik Leitungsinstallation und -wartung

Fachkraft

Spezialist

• • • • • •

• •

• •

Elektrotechnik (ohne Spezialisierung) Aufsicht – Elektrotechnik Klempnerei (ohne Spezialisierung) Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Kältetechnik

• • •

• •

Aufsichtskräfte – Klempnerei, Sanitär, Heizung, Klima Technische Eisenbahnbetriebe Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur Überwachung des Eisenbahnverkehrsbetriebs Triebfahrzeugführer Eisenbahnverkehr Gesundheits- und Krankenpflege (ohne Spezialisierung)

• • • • •

Fachkrankenpflege Operations-/Med.-techn. Assistenz Altenpflege

• •

Orthopädie- und Rehatechnik

Meister Orthopädie, Rehatechnik und Hörgeräteakustik (ausgenommen sind Medizintechnik, Zahntechnik und Augenoptik)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2014; Positivliste gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung: Zuwanderung in Ausbildungsberufe

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Die BDA hat ihre Vorschläge im August 2014 in einem Eckpunktepa­ pier zur Gestaltung einer Potenzial­ zuwanderung veröffentlicht und wird sich auch weiterhin für eine Weiterent­ wicklung der Potenzialzuwanderung einsetzen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Beschäf­ tigung > Zuwanderung und Integration

Arbeitsmarktpotenziale von Asylsuchenden und ­Geduldeten besser nutzen

Entwicklung der jährlichen ­A sylantragszahlen: 2012: 77.651; 2014*: 158.080 *Januar–Oktober

Zu dem richtigen Ansatz, alle inländi­ schen ­ Potenziale zu erschließen, um Fachkräfteengpässen entgegenzuwir­ ken, muss es auch gehören, die Berufs­ erfahrung und oft vorhandenen guten Qualifikationen bereits in Deutschland lebender Asylsuchender und geduldeter Ausländer für den Arbeitsmarkt deutlich

besser zu nutzen. Dies trägt auch dazu bei, dass diese Menschen zügig selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen und den Sozialleistungsbezug beenden können. In einem Positionspapier vom Juli 2014 hat die BDA aufgezeigt, wie die Po­ tenziale in Deutschland lebender Asyl­ suchender und Geduldeter besser aus­ geschöpft werden können, ohne falsche Anreize zu setzen. Für einen effektiven Arbeitsmarktzugang bedarf es vor al­ lem eines uneingeschränkten Arbeits­ marktzugangs ohne Vorrangprüfung für Geduldete ab Erteilung der Duldung und für Asylsuchende nach sechs Mo­ naten Aufenthaltsgestattung. Mit dem „Gesetz zur Einstufung weiterer Staa­ ten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzu­ gangs für Asyl­bewerber und geduldete Ausländer“ und der im November 2014 verabschiedeten Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsver­ ordnung wurden die Forderungen der BDA z. T. aufgegriffen. Die Änderungen gehen aber noch nicht weit genug. Das neue Gesetz sieht für Asylsuchende und

NEUE FÖRDERGRUNDSÄTZE FÜR DAS SONDERPROGRAMM MOBIPRO-EU: ­PRAXISGERECHTERE UMSETZUNG ERMÖGLICHT Das Bundesarbeitsministerium hat im Juli 2014 neue Fördergrundsätze für das seit Januar 2013 laufende Programm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)“ vorge­ legt. Diese beinhalten zwei grundlegende Neuerungen: Zum einen wird das Programm von einer Individual- auf eine Projektförderung umgestellt, zum anderen steht es nur noch ausbildungsinteressierten Jugendlichen und nicht mehr Fachkräften aus dem EU-Ausland offen. Im Ausbildungsjahr 2015 sollen max. 2.000 Auszubildende im Rahmen des Programms gefördert werden, Projektträger müssen sich künftig jeweils bis zum 30. September des dem Beginn der Ausbildung vorgelagerten Jahres bei der Bewilligungsbehörde um die Programmteilnahme bewerben. Eine Auswahl­ kommission bewertet anschließend die Projektvorschläge, welche im Rahmen eines strukturierten Verfahrens ausge­ wählt werden. Die Projektträger beantragen alle Förderleistungen, organisieren die förderfähigen Maßnahmen für die Jugendlichen und begleiten und unterstützen diese während ihrer Ausbildung. Sie sind auch Ansprechpartner für die beteiligten Betriebe und müssen sich zukünftig mit Eigenmitteln i. H. v. mindestens 10 % an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Die Ausgestaltung der neuen Fördergrundsätze ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Mit der Einführung einer Träger­ förderung sind neue Rahmenbedingungen geschaffen worden, die ermöglichen, dass die Organisation der Ausbildung über die gesamte Laufzeit aus einer Hand erfolgt und frühzeitig finanzielle Klarheit für die beteiligten Akteure besteht. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Projektträger und die Vermittlung der Jugendlichen müssen nun termin­ gerecht und zuverlässig durchgeführt werden, damit Betriebe und Jugendliche die Ausbildung entsprechend pünktlich beginnen können. Die BDA wird sich auch weiterhin für eine praxisgerechte Umsetzung des Sonderprogramms einset­ zen und zu aktuellen Entwicklungen im Rahmen von MobiPro-EU informieren.

Nähere Informationen unter www.career-in-germany.net


Beschäftigung

geduldete Ausländer eine Verkürzung der Wartefrist für die Ausübung einer Beschäftigung auf drei Monate vor. Die Vorrangprüfung entfällt für Asyl­ bewerber und Geduldete grundsätzlich nach Ablauf von 15 Monaten nach Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet. Für Flüchtlinge, die bei einer Einreise im Zuge der Arbeitsmarktzuwanderung beschäftigungsrechtlich privilegiert würden (z. B. Hochschulabsolventen in Mangelberufen) entfällt die Vorrangprüfung bereits nach drei Monaten. Die Änderungen sind zu begrüßen, gehen aber noch nicht weit genug. So ist mehr Flexibilität beim Wechsel von Asylverfahren in die Erwerbsmigration notwendig. Abgelehnten Antragstellern sollte der Zugang zu einer „Blauen Karte EU“ und einem Visum zur Arbeitsplatzsuche eröffnet werden. Insbesondere für junge Asylsuchende darf das Asylverfahren zudem keinen faktischen Lebensstillstand bedeuten. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollte deshalb ein humanitärer Ausbildungsaufenthalt geschaffen und für Asylsuchende und Geduldete sichergestellt werden, dass sie eine begonnene Ausbildung abschließen können. Auch der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat sich beim Deutschen Arbeitgebertag Anfang November 2014 dafür ausgesprochen, dass junge Flüchtlinge unabhängig davon, welchen Aufenthaltsstatus sie auf Dauer haben werden, in Deutschland möglichst schnell die Möglichkeit zum Erlernen der Sprache und eines Berufs erhalten sollen.

Für den Erfolg am Arbeitsmarkt ist es von zentraler Bedeutung, dass auch Asylsuchende und Geduldete frühzeitig beim Erlernen der deutschen Sprache und der Integration in unsere Gesellschaft unterstützt werden. Die BDA hat sich u. a. gemeinsam mit dem DGB in diesem wichtigen Anliegen mehrfach an die Bundesregierung gewandt. Sie unterstützt zudem die gemeinsame Initiative der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur frühzeitigen Identifizierung der Arbeitsmarktpotenziale von Asylsuchenden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > ­Beschäftigung > Zuwanderung und Integration

Freizügigkeit verteidigen, Sozialleistungsmissbrauch verhindern Die steigende Zahl von Zuwanderern insbesondere aus den neuen EU-Mitgliedsländern und der damit einhergehende erhöhte Sozialleistungsbezug haben zu Problemen einzelner Kommunen geführt. Der deshalb eingesetzte Staatssekretärsausschuss hat Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung beim Sozialleistungsbezug durch EUBürger sowie Unterstützung betroffener Kommunen vorgeschlagen, die sich auch in einem Gesetzentwurf zur

Wir sollten das Potenzial der vielen gut qualifizierten Asylsuchenden und Geduldeten nutzen, um den wachsenden Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken. Neben einem schnelleren Arbeitsmarktzugang brauchen diese Menschen vor allem unsere Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache. ­Solide Sprachkenntnisse sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche gesellschaftliche und berufliche Integration. Brigitte Faust | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss für ­Arbeitsmarktfragen, Präsidentin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss, HR Director Employee & Industrial Relations Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/ EU und weiterer Vorschriften niederge­ schlagen haben.

Die Erwerbstätigenquote der ­Bulgaren und Rumänen in ­Deutschland liegt nach Schätzung des IAB bei

77 %

(Deutschland gesamt: 73 %).

Es ist richtig, dass das Aufenthalts­ recht von Arbeitsuchenden auf sechs Monate befristet werden soll. Dies kann die Feststellung der Freizügigkeitsbe­ rechtigung erleichtern. Die Einführung von befristeten Wiedereinreiseverbo­ ten ist jedoch nicht zielführend. Es ist fraglich, wie diese in der Praxis durch­ gesetzt werden sollen. Denn mit Blick auf die besonders in der Diskussion stehenden Staaten Bulgarien und Ru­ mänien wird eine Einreise über ande­ re Schengen-Staaten kaum verhindert werden können. Die geplante Kopplung des Kinder­ geldbezugs an die Steueridentifikati­ onsnummer bezweckt die Vermeidung eines Doppelleistungsbezugs und ist eine begrüßenswerte Maßnahme. Die Maßnahmen für betroffene Kom­ munen sind richtig und sinnvoll und umfassen eine effektive Unterstützung durch den Bund i. H. v. über 200 Mio. €. Die BDA setzt sich für eine miss­ brauchsfreie Ausübung der Freizügig­ keit als fundamentalen Grundwert der EU ein, die einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung, Wettbewerbs­ fähigkeit und kulturellen Vielfalt in Deutschland leistet. Im Januar 2014 hat die BDA mit dem DGB eine ge­ meinsame Erklärung zur Freizügigkeit in der EU veröffentlicht und darin für eine differenzierte und angemessene ­Debatte geworben.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Presse > Presse-Information 2014 > Freizügigkeit in Europa

Europäische Arbeitslosen­ versicherung – ein Irrweg Die EU-Kommission hat die Einführung einer Europäischen Arbeitslosenversi­ cherung (­EALV) in die Diskussion ge­ bracht. Danach sollen Beiträge in die EALV eingezahlt und im Fall von Ar­ ­­ beitslosigkeit aus diesem Fonds Kom­ pensationszahlungen erfolgen. Die Idee der ­EALV zielt darauf ab, als auto­ matischer Stabilisator makroökonomi­ sche konjunkturelle Ungleichgewichte zu reduzieren. Die BDA hat sich gegen die Einfüh­ rung einer E ­ALV ausgesprochen. Mit der Einführung einer ­ EALV würde ein neuer dauerhafter Umverteilungsme­ chanismus in der EU etabliert, der nicht dazu beiträgt, die wahren Ursachen der makroökonomischen Ungleichgewich­ te in Europa, insbesondere strukturelle Probleme, abzubauen. Vielmehr be­ stünde die Gefahr, dass dringend nöti­ ge Reformen ausbleiben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat nachgewiesen, dass Länder mit der E ­ ALV für eigene, kostenintensi­ ve Anstrengungen in Krisensituationen über zusätzliche Zahlungsverpflich­ tungen in eine ­EALV noch „bestraft“ würden. Zudem sind die sozialen


Beschäftigung

Sicherungssysteme zu unterschied­ lich, so dass unklar ist, wie eine ­EALV darauf abgestimmt werden kann. Statt einer ­EALV ist es für die wirtschaftliche Erholung in Europa zentral, die Anstren­ gungen zur ­Reform der nationalen Ar­ beitsmärkte, zur S ­ anierung der öffent­ lichen Haushalte und zur Verbesserung des Investitions­klimas zu erhöhen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > argumente > „­Europäische Arbeits­ losenversicherung – kein Beitrag für ein erfolgreiches Europa“

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Beschäftigung Jugendlicher ­voranbringen Die Jugendarbeitslosigkeit in Europa ist auch im Jahr 2014 besorgniserre­ gend hoch. Im EU-Durchschnitt lag die Jugendarbeitslosenquote im ver­ gangenen Jahr bei über 23 %. Obwohl Deutschland mit nur 7,9 % die nied­ rigste Arbeitslosigkeit in der EU hat, ist das kein Grund, sich auf diesem Erfolg auszuruhen. Knapp zwei Drittel der jungen Arbeitslosen in Deutschland ha­ ben keine abgeschlossene Ausbildung, 16 % haben nicht einmal einen Schul­ abschluss.

EUROPÄISCHE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG (EALV) – WER SICH ANSTRENGT, WIRD SCHLECHTERGESTELLT Nettoeinzahlungen in eine EALV (Simulationsrechnung für den Zeitraum 2006–2011)

0,7

Luxemburg

0,29

Niederlande

0,25 2,7

Österreich

Deutschland

Slowenien

Italien

in Mrd. €

0,16 19,8

0,13 0,3

0,13 0,08

in % des BIP

Quelle: IAB, 2014

8,7

Staaten, die sich um eine möglichst zügige Eingliederung ­ihrer Arbeitslosen oder die Vermeidung von Kurzzeitarbeitslosigkeit bemühen, würden durch eine EALV schlechtergestellt, wie z. B. Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Deutschland. Selbst Italien hätte durchgehend in eine EALV im Zeitraum von 2006–2011 eingezahlt, sogar im Krisenjahr 2009.

7,1


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

BEDARFSGERECHTE QUALIFIZIERUNG IST ENTSCHEIDEND Jugendliche Arbeitslose nach Q ­ ualifikation (15- bis 24-Jährige), in %

13 32

Jugendliche Arbeitslose nach S ­ chulabschluss (15- bis 24-Jährige), in %

10 64

ohne Berufsausbildung mit Hochschulabschluss mit Berufsausbildung ohne Angabe

5

16

26 43

ohne Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss Mittlere Reife Abitur/Fachhochschule ohne Angabe

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Mai 2014

BETRIEBLICHE AUSBILDUNG HAT VORFAHRT! Der Verwaltungsrat der BA hat eine breit angelegte Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ zur Stärkung der betrieblichen Ausbildung, insbesondere für benachteiligte Jugendliche, ins Leben gerufen. Ziel ist es, möglichst vielen Jugendlichen die Chance für eine solche Ausbildung zu eröffnen. Die BDA begrüßt insbesondere folgende Elemente der Initiative: Mit einer öffentlichen Kampagne werden gezielt Betriebe angesprochen, mehr Ausbildungsplätze auch für benach­ teiligte Jugendliche zu erschließen. Ausbildungsbegleitende Hilfen sollen künftig alle Auszubildenden erhalten, die diese benötigen. Hierzu ist eine Gesetzesänderung nötig. Zurzeit sind die Hilfen Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten oder sozial Benachteiligten vorbehalten. Die BA führt die sog. Assistierte Ausbildung als ein neues Instrument ein. Dabei werden Jugendliche in Betrieben noch vor Beginn und während der gesamten Ausbildungszeit begleitet. Gleichzeitig werden die Betriebe organisa­ torisch und administrativ bei der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher unterstützt. Um die Assistierte Ausbil­ dung als eigenständiges Regelinstrument einzuführen, ist eine Gesetzesänderung nötig. Die Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen soll noch enger mit den Betrieben verzahnt werden (koopera­ tive Form). Hierbei sind die Ausbildungsplätze auf zukunftsorientierte Berufe auszurichten. BDA und DGB werden weiter besonders auf die für die Initiative notwendigen Gesetzesänderungen bei ausbildungs­ begleitenden Hilfen und Assistierter Ausbildung drängen. Diese werden bisher von der Bundesregierung verzögert bzw. abgelehnt.


Beschäftigung

Der deutschen Wirtschaft ist es ein wichtiges Anliegen, dass kein Ju­ gendlicher auf dem Weg von der Schu­ le in den Arbeitsmarkt verloren geht. Entscheidend für mehr Beschäftigung junger Menschen sind eine bedarfs­ gerechte Qualifizierung, gute wirt­ schaftliche Rahmenbedingungen und flexible Arbeitsmärkte. Die BDA hat ihr Konzept zu diesen Ansätzen zur

Förderung der Jugendbeschäftigung in Europa in einem Positionspapier zusammengefasst und im August 2014 veröffentlicht.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > ­Jugendarbeitslosigkeit

JUGENDLICHE IN DEUTSCHLAND HABEN EUROPAWEIT DAS GERINGSTE ARBEITSLOSIGKEITSRISIKO Arbeitslosenquote der 15- bis 24-Jährigen (Juli 2014), in %

EU-28

27,7

SE

20,7

UK

DK

15,8 NL

12,8

10,4 DE

7,7

FR

24

AT

8,8 GR

50,7 ES

53,7

Quelle: Eurostat, 2014

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Perspektiven für Gering­ qualifizierte und Langzeit­ arbeitslose verbessern – Potenziale erschließen

50 %

Rund der Langzeitarbeitslosen hatten 2013 keinen Berufsabschluss.

mit 10.000 Teilnehmern in sozialversi­ cherungspflichtigen Beschäftigungsver­ hältnissen mit Lohnkostenzuschüssen i. H. v. 100 % vorgesehen.

Die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutsch­ land hat sich laut OECD von 2004 bis 2013 auf rd. 1 Mio. mehr als halbiert. Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet für die betroffenen Menschen vielfach ge­ sellschaftliche Isolation und existen­ zielle Angst und für die Gesellschaft den Verlust von Fachkräften und hohe Ausgaben. Die Bundesregierung hat im November 2014 ein Programm zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosig­ keit angekündigt. Sie will Langzeitar­ beitslose künftig in sog. Aktivierungs­ zentren intensiver betreuen sowie zwei Programme der öffentlich geförderten Beschäftigung auflegen. In einem ESFBundesprogramm sollen 33.000 Lang­ zeitarbeitslose mit degressiv ausgestal­ teten Lohnkostenzuschüssen bis zu drei Jahre lang gefördert werden. Zudem ist ein Programm zur sozialen Teilhabe

Langzeitarbeitslose kämpfen häu­ fig mit Problemen, die nicht mit immer neuen Arbeitsmarktprogrammen oder der Ausweitung der öffentlich geför­ derten Beschäftigung pauschal zu lö­ sen sind. Zudem haben die Erfahrun­ gen der Vergangenheit gezeigt, dass für Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung häufig gerade nicht die leistungsschwächsten Arbeitslo­ sen ausgewählt werden. Notwendig für eine effektive Bekämpfung der Lang­ zeitarbeitslosigkeit ist nicht ein Mehr an öffentlich geförderter Beschäftigung, sondern vor allem flächendeckend eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik, die auf optimale Beratung, Vermittlung und passgenaue Förderung von Lang­ zeitarbeitslosen setzt. Im Mittelpunkt müssen die präzise Feststellung von Stärken und Hemmnissen, die individu­ elle Förderung sowie die Entfaltung der

JEDER FÜNFTE GERINGQUALIFIZIERTE IST ARBEITSLOS Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquote in Deutschland, in %

30

Deutschland

Früheres Bundesgebiet

West- und Ostdeutschland, im Jahr 2012

25 20 15 10 5 0

19

ohne Berufsabschluss

17,3 30,8

6,8

insgesamt

5,9 10

5

Lehre/ Fachschule

2,5 1975

Quelle: IAB, 2013

1991

2011

Hochschule/ Fachhochschule

3,9

8,7 2

4,1

West Ost


Beschäftigung

persönlichen Potenziale unter Einbezie­ hung der Perspektiven am Arbeitsmarkt stehen. Die mittel- bis langfristig erfolg­ reichste Strategie ist es, die Anzahl der Geringqualifizierten zu minimieren, die in den Arbeitsmarkt eintreten. Deshalb müssen vor allem die Anstrengungen zur abschlussorientierten Qualifizie­ rung im engen Miteinander der Akteure auf dem Arbeitsmarkt fortgesetzt wer­ den. Gute und weiterentwicklungsfähige Ansatzpunkte finden sich z. B. in dem Programm „Jugend und Beruf“ und den Jugendberufsagenturen oder bei der Initiative der BA zur Erstausbildung Erwachsener „­AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“. Die BDA wirkt im Verwaltungsrat der BA aktiv an Maßnahmen und Pro­ grammen zur Verbesserung der Situa­ tion von Langzeitarbeitslosen mit. Außerdem hat die BDA im Dezem­ ber 2014 zu diesem Themenbereich ein 15-Punkte-Papier zur Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit und das Positionspapier „Perspektiven für Ge­ ringqualifizierte verbessern – Potenzi­ ale erschließen“ veröffentlicht.

Zwischen 2006 und 2013 ist die Zahl abhängig Beschäftigter in einem „Normal­ arbeitsverhältnis“ um über 1,9 Mio. gewachsen, während die Zahl der flexibel Beschäftigten nur um etwa 64.000 zugelegt hat. Allein von Juni 2010 bis Juni 2013 wuchs die Zahl so­ zialversicherungspflichtiger Beschäfti­ gungsverhältnisse um über 1,6 Mio.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > ­Beschäftigung > Flexible Beschäfti­ gungsformen

IMMER MEHR ARBEITSLOSE FINDEN EIN „NORMALARBEITSVERHÄLTNIS“ – FLEXIBLE BESCHÄFTIGUNG BLEIBT KONSTANT Entwicklung der Beschäftigungsformen als Anteil an den 15- bis 64-Jährigen, in %

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitsmarktpolitik

Chancen flexibler Beschäf­ tigungsformen konsequent nutzen Immer wieder werden Erfolge am Ar­ beitsmarkt und die ihnen zugrunde liegenden Reformen in Frage gestellt. Insbesondere flexible Beschäftigungs­ formen, wie Zeitarbeit, Befristung, Teilzeit und geringfügige Beschäfti­ gung, die maßgeblich zum Abbau von Arbeitslosigkeit beigetragen haben, werden als „atypisch“ oder gar prekär diffamiert. Von einer Erosion des „Normalar­ beitsverhältnisses“ durch flexible Be­ schäftigungsformen kann keine Rede sein. Vom Aufwuchs der Beschäfti­ gung in Deutschland haben vor allem die Stammbelegschaften profitiert:

55

33

14

28

nicht erwerbstätig/arbeitslos

14

flexible Beschäftigung

7

Selbstständige

8

45

„Normalarbeitsverhältnis“

5

6

in Bildung oder Ausbildung

2006

2013

41

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2014


56

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

BESCHÄFTIGUNGSSTATISTIK ÜBERARBEITET

Die Zahl der sog. Normalarbeits­ verhältnisse ist seit 2006 um

1,9 Mio. gestiegen.

Die BA hat ihre Beschäftigungsstatistik überarbeitet. Hintergrund waren eine Modernisierung der technischen Datenaufbereitungsprozesse sowie eine von BA, Bundesarbeitsministerium, IAB und den statistischen Ämtern angestrebte „Harmonisierung“ der Definition der „sozialversicherungs­ pflichtig Beschäftigten“ mit dem Erwerbstätigenkonzept der Internationa­ len Arbeitsorganisation (ILO). Dies führt zu Änderungen bei den statistischen Ergebnissen: Einerseits kann die Beschäftigungsart (sozialversicherungs­ pflichtig oder geringfügig) nun präziser ermittelt werden. Andererseits wurde der Personenkreis, der zu den sozialversicherungspflichtig Beschäf­ tigten gezählt wird, ausgeweitet. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde die Beschäftigungsstatistik rückwirkend ab 1999 revidiert. Die Revision bringt zwei wesentliche Änderungen mit sich: 1. Die Zahl der Minijobber fällt mit nunmehr 5,07 Mio. um rd. 250.000 höher aus. Die Zahl der im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäf­ tigten liegt hingegen mit 2,33 Mio. um rd. 300.000 unter dem nicht re­ vidierten Wert (Stand 30. Juni 2013). Die Grundaussage, dass sich die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten seit 2004 (4,92 Mio.) kaum geändert habe, bleibt weiterhin richtig. 2. Neu zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden behinderte Menschen, die in geschützten Einrichtungen (Werkstätten für Menschen mit Behinderung) beschäftigt werden, sowie Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Dies führt zu einem – rein statistischen – Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäfti­ gung um rd. 350.000 zum Stichtag 30. Juni 2013.

Inklusion gelingt! – Wirt­ schaft inklusiv und der Inklusionspreis werben für Beschäftigung von Men­ schen mit Behinderung

Die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung liegt bei über

1 Mio.

Sie ist in den vergangenen fünf Jahren um über 20 % gestiegen.

„Behindert“ heißt nicht pauschal „leis­ tungsgemindert“. Menschen mit Be­ einträchtigungen sind meist nur in be­ stimmten Fähigkeiten eingeschränkt und verfügen oft über korrespondie­ rende Stärken, z. B. über ein außeror­ dentliches Hör- oder Konzentrations­ vermögen. Es ist wichtig, dies in den Vordergrund zu rücken und Unterstüt­ zungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um mehr Arbeitgebern die Gewissheit zu geben, dass sich für sie die Ausbildung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderung lohnen kann. Die BDA hat gemeinsam mit dem DIHK und dem ZDH die Initiative „In­ klusion gelingt!“ gestartet. Damit bringen die Spitzenverbände der deut­ schen Wirtschaft die Inklusion von Menschen mit Behinderung voran und

helfen, Brücken in Ausbildung, Ar­ beit und Gesellschaft zu bauen. Auf ­­­www.inklusion-gelingt.de finden sich umfassende Informationen für Unter­ nehmen, wie z. B. eine Übersicht der Förderinstrumente und zahlreiche Kontaktadressen wichtiger Dienstleis­ ter und Behörden, aber auch Praxis­ beispiele, Aktivitäten von Verbänden und Kammern, Publikationen und Ver­ anstaltungen sowie die gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände. Damit sollen das bestehende Engagement von Unternehmen bekannter gemacht und Hilfestellungen gegeben werden. Zu diesem Zweck hat die BDA auch den Leitfaden „Inklusion Unternehmen“ herausgebracht. Die Broschüre richtet sich direkt an Arbeitgeber, damit sie die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfolgreich gestalten können. Auch hier finden sich zahlreiche Praxisbeispiele, die von Ini­ tiativen im Bereich Berufsorientierung über die verschiedenen Ausbildungs­ möglichkeiten bis hin zur Neueinstel­ lung oder Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderung reichen.


Beschäftigung

Die Botschaften der Initiative „Inklu­ sion gelingt!“ werden auch durch das bundesweite Beratungsprojekt „Wirt­ schaft inklusiv“, das die Bundesarbeits­ gemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation und die hier zusammen­ geschlossenen Bildungseinrichtungen der Wirtschaft durchführen, in die Re­ gionen und zu den Betrieben vor Ort getragen. „Wirtschaft inklusiv“ wendet sich vor allem an kleine und mittelstän­ dische Unternehmen (KMU), um diese noch stärker für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung zu gewinnen. Gemeinsam mit dem Unterneh­ mensForum, der BA und der „Char­ ta der Vielfalt“ hat die BDA unter der

Schirmherrschaft der Bundesarbeits­ ministerin im Oktober 2014 zudem den „Inklusionspreis 2014 – Unternehmen setzen auf Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“ verliehen. Die Gewin­ ner – vom Klein- bis zum Großunter­ nehmen – zeigen, wie die Inklusion von Menschen mit Behinderung erfolgreich gelingen kann und welcher Mehrwert für alle Beteiligten dabei entstehen kann.

Nähere Informationen unter

www.arbeitgeber.de > Inhalte > ­Beschäftigung > Inklusion von ­Menschen mit Behinderung sowie > Publikationen > Beschäftigung

Wir sollten verstärkt all diejenigen in den Blick nehmen, die bisher nicht im Fokus der Rekrutierungs- oder Entwick­ lungsmaßnahmen stehen, Menschen mit Behinderung, Lang­ zeitarbeitslose oder Ältere. Diese versteckten Talente be­ dürfen manchmal einer besonderen Unterstützung, um ihre Potenziale voll entwickeln zu können. Wir als Arbeitgeber können durch einen bewussten Umgang mit diesem Thema zu einer besseren Integration beitragen. Ingrid Hofmann | Vorsitzende BDA-Ausschuss Betriebliche Personalpolitik, ­Geschäftsführende Gesellschafterin I.K. Hofmann GmbH

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

ARBEITSGRUPPE BUNDESTEILHABEGESETZ ­GESTARTET Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes verständigt. Ziel ist es, die Eingliederung von Men­ schen mit Behinderung in die Gesellschaft zu verbessern und die Kommu­ nen finanziell zu entlasten. Die Kosten der Eingliederungshilfe sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und betrugen im Jahr 2011 bereits 14,4 Mrd. € (brutto). Sie machen damit fast 60 % der kommunalen Sozial­ hilfeausgaben aus. Der Bund hat nun den Kommunen eine Kostenbeteili­ gung zugesagt. Die BDA setzt sich dafür ein, dass diese Beteiligung steuerfinanziert bleibt. Eine Finanzierung über die Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere durch eine stärkere Verlagerung der Kosten auf die Arbeitslosenversiche­ rung oder die Pflegeversicherung, lehnt die BDA strikt ab. Es darf nicht passieren, dass der Bund den Kommunen als Sozialhilfeträger Entlastung verspricht, die Kosten dann aber an die Beitragszahler weitergereicht wer­ den. Die BDA wird beim bevorstehenden Gesetz­gebungsverfahren vor al­ lem darauf achten und sich in den Gesetzgebungsprozess entsprechend einbringen. Es darf keine Verschiebebahnhöfe in Richtung Sozialversicherungen geben. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen aus Steuermitteln finanziert werden. So ist z. B. die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Schon heute finanziert die BA aus Beitragsmitteln gesamtgesellschaftliche Aufgaben in diesem Bereich. Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich fördert sie Menschen mit Behinderung, obwohl diese keine Beiträge zur Arbeitslosen­ versicherung entrichten werden.

Die Übergangsquote von Menschen aus Werkstätten für behinderte ­Menschen auf den Ersten Arbeits­ markt liegt konstant bei nur

0,1 % jährlich.

Selbst bei Kostenerstattung durch den Bund darf es keine Übertragung der Zuständigkeit für den Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf die BA geben. Die Aufgaben der BA als Arbeitslosenversi­ cherung sind auf eine vorübergehende Überbrückung von Arbeitslosigkeit und Integration in den ersten Arbeitsmarkt angelegt. Der Arbeitsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist grundsätzlich für die gesamte Dauer des Erwerbslebens vorgesehen. Die Abgänge in den ersten Arbeitsmarkt sind marginal (unter 1 %). Die Kernanliegen der angedachten Reform, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken und bei der Weiterentwicklung der Eingliederungs­ hilfe die Personenzentrierung der Leistungen zu schärfen, sind richtig. Im Vordergrund muss dabei stehen, das Recht auf Selbstbestimmung durch die Schaffung von Wahlmöglichkeiten der Betroffenen zwischen verschie­ denen Angeboten zu stärken. Das Bundesarbeitsministerium hat sich entschlossen, vor Beginn des Ge­ setzgebungsverfahrens im Jahr 2015 eine umfassende Beteiligungsphase zu starten, die im Juli 2014 begonnen hat. Bis April 2015 sollen in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der BDA Positionen diskutiert werden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Inklusion von Menschen mit Behinderung


Beschäftigung

Neue ESF-Sozialpartner­ richtlinie abgestimmt Die BDA hat gemeinsam mit Bundes­ arbeitsministerium und DGB die inhalt­ liche Abstimmung zur neuen, aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geför­ derten Sozialpartnerrichtlinie „Fach­ kräfte sichern: weiterbilden und Gleich­ stellung fördern“ abgeschlossen. In der Richtlinie werden erfolgreiche Ansätze der Sozialpartnerprogramme „weiterbilden“ und „gleichstellen“ zu­ sammengeführt und weiterentwickelt. Sie soll Anfang 2015 in Kraft treten. Das Fördervolumen wird von bisher insge­ samt rd. 210 Mio. € (Gesamtansatz für die bisherigen Sozialpartnerprogram­ me „gleichstellen“ und „weiterbilden“) auf rd. 70 Mio. € für die bis 2020 lau­ fende, neue EU-Strukturförderperiode sinken. Die BDA hat sich in den Verhand­ lungen der neuen Sozialpartnerricht­ linie erfolgreich dafür eingesetzt, dass mit der Richtlinie insbesondere Weiter­ bildung von Älteren und Geringqualifi­ zierten gefördert und die Erwerbs- und Karrierechancen von Frauen vorange­ bracht werden können. Ziel der Richtli­ nie ist es ebenfalls, die Weiterbildungs­ beteiligung in KMU zu erhöhen und eine stärkere Verankerung von beruf­ licher Weiterbildung auch dort zu er­ reichen, wo diese noch vergleichswei­ se gering ist. Auch die Verbesserung

der Aufstiegs- und Karrierechancen von Frauen in Unternehmen sowie die stärkere Ausrichtung betrieblicher Ar­ beitszeitmodelle und Karrierewegpla­ nungen auf wechselnde Lebensphasen unter Berücksichtigung der Erforder­ nisse der Betriebe nimmt die Richtlinie in den Blick.

Nähere Informationen unter

www.arbeitgeber.de > Publikationen > ­kompakt > „Fachkräftesicherung“, „Lebenslanges Lernen“ sowie > Inhal­ te > Beschäftigung > Chancengleich­ heit am Arbeitsmarkt

Entgeltgleichheit: Erwerbsund Karrierechancen von Frauen ­verbessern Frauen und Männer zeigen immer noch ein unterschiedliches Berufswahl- und Erwerbsverhalten, wodurch sich ein gesamtwirtschaftlicher – also über alle Branchen, Berufe und Funktionen gemessener – Entgeltunterschied von 22  % ergibt. Die gesamtwirtschaft­ lichen Entgeltunterschiede beruhen auf einer Vielzahl von nachweisbaren strukturellen Ursachen. Hierzu zählen vor allem bei Frauen häufiger vorhande­ ne familienbedingte Erwerbsunterbre­ chungen und reduzierte Arbeitszeiten,

59


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

das unterschiedliche Berufswahlver­ halten sowie die im Durchschnitt gerin­ gere Qualifikation älterer Frauen. Nach Abzug struktureller Ursachen reduziert sich der Entgeltunterschied laut Sta­ tistischem Bundesamt auf einen Wert von 7 %. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) hat berech­ net, dass die Lohnlücke weiter deutlich schrumpft, wenn Frauen familienbe­ dingt nur kurze Zeit zu Hause bleiben: Dauert die Erwerbsunterbrechung max. 18 Monate, ­ reduzierte sich der Gehaltsunterschied zu den Männern auf weniger als 2 %. Die Bundesregierung unterstellt den Unternehmen und Tarifparteien aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entgeltunterschiede strukturelle Ent­ geltdiskriminierung und plant deshalb ein Entgeltgleichheitsgesetz mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Dazu zählen laut Koalitionsvertrag u. a. die Feststel­ lung des Werts von Berufsfeldern, eine Berichtspflicht zur Entgeltgleichheit sowie die Aufforderung an Unterneh­ men, „mithilfe verbindlicher Verfahren

erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen“, sowie eine Initiative mit den Tarifpartnern, „um die Muster struktu­ reller Entgeltungleichheit in Tarifverträ­ gen zu erkennen und zu überwinden“. Die BDA lehnt zusätzliche büro­ kratische und in betriebliche Abläufe eingreifende Entgeltgleichheitsrege­ lungen ab. Geschlechterspezifische Entgeltdiskriminierung ist längst ver­ boten. Zusätzliche gesetzliche Regulie­ rungen würden Branchen- und betrieb­ liche Besonderheiten missachten und wären ein Eingriff in die verfassungs­ rechtlich ­ geschützte Tarifautonomie. Wenn Frauen beim gleichen Arbeitge­ ber die gleiche Arbeit leisten wie Män­ ner, dann werden sie auch gleich ent­ lohnt. Das wird nach Recht und Gesetz verlangt, gilt für die Vergütung auf der Grundlage von Tarif­ verträgen und ist betriebliche Praxis. In Gesprächen mit dem zuständi­ gen Bundesfamilienministerium hat die BDA deutlich gemacht, dass insbeson­ dere die Erwerbs- und Karrierechancen

URSACHEN FÜR DEN GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN ENTGELTUNTERSCHIED IN DEUTSCHLAND WEITGEHEND GEKLÄRT Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst

18,81 € Gender Pay Gap: 4,19 € = 22 %

14,62 € = 78 %

Ursachen des Gender Pay Gap

geringere Bildung und Berufserfahrung

5,9 % geringerer Führungsund Qualifikationsanspruch

5,1 % Beruf und Branche mit geringerem Verdienstniveau

Reduzierte Arbeitszeiten und häu­ figere Erwerbsunterbrech­ungen verschlechtern berufliche Karriereund Verdienstchancen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2013

2,1 % 0,5

1,9 %

geringerer Umfang der Beschäftigung Fast 46 % aller erwerbs­tätigen Frauen in Deutschland arbeiten in Teilzeit (Eurostat, 2013).

6,8 % sonstige geklärte Faktoren

ungeklärte Faktoren (bereinigter Gender Pay Gap)


Beschäftigung

von Frauen verbessert werden müssen, um die Einkommenschancen weiter zu steigern. Dafür sind die richtigen Rah­ menbedingungen notwendig. Vor allem müssen bedarfsgerechte und quali­ tativ hochwertige Ganztagskinderbe­ treuungs- und Ganztagsschulangebote weiter ausgebaut und die Berufs- und Studienorientierung verbessert wer­ den. In dem für Ende 2014 angekün­ digten Gesetzgebungsverfahren für ein Entgeltgleichheitsgesetz wird die BDA ihre Argumente erneut einbringen.

Nähere Informationen unter

www.arbeitgeber.de > Inhalte > ­Beschäftigung > Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sowie > Publikationen > argumente > „Mythos Entgeltdiskrimi­ nierung – Skandal fällt aus“

Ehe- und familienpolitische ­Leistungen neu ausrichten Das Bundesfamilienministerium hat im August 2014 den Abschlussbericht der Gesamt­ evaluation zentraler ehe- und familienbezogener Leistungen vorge­ stellt. Die Evaluation zeigt, dass vor al­ lem eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Zentrum der Familienpo­ litik stehen sollte. Zentrale familienpolitische Forde­ rungen der BDA werden durch die Eva­ luation bestätigt. Im Mittelpunkt der politischen Anstrengungen muss eine widerspruchsfreie Ausrichtung der gewährten Familienleistungen stehen und nicht ein Zuwachs an Maßnahmen und Ausgaben. Damit Eltern Familie und Beruf in Einklang bringen kön­ nen, muss insbesondere der bedarfs­ gerechte und qualitativ hochwertige Ausbau der Ganztagskinderbetreuung und Ganztagsschulen weiter vorange­ bracht werden. Zudem sollten Fehlan­ reize im Steuer- und Sozialrecht, die eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur in geringem Umfang lohnenswert er­ scheinen lassen, wie z. B. beim Ehe­ gattensplitting oder bei der beitrags­ freien Mitversicherung von Ehegatten in der Gesetzlichen Krankenversiche­ rung, abgebaut werden. Auch weitere Anstrengungen in der Personalpolitik

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und eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit sind von Bedeu­ tung. Die BDA begrüßt grundsätzlich die Einführung des neuen Elterngeld Plus zum Juli 2015 im Rahmen der Reform des Bundeselterngeld- und Eltern­ zeitgesetzes. Es ergänzt das bisherige Elterngeld, das sich nach den Ergeb­ nissen der Gesamtevaluation bewährt hat, und belohnt diejenigen Eltern, die frühzeitig in Teilzeit wieder an den Ar­ beitsplatz zurückkehren. Das Eltern­ geld Plus kann somit helfen, berufli­ che Auszeiten und niedrige Teilzeit zu begrenzen. Dies kann dazu beitragen, gesamtgesellschaftliche Entgeltunter­ schiede zu verringern und die Reprä­ sentanz von Frauen in Führungsposi­ tionen zu stärken. Voraussetzung ist, dass tatsächlich mehr Frauen zeitnah wieder in größerem Stundenumfang in den Beruf zurückkehren.

Nähere Informationen unter

70 % aller erwerbstätigen Mütter arbeiten in Teilzeit, teils mit niedriger Wochen­ arbeitszeit.

www.arbeitgeber.de > Inhalt > ­Beschäftigung > Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ­sowie > Publikationen > kompakt > „­Familienpolitik“

Vielfalt in der Wirtschaft weiter stärken Demografische Entwicklung, Werte­ wandel und Globalisierung sind ent­ scheidende Treiber für die zuneh­ mende Bedeutung von Vielfalt in den Unternehmen. Diese aktiv und gezielt zu nutzen, ist für Unternehmen von entscheidender strategischer Bedeu­ tung. Vielfalt ist schon heute ein starker Innovator in Deutschland. In einer glo­ balisierten Welt ist die Wirtschaft auf das Geschick, das Wissen und die Kre­ ativität jedes Einzelnen angewiesen, unabhängig von Geschlecht, Nationali­ tät, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Identität. Um dem Rechnung zu tragen, un­ terstützt die BDA die Verbreitung der „Charta der Vielfalt“ und der ihr zu­ grunde liegenden Idee schon seit ihrer Gründung. Die „Charta der Vielfalt“ ist

Die Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ stehen für

7 Mio.

Beschäftigte in Deutschland.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

„CHARTA DER VIELFALT“ – STARKE STIMME FÜR D ­ IE WIRTSCHAFT Zusammensetzung der ca. 1.900 Unter­zeichner und Unterzeichnerinnen, in %

50 16

KMU, Kleinstunternehmen Großunternehmen

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > kompakt > „Vielfalt in der Wirtschaft“

Forschung zur Arbeits­ qualität kritisch begleiten

18 16

liegenden Potenziale zu werben. Die­ ses Engagement wird die BDA weiter fortsetzen und ausbauen.

Öffentliche Einrichtungen Vereine, Verbände, Stiftungen

Quelle: Charta der Vielfalt, 2014

eine unabhängige Initiative der Wirt­ schaft, die mehr als 1.850 Unterneh­ men und Institutionen unterzeichnet haben, viele davon aus dem Mittel­ stand. Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und von Wertschätzung geprägt ist. Die BDA hat die „Charta der Vielfalt“ am 14. November 2014 im Rahmen der Diversity-Konferenz in Berlin durch Arbeitgeberpräsident Kramer unter­ zeichnet. Die BDA macht die Unterstüt­ zung der Charta und ihrer Idee sowie ihre vielfältigen Aktivitäten im Bereich Diversity durch die Unterzeichnung damit noch stärker auch nach außen sichtbar. In den letzten Jahren hat die BDA an zahlreichen themenbezogenen Initiativen mitgewirkt und Publikatio­ nen, u. a. zur Willkommenskultur oder einer demografiefesten Personalpo­ litik, herausgegeben, um in der Öf­ fentlichkeit und in den Unternehmen für eine noch stärkere Anerkennung von Vielfalt und die Nutzung der darin

Das Bundesarbeitsministerium hat mehrere Forschungsprojekte initiiert, um die Arbeitsqualität in Deutsch­ land weiter zu erforschen. Zum Zu­ sammenhang von Arbeitsqualität und wirtschaftlichem Erfolg hat eine For­ schungsgemeinschaft aus dem IAB, der Universität zu Köln und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung im April 2014 einen Zwischenbericht der Längsschnittstudie vorgelegt. Es konnte gezeigt werden, dass die ­ Unternehmen bereits sehr aktiv sind, um Fachkräfte zu gewinnen und Beschäftigte zu binden, z. B. durch die zunehmende Rekrutierung im Ausland oder Investitionen in betriebliche Wei­ terbildung. Belegt wird zudem, dass die Diskussion über eine vermeintlich massenhafte „Entgrenzung der Arbeit“ oder „permanente Erreichbarkeit“ und die von Teilen der Politik und den Gewerkschaften daraus abgeleitete Forderung nach gesetzlicher Rege­ lung überzogen sind. Eine zweite Be­ fragungswelle soll im Februar 2015 starten, die erste Befragung war ins­ besondere bei Unternehmen auf gro­ ßes Interesse gestoßen. Teilgenommen haben doppelt so viele Betriebe wie ursprünglich geplant. Bezüglich der weiteren Forschungsvorhaben „Ar­ beitsqualität in Zeitarbeitsverhältnis­ sen“ sowie „Gewünschte und erlebte Arbeitsqualität“ liegen noch keine Er­ gebnisse vor, diese werden Ende 2014 erwartet. Die BDA hat die Erarbeitung der ein­ gesetzten Fragebögen kritisch begleitet und insbesondere darauf geachtet, dass die Arbeitsrealität in Deutschland nicht durch eine gezielte Fragestellung ne­ gativ verzerrt wird. Die BDA ist Mitglied


Beschäftigung

des vom Bundesarbeitsministerium eingesetzten Forschungsbeirats, wird die Interessen der Wirtschaft dort wei­ terhin vertreten und bei der Veröffent­ lichung und Kommunikation der For­ schungsergebnisse eng eingebunden werden.

Großes Forschungspro­ gramm zur „Zukunft der Arbeit“ gestartet Das Bundesbildungsministerium er­ arbeitet derzeit einen neuen For­ schungsschwerpunkt „Zukunft der Arbeit“. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Sozialpartnern und Experten aus der Wissenschaft. Zielsetzung des Programms ist es, insbesondere im Hinblick auf technologische Entwick­ lungen neue Konzepte und Modelle für die Arbeit der Zukunft zu entwickeln, zu erproben und in die Praxis zu brin­ gen. Entsprechend sollen technolo­ gische Innovationen, z. B. im Rahmen von Industrie 4.0, durch soziale Inno­ vationen ergänzt werden, um die sehr hohe Arbeitsqualität in Deutschland auch in Zukunft zu erhalten. Das Ende 2014 startende Forschungsprogramm hat eine Laufzeit von sieben Jahren und ein Fördervolumen von insgesamt 270 Mio. €. Unter dem Dach von „Zukunft der Arbeit“ wird derzeit eine erste Förder­ bekanntmachung „Arbeit in der digita­ lisierten Welt“ final abgestimmt. Diese soll Anfang 2015 veröffentlicht werden. Geplante Forschungsfragen sind u. a. die Optimierung mobiler Arbeitsinst­ rumente und Arbeitsplätze unter er­ gonomischen Aspekten oder auch die Flexibilisierung von Arbeit durch Digi­ talisierung. Bei der Konzeptionierung der For­ schungsfragen hat die BDA deutlich gemacht, dass gerade die Chancen der Digitalisierung für die Beschäftigten und Betriebe in den Blick genommen werden müssen. Hierzu zählen z.  B. Flexibilisierungspotenziale bezüglich Arbeitszeit und -ort. Um diese positive Grundausrichtung weiter zu stärken, ist die BDA neben GESAMTMETALL, dem ZDH, dem IW Köln sowie dem Institut für angewandte Arbeitswissenschaft

Mitglied eines vom Bundesbildungsmi­ nisterium einberufenen Expertenbei­ rats und wird das Forschungsvorhaben konstruktiv-­kritisch begleiten.

Freiwilligkeit des INQA-­ Audits „Zukunftsfähige ­Unternehmenskultur“ ­gewährleistet Das Bundesarbeitsministerium entwi­ ckelt seit 2013 das Audit „Zukunftsfä­ hige Unternehmenskultur“ im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), das auf freiwilliger Basis an pri­ vate und öffentliche Unternehmen ver­ geben werden soll. Diese Unternehmen sollen bei der Weiterentwicklung ihrer betrieblichen Personalpolitik in den vier INQA-­ Themenfeldern „Personal­ führung“, „Chancengleichheit“ und „Di­ versity“, „Gesundheit“ sowie „Wissen“ und „Kompetenz“ prozessorientiert be­ gleitet werden. Im Juli 2014 wurde eine Pilotphase gestartet. Während dieser Pilotphase durchlaufen 100  Betriebe unterschiedlicher Art, Größe und Bran­ che das INQA-Audit. Zielsetzung der Pilotphase ist es, u. a. zu überprüfen, ob die für die Befragung der Geschäfts­ leitung bzw. der Beschäftigten einge­ setzten Fragebögen zur Bestimmung des personalpolitischen Status quo in den Unternehmen überhaupt praktika­ bel sind. Die BDA hat sich dafür eingesetzt, dass im Rahmen des INQA-Audits ne­ ben der Mitarbeiterorientierung auch die Kundenorientierung sowie die Be­ achtung ökonomischer ­Gegebenheiten als entscheidend für die Zukunfts­ fähigkeit von Unternehmen bewer­ tet werden. Noch in Abstimmung mit der BDA befindet sich ein entspre­ chender Kriterienkatalog, der als Orientierungsrahmen dienen und die ­ Auditoren bei der Einschätzung der be­ trieblichen Personalpolitik unterstüt­ zen soll. Die BDA setzt sich dafür ein, dass die derzeit gewährleistete Frei­ willigkeit des Audits dauerhaft erhalten bleibt und die entwickelten Kriterien nicht zu verbindlichen Mindeststan­ dards entwickelt werden.

63



SOZIALE SICHERUNG


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

163.000 Anträge auf abschlagsfreie Rente mit 63 in den ersten vier Monaten seit Inkrafttreten (Stand: Oktober 2014)

RV-Leistungsverbesserungsgesetz sorgt für ­gewaltige Mehrbelastung der Beitragszahler

gesetzlichen Rentenversicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die vollständig aus dem allgemeinen Steueraufkommen hätte finanziert werden müssen.

Am 1. Juli 2014 ist das „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung“ (RVLeistungs­verbesserungsgesetz) in Kraft getreten. Die finanziell gewichtigsten Regelungsvorhaben sind die Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder („Mütterrente“) und die Einführung einer abschlagsfreien Altersrente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte.

Die Einführung der abschlagsfreien Rente ab 63 ist ein kapitaler Fehler. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden Jahr für Jahr Milliardenbeträge aufbringen müssen, um diese neue Form der subventionierten Frühverrentung zu bezahlen. Zudem führt die abschlagsfreie Rente ab 63 im Ergebnis zu einer sozialpolitisch falschen Umverteilung zugunsten meist besonders gut versorgter Versicherter.

Die Neuregelungen des RVLeistungs­verbesserungsgesetzes machen die bisherigen Anstrengungen zur Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung in großen Teilen zunichte. Die von der Bundesregierung kalkulierten Mehrbelastungen von rd. 160 Mrd. € bis zum Jahr 2030 sind deutlich höher als die Entlastung durch die 2007 von der Großen ­ Koalition beschlossene „Rente mit 67“.

Die BDA konnte die verfehlte abschlagsfreie Rente ab 63 zwar nicht verhindern, aber immerhin eine wichtige Modifikation erreichen: Zeiten der Arbeitslosigkeit, die in den zwei Jahren unmittelbar vor dem Renteneintritt liegen, zählen nicht zur Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren mit („rollierender Stichtag“). Das hilft, missbräuchlichen Frühverrentungsmodellen den Boden zu entziehen. Außerdem ist es der BDA gelungen, die arbeitsrechtliche Möglichkeit, Arbeitnehmer über die Regelaltersgrenze hinaus zu beschäftigen, zu erleichtern („Flexi-Rente“).

Die beschlossenen zusätzlichen Bundeszuschüsse ab 2019 ändern nichts daran, dass die „Mütterrente“ im Wesentlichen aus der Rücklage der Rentenkasse und damit zu Unrecht von den Beitragszahlern bezahlt werden wird. Die Anerkennung von Kindererziehungsleistungen in der

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale ­Sicherung > Rentenversicherung

Die langfristige Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit unseres Sozialstaats dürfen nicht mit überzogenen sozialpolitischen Umverteilungsmaßnahmen gefährdet werden. Derzeit sprudeln die Einnahmen der beitragsfinanzierten Sozialversicherung und es gab noch nie mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland. Aber gerade jetzt gilt es, den ­Generationenvertrag auf ein solides Fundament zu stellen. Prof. Randolf Rodenstock | Vizepräsident der BDA, Vorsitzender BDA-Ausschuss Soziale Sicherung, Geschäftsführender Gesellschafter Optische Werke G. Roden­ stock GmbH & Co. KG


Soziale Sicherung

Flexible Übergänge vom ­Arbeitsleben in den Ruhestand erleichtern

nicht gelang, verschob die Koalitionsarbeitsgruppe diesen Termin auf Ende Januar 2015.

Zeitgleich mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz hat der Bundestag einen Entschließungsantrag „für flexiblere Übergänge vom Erwerbsle­ ben in den Ruhestand“ angenommen. Ende September 2014 hat daraufhin eine ­ Koalitionsarbeitsgruppe damit begonnen, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollten zunächst im Dezember 2014 vorgelegt werden. Da eine inhaltliche Verständigung bis Ende November allerdings

Die BDA hat ihre Position zur Gestaltung flexibler Übergänge bereits im Sommer mit ihren Mitgliedsverbänden abgestimmt und in die Arbeit der Koalitionsarbeitsgruppe eingebracht. Zur Erleichterung eines flexiblen Weiterarbeitens bis zur Regelaltersgrenze sollten aus Sicht der BDA vor allem die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenem Voll- und Teilrenten­ bezug vereinfacht und Steuernachteile bei späterem Renteneintritt vermieden

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64,1 Jahre Durchschnittliches Zugangsalter in Altersrenten im Rentenzugang 2013

HAUPTINHALTE DES RV-LEISTUNGSVERBESSERUNGSGESETZES Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder („Mütterrente“) Honorierung der Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Renten­versicherung.

Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte Ausweitung der bisherigen „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ in zweifacher Hinsicht: zusätzliche ­Anrechnung von Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (ohne Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II) auf die erforderliche Wartezeit von 45 Jahren sowie Ermöglichung der Inanspruchnahme schon ab 63 Jahren (statt bisher ab 65 Jahren). Keine Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn („rollierender Stichtag“). Ausnahme: Der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung ist durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt. Schrittweises Ansteigen des frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenalters um zwei Monate pro Jahr ab dem Geburtsjahrgang 1953: Erreichen des heutigen abschlagsfreien Rentenalters von 65 Jahren ab dem Geburtsjahrgang 1964.

Bessere Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos Sofortige Verlängerung der Zurechnungszeit um 24 Monate (von 60 auf 62 Jahre) für Rentenneuzugänge. Bessere Bewertung der Zurechnungszeit (Günstigerprüfung) bei Versicherten mit rückläufigem Arbeitsentgelt in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Anpassung des Reha-Budgets an die demografische Entwicklung Fortschreibung des Ausgabendeckels mittels einer – zusätzlich zur Lohnentwicklung wirkenden – „Demografie­ komponente“.

Verbesserung des arbeitsrechtlichen Rahmens für die Beschäftigung Älterer („Flexi-Rente“) Ermöglichung einer rechtssicheren Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses beim selben Arbeitgeber über die Regel­ altersgrenze hinaus: Ein bereits vereinbarter Beendigungszeitpunkt kann – ggf. auch mehrfach – zeitlich hinaus­ geschoben werden.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

werden. Statt des Zeitpunkts des Rentenbeginns sollte künftig das Geburtsjahr maßgebend für die Höhe der Besteuerung der Renten sein. Am geltenden frühestmöglichen Rentenzugangsalter sollte dagegen festgehalten werden. Eine Teilrente ab 60 lehnt die BDA ab.

Rentenbeitragssatz wird 2015 gesenkt Das Bundeskabinett hat am 19. November 2014 die „Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015“ (Beitragssatzverordnung 2015) beschlossen. Danach sinkt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung zum 1. Januar 2015 von 18,9 % auf 18,7 %. In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird der Beitragssatz zum Jahreswechsel von 25,1 % auf 24,8 % reduziert. Noch Anfang November 2014 war überlegt worden, durch einen schnellen gesetzlichen Eingriff zu verhindern, dass die kürzlich erfolgte Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamts im kommenden Jahr zu einer geringeren Rentenanpassung führt. Ein solcher gesetzlicher Eingriff hätte zur Folge gehabt, dass die Rentenanpassung 2015

voraussichtlich rd. 1,1 Prozentpunkte (bzw. auf Jahresbasis fast 2,7 Mrd. €) höher ausgefallen wäre und der Rentenbeitragssatz daher zum 1.  Januar 2015 nur auf 18,8 % hätte gesenkt werden können. Die BDA hat sich – letztlich erfolgreich – gegen diesen geplanten Eingriff eingesetzt. Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Rentenbeitragssatzsenkung um 0,2  Prozentpunkte verringern sich die Arbeitskosten der deutschen Wirtschaft um rd. 1 Mrd. € pro Jahr. Nach dem jüngsten Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung kann der Beitragssatz von 18,7 % bis einschließlich 2018 stabil gehalten werden.

Syndikusanwälte weiterhin von gesetzlicher Rentenversicherungspflicht befreien Am 3. April 2014 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Syndikusanwälte nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden können, und ihnen zugleich die ­Anwaltseigenschaft abgesprochen. Damit hat das BSG die jahrzehntelange Befreiungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) für hinfällig erklärt. Die BDA hat zur Diskussion der sich aus dieser Rechtsprechung ergebenden Probleme und den zu ziehenden Konsequenzen am 15. Mai 2014 eine Fachtagung durchgeführt, viele Fragen mit den Teilnehmern diskutiert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Die BDA hat sich von April bis Dezember intensive bei der DRV Bund für einen weitreichenden Vertrauensschutz für bereits befreite Syndici eingesetzt. Nachdem die lange erwarteten Begründungen zu den BSGUrteilen Ende August 2014 erschienen sind, hat die DRV Bund nach Abstimmung mit dem Bundesversicherungsamt (BVA) am 12. Dezember 2014 eine Information zur Umsetzung der BSGUrteile und dem Vertrauensschutz für bereits befreite Syndici veröffentlicht. Danach bleiben alle Syndikusanwälte, die über einen aktuellen


Soziale Sicherung

Befreiungsbescheid für ihre derzeit ausgeübte Beschäftigung verfügen, in dieser Tätigkeit befreit, solange es nicht "bei dem bisherigen Arbeitgeber zu einer wesentlichen Änderung im Tätigkeitsfeld (z. B. Wechsel von der Rechtsabteilung in den Vertrieb) gekommen ist oder kommt, so dass die Tätigkeit ihren ursprünglich rechtsberatenden Charakter verliert". Die DRV Bund verzichtet für die Vergangenheit auf Beitragsnachforderungen zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Syndikusanwälte, die nicht über einen Befreiungsbescheid für die aktuell ausgeübte Beschäftigung verfügen, wenn die betroffenen Syndikusanwälte zum Stichtag 1. Januar 2015 zur gesetzlichen Rentenversicherung umgemeldet werden. Diese Ummeldung

muss nicht mehr zwingend bis Ende des Jahres 2014 erfolgen, sie kann auch noch rückwirkend in den ersten sechs Wochen des Jahres 2015 erfolgen. Der Verzicht auf Beitragsnachforderungen in den genannten Fällen ist sehr erfreulich, da damit hohe Beitragsnachzahlungen für betroffene Arbeitgeber vermieden werden. Für Syndikusanwälte, die am 31. Dezember  2014 das 58. Lebensjahr vollendet haben, wird ein besonderer Vertrauensschutz gewährt. Sie können auch in Zukunft weiter in ihrem Versorgungswerk versichert bleiben können, auch wenn sie nicht über einen Befreiungsbescheid für die aktuell ausgeübte Beschäftigung verfügen, solange die übrigen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk

BEITRAGSSATZSUMME IN DER SOZIALVERSICHERUNG MUSS AUCH MITTEL- UND LANGFRISTIG UNTER 40 % BLEIBEN Beitragssätze in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zum 1. Januar eines Jahres in % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

41,1

39,6

40,4

40,1

39,5

39,5

39,6

2010

2011

2012

2013

2014

2015*

35,8 32,4 24,4

1960

26,5

1970

1980

1990

2000

*2015: Schätzung

Quellen: Deutsche Rentenversicherung Bund und Bundesgesundheitsministerium, eigene Zusammenstellung und Berechnungen der BDA, 2014

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

weiter erfüllt sind. Ausgenommen von dem Vertrauensschutz sind Personen, die inzwischen einer Tätigkeit nachgehen, die unter keinen Umständen als rechtsberatend angesehen werden kann. Über die Gewährung eines Vertrauensschutzes hinaus sind Gesetzesänderungen notwendig, um auch zukünftig die Erteilung von Befreiungen für Syndikusanwälte zu ermöglichen. Hierfür hat sich die BDA bereits im April 2014 mit berufsständischen Vertretungen und Interessenverbänden zu einem „Runden Tisch“ zusammengefunden, um sich gegenseitig über den aktuellen Stand der verschiedenen Bemühungen zu informieren und ein konzertiertes Vorgehen sicherzustellen. Ein weiteres Treffen des „Runden Tisches“ fand am 6. Oktober 2014 statt. Die BDA drängt bei den anwaltlichen Spitzenorganisationen darauf, sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur berufsrechtlichen Ab­ sicherung des Syndikusanwalts zu verständigen, weil eine solche Positionierung von Seiten der Bundesregierung als Voraussetzung für ein gesetzgeberisches Handeln erklärt wurde. Darüber hinaus hat die BDA gegenüber der Politik für die gesetzliche Wiederherstellung eines Befreiungsrechts für Syndikusanwälte geworben und inzwischen auch einige Unterstützung hierfür gewinnen können.

Chancen des geplanten Betriebsrentenrechts­ änderungsgesetzes nutzen Das Bundesarbeitsministerium hat an­ gekündigt, im Jahr 2015 neben der anstehenden Umsetzung der EUMobilitätsrichtlinie (vormals „Portabilitätsrichtlinie“) auch das Betriebsrentengesetz zu novellieren und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge zu prüfen. Ein Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie soll Anfang 2015 vorgelegt werden. Bereits am 6. Oktober 2014 hat das Bundesarbeitsministerium der BDA, dem DGB und der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) einen Vorschlag zur

„Aufwertung der tarifvertraglich gestalteten betrieblichen Altersvorsorge“ übermittelt. Dieser sieht im Kern vor, dass die Haftung des Arbeitgebers für Betriebsrentenzusagen tarifdispositiv geregelt werden kann, jedoch nur im Rahmen von gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, die dem Sicherungsfonds der Versicherungswirtschaft angeschlossen sind, und bei tarifvertraglich gewährleisteten Arbeitgeberbeiträgen an diese Einrichtung. Der BDA-Ausschuss Betriebliche ­Altersvorsorge hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2014 einstimmig beschlossen, diesen Vorschlag abzulehnen, da er zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge ungeeignet ist. Insbe­ sondere hätte die zwingend vorgesehene Mitgliedschaft im Sicherungsfonds zur Folge, dass diese Einrichtungen die Eigenmittelvorgaben der Lebensversicherungsunternehmen erfüllen müssten. Dies würde nicht nur die Ertragschancen der gemeinsamen Einrichtungen erheblich einschränken und für die Arbeitgeber verteuern, sondern auch die Argumentation auf europäischer Ebene gegen die Verschärfung der Eigenmittelvorgaben für Pensionskassen und Pensionsfonds schwächen. Außerdem ist dieser Vorschlag kein Ersatz für die notwendigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge. Daher wird die BDA weiter auf die Berücksichtigung ihrer Vorschläge drängen, zu denen u. a. die Erhöhung des steuer- und beitragsfreien Zuwendungsrahmens, die bessere Nutzungsmöglichkeit der Riesterförderung sowie die Verein­ fachung der Anpassungsregelungen für laufende Betriebsrenten gehören. Aber auch bei der EU-Mobilitätsrichtlinie, die am 16. April 2014 verabschiedet wurde und bis spätestens 2018 umgesetzt werden muss, wird sich die BDA dafür einsetzen, dass die Belastungen der betrieblichen Altersvorsorge vermieden werden bzw. auf ein absolutes Minimum beschränkt bleiben. Zwar konnte die BDA erhebliche Verschlechterungen für die betriebliche Altersvorsorge – wie sie in den ersten Entwürfen der EU-Kommission enthalten waren (z. B. die Vorgabe einer einjährigen Unverfallbarkeitsfrist) – in einem jahrelangen Verhandlungsprozess erfolgreich verhindern.


Soziale Sicherung

Gleichwohl enthält die Richtlinie Belastungen für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland. So wird die vorgesehene Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen von fünf auf drei Jahre zu einer Zunahme von Kleinstanwartschaften und somit zu einem höheren Verwaltungsaufwand der Betriebe und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge führen. Zudem wird hierdurch die betriebliche Altersvorsorge als Personalbindungsinstrument entwertet, weil Betriebstreue nicht mehr in gleicher Weise honoriert werden kann. Auch die überraschend zum Ende der Verhandlungen eingefügte Erschwerung von Abfindungen von Kleinstanwartschaften wird die Arbeitgeber mit zusätzlicher Bürokratie belasten. Offen ist noch die Auswirkung der beschlossenen Anpassungsregelungen für ­Betriebsrentenanwartschaften.

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Umsetzung der in Vorbereitung befindlichen Überarbeitung der EU-Pensionsfondsrichtlinie bietet hierfür eine nächste Gelegenheit. Zu begrüßen ist, dass nach dem Gesetzentwurf der Pensions-SicherungsVerein (PSV) von den Eigenmittelvorgaben nach Solvency II ausgenommen bleibt, weil damit eine rd. 1 Mrd. € teure Mehrbelastung der Arbeitgeber, die den PSV finanzieren, vermieden wird. Weiter positiv ist auch, dass mit der Neuregelung des Ausgleichsfonds und Glättungsverfahrens die gesetzl­ ichen Voraussetzungen für eine weniger volatile Beitragssatzentwicklung des ­ PSV geschaffen werden. Hierfür hatte sich die BDA im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens eingesetzt.

Nähere Informationen unter

Belange der betrieblichen Altersvorsorge bei Novellierung des Versicherungsaufsichtsrechts stärker berücksichtigen

www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale ­Sicherung > Betriebliche Alters­ vorsorge

Am 3. September 2014 hat die Bundes­ regierung den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen“ beschlossen, mit dem im Wesentlichen die EU-Richtlinie zur „Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit“ (­Solvabilität II bzw. Solvency II) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Von der Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind auch Regelungen zur betrieblichen ­Altersvorsorge betroffen. Die BDA wird sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass die Belange der betrieblichen Altersvorsorge im Aufsichtsrecht stärker berücksichtigt werden. Das Versicherungsaufsichtsrecht mit seinen einzelnen Sonderregelungen für Pensionskassen und Pensionsfonds führt zu hoher Komplexität und teilweise zu Wertungswidersprüchen. Deshalb sollte perspektivisch ein eigenständiges Aufsichtsrecht für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen werden. Die

Ich begrüße, dass das Bundesarbeitsministerium die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge verbessern will. Ihre Verbreitung muss aber weiter auf freiwilliger Grundlage erfolgen. Daher drängen wir auf die Umsetzung unserer Vorschläge, um mehr Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge zu ermutigen. Milagros Caiña-Andree | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzende BDA-Ausschuss Betriebliche Altersvorsorge, Vorstandsmitglied BMW AG


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Weichen mit Entwurf für EU-­Pensionsfondsrichtlinie falsch gestellt Die Europäische Kommission hat am 27. März 2014 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Pensionsfondsrichtlinie vorgelegt, mit dem die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge neu gefasst werden sollen. Die Weichen werden mit diesem Vorschlag für Pensionskassen und Pensionsfonds falsch gestellt. Der Richtlinienvorschlag würde in Deutschland die betriebliche Altersvorsorge mit zusätzlicher Bürokratie belasten und ihre Organisation erschweren. Vorbild des

jetzigen Entwurfs ist das für Versicherungen entwickelte Solvency-II-Konzept. So wäre z. B. nach den Vorgaben des Entwurfs nicht mehr gewährleistet, dass die Arbeitgeber die Verwaltung ihrer eigenen Pensionskassen selbst durchführen dürfen. Zudem zeigen z. B. die hochdetaillierten und komplexen Vorgaben zur Information der Berechtigten, dass mit diesem Vorschlag keine Mindeststandards vorgesehen sind, sondern eine Vollharmonisierung der Aufsicht angestrebt wird. Zwar ist zu begrüßen, dass der Entwurf nicht die ursprünglich vorgesehenen Eigenmittelvorgaben nach Solvency II enthält, die die betriebliche Altersvorsorge milliardenschwer belastet und existenziell bedroht hätten. Hierauf hat die BDA

KRANKENKASSEN ERHEBEN AB 2015 EINEN KASSENINDIVIDUELLEN ZUSATZBEITRAGSSATZ – ARBEITGEBERANTEIL BLEIBT BEI 7,3 % in % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

8,2

7,3

0,9 7,3

7,3

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Versicherte Allgemeiner Beitragssatz Versicherte Beitragssatz Arbeitgeber

Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) wird ab 1. Januar 2015 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % auf 14,6 % gesenkt. Aus dem kasseneinheitlichen Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten wird ein kassen­ individueller Zusatzbeitrag. 2015 werden die geschätzten Ausgaben aller gesetzlichen Krankenkassen bei 209,5 Mrd. € liegen und

2014

2015

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, eigene Darstellung der BDA, 2014

damit die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds i. H. v. 198,3 Mrd. € um 11,2 Mrd. € übersteigen. Aus diesem Differenzbetrag errechnet sich für die gesetzlichen Kranken­ kassen insgesamt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten zulasten allein der Krankenkassen­ mitglieder. Die von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitragssätze können davon – teilweise auch erheblich – nach oben oder unten abweichen.


Soziale Sicherung

viele Jahre hingewirkt. Eine endgültige Absage der EU-Kommission, dass diese Vorgaben später eingeführt werden, steht aber aus. In den anstehenden Verhandlungen im Rat und im Europäischen Parlament wird sich die BDA dafür einsetzen, dass Erschwernisse für die Verwaltung der Einrichtungen und überflüssige Informationspflichten unterbleiben. Insbesondere sollte endgültig und unmissverständlich von den Plänen, die Eigenmittelvorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge entsprechend den Grundsätzen von ­Solvency II zu ändern, Abstand genommen werden.

Pflegereform darf kommende Generationen nicht über­ lasten Zum 1. Januar 2015 wird die erste Stufe der Pflegereform, das am 17. Oktober 2014 in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossene erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I), in Kraft treten. Die zweite Stufe soll zum 1. Januar 2017 folgen. Schwerpunkt der ersten Stufe ist die Anhebung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte. Dies bedeutet bereits im Jahr 2015 eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler von rd. 3,6 Mrd. €. Mit 0,1 Prozentpunkten der Beitragssatzerhöhung wird ein Pflege­vorsorgefonds aufgebaut, dessen angesparte Mittel ab dem Jahr 2035 zur Entlastung der Beitragszahler verwendet werden sollen. Die verbleibenden Beitragsmehreinnahmen dienen vor allem der Preisanpassung der Leistungsbeträge. Menschen mit Demenz sollen bessergestellt werden. Die BDA hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens deutlich gemacht, dass Leistungsausweitungen in der Pflegeversicherung nur dann in Betracht kommen können, wenn sie auch dauerhaft finanzierbar sind. Nachfolgende Generationen dürfen nicht finanziell überfordert werden. Dabei ist zu beachten, dass die künftige Belastung der Beitragszahler zur Pflegeversicherung ohnehin steigt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in ein pflegenahes Alter kommen.

Ab 1. Januar 2017 soll mit der zweiten Stufe der Pflegereform die Definition von Pflegebedürftigkeit modifiziert werden, um neben körperlichen Einschränkungen auch demenzielle Erkrankungen im Begutachtungsverfahren zu erfassen. Der „Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ – dem auch die BDA angehörte – hat im Juni 2013 seinen Bericht vorgelegt, in dem jedoch noch nicht alle Detailfragen abschließend geklärt werden konnten. Mit zwei Studien wird daher die Praxistauglichkeit des neuen Begutachtungsverfahrens zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit überprüft. Die „Evaluation des Neuen Begutachtungs­ assessments (NBA) – Erfassung von Versorgungsaufwänden in stationären Einrichtungen“ untersucht etwa 2.000 Personen in 40 Heimen. Auf Grundlage dieses Berichts werden später die Leistungsbeträge festgelegt. Mit einer „Praktikabilitätsstudie“ wird zusätzlich vor allem die Anwendung des NBA durch die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung praktisch erprobt.

Um

73

25 %

steigen die Beiträge der sozialen Pflege­versicherung bis 2017 laut Koalitionsvertrag.

AKTUELLE FINANZDATEN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG Anders als im Vorjahr konnten sich 2014 Bundesgesundheitsministerium, Bundesversicherungsamt und GKV-Spitzenverband im Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung einvernehmlich auf eine Prognose über die Höhe der Einnahmen und Ausgaben sowie die Zahl der Versicherten und Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einigen. Für das Jahr 2015 geht der Schätzerkreis davon aus, dass die Ausgaben aller gesetzlichen Krankenkassen bei 209,5 Mrd. € liegen werden. Dies entspricht einer Zunahme der Ausgaben um 4,1 % je Versicherten. Die Ausgaben werden damit die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds i. H. v. 198,3 Mrd. € um 11,2 Mrd. € übersteigen. Aus diesem Differenzbetrag errechnet sich für die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten zulasten der Krankenkassenmitglieder. Die von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitragssätze können davon – teilweise erheblich – abweichen.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Kapitaldeckung ist der richtige Weg für eine generationen­ gerechtere Pflegeversicherung. Folgerichtig wird die Politik ab 2015 einen Pflegevorsorgefonds einführen. Diese Kapitalrücklage ist aber nicht vor einer späteren Zweckentfremdung durch die Politik geschützt. Besser wäre daher die ‚echte‘ Kapitaldeckung nach dem Vorbild privater Versicherungs­ ­ verträge. Dr. h. c. Josef Beutelmann | Vizepräsident der BDA, Vorsitzender Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland, Aufsichtsratsvorsitzender Barmenia Versicherungen

LEISTUNGSAUSGABEN DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG DEUTLICH GESTIEGEN Soziale Pflegeversicherung: Leistungsausgaben in Mrd. €, Leistungsbezieher in Mio.

16,8

1,9 2004

16,9

2,0 2005

17,1

2,0 2006

17,4

2,0 2007

18,2

2,1 2008

19,3

2,2 2009

20,4

2,3 2010

20,9

2,3 2011

21,9

23,2

2,5

2,4 2012

2013

Leistungsausgaben, in Mrd. € Leistungsbezieher, in Mio.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Geschäftsstatistik der Pflegekassen, eigene Darstellung der BDA, 2014


Soziale Sicherung

Ein neuer Pflegebedürftigkeits­ begriff, wie er nach dem Koalitionsvertrag vorgesehen ist, bietet die Chance, die Bedarfe von Versicherten mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen besser abzubilden. Die Neudefinition von Pflegebedürftigkeit muss aber kostenneutral umgesetzt werden. Daher ist bei der Festlegung der Leistungsbeträge darauf zu achten, dass das bisherige Leistungsvolumen lediglich nach einem anderen Schlüssel aufgeteilt wird und die insgesamt vor allem technische Umstellung nicht zu einem Einfallstor politisch motivierter Leistungsausweitungen wird. Der Teilleistungscharakter der Pflegeversicherung darf nicht zur Disposition stehen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > ­Soziale ­Sicherung > Pflegeversicherung

Sozialwahlen nicht büro­kra­ tisieren und verteuern CDU, CSU und SPD haben entsprechend den Vorgaben im Koalitionsvertrag ein Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung der sozialen Selbstverwaltung und zur Modernisierung der Sozialwahlen angekündigt. In Zukunft sollen Wahlen auch online möglich sein und mehr Direktwahlen stattfinden. Außerdem soll die Arbeit der Selbstverwaltung transparenter gestaltet und ein repräsentatives Verhältnis von Frauen und Männern erreicht werden. Anlässlich des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens haben BDA und DGB gemeinsam mit der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt am 31. März 2014 in Berlin die Kooperationsveranstaltung „Sozialpartnerschaft in der Sozialen Selbstverwaltung. Bewährt und reformbedürftig“ durchgeführt. Die zahlreichen Teilnehmer erhielten einen Überblick über die historische Entwicklung der Selbstverwaltung und geänderte Rahmenbedingungen sowie daraus resultierende aktuelle Herausforderungen. Außerdem hat die BDA am 12. Juni 2014 ihren Arbeitskreis Soziale

Selbstverwaltung einberufen, um mit erfahrenen Selbstverwaltern frühzeitig zu den politischen Forderungen Position zu beziehen und eigene Forderungen zu formulieren. Diese Positionen hat die BDA im Anschluss an die politischen Entscheidungsträger herangetragen. Erste inzwischen bekannt gewordene Pläne zur Reform der Sozialwahlen laufen aber leider auf eine Bürokratisierung und Verteuerung der Wahlen hinaus. Neben anderen zusätzlichen Vorgaben für die Aufstellung von Vorschlagslisten ist u. a. eine gesetzliche Frauenquote geplant – obwohl auch der Bundestag selbst solche Geschlechterquoten bei seiner Wahl nicht kennt. Zudem soll es bei den Krankenkassen zwingend Direktwahlen geben, auch wenn nur eine einzige Vorschlagsliste vorliegt, so wie dies auf der Arbeitgeberseite stets der Fall ist. Die BDA setzt sich gemeinsam mit dem DGB dafür ein, dass solche kostentreibende Vorgaben unterbleiben.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > ­Soziale ­Sicherung > Soziale Selbstverwaltung

Arbeitgebermeldeverfahren von Bürokratie entlasten Im Rahmen des maßgeblich aus Anlass einer BDA-Initiative gestarteten Projekts „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) hat das Bundesarbeitsministerium geprüft, inwieweit die bestehenden Meldewege zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern unter Nutzung der bei ELENA (elektronischer Entgeltnachweis) gewonnenen Erfahrungen zur Optimierung und Vereinfachung der elektronischen Meldeverfahren genutzt werden können. Die BDA hat das Projekt intensiv unterstützt, mit der Zielsetzung, eine spürbare Verringerung der bürokratischen Belastungen für die Arbeitgeber zu erreichen. Nach dem Abschluss der ersten Phase, in der eine ausführliche Verfahrensanalyse vorgenommen und die Kosten für die Verfahren quantifiziert

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

wurden, sollten die von den Beteiligten eingereichten Optimierungsvorschläge untersucht werden. Dabei wurden im ersten Schritt die am höchsten priorisierten 30 Vorschläge analysiert und sowohl die Kosten für die Einführung als auch die mit der Optimierung verbundene Einsparung im Verfahren gemessen. Die übrigen mehr als 100 Optimierungsvorschläge wurden zusammengefasst und im zweiten Teil von OMS grob analysiert. Ein Schwerpunkt des zweiten Teils war es auch, die Prozesse bei den Arbeitgebern zu beleuchten und dort korrigierend einzugreifen, wo der Gesetzgeber im Meldeverfahren unnötige Bürokratie geschaffen hat. Hierzu haben Arbeitgeber unter der Koordination der BDA in Workshops entsprechende Analysen vorgenommen, die von Vertretern des Statistischen Bundesamts bewertet wurden. In diesem Kontext wurde eine signifikante Schwachstelle offenbar. Großer bürokratischer Aufwand beim Arbeitgeber resultiert daraus, dass die gesetzlichen Vorgaben unnötig kompliziert umgesetzt werden oder dass gesetzliche Definitionen nicht ressortübergreifend im Sinne unbürokratischen Handelns abgestimmt werden (z. B. bei der Verwendung des Entgeltbegriffs). Arbeitgeberseitige Einsparungen können in diesem Kontext im Wesentlichen nur

dann erreicht werden, wenn fachrechtliche Vereinfachungen vorgenommen werden. Änderungen im Fachrecht, also in den gesetzlichen Vorgaben des jeweils zuständigen Fachressorts, sind jedoch im Rahmen des Projekts OMS ausgeschlossen. Das Projekt OMS ist im Ergebnis deshalb erfolgreich, weil eine hervorragende Verfahrensanalyse erstellt und die Kosten für die Verfahren quantifiziert wurden. Durch die Einschränkungen, die dem Projekt auferlegt waren, sind die Optimierungsvorschläge, die auch tatsächlich realisiert werden können, nicht weitreichend genug. Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass die gewonnenen Erkenntnisse auch so umgesetzt werden, dass es zu spürbaren Einsparungen für die Arbeitgeberseite kommt. Insbesondere die notwendigen Änderungen im Fachrecht, die im Rahmen des Projekts OMS unberücksichtigt geblieben sind, beinhalten noch ein hohes Einsparpotenzial. Darüber hinaus bleibt eine grundsätzliche Neuordnung bzw. Abstimmung aller Meldeverfahren von Arbeitgebern zur öffentlichen Verwaltung notwendig.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale ­Sicherung > Beitrags- und Melderecht


Soziale Sicherung

Weitere Belastungen im Arbeitsschutz vermeiden Ende August 2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer „Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen“ (Betriebssicherheitsverordnung) verabschiedet. BDA und BDI hatten sowohl im Jahr 2014 als auch bereits im Vorjahr zu verschiedenen Verordnungsentwürfen Stellung genommen und an einer Vielzahl von Regelungsvorschlägen nachdrücklich Kritik geübt. In dem Kabinettsentwurf wurden z. T. Kritikpunkte von BDA und BDI berücksichtigt, so dass sich der Entwurf insgesamt verbessert hat. Allerdings sind in einigen Bereichen weiterhin problematische Regelungen enthalten. Dies betrifft z. B. die umfangreiche Änderung der Verordnung an sich, die

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in den Unternehmen für erheblichen Anpassungsbedarf sorgen wird, die Aufnahme eines weitreichenden Ordnungswidrigkeitenkatalogs, das Fehlen einer Übergangsfrist sowie die vorgesehene Verlagerung der Regelungen zum Explosions­ schutz in die Gefahrstoffverordnung. Die Bundesländer haben bereits erheblichen Beratungs- und Diskussionsbedarf zum vorgelegten Kabinettsentwurf angekündigt. Das Bundeskabinett hat Ende Oktober 2014 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen beschlossen. Wesentlicher Inhalt dieser Änderungsverordnung ist die Änderung der Arbeitsstättenverordnung. Die BDA hat den Kabinettsentwurf deutlich kritisiert, da er – obwohl z. T. Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf erfolgt sind – in dieser Form eine unnötige Belastung der Unternehmen bedeutet. Kritisch

ARBEITSUNFÄLLE AUF NIEDRIGEM NIVEAU Unfallquoten im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, bis 1990 Westdeutschland, ab 1991 Gesamtdeutschland, je 1.000 Vollarbeiter

132,7

102,5 76,4 52,1 37,1 34,5 32,5 29,4 27,9 27,2 27,5 27,7 27,8 25,0 26,4 25,8 24,4 23,5

1960 1970 1980 1990

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Quellen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, eigene Darstellung der BDA, 2014


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

an dem Verordnungsvorhaben sind insbesondere geplante Ausweitungen des Anwendungsbereichs sowie die Erweiterung verschiedener Definitionen und die damit verbundenen Auflagen. Besonders problematisch ist, dass vorgesehen ist, Teile der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, auch auf vom Arbeitgeber eingerichtete Telearbeitsplätze anzuwenden. Dies würde die Betriebe vor erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen stellen und die Ermöglichung von Telearbeit erschweren. Die BDA hat ihre Kritik im Dezember gegenüber dem nun beratenden Bundesrat deutlich gemacht und auf wesentliche Verbesserungen der Verordnung gedrängt.

Arbeitgeberinitiativen fördern gezielt psychische Gesundheit Mit der „Gemeinsamen Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt“ haben BDA, DGB und Bundesarbeitsministerium im September 2013 den Startschuss für gemeinsames Handeln zum Thema „Psychische Gesundheit“ gegeben. Daraufhin hat ­ die BDA eine Vielzahl von Initiativen zur gezielten Förderung der psychischen Gesundheit ergriffen. Zur Verbesserung der Versorgung psychisch Erkrankter ist es auf Initiative der BDA und mit Unterstützung der Gewerkschaften über den GKVSpitzenverband bereits gelungen, eine „Reform des Angebots an ambulanter Psychotherapie“ auf den Weg zu bringen. In dem gemeinsam vereinbarten Papier, das auf der Ebene des GKVSpitzenverbands verabschiedet wurde, sind konkrete Maßnahmen enthalten, um Erkrankten einen zeitnahen Zugang zur Psychotherapie zu ermöglichen. Am 19. März 2014 wurde in einer gemeinsamen Sozialpartner-Veranstaltung von BDA und DGB eine Bilanzierung der bisher erreichten Umsetzung der gemeinsamen Ziele zur Förderung der psychischen Gesundheit vorgenommen. Bundesarbeitsministerin Nahles würdigte in ihrem Beitrag die Aktivitäten

der Sozialpartner und bestätigte den in der Koalitionsvereinbarung beschriebenen sachlichen Kurs, der politisches Handeln von einem fundierten Erkenntnisstand abhängig macht. Der zentrale Inhalt der von mehr als 300 Teilnehmenden besuchten Veranstaltung bestand in der Vorstellung von Beispielen, die dazu dienten, Impulse für eine möglichst breite Umsetzung auf betrieblicher Ebene zu geben. Die Unterzeichner der „Gemeinsamen Erklärung“ haben einvernehmlich festgestellt, dass zur Unterstützung des betrieblichen Handelns die Forschung über Wirkungszusammenhänge in herkömmlichen und modernen Arbeitsformen ausgebaut werden soll. Die BDA begrüßt es, dass auf Initiative der Bundesregierung versucht wird, einen Teil der vorhandenen Erkenntnislücken in einem Forschungsprogramm der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) möglichst schnell zu schließen. Bei der Beurteilung von psychischen Belastungen ist besonders das bei den Experten der Unfallversicherung vorhandene Wissen über Belastungen in konkreten Arbeits­situationen gefordert. Um den Arbeitgeber­ vertretern in der Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger bei der Vertretung der Arbeitgeberinteressen Hintergrundinformationen und Hinweise zu geben, wie betriebliches Handeln effektiv unterstützt werden kann, hat die BDA im September 2014 eine Informationsschrift für Arbeitgebervertreter in den Selbstverwaltungen der Unfallversicherungsträger herausgegeben. Am 16. Dezember 2014 wurde zudem in einer weiteren Sozialpartnerveranstaltung, die sich konkret an ehrenamtlich Tätige in den Trägern der sozialen Selbstverwaltung richtete, die Kooperation der Unfallversicherung mit den Krankenkassen hinsichtlich der betrieblichen Gesundheitsförderung thematisiert, um das Angebot für die Unternehmen zu verbessern.


Soziale Sicherung

Anhaltend gute Arbeitsbedingungen und hohe Arbeitszufriedenheit in Deutschland Die BAuA hat in einer Veröffentlichung vom Januar 2014 die Grundauswertungen der letzten beiden Erwerbs­ tätigenbefragungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der BAuA von 2006 und 2012 gegenübergestellt. Insgesamt waren in beiden Jahren 92 % der Befragten mit ihrer Arbeit zufrieden oder sehr zufrieden und nur 1 % gar nicht zufrieden. Das sind hervorragende Zufriedenheitswerte. Zudem lassen sich hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Arbeits­anforderungen, zur Verfügung stehender Ressourcen sowie der Bewältigung von fachlichen und mengenmäßigen Anforderungen keine n ­egativen Trends erkennen. Sogenannte Stress-Studien der Krankenkassen zeigen ein ähnliches Bild. Eine Studie der Techniker Krankenkasse (TK) „Bleib locker, Deutschland! – TK-Studie zur Stresslage der Nation“ warnt, „dass bei der Betrachtung von Stress eine Verengung auf das Phänomen Burn-out als Folge stressiger Jobbedingungen zu kurz greift“. Stattdessen lägen die Hauptursachen seelischer Stressfolgen häufig im privaten Bereich. 71 % der befragten Deutschen macht ihre Arbeit Spaß und sie betrachten diese als wichtigen Teil ihres Lebens. Eine Studie der Deutschen Angestellten Krankenkasse „Belastung durch chronischen Stress“, welche die chronische Stressbelastung der 25- bis 40-Jährigen unter die Lupe nimmt, zeigt, dass Erwerbstätige deutlich weniger unter chronischem Stress leiden als Nichterwerbstätige. Oft werden diese Studien verkürzt und einseitig wiedergegeben, um ein Bild sich ständig verschlechternder Arbeitsbedingungen und abnehmender Arbeitszufriedenheit in Deutschland zu zeichnen. Aus diesem Grund fasst die BDA für ihre Mitglieder wesentliche Ergebnisse im Rahmen des Widgets „Arbeit gestalten“ im Arbeitgeberportal zusammen und zeigt auf, wie sie Argumente der Arbeitgeber untermauern können.

Geplantes Präventions­gesetz verspricht wenig Wirkung bei hohem finanziellem und bürokratischem Aufwand Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, ein Präventionsgesetz zu erlassen. Ein Präventionsgesetz ist zuletzt unter RotGrün im Jahr 2005 und unter SchwarzGelb im Jahr 2013 gescheitert. Beide Gesetzesvorhaben hatte die BDA nachdrücklich kritisiert und entsprechend im Vorfeld eines neuen Anlaufs für ein Präventionsgesetz Anforderungen an die Ausgestaltung formuliert. Der im November 2014 vorgelegte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventions­ gesetz – PrävG) knüpft in vielen Punkten – insbesondere im Bereich der Finanzierung von Prävention – an den gescheiterten Entwurf der letzten Legislaturperiode an und erfüllt somit die von der BDA formulierten Anforderungen weitestgehend nicht. Der vorgesehene zusätzliche Aufwand verspricht wenig Aussicht auf große Wirkung. Kein Gesetz kann den Einzelnen ihre Verantwortung für ihre eigene Gesundheit abnehmen. Nach wie vor ist damit zu rechnen, dass Angebote eher bereits gesundheitsbewusste Menschen erreichen und somit gerade nicht diejenigen, die am meisten von ihnen profitieren würden. Gesundheitsbewusstes Verhalten lässt sich nicht einseitig durch ein Präventionsgesetz oder den Arbeitgeber „verordnen“, sondern verlangt Engagement und Bereitschaft jedes Einzelnen. Bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung kommt erschwerend hinzu, dass Beschäftigte nur einen begrenzten Teil ihrer Zeit an ihrem Arbeitsplatz verbringen. Die weit überwiegende Zeit betrifft die Privatsphäre der Beschäftigten, was der betrieblichen Gesundheitsförderung Grenzen setzt. Die Hoffnung auf Selbstfinanzierungseffekte durch verstärkte finanzielle Anstrengungen im Bereich der Prävention ist fraglich. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist Prävention auch entsprechend von allen und damit aus Steuermitteln zu finanzieren. Der Gesetzentwurf sieht dagegen vor, dass ab dem Jahr

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

2016 die Krankenkassen jährlich einen Betrag i. H. v. 7 € und die Pflegekassen jährlich einen Betrag von 0,30 € für jeden ihrer Versicherten für Prävention aufwenden sollen. Für die Krankenkassen ist dies fast eine Verdopplung der Aufwendungen in diesem Bereich, für die Pflegekassen eine gänzlich neue Aufgabe. Die private Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung können sich auf freiwilliger Basis finanziell einbringen als Voraussetzung für Sitze in den geplanten neuen Gremien. Die Kosten für Präventionsmaßnahmen dürfen nicht allein den Kranken- und Pflegekassen und damit den Beitragszahlern aufgebürdet werden. Es ist insbesondere nicht akzeptabel, dass anstelle des Bundes künftig die Krankenkassen mit einer Zwangsabgabe von jährlich rd. 35 Mio. € zusätzliche Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheit­ liche Aufklärung finanzieren sollen. Zudem ist die geplante pauschale Anhebung der Präventionsausgaben ein massiver Eingriff in die Entscheidungs- und Finanzautonomie der Kranken- und Pflegekassen und nicht geeignet, um einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Einsatz der Beitragsmittel für Prävention zu erreichen. Einfach nur die Ausgaben zu erhöhen sichert noch keine Erfolge. Starre Vorgaben wie Mindestbeträge für betriebliche und außerbetriebliche Lebenswelten nehmen den Krankenkassen die Möglichkeit, Mittel entsprechend dem Bedarf der eigenen Versichertenstruktur einzusetzen, und gefährden somit

z. B. Aktivitäten von Betriebskrankenkassen in Betrieben, die stattdessen in außerbetriebliche Lebenswelten investieren müssen. Ebenfalls nicht zielführend und ineffizient ist der Zwang, Beitragsmittel für Prävention jährlich vollständig bis auf den letzten Cent ausgeben zu müssen. Dies führt zu einer Verschwendung knapper Mittel („Jahresendrallye“) oder zu Ineffizienzen, weil langfristig angelegte Maßnahmen nicht ohne Weiteres durchgeführt werden können. Betriebe brauchen maßgeschneiderte, auf die jeweilige Situation im Betrieb abgestimmte Angebote und Programme der betrieblichen Gesundheitsförderung. Diese beruhen oftmals auf längerfristig angelegten, jahresübergreifenden Pilotprojekten. Die Spielräume hierfür müssen erhalten bleiben. Die geplante Zertifizierung von betrieblicher Gesundheitsförderung schränkt die Spielräume weiter ein. Eine Zertifizierung ist nicht nur mit hohen Bürokratiekosten verbunden, sondern birgt auch die Gefahr, standardisierte Einheitslösungen zu befördern. Schließlich sollen mit dem Präventionsgesetz Mammutgremien geschaffen werden. So sollen eine Nationale Präventionskonferenz, ein Präventionsforum und gemeinsame regionale Beratungsstellen der Krankenkassen eingerichtet werden. Es sollen u. a. eine nationale Präventionsstrategie, bundeseinheitliche Rahmen­empfehlungen, Landesrahmenvereinbarungen und Kooperationsvereinbarungen entwickelt

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich auf dem Deutschen Arbeitgebertag klar gegen eine Anti-Stress-Verordnung ausgesprochen. Diese deutliche Positionierung begrüße ich sehr! Sie entspricht unserem Votum gegen eine staatliche ­Regelung zu diesem Thema. Auf betrieblicher Ebene kann sehr viel besser entschieden werden, was sinnvoll ist, um mögliche Gefährdungen der psychischen Gesundheit zu vermeiden. Hans-Dieter Bremer | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzender BDA-Ausschuss Arbeitssicherheit, Präsident Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsführer Beton-Service GmbH


Soziale Sicherung

werden. Dies erzeugt Büro­kratiekosten bei ungewisser Wirksamkeit der geschaffenen Strukturen. Durch vierjährige Berichte über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention sollen diese überprüft werden. Die Zementierung der neuen Strukturen in einem Gesetz verhindert jedoch eine schnelle und flexible Verbesserung auf Basis der Erkenntnisse. Sofern – trotz der genannten Bedenken der Arbeitgeber – an der Einrichtung einer Nationalen Präventionskonferenz festgehalten werden sollte, müssen Arbeitgeber in der Nationalen Präventionskonferenz nicht nur eine beratende Stimme erhalten, sondern zumindest bei allen Fragen mit Auswirkung auf

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die betriebliche Gesundheitsförderung mit­entscheiden können. Dadurch wäre sichergestellt, dass der Erhalt von Spielräumen für betriebliche Lösungen und eine am Bedarf der Betriebe orientierte Koordination der Sozialversicherungsträger in Entscheidungen berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf ist am 17.  ­­ Dezember 2014 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die BDA wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, Spielräume für die betriebliche Gesundheitsförderung zu erhalten und Verschiebebahnhöfe in der Finanzierung sowie unnötige Bürokratiekosten zu verhindern.

IGA.REPORT 27 (AUGUST 2014) In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) arbeiten der BKK Dachverband, der AOK-Bundesverband, der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bei der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung zusammen.

Allgemeine Aussagen

81 % der Männer und 80 % der Frauen waren der Meinung, dass ihre Arbeit sie fit hält. 79 % der Männer und 84 % der Frauen fanden, dass ihre Arbeit ihnen Anerkennung bringt. 86 % der Befragten empfanden ihre Arbeit als vielseitig und abwechslungsreich. 78 % der Männer und 76 % der Frauen nahmen ihre Arbeit als im richtigen Maße fordernd wahr. 86 % der Befragten schätzten ihren Arbeitsplatz als sicher ein.

Kernaussagen zum Themenkomplex „Flexibilität, Life-Domain-Balance und Gesundheit“ Die Arbeit nahm im Leben von 61 % der Männer und 68 % der Frauen den gewünschten Stellenwert ein. Einen zu hohen Stellenwert hatte die Arbeit dagegen nur noch für 29 % der Beschäftigten. Dies entspricht einer Abnahme um 5 % im V ­ ergleich zum Jahr 2010. 56 % der Männer und 55 % der Frauen waren der Ansicht, dass sich Privates und Berufliches in einem ausgewogenen Verhältnis befanden. In der Flexibilisierung der Arbeitszeit sahen 88 % der Männer und 92 % der Frauen für sich eher Vorteile oder die Vor- und Nachteile hielten sich die Waage. 46 % der Befragten hatten die Möglichkeit, entweder private Angelegenheiten während der Arbeit zu erledigen oder für Privates erreichbar zu sein. Von 10 % der abhängig Beschäftigten wurde erwartet, dass sie auch in ihrem Privatleben dienstliche Belange erledigen. Von diesen fühlten sich 32 %, also bezogen auf alle befragten abhängig Beschäftigten lediglich 3 %, dadurch auch belastet. Von 18 % der abhängig Beschäftigten wurde erwartet, dass sie auch in ihrem Privatleben für dienstliche Angelegenheiten erreichbar waren. Von diesen fühlten sich 38 %, also bezogen auf alle befragten abhängig Beschäftigten knapp 7 %, dadurch auch belastet.



BILDUNG


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Nach Entlastung der Länder durch den Bund: gemeinsame Strategien gefragt

Mit der Änderung von

Art. 91b GG wird das sog. Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Hochschul­ bereich aufgehoben.

Nach monatelangen Diskussionen haben sich Bund und Länder im Mai 2014 bei der Bildungsfinanzierung geeinigt. Der Bund will die Länder in dieser Legislaturperiode um 6 Mrd. € entlasten. Allein auf 3,5 Mrd. € belaufen sich dabei die zusätzlichen Kosten für das BAföG, das ab 2015 zu 100 % vom Bund finanziert werden soll (bisher Bund 65 %, Länder 35 %). Im Gegenzug sollen die Länder die frei werdenden Mittel für den Bildungsbereich, insbesondere die Hochschulen, verwenden. Die restlichen 2,5 Mrd. € teilen sich auf die geplante BAföG-Erhöhung (500 Mio. €), die F ­ inanzierung von Krippen und ­Kitas (550 Mio. €), einen Fest­betrag am Umsatzsteueraufkommen (200 Mio. €) und die Weiterführung des Hochschulpakts (ca. 1,25 Mrd. €) auf. Außerdem stellt der Bund weitere 3 Mrd. € für Forschung und Innovation zur Verfügung. Mit dieser Zusage hat der Bund auch den Weg für eine Grundgesetzänderung (Art. 91b GG) geebnet, wodurch das sog. Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Hochschulbereich aufgehoben und Förderungen auch zeitlich unbefristet möglich werden. Der Schulbereich ist jedoch weiterhin von dauerhaften Kooperationen ausgeschlossen. Die Einigung zwischen Bund und Ländern zu BAföG, Stärkung der K ­ itas und mehr Kooperation beendet die weitgehende Lähmung der Bildungspolitik. Das ist zu begrüßen. Mit der Übernahme des Länderanteils beim

BAföG durch den Bund ist nun jedes Land in der Pflicht, die eingesparten Mittel auch tatsächlich für den Bildungsbereich einzusetzen. Mit der Komplettübernahme des B ­ AföG bindet der Bund allerdings mehr als die Hälfte der 6 Mrd. € und zahlt damit einen hohen Preis: In dieser Legislaturperiode bleiben ihm kaum mehr Spielräume für eigene bildungspolitische Akzente. Für Bund und Länder bleiben v­iele Baustellen im Bildungsbereich bestehen, die den Innovationsstandort Deutschland gefährden: fehlende Auszubildende, eine wachsende MINT-Fachkräftelücke, die mangelhafte Durchlässigkeit im Bildungssystem, die Verhinderung von Rückwärtsrollen in der Schulpolitik, fehlende Erzieherinnen und Erzieher in der frühkindlichen Bildung. Hier sind gemeinsame Strategien gefragt.

Unternehmen brauchen ­Absolventen aus beruflicher und ­akademischer Bildung Während in den vergangenen Jahren die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger deutlich gestiegen ist, sank demografiebedingt die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Diese Entwicklung hat zu Sorgen um den Nachwuchs in der dualen Berufsausbildung und zu einer Debatte über das richtige Maß der Akademisierung in Deutschland geführt. Diese Debatte sollte jedoch nicht den Blick darauf verstellen, dass die Wirtschaft

Bildung ist der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit ­unserer Gesellschaft und ein zentraler Standortfaktor für unsere wissensbasierte Innovationswirtschaft. Angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs und der demografischen Entwicklung wird diese Bedeutung weiter steigen. Unsere Wettbewerbs­ fähigkeit hängt entscheidend von der Qualität in den Kitas und Klassenzimmern, im dualen Ausbildungssystem und in den Hochschulen ab. Ingo Kramer | Präsident der BDA, Geschäftsführer J. Heinr. Kramer Firmengruppe


Bildung

Absolventinnen und Absolventen aus der beruflichen ebenso wie aus der akademischen Bildung braucht. Die beiden Bereiche dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Diskussion über eine mögliche „Überakademisierung“ blendet die aktuellen bildungspolitischen Herausforderungen aus. Jährlich 50.000 Schulabbrecher, fast 20 % nicht ausbildungsreife Jugendliche und Abbruchquoten von knapp 30 % an den Hochschulen bedeuten verschenkte Potenziale und gebrochene Bildungsbiografien, die den Einstieg in den

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Arbeitsmarkt häufig erschweren oder gar verhindern. Diese Defizite in der Bildungspolitik zu verringern und mehr Qualität im Bildungssystem zu erzielen, sind neben der Erschließung weiterer inländischer Potenziale und einer arbeitsmarktorientierten Zuwanderung unverzichtbare Teile einer umfassenden Fachkräftesicherungsstrategie. Die BDA hat im November 2014 in einem Positionspapier Daten und Fakten zur Entwicklung der vergangenen Jahre in der beruflichen und akademischen Bildung quantitativ sowie qualitativ und vor dem Hintergrund

DUALE BERUFSAUSBILDUNG: ZUNEHMEND ATTRAKTIV FÜR STUDIENBERECHTIGTE Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag nach höchstem allgemeinbildendem Schulabschluss

in %

Anzahl

700.000

50

600.000

40

500.000 30

400.000

Anteil der Ausbildungsanfänger/-innen mit Studienberechtigung ist seit 1995 um acht Prozentpunkte gestiegen.

300.000

20

200.000 10

Anzahl Neuverträge Realschulabschluss Hauptschulabschluss Studienberechtigung ohne Hauptschulabschluss

Quelle: BIBB-Datenreport, versch. Jahre, sowie DZHW, 2014

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

2001

2000

1999

1998

1997

1996

1995

0

100.000 0


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

der demografischen Entwicklung analysiert. Daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen reichen von einer deutlicheren Verankerung der Berufsund Studienorientierung in den Schulen – insbesondere auch in denen, die zur Hochschulreife führen – über die Sicherstellung von Ausbildungsreife und Studierfähigkeit bis zu einer stärkeren Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung und der Weiterentwicklung hybrider Ausbildungs­ formate.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Durchlässigkeit im Bildungssystem

MINT-Nachwuchs sichern Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen U ­nternehmen hängt entscheidend von der Verfügbarkeit gut qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. MINT-Fachkräfte sind dabei von elementarer Bedeutung für den Standort Deutschland, der auf eine innovative und e ­ xportstarke Industrie setzt – gerade auch vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt. Umso schwerer wiegt die Tatsache, dass die Unternehmen seit Jahren mit erheblichen Engpässen im MINT-Bereich konfrontiert sind. Im November 2014 fehlten den deutschen Unternehmen rd. 132.000 MINT-Fachkräfte, rd. 40 %

MINT-LÜCKE: RD. 132.000 ARBEITSKRÄFTE FEHLEN Zunehmende Engpässe bei Facharbeitern/-arbeiterinnen

Anzahl

140.000

MINT-Arbeitskräftelücke

120.000 100.000 80.000 MINT-Fachkräfte (Anforderungsniveau 2, i. d. R. Berufsbildungsabschluss)

60.000

20.000

MINT-Spezialistentätigkeiten (Anforderungsniveau 3, i. d. R. Meister und Techniker)

0

1/2013 2/2013 3/2013 4/2013 5/2013 6/2013 7/2013 8/2013 9/2013 10/2013 11/2013 12/2013 1/2014 2/2014 3/2014 4/2014 5/2014 6/2014 7/2014 8/2014 9/2014 10/2014 11/2014

40.000

MINT-Expertentätigkeiten (Anforderungsniveau 4, i. d. R. Akademiker)

Quellen: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Bundesagentur für Arbeit


Bildung

mit akademischer und etwa 60 % mit beruflicher Qualifikation. Aufgrund der großen Zuwächse bei den MINT-Studienanfängerzahlen – auch ein Erfolg der zahlreichen MINT-Initiativen der deutschen Wirtschaft – dürfte die Lücke im Bereich der akademisch Qualifizierten bis zum Jahr 2020 beherrschbar sein. Voraussetzung hierfür sind allerdings eine deutliche Senkung der Studien­ abbruchquoten (diese liegt in den Ingenieurwissenschaften aktuell bei 36 %) und eine weiterhin hohe Nettozuwanderung nach Deutschland. Völlig anders stellt sich die Situation bei den beruflich Qualifizierten dar. Insgesamt dürften bis zum Jahr 2020 rd. 1,3 Mio. MINTArbeitskräfte fehlen. Massiv kontraproduktiv wirkt die beschlossene abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren, die insbesondere von Facharbeitern erreicht werden. Denn gerade bei der Beschäftigung Älterer konnten in den letzten Jahren deutliche Erfolge erzielt werden. Potenziale für die Fachkräftesicherung liegen auch bei den rd. 1,3 Mio. jungen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren ohne einen Berufsabschluss. Diese Potenziale gilt es im Rahmen von Nachqualifizierung, z. B. durch modularisierte Ausbildungsangebote, zu heben. Zudem muss weiter für MINT-Berufe geworben werden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > MINT

Ausbildungsreife und Berufs­orientierung stärken Für Unternehmen wird es immer schwerer, Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen: Ende September 2014 meldete die Bundesagentur für Arbeit (BA) rd. 37.000 unbesetzte Ausbildungsstellen, das sind knapp 10 % mehr als im Vorjahr. 2014 gab es dabei das siebte Jahr in Folge mehr unbesetzte Stellen als unvermittelte junge Menschen. Die hohe Anzahl unbesetzter Ausbildungsplätze liegt häufig daran, dass die Jugendlichen nicht die Mindest-

voraussetzungen für den Einstieg in die berufliche Ausbildung mitbringen. Dazu gehören nicht nur schulische Basiskenntnisse, sondern auch soziale Kompetenzen und die Berufswahlreife. Zunehmend geben Betriebe auch leistungsschwächeren Jugendlichen eine Chance und integrieren diese in Ausbildung, z. B. mit Unterstützung (assistierte Ausbildung). Ziel muss es jedoch sein, schon in der Schule die Ausbildungsreife sicherzustellen. Ebenso wichtig ist eine fundierte Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen. Gerade in den Gymnasien beschränkt sich die Beratung zumeist auf Studienmöglichkeiten – die Berufsausbildung wird kaum in den Blick genommen. Die Jugendlichen sollten die vielfältigen Chancen auf dem Ausbildungsmarkt nutzen und Alternativen zum Wunschberuf sowie Ausbildungsplätze außerhalb ihrer Heimatregion in Betracht ziehen. Das Engagement der Wirtschaft zeigt sich im Erfolg des Ausbildungspakts: Obwohl 2013 6,6  % weniger Schülerinnen und Schüler die Schulen verlassen haben als 2003 – bei den nicht studienberechtigten Schülerinnen und Schülern (den Hauptinteressierten an einer Berufsausbildung) waren es sogar 22,9 % –, wurden im Jahr 2013 nur 4,8 % weniger Ausbildungsverträge als 2003 abgeschlossen. Der Ausbildungspakt wurde im Dezember 2014 zu einer

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1,3 Mio. MINT-Arbeitskräfte werden bis 2020 fehlen.

Zum

7. Mal

in Folge gab es 2014 in Deutschland mehr unbesetzte Ausbildungsstellen als unvermittelte Bewerberinnen und Bewerber.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

„Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterentwickelt, erstmalig sind die Gewerkschaften als Partner beteiligt. Die BDA hat sich in den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften darin auf wichtige Maßnahmen für eine bessere Berufsorientierung verständigt haben. Dazu gehört u.  a., dass künftig auch an den Gymnasien die duale Ausbildung als Perspektive verstärkt vermittelt und Berufsorientierung als fester Bestandteil in der Lehramtsausbildung verankert wird. Durch das Instrument der Assistierten Ausbildung und die Ausweitung von ausbildungsbegleitenden Hilfen auf einen erweiterten Personenkreis erhalten die Betriebe umfangreiche Unterstützung bei der Ausbildung leistungsschwächerer ­Jugendlicher.

Nähere Informationen unter

www.arbeitgeber.de > Publikationen > ­kompakt > „Ausbildungsmarkt“, „Ausbildungspakt“ sowie > argumente > „Wir bilden aus!“

Internationale Absolventen deutscher Hochschulen: ideale Zuwanderung zur Fachkräfte­sicherung Hochschulen und Unternehmen sind in den vergangenen Jahren deutlich internationaler geworden. Globalisierung, demografische Entwicklung und Fachkräfteengpässe in den Unternehmen sind entscheidende Prozesstreiber. Eine ausgewogene Fachkräftesicherungsstrategie muss sowohl inländische Potenziale heben als auch eine arbeitsmarktorientierte Zuwanderung fördern. Internationale Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen sind ideale Zuwanderer. Sie verfügen über einen anerkannten Hochschulabschluss, Sprachkenntnisse und sind weitgehend sozial integriert. Deutschland ist mit derzeit rd. 301.000 internationalen Studierenden (davon knapp 205.000 Bildungsinländerinnen und -inländer) nach den USA (710.000) und Großbritannien (560.000) das dritt­ beliebteste Land für internationale

Studierende (Stand: Wintersemester 2013/2014). Laut einer Studie des Deutschen Zentrums für Hochschulund Wissenschaftsforschung von 2014 brechen jedoch vier von zehn internationalen Studierenden ihr Studium ab und nur etwa jeder Zweite bleibt nach Studienabschluss in Deutschland. BDA und Hochschulrektorenkonferenz haben vor diesem Hintergrund vereinbart, noch intensiver zu kooperieren, um den Studienerfolg internationaler Studierender zu verbessern und sie von einem Verbleib im Land zu überzeugen. Wie dies zukünftig besser gelingen kann, haben beide Seiten im Juli 2014 in einem gemeinsamen Positionspapier herausgearbeitet. Empfohlen wird zum einen, durch eine bessere Beratung vor Aufnahme des Studiums und eine moderierte und strukturierte Studieneingangsphase mehr Studierende zum Studienerfolg zu führen. Zum anderen sollte durch mehr Praxisphasen im Studium und eine intensivierte Beratung zu beruflichen Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten der Übergang vom Studium in eine Beschäftigung verbessert werden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > Bildung > Internationales Potenzial für Deutschlands Zukunft nutzen

Über Qualitätssicherung ­Berufsbefähigung stärken Die Qualitätssicherung im Hochschulbereich hat mit Blick auf die Fachkräftesicherung für die Wirtschaft eine besondere Relevanz. Die Studierenden berufsbefähigend auszubilden, ist ein erklärtes Ziel der Bologna-Reform und als Kernaufgabe der Hochschulen in sämtlichen Landeshochschulgesetzen verankert. Nun müssen die Hochschulen dieses Ziel auch umsetzen. Praxisrelevanz und Praxisorientierung in der Lehre müssen verbessert werden. Die in der Qualitätssicherung aktiven Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis – im Akkreditierungsrat, in den Akkreditierungskommissionen der Agenturen, aber auch in den einzelnen


Bildung

Verfahren zur Programm- und Systemakkreditierung – haben hierauf einen besonderen Blick. Auf gemeinsame Initiative der Sozialpartner und der Studierenden wurde im Akkreditierungsrat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die untersucht, wie die Aspekte Beruflichkeit und Fachlichkeit in der Akkreditierung aktuell berücksichtigt und wie sie gestärkt werden können. Die BDA vertritt zudem ­­ BUSINESSEUROPE in der Lenkungsgruppe zur Revision der „­ European Standards and Guidelines for Quality ­Assurance in the European Higher Education Area (ESG)“. Jedes Qualitätssicherungsverfahren ist verpflichtet, diese europäischen Standards und Richtlinien zu erfüllen. Die neuen ESG sollen im Mai 2015 beim Treffen der Bildungsministerinnen und -minister der Bologna-Staaten verabschiedet werden und zielen u. a. auch auf eine Stärkung der Berufsbefähigung der Studierenden. Weiter hat die BDA einen „Akkreditierungs­dialog der Wirtschaft“ ins Leben gerufen: eine Plattform für die wirtschaftsseitigen Akteurinnen und Akteure im Akkreditierungswesen zur Diskussion strategischer Zielsetzungen. Das erste Treffen findet im ­Februar 2015 statt.

Kompetenzverständnis des DQR findet Eingang in ­Ausbildungsordnungen Kompetenzorientierung und das Kompetenzverständnis des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) sollen verstärkt Eingang

in Ausbildungsordnungen finden. Der Hauptausschuss des Bundes­ instituts für Berufsbildung (BIBB) hat daher im Juni 2014 eine Empfehlung zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen verabschiedet. Eine Arbeitshilfe für die Sachverständigen soll dabei die Umsetzung der Empfehlung in den Ordnungsverfahren erleichtern. Eine Evaluierung nach fünf Jahren soll zudem sicherstellen, dass sich die Empfehlung als „lernendes System“ weiterentwickelt und bei Bedarf Anpassungen vorgenommen werden können. Mit der Empfehlung des Hauptausschusses ist es gelungen, den DQR auf pragmatische Weise in die Ordnungsarbeit zu integrieren. Die BDA hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Ausbildungsordnungen auch künftig praxisnah und verständlich formuliert bleiben und weiterhin Flexibilität und Gestaltungsspielräume für unterschiedliche Berufe und betriebliche Situationen bieten.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > ­Deutscher ­Qualifikationsrahmen

Ausbildung in modernen ­Kommunikations- und Arbeits­formen sichern Durch den zunehmenden Einsatz moderner Informations- und Kommunikationsmedien und die wachsende Vielfalt von Arbeitszeitmodellen entstehen in vielen Betrieben neue Kommunikations- und Kooperationsformen, die sich auch auf die betriebliche Ausbildung

Eine duale Ausbildung ist erste Wahl – sowohl für den ­erfolgreichen Start in den Beruf als auch für die anschließenden Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz sind hervorragend. Denn die Unternehmen benötigen junge Fachkräfte so dringend wie nie zuvor. Hans Peter Wollseifer | Vizepräsident der BDA, Präsident Zentralverband des Deutschen Handwerks, Geschäftsführender Gesellschafter Wollseifer Grund­ besitzgesellschaft GmbH & Co. KG

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

MODERNISIERUNG DER BERUFLICHEN AUS- UND FORTBILDUNG FORTGESETZT Neu geordnet wurden 2014 die folgenden Berufe: Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Fachkraft für Speiseeis, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in, Kaufmann/ -frau für Büromanagement, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Land- und Baumaschinenmechatroniker/ -in, Polsterer/Polsterin, Süßwarentechnologe/-technologin, Zupfinstrumentenmacher/-in, Zweiradmechatroniker/-in

Im Neuordnungs- bzw. Erlassverfahren für ein Inkrafttreten befinden sich folgende Berufe: Anlagenmechaniker/-in SHK, Automatenfachmann/-frau, Automobilkaufmann/-frau, Behälter- und Apparatebauer/-in, Betonfertigteilbauer/-in, Bo­­­­gen­­macher/-in, Dachdecker/-in, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Fischwirt/-in, Geigenbauer/-in, Gerber/-in, Gießereimechaniker/-in, Holzmechaniker/-in, Hörgeräteakustiker/-in, Notarfachangestellte/-r, Orthopädieschuhmacher/-in, Patentanwaltsfachangestellte/-r, Rechtsanwaltsfachangestellte/-r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r, Steinmetz/-in, Textil- und Modenäher/-in, Textil- und Modeschneider/-in, Wachszieher/-in, Werksteinhersteller/-in

In der beruflichen Fortbildung wurden 2014 folgende Verordnungen erlassen (nach § 53 BBiG/§ 42 HwO): Fachwirt/-in für Einkauf, Fachwirt/-in für Marketing, Fachwirt/-in für Vertrieb im Einzelhandel, Handelsfachwirt/-in, In­dus­trie­meister/-in Kunststoff und Kautschuk

Im Neuordnungs- bzw. Erlassverfahren befinden sich die folgenden Fortbildungsverordnungen: Bilanzbuchhalter/-in, Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach HwO, geprüfte Fachkraft Boden­ verkehrsdienst im Luftverkehr, Pferde­wirt­schafts­meister/-in, Verkaufsleiter/-in im Lebensmittelhandwerk

auswirken. So sind in großbetrieblichen und filialisierten Ausbildungsstrukturen zunehmend hauptamtliche Ausbilder zentral für die Organisation und Steuerung der Ausbildung zuständig, während eine ausbildende Fachkraft – unter der Verantwortung des hauptamtlichen Ausbilders bzw. der hauptamtlichen Ausbilderin – die Betreuung der Auszubildenden vor Ort übernimmt. Um diesen modernen Ausbildungsmodellen gerecht zu werden, ist eine zeitgemäße Auslegung der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelten Vorgaben zur Eignung des Ausbildungspersonals (§ 28 BBiG) erforderlich. Auf Initiative der BDA und des DIHK befasst sich daher eine Arbeitsgruppe des Hauptausschusses des BIBB mit der Entwicklung von Kriterien für eine BBiG-konforme Ausbildung in modernen Kommunikations- und Arbeitsformen. In einem ersten Schritt hat der BIBB-Hauptausschuss im Dezember 2014 eine Gemeinsame Bewertung verabschiedet, die Flexibilitätsspielräume für qualitativ hochwertige Ausbildungsmodelle definiert und Planungssicherheit für die ausbildenden Unternehmen schafft.

Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen ­erhöhen Die Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit. Das gilt für die gesamte Bildungskette, von der frühkindlichen und schulischen bis hin zur beruflichen und akademischen Bildung. ­Einem durchlässigen Bildungssystem stehen in Deutschland allerdings immer noch soziale und strukturelle Hindernisse entgegen. Der Zugang zu Bildung hängt auch im Jahr 2014 noch zu stark von der sozialen Herkunft ab – dabei gilt es gerade mit Blick auf die Fachkräftesicherung, alle Bildungsressourcen zu mobilisieren. Die strukturellen Hindernisse wurden in den letzten Jahren zwar gemindert, gesetzliche Grundlagen wurden geschaffen, Möglichkeiten eröffnet. Diese müssen jedoch noch weit besser ausgeschöpft werden. So nützt z. B. die prinzipielle Öffnung der Hochschulen für Studieninteressierte ohne Abitur nur dann, wenn die Hochschulen auch


Bildung

ihr Angebot an flexiblen, berufsbegleitenden Studiengängen erhöhen.

Mehr qualifizierte pädagogische Fachkräfte für Kitas

BDA und DGB haben sich darauf verständigt, ein gemeinsames Positionspapier mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen zu erarbeiten. Der Schwerpunkt soll auf der stärkeren Verzahnung zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung liegen. Das Papier nimmt aber die gesamte Bildungskette in den Blick. Mit dieser Stellungnahme wollen die Sozialpartner gemeinsam an die Verantwortlichen in Bund und Ländern und an die unterschiedlichen Akteure in den einzelnen Bildungsbereichen appellieren, der stärkeren Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen Priorität zu geben und die im Papier benannten notwendigen Schritte umzusetzen.

Für einen erfolgreichen Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung werden wesentlich mehr qualifizierte Fachkräfte für Frühpädagogik benötigt, als zurzeit zur Verfügung stehen. Insbesondere die Qualität leidet, wenn zu wenig Personal in der Kita ist, um sich um die Kinder zu kümmern, oder das Personal nur unzureichend ausgebildet ist. Die erhofften Effekte einer frühkindlichen Bildung drohen dann verloren zu gehen, vor allem in der Sprachförderung.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Durchlässigkeit im Bildungssystem

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Die BDA hat unter dem Titel „Mehr qualifizierte pädagogische Fachkräfte“ ihre Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung in Kitas vorgelegt. Darin empfiehlt sie kurzfristig wirksame Maßnahmen – Wiedereinstieg von Fachkräften mit Familienpause fördern, ausländische Abschlüsse von Fachkräften anerkennen und Personen aus affinen Berufsgruppen gewinnen – sowie mittel- und langfristige Maßnahmen, wie z.  B. eine vergütete Ausbildung,

STIFTUNG DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT: 20. JUBILÄUM Im Mai 2014 feierte die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) ihr 20. Gründungsjubiläum. 1994 auf Initiative der BDA ins Leben gerufen, blickte die Stiftung auf einer Festveranstaltung mit über 300 Gästen auf ihre erfolgreiche Geschichte zurück. Zu den Gästen, die Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer als Vorstandsvorsitzender der sdw begrüßte, gehörte u. a. die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Sylvia Löhrmann. Seit ihrem Start mit 21 Stipendiatinnen und Stipendiaten im Studienförderwerk Klaus Murmann hat die Stiftung ihr Portfolio kontinuierlich ausgebaut. Ihr besonderer Fokus liegt dabei auf den Übergängen von einem Bildungsbereich in den nächsten: von der Schule in die Berufsausbildung oder in ein Studium sowie von der Hochschule ins Erwerbsleben. Heute nehmen über 4.000 Grundschulkinder, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende und Promovierende an den Stiftungsprogrammen teil. Im Jahr 2014 kooperierte die sdw in zwei Programmen sehr erfolgreich mit Arbeitgeberverbänden: Der Studienkompass transferiert sein Know-how zur Studien- und Berufsorientierung mit Unterstützung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) und des bayerischen Kultusministeriums an alle Gymnasien Bayerns. Das Projekt MINToring, das angehende Abiturientinnen und Abiturienten für ein MINT-Studium begeistert, wird nun von SÜDWESTMETALL in Baden-Württemberg dauerhaft weitergeführt. BDA-Vizepräsident Dr. Gerhard F. Braun wurde 2014 in Nachfolge von Prof. Dr. Dieter Hundt zum neuen Vorsitzenden des Kuratoriums der sdw gewählt.

Nähere Informationen unter www.sdw.org


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Umschulungen von Berufswechslern und Teilzeitausbildungen. Es gilt, die Reserve bereits ausgebildeter Fachkräfte zu mobilisieren sowie neues Personenpotenzial zu erschließen. Die Kita-Träger werden zudem aufgefordert, ihr Personal durch eine strukturierte Berufseingangsphase und Personalentwicklung zu halten und ggf. Stellen aufzustocken. Über die Mitwirkung in der Expertengruppe des Bundesfamilienministeriums und im Beirat der Weiterbildungsinitiative „Frühpädagogische Fachkräfte“ am Deutschen Jugend­ institut konnte die BDA ihre Empfehlungen einbringen. Die Resonanz ist erheblich und zeigt ernsthafte und vielfältige Bemühungen in den Bundesländern, mehr und gutes frühpädagogisches Personal zu rekrutieren und zu binden.

Ausland war und ist das Abitur nach insgesamt zwölf Schuljahren der Regelfall und wird nicht problematisiert. In den westdeutschen Bundesländern begann die Umsetzung teils zögerlich, teils überhastet, teils unvollständig. Inzwischen haben sich in einigen dieser Bundesländer Elterninitiativen gegen das G8 gebildet, die ein zu hohes Tempo und überfrachtete Lehrpläne beklagen und eine Überforderung ihrer Kinder sehen, denen zu wenig Zeit für eigene Aktivitäten in Sport, Kultur und Freizeit bleibe.

Abitur nach acht Jahren am ­Gymnasium beibehalten

Die Arbeitgeber sprechen sich nachdrücklich für die Beibehaltung des gymnasialen Wegs zum Abitur in acht Jahren aus. G8 kann erfolgreich durchgeführt werden, auch wenn im Einzelnen Verbesserungsbedarf besteht und sich das Gymnasium insgesamt weiterentwickeln muss. Vor allem sind die Konzentration der Lehrpläne und mehr Ganztagsangebote an Gymna­ sien voranzutreiben. G8 ist das Alleinstellungsmerkmal des Gymnasiums und darf nicht populistisch aufgegeben werden, wenn diese bewährte Schulform erhalten bleiben soll. Alternative, neunjährige Wege zum Abitur bieten in allen Bundesländern Gesamt- und Gemeinschaftsschulen oder das berufliche Schulwesen.

Vor rd. zehn Jahren erfolgte die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur am Gymnasium von neun auf acht Jahre (G8). In den neuen Ländern und im

Die BDA hat im Juni 2014 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie das Beibehalten von G8 fordert und vor einer Rolle rückwärts durch einen neuen

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Bildung > Frühkindliche Bildung


Bildung

föderalen Flickenteppich warnt. Die Reaktionen aus den Bundesländern sind auffallend zahlreich. Befürworter des G8 sind dankbar für die Argumentationshilfe und das Engagement. Erfreulich war zuletzt, dass eine Volksabstimmung in Bayern wie auch in Hamburg ein deutliches Votum für die Beibehaltung von G8 ergeben hat. Zudem hat sich auch Bundesbildungsministerin Wanka klar gegen eine Rückkehr zu G9 positioniert.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > argumente > „Abitur am ­Gymnasium nach acht statt neun Jahren“

Ökonomische Bildung kommt in Schulen zu kurz – Dialog mit G ­ ewerkschaften DGB, IG Metall und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben das Engagement der Wirtschaft in der Schule zuletzt immer häufiger und schärfer öffentlich kritisiert. Im Fokus stehen Unterrichtsmaterialien aus der Wirtschaft und die Forderung der Verbände nach mehr ökonomischer Bildung in der Schule, aber auch Lernpartnerschaften und Kooperationen von Schulen und Betrieben in der Berufsorientierung. Die Gewerkschaften unterstellen der Wirtschaft, Schulen mit „tendenziösen“ Materialien zu überfluten, und transportieren das Bild einer ökonomisierten Schule, die die Jugendlichen manipuliere und zu „unkritischen Beschäftigten“ mache. Daher müsse, so die Gewerkschaften, eine – neu einzurichtende – staatliche Prüfstelle der Kultusministerkonferenz alle Texte erst freigeben. Diese Unterstellungen sind falsch und verkehren die Wirklichkeit. Richtig ist, dass ökonomische Bildung in der Schule zu kurz kommt und im Unterricht ein überaus einseitiges Bild der Wirtschafts- und Arbeitswelt gezeichnet wird. So belegen z. B. Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), dass die Bedeutung von Unternehmen für Wohlstand und Beschäftigung in Schulbüchern

überhaupt nicht deutlich wird. SCHULE­ WIRTSCHAFT und BDA setzen deshalb auf Materialien und Angebote, die qualitativ hochwertig sind und stets im Sinne höchstmöglicher Transparenz gleichberechtigt von Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Schule erarbeitet werden. Das zugrunde liegende Selbstverständnis, nun auch schriftlich fixiert, schließt Direktwerbung und Intransparenz aus. Die BDA hat das Gespräch mit den DGB-Gewerkschaften gesucht. Ziel des neu aufgenommenen Dialogs ist es, Missverständnisse und Vorurteile auszuräumen, Dissens- und Konsens­ punkte festzustellen sowie einen gegenseitigen Austausch zu initiieren und Möglichkeiten gemeinsamer Aktivitäten auszuloten. Ein gemeinsamer Leitfaden zu Schülerbetriebspraktika oder Unterrichts­materialien ist in Vorbereitung.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > kompakt > „Ökonomische Bildung“

Lehren und Lernen in „Starken Schulen“ Am 15. Juni 2014 war Bewerbungsschluss beim Wettbewerb „Starke Schule. Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ von BDA, BA, Deutsche Bank Stiftung und Hertie Stiftung. Bundesweit haben sich 649 Schulen beworben und gezeigt, wie sie Schule als Lern- und Lebensort gestalten und Konzepte zur Förderung der Ausbildungsreife umsetzen. Die Sieger auf Landesebene wurden im Dezember 2014 ausgewählt und werden im Frühjahr 2015 bei den Preisverleihungen in allen 16 Bundesländern gewürdigt. Das Programm „Starke Schule“ verbindet einen bundesweiten Schulwettbewerb mit einem länderübergreifenden Netzwerk mit umfangreichen Fortbildungsangeboten. Ziel ist es, mehr jungen Menschen durch eine gute Schulbildung und Berufsorientierung einen erfolgreichen Übergang in

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

NETZWERK „STARKE SCHULE“ 200 Schulen aus allen Bundesländern engagieren sich

.

Quelle: Starke Schule, 2014

Ausbildung zu ermöglichen. Alle ausgezeichneten Schulen werden für vier Jahre in ein Netzwerk aufgenommen, in dem rd. 200 Siegerschulen von- und miteinander lernen. Sie profitieren von den Fortbildungen zu zentralen Themen der Organisations- und Unterrichtsentwicklung und lernen erfolgreiche Lösungsansätze zur Weiterentwicklung der eigenen Schule kennen. Höhepunkt war im Juni 2014 die große Netzkonferenz der BDA für die Preisträgerschulen im Haus der Deutschen Wirtschaft. Themen waren dabei u. a. eine neue Lernkultur mit individualisiertem Lernen, Konzepte für die Ganztagsschule, gute Modelle in der Berufsorientierung und der Elternarbeit. Das Feedback der Lehrkräfte und Schulleitungen war durchweg außerordentlich positiv.

Nähere Informationen unter www.starkeschule.de

SCHULEWIRTSCHAFT: Z­ukunft partnerschaftlich gestalten Junge Menschen besser auf die Arbeitswelt vorzubereiten und da­ mit für Fachkräftenachwuchs zu sorgen, ist Auftrag und Ziel von SCHULEWIRTSCHAFT. Nach der Entwicklung eines gemeinsamen Leitbilds, der Definition von Qualitätsstandards für die Netzwerkarbeit und der Herausgabe eines Newsletters wurde 2014 erstmals ein Leistungsbericht veröffentlicht. Unter dem Motto „Hier kommt zusammen, was zusammengehört“ stellt sich ­SCHULEWIRTSCHAFT mit seiner Struktur, Ausrichtung, seinen Qualifikationen, Zielen und Netzwerkpartnern vor. Die 15 Landes­ arbeitsgemeinschaften präsentieren sich mit ihren regionalen Besonderheiten und Praxis­ beispielen aus den lokalen Arbeitskreisen. Die 2014 neu gewählten Vorsitzenden, Dr. ­Alfred Lumpe (Leiter


Bildung

der Unterabteilung „Unterrichtsentwicklung, Bildungsprogramme, zentrale Abschlussprüfungen“ in der Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg) als Vertreter der Schulseite und Dr. Wolfgang Malchow (Mitglied des Aufsichtsrats der Robert Bosch GmbH) als Vertreter der Wirtschaft, geben einen Überblick über das Leistungsspektrum von SCHULE­WIRTSCHAFT. Dabei stehen Impulse für gute Berufsorientierung, Wirtschaft hautnah erlebbar zu machen und die Arbeit in verlässlichen Kooperationen mit engagierten Partnern im Vordergrund. Mit zehn Pluspunkten will das Netzwerk potenzielle neue Partner ­gewinnen und zur Mitarbeit motivieren.

Nähere Informationen unter

mit Migrationshintergrund in den Vordergrund gerückt. Insgesamt führten die Landesarbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise rd. 50 Veranstaltungen dazu durch, so beispielsweise die Vortragsveranstaltung „Arbeitswelten der Zukunft“ in Baden-Württemberg oder die Konferenz „Migration.Qualifikation. Integration: Zuwanderer gegen Fachkräftemangel“ in Rheinland-Pfalz. Auf sehr positive Resonanz ist der Schülerwettbewerb „Ich hab’s geschafft!“ bei Öffentlichkeit und Teilnehmenden gestoßen. Der Wettbewerb wurde in Zusammenarbeit mit der Migrationsbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Aydan Özoğuz, durchgeführt. Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe waren dazu aufgefordert, Menschen mit Migrationshintergrund aus ihrem Umfeld, die beruflich erfolgreich sind, zu porträtieren.

www.schulewirtschaft.de

Startschuss für neues SCHULEWIRTSCHAFTSchwerpunkt­thema „Alle Potenziale entfalten!“ Durch wechselnde Schwerpunktthemen setzt SCHULEWIRTSCHAFT Akzente in seiner Arbeit – und in der gesamten Bildungslandschaft. Das Netzwerk hat mit dem Schwerpunktthema 2011–2014 „Migration.Qualifikation.­Integration. Kulturelle Vielfalt und berufliche Perspektiven“ die Potenziale junger Menschen

Das für 2015–2017 vorgesehene Thema „Alle Potenziale entfalten!“ zielt auf die Stärkenförderung der Jugendlichen ab. Das Aktionsprogramm konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: Stärkenförderung aller Jugendlichen: Neben der Förderung von Leistungsstarken und Leistungsschwachen darf hier die Breitenförderung nicht vergessen werden. Ausbildung und Studium auf Augenhöhe: Es sollen die Chancen der dualen Ausbildung alternativ zur akademischen Bildung heraus­ gestellt werden.

Ein leistungsfähiges Bildungssystem muss allen jungen Menschen eine faire Chance auf Bildung garantieren – das gilt auch für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigungen. Die deutschen Arbeitgeber unterstützen das Ziel der Inklusion ausdrücklich und haben auch den diesjährigen Deutschen ­Arbeitgeberpreis für Bildung unter das Motto ‚Bildung ­inklusiv – Potenziale entfalten durch Inklusion‘ gestellt. Dr. Gerhard F. Braun | Vizepräsident der BDA, Vorsitzender BDA/BDI-Fachausschuss Bildung, Berufliche Bildung, Präsident Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz, Mitglied des Beirats der Karl Otto Braun GmbH & Co. KG Gruppe

22.000 aktive Ehrenamtliche e ­ ngagieren sich bundesweit im Netzwerk ­SCHULE WIRTSCHAFT.

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Studien- und Berufsorientierung am Gymnasium: Der Einbezug der regionalen Wirtschaft bietet praktische Unterstützung zum Aufbau schulischer Konzepte, die Wege und Karriereperspektiven aufzeigen können. Kooperationen mit Ganztagsschulen: Hier steht die Gestaltung praxis­ naher Aktivitäten zur Berufsorientierung und Berufsfindung im Vordergrund. Beim Stichwort „Alle Potenziale entfalten“ ist auch das Thema „Inklusion“ von zentraler Bedeutung. Jungen Menschen mit Behinderung durch gute Berufswahlvorbereitung Chancen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist eine wichtige Aufgabe, der sich das Netzwerk widmet.

Berufswahl-SIEGEL will bundesweite Qualitäts­ standards 2014 war für das von SCHULEWIRTSCHAFT k ­oordinierte Netzwerk Berufswahl-SIEGEL sehr erfolgreich. Die Vernetzung einer Vielzahl regionaler Träger ist gut vorangekommen, was die Angleichung der Qualitätsstandards in den einzelnen SIEGEL-Regionen unterstützt. Diese wird in den nächsten Jahren systematisch betrieben, u. a. mit Unterstützung der Universität Paderborn, die für die Evaluation der Zertifizierungs- und Rezertifizierungsverfahren beratend zur Seite steht. Zukünftig öffnet sich damit der Weg zu einem „Bundes-SIEGEL“ für ausgezeichnete Studien- und Berufsorientierung. Der damit verbundene Prozess zur Verbesserung der beruflichen Orientierung an den allgemeinbildenden

TEILHABE ERMÖGLICHEN, POTENZIALE FÖRDERN – ­ ZWEI PUBLIKATIONEN ­NEHMEN ­INKLUSION IN DEN BLICK BDA-Positionspapier „Bildung inklusiv – ­Potenziale entfalten durch Inklusion“

Leitfaden SCHULEWIRTSCHAFT und BA für Berufsorientierung an Schulen

„So viel Gemeinsames wie möglich, so viel individuelle Förderung wie nötig“ ist der Leitsatz des Positionspapiers, das die BDA im März 2014 veröffentlicht hat und das die gesamte Bildungskette berücksichtigt. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Schule, Ausbildung und Berufsleben ist ein wichtiges gesellschafts-, bildungs- und arbeitsmarktpolitisches Anliegen, für das sich die BDA bereits seit Jahren einsetzt. Auch der diesjährige Arbeitgeberpreis für Bildung stand unter dem Thema „Inklusion“.

SCHULEWIRTSCHAFT und BA haben sich im Jahr 2014 auf die Entwicklung eines Leitfadens „Berufsorientierung inklusiv gestalten“ verständigt. Der Leitfaden soll Lehrkräften, Beratungsfachleuten und sonstigen Multi­ plikatoren in der Berufsorientierung sowie den Eltern schulpflichtiger Kinder eine Praxishilfe geben zur guten Berufswahlvorbereitung und Gestaltung des Übergangs „Schule – Beruf“ an inklusiv ausgerichteten Schulen. Erarbeitet wird er gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Schulen, Ministerien, Arbeitsagenturen, Wirtschaft und mit weiteren Netzwerkpartnern.

Nähere Informationen unter Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > Bildung > Bildung inklusiv ­

www.schulewirtschaft.de > Publikationen


Bildung

Schulen setzt wichtige Impulse für erfolgreiche Übergänge von der Schule ins Berufsleben. Aktuell wird das SIEGEL in 14 Bundesländern vergeben. 52 Trägerorganisationen in 29 Regionen leisten die umfangreiche Zertifizierungs- und Rezertifizierungsaufgabe für mittlerweile rd. 1.444 mit dem SIEGEL ausgezeichnete Schulen. Geschätzte 380.000 Schülerinnen und Schüler bundesweit gehen auf eine Berufswahl-SIEGEL-Schule. Zertifizierte ­SIEGEL-Schulen kommen in den Genuss besonderer Angebote durch S ­ CHULEWIRTSCHAFT. Dazu gehört auch die Teilnahme am Schülerwettbewerb „Smart Film Safari 2014“. Seltene und außergewöhnliche Berufsbilder sollten bei diesem Wettbewerb

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entdeckt und mit einem Videoclip aussagekräftig und werbewirksam dargestellt werden. Aus den eingesendeten Berufsvorschlägen wurden zehn Schulen ausgewählt und Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte nach Berlin eingeladen. Dort erstellten sie unterstützt von Filmfachleuten mit dem Smartphone aufgenommene ­Videoclips.

Nähere Informationen unter www.netzwerk-berufswahlsiegel.de Zum Schülerwettbewerb „Smart Film Safari 2014“ www.youtube.de/schulewirtschaft

SCHON 1.444 BERUFSWAHL-SIEGEL-SCHULEN Verdopplung der Anzahl in den letzten fünf Jahren

46 Sachsen 14 Rheinland-Pfalz

433 Nordrhein-Westfalen

45 Niedersachsen 41 Hamburg 151 Hessen

Quelle: Netzwerk Berufswahl-SIEGEL, 2014

Sachsen-Anhalt 36 Thüringen 100

Baden-Württemberg 471

Bayern 13 Brandenburg 71 Bremen 23


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

SCHULEWIRTSCHAFT-INITIATIVEN FÖRDERN UNTERNEHMERGEIST Wirtschaftsplanspiel beachmanager Seit 2012 können Schulen der Sekundarstufe I deutschlandweit das Planspiel beachmanager im Unterricht einsetzen. Bisher haben 610 Lehrkräfte aus allen Bundesländern dieses Angebot genutzt, so dass rd. 18.000 Schülerinnen und Schüler davon profitieren konnten. Mit dem Planspiel können Jugendliche nicht nur spielerisch Unternehmertum erleben – über praktische Bausteine, wie z. B. Betriebsbesichtigungen oder Gespräche mit Auszubildenden, kommen sie auch in Kontakt mit der realen Arbeitswelt in ihrer Region und erhalten Einblicke in verschiedene Berufsfelder. Jährlich findet zudem ein begleitender beachmanager-Bundeswettbewerb statt, an dem 2014 über 800 Schülerinnen und Schüler in 230 Teams teilnahmen.

Nähere Informationen unter www.beachmanager.de

Unternehmens- und Schulbuchpreis Die Unternehmen im Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT tragen mit ihren Angeboten und Projekten für Schülerinnen und Schüler zur Fachkräftesicherung bei. Unter dem Motto „Mein Engagement macht Schule!“ wird ihr besonderer Einsatz mit dem SCHULEWIRTSCHAFT-Unternehmenspreis ausgezeichnet. Im Juni 2014 besuchte Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, zwei Preisträger aus dem Jahr 2013: MAHLE Industrial Thermal Systems Reichenbach GmbH und PCK Raffinerie GmbH. Sie zeigte sich beeindruckt von der selbstverständlichen Einbindung der Jugendlichen in den Unternehmensalltag. Ebenfalls bereits zum dritten Mal in Kooperation mit dem Bundeswirtschaftsministerium wurde am 27. November 2014 im IW Köln der SCHULEWIRTSCHAFT-Preis „Schulbuch des Jahres – Ökonomische Bildung“ verliehen. Mit dem Schulbuchpreis werden herausragende Lehr- und Lernmedien zur wirtschaftlichen Bildung ausgezeichnet. Der Preis will gute Beispiele für Lehrkräfte und Eltern sichtbar machen und Verlage zur Nachahmung anregen. Die folgenden drei Publikationen wurden ausgezeichnet: Volkswirtschaftslehre aus dem hep Verlag (Kategorie „Bücher für die berufliche Bildung“), Wirtschafts- und Unternehmensethik vom Wochenschau Verlag (Kategorie „Bücher für die Sekundar­stufe II“) und Wirtschaft. Differenzierende Ausgabe Niedersachsen aus dem Cornelsen Verlag (Kategorie „Bücher für die Sekundarstufe I“).

Kooperation mit JUNIOR Die JUNIOR-Programme des IW Köln bieten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ein eigenes Schülerunternehmen zu gründen, eine Geschäftsidee zu entwickeln und diese im Laufe eines Schuljahrs zu vermarkten. 2013/2014 haben rd. 8.500 Jugendliche mit knapp 600 Schülerfirmen teilgenommen. Als „Bestes JUNIOR-Unternehmen 2014“ wurde das Unternehmen „Plattenspiel“ des Gymnasiums Andreanum in Hildesheim ausgezeichnet, das aus alten Schallplatten Kunstobjekte herstellt. Zum 20. Jubiläum im Jahr 2014 erhielten die JUNIOR-Programme des IW Köln einen neuen Webauftritt. Als besonderes Highlight wurde zudem der „Unternehmergeist“, der die zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in all den Jahren angetrieben und motiviert hat, in Gestalt einer Handpuppe auf die Reise geschickt und hat Menschen besucht, in deren Leben er eine besondere Bedeutung einnimmt. Seine Reise in Bildern und Videos konnte auf Facebook verfolgt werden.

Nähere Informationen unter www.junior-programme.de und www.facebook.com/iwjunior


Bildung

Einbeziehung der Eltern in der Berufsorientierung zentral Ein besonderes Augenmerk der aktuellen Netzwerkarbeit von SCHULE­ WIRTSCHAFT liegt auf der Einbeziehung der Eltern in den Berufswahlprozess. Verschiedene Studien haben ergeben, dass Eltern bei der Berufswahlentscheidung die ersten und oft auch entscheidenden Ratgeber ihrer Kinder sind. In enger Kooperation mit der BA ist deshalb 2013 ein „Leitfaden ­Elternarbeit“ entstanden, der Berufsorientierungsakteuren Hinweise zur Einbindung von Eltern in diesen wichtigen Prozess gibt. Das Thema wurde

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in einer gemeinsamen Fachveranstaltung von BA und ­SCHULEWIRTSCHAFT am 1.  Dezember  2014 in Berlin auf ­Expertenebene und auch medial in den Mittelpunkt gerückt. Begleitet und unterstützt durch den Vorstand der BA und die Hauptgeschäftsführung der BDA zielte die Tagung mit Vorträgen, Thementischen und Fachgesprächen auf eine qualitative Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eltern in der ­Berufsorientierung.

Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft.de/elternarbeit

Preisträger des SCHULEWIRTSCHAFT-Unternehmenspreises 2014/2015 SCHULEWIRTSCHAFT zeichnet beim Wettbewerb „Mein Engagement macht Schule!“ Unternehmen aus, die sich für berufliche Orientierung und den Übergang von Schule in den Beruf vorbildlich engagieren. Kategorie „Kleine Unternehmen“ (bis 100 Mitarbeitende): 1. ERVEMA agrar Gesellschaft Wöhlsdorf mbH (Thüringen) 2. Data One GmbH (Saarland) 3. Bodenschlägel GmbH & Co. KG (Bayern) Kategorie „Mittlere Unternehmen“ (101 bis 1.000 Mitarbeitende): 1. Sparkasse Dachau (Bayern) 2. TRUMPF Hüttinger GmbH + Co. KG (Baden-Württemberg) 3. Nordzucker AG Werk Klein Wanzleben (Sachsen-Anhalt) Kategorie „Große Unternehmen“ (ab 1.001 Mitarbeitenden): 1. HORSCH Maschinen GmbH (Bayern) 2. SICK AG (Baden-Württemberg) 3. Merck KGaA (Hessen)



EUROPA UND INTERNATIONALES


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Die Europäische Union 2014–2019: Konzentration auf Kernaufgaben gefragt Mit der Konstituierung des neu gewählten Europäischen Parlaments und der Wahl der neuen Europäischen Kommission ist 2014 ein entscheidendes Jahr für den künftigen politischen Kurs der EU.

Um konkrete Fortschritte in Richtung einer starken und global wettbewerbsfähigen EU zu erreichen, bedarf es entschiedener politischer Weichenstellungen: Die EU braucht eine politische Ausrichtung auf globale Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung. Dafür braucht sie starke Institutionen, die sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und dafür

NEUE EUROPÄISCHE KOMMISSION Der neue Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat einiges gewagt und die Europäische Kommission erheblich umstrukturiert. So sind künftig sieben Vizepräsidenten für zentrale Schwerpunktthemen als „Projektteamleiter“ verantwortlich. Ihnen räumt Juncker weitreichende Befugnisse ein, einschließlich eines Vetorechts für Vorschläge der ihnen zugewiesenen Fachkommissare. Die Aufgabe der Vizepräsidenten ist es, projektbezogen die Arbeit der Fachkommissare zu leiten und zu koordinieren. Auf der Ebene der 20 Kommissare, die mit großen Generaldirektionen ausgestattet sind, wird die Facharbeit geleistet. Juncker will mit dieser neuen Struktur ein vernetztes Zusammenarbeiten aller Mitglieder des Kollegiums erwirken und das bislang der EU-Kommission vorgeworfene „Schubladendenken“ aufbrechen. Für BDA-Kernthemen sind folgende Vizepräsidenten und Kommissare besonders relevant: Frans Timmermans, Sozialist, ehemaliger niederländischer Außenminister, benannt als ­1. Vizepräsident, zuständig für ­bessere Rechtsetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und EU-Grundrechtecharta, ausgestattet mit ­einem Vetorecht, wenn Kommissionsinitiativen das Subsidiaritäts- oder Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzen Valdis Dombrovskis, Liberalkonservativer, lettischer Europaabgeordneter, benannt als Vize­präsident, zuständig für Euro und Sozialen Dialog Jyrki Katainen, Konservativer, ehemaliger finnischer Ministerpräsident, benannt als Vize­ präsident, zuständig für ­Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit Günther Oettinger, bisheriger EU-Energiekommissar, nun für das Ressort „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ zuständig Marianne Thyssen, Christdemokratin, belgische Europaabgeordnete, benannt als Kommissarin für Beschäftigung, ­soziale Angelegenheiten, Qualifikationen und Mobilität der Arbeitnehmer Elżbieta Bieńkowska, Liberalkonservative, polnische Infrastrukturministerin, benannt als Kommissarin für Binnenmarkt, ­Industrie, Unternehmertum sowie kleine und mittlere Unternehmen Věra Jourová, Liberale, tschechische Ministerin für Regionalentwicklung, benannt als Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung Pierre Moscovici, Sozialist, früherer französischer Finanzminister, benannt als Kommissar für die Bereiche Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll Jonathan Hill, Konservativer, Vereinigtes Königreich, benannt als Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion Die neue Europäische Kommission wird – wie auch das neue Europäische Parlament – sehr viel politischer, europäischer und vernetzter agieren. Demzufolge hat sich die BDA in Brüssel personell verstärkt. Hochrangigen Gesprächen kommt eine immer größere Bedeutung zu. Arbeitgeberpräsident Kramer hat im Jahr 2014 bereits mehrfach die Gelegenheit ergriffen, persönliche Gespräche mit den Spitzen der EU-Institutionen zu führen.


Europa und Internationales

sorgen, dass sich die Rahmenbedingungen für Innovation und Investitionen, für Unternehmertum und damit für die Schaffung neuer Arbeitsplätze verbessern. Mit der Neuorganisation der Europäischen Kommission hat Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker klare Zeichen gesetzt, eine solche Ausrichtung effizient umzusetzen. Besonders erfreulich ist, dass ­„Bessere Rechtsetzung“ in der Zuständigkeit des 1. Vize­präsidenten Frans Timmermans liegt und somit „Chefsache“ geworden ist, wie es die BDA gemeinsam mit ­­­BUSINESSEUROPE immer gefordert hat. Angesichts der großen Wettbewerbsherausforderungen ist es nämlich nicht vermittelbar, weshalb man sich in der EU auch noch mit zusätzlichen bürokratischen und detaillierten Regulierungen beschäftigen muss. Vielmehr muss es jetzt um die verstärkte Integration in Schlüsselbereichen wie der Finanz- oder Energiepolitik sowie der digitalen Wirtschaft gehen. Die wirtschaftspolitische Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters muss weiter gestärkt werden, um Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Mitgliedstaaten voranzubringen. Vor allem müssen die länderspezifischen Empfehlungen konsequent auf die nachhaltige Beseitigung struktureller Wettbewerbsschwächen in den EU-Mitgliedstaaten ausgerichtet sein und ­ politisch verbindlicher werden.

Die konsequente Fortsetzung der Doppelstrategie aus Haushaltskonsolidierung und wachstumsfördernden Strukturreformen ist unerlässlich, um die europäischen Volkswirtschaften auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zurückzuführen. Trotz messbarer Reform­erfolge in zahlreichen Krisenländern bleibt es erforderlich, an Strukturreformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit konsequent festzuhalten. Denn die bislang erzielten Erfolge müssen verstärkt und verfestigt werden. Gerade die am 2. Juni 2014 von der EU-Kommission vorgelegten länderspezifischen Empfehlungen identifizieren für jeden einzelnen Mitgliedstaat nach wie vor konkreten Reformbedarf, der in vielen Ländern noch erhebliche Anstrengungen erfordern wird. Darüber hinaus muss die EU viel stärker berücksichtigen, dass Kooperationen, Netzwerke und internationale Wertschöpfungsketten immer wichtigere Erfolgsfaktoren für europäische Unternehmen werden. In diesem Sinne muss sie sich weiterhin stark dafür einsetzen, den Zugang zu ausländischen Märkten für europäische Unternehmen zu verbessern. Dafür müssen u. a. die Verhandlungen mit den USA über das Freihandelsabkommen (TTIP), das den europäischen Firmen vollen Zugang zum amerikanischen Markt garantiert, zum Erfolg gebracht werden (mehr hierzu im Kapitel „Wirtschaft und ­Finanzen“).

Die neue Kommission hat die Aufgabe, Europas politischen Kurs in Richtung globaler Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltigen Wachstums und soliden Beschäftigungsaufbaus festzuzurren. Dafür muss sie sich auf Schlüsselbereiche konzentrieren. Europa wird insgesamt Vertrauen und Sympathien zurückgewinnen, je mehr es im Großen groß und im Kleinen klein ist. Prof. Dr. Siegfried Russwurm | Präsidiumsmitglied der BDA, Vorsitzender BDAAusschuss Sozialpolitik in der Europäischen Union, Vorstandsmitglied Siemens AG

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Durch die neue Struktur der ­Kommission gibt es jetzt

3 Veto-Ebenen: 1. Ebene bei den Vizepräsidenten, 2. Ebene beim 1. Vizepräsidenten und schließlich 3. Ebene beim Kommissions­präsidenten selbst.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

DIE NEUE EUROPÄISCHE KOMMISSION IM ÜBERBLICK

PRÄSIDENT Jean-Claude Juncker EVP, LU

ERSTER VIZEPRÄSIDENT

HOHE VERTRETERIN

VIZEPRÄSIDENTIN

Frans Timmermans S&D, NL

Federica Mogherini S&D, IT

Kristalina Georgieva EVP, BG

Bessere Rechtssetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die EU-Grundrechtecharta

Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheits­politik, Vizepräsidentin

Haushalt und Personal

VIZEPRÄSIDENT

VIZEPRÄSIDENT

VIZEPRÄSIDENT

VIZEPRÄSIDENT

Maroš Šefcˇovicˇ S&D, SK

Jyrki Katainen EVP, FI

Valdis Dombrovskis EVP, LV

Andrus Ansip ALDE, EE

Energieunion

Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit

Euro und Sozialer Dialog

Digitaler Binnenmarkt

Kommissare Veˇra Jourová

Günther Oettinger

Pierre Moscovici

Marianne Thyssen

Corina Crețu

ALDE, CZ

EVP, DE

S&D, FR

EVP, BE

S&D, RO

Justiz, Verbraucher und Gleichstellung der Geschlechter

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll

Beschäft. soz. Angelegenheiten, Qualif. u. Mobilität der Arbeitn.

Regionalpolitik

Johannes Hahn

Dimitris Avramopoulos

Vytenis Andriukaitis

Jonathan Hill

Elz�bieta Bien �kowska

EVP, AT

EVP, EL

S&D, LT

EKR, GB

EVP, PL

Eur. Nachbarschaftspol. und Erweiterungs­ verhandlungen

Migration und Inneres

Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU

Miguel Arias Can˜ ete

Neven Mimica

Margrethe Vestager

Violeta Bulc

Cecilia Malmström

EVP, ES

S&D, HR

ALDE, DK

ALDE, SI

ALDE, SE

Klimapolitik und Energie

Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

Wettbewerb

Transport und Weltraum

Handel

Karmenu Vella

Tibor Navracsics

Carlos Moedas

Phil Hogan

Christos Stylianides

S&D, MT

EVP, HU

EVP, PT

EVP, IE

EVP, CY

Umweltschutz, Meerespolitik und Fischerei

Bildung, Kultur, Jugend und Bürgerschaft

Forschung, Wissenschaft und Innovation

Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung

Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement

Quelle: Europäische Kommission, 2014


Europa und Internationales

BDA übermittelt Arbeit­ gebererwartungen an ­italienische EU-Rats­ präsidentschaft Am 1. Juli 2014 hat Italien den halbjährlichen Vorsitz des Rates der EU übernommen. Wie zu Beginn jeder neuen EU-Ratspräsidentschaft hat die Hauptgeschäftsführung der BDA, vertreten durch Herrn Peter Clever, im Juli 2014 in Rom Gespräche mit hochrangigen Entscheidungsträgern geführt und die Erwartungen der deutschen Arbeitgeber dargelegt. Dabei wurde deutlich, dass die Prioritäten der italienischen Präsidentschaft unter dem neuen Premierminister Matteo Renzi direkt an die Schwerpunkte der nationalen Agenda Italiens anknüpfen: So will sich die italienische Regierung ähnlich wie die vorangegangene griechische Ratspräsidentschaft für eine wachstums- und beschäftigungsorientierte Politik einsetzen. Die Tatsache, dass bei den Gesprächen ­ Arbeitsminister Poletti, Confindustria-Generaldirektorin Panucci und die General­sekretäre der drei größten Gewerkschaften CGIL, CISL and UIL persönlich anwesend waren, zeigt das große Interesse der italienischen Seite am Dialog mit den deutschen Arbeitgebern. Die BDA machte bei den Gesprächen deutlich, dass angesichts der anhaltenden Krise in Europa und der sich beschleunigenden Globalisierung alle Mitgliedstaaten der EU aufgerufen sind, ihren Beitrag dazu zu leisten, die EU stärker, stabiler und global wettbewerbsfähiger zu machen. Daher ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die italienische Regierung die notwendigen Strukturreformen auf nationaler Ebene dezidiert vorantreiben und auch auf europäischer Ebene die wirtschaftspolitische Koordinierung der Reformen weiter stärken und verbindlicher ausgestalten möchte. Die BDA bekräftigte gegenüber den italienischen Gesprächspartnern, dass Forderungen nach einer Aufweichung des Stabilitätspakts, die das weitreichende Herausrechnen staatlicher Investitionen bei der Feststellung des Haushaltsdefizits ermöglichen würde, vor diesem Hintergrund

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kontraproduktiv sind. Sie zerstören wiedergewonnenes Vertrauen und konterkarieren damit notwendige Reform­ anstrengungen.

Rücknahme des Revisions­ vorschlags zur Mutter­ schutzrichtlinie – Lackmus­ test für die Glaubwürdigkeit der neuen ­EU-Kommission In ihrer Mitteilung vom Juni 2014 hat die EU-Kommission Zwischenbilanz ihres Programms zur besseren Rechtsetzung REFIT gezogen und darin explizit die Rücknahme des Vorschlags zur Revision der Richtlinie 92/85 (Mutterschutzrichtlinie) angekündigt. Die Rücknahme des Revisionsvorschlags zur Mutterschutzrichtlinie hat der 1. Vize­präsident der Europäischen Kommission, Frans

REFIT Im Rahmen von REFIT, dem „Regulatory ­ Fitness and Performance Pro­ gramme“ für schlankere, einfachere und kostensparendere EU-Rechtsvorschriften, verfolgt die EU-Kommission seit Oktober 2013 einen abgesteckten Fahrplan zum Bürokratieabbau in Europa. Konkret überprüft sie den gesamten Bestand an EU-Rechtsvorschriften auf Verwaltungslasten, Unstimmigkeiten oder wirkungslose Maßnahmen und ermittelt mögliche Korrekturmaßnahmen, wie z. B. auch die Rücknahme von Richtlinienvorschlägen.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

DIE BAUSTEINE VON REFIT Ein Programm zur Steigerung der Effizienz und Leistungsfähigkeit europäischer Rechtssetzung

REFIT BESTIMMEN UND BERECHNEN

MASSNAHMEN ERGREIFEN

ERGEBNISSE ÜBERWACHEN UND BEWERTEN

ÜBER FORTSCHRITTE BERICHTEN

 Acquis  Verwaltungslast

 Vereinfachungsinitiativen  Rücknahmen/Aufhebungen

 ABRplus  Evaluierung und Fitness-Checks

 Anzeiger

EVIDENZBASIERTE POLITIKGESTALTUNG

VORBEREITUNG

ANNAHME

ÜBERWACHUNG UND ORGANISATION DER UMSETZUNG

EVALUIERUNG UND FITNESS-CHECKS

 Fahrplan  Folgenabschätzung

 Überarbeitung  Neue Maßnahmen

(Was geschieht?)

(Wie und warum geschieht etwas?)

KONSULTATION DER AKTEURE

Quelle: Abschlussbericht der Hochrangigen Gruppe im Bereich Verwaltungslasten (2014): Bürokratieabbau in Europa

Timmermans, im Dezember 2014 im Rahmen der Vorstellung des Arbeitsprogramms für 2015 bekräftigt, falls nicht ein Kompromiss innerhalb von sechs Monaten gelinge. Der durch das REFITProgramm der EU-Kommission angestrebte Bürokratieabbau auf EU-Ebene wird von der deutschen Wirtschaft unterstützt. Besonders zu begrüßen ist, dass eine langjährige Forderung der Arbeitgeber – solche Dossiers zurückzuziehen, die seit Jahren im Rat blockiert sind und für die es keinerlei Aussicht auf eine Einigung gibt, wie im Fall der

Revision der Mutterschutzrichtlinie – endlich aufgegriffen wird. Die BDA unterstützt eine bessere Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben, die auf EU-Ebene bereits durch die Richtlinie zum Elternurlaub geregelt ist. Eine Ausweitung des Mutterschutzes, der den Gesundheitsschutz zum Ziel hat, ist dafür das falsche Instrument. Die Ausweitung der Mutterschutzfrist auf 18 bzw. 20 Wochen bei voller Bezahlung würde die Vielfalt der nationalen Regeln missachten und eine erhebliche und sachlich ungerechtfertigte finanzielle Belastung


Europa und Internationales

für Arbeitgeber und öffentliche Haushalte bedeuten. Mit der Rücknahme der Mutterschutzrichtlinie kann die EUKommission ein positives Signal für einen überfälligen Mentalitätswandel hin zur selbstdisziplinierten Ausübung der ihr zugewiesenen Kompetenzen setzen. Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass die im Rahmen des ­REFIT-Programms vorgeschlagene Rücknahme zügig und unbeirrt in die Tat ­umgesetzt wird.

Tragbarer Kompromisstext bei Durchsetzungsrichtlinie erzielt Nach sehr schwierigen informellen Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission (sog. Trilog) wurde im Mai 2014 der 2012 von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag zur verbesserten Durchsetzung der heute geltenden Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie (Durchsetzungsrichtlinie) angenommen. Die Richtlinie ist bis Mitte 2016 in nationales Recht umzusetzen. Die neue Durchsetzungsrichtlinie sieht eine engere Kooperation der Verwaltungen in den Mitgliedstaaten vor, die eine effektivere Durchführung von Kontrollen, Prüfungen und Untersuchungen im Falle einer Entsendung ermöglicht. Der angenommene Richtlinientext stellt insgesamt einen tragbaren Kompromiss dar, der die wichtigsten Forderungen der BDA berücksichtigt. Der Kompromiss enthält eine offene Liste möglicher Kontrollmaßnahmen, keine abgeschlossene – wie es die EUKommission ursprünglich anstrebte. Die in Deutschland existierenden Kontrollmaßnahmen im ArbeitnehmerEntsendegesetz (­­AEntG) können künftig weiterhin durchgeführt werden und das gegenwärtige Niveau an Kontrollen wird nicht abgesenkt. Hierfür hatte sich die BDA nachdrücklich eingesetzt, um Missbrauch bei der Entsendung von Arbeitnehmern vorzubeugen, insbesondere auf Baustellen. Positiv ist auch die erreichte Klarstellung, dass die angewandten Kontrollmaßnahmen der EUKommission „anzuzeigen“ und nicht von ihr zu „genehmigen“ sind. Zudem konnten die von der EU-Kommission

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ursprünglich geforderte Einführung einer EU-weiten Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft sowie weiter gehende Forderungen des Europäischen Parlaments nach einer verpflichtenden Generalunternehmerhaftung für alle Branchen in der gesamten Haftungskette und ohne Exkulpationsmöglichkeit erfolgreich verhindert werden. Die im Richtlinientext nun vorgesehene verpflichtende Auftraggeberhaftung (Haftung im direkten Auftragsverhältnis) für die Bauwirtschaft existiert in Deutschland bereits für alle ­AEntG-Branchen und löst somit keinen Umsetzungsbedarf aus. Auch sind Befreiungen von der Auftrag­geberhaftung (sog. Exkulpation) möglich: Wenn Nachunternehmer präqualifiziert sind, entfällt die Haftung für den Haupt­ unternehmer.

DURCHSETZUNGSRICHTLINIE: ZEIT ZUM WIRKEN LASSEN Als Reaktion auf die äußerst kontrovers geführte Debatte über die Auswirkungen der „Laval“-Rechtsprechung des ­Europäischen Gerichtshofs hat die EU-Kommission 2012 ein Gesetzespaket zur Entsendung von vorübergehend ins Ausland entsandten Arbeitnehmern im Binnenmarkt vorgelegt. Richtigerweise hatte die EU-Kommission damals bewusst von einer kompletten Überarbeitung der geltenden Entsenderichtlinie abgesehen und sich stattdessen auf die bessere Richtliniendurchsetzung konzentriert. Insbesondere vor dem Hintergrund der gerade gelungenen Verabschiedung der Durchsetzungsrichtlinie ist es daher nicht nachvollziehbar, dass der neue EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wiederholt angekündigt hat, nun doch die Entsenderichtlinie überprüfen zu wollen, um gegen etwaiges „Sozialdumping“ vorzugehen. Die „Mängel“ bei der Entsendung von Arbeitnehmern sind nicht auf die Entsenderichtlinie, sondern auf deren unzureichende praktische Umsetzung vor Ort zurückzuführen. Hier wird die neue Durchsetzungsrichtlinie Wirkung zeigen und es gilt, ihr jetzt Zeit zu geben, bevor voreilig neue Überarbeitungen in Angriff genommen werden.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Verabschiedete Richtlinie zur konzerninternen Ent­ sendung hat nur einge­ schränkten Mehrwert Nach mehrfacher Verzögerung wurde der 2010 von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag zur konzerninternen Entsendung von Drittstaatsangehörigen (Intra-Corporate Transfer, ICT) im Mai 2014 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. Bis Ende November 2016 muss die ICT-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Aus BDA-Sicht hat die ICT-Richtlinie einen nur noch eingeschränkten Mehrwert. Das eigentliche Ziel der ICT-Richtlinie, Unternehmen den effektiven und schnellen Einsatz ihres aus Drittstaaten kommenden Schlüsselpersonals in verschiedenen Unternehmensteilen innerhalb der EU zu erleichtern, wurde insbesondere durch Beschränkungen der innereuropäischen Mobilität erheblich verwässert. Die antragsfreie innereuropäische Weiterwanderungsmöglichkeit der ICTs auf Grundlage der Zulassung im ersten EU-Mitgliedstaat wurde von den ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagenen zwölf auf drei Monate (bzw. 90 Tage) erheblich verkürzt. Auch soll eine antragsfreie Weiterentsendung nur einmalig innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen möglich sein. Zudem enthält der Kompromiss praxisferne Vorgaben für den internationalen Personaleinsatz und stellt Unternehmen vor noch nicht absehbare bürokratische Hürden (z. B. Vorbeschäftigungspflicht im Heimatunternehmen, Sperrzeit zwischen den Entsendungen). Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass deren negative Auswirkungen über die nationale Umsetzung so gering wie möglich bleiben werden, und insbesondere weiterhin auf die wegen Missbrauchsgefahr erforderliche Baubereichsausnahme bzw. branchenspezifische NullkontingentRegelungen drängen. Positiv zu bewerten ist hingegen, dass der Richtlinientext zu dem bis zuletzt strittigen Punkt „Arbeitsbedingungen“ nun vorsieht, dass ICTs grundsätzlich die gleichen Mindestrechte wie entsandte EU-Arbeitnehmer in vergleichbarer Position und Branche

gem. der geltenden ArbeitnehmerEntsenderichtlinie haben sollen. Bei der Entlohnung soll darüber hinaus gelten, dass für die Zulassung der ICTs von den Mitgliedstaaten zusätzlich verlangt wird, dass deren Vergütung nicht ungünstiger als die eines inländischen Arbeitnehmers in vergleichbarer Position sein darf. Weiter gehende Forderungen des Europäischen Parlaments nach einer Gleichstellung der ICTs mit Inländern bezüglich des Lohns und aller anderen Arbeitsbedingungen konnten sich damit nicht durchsetzen. Dagegen hatten sich auch BDA und ­­BUSINESSEUROPE nachdrücklich gewandt, da dies zu einer nicht zu rechtfertigenden Besserstellung der aus Drittstaaten kommenden ICTs gegenüber entsandten EU-Arbeitnehmern geführt hätte, für die nach wie vor „nur“ die Mindestrechte nach Art. 3 der Entsenderichtlinie (d. h. Mindestlohn) gegolten hätten.

Gestaltungsspielräume bei Saisonarbeitnehmerricht­ linie praxisgerecht nutzen Im Februar 2014 wurde der 2010 von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern aus Drittstaaten von Rat und Europäischem Parlament endgültig angenommen. Bis Ende September 2016 ist die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Nach dem Beitritt Kroatiens zur EU bestehen keine Vermittlungsabsprachen der deutschen Arbeitsverwaltung mit der ­Arbeitsverwaltung eines Drittstaats, so dass die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen als Saisonbeschäftigte derzeit nicht möglich ist. Die BDA hat das Richtlinienziel, für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten einheitliche Mindeststandards zu schaffen und eine schnelle und unbürokratische Beschäftigung in der EU zu ermöglichen, von Anfang an unterstützt. Den Bedürfnissen der Unternehmen aus der Betriebspraxis muss dabei aber ebenso Rechnung getragen werden wie dem Wunsch der Mitgliedstaaten nach Flexibilität für die Bedürfnisse des nationalen Arbeitsmarkts.


Europa und Internationales

Erfreulicherweise erfasst die Richtlinie nun Kurzaufenthalte von unter drei Monaten, wofür sich auch die BDA zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens eingesetzt hatte. Positiv ist zudem, dass die Mitgliedstaaten die saisonabhängigen Branchen, wie von der BDA gefordert, selbst anhand ihrer nationalen Regelungen und Praxis definieren können. Durchsetzen konnte sich auch die Forderung der BDA, dass die Mitgliedstaaten die Höchstbeschäftigungsdauer für Saisonarbeitnehmer selbst festlegen können und diese nicht wie vom Europäischen Parlament ursprünglich gefordert EU-weit auf starre sechs Monate begrenzt ist. Die Mitgliedstaaten können nun eine max. Beschäftigungsdauer zwischen fünf und neun Monaten innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten festlegen. Bei der nationalen Umsetzung muss der in bestimmten Branchen wie der Landwirtschaft oder dem Gastgewerbe nötigen Flexibilität und dem damit verbundenen Bedürfnis nach längeren Beschäftigungsdauern jetzt auch Rechnung getragen und gleichzeitig der Bürokratieaufwand für Unternehmen minimiert werden. Negativ ist, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten zwar nicht die Pflicht, aber dennoch die Möglichkeit einräumt, vom Arbeitgeber die Übernahme von Reise- und Krankenversicherungskosten zu verlangen.

Die Kostenübernahme ist aber Sache des einzelnen Arbeitsvertrags und führt in der Praxis zudem zu vielen inakzeptablen Doppelversicherungen, da viele Saisonarbeitnehmer in ihrem Heimatland sozial- und damit auch krankenversicherungspflichtig bleiben.

Arbeitskräftemobilität durch sinnvolle nationale Um­ setzung der Richtlinie zur erleichterten Ausübung der Arbeitnehmer­freizügigkeit verbessern Nur ein Jahr nach Vorlage durch die EU-Kommission wurde im April 2014 die Richtlinie über „Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen“ verabschiedet. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Ende Mai 2016 in nationales Recht umsetzen. Aus Arbeitgebersicht kann die Richtlinie einen – wenn auch nicht übermäßig großen – Beitrag zur Erhöhung der Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU und damit zu einem erfolgreichen Funktionieren des europäischen Binnenmarkts leisten. Positiv

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Nur

3,3 %

der Unionsbürger arbeiten und leben in einem anderen EU-Land – ­Barrieren bei der Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit müssen abgebaut werden.

ist die im Verhandlungsverlauf erfolgte Klarstellung, dass die Richtlinie zu keiner Ausweitung der bereits bestehenden (Gleichbehandlungs-)Rechte von Unionsbürgern und ihren Familien­ angehörigen bei Wahrnehmung der Arbeitnehmerfreizügigkeit führt, was auch die BDA gefordert hatte. Auch wird durch die Richtlinie richtigerweise kein Verbandsklagerecht auf EU-Ebene eingeführt, sondern Verbänden, Organisationen einschließlich Sozialpartnern oder sonstiger Rechtssubjekte nur die Möglichkeit zur rechtlichen Unterstützung mit Zustimmung des Arbeitnehmers und im Einklang mit dem nationalen Recht eingeräumt. Zu begrüßen ist, dass die Mitgliedstaaten den Dialog mit den Sozialpartnern und geeigneten Nichtregierungsorganisationen nun explizit fördern müssen. Bei dem aus BDA-Sicht wichtigen Punkt der Informations- und Beratungsstellen gibt der Richtlinientext den Mitgliedstaaten einen weiten Umsetzungsspielraum. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie bei den von der Richtlinie verlangten Stellen auf eine oder mehrere und neue oder bereits bestehende Stellen bzw. Strukturen zurückgreifen möchten. Die Mitgliedstaaten sind aber verpflichtet, kostenfreie und mehrsprachige Informationen zur Verfügung

zu stellen. Bei der nationalen Umsetzung wird sich die BDA insbesondere dafür einsetzen, dass bereits bestehende Strukturen genutzt werden und als neutrale und bedarfsgerechte Beratungsstellen für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber fungieren müssen.

EU-Kommission schlägt ­Europäische Plattform ­gegen Schwarzarbeit vor Im April 2014 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss vorgelegt, mit dem eine Europäische Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und ­Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit eingerichtet werden soll. Die Plattform war bereits im Beschäftigungspaket der EU-Kommission vom April 2012 angekündigt und vom Europäischen Parlament in einer nicht verbindlichen Entschließung vom Januar 2014 begrüßt worden. Der Beschluss basiert auch auf den Ergebnissen der von Juli 2013 bis März 2014 durchgeführten Konsultation der euro­ päischen Sozialpartner, an der sich die BDA über ­­BUSINESSEUROPE aktiv ­beteiligt hatte.


Europa und Internationales

Die vorgeschlagene europäische Plattform kann ein nützliches Instrument zur besseren Zusammenarbeit zwischen den nationalen Durchsetzungsbehörden im Kampf gegen Schwarzarbeit sein. Richtigerweise erkennt die EU-Kommission in ihrem Beschlussvorschlag an, dass Prävention, Aufdeckung und Ahndung von Schwarzarbeit in erster Linie Aufgaben der Mitgliedstaaten sind. Die Plattform soll vielmehr zum Austausch von Informationen und bewährten Verfahren dienen, wofür sich auch die BDA ausgesprochen hatte. Die EU-Kommission koordiniert die Arbeit und führt den Vorsitz in den Sitzungen, an denen Sozialpartner als Beobachter teilnehmen können. Zu begrüßen ist auch, dass die operationelle Zusammenarbeit durch z.  B. gemeinsame Schulungen, Mitarbeiter- sowie Datenaustausch gestärkt werden soll. Allerdings soll die Plattform auch „Leitlinien für Inspektoren“ und „gemeinsame Inspektionsgrundsätze“ annehmen können. Hierbei muss klargestellt werden, dass es sich jeweils um nicht verbindliche Instrumente handelt. BDA und BUSINESSEUROPE ­­ hatten sich im Rahmen der Sozialpartnerkonsultation gegen die Annahme von europaweit einheitlichen Grundsätzen für die Arbeitsaufsicht der EU-Plattform ausgesprochen. Angesichts der unterschiedlichen Ursachen nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten sind auch die jeweiligen Lösungsansätze national unterschiedlich. Eine „one size fits all“-Lösung auf EU-Ebene ist nicht zielführend. Die Mitte Oktober 2014 im Rat erzielte „allgemeine Ausrichtung“ trägt diesem Umstand Rechnung. Der Rat wird auf dieser Grundlage in die Beratungen mit dem Europäischen Parlament eintreten.

BDA begrüßt neuen EUStrategie­rahmen für ­Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Die EU-Kommission hat am 6.  Juni  2014 den neuen EU-Strategierahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum von 2014 bis 2020 vorgestellt. Das Europäische Parlament hatte die EU-Kommission bereits

im September 2013 aufgefordert, die 2012 ausgelaufene Vorgängerstrategie (­2007­­–2012) durch eine neue Arbeitsschutzstrategie zu ersetzen. Im neuen strategischen Rahmen benennt die EU-Kommission die wichtigsten Herausforderungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Neben einer besseren Umsetzung geltender Rechtsvorschriften werden eine verbesserte Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen sowie die Bewältigung des demografischen Wandels als die zentralen Herausforderungen aufgeführt. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, gibt die EU-Kommission sieben strategische Ziele und Maßnahmen, u. a. die Überprüfung nationaler Arbeitsschutzstrategien, die Vereinfachung bestehender Rechtsvorschriften, die bessere Durchsetzung der Rechtsvorschriften sowie die verbesserte Erhebung statistischer Daten, an. Die BDA bewertet den neuen EUStrategierahmen grundsätzlich positiv. Es ist nachdrücklich zu begrüßen, dass der strategische Rahmen keine Vorschläge für neue gesetzliche Regelungen enthält. Weitere gesetzliche Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes sind nicht erforderlich, da der Arbeits- und Gesundheitsschutz schon heute einer der am stärksten geregelten Bereiche überhaupt ist. Deshalb ist es richtig, dass die EU-Kommission den Fokus auf die verbesserte Implementierung bereits bestehender legislativer und nicht legislativer Initiativen legt. Bestehende Rechtsvorschriften sollen zudem auf unnötigen Verwaltungsaufwand überprüft und vereinfacht werden, was nachdrücklich zu begrüßen ist. Positiv ist ebenfalls, dass die EUKommission im neuen strategischen Rahmen für eine „faktengestützte Politikgestaltung“ wirbt. In diesem Zusammenhang soll die Datengrundlage zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verbessert und neue Initiativen nur bei statistischer Evidenz ergriffen werden. Der Vorschlag der EU-Kommission, die Qualität der statistischen Daten über u. a. eine engere Zusammenarbeit von nationalen und europäischen Institutionen zu erreichen, ist zu befürworten.

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Green Employment: umfassender Nachhaltigkeits­ ansatz statt ­Nischendenken Mit der im Juli 2014 vorgelegten „Ini­ tiative für grüne Beschäftigung“ will die EU-Kommission die mit der Umstellung auf eine grüne Wirtschaft verbundenen Beschäftigungschancen besser ausschöpfen. Die Kommission setzt dabei vor allem auf eine bessere Ausrichtung und engere Koordinierung bestehender Instrumente der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik. Zu Recht legt sie den Fokus auf die Überwindung von Qualifikationsdefiziten und weist darauf hin, dass Ausbildungsinhalte und Qualifikationen mit den Arbeitsmarkterfordernissen übereinstimmen müssen. Die BDA hat gegenüber der EUKommission deutlich gemacht, dass die enge Verzahnung zwischen Wirtschaft und Bildungseinrichtungen, wie sie der dualen Ausbildung in Deutschland zugrunde liegt, hierbei eine wesentliche Rolle spielt. Darüber hinaus sind mehr qualifizierte Fachkräfte vor allem im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) die zentrale Voraussetzung, um das Know-how für beständige Produkt- und Prozessinnovationen im Sinne eines ganzheitlichen „Greening of the E ­ conomy“ zu generieren. Die der Mitteilung zugrunde liegende willkürliche Einteilung in „grüne“ und „nicht grüne“ Industriezweige ist hingegen nicht zielführend. Ein Nischendenken, bei dem allein die Umweltindustrie im Zentrum der Aufmerksamkeit steht, konterkariert die umfangreichen Bemühungen, Nachhaltigkeit in der Wirtschaft insgesamt zu stärken. Die EU-Kommission sollte daher stärker berücksichtigen, dass es in erster Linie berechenbarer, investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen und einer verlässlichen Energiepolitik bedarf, um Innovationen im Umweltschutz und einen effizienten Ressourceneinsatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu befördern. Entscheidend ist, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen insgesamt zu stärken und damit die Voraussetzungen für nachhaltiges Beschäftigungswachstum in allen

Branchen zu schaffen. Es wäre daher völlig falsch, in „green“ und „nicht green“ Jobs, also in gut und schlecht, zu unterteilen. Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass die Kommission diesen umfassenden Nachhaltigkeitsansatz bei der weiteren Maßnahmenplanung stärker berücksichtigt.

CSR-Berichterstattungsrichtlinie: Einheitliche Berichterstattungspflicht verkennt Wesenskern von CSR Rat und Parlament haben im April 2014 den Richtlinienvorschlag über die Offenlegung nicht finanzieller Informationen und zu Diversity angenommen. Nach der Richtlinie müssen Unternehmen Angaben in den Bereichen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie zu Menschenrechten und Korruption machen. Unter den Anwendungsbereich fallen sog. U ­ nternehmen von öffentlichem I­nteresse mit über 500 Arbeitnehmern. Dies sind im Wesentlichen börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. Des Weiteren wird für bestimmte börsennotierte Unternehmen eine Beschreibung der Diversitätspolitik der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht und Bildungs- und Berufshintergrund verpflichtend. Die BDA kritisiert die Richtlinie aufgrund ihres völlig verfehlten Grundansatzes. Zwar ist es im Sinne der Schadensbegrenzung ein Erfolg, dass der Anwendungsbereich eingeschränkt wurde und nun weniger Unternehmen in Deutschland von dieser Richtlinie betroffen sind. Dennoch bleibt es dabei, dass der Regulierungsansatz einer einheitlichen Berichterstattungspflicht den Wesenskern von CSR verkennt, nämlich die Freiwilligkeit des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen. Die BDA wird sich im Rahmen der zweijährigen Umsetzungsphase dafür einsetzen, dass die Richtlinie lediglich eins zu eins in das deutsche Recht umgesetzt wird und kein „goldplating“, also eine Verschärfung durch rein nationale zusätzliche Vorgaben, stattfindet.


Europa und Internationales

BDA übermittelt Erwartun­ gen ­zur neuen CSR-Strate­ gie der EU-Kommission Die Europäische Kommission arbeitet an einer neuen CSR-Strategie für die Jahre 2015–2018 und hat hierzu eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die BDA hat in ihrer gemeinsam mit dem BDI, DIHK und ZDH im August 2014 veröffentlichten Stellungnahme deutlich gemacht, dass die deutschen Unternehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung aktiv wahrnehmen und sich weit über das gesetzliche Maß hinaus engagieren. Die Europäische Kommission sollte wieder das Merkmal der Freiwilligkeit von CSR als zentrales Merkmal respektieren und keine neuen Regulierungsvorhaben vorlegen. Unternehmen müssen die Freiheit haben, die jeweils besten CSR-Ansätze zu entwickeln und umzusetzen. Starre Referenzrahmen, verpflichtende Zertifizierungen und regulierende Eingriffe führen hingegen zu unnötigen bürokratischen Belastungen und drohen Innovation und Dynamik im Bereich CSR zu bremsen. Diese Forderungen wird die BDA auch weiterhin in die Debatten einbringen.

BDA und MEDEF intensivie­ ren ihre Zusammenarbeit für mehr Wettbewerbs­ fähigkeit, Wachstum und Beschäftigung Am 29. September 2014 sind Arbeitgeberpräsident Kramer und eine Delegation des BDA-Präsidiums in Paris zu Gesprächen mit hochrangigen Vertretern der französischen Regierung und Wirtschaft zusammengetroffen. Auf dem Programm stand ein Austausch mit dem französischen Premierminister Valls, Finanzminister Sapin, Wirtschaftsminister Macron, Arbeitsminister Rebsamen sowie dem Präsidenten des französischen Arbeitgeberverbands MEDEF, Pierre Gattaz. Dabei ging es um die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Frankreich sowie die gemeinsamen Herausforderungen für die neue europäische Legislaturperiode.

Ziel des Arbeitsbesuchs in Paris war es, in einen vertieften Erfahrungsund Ideenaustausch mit den französischen Partnern einzutreten und damit den Anstoß zu einer weiteren Vertiefung der Beziehungen zwischen den ­Regierungen und Sozialpartnern beider Länder zu geben. Bei den Gesprächen gewann die BDA-Delegation den festen Eindruck, dass die französische Regierung mit großer Entschlossenheit auf notwendige Strukturreformen setzt und diese nicht nur ankündigen, sondern wirklich umsetzen möchte. Arbeitgeberpräsident Kramer und sein französischer Amtskollege Gattaz machten anlässlich ihres Gesprächs deutlich, dass es in der gemeinsamen Verantwortung aller EU-Mitgliedstaaten liegt, Strukturreformen für mehr globale Wettbewerbsfähigkeit voranzutreiben. Gleichzeitig habe jede Volkswirtschaft und jedes Land Eigenarten, so dass niemand einfach auf die Blaupause eines anderen Staats setzen und dessen Reformweg kopieren könne. Letztlich müsse daher jeder Mitgliedstaat im Rahmen der gemeinsam gesetzten europäischen Regeln sein eigenes Programm der Strukturreformen entwickeln und konsequent umsetzen. Dennoch könne man voneinander lernen und letztlich profitieren, wenn man den Blick über den Tellerrand des eigenen Landes hinaus weitet und sich von guten Erfahrungen anderer inspirieren lässt. Dies gilt beispielsweise für die Familienpolitik Frankreichs, die im Hinblick auf die Vereinbarkeit von privaten und familiären Belangen mit beruflichen Anforderungen deutlich günstigere Ergebnisse erzielt als Deutschland. Frankreich wiederum kann sich von den Erfolgsfaktoren der dualen Berufsausbildung und den Strukturreformen des letzten Jahrzehnts für einen deutlich f­lexibleren Arbeitsmarkt in Deutschland inspirieren lassen. BDA und MEDEF intensivieren ihre enge und konstruktive Zusammenarbeit in diesem Geist gegenseitiger Befruchtung, sowohl bilateral als auch gemeinsam mit den Gewerkschaften, u. a. im Rahmen der deutsch-französischen Sozialpartnerarbeitsgruppe, in

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der konkrete Projekte zur Förderung der dualen Berufsausbildung bereits vereinbart wurden.

Deutsch-französische Sozial­ partner legen gemeinsame ­Vorschläge für Jugend­ beschäftigung vor Am 17. Februar 2014 haben die Sozialpartner den Arbeitsministern Deutschlands und Frankreichs gemeinsame Vorschläge für Jugendbeschäftigung und zur Weiterentwicklung der beruflichen Ausbildungssysteme vorgelegt. Darin wird z. B. die zwingende Beteiligung der Sozialpartner an der Gestaltung und Umsetzung der Ausbildungssysteme empfohlen sowie vorgeschlagen, mit gemeinsamen deutsch-französischen Projekten in Zukunftsbranchen wie der IT, dem Energiesektor oder der Biotechnologie den Fachkräftebedarf zu sichern. Um die grenzüberschreitende Mobilität zu fördern, sollen in den nächsten Monaten unter enger Einbindung der zuständigen Ministerien beider Länder gemeinsame deutsch-französische Berufsprofile erarbeitet werden. Parallel wird die Arbeitsgruppe Empfehlungen zum Thema „Wettbewerbs­ fähigkeit“ erarbeiten.

Problematische UN-Initiative „Transnationale Unterneh­ men und Menschenrechte“ Am 26. Juni 2014 hat der UN-Menschenrechtsrat eine Initiative Ecuadors zu einem neuen völkerrechtlichen Vertrag zum Thema „Transnationale Unternehmen und Menschenrechte“ angenommen. Die Initiative sieht im Wesentlichen vor, dass eine intergouvernementale Arbeitsgruppe mit dem Mandat gegründet wird, ab dem Jahr 2015 einen international rechtlich bindenden Vertrag zu diesem Thema zu verhandeln. Bei der Abstimmung im Menschenrechtsrat hatten sich alle westlichen Industriestaaten gegen die Initiative ausgesprochen, während die anderen Länder dafür stimmten oder sich enthielten. Die BDA bewertet diese Initiative als sehr gefährlich für die Unternehmen: Die Erarbeitung eines neuen Standards untergräbt die intensiven Bemühungen der Unternehmen zur Umsetzung des bestehenden von der Wirtschaft unterstützten Menschenrechtsstandards („Ruggie-Prinzipien“). Außerdem wird bei dieser Initiative die primäre Schutzpflicht der Regierungen für die Menschenrechte völlig ausgeblendet. Die BDA wird diese Initiative zusammen mit der International Organisation of Employers (IOE) sehr intensiv und kritisch begleiten.

DEUTSCH-FRANZÖSISCHE ARBEITSGRUPPE DER SOZIALPARTNER Aus Anlass des 50. Jahrestags der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags wurde am 22. Januar 2013 auf Initiative der deutschen und französischen Regierung eine deutsch-französische beratende Arbeitsgruppe der Sozialpartner ins Leben gerufen. Die deutsch-französischen Sozialpartner – auf deutscher Seite die BDA und der DGB – haben sich darauf verständigt, in der Arbeitsgruppe gemeinsame Politikempfehlungen zu den beiden Themenbereichen „Jugendbeschäftigung“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ zu erarbeiten.


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Vernünftige Lösung zur ISO 26000 erreicht Einen Erfolg konnte die BDA zur „ISO  26000 – Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung“ erringen. Die International Organization for Standardization (ISO) hat im Juni 2014 entschieden, dass ISO  26000 nicht überarbeitet wird. Damit wurden die Forderungen zur Umwandlung in einen zertifizierbaren CSR-Standard zurückgewiesen. Die BDA hatte sich im gesamten Prozess dafür eingesetzt, dass der Status von ISO 26000 als nicht rechtsverbindlicher Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen bestehen bleibt. Insbesondere konnte erreicht werden, dass sich das Deutsche Institut für Normung (DIN) gegen eine Revision von ISO 26000 ausgesprochen hat. Dies ist richtig, da ISO 26000 ein freiwilliger Leitfaden ist, der Organisationen dabei unterstützen soll, gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen, und für Zertifizierungszwecke weder vorgesehen noch geeignet ist.

Regierungsinitiative zur Nachhaltigkeit in der Tex­ tilwirtschaft überfrachtet Unternehmen mit realitäts­ fernen Erwartungen Bundesentwicklungsminister Dr. Müller hat im April 2014 die Forderung an die deutsche Textilwirtschaft gerichtet, für die gesamte Produktionskette „vom Baumwollfeld bis zum Bügel“ Sozialund Umweltstandards zu g ­ arantieren. Hierfür wurden Unternehmen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Gewerkschaften im Nachgang zum Jahrestag des Einsturzes des Fabrikgebäudes „Rana Plaza“ in Bangladesch zu einem „Runden Tisch Textilwirtschaft“ eingeladen. Am 16. Oktober 2014 hat Bundesentwicklungsminister Dr. Müller das „Bündnis für nachhaltige Textilien“ offiziell gegründet und einen Aktionsplan vorgelegt, der jedoch realitätsfremd und nicht umsetzbar ist. Bislang sind dem Bündnis bezeichnenderweise vor allem NGOs beigetreten und nur sehr wenige Unternehmen.

VERBREITUNG DER OECD-LEITSÄTZE WICHTIG Ein für die Wirtschaft wichtiges Thema ist die Schaffung eines „Global Level Playing Field“ durch die Verbreitung der „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“. In einer globalisierten Wirtschaft kommt den OECD-Leitsätzen zur gesellschaftlichen Verantwortung für multinationale Unternehmen eine herausragende Bedeutung bei der Gestaltung eines fairen Wettbewerbs zu. Nun kommt es darauf an, die OECD-Leitsätze über die OECD-Mitgliedstaaten hinaus als anerkannte Grundsätze für verantwortliches unternehmerisches Verhalten bei Auslandsinvestitionen weltweit zu verbreiten. Weitere Nicht-OECD-Länder müssen für die OECD-Leitsätze gewonnen werden. Die OECD-Leitsätze sind alleine nicht in der Lage, ein „Global Level Playing Field“ zu gewährleisten. Die grundlegenden Umweltund Sozialstandards müssen von den Staaten selbst um- und durchgesetzt werden. Aber die Leitsätze haben das Potenzial, diese Bemühungen zu unterstützen. Dieses Potenzial sollte besser genutzt werden.

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Die BDA hat von Anfang an deutlich gemacht, dass eine Garantie von Standards vom Baumwollfeld bis zum Bügel realitätsfern ist, da die globalen Lieferketten so verzweigt und komplex sind, dass es unmöglich wäre, jede Stufe des gesamten Produktionsprozesses lückenlos zu überwachen, geschweige denn die Verantwortung dafür zu übernehmen. Auch müssen CSR-Initiativen realistische Erwartungen an Unternehmen enthalten und dürfen nicht dazu führen, dass staatliche Verantwortung auf die Unternehmen verlagert wird.

UN-Leitprinzipien für Wirt­ schaft und Menschenrechte sinnvoll national umsetzen Eine weitere für die Wirtschaft wichtige Initiative ist die nationale Umsetzung der im Jahr 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Das Auswärtige Amt hat die Federführung übernommen und plant eine 24-monatige Umsetzungsphase, die im November 2014 begonnen hat, unter Beteiligung von Verbänden, Unternehmen, NGOs und Gewerkschaften. Die BDA hat sich im

August 2014 in einer Stellungnahme an die für die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zuständige „UN Working Group on Business and Human Rights“ für eine realistische und an den Sinn und Zweck der UNLeitprinzipien orientierte Umsetzung eingesetzt und wird sich intensiv in den weiteren Prozess einbringen.

Kontroverse Diskussionen bei der Internationalen ­Arbeitskonferenz Die Beratungen bei der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) 2014 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf waren durch kontroverse Diskussionen zwischen Arbeitgeber-, ­Arbeitnehmer- und Regierungsvertretern gekennzeichnet. Im Normenanwendungsausschuss, der als ständiger Ausschuss der IAK konkrete Fälle möglicher Verstöße gegen ratifizierte ILO-Übereinkommen in einzelnen Mitgliedstaaten untersucht, haben die Gewerkschaften ihre Zustimmung zum Großteil der bereits ausgehandelten Schlussfolgerungen verweigert. Grund dafür war, dass die


Europa und Internationales

Gewerkschaften darauf bestanden, im Ausschuss Fälle zu behandeln, in denen es ausschließlich um einen angeblichen Verstoß gegen das Streikrecht ging, das in den ILO-Übereinkommen gar nicht geregelt ist. In der Vergangenheit hatten Experten der ILO in Genf ILO-Übereinkommen 87 zur Vereinigungsfreiheit als Grundlage für inhaltlich sehr weitgehende und detaillierte Interpretationen des Streikrechts genommen – obwohl die Begriffe „Streiken“ oder „Arbeitskampf“ im Übereinkommen überhaupt nicht vorkommen. Im Jahr 2013 enthielten die mit den Gewerkschaften einvernehmlich verabschiedeten Schlussfolgerungen zu den Fällen mit Bezug zu ILO-Übereinkommen 87 daher die Klarstellung, dass von den Experten angesprochene Aspekte des Streikrechts nicht behandelt wurden, da nach Auffassung der Arbeitgeber ILO-Übereinkommen 87 keine Regelung des Streikrechts beinhalte. Dieser Klarstellung haben sich die Gewerkschaften dieses Jahr verweigert. Bei der Sitzung des ILO-Verwaltungsrats im November 2014 konnten die Arbeitgeber bezüglich der Klärung der Frage, ob im Übereinkommen 87 das Streikrecht enthalten ist, einen sehr großen Verhandlungserfolg erzielen. Anders als von den Gewerkschaften und einigen Regierungen gefordert, wird die Frage nach der globalen Normierung des Streikrechts nicht dem Internationalen Gerichtshof (IGH) vorgelegt, sondern im Rahmen eines dreigliedrigen Treffens unter Einschluss der Regierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Substanz erörtert. Neben dem Normenanwendungsausschuss wurde bei der diesjährigen IAK auch kontrovers über das Thema „Übergang von der informellen zur formellen Wirtschaft“ diskutiert. Dieses Thema wurde von der Arbeitgeber­ gruppe im Verwaltungsrat der ILO vorgeschlagen, da es von grundlegender Bedeutung für die zukünftige Ausrichtung der Arbeit der ILO ist. Informalität ist primär eine Frage des ordnungspolitischen Rahmens, d. h. des geltenden Regelungsrahmens und seiner effektiven Durchsetzung. Die Arbeitgeber haben auf der IAK deutlich

gemacht, dass es eines effizienten, verlässlichen und nachvollziehbaren Regelungsrahmens bedarf, der Eigentumsrechte sicherstellt und keine übermäßigen Belastungen (z.  B. bei Bürokratie oder Überregulierung) vorsieht und der konsequent durchgesetzt werden muss. Um den Übergang in die formelle Ökonomie zu befördern, müssten Hemmnisse angegangen werden, wie z. B. Stärkung der Eigentumsrechte, Bekämpfung von Korruption und Effizienzverbesserungen in der Verwaltung, Verbesserung der physischen Infrastruktur, verbesserter Zugang zu Krediten und Vereinfachung des Steuer­rechts. Auch dieses Jahr versammelte die IAK wieder Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Regierungsvertreter aus allen 185 ILO-Mitgliedstaaten. Die BDA war als Mitglied der dreigliedrigen deutschen Delegation aktiv an den Beratungen der 103. Tagung der IAK beteiligt.

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WIRTSCHAFT UND FINANZEN


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Rahmenbedingungen für Investi­tionen von Unter­ nehmen verbessern

die schwache Entwicklung im Euroraum sowie durch Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten beeinflusst sein.

Deutschlands konjunkturelle Entwicklung schwächt sich ab: Nachdem die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2014 gegenüber dem Vorquartal noch um 0,8 % wuchs, ist sie im zweiten Quartal überraschend um 0,1 % geschrumpft und dann im dritten Quartal nur leicht um 0,1 % gestiegen. Positive Impulse kamen im dritten Quartal vor allem vom Konsum. Darüber hinaus stützte der Außenhandel die deutsche Wirtschaft, da die Exporte stärker zunahmen als die Importe (+1,9 % vs. +1,7 %). Dagegen waren die Investitionen insgesamt rückläufig. Investitionen in Bauten gingen leicht zurück (–0,3 %). In Ausrüstungen wurde deutlich weniger investiert als im Vorquartal (–2,3 %). Dies dürfte durch

Nach der stagnierenden Entwicklung im Jahresverlauf ist ein Wirtschaftswachstum von 1,9  %, das noch im Frühjahr 2014 von führenden Wirtschaftsforschungsinstituten für Deutschland prognostiziert wurde, nicht mehr erreichbar. Die Herbstprognose des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln erwartet für das Gesamtjahr 2014 ein Wachstum von knapp 1,5 %, nach dem gemeinsamen Herbstgutachten führender Wirtschaftsforschungsinstitute soll die Wirtschaft in diesem Jahr um 1,3 % wachsen. Dabei wird der private Konsum weiterhin die zentrale Wachstumsstütze bleiben. Das liegt vor allem an der unverändert robusten Lage auf dem Arbeitsmarkt. Die

KONJUNKTURELLE ENTWICKLUNG VERLIERT WIEDER AN SCHWUNG Vierteljährliches BIP-Wachstum gegenüber Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigte Werte), in %

2,1 1,8

0,8

0,8

0,8 0,7 0,2

0,4

0,3 0,0

0,8 0,3 0,4

0,1 0,1 –0,4

–0,4

0,1 –0,1

1.Vj 2.Vj 3.Vj 4.Vj

1.Vj 2.Vj 3.Vj 4.Vj

1.Vj 2.Vj 3.Vj 4.Vj

1.Vj 2.Vj 3.Vj 4.Vj

1.Vj 2.Vj 3.Vj

2010

2011

2012

2013

2014

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2014


Wirtschaft und Finanzen

Deutschland sollte durch bessere Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass wieder stärker bei uns investiert wird. Von einem höheren Kapitalstock im privaten wie im öffentlichen Bereich profitiert die gesamte Gesellschaft – durch bessere Infrastruktur und höhere Produktivität. Prof. Dr. Michael Heise | Vorsitzender BDA-Ausschuss Volkswirtschaftliche ­Fragen, Leiter des Bereichs Economic Research und Chefvolkswirt der Allianz SE

Ausrüstungsinvestitionen werden sich dagegen voraussichtlich nur schleppend erholen. Die wirtschaftspolitische Herausforderung ist hierbei, dass sich die Investitionstätigkeit in Deutschland nicht allein konjunkturell durch zu wenig Dynamik auszeichnet. Vielmehr besteht auch eine erhebliche strukturelle Investitionsschwäche. Durch die strukturelle Investitionsschwäche entgehen Deutschland jedes Jahr Wachstumschancen i. H. v. 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung [DIW] 2013). Seit 1999 hat sich im Vergleich zur Eurozone (ohne Deutschland) eine Investitionslücke i. H. v. 3 % des BIP aufgetan

(DIW 2013). Selbst wenn man bestimmte Sonderfaktoren in einzelnen Euroländern nicht außer Acht lassen darf (z. B. Immobilienblase in Spanien), wird dringender Handlungsbedarf deutlich. Neben der öffentlichen Hand haben sich auch die Unternehmen in den letzten Jahren mit Investitionen am Standort Deutschland zurückgehalten. Die BDA fordert nachdrücklich Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für unternehmerische Investitionen, so auch auf der Klausurtagung der Bundesregierung in Meseberg im August 2014. Um einen politischen Impuls zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Investitionen zu geben, hat der auch von der BDA getragene

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft das Handelsblatt Research Institute und das DIW mit einer wissenschaftlichen Studie beauftragt. Die Studie wurde von einer Steuerungsgruppe der Wirtschaftsverbände begleitet, in der auch die BDA aktiv mitwirkte. Die Studie belegt umfassend, dass die private Investitionstätigkeit in Deutschland im historischen und internationalen Vergleich niedrig ausfällt. Dies gilt auch, wenn in der Analyse länderspezifische Besonderheiten wie der wirtschaftliche Entwicklungsstand, die Wirtschaftsstruktur oder die demografische Situation berücksichtigt werden. Zur Erhöhung der Investitionen empfiehlt die Studie neben investitionsfreundlicheren steuerlichen Regelungen insbesondere die Stärkung des Humankapitals, um Deutschlands Zukunft als Investitionsstandort zu sichern und

Arbeitsplätze zu erhalten bzw. aufzubauen. Hierzu sollte der Fachkräfte­ mangel bekämpft, frühkindliche Bildung gestärkt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Zudem sei Planungssicherheit – vor allem auch im Hinblick auf die Energiewende – für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Die Ergebnisse der Studie wurden auf einer Veranstaltung am 10. November 2014 vorgestellt und mit hochrangigen Politik- und Unternehmensvertretern diskutiert, u.  a. auch mit Bundeswirtschaftsminister ­Gabriel.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > ­Volkswirtschaft > Wachstum

LEICHTE ERHOLUNG NACH LÄNGEREM ABWÄRTSTREND ifo-Geschäftsklimaindex nach Monaten (saisonbereinigt, Basisjahr 2005 = 100)

112 110 108 106 104 102 100 98

3/2013

5/2013

7/2013

Quelle: ifo Konjunkturtest, 2014

9/2013

11/2013

1/2014

3/2014

5/2014

7/2014

9/2014

11/2014


Wirtschaft und Finanzen

Kritik am deutschen Leistungs­bilanzüberschuss unbegründet

Leistungsbilanzüberschuss die Warnschwelle von 6 % des BIP nachhaltig überschritten hatte.

Der im Vergleich zu anderen Staaten der Eurozone hohe deutsche Leistungsbilanzüberschuss steht unter anhaltender internationaler Kritik, u.  a. des Internationalen Währungsfonds, des US-Finanzministeriums sowie von Mitgliedstaaten der EU. Es wird behauptet, die deutsche Exportstärke trage ohne eine entsprechende Importstärke zu den wirtschaftlichen Ungleichgewichten in der Weltwirtschaft und in der EU bei. Im jüngsten Durchgang des jährlichen Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur ­makroökonomischer Ungleich­gewichte gehört Deutschland erneut zu den EU-Ländern, die von der EU-Kommission näher überprüft werden, da der

In ihrem vierten Warnmechanismus-Bericht vom 28. November 2014 empfiehlt die Kommission für Deutschland – wie für 13 andere Mitgliedstaaten –, die Entwicklung der bestehenden Ungleichgewichte auf Basis der Ergebnisse aus dem letzten Überwachungszyklus vertieft zu überprüfen. Mit Sanktionen muss Deutschland auch diesmal nicht rechnen, jedoch fordert die Kommission weiterhin, Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage und des Wachstumspotenzials zu ergreifen. Konkret empfiehlt sie in ihren länderspezifischen Empfehlungen („countryspecific recommendations“, CSR) höhere Investitionen in Ausrüstungen und Humankapital, Effizienzsteigerungen in

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METHODISCHE WEITERENTWICKLUNG DER VOLKSWIRTSCHAFTLICHEN GESAMTRECHNUNGEN Die neue Methodik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 2010) ist seit September 2014 für Deutschland sowie für alle anderen EU-Mitgliedstaaten maßgeblich. Seit der deutschen Wiedervereinigung ist dies bereits die dritte größere Revision der VGR-Systematik. Solche Revisionen der methodisch-konzeptionellen Berechnungsgrundlagen zielen darauf ab, veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten, Fragestellungen oder Nutzerwünschen besser gerecht zu werden. Durch die Änderung der Berechnungsmethode ist das BIP im Jahr 2013 um knapp 72 Mrd. € höher ausgefallen als nach der bisherigen Methodik. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Daten der VGR vom Statistischen Bundesamt ab 1991 nach der revidierten Methode neu berechnet. Auf die Wachstumsraten wirkt sich diese Revision allenfalls geringfügig aus. Das ESVG (2010) enthält gegenüber der Vorgängerversion ESVG (1995) rd. 40 Änderungen. Wesentliche Änderungen mit Einfluss auf die Höhe des BIP sind: Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) werden nunmehr als Investitionen verbucht und nicht mehr als Vorleistungen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass das aus FuE resultierende Wissen nicht im Produktionsprozess „verbraucht“ wird, sondern im Gegensatz zu anderen Vorleistungen (wie z. B. Rohstoffen, Vorprodukten) wiederholt genutzt werden kann und damit als Kapital im Produktionsprozess anzusehen ist. Diese methodische Änderung fällt bei der Revision am stärksten ins Gewicht und ist für etwa 70 % des BIP-Zuwachses verantwortlich. Militärische Waffensysteme werden ebenfalls künftig als Investitionen verbucht. Bisher wurde zwischen Waffensystemen und zivil nutzbaren militärischen Anlagen (wie Flughäfen, Kasernen oder Lazaretten) unterschieden. Letztere waren bereits als Investitionen zu verbuchen, Erstere dagegen Vorleistungen des Staats. Die Änderung wird damit begründet, dass militärische Waffensysteme kontinuierlich für die Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen genutzt werden. Diese methodische Änderung trägt (zusammen mit weiteren konzeptionellen Änderungen) zu rd. 10 % des BIP-Zuwachses bei. Nicht konzeptbedingte Änderungen, wie die Neuberechnung der Wohnungsvermietung als Folge des Zensus 2011 oder die Erfassung illegaler Aktivitäten, machen knapp 20 % des Gesamteffekts aus.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

allen Wirtschaftsbereichen, die Libe­ ralisierung im Dienstleistungssektor sowie Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitskräfteangebots. Während diese Empfehlungen durchaus sinnvoll sind, ist die formulierte Forderung nach hö­ heren Lohnabschlüssen abzulehnen, schon weil dies zulasten von Beschäf­ tigung und damit zulasten der privaten Konsumnachfrage ginge.

Um mehr als

50 %

hat sich der Leistungsbilanz­ überschuss Deutschlands gegenüber der Eurozone seit 2007 reduziert.

Die BDA hat wiederholt das Ver­ fahren bei makroökonomischen Un­ gleichgewichten als einen wichtigen Ansatz zur Stabilisierung der Eurozone begrüßt. Zudem fördert das Verfah­ ren die Bereitschaft der Mitgliedstaa­ ten zur Umsetzung der notwendigen Strukturreformen und trägt als Teil der verstärkten wirtschaftspolitischen Ko­ ordinierung dazu bei, die Konvergenz der europäischen Volkswirtschaften

in Richtung größerer globaler Wett­ bewerbsfähigkeit sicherzustellen. Die konsequente Befolgung der im Verfah­ ren festgelegten Regeln ist daher ziel­ führend. Im Rahmen des Europäischen Se­ mesters beteiligt sich die BDA aktiv am Dialog mit der Bundesregierung zum Nationalen Reformprogramm, das die Grundlage für die jährlichen länderspe­ zifischen Empfehlungen bildet. So hat die BDA insbesondere den Hinweis der Kommission auf den Nachholbedarf bei den Ausrüstungsinvestitionen begrüßt. Um zukünftige Potenzialwachstums­ verluste zu vermeiden, fordert die BDA daher eine umfassende und dauerhaf­ te Investitionsoffensive. Dabei kommt es insbesondere darauf an, dass die Energiewende gelingt, eine verlässli­ che Energieversorgung gesichert wird

LEISTUNGSBILANZÜBERSCHÜSSE MIT EUROZONE STARK GESUNKEN Deutscher Leistungsbilanzüberschuss nach Handelspartner

in Mrd. €

250 200 150 100 50 0

2007

2008

2009

2010

2011

Eurozone Restliche EU Rest der Welt

Quelle: Bundesbank, eigene Berechnungen der BDA, 2014

2012

2013


Wirtschaft und Finanzen

und Energiepreise bezahlbar sind. Weiterhin hat die BDA wiederholt darauf hingewiesen, dass die Analyse der EU-Kommission die weit fortgeschrittene Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland nicht berücksichtigt hat. Aufgrund der robusten Arbeitsmarktentwicklung und weitgehend produktivitätsorientierter Lohnabschlüsse hat sich die Binnennachfrage mittlerweile zum Wachstumstreiber entwickelt. Die Feststellung der Kommission, dass Deutschlands Wettbewerbsstärke insofern keine schädliche Auswirkung auf die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion (EWU) hat, als sich der Überschuss Deutschlands mit den Staaten der EWU in den letzten fünf Jahren von 4,4 % auf 2,2 % halbiert hat, hat die BDA immer wieder hervorgehoben. Die europäischen Nachbarn profitieren als Lieferanten von Vorprodukten von der deutschen Exportorientierung, da bei einem Anstieg der deutschen Exporte fast in

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gleicher prozentualer Höhe die Vorleistungslieferungen aus EU-Ländern nach Deutschland zunehmen. Gleichwohl bleibt eine Fortsetzung der makroökonomischen Anpassungsprozesse in der EWU notwendig. Für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung muss die neue EU-Kommission ihre Strategie und damit auch die länderspezifischen Empfehlungen konsequent an Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung orientieren. In vielen Ländern der Eurozone bedeutet das, dass Strukturreformen und der Abbau der hohen Schuldenstände weiterhin entschieden angegangen werden müssen. Dass beides möglich ist, zeigen am besten die Erfolge in Spanien und ­ Irland, wo die Regierungen den Empfehlungen der sog. Troika aus Vertretern der Europäischen Zentralbank (EZB), EU-Kommission und des Internationalen Währungsfonds gefolgt sind und gleichzeitig entschlossene Reformen durchgeführt wie auch eine Politik

DAS VERFAHREN ZUR VERMEIDUNG UND KORREKTUR MAKROÖKONOMISCHER UNGLEICHGEWICHTE Ziel des Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (Macroeconomic Imbalance Procedure, MIP) ist, im Rahmen der wirtschaftlichen Koordinierung des Europäischen Semesters strukturelle Fehlentwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten frühzeitig aufzudecken und diesen durch verbindliche und letztlich auch sanktionierbare Empfehlungen entgegenzuwirken. Der Ablauf des jährlichen Ungleichgewichtsverfahrens ist dabei wie folgt: Frühwarnbericht: Den jährlichen Auftakt des Verfahrens bildet der „Frühwarnbericht“ der EU-Kommission im ­November. Grundlage des Berichts bilden mögliche Fehlentwicklungen elf verschiedener Indikatoren (Scoreboard), anhand derer die Kommission feststellt, welche Länder Risiken aufweisen, die einer genaueren Analyse bedürfen. Unter diesen Indikatoren befindet sich z. B. auch die Entwicklung des Leistungsbilanzsaldos, der eine Schwelle von –4 % nicht unter- bzw. von +6 % nicht überschreiten sollte. Vertiefte Länderanalysen einzelner Mitgliedstaaten mit potenziellen Ungleichgewichten: Länder, die im Frühwarnbericht identifiziert wurden, werden einer vertieften Untersuchung unterzogen. Die Kommission legt diese Länderanalysen jährlich im März/April vor. Erst auf Grundlage dieser vertieften Analyse entscheidet der Europäische Rat auf Vorschlag der Kommission über eine Einstufung der untersuchten Länder. Ende des Verfahrens: Falls keine Fehlentwicklungen festgestellt werden, ist das Verfahren für ein Land beendet. „Präventiver Arm“ des Verfahrens: Gibt es Fehlentwicklungen, die aber nicht gravierend sind, werden gegenwirkende Präventionsmaßnahmen empfohlen. „Korrektiver Arm“ des Verfahrens: Bei Fehlentwicklungen, die gravierend sind und als „übermäßige Ungleichgewichte“ eingestuft werden, muss der betroffene Mitgliedstaat einen Korrekturplan vorlegen. Dieser wird bewertet und muss ggf. noch einmal überarbeitet werden, außerdem wird seine Umsetzung überprüft. Werden keine ausreichenden Korrekturmaßnahmen vorgenommen oder werden diese nicht schnell genug umgesetzt, sind Sanktionen möglich.


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

der Haushaltskonsolidierung verfolgt haben. Dagegen sind Diskussionen über Flexibilisierungen und Spielräume des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) aus Sicht der BDA nicht zielführend. Die Einhaltung des SWP wird ausschlaggebend für die Zukunft der EWU sein.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen> kompakt > "Deutschlands Leistungs­ bilanzüberschuss"

Verhandlungen zu TTIP Seit Mitte 2013 verhandeln die Vereinigten Staaten von Amerika und die EU über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit dem Ziel, die weltweit größten Wirtschaftsräume, die zusammen für rd. 40 % des weltweiten BIP stehen, wirtschaftlich noch stärker miteinander zu verknüpfen. Neben dem Abbau von Zöllen sollen vor allem auch den Wirtschaftsaustausch besonders belastende nicht-tarifäre Handelshemmnisse (z.  B. unterschiedliche Produktstandards und Zulassungsverfahren) beseitigt werden. Arbeitgeberpräsident Kramer hat in einem Namensartikel in der „Welt“ vom 19. September 2014 betont, dass es bei TTIP um faire Spielregeln im transatlantischen Handel und gerade nicht um die Absenkung von Standards und Schutzrechten geht.

Die BDA befürwortet die eingeleiteten Verhandlungen zu TTIP, die bei einem erfolgreichen Abschluss zu einem stärkeren wirtschaftlichen Austausch von Waren und Dienstleistungen sowie höheren Investitionen beiderseits des Atlantiks führen würden. Die damit verbundenen positiven Impulse steigern Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wachstum – gerade auch in den EU-Mitgliedstaaten. Ein ambitioniertes Freihandelsabkommen könnte Vorbildcharakter haben und so die politische Gestaltung der wirtschaftlichen Globalisierung vorantreiben sowie den erlahmten Verhandlungen der Welthandelsorganisation neue Impulse geben. Um einen politischen Impuls zu setzen, haben sich die Präsidenten von BDA, BDI, DIHK und ZDH in einer gemeinsamen Erklärung im November 2014 ausdrücklich für TTIP ausgesprochen.

Die BDA fordert, dass bestehende Zölle zwischen den USA und der EU vollständig abgeschafft werden, um den Handel zu erleichtern und Kosten zu senken. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse sollten möglichst umfangreich abgebaut werden. Zielführend ist die gegenseitige Anerkennung von (technischen) Standards allerdings allein in den wirtschaftlichen Bereichen, in denen tatsächlich vergleichbare Standards bestehen. Ziel sollte zugleich sein, künftig Standards, Normen und Zertifizierungen für Produkte in enger Zusammenarbeit gemeinsam zu entwickeln. Ein umfassender Abbau von Handelshemmnissen

TTIP bietet die große Chance, gerade auch für den Mittelstand besonders belastende Handels- und Investitionsbarrieren im transatlantischen Markt abzubauen. Ein ambitioniertes und faires Abkommen schafft Arbeitsplätze in Europa und den USA. Durch dieses gemeinsame Projekt lässt sich Globalisierung mit nachhaltigen Spielregeln politisch gestalten. Eine derartige Gelegenheit sollten wir nicht verpassen. Arndt G. Kirchhoff | Vizepräsident der BDA, Präsident Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Vorsitzender der Geschäftsführung Kirchhoff Automotive GmbH


Wirtschaft und Finanzen

käme vor ­allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute, denn sie können sich häufig den bürokratischen Aufwand und die administrativen Kosten, die durch unterschiedliche Regulierungen und Standards entstehen, nicht leisten, so dass diese Kosten für sie gravierende Markteintrittsbarrieren darstellen. Zudem fordert die BDA, dass TTIP für Investoren und beteiligte Staaten Rechtssicherheit bieten muss: Dabei kommt es auf die Balance zwischen dem erforderlichen Investitionsschutz und staatlicher Souveränität – beispielsweise zum Schutz von Gesundheit und Umwelt – an. Für Investoren ist die Sicherheit von Investitionen von zentraler Bedeutung. Die Tatsache, dass sowohl die Vereinigten Staaten als auch die Mitgliedstaaten der EU Rechtsstaaten sind, entbindet nicht von der Notwendigkeit, Investitionen rechtlich zu sichern. Denn auch in einem Rechtsstaat können ausländische Investitionen ohne entsprechende Vorkehrungen deutlich entwertet werden. Investitionsschutz soll u. a. Schutz vor Diskriminierung, kompensationsloser Enteignung sowie unbilliger und ungerechter Behandlung sicherstellen. Mit TTIP sollte die Chance zur Etablierung eines weltweit gültigen Standards beim Investorenschutz und den damit

verbundenen Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren genutzt werden, der sich durch bessere Transparenz, Schutz der Staaten vor unseriösen Klagen und der Einführung eines Berufungsmechanismus auszeichnet. Darüber ­hinaus ist es sinnvoll, zur Vermeidung einer missbräuchlichen Nutzung des Schiedsgerichtsverfahrens in dem Abkommen u. a. den Grundsatz der regulatorischen Autonomie zu verankern, der klarstellt, dass eine Gesetzesänderung bzw. -verschärfung (beispielsweise in den Bereichen Umwelt sowie Gesundheits- und Verbraucherschutz) nicht automatisch als „enteignungsgleicher Eingriff“ auszulegen ist. Die BDA setzt sich darüber hinaus dafür ein, einen ausdrücklichen Verweis auf die im Jahr 1998 von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene „Erklärung über grundlegende Rechte und Pflichten bei der Arbeit“ in das TTIP-Abkommen aufzunehmen. Darin bekennen sich auch die USA dazu, zentrale Arbeitnehmerrechte zu respektieren, zu fördern und umzusetzen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volkswirtschaft > Globalisierung und TTIP

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Nach Vollendung der Banken­ union: weitere Schritte für nachhaltige Stabilisierung des europäischen Finanz­ markts notwendig

Nahezu

82 %

der gesamten Bankaktiva in der E ­ urozone entfallen auf die rd. 130 systemrelevanten Banken, die von der EZB beaufsichtigt werden.

Noch kurz vor Ende der im Jahr 2014 abgelaufenen Legislaturperiode haben sich das Europäische Parlament und der Ministerrat der EU auf einheitliche Regeln zur Abwicklung maroder Banken geeinigt. Mit Verordnung (EU) Nr. 806/2014, die am 19. August 2014 in Kraft getreten ist, wird ab dem 1. Januar 2015 ein gemeinsamer Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) errichtet. Der SRM soll eine geordnete Sanierung und Abwicklung von Banken der Eurozone gewährleisten und ist neben der bereits beschlossenen einheitlichen Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB die zweite Säule der europäischen Bankenunion (siehe Infokasten). Zu seinen Kernelementen gehört ein Abwicklungsgremium, das über die Abwicklung in Notlage geratener Finanzinstitute entscheidet und einen Abwicklungsplan vorlegt.

NEUE BANKENABWICKLUNGSREGELN: EINSATZ VON STEUERGELDERN MINIMIEREN

Anteilseigner

 Europäischer Abwicklungsfonds

Mitgliedstaat

ESM Quelle: Bundesfinanzministerium, 2014

Öffentlicher Sektor

Gläubiger

Privater Sektor

Die Haftungskaskade nach dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM)

Um die Steuerzahler vor den Kosten für Bankenabwicklungen zu schützen, müssen ab 2016 Bankeigentümer und Gläubiger stärker beteiligt werden („bail-in“). Erst danach würde ein Abwicklungsfonds einspringen, der durch Bankenbeiträge finanziert wird. Der Fonds soll binnen acht Jahren ein Zielvolumen von 55 Mrd. € erreichen und schrittweise „europäisiert“ werden. Die EU-Kommission hat am 21. Oktober 2014 ihren Vorschlag zur Berechnung der Bankenbeiträge zum gemeinsamen Abwicklungsfonds vorgelegt. Danach sollen die jährlich festzulegenden Beiträge Größe und Risikoprofil der Banken berücksichtigen. Aufgrund der zuvor vom Europäischen Parlament und der Bundesregierung geäußerten Kritik ist nun eine stärkere Entlastung von Kleininstituten vorgesehen. Diese sollen nur einen Pauschalbeitrag zahlen, der je nach Größe zwischen 1.000 und 50.000 € pro Jahr liegt. Die BDA begrüßt ausdrücklich, dass – wie von ihr wiederholt gefordert – mit dem SRM und dem gemeinsamen Abwicklungsfonds ein Instrument zur Abwicklung insolventer Banken geschaffen worden ist, das den Einsatz von Steuergeldern zur Bankenrettung verhindern soll und einen Zusammenhang zwischen Risiko und Haftung herstellt. Das Verursacherprinzip sollte daher wichtigste Leitlinie für die Berechnungsmethodik der Bankenabgaben sein. Mit der Möglichkeit der geordneten ­Abwicklung von in Schieflage geratenen Banken wird ein Beitrag zur Finanzmarktstabilisierung geleistet, da marode Banken nicht länger zulasten des Steuerzahlers künstlich am Leben gehalten werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das Fondsvolumen hinreichend hoch ist, um diesem Ziel gerecht zu werden. Aus diesem Grund hat die BDA mehrfach gefordert, dass Banken ausreichend mit hartem Eigenkapital ausgestattet werden, damit in hinreichendem Maße Finanzpuffer zur Abdeckung von Risiken vorhanden sind. Mit der bisher umfassendsten Überprüfung der Bankbilanzen der knapp 130 größten systemrelevanten Banken der Eurozone konnte die EZB das Vertrauen in die Stabilität der europäischen Kreditwirtschaft weiter stärken. Die am


Wirtschaft und Finanzen

26. Oktober 2014 veröffentlichten Ergebnisse der Bilanzbewertung einschließlich Stresstests haben für mehr Transparenz gesorgt. Jetzt kommt es darauf an, dass die aufgedeckten Schwachstellen vor dem Start des SRM national bereinigt werden. Zudem sind weitere Schritte notwendig, um die Verflechtung zwischen Banken- und Staatsschulden zu beenden, die auch nach Vollendung der Bankenunion ein Hindernis bei der Schaffung einer stabilen Finanzordnung bleibt. So spricht sich die BDA nachdrücklich für den Abbau der regulatorischen Privilegierung von Staatsanleihen in Bankbilanzen aus. Die Einordnung von Staatsanleihen als praktisch risikofreie Anlagen, die nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen, verstärkt maßgeblich die gegenseitige Abhängigkeit von Staaten und Banken und befördert so den Aufbau systemischer Risiken. Keinen Beitrag zur Stabilisierung des europäischen Finanzmarkts leistet dagegen die geplante Finanztransaktionsteuer (FTT). Die BDA lehnt die FTT

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grundsätzlich ab, da diese auch notwendige und nicht-spekulative Transaktionen der Unternehmen (z. B. zur Absicherung von Währungsschwankungen beim Exportgeschäft) und der betrieblichen und privaten Altersvorsorge (z. B. bei Portfolioumschichtungen) trifft. Sollte die FTT gleichwohl eingeführt werden, fordert die BDA, die Vorgaben des Koalitionsvertrags einzuhalten und „die Auswirkungen der Steuer auf Instrumente der Alters­ versorgung, auf die Kleinanleger sowie die Realwirtschaft zu bewerten und negative Folgen zu vermeiden“.

Staatsfinanzen: Konsolidie­ rung fortsetzen, Zukunfts­ investitionen stärken Die Bundesregierung setzt mit dem Bundeshaushalt 2014 sowie dem Finanzplan bis 2018 die Konsolidie­ rungsziele des Koalitionsvertrags um: Der Bundeshaushalt 2014 ist bei einer Neuverschuldung von 6,5 Mrd. €

SANIERUNG DER ÖFFENTLICHEN FINANZEN: BUNDESHAUSHALT AB 2015 OHNE NEUE SCHULDEN Einnahmen und Ausgaben des Bundes

in Mrd. €

306,8

307,8

319,9 310,6

296,5 299,5

296,2 278,9 2011

284,3 2012

285,7 2013

290,0

2014

Ausgaben Steuern und sonstige Einnahmen Quelle: Bundesfinanzministerium, mittelfristige Finanzplanung, 2014

2015

2016

2017


130

Mit

BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

73,5 %

des BIP liegt die gesamte deutsche Staatsverschuldung 2014 noch immer deutlich oberhalb der Maastrichter Schuldengrenze von 60 %.

strukturell (d. h. nach Bereinigung von Konjunktureinflüssen) ausgeglichen. Ab 2015 will der Bund – erstmals seit 1969 – ganz ohne neue Schulden auskommen. Zudem will die Bundesregierung die öffentliche Gesamtverschuldung (Schuldenstandsquote, max. 60 % des BIP gem. den Maastricht-Kriterien) weiter zurückführen und bis Ende der Legislaturperiode auf weniger als 70 % des BIP senken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch die Bundesländer

DIE DREI SÄULEN DER BANKENUNION IN DER EUROZONE Einheitliche Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism, SSM) unter dem Dach der EZB: Am 4. November 2014 hat die EZB die Aufsicht über die rd. 6.000 Banken der Eurozone übernommen. Direkt überwacht sie die 128 größten systemrelevanten Institute mit einer Bilanzsumme von jeweils über 30 Mrd. €. Die übrigen Banken werden von den nationalen Aufsehern beaufsichtigt, die EZB hat jedoch die Aufsicht („oversight“) über das Gesamtsystem. Im Oktober 2014 hat die EZB die Ergebnisse der laufenden Überprüfungen der Bilanzen der systemrelevanten Banken veröffentlicht, seitdem haben die Banken sechs Monate Zeit, um etwaige Kapitallücken zu schließen. In Deutschland werden 21 Banken direkt von der EZB beaufsichtigt. Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM): Ab dem 1. Januar 2015 entscheidet ein Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) über die Abwicklung von Banken unter direkter EZB-Aufsicht, sonstige Banken mit Tochtergesellschaften in anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten sowie dann, wenn Mitgliedstaaten die Kompetenz übertragen haben („opt-in“). Ab Januar 2016 müssen zunächst Aktionäre und Gläubiger für die Abwicklungskosten herangezogen werden, bis mindestens eine Höhe von 8 % der Gesamtverbindlichkeiten der Bank erreicht ist („bail-in“). Erst danach kann auf den Abwicklungsfonds zugegriffen werden. Der Fonds, der vom Abwicklungsausschuss verwaltet wird, wird aus von den Banken zu zahlenden Abgaben gespeist und soll innerhalb acht Jahren ein Volumen von 55 Mrd. € erreichen. In der Ansparphase fließen die national erhobenen Mittel in nationale Kammern, die schrittweise vergemeinschaftet werden, beginnend mit einer 40%igen Vergemeinschaftung im ersten Jahr. Harmonisierte Einlagensicherung: Im Februar 2014 wurden die EUweiten Regeln zur Einlagensicherung durch die Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Scheme Directive) vereinheitlicht, die Spareinlagen bis 100.000 € schützen sollen. Die wichtigsten Anpassungen betreffen verkürzte Auszahlungszeiträume von Einlagen im Falle der Schieflage einer Bank und die Vereinfachung der Auszahlungsmodalitäten. Banken müssen bis 2026 nationale Einlagensicherungsfonds mit einem Volumen von 0,8 % der geschützten Spareinlagen – jede Spareinlage geht bis max. 100.000 € in die Berechnung ein – des jeweiligen Landes aufbauen. Eine gemeinsame Einlagensicherung nach dem Vorbild des SSM und des SRM ist zunächst nicht geplant.

die Konsolidierung ihrer Haushalte vorantreiben. Dies gilt umso mehr, da die Länder ab 2020 die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einhalten und ausgeglichene Haushalte aufstellen müssen. Die BDA begrüßt die Sanierung der öffentlichen Haushalte, auch im Interesse der langfristigen Tragfähigkeit der Staatsfinanzen. Dies wird begünstigt durch eine zuletzt stabile wirtschaftliche Entwicklung, das sehr hohe Beschäftigungsniveau und die daraus resultierenden hohen Steuereinnahmen. Zudem erleichtert das seit mehreren Jahren sehr niedrige Zinsniveau den Schuldendienst des Bundes erheblich und entlastet so den Haushalt. Um den notwendigen Konsolidierungskurs nachhaltig – d. h. auch bei veränderten Rahmenbedingungen – fortsetzen zu können, ist strikte Ausgabendisziplin erforderlich. Die Bundesregierung darf daher keine zusätzlichen konsumtiven Ausgaben beschließen, dies gilt vor allem für weitere sozialpolitische Leistungsausweitungen. Positiv ist, dass mit der Vorgabe, den Bundeshaushalt ab 2015 dauerhaft ohne Neuverschuldung aufzustellen, ein Sicherheitsabstand zur Einhaltung der Schuldenbremse des Grundgesetzes (GG) geschaffen wird. Die Schuldenbremse erlaubt ab 2016 eine strukturelle Neuverschuldung des Bundes i. H. v. 0,35 % des nominalen BIP (Art. 115 Abs. 2 i. V. m. Art. 143d Abs. 1 GG). Aufgrund der Risiken für die mittelfristige Haushaltsentwicklung (u. a. geopolitische Unsicherheiten und noch nicht vollständig überwundene europäische Staatsschuldenkrise) und aufgrund der langfristigen Herausforderungen (vor allem infolge der demografischen Entwicklung) ist es Ausdruck einer verantwortungsbewussten Haushaltspolitik, den Rahmen der Schuldenbremse nicht auszuschöpfen. Dies hatte auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Jahresgutachten 2013/2014 betont. Soweit sich unter Einhaltung der Konsolidierungsziele zusätzliche Finanzierungsspielräume erarbeiten lassen, müssen Investitionen vor allem in Forschung und Bildung sowie in den


Wirtschaft und Finanzen

Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur Vorrang haben. In den vergangenen Jahren wurden die öffentlichen Investitionen stark vernachlässigt. Die Investitionsausgaben der öffentlichen Hand liegen seit 2003 unter den Abschreibungen. Damit lebt Deutschland von der Substanz und zulasten des zukünftigen gesamtwirtschaftlichen Wachstumspotenzials. Die in der mittelfristigen Haushaltsplanung des Bundes bis zum Ende der Legislaturperiode festgelegten Schwerpunkte für mehr Investitionen, z. B. die Stärkung des Etats für Bildung und

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Forschung sowie zusätzliche 5 Mrd. € für Verkehrsinvestitionen, sind daher ebenso zu begrüßen wie die zusätzlichen Investitionen i. H. v. 10 Mrd. € in den Jahren 2016 bis 2018, die Bundesfinanzminister Schäuble im Rahmen der Vorstellung der Steuerschätzung am 6. November 2014 angekündigt hat.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volkswirtschaft > Öffentliche Finanzen

SCHULDENBREMSE WEITERHIN MIT SICHERHEITSABSTAND EINHALTEN Abbau der strukturellen Neuverschuldung im Bundeshaushalt

in % des BIP

1,0 0,85 0,8 0,6 ab 2016 geltende Obergrenze des Grundgesetzes: 0,35 % des BIP (Schuldenbremse)

0,4 0,34

0,2 0

0,24 2011

2012

2013

–0,05

–0,01

–0,03

–0,01

2014

2015

2016

2017

–0,2 strukturelle Neuverschuldung

Hinweis: Negative Werte stellen einen strukturellen Haushaltsüberschuss dar. Quelle: Bundesfinanzministerium, mittelfristige Finanzplanung, 2014


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EU-Konsultation zur Mehr­ wertsteuer: Lohnzusatz­ kostenanstieg verhindern Die EU-Kommission hat im Frühjahr 2014 eine öffentliche „Konsultation über die mehrwertsteuerliche Behandlung von öffentlichen Einrichtungen und die Steuerbefreiung für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“ abgehalten. Damit soll eine mögliche Überarbeitung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vorbereitet werden. Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie dient der Harmonisierung der Mehrwertsteuer in der EU und regelt z. B. Mindeststeuersätze und Steuerbefreiungen. Wesentliches Ziel der Harmonisierung ist, Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen zu verhindern. Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung hatten im Vorfeld der Konsultation vor einem Wegfall der Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen für Leistungen der sozialen Sicherung (z. B. Arzt- und Krankenhausbehandlungen, medizinische Hilfs­ mittel) gewarnt. Dies hätte eine Mehrbelastung der deutschen Sozialversicherung i.  H.  v. 34 Mrd. € pro Jahr zur Folge und würde damit mittelbar auch bei den Arbeitgebern zu zusätzlichen Aufwendungen führen. Die BDA beteiligte sich mit einer Stellungnahme im April 2014 an der Konsultation und sprach sich mit Nachdruck gegen zusätzliche Belastungen für die Sozialversicherungen und damit für die Beitragszahler aus. Reform­ optionen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die eine Streichung der Steuerbefreiungen bzw. der ermäßigten Steuersätze für Leistungen der sozialen Sicherung nach sich ziehen würden, lehnt die BDA entschieden ab. Nach Berechnungen der Sozialversicherungsträger müsste der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz um mehr als drei Prozentpunkte steigen, wenn die steuerliche Mehrbelastung der Sozialversicherung zulasten der Beitragszahler finanziert würde. Dies wäre mit einem massiven Anstieg der Lohnzusatzkosten verbunden und würde Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefährden.

Die Regelungen der geltenden Mehrwertsteuersystemrichtlinie lassen ausdrücklich eine Mehrwertsteuerbefreiung bzw. Mehrwertsteuerermäßigungen für Leistungen zu, welche die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung zur E ­ rfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben von öffentlichen oder privaten Leistungserbringern (z. B. von Krankenhäusern und Ärzten) einkaufen, im Rahmen des Sachleistungsprinzips vergüten oder selbst erbringen. Damit wird das richtige und notwendige Ziel verfolgt, dem Gemeinwohl dienende Umsätze von der Steuerbelastung auszunehmen und die finanzielle Belastung der Sozialversicherungsträger und der Beitragszahler wirksam zu begrenzen. Gerade weil sowohl öffentliche wie auch private Leistungserbringer von der Steuer befreit sind, gibt es in den Kernleistungen der sozialen Sicherung keine Wettbewerbsverzerrungen. Die BDA setzt sich dafür ein, diese geltenden Regeln unangetastet zu lassen. Gleichwohl begrüßt die BDA das grundsätzliche Ziel der EU-Kommission, tatsächlich bestehende Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlichen und privaten Anbietern aufgrund einer unterschiedlichen Mehrwertsteuerbelastung zu beseitigen. Dazu müssen gezielte und an bestimmten Branchen ausgerichtete Änderungen der bestehenden Mehrwertsteuervorschriften erfolgen. Dies gilt z. B. für die Wettbewerbssituation zwischen steuer­ befreiten kommunalen Eigenbetrieben (interkommunale Kooperationen) und steuerpflichtigen privaten Bau­unternehmen. Die Konsultation wird derzeit ausgewertet, die Ergebnisse sollen bis Ende 2014 vorliegen. Es zeichnet sich ab, dass sich die weiteren Vorhaben der EU-Kommission – wie von der BDA gefordert – auf Branchen konzentrieren werden, in denen öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen tatsächlich unterschiedlichen und wettbewerbsverzerrenden Mehrwertsteuervorschriften unterliegen, und nicht auf die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung.


Wirtschaft und Finanzen

Erbschaftsteuer: Verscho­ nung des Betriebsvermögens sichert Unternehmensnach­ folgen und Arbeitsplätze Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer verfassungskonform ist. Nach geltendem Recht kann Betriebsvermögen steuerfrei vererbt werden, wenn das Unternehmen fortgeführt wird, Arbeitsplätze (gemessen an der Lohnsumme) erhalten bleiben und das Verwaltungsvermögen (u.  a. Geldvermögen) bestimmte Grenzen nicht übersteigt (vgl. Infokasten). Die BDA tritt dafür ein, die ­Verschonung des ­Betriebsvermögens zu erhalten. Ohne Verschonungs­

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regeln drohen vor allem den familien­ geführten Unternehmen hohe Erb­ schaftsteuerbelastungen. Diese würden den Unternehmen Liquidität entziehen und schlimmstenfalls zum Substanzverlust führen, da das Betriebsvermögen oftmals langfristig im Unternehmen gebunden und nicht frei verfügbar ist. Damit würden die Investitionsfähigkeit und die Eigenkapitalausstattung der Betriebe massiv geschädigt. Im schlimmsten Fall stünden Unternehmen und ihre Arbeitsplätze auf dem Spiel. Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schnell Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen hergestellt wird. Dabei muss die Große Koalition dafür Sorge tragen, dass der Generationswechsel in

ERBSCHAFTSTEUERLICHE VERSCHONUNGS­REGELN FÜR DAS BETRIEBSVERMÖGEN Mit der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes zum 1. Januar 2009 hatte die damalige Große Koalition Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und zugleich erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln für das Betriebsvermögen geschaffen. Diese Regelungen wurden durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (2010) angepasst. Die derzeit geltenden Vorschriften umfassen ein „5-Jahres-Modell“ und ein „7-Jahres-Modell“. Das „5-Jahres-Modell“ sieht die sofortige Versteuerung von 15 % des vererbten Betriebsvermögens vor. Wird das Unternehmen mindestens fünf Jahre fortgeführt (Behaltensfrist), bleiben die restlichen 85 % steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn die Lohnsummenfrist eingehalten wird. Die Lohnsummenfrist ist erfüllt, wenn die Summe der Löhne und Gehälter während der fünf Jahre mindestens 400 % der ursprünglichen Ausgangslohnsumme (Durchschnitt der letzten fünf vorangegangenen Wirtschaftsjahre) beträgt. Der Rückgang der Lohnsumme darf somit für den gesamten Zeitraum nur 20 % ausmachen. Sonderregelung für kleinere Unternehmen: Die Lohnsummenklausel findet keine Anwendung, wenn die Ausgangslohnsumme 0 € beträgt oder der Betrieb nicht mehr als 20 Beschäftigte hat. Voraussetzung ist ferner, dass das Verwaltungsvermögen (z. B. Geldmittel, bestimmte Beteiligungen, Kunstgegenstände) nicht mehr als 50 % des Betriebsvermögens beträgt. Verstöße gegen die Behaltensfrist führen zu einer Nachversteuerung in Form eines nach vollen Jahren (einschließlich des Jahres des Verstoßes) bemessenen anteiligen Wegfalls der Verschonung. Wird die Mindestlohnsumme unterschritten, vermindert sich der Verschonungsabschlag mit Wirkung für die Vergangenheit in dem gleichen prozentualen Umfang, wie die Mindestlohnsumme unterschritten wird. Im „7-Jahres-Modell“, für das sich der Erbe optional entscheiden kann (unwiderruflicher Antrag), wird eine vollständige Steuerfreistellung des Betriebsvermögens erreicht. Die Anforderungen sind entsprechend strenger gefasst: So beträgt die Behaltensfrist sieben Jahre mit einer maßgebenden Lohnsumme von 700 %. Das Verwaltungsvermögen darf max. 10 % betragen. Auch im „7-Jahres-Modell“ gilt die Sonderregelung für kleinere Unternehmen.


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Unternehmen und der Fortbestand von Arbeitsplätzen auch zukünftig nicht durch die Erbschaftsteuer gefährdet werden. Dies gilt auch mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Denn die erbschaftsteuerliche Verschonung des Betriebsvermögens stellt in den Industrienationen nicht die Ausnahme, sondern die Regel dar.

Steuerverfahrensrecht vereinfachen und ELStAMVerfahren optimieren Zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Bundesländern laufen seit Anfang 2014 Beratungen zur Vereinfachung des Steuerverfahrensrechts. Diese werden voraussichtlich Anfang 2015 in eine Gesetzesinitiative münden. Dabei wird insbesondere die weitere Anpassung des Steuerrechts an moderne Informations- und Kommunikationstechnologien im Mittelpunkt stehen. Die BDA hat gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft einen Katalog mit konkreten Vorschlägen zur Vereinfachung des Steuerverfahrensrechts erarbeitet. Die Vorschläge wurden im März 2014 dem Bundesfinanzministerium übermittelt und in die Bund-Länder-Beratungen eingebracht. Ziel ist, den erheblichen Kosten- und Bürokratieaufwand zu reduzieren, den die Erfüllung der steuerlichen Pflichten bei den Unternehmen verursacht. Dies gilt insbesondere bei der Steuerabführung für Dritte (z. B. Lohnsteuer), für welche die Unternehmen von der Finanzverwaltung entschädigungslos in die Pflicht genommen werden. In diesem Zusammenhang hat sich die BDA erfolgreich für eine Optimierung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingesetzt. Wesentliche weitere Forderungen der BDA wurden bereits berücksichtigt oder befinden sich in der Vorbereitung zur Umsetzung im Jahr 2015: So wurden von Seiten der Finanzverwaltung die technischen Kapazitäten zur rechtzeitigen Auslieferung der monatlichen Änderungslisten

ausgebaut. Damit sollen Verzögerungen, die für die Entgeltabrechnung in der betrieblichen Praxis sehr problematisch sind, zukünftig ausgeschlossen werden. Zudem werden Probleme bei der Anmeldung von Arbeitnehmern, die vor allem bei Zuzügen aus dem Ausland auftreten, mit dem Zollkodexanpassungsgesetz bis Ende 2014 behoben. Weitere von der BDA geforderte Optimierungen, wie die Implementierung einer Stornofunktion für einfachere Korrekturen und die Ablösung der Papierbescheinigungen zur Beitragshöhe privater Krankenversicherungen, sollen 2015 auf den Weg gebracht werden.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Inhalte > Volkswirtschaft > Steuerpolitik

EEG-Reform nur erster ­Schritt: zügigere Markt­ integration ­notwendig Am 1. August 2014 ist die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft getreten, nachdem die Bundesregierung letzte kritische Punkte mit der EU-Kommission im Juli 2014 ausgeräumt hatte. Mit der Neufassung soll die aus dem Ruder laufende Kostendynamik bei den Strompreisen durchbrochen und die Planbarkeit des Zubaus neuer Anlagen erhöht werden. Zentrale Elemente der Reform sind die Begrenzung des jährlichen Zubaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) je nach Energieform sowie eine stufenweise Absenkung der Förderungshöhe für neue Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen werden. Erst von 2017 an soll die pauschale Einspeisevergütung durch Versteigerung der Förderung in Ausschreibungen abgelöst werden. Nach dem kurz vor dem Beschluss eskalierten Streit mit der EU-Kommission über die Behandlung von Eigenstrom hat die Bundesregierung zudem durchgesetzt, dass bestehende EE-Anlagen zur Eigenversorgung bis Ende 2016 von der EEG-Umlage befreit bleiben und


Wirtschaft und Finanzen

nur neue Anlagen stufenweise belastet werden. Eine besonders wichtige Einigung wurde mit der Erhaltung der Ausnahmen für energieintensive, im internationalen Wettbewerb befindliche Unternehmen erzielt. Auf der Liste der befreiten Unternehmen befinden sich rd. 1.600 Unternehmen aus 68 energieund handelsintensiven Branchen. Die Erhaltung der Ausnahmen war das Ergebnis des im Frühjahr erzielten Kompromisses mit der EU-Kommission, nachdem sie im Dezember 2013 eine Untersuchung eingeleitet hatte, ob die Entlastungen als unerlaubte Beihilfe zu werten sind und zurückgezahlt werden müssen.

bei den Energiekosten dürfte jedoch nicht gelingen. Um das Investitionsumfeld in Deutschland zu verbessern, wird sich die BDA weiterhin für eine zügigere Markt­integration der erneuerbaren Energien einsetzen und von der Bundesregierung fordern, das Projekt „Gemeinsamer europäischer Energie­ binnenmarkt“ stärker voranzutreiben.

Die BDA hatte wiederholt den Erhalt der Ausnahmen für stromintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen gefordert und sich für eine schnellere Marktintegration der Erneuerbaren Energien als wichtigsten Schritt zur Kostensenkung eingesetzt. Angesichts des rasanten Anstiegs der Stromkosten in Deutschland seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 hat sich der Strompreis längst zu einem wichtigen Standortfaktor entwickelt. So betrug der Anstieg der EEG-Umlage 2014 allein im Vergleich zu 2013 fast 20 %, in den vergangenen zehn Jahren hat sich die Umlage insgesamt mehr als verzehnfacht. Dies hat dazu geführt, dass deutsche Industrieunternehmen im Durchschnitt 20 % mehr für Strom bezahlen müssen als ihre europäischen Konkurrenten.

Von den Verbrauchergruppen zu tragende Kosten der EEG-Umlage 2014: 23,6 Mrd. €

6,17 Cent je Kilowattstunde beträgt die EEGUmlage für 2015 und damit gerade mal 1 % weniger als 2014.

WIRTSCHAFT TRÄGT MEHR ALS DIE HÄLFTE DER KOSTEN FÜR DEN AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN

in Mrd. €

2,8

Öffentliche Einrichtungen

8,3

Private Haushalte

Wirtschaft 12,5

Verkehr 0,1

Zudem gewinnt der internationale Standortwettbewerb über die Energiepreise an Bedeutung. Niedrige Energiekosten, wie sie z. B. die USA durch die zunehmende Schiefergasnutzung bieten können, beeinflussen Investitionsentscheidungen zusehends und führen zum Aufbau von Kapazitäten im Ausland. Eine solche schleichende Abwanderung der Industrie gefährdet Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland. An diesen Verhältnissen wird die EEG-Novelle wenig ändern. Immerhin haben die stromintensiven Unternehmen jetzt mehr Rechtssicherheit und können fristgerecht die EEG-Entlastungen für das kommende Jahr beantragen. Eine Trendumkehr

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Landwirtschaft 0,5 Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 4,5

7,4 Industrie

Quelle: BDEW, 2014



DIE BDA


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D ­ EUTSCHER ARBEITGEBERTAG 2014

Mit rd. 1.500 Gästen, zahlreichen Spitzenvertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft hat der Deutsche Arbeitgebertag 2014 einmal mehr bewiesen, der wichtigste wirtschafts- und sozialpolitische Kongress der gesamten deutschen Wirtschaft zu sein: Über 120 anwesende Medienvertreter sorgten für eine breite mediale Resonanz. Tagungsort war in diesem Jahr das Maritim Hotel in Berlin. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer forderte in seiner Rede die Politik auf, wieder mehr an das Erwirtschaften und nicht nur an das Verteilen zu denken. „Wenn wir Wirtschaft und Wachstum wieder stärken wollen, dann brauchen wir Sicherheit und für den Rest der Legislaturperiode ein Belastungsmoratorium!“, forderte ­Kramer. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel würdigte u. a. die Sozialpartnerschaft und sprach sich angesichts der eingetrübten konjunkturellen Lage für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen von Investitionen aus. Außerdem sagte sie zu, noch in diesem Jahr den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit auf den Weg zu bringen. Weitere Redner waren Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, EU-Kommissar Günther Oettinger, der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sowie der FDP-Vorsitzende Christian Lindner. Zwei Panels boten auch in diesem Jahr die Möglichkeit zu einer vertieften Diskussion. Sowohl das Panel „Inklusion leben – Vielfalt als Chance für Unternehmen nutzen“ als auch das Panel zum gegenwärtig viel diskutierten Thema „Gesellschaft 4.0: ­Wirtschaft und Arbeit im Umbruch“ waren gut besucht.

Videos zu den Reden www.youtube.com/user/diearbeitgeber


Die BDA

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Die BDA

Der Deutsche Arbeitgeberpreis für Bildung stand im Jahr 2014 unter dem Motto „Bildung inklusiv – Potenziale entfalten durch Inklusion“ und stieß erneut auf große Resonanz. Unterstützt von der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG wurde er in diesem Jahr an Bildungseinrichtungen mit Vorbildcharakter verliehen, die zeigen, wie Inklusion erfolgreich gelingen kann.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeberpreis-fuer-bildung.de

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Die Preisträger im Überblick: Kategorie „Frühkindliche Bildung“: Evangelische Montessori-Kita der ­Erlöserkirche in Würzburg, Bayern Kategorie „Schulische Bildung“: Waldschule Flensburg, Schleswig-Holstein Kategorie „Berufliche Bildung“: Kooperationsverbund Berufliche Schulzentren der Stadt Leipzig, Sachsen Kategorie „Hochschulische Bildung“: Technische Universität Dortmund, Nordrhein-Westfalen

­DEUTSCHER ­ARBEIT­GEBERPREIS FÜR ­BILDUNG 2014


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GESCHÄFTS­ FÜHRER­KONFERENZ 2014

Am 10. und 11. Juni 2014 fand in Bremerhaven auf Einladung der Landesvereinigung Unternehmerverbände im Lande Bremen die Geschäftsführerkonferenz der BDA statt. Nach der Eröffnung durch BDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Reinhard Göhner sprachen der Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, Jens Böhrnsen, und ­Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer zu den rd. 180 angereisten Hauptgeschäftsführern und Geschäftsführern der Mitgliedsverbände. Reiner Hoffmann war erster Redner des internen Teils der Konferenz. Der DGBVorsitzende erläuterte seine Sicht der Zukunft der Gewerkschaften. In einer von Peter Clever, Mitglied der BDA-Hauptgeschäftsführung, moderierten Podiumsdiskussion sprachen daraufhin Dr. Luitwin Mallmann, Hauptgeschäftsführer unternehmer nrw, Dr. Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer Gesamtverband textil+mode, Dr. Michael Niebler, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Arbeitgeberband der Versicherungsunternehmen in Deutschland, und Dr. Klaus-Peter Stiller, ­Geschäftsführer Bundesarbeitgeberverband Chemie, über die „Zukunft der Arbeitgeberverbände: Tarifpartner, Lobby, Serviceagentur“. Den Abschluss des ersten Tages bildete die traditionelle Abendveranstaltung, die in diesem Jahr in der festlichen Atmosphäre des Deutschen Auswandererhauses Bremerhaven stattfand.


Die BDA

Zu Beginn des zweiten Tages erläuterte Alexander Gunkel, Mitglied der BDAHauptgeschäftsführung, den Sachstand sowie die Aktivitäten der BDA zum Thema „­Befreiung von Syndikusanwälten von der Rentenversicherung“. Hieran schlossen sich ein Impuls von Jörg Decker vom Statistischen Bundesamt und eine Diskussionsrunde mit dem Hauptgeschäftsführer von SÜDWESTMETALL, Peer-Michael Dick, dem Geschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Heribert Jöris, und dem Geschäftsführenden Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und Rohstoffwirtschaft, Peter Kurth, zum Thema „Tarifbindung – Perspektiven“ an. „Gesetzlicher Mindestlohn – Auswirkungen auf die Tarifpolitik“ war das Thema der zweiten Diskussionsrunde des Tages. Diskutanten waren Dr. Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer NORDMETALL, Valerie Holsboer, Hauptgeschäftsführerin Bundesverband der Systemgastronomie sowie Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss, sowie Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer Bundesverband der ­Sicherheitswirtschaft. Moderiert wurde die Runde von BDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Göhner, der mit seiner sich anschließenden Rede auch den Schlusspunkt der Veranstaltung setzte.

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BDA-FACHTAGUNG „DIGITALISIERUNG VON WIRTSCHAFT UND ARBEITSWELT“

Die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt bringt neue Herausforderungen mit sich. Die Bundesregierung hat mit der Digitalen Agenda bereits ein Arbeitsprogramm verabschiedet und auch die BDA hat einen Schwerpunkt auf Digitalisierung gesetzt. Am 3. Dezember 2014 fand im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin die BDA-Fachtagung „Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt“ statt. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer unterstrich in seiner Rede die Chancen der Digitalisierung, mahnte aber auch an, dass zu einer gelingenden Digitalisierung unternehmerische Flexibilität gehöre und erhebliche bildungspolitische Anstrengungen nötig seien. Staatssekretär Matthias Machnig hob die Verantwortung von Politik, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden hervor, die jetzt gemeinsam für die gesellschaftliche Akzeptanz der digitalen Trends werben müssten. Dr. ­Thomas Kremer, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG, erläuterte u. a. die umfangreichen unternehmenspolitischen und personalpolitischen Maßnahmen des Unternehmens, um für die Digitalisierung gewappnet zu sein. Auf der sich anschließenden Podiumsdiskussion debattierten Dr. Luitwin Mallmann, Hauptgeschäftsführer M ­ ETALL NRW, Christiane Benner, Vorstandsmitglied der IG Metall, und Prof. Dr. Thüsing von der Universität Bonn über arbeitsrechtliche und vor allem tarifpolitische Fragen der Digitalisierung. Zahlreiche Vertreter aus dem politischen Berlin, A ­ rbeitgeberverbänden, Unternehmen, der Forschung sowie der Presse sorgten für eine gut besuchte Veranstaltung, die der Digitalisierungsdebatte wichtige Impulse verleihen wird.

Videos zu den Reden www.youtube.com/user/diearbeitgeber


Die BDA

Die BDA war am 3. Dezember 2014 Gastgeberin des Brüsseler Wirtschafts­ gesprächs. Das Grußwort sprach der Ständige Vertreter Deutschlands bei der EU, Reinhard Silberberg, Hauptredner war Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer erläuterte in seiner Ansprache vor 150 ­Gästen aus EU-Institutionen, Botschaften, Verbänden, Unternehmen und Medien die ­Forderungen der deutschen Wirtschaft an die neue EU-Kommission. Die Themen „Digitaler Binnenmarkt“, „Europäischer Energiebinnenmarkt“ und der erfolgreiche Abschluss von TTIP müssten im Fokus der Arbeit der Kommission stehen. Darüber hinaus gelte es, das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip konsequent einzuhalten. Hierin liege der Schlüssel, um die Akzeptanzkrise der EU in weiten Teilen der Bevölkerung zu überwinden. Das Investitionspaket von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker für eine wachstumsorientierte Nutzung des EU-Haushalts sei ein wichtiges flankierendes Signal. Nun stehe jeder Mitgliedstaat selbst in der Pflicht, Rahmenbedingungen für mehr Investitionen zu schaffen und die von der EU-Kommission formulierten und im Rat vereinbarten länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

BRÜSSELER WIRTSCHAFTSGESPRÄCH

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INKLUSIONSPREIS 2014 PRÄMIERT FÜNF UNTERNEHMEN

Die BDA, das UnternehmensForum, die Bundesagentur für Arbeit und die ­„Charta der Vielfalt“ haben am 21. Oktober 2014 den Inklusionspreis verliehen. Zu den Laudatoren gehörte auch die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele. Der Inklusionspreis stärkt den Bewusstseinswandel, dass „behindert“ nicht pauschal „leistungsgemindert“ bedeutet. Oftmals sind Menschen mit Behinderung nur in bestimmten Fähigkeiten eingeschränkt und verfügen meist über korrespondierende Stärken. Dass die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Betrieb erfolgreich gelingen kann und welcher Mehrwert damit für alle Beteiligten verbunden sein kann, zeigten auch die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger. Die prämierten Unternehmen setzten sich gegen mehr als 80 Kandidaten durch. Neben SAP und dem Personaldienstleister Stegmann wurden auch Schneider Electric Sachsenwerk und das Reinigungsunternehmen Forever Clean für ihren Einsatz ausgezeichnet. Ein besonderes Engagement zeigte die Kooperation des Gasthofs Freiämter Hof mit der im selben Haus ansässigen Praxis von Dr. ­Forstreuter-Walbert: Ihnen ist es gelungen, für einen querschnittsgelähmten Industriekaufmann aus zwei Teilzeitstellen eine Vollzeitbeschäftigung zu schaffen. Die ausgezeichneten Unternehmen leisten einen besonderen Beitrag, die Inklusion voranzubringen, und können anderen Unternehmen als Vorbild dienen.

Nähere Informationen unter www.inklusionspreis.de und www.inklusion-gelingt.de


Die BDA

Zwei Tage lang konferierten knapp 200 Lehrkräfte und Schulleitungen von „Starken Schulen“ miteinander auf der Netzkonferenz der BDA am 25./26. Juni 2014 im Haus der Deutschen Wirtschaft. Prämierte Schulen stellten dabei ihre innovativen pädagogischen Konzepte vor: So zeigte die Hermann-von-Helmholtz-Schule Berlin, wie auch mit schwierigen Kindern und Jugendlichen konzentriertes Lernen gelingen kann, und die Pfingstbergschule Mannheim präsentierte ihr Ganztagskonzept, das auf individuelle Förderung baut. Besonders interessant für die Teilnehmenden war der Austausch über die Grenzen der Bundesländer hinweg. Die Reflexion des professionellen Selbstverständnisses als Lehrer und Lehrerin spielte eine tragende Rolle – Lehrkräfte unterrichten nicht nur, sondern erziehen und beraten ihre Schützlinge ebenso und engagieren sich insbesondere in der Übergangsbegleitung in Ausbildung und Beruf.

Nähere Informationen unter www.starkeschule.de

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NETZKONFERENZ „STARKE SCHULE“


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„Driving Competitiveness, ­Employability and Prosperity“

UNIVERSITY ­BUSINESS FORUM

Eine erfolgreiche Kooperation von Unternehmen und Hochschulen ist entscheidender Treiber für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands und Europas. BDA, Europäische Kommission und Hochschulrektorenkonferenz hatten vor diesem Hintergrund am 20./21. November 2014 zu einer hochrangig besetzten Konferenz in Berlin eingeladen. Arbeitgeberpräsident Kramer, Bundesbildungsministerin Wanka und der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz Hippler hielten die Keynotes. In Workshops wurde intensiv über die Themen „Duales Studium“ und „Lebensbegleitendes Lernen“, die Wirkung von Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen sowie die Förderung von Unternehmertum im Studium diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass mehr Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen für die Arbeitsmarktrelevanz der Studienprogramme und die Realisierung lebensbegleitenden Lernens unerlässlich sind.

Nähere Informationen unter www.ubforum-berlin.eu

Berufe entdecken, Zukunft gestalten

GIRLS‘ DAY UND BOYS‘ DAY

24 Schülerinnen des Bonner Clara-Fey-Gymnasiums und sechs Schüler der Integrierten Sekundarschule Hermann von Helmholtz in Berlin-Neukölln folgten der Einladung der BDA zum Girls‘ Day bzw. Boys‘ Day und beschäftigten sich jeweils intensiv mit ihrer zukünftigen Berufs- und Studienwahl und mit gesellschaftlich geprägten Rollenbildern. Die Schüler konnten sich bei ihrem Boys‘ Day über ­Gesundheits-, Pflege- und soziale Berufe informieren und einen Nachmittag die ­Arbeit in einer Kita kennenlernen. Das Programm der Schülerinnen umfasste ­einen Workshop mit Informatikstudentinnen und -absolventinnen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Interviews mit Referentinnen aus unterschiedlichen Abteilungen der BDA und einen Besuch im Deutschen Bundestag bei der Abgeordneten Jana Schimke.

Nähere Informationen unter www.girls-day.de und www.boys-day.de


Die BDA

Der beste beachmanager Deutschlands 2014 kommt aus Mecklenburg-Vorpommern

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BEACHMANAGER

Das Schülerteam „High Wave“ der Integrierten Gesamtschule Baltic Schule Rostock holte den Titel „Bester beachmanager 2014“ beim großen Bundesfinale Ende Juni 2014 in Berlin. Der Kampf um Platz zwei wurde zum bayerischen Duell: Schlussendlich hatte die Montessorischule Wertingen mit ihrem Team „Surfparadise“ knapp die Nase vorn gegenüber den Drittplatzierten „Surf Universe“ von der Mittelschule Holderhecke Bergrheinfeld. Am Bundesfinale nahmen 13 ­beachmanager-Teams mit 45 Schülerinnen und Schüler aus Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen teil. Die Finalteams dürfen zu Recht stolz auf sich sein, denn sie hatten sich bereits in den vorherigen Etappen des Planspielwettbewerbs gegen über 800 Schülerinnen und Schülern durchgesetzt. Um sich mit dem eigenen virtuellen Wassersportcenter erfolgreich am Markt zu behaupten, standen im Finale Kalkulation, Entwicklung von Marketingstrategien und Personalmanagement auf dem Programm. Dass die Teams auch in Sachen Präsentationstechniken einiges dazugelernt hatten, bewiesen sie auf der Abschlussveranstaltung vor zahlreichem Publikum. Das Wirtschaftsplanspiel beachmanager des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT wurde gemeinsam mit Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern von ­SCHULEWIRTSCHAFT Bayern im Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. entwickelt. Initialsponsoren sind bayme – Bayerischer Unternehmensverband ­Metall und Elektro e. V., vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-­ Industrie e. V. sowie die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Gefördert wird das Projekt von McDonald’s Deutschland.

Nähere Informationen unter www.beachmanager.de

Neun SIEGEL-Botschafterschulen beim Schülerfilmwett­ ­ etzwerks Berufswahl-SIEGEL ausgezeichnet bewerb des N Zusammen mit dem Netzwerk Berufswahl-SIEGEL zeichnete das Netzwerk ­SCHULEWIRTSCHAFT am 15. Mai 2014 neun SIEGEL-Botschafterschulen aus. ­SIEGEL-Schulen sind durch das Netzwerk Berufswahl-SIEGEL zertifizierte und ausgezeichnete Schulen mit beispielhafter Berufs- und Studienorientierung. Unter dem Titel „Smart Film Safari 2014“ waren Schülerinnen und Schüler der bundesweit mehr als 1.400 SIEGEL-Schulen dazu aufgerufen, ein Drehbuch zum Thema „Verborgene Helden – Berufe, die keiner kennt, aber jeder braucht“ zu e ­ ntwickeln. Die Siegerteams verfilmten in Berlin ihre Storyboards. Erkundet wurden u. a. Berufe wie Steinmetz/-in, Sattler/-in, Binnenschiffer/-in, Sprengmeister/-in und Hebamme/Entbindungshelfer. Die Kurzfilme wurden in der Deutschen K ­ inemathek präsentiert. Die Schülerteams kamen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Der Schülerwettbewerb „Smart Film Safari", der 2014 zum zweiten Mal stattfand, wurde vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie dem Bereich Bildung und Vermittlung der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen unterstützt.

Nähere Informationen unter www.netzwerk-berufswahlsiegel.de

SMART FILM SAFARI


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

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Reihe | Arbeitsrecht

P ­ UBLIKATIONEN

BROSCHÜRENTITEL STEHT HIER | BDA

(Auswahl)

MINDESTLOHN Neue gesetzliche Rahmenbedingungen und Hinweise für die Praxis

MINDESTLOHN Neue gesetzliche Rahmenbedingungen und Hinweise für die Praxis

INKLUSION UNTERNEHMEN Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – ein Leitfaden

INKLUSION UNTERNEHMEN Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – ein Leitfaden

2014 BILDUNG INKLUSIV Best Practice für Inklusion

Potenziale entfalten durch Inklusion

Unternehmen setzen auf Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Schirmherrschaft

Initiatoren

BEST PRACTICE FÜR INKLUSION Unternehmen setzen auf Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

BILDUNG INKLUSIV Potenziale entfalten durch Inklusion

INTERNATIONALES POTENZIAL FÜR DEUTSCHLANDS ZUKUNFT NUTZEN Kompetenzen für Wissenschaft und Wirtschaft gewinnen

INTERNATIONALES POTENZIAL FÜR DEUTSCHLANDS ZUKUNFT NUTZEN Kompetenzen für Wissenschaft und Wirtschaft gewinnen


Die BDA

EUROPA HAT DIE WAHL

K S WER A D TZ NE

Europäische Arbeitslosenversicherung Eine EALV ist kein geeignetes Instrument, weil die Ungleichgewichte nicht konjunkturell, sondern strukturell bedingt sind. Sie schafft keine Efffizienzgewinne, sondern etabliert vielmehr einen dauerhaften Transfermechanismus. So senkt sie den Anreiz für notwendige nationale Strukturreformen zur Förderung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitsmärkten und zur nachhaltigen soliden Finanzierung der sozialen Sicherheit. Durch Reformverschleppung verfestigt sich die Arbeitslosigkeit.

WORUM GEHT ES? Die Idee einer Europäischen Arbeitslosenversicherung (EALV) zielt darauf ab, als automatischer Stabilisator makroökonomische, konjunkturell bedingte Ungleich­ gewichte zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union abzubauen. Das Europäische Parlament geht von einem hypothetischen Effizienzgewinn von 15 Mrd. € in ausgewählten Mitgliedstaaten aus.

FINANZIERUNGSSALDEN EINER EUROPÄISCHEN ARBEITSLOSENVERSICHERUNG Nettoeinzahlungen in eine EALV (Simulationsrechnung für den Zeitraum 2006–2011) 0,7

Luxemburg

0,29

Niederlande

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19,8

0,13 0,3

Italien in Mrd. €

Staaten, die sich um eine möglichst zügige Eingliederung ihrer Arbeitslosen oder die Vermeidung von Kurzzeitarbeitslosigkeit bemühen, würden durch eine EALV schlechtergestellt, wie z. B. Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Deutschland. Selbst Italien hätte durchgehend in eine EALV im Zeitraum von 2006–2011 eingezahlt, sogar im Krisenjahr 2009.

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0,13 0,08

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in % des BIP

Dass die Mitgliedstaaten, die bereits vor der Krise durch schmerzhafte Reformprozesse gegangen sind, durch eine EALV schlechtergestellt würden, ist den Menschen kaum zu vermitteln, erst recht nicht, wenn denen Mittel zugewiesen werden, die die notwendigen nationalen Reformen nicht durchgeführt haben. Quelle: IAB, 2014

PRIORITÄTEN DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT 2014–2019 Die EALV kann die strukturellen Fehlentwicklungen in den einzel­ nen Staaten nicht korrigieren. Notwendig sind Strukturreformen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und für einen funktionierenden, dynamischen Arbeitsmarkt. Die länderspezifischen Empfehlungen enthalten geeignete Maß­ nahmen, um die strukturell bedingten Ungleichgewichte abzu­ bauen. Sie müssen zukünftig mithilfe verbindlicher Vereinbarun­ gen zwischen Mitgliedstaaten, EU­Kommission und Rat unter entsprechender Einbindung der nationalen Parlamente und der Sozialpartner besser umgesetzt werden.

Herausgeber: BDI/BDA The German Business Representation

Die Anstrengungen zur Reform der nationalen Arbeitsmärkte, zur Sanierung der öffentlichen Haushalte und zur Verbesserung des Investitionsklimas müssen erhöht werden, um die Voraus­ setzungen für Beschäftigungswachstum zu schaffen. Insbeson­ dere müssen Zugangshindernisse zum Arbeitsmarkt, die haupt­ sächlich junge Menschen betreffen, abgebaut werden.

Ansprechpartner: BDA – Arbeitsmarkt T +49 30 2033­1400 c.ramb@arbeitgeber.de

FACT SHEETS FÜR DIE EUROPÄISCHE LEGISLATURPERIODE 2014–2019

ELTERN ERWÜNSCHT!? Leitfaden Elternarbeit

LEISTUNGSBERICHT SCHULEWIRTSCHAFT

151


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Im Sommer 2014 schaltete die BDA ihren neuen Internetauftritt frei. Der Schwerpunkt des Relaunchs lag auf der Nutzung des Responsive Webdesign. Ziel war es, die Homepage für alle Endgeräte wie Desktop, Tablet oder Smartphone zu optimieren. Ergebnis ist ein nutzerfreundlicher Internetauftritt mit einem modernen Erscheinungsbild – unabhängig vom Endgerät. Damit können Besucher bequem auch von unterwegs alle Informationsangebote der BDA nutzen.

RELAUNCH DES BDA-INTERNET­ AUFTRITTS

Ein weiteres Ziel des Relaunchs war, die vielen Informationen der BDA in eine übersichtlichere Struktur einzubetten. Mit der Neugestaltung ist ein schnellerer Zugriff auf die gewünschten Informationen gewährleistet. Dies betrifft in erster Linie, aber nicht nur, bewährte Formate wie kompakt, argumente oder „Themen A–Z“.

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Tarifeinheit gesetzlich Tarifeinheit regeln gesetzlich Tarifeinheit regeln gesetzlich regeln

SEP 2014

SEP 2014

Die Bundesregierung hat für denDie Herbst Bundesregierung 2014 einen Gesetzentwurf hat für denDie Herbst angekündigt, Bundesregierung 2014 einen Gesetzentwurf hat für den Herbst angekündigt, 2014 einen Gesetzentwurf angekündigt, durch den die im Koalitionsvertrag durch vereinbarte den die im gesetzliche Koalitionsvertrag Regelung durch vereinbarte der den Tarifeindie im gesetzliche Koalitionsvertrag Regelungvereinbarte der Tarifeingesetzliche Regelung der Tarifeinheit umgesetzt werden soll. Dazu heit sind umgesetzt in der Bundesregierung werden soll. Dazu im heit sind Juli umgesetzt 2014 in derEckBundesregierung werden soll. Dazu im sind Juli 2014 in derEckBundesregierung im Juli 2014 Eckpunkte abgestimmt worden, nachpunkte denenabgestimmt Tarifpluralitäten worden, aufgelöst nachpunkte denen werden abgestimmt Tarifpluralitäten sollen, worden, aufgelöst nach denen werden Tarifpluralitäten sollen, aufgelöst werden sollen, um die Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. des Tarifvertragssystems um die Soweit Funktionsfähigkeit sich sicherzustellen. des Tarifvertragssystems Soweit sich sicherzustellen. Soweit sich in einem Betrieb Tarifverträge unterschiedlicher in einem BetriebGewerkschaften Tarifverträge unterschiedlicher inüberschneiden, einem BetriebGewerkschaften Tarifverträge unterschiedlicher überschneiden,Gewerkschaften überschneiden, soll der Tarifvertrag der Gewerkschaft soll derzur Tarifvertrag Anwendung derkommen, Gewerkschaft soll dieder imzur Tarifvertrag Betrieb Anwendung derkommen, Gewerkschaft die imzur Betrieb Anwendung kommen, die im Betrieb mehr Mitglieder hat (Mehrheitsgewerkschaft). mehr Mitglieder hat (Mehrheitsgewerkschaft). mehr Mitglieder hat (Mehrheitsgewerkschaft).

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I N H A LT

Tarifrecht

Tarifeinheit gesetzlich regeln Die Bundesregierung hat für den Herbst 2014 einen Gesetzentwurf angekündigt, durch den die im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Regelung der Tarifeinheit umgesetzt werden soll. Dazu sind in der Bundesregierung im Juli 2014 Eckpunkte abgestimmt worden, nach denen Tarifpluralitäten aufgelöst werden sollen, um die Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems sicherzustellen. Soweit sich in einem Betrieb Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften überschneiden, soll der Tarifvertrag der Gewerkschaft zur Anwendung kommen, die im Betrieb mehr Mitglieder hat (Mehrheitsgewerkschaft).

$UEHLWJHEHU $NWXHOO Eine solche – betriebliche Tarifpluralitäten auflösende – gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ist überfällig. Sie muss die von Tarifverträgen ausgehende Friedenspflicht gewährleisten. Nur dann erfüllt sie die, vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betonte und als Rechtfertigung der Tarifautonomie herangezogene Aufgabe von Tarifverträgen, die Arbeitsbeziehungen zu ordnen

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I N H A LT

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Tarifrecht

I N H A LT

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Arbeits- und Tarifrecht

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SEP 2014 ± 1RYPHEHU

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SEP 2014

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Eine solche – betriebliche TarifpluralitäEine solche und– zubetriebliche befrieden. Die TarifpluralitäBDAEine wird solche daherund weiter – zubetriebliche befrieden. Die TarifpluralitäBDA wird daherund weiter zu befrieden. Die BDA wird daher weiter ten auflösende – gesetzliche Regelung ten auflösende der nachdrücklich – gesetzliche dafürRegelung werben, ten auflösende der dass Tarifplunachdrücklich – gesetzliche dafürRegelung werben, der dass Tarifplunachdrücklich dafür werben, dass TarifpluTarifeinheit ist überfällig. Sie muss Tarifeinheit die von ralitäten, ist überfällig. die zuSie einer muss Spaltung Tarifeinheit die von derralitäten, ist Belegüberfällig. die zuSie einer muss Spaltung die von derralitäten, Beleg- die zu einer Spaltung der BelegTarifverträgen ausgehende Friedenspflicht Tarifverträgen schaften ausgehende führen und Friedenspflicht die Friedenswirkung Tarifverträgen schaften des ausgehende führen und Friedenspflicht die Friedenswirkung schaften des führen und die Friedenswirkung des gewährleisten. Nur dann erfüllt sie die, gewährleisten. vom Tarifvertragssystems Nur dann erfüllt sie daher die, gewährleisten. invom Frage Tarifvertragssystems stellen, Nur dann erfüllt sie daher die,invom Frage Tarifvertragssystems stellen, daher in Frage stellen, Bundesverfassungsgericht immer Bundesverfassungsgericht wieder durch eine gesetzliche immer Regelung Bundesverfassungsgericht wiederder Tarifeindurch eine gesetzliche immer Regelung wiederder Tarifeindurch eine gesetzliche Regelung der Tarifeinbetonte und als Rechtfertigung der Tarifaubetonte undheit alsaufgelöst Rechtfertigung werden.der Tarifaubetonte undheit alsaufgelöst Rechtfertigung werden.der Tarifauheit aufgelöst werden. tonomie herangezogene Aufgabe von tonomie Tarif- herangezogene > Fortsetzung Aufgabe auf S. 2 von tonomie Tarif- herangezogene > Fortsetzung Aufgabe auf S. 2 von Tarif> Fortsetzung auf S. 2 verträgen, die Arbeitsbeziehungen zuverträgen, ordnen die Arbeitsbeziehungen zuverträgen, ordnen die Arbeitsbeziehungen zu ordnen

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I N H A LT Arbeits- und Tarifrecht

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Die BDA

Verbessert wurde auch die allgemeine Suchfunktion. Publikationen und Wissenswertes können jetzt mithilfe von Suchfiltern leichter und schneller durchsucht werden. Mit dem Relaunch wird die BDA aktuellen digitalen Standards vollauf gerecht und bietet den Nutzern ein deutlich optimiertes Informationsangebot.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

BDA-GREMIEN Stand: 1. Januar 2015

Das Präsidium ist das zentrale Entscheidungsorgan der Bun­desvereinigung der Deutschen A ­ r­beitgeberverbände. Es leitet die Tätigkeit der BDA im Rahmen der Richt­linien des Vorstands. Das Präsidium diskutiert in regelmäßigen Abständen aktuelle sozialpolitische Fragen und bestimmt dazu die Position der BDA. Es setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, acht Vize­präsidenten, einschließlich des Schatzmeisters, sowie weiteren Mitgliedern des ­Präsidiums.

PRÄSIDENT Ingo Kramer Präsident Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Geschäftsführer J. Heinr. Kramer Firmengruppe

EHRENPRÄSIDENT Prof. Dr. Dieter Hundt Ehrenpräsident Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Aufsichtsratsvorsitzender Allgaier Werke GmbH

VIZEPRÄSIDENTEN Dr. h. c. Josef Beutelmann

Prof. Randolf Rodenstock

Vorsitzender Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland Aufsichtsratsvorsitzender Barmenia Versicherungen

Geschäftsführender Gesellschafter Optische Werke G. Rodenstock GmbH & Co. KG

Dr. Gerhard F. Braun

Margret Suckale

Präsident Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz Beiratsmitglied Karl Otto Braun Gruppe

Präsidentin Bundesarbeitgeber­ verband Chemie Mitglied des Vorstands BASF SE

Dr. Rainer V. Dulger

Präsident Zentralverband des ­Deutschen Handwerks Geschäftsführender Gesellschafter Wollseifer Grundbesitzgesellschaft GmbH & Co. KG

Präsident GESAMTMETALL Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie Geschäftsführender Gesellschafter ProMinent Dosiertechnik GmbH

Arndt G. Kirchhoff Präsident METALL NRW Präsident Institut der deutschen W ­ irtschaft Köln Geschäftsführender Gesellschafter Kirchhoff Holding GmbH & Co. KG

Elke Strathmann

Hans Peter Wollseifer


Die BDA

PRÄSIDIUMSMITGLIEDER Dr. Frank Appel

Bodo Finger

Vorstand Arbeitgeberverband ­Postdienste Vorstandsvorsitzender Deutsche Post AG

Präsident Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft Geschäftsführender Gesellschafter Chemnitzer Zahnradfabrik GmbH & Co. KG

Thomas Bäumer Vizepräsident Bundesarbeitgeber­ verband der Personaldienstleister Geschäftsführer TUJA Zeitarbeit GmbH

Werner M. Bahlsen Präsident Unternehmerverbände Niedersachsen Vorsitzender der Geschäftsführung Bahlsen GmbH & Co. KG

Dr. Bernhard Beck

Heide Franken Vorstandssprecherin Walter-Raymond-Stiftung Geschäftsführerin Randstad ­Deutschland GmbH & Co. KG

Alfred Gaffal Präsident Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft Aufsichtsratsvorsitzender Wolf GmbH

Vorsitzender Vereinigung der Arbeitgeberverbände energieund versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen­ Vorstandsmitglied EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Wolfgang Goebel

Hans-Dieter Bremer

Hauptgeschäftsführer Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Geschäftsführer Beton-Service GmbH

Wolfgang Brinkmann Vizepräsident Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie Geschäftsführender Gesellschafter bugatti GmbH

Präsident Bundesverband der Systemgastronomie Vorstandsmitglied McDonaldʼs Deutschland Inc.

Dr. Reinhard Göhner

Dr. Rüdiger Grube Vorstandsvorsitzender Deutsche Bahn AG

Helmut Heinen

Vorstandsmitglied BMW AG

Präsident Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger Geschäftsführer Heinen-Verlag GmbH

Dr. Jürgen Deilmann

Dr. Fritz-Heinz Himmelreich

Ehrenmitglied im Präsidium Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Beiratsmitglied Deilmann Montan GmbH

Vorm. Hauptgeschäftsführer ­Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Milagros Caiña-Andree

Martin Empl Präsident Gesamtverband der ­Deutschen Land- und Forstwirtschaft­ lichen Arbeitgeberverbände

Brigitte Faust Präsidentin Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss HR Director Employee & Industrial Relations Coca-Cola Erfrischungs­ getränke AG

Hartmut Koch Präsident Verband der Wirtschaft Thüringens Geschäftsführender Gesellschafter TIBOR EDV Consulting GmbH

Helmut F. Koch Vorsitzender Arbeitgeberverband Stahl Aufsichtsratsmitglied Mannesmann­ röhren-Werke GmbH

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Dr. Walter Koch

Wilfried Porth

Ehrenmitglied im Präsidium Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Gesellschafter Dillinger Fabrik ­gelochter Bleche GmbH

Vorstandsmitglied Daimler AG Vorstandsvorsitzender Hanns Martin Schleyer-Stiftung

Dr. Thomas Kremer

Prof. Dr. Siegfried Russwurm Vorstandsmitglied Siemens AG

Vorstandsmitglied Deutsche Telekom AG

Josef Sanktjohanser

Gregor Lehnert

Präsident Handelsverband Deutschland – HDE PETZ REWE GmbH

Präsident Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Geschäftsführer UGL Unternehmensgruppe Gregor Lehnert

Dr. Stephan Leithner Vorsitzender Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes Vorstandsmitglied Deutsche Bank AG

Horst-Werner Maier-Hunke Präsident unternehmer nrw ­Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen Geschäftsführer DURABLE Hunke & Jochheim GmbH & Co. KG

Wolf Matthias Mang Präsident Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände Geschäftsführer Arno Arnold GmbH

Dr. Wilhelm von Moers Vizepräsident Bundesverband G ­ roßhandel, Außenhandel, ­Dienstleistungen Geschäftsführer Handelshof ­Management GmbH

Dr. Udo Niehage Präsident Vereinigung der ­Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg Senior Vice President Siemens AG

Dr. Arend Oetker Geschäftsführender Gesellschafter Dr. Arend Oetker Holding GmbH & Co. KG

Andreas Schmieg Vizepräsident Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Geschäftsführender Gesellschafter TS Brandschutz GmbH

Dr. Heinrich Spies Präsident Hauptverband Papierund Kunststoffverarbeitung Geschäftsführender Gesellschafter May + Spies GmbH

Bernd Tönjes Präsident Gesamtverband Steinkohle Vorstandsvorsitzender RAG Aktien­ gesellschaft

Dr. Bettina Volkens Präsidentin Arbeitgeberverband Luftverkehr Vorstandsmitglied Deutsche Lufthansa AG

Uli Wachholtz Präsident UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein Geschäftsführer Karl Wachholtz Verlag GmbH & Co KG

Dr. Stefan Wolf Vorsitzender SÜDWESTMETALL ­Verband der Metall- und Elektro­ industrie Baden-Württemberg Vorstandsvorsitzender ElringKlinger AG


Die BDA

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BDA-VORSTAND

VORSITZENDE DER ­AUSSCHÜSSE

GEMEINSAMES PRÄSIDIUM VON BDA UND BDI

Neben den gewählten Mitgliedern des Präsidiums gehören folgende Damen und Herren dem Vorstand an:

Dr. Gerhard F. Braun

Alternierende Vorsitzende

Prof. Thomas Bauer Werner Bayreuther Michael Behrendt Oswald Bubel Werner Dacol Frank Dupré Volker Enkerts Ernst Fischer August Forster Rainer Göhner Thomas Greiner Klemens Gutmann Jörg Hagmaier Matthias Hartung Dr. Wolfgang Heer Wilfried Hollmann Franz-Bernd Köster Ulrich Köster Martin Krengel Peter Kurth Thomas Lambusch Dr. Walther Otremba Wolfgang Poppen Reinhard C. Runte Karl-Heinz Schneider Jürgen Schitthelm Birgit Schwarze Dietmar Schweizer Johannes Schwörer Norbert Steiner Dr. Sven Vogt Ulrich Weber Dietmar Welslau Michael Wenzel Prof. Dr. Franz-Josef Wodopia

Hans-Dieter Bremer

BDA/BDI-Fachausschuss Bildung, ­Berufliche Bildung

Ingo Kramer Ulrich Grillo

Ausschuss Arbeitssicherheit

Milagros Caiña-Andree Ausschuss Betriebliche Altersvorsorge

Brigitte Faust Ausschuss Arbeitsmarktfragen

Prof. Dr. Michael Heise Ausschuss Volkswirtschaftliche Fragen

Ingrid Hofmann Ausschuss Betriebliche Personalpolitik

Prof. Randolf Rodenstock Ausschuss Soziale Sicherung

Prof. Randolf Rodenstock Haushaltsausschuss

Prof. Dr. Siegfried Russwurm Ausschuss Sozialpolitik in der EU

Elke Strathmann Ausschuss Lohn- und Tarifpolitik

Margret Suckale Arbeitsrechtsausschuss

Weitere Mitglieder des Präsidiums Prof. Thomas Bauer Dr. h. c. Josef Beutelmann Dr. Gerhard F. Braun Dr. Marijn Dekkers Dr. Rainer V. Dulger Dr. Reinhold Festge Dr. Heinrich Hiesinger Prof. Dr. Hans Peter Keitel Prof. Dieter Kempf Arndt G. Kirchhoff Ingeborg Neumann Prof. Randolf Rodenstock Elke Strathmann Margret Suckale Matthias Wissmann Hans Peter Wollseifer Michael Ziesemer Dr. Reinhard Göhner Dr. Markus Kerber


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

IN MEMORIAM

Sie waren der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in lang­ jähriger Mitarbeit verbunden und hatten wesentlichen Anteil an der Gestaltung unternehmerischer Sozialpolitik.

Prof. Dr. Klaus Murmann Prof. Dr. Klaus Murmann war von 1986 bis 1996 Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Er setzte in seiner Amtszeit auf den offenen Austausch mit allen gesellschaftlichen Gruppen sowie eine starke Sozialpartner­ schaft. Zugleich trug er die Interessen der deutschen Arbeitgeber engagiert und deutlich in die Öffentlichkeit. Sein Name ist untrennbar mit der Forderung nach mehr Eigeninitiative der Gesellschaft und Gestaltungsfreiheit für die Unterneh­ men verbunden. Mit Klaus Murmann verliert die deutsche Wirtschaft einen ihrer profiliertesten und angesehensten Repräsentanten. Sein besonderes Engagement galt der Bildungspolitik und dem Erfolg der von ihm initiierten Stiftung der Deut­ schen Wirtschaft. In das von ihm begründete Studienförderwerk Klaus Murmann hat er wesentliche Teile seines Vermögens eingebracht. Für seine weitsichtigen Bildungsinitiativen haben ihm die Universitäten Kiel und Leipzig die Ehrendoktor­ würde verliehen. 2007 wurde er mit der Ehrenprofessur des Landes SchleswigHolstein ausgezeichnet. 13. Oktober 2014

Alexander Schön Ehemaliger Vorsitzender Landesvereinigung der Unternehmerverbände in Hamburg 3. Dezember 2013

Dr. Ulrich Hartmann Ehemaliges kooptiertes Mitglied im Präsidium der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände 13. Januar 2014

Dr. Dierk Lindemann Ehemaliger Geschäftsführer Verband Deutscher Reeder 17. März 2014

Ulrich Alfred Büchner Ehemaliger Vorsitzender Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft Ehemaliger Präsident VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen Ehemaliger Verbandsratsvorsitzender GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen 6. April 2014


Die BDA

Hermann Bahlsen Ehemaliger Präsident der Unternehmerverbände Niedersachsen und langjähriger Ehrenpräsident Ehemaliger Vorsitzender Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) Ehemaliges Vorstandsmitglied Institut der deutschen Wirtschaft Köln Ehemaliger Vorstandsvorsitzender Verband der Ernährungswirtschaft Niedersachsen/Bremen 6. Juni 2014

Christoph Sieber-Rilke Ehemaliger Vorsitzender Wirtschaftsverband Papier Baden-Württemberg – WVP 27. August 2014

Dr. Nikolaus Fasolt Ehemaliger Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) 29. August 2014

Dr. rer. pol. Göke D. Frerichs Ehemaliger Hauptgeschäftsführer Bundesverband des deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) Ehemaliger Vorsitzender Verband Großhandel Außenhandel Verlage und Dienstleistungen Hessen (AGH) 26. September 2014

Dr. Otmar Zwiebelhofer Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands Arbeitgeberverband SÜDWESTMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Ehemaliger Vizepräsident GESAMTMETALL Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie 8. November 2014

Carl Albert Schiffers Ehemaliger Vizepräsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände 28. November 2014

WIR GEDENKEN IHRER.

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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

LANDESVEREINI­ GUNGEN UND BDA-­MITGLIEDSVERBÄNDE

UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Die Unternehmensverbände im Lande Bremen e. V. Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V.

unternehmer nrw Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e. V.

Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. (VSW) Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

Verband der Wirtschaft Thüringens e. V.

Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU)

Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e. V. Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Arbeitgeber Baden-­Württemberg – Landesvereinigung ­B adenWürttembergischer ­A rbeitgeberverbände e.  V.


Die BDA

Arbeitgeber Baden-Württemberg – Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e. V. www.agv-bw.de

d AC

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V. www.aw-sa.de

AdC

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. www.agv-online.de

AdC

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

Arbeitgeberverband der Deutschen Lederindustrie e.V.

AdC

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

161

Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitätsund Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) www.agv-move.net

d AC

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e. V. www.adc-online.de

AdC

Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.

Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie (ADK) e. V. www.adk-verband.de

AdC

Arbeitgeberverband der Deutschen Lederindustrie e. V. www.vbu-net.de

Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland www.agv-vers.de

Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e. V. www.agvbanken.de

Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V. – Eisenbahnen, Berg- und Seilbahnen, Kraftverkehrsbetriebe – www.agvde.de

Arbeitgeberverband Luftverkehr e. V. (AGVL) www.agvl.de

Arbeitgeberverband Pflege e. V. www.arbeitgeberverband-pflege.de

Arbeitgeberverband Postdienste e. V. www.agv-postdienste.de

Arbeitgeberverband Stahl e. V. www.agvstahl.de


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e. V. (ANG) www.ang-online.com

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. www.bde-berlin.de

Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V. www.bavc.de

Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) www.personaldienstleister.de

Bundesarbeitgeberverband Glas und Solar e. V. www.bagv.de

Bundesverband Briefdienste e. V. www.briefdienste-online.de

Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e. V. www.hdsl.eu

BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT (BDSW) Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. www.bdsw.de

Bundesverband der Systemgastronomie BdS e. V. www.bundesverband-systemgastronomie.de

Bundesverband der Zigarrenindustrie e. V. (BdZ) www.zigarren-verband.de

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. www.bdzv.de

Bundesverband Druck und Medien e. V. www.bvdm-online.de

Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. www.galabau.de

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. www.bga.de


Die BDA

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Bundesverband Keramische Industrie e. V. www.keramverbaende.de

DER MITTELSTANDSVERBUND ZGV www.mittelstandsverbund.de

Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. www.debriv.de

Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Theater und Orchester www.buehnenverein.de

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) www.dehoga-bundesverband.de

Die Unternehmensverbände im Lande Bremen e. V. www.uvhb.de

DSSV e. V. Arbeitgeberverband deutscher Fitnessund Gesundheits-Anlagen www.dssv.de

GESAMTMETALL Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der ­ Metall- und Elektro-Industrie e. V. www.gesamtmetall.de

Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen ­Arbeitgeberverbände e.  V. www.glfa.de

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. – Arbeitgeberverbund – www.textil-mode.de

Gesamtverband Steinkohle e. V. (GVSt) www.gvst.de

Handelsverband Deutschland – HDE www.einzelhandel.de

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. www.bauindustrie.de

Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e. V. www.hdh-ev.de


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BDA | GESCHÄFTSBERICHT 2014

Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) e. V. www.hpv-ev.org

Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU) www.lvu.de

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden www.baustoffindustrie.de

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Telekommunikation (ArgeTel)

Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Verkehr (SAV)

unternehmer nrw Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e. V. www.unternehmernrw.net

Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) www.zdh.de

Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. www.uvn-online.de

UVNord – Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e. V. www.uvnord.de

Verband der Wirtschaft Thüringens e. V. www.vwt.de

Verband Deutscher Reeder e. V. www.reederverband.de

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ) www.vdz.de

VEREIN DER ZUCKERINDUSTRIE E.V. Verein der Zuckerindustrie www.zuckerverbaende.de

Vereinigung der Arbeitgeberverbände der Deutschen Papierindustrie e. V.

Vereinigung der Arbeitgeberverbände der Deutschen Papierindustrie e. V. www.vap-papier.de


Die BDA

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Vereinigung der Arbeitgeberverbände energie- und ­versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen (VAEU) www.vaeu.de

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. www.vbw-bayern.de

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. www.vhu.de

Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e. V. www.vsu.de

Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. (VSW) www.vsw-direkt.de

Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V. www.vumv.de

Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. www.uvb-online.de

VKS – Verband der Kali- und Salzindustrie e. V. www.vks-kalisalz.de

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. www.zdb.de


PRÄSIDENT Ingo Kramer Sekretariat Ulrike Kümpel-Moderau T -1004 F -1005

HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER MITGLIED DER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRUNG

Dr. Reinhard Göhner

Alexander Gunkel*

Claudia Kurschat T -1008 F -1015

Sekretariat Ulrike Kümpel-Moderau Marina Reikowski T -1007/1006 F -1005

hgf.mail@arbeitgeber.de

hgf.mail@arbeitgeber.de

Sekretariat

VERWALTUNG UND VERBANDSORGANISATION

SOZIALE SICHERUNG

VOLKSWIRTSCHAFT | FINANZEN | STEUERN | WALTER-RAYMONDSTIFTUNG

ARBEITS- UNDTARIFRECHT

LOHN- UND TARIFPOLITIK

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

organisation@arbeitgeber.de

soziale.sicherung@arbeitgeber.de

volkswirtschaft@arbeitgeber.de

arbeitsrecht@arbeitgeber.de

tarifpolitik@arbeitgeber.de

Adressverwaltung Manuel Schiller Verena Winter

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Arbeitswissenschaft

Organisation Kornelia Wendt

Redaktion SAE Barbara Braun Franziska Caroline Lerch

TarifService Tarifauswertungen | Tarifdatenbank | Tarifarchiv Astrid Bohn Michaela Grebasch T -1312 F -1305

Ulrich Hüttenbach* Martin Pulm

Janet Wiecker Janine Spolaczyk T -1100 F -1105

Einkauf und Services

Sven Kochanowski einkauf.mail@arbeitgeber.de Bibliothek Anke Beyer-Stamm Service Frank Halup Astrid Leu

Dr. Volker Hansen Saskia Osing

Simone Scharf Heike Bozan T -1600 F -1605

Gerald Friedrich Dr. Martin Kröger Dominik Naumann Dr. Anne Scholz Florian Swyter

Norbert Breutmann Dr. Birgit Verworn

Dr. Oliver Perschau Benjamin Koller*

Cornelia Hentschel T -1950 F -1955

Dr. Marion Eberlein Elisaveta Gomann

Finanzen

Martin Pulm Claudia Berthe Gudrun Häntsch Viola Rieche finanzen.mail@arbeitgeber.de

Informations- und Kommunikationstechnik Martin Brüning Thomas Hyrbaczek Christian Seipp Hans-Jürgen Tunze iuk.mail@arbeitgeber.de

Personal

Astrid Zippel Katrin Rennicke personal.mail@arbeitgeber.de

Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung Sekretariat

Dr. Oliver Perschau

Carola Wünsche T -1604 F -1605

Sekretariat

soziale.sicherung@arbeitgeber.de

info@iswa-online.de

Seminarorganisation Ellen Dumschat T -1954 F -1955

Roland Wolf Thomas Prinz

Manuela Hahn Marion Hirte Maria Kislat Beate Murtezani T -1200 F -1205

Eva Barlage-Melber Martin Eckstein Viktoria Killian Dr. Quốc-Thắng Nguyễn Margrit Nölke Kerstin Plack John F. Schilling Stefan Sträßer

Andre Müller Dr. Mandy Reichel

Marina Fahrentholtz Katrin Franz T -1300 F -1305

Cay Frederic Horstmann Natalia Stolz

TarifService@arbeitgeber.de


T +49 30 2033-0 F +49 30 2033-2105 bda@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 1. Januar 2015 * Qualitätsmanagementkoordinator

MITGLIED DER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRUNG

Peter Clever

Sekretariat Manuela Poniwaß T -1009 F -1015 hgf.mail@arbeitgeber.de

PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

PLANUNG | KOORDINATION | GRUNDSATZFRAGEN

ARBEITSMARKT

BILDUNG | BERUFLICHE BILDUNG

EUROPÄISCHE UNION UND INTERNATIONALE SOZIALPOLITIK

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

Sekretariat

presse@arbeitgeber.de

grundsatz@arbeitgeber.de

arbeitsmarkt@arbeitgeber.de

bildung@arbeitgeber.de

europa@arbeitgeber.de

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Referenten (m/w)

Internet Andreas Timm

Büro des Präsidenten und des Hauptgeschäftsführers

Betriebliche Personalpolitik

Dr. Viktor Otto Jörg Swane

Claudia Bubbel Sabine Block T -1800 F -1805

Arne Franke Simon Krause

Kristian Schalter

Kati Hildebrandt T -1070 F -1075

Alexander Humbert Wolfram Sieg

Kristian Schalter Dr. Hans-Christian Crueger

Christina Ramb Alexander Wilhelm

Andrea Unger Marion Blumauer T -1400 F -1405

Dr. Carmen Eugenia Bârsan Florian Berg Julia Annekatrin Böck Helena Schmechel Dr. Jupp Zenzen

Dr. Alexander Böhne Nora Fasse

Dr. Barbara Dorn Dr. Donate Kluxen-Pyta Dr. Irene Seling Katja Rasch Allmuth Rudolf Sevim Ünal T -1500 F -1505

Dr. Lena Behmenburg Yvonne Kohlmann Frauke Mau Dr. Isabel Rohner Petra Sprenger

Renate Hornung-Draus Antje Gerstein Paul Noll Bianca Voyé Maria Scheibner Konstanze Wilgusch T -1900 F -1905

Christina Breit Max Conzemius Martin Kumstel

BDI/BDA The German Business Representation Antje Gerstein

Referenten (m/w) Anton Bauch Brigitte De Vita Séverine Féraud Anne Meister

Sekretariat

Sekretariat

Organisation

bph.mail@arbeitgeber.de

arbeitsmarkt@arbeitgeber.de

bruessel@arbeitgeber.de

Sabrina Paul T -1020 F -1025

Doreen Mertens T -1410 F -1405

Astrid Schwarz Monika Langhals T +32 2 792 10 50 F +32 2 792 10 55


BDA VIELFACH VERANTWORTLICH BETEILIGT Die BDA vertritt die Interessen der Arbeitgeberverbände in zahlreichen Institutionen, ­in verantwortungsvollen und mitgestaltenden Funktionen – auf nationaler und internationaler Ebene. Die Übersicht zeigt eine Auswahl wichtigster Institutionen.

ARBEIT & SOZIALES Antidiskriminierungsstelle des Bundes

German Industrial Relations Association (GIRA)

Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba)

Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA)

Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV)

Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik (GES)

Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz

Gesellschaft für Sozialen Fortschritt (GFSF)

Ausschuss zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans

Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG)

Begleitausschuss und Steuerungsgruppen zum Bundes­ programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beirat der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung Bundesagentur für Arbeit: Beratender Ausschuss für ­behinderte Menschen

Industrie-Hilfsverein Industrie-Pensions-Verein (IPV) Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa)

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi)

Künstlersozialkasse

Bundesarbeitsministerium: Arbeitsgruppe Betriebliche ­Gesundheitsförderung, Arbeitsstättenausschuss, ­Ausschuss für Arbeitsmedizin, Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen, Betriebssicherheitsausschuss, Tarifausschuss, Forschungsbeirat Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) Bündnis „Zukunft der Industrie“ Demografiestrategie der Bundesregierung Deutsche Gesellschaft für Personalführung Deutscher Sozialrechtsverband Deutsches Institut für Normung (DIN) Fachkräfteallianz der Bundesregierung Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA)

UND B FACH

LAND VERE

Nationale Arbeitsschutzkonferenz Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft (RKW) REFA Bundesverband e. V./Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung REHADAT – Informationssystem zur beruflichen ­Rehabilitation Sozialbeirat – Beratungsgremium für die gesetzgebenden Körperschaften und die Bundesregierung Stiftung für das behinderte Kind Verband deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) Verein Deutscher Ingenieure (VDI) Versorgungsverband deutscher Wirtschafts­organisationen (VdW)

Bereiche:

· Industrie · Handel · Finanzwirtscha · Verkehr · Handwerk · Dienstleistunge · Landwirtschaft · Verkehr | Trans

Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft

EUROPA BUSINESSEUROPE

CEN European Committee for Standardization

Beratender Ausschuss der EU für Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Beratender Ausschuss für Berufsbildung der EU Beratender Ausschuss der EU für Sicherheit und G ­ esundheit am Arbeitsplatz Bologna Follow-up Group Cedefop – Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebensund Arbeitsbedingungen, Dublin Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (ESWA)


RECHT

SOZIALVERSICHERUNG

Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeits­gericht (ehrenamtliche Richter)

Bundesagentur für Arbeit Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutscher Arbeitsgerichtsverband: Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht

GKV-Spitzenverband

Deutscher Juristentag

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der ­Europäischen Gemeinschaft (IAAEG) an der Universität Trier

AOK-Bundesverband + AOK Nordost Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen Techniker Krankenkasse Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

BILDUNG Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT

Internationale Agentur zur Qualitätssicherung im Hochschulbereich (FIBAA)

Bundesbildungsministerium: Beirat für Ausbildungsförderung

DESH­VERBÄNDE

DESEINIGUNGEN

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)

Bundesinstitut für Berufsbildung Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutsches Studentenwerk Forschungszentrum betriebliche Bildung (f-bb) Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitäts­ sicherungssystemen in der beruflichen Bildung mbH (CERTQUA)

MINT Zukunft SEQUA – Stiftung für Wirtschaftliche Entwicklung und Berufliche Qualifizierung „Starke Schule“ der Hertie-Stiftung Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)

THINK TANKS UND STIFTUNGEN

aft

en t sport | Logistik

Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA)

Statistisches Bundesamt

ifo – Institut für Wirtschaftsforschung

Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik Deutschland

Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft

Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik

Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Birmingham University: Birmingham Business School

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Institut für Weltwirtschaft

KIRCHE MEDIEN INTERNATIONALES International Labour Organization (ILO)

Arbeitskreis evangelischer ­Unternehmer (AEU)

ZDF: Verwaltungs- und Fernsehrat

Bund Katholischer ­Unternehmer

ARD: Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)

Evangelische Kirche in Deutschland: Kammer für Soziale Ordnung

International Organisation of Employers (IOE)

Deutsche Welle: ­Verwaltungsrat

Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit

Deutschlandradio

The Business and Industry Advisory ­Committee to the OECD (BIAC)

RTL: Programmausschuss

Zentralkomitee der deutschen ­Katholiken: ­Sachbereich 3/ Gesellschaftliche ­Grundfragen


BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Redaktionsschluss: 16. Dezember 2014 Fotografie: (Titel) Maskot | Getty Images (Titel) Marco2811, (18) detailblick, (27) pixelrobot, (28) FotoIEdhar, (34) pressmaster, (76) industrieblick, (87) Robert Kneschke, (92) Alexander Raths, (100) jorisvo, (105) contrastwerkstatt, (109) fotomek, (110) Kzenon, (116) Gina Sanders, (121) Fotolia XXV, (127) jamdesign | Fotolia.com (6) Dirk Freder, (12) fatihhoca, (39) Yuri_Arcurs, (44) monkeybusinessimages, (50) AlexRaths, (59) Christopher Futcher, (64) adisa, (68) 4774344sean, (82) michaeljung, (118) bugphai | iStockphoto.com (9, 84) Ingo Kramer BDA | Chaperon (16) Suckale | BASF (30) Dulger | GESAMTMETALL (38) Strathmann | Continental AG (71) Caiña-­Andree | BMW AG (74) Beutelmann | Barmenia (95) Thomas Köhler, Thomas Imo | www.photothek.net (136, 138-140) Marc Steffen Unger | www.ms-unger.de (138-140) Simone M. Neumann | www.simone-m-neumann.de (138-140, 141, 144, 148, 149) Christian Kruppa | www.christiankruppa.de (142-143, 147, 148) Andreas Timm | BDA (145) Alexander Louvet | www.powershoots.be (146) zeichensetzen Medienagentur | www.zeichensetzen.de (149) Katrin Streicher | www.katrinstreicher.de



www.arbeitgeber.de


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