Arbeitgeber aktuell - April 2012

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die Zusagen stets auch der Arbeitgeber und bei Pensionsfonds darüber hinaus der PensionsSicherungs-Verein als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung haftet. Negative Wirkungen für die betriebliche Altersvorsorge drohen durch die von der Kommission angekündigte Wiederaufnahme der Arbeiten an der Portabilitätsrichtlinie, die 2007 aus guten Gründen vom EU-Rat gestoppt wurde. Nach dem damaligen Entwurfsstand sollen insbesondere die Unverfallbarkeitsfristen drastisch gesenkt werden, was die BDA schon aufgrund der damit verbundenen Mehrkosten und der zusätzlichen Bürokratie ablehnt. Durch diese Maßnahme würde die betriebliche Altersvorsorge zudem als wichtiges personalpolitisches Instrument zur Bindung von Mitarbeitern nahezu entwertet werden. Derzeit führt die Europäische Kommission Studien durch, um eine genauere Zahlengrundlage für ihre weiteren Initiativen, insbesondere die Revision der Pensionsfondsrichtlinie, zu erhalten. Die Ergebnisse dieser Studien sollen vor dem Sommer veröffentlicht werden, was für die BDA die Grundlage sein wird, ihre Folgeneinschätzung gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament weiter zu präzisieren.

dungsgremien sowie ob die Vorgaben bindenden oder empfehlenden Charakter haben sollten. Auf Grundlage der eingehenden Beiträge will die zuständige EU-Vizepräsidentin Viviane Reding entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen wird.

Fortschrittsbericht „Frauen in Führungspositionen“

KURZ NOTIERT

Die Europäische Kommission will den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen und erwägt hierzu bindende Maßnahmen. Sie hat am 5. März 2012 einen Fortschrittsbericht „Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungspositionen in der EU“ vorgelegt sowie eine öffentliche Konsultation eingeleitet. In dem Fortschrittsbericht stellt die Kommission fest, dass der Gesamttrend keine „erhebliche Verbesserung“ aufzeige und von freiwilligen Maßnahmen der Unternehmen „kein deutlicher Impuls“ ausgehe. Rechtliche Regelungen und Sanktionen würden jedoch einen „substanziellen Fortschritt“ belegen. Darauf basierend wurde eine öffentliche Konsultation zur Wirksamkeit regulativer Maßnahmen eingeleitet. Erfragt werden konkrete, quantifizierbare Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils in Entschei-

EU-Normung mit Augenmaß weiterentwickeln

BDA | Arbeitgeber aktuell | Europa und Internationales

Die BDA hält für bedenklich, dass schon die Art der Fragestellungen in der Konsultation eindeutig auf mehr Regulierung in Form einer gesetzlichen Quotenregelung zielt. Unberücksichtigt bleiben dabei die komplexen und vielfältigen Ursachen für den in den Mitgliedstaaten variierenden Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten. In Deutschland fehlt es z. B. weiterhin vor allem an ausreichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Unberücksichtigt bleibt auch, dass deutsche Unternehmen bereits vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, um den beruflichen Aufstieg von Frauen zu erleichtern und den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Die BDA wird sich an der bis zum 28. Mai 2012 laufenden Konsultation beteiligen, um die Debatte im Interesse der Arbeitgeber mitzugestalten. Die Antworten werden auch auf der BDA-Internetseite zu finden sein.

Das Europäische Parlament verhandelt derzeit auf der Grundlage eines Verordnungsvorschlags der Kommission intensiv über die Weiterentwicklung des Europäischen Normungssystems. Aus Sicht der BDA ist entscheidend, dass dabei bewährte Grundsätze der nationalen Normung nicht ausgehebelt werden. Hierzu gehört das nationale Delegationsprinzip, das die Meinungsbildung in Gremien der nationalen Normungsorganisationen sicherstellt. Der direkten Beteiligung europäischer Interessengruppen an der Normung, ausgestattet mit eigenen Stimmrechten, erteilt die BDA genauso eine klare Absage wie Versuchen, Grundsätze der Normungsfinanzierung auf europäischer Ebene festzulegen. Normung darf auch zukünftig nicht als „Nebenrecht“ verstanden werden und


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